Grundsteuer: Schätzungsankündigungen für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen werden ab Mitte Juni 2024 verschickt
Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer A), die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, bekommen ab Mitte Juni 2024 ein Erinnerungsschreiben von ihrem Finanzamt zugesandt.
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