20.12.2024
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wahlberechtigung von Deutschen im Ausland Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an den bevorstehenden Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen. Zuständig ist die Gemeinde, in der Sie vor dem Wegzug in Deutschland zuletzt gemeldet waren.