Fundsachen
Die Fundsachen können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Bürgerbüro, Tel. Nr. 07731-3809 72, abgeholt werden.
WeiterlesenDie Fundsachen können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Bürgerbüro, Tel. Nr. 07731-3809 72, abgeholt werden.
WeiterlesenAuf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 14. Dezember 2021 die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 08. Dezember 2009 und der Änderungssatzungen vom 04. Dezember 2007 und vom 08. Dezember 2020 beschlossen.
WeiterlesenAufgrund von § 46 Absatz 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Absatz 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hilzingen am 14. Dezember 2021 die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung beschlossen.
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