Aktuelle Meldungen aus dem Rathaus
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- 21.11.2024
Öffentliche Bekanntmachung - Beschluss des kommunalen Wärmeplans für die Gemeinde Hilzingen
Nach § 27 Abs. 1 Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist die freiwillige kommunale Wärmeplanung für Gemeinden, die nicht durch das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet sind, ein wichtiger Prozess, um das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 zu erreichen.
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