Verwaltungs- und Finanzausschuss-Sitzung
Rathaus Hilzingen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Überprüfung der Freibadgebühren für die Saison 2013
3. Neufestsetzung der Hallenbenutzungsentgelte bei privater Nutzung
4. Bekanntgaben der Verwaltung
5. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
6. Fragemöglichkeit für Einwohner
Öffentliche Sitzung Verwaltungs- und Finanzausschuss am 19. März 2013
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder Michael Batovanja, Alexander Brauner, Doris Buhl, Thomas Hägele, Bernhard Hertrich, Markus Sailer (ab TOP 2), Martin Schneble, Hadwig Zahn
Reihenfolgestellvertreter Diana Maier, Heinrich Mohr, Martin Jordan
Gemeinderäte Michael Albrecht (ab TOP 3), Josef Leirer
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend (Ortsvorsteher Egon Schmieder ab TOP 2)
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Ratschreiber Norbert Hug
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Ausschussmitglieder Wolfgang Zöller (Urlaub), Dr. Dieter Renner (Urlaub), Anja Saßmannshausen (beruflich), Dr. Sigmar Schnutenhaus (beruflich)
Beginn: 19.00 Uhr Zuhörer: 1
Ende: 20.00 Uhr Presse: 0
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Einwendungen zur Tagesordnung werden von Seiten des Ausschusses nicht erhoben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Überprüfung der Freibadgebühren für die Saison 2013
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 12.03.2013, die in den wesentlichen Punkten nochmals erörtert wird.
Es entwickelt sich im Gremium eine längere Aussprache über den Vorschlag der Verwaltung, für die Freibadsaison 2013 keine Erhöhung der Eintrittspreise vorzunehmen. Auf Grund der letztmalig durchgeführten Erhöhung der Eintrittspreise im Jahr 2011 wird aus der Mitte des Gremiums jedoch angeregt, die Eintrittspreise eher jedes Jahr leicht anzuheben, anstatt einige Jahre mit einer Erhöhung zu warten und dann eine größere, kumulierte Preiserhöhung umzusetzen.
Nachdem in den letzten Jahren das Defizit im Freibad stetig gestiegen ist, ist es grundsätzlich geboten hiergegen gegenzusteuern. Die Zielmarge für das Defizit im Freibad sollte bei rund 200.000 Euro liegen.
Verschiedene Einzelpositionen werden dem Gremium dargelegt; da bei den veranschlagten Eintrittsentgelten (Einnahmen) wie auch bei den veranschlagten Ausgaben (Bauhofleistungen) es durchaus Luft ins Positive gibt, besteht die Aussicht, dass sich dadurch auch das Defizit verringern könnte.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung, dass sowohl die Stadt Singen als auch die Stadt Engen für 2013 keine Erhöhung ihrer Eintrittspreise vorgesehen haben.
Grundsätzlich wird auch angeregt, die vorhandene Tarifsystematik (= Kind einfacher Eintrittspreis; Jugendlicher zweifache Eintrittspreis; Erwachsene dreifacher Eintrittspreis) zur nächsten Überprüfung der Freibadgebühren zu überdenken. Denn eine moderate Erhöhung bei den Einzeleintritten für Kinder (zum Beispiel 15 Cent) ergibt bei den Einzeleintritten für Erwachsenen eine sehr deutliche Erhöhung um fast 50 Cent.
In der Beratung kristallisiert sich die Tendenz heraus, die Eintrittspreise für die Freibadsaison 2013 nicht zu erhöhen.
Als Ergebnis der Beratung stellt Gemeinderat Bernhard Hertrich folgenden Beschlussantrag:
Die Freibadgebühren werden für das Jahr 2013 nicht erhöht. Verbunden mit einer Nichterhöhung im Jahr 2013 ist zwingend eine Erhöhung der Freibadgebühren für das Jahr 2014 verbunden.
Dieser Beschlussantrag, der im Vergleich zum Vorschlag der Verwaltung als weitreichenderer Antrag bewertet wird, wird bei der anschließenden Abstimmung bei acht Ja- und vier Nein-Stimmen angenommen.
Der letztjährig eingeführte „Aprilbonus“, bei dem beim Kauf einer Saisonkarte noch im April der Käufer einen Rabatt von 5,--€ erhält, soll auch dieses Jahr gewährt werden.
Nach verwaltungsseitiger Vorstellung fasst der Verwaltungs- und Finanzausschuss ohne weitere Aussprache einstimmig den Empfehlungsbeschluss, den in der heutigen Vorlage aufgenommene Entwurf der neuen Freibadsatzung wie vorgeschlagen anzunehmen, so dass der Gemeinderat am 9. April 2013 über diese Satzung Beschluss fassen kann.
3. Neufestsetzung der Hallenbenutzungsentgelte bei privater Nutzung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Steueramtes vom 11. März 2013, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
Die in der Vorlage vorgestellten Erhöhungsvorschläge für die Grundmieten in den Hallen mit 20, 30 und 50 %, werden im Gremium als gut befunden und entsprechen darüber hinaus auch der Beschlusslage des Gremiums aus der Sitzung am 06. November 2012.
Am Ende der Beratung ist der Verwaltungs- und Finanzausschuss einstimmig damit einverstanden, ab dem 01. April 2013 die Grundmieten der Hallen (ohne der Küchennutzung) für private Nutzungen um rund 30 % zu erhöhen, wobei dann in den einzelnen Einrichtungen folgende Grundmieten gelten sollen:
- Hegau-Hallen (Festhalle) 250 Euro
- Foyer Hegau-Halle 85 Euro
- Turnhalle Duchtlingen 125 Euro
- Alpenblickhalle Schlatt 170 Euro
- Wiesentalhalle 185 Euro
- Hohenstoffelhalle 170 Euro
- Burghalle 185 Euro
- Empore Burghalle 125 Euro
Entsprechend den zu vollziehenden Grundmietenerhöhungen in den Hallen sollen im nächsten Jahr die Mieten für private bzw. für alle Nutzungen in allen kommunalen Räumlichkeiten geprüft und preislich entsprechend angehoben werden.
Im Verlauf der Beratung zur Neufestsetzung der Hallenbenutzungsentgelte bei privater Nutzung wird aus der Mitte des Gremiums darauf hingewiesen, sich darüber Gedanken zu machen, ob es möglich wäre, besonders aktive ehrenamtliche Tätige (zum Beispiel Vereinsmitglieder) mit einem Bonus zu honorieren. Dies könnte eventuell über eine sogenannte Ehrenamtskarte ermöglicht werden, die bereits in verschiedenen Kommunen (Konstanz oder in Bayern) eingesetzt wird. Trotz alledem bleibt eine vergleichende Bewertung verschiedener ehrenamtlicher Tätigkeiten zum Beispiel im Hinblick auf die zeitliche Inanspruchnahme der Tätigkeit eine sehr schwierige Aufgabe. Das Projekt soll verwaltungsseitig aufgegriffen und aufgearbeitet werden.
4. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Rückerstattung
Verwaltungsseitig wird bekannt gegeben, dass die Firma Muffenrohr der Gemeinde Hilzingen eine Rückerstattung in Höhe von 1.200 Euro zu Gute kommen lassen wird. Die Rückvergütung ist durch einen Rahmenvertrag entstanden, den die Hegau-Wasser e.V. für alle beteiligten Gemeinden abgeschlossen hat. Aus der Mitte des Gremiums wird darauf hingewiesen, dass die Firma Muffenrohr relativ hohe Preise hat und im Vergleich hierzu die ZG in verschiedenen Bereichen günstigere Preise anbietet. Die ZG sollte unter diesem Aspekt verstärkt auch in die weitere Vergabepraxis eingebunden werden.
b) Sanierung Fenster im Ärztehaus
Nach verwaltungsseitigen Recherchen und nach Rücksprache mit den Vertretern der Energieagentur des Landkreises Konstanz gibt es für die im Haushaltsplan 2013 vorgesehenen Fenstersanierungen keinen direkten Zuschuss, sondern lediglich einen Tilgungszuschuss. Allerdings reicht die anvisierte Fenstersanierung aus energieeffizienzgründen nicht aus, um in ein solches Förderprojekt aufgenommen zu werden.
Einen direkten KfW-Zuschuss würde es nur für den Fall geben, dass quartierbezogene Energiekonzepte erstellt werden, was allerdings mit zusätzlichen Kosten für die Gemeinde verbunden ist.
Aus der Mitte des Gremiums wird ergänzt, dass für Maßnahmen im Rahmen des Landessanierungsprogrammes – sofern die Gemeinde 2013 aufgenommen werden sollte – auch an eine solche Förderung gedacht werden kann. Die diesbezüglich vorhandenen Kontakte zu den Mitarbeitern der Kreditanstalt für Wiederaufbau könnten hierfür auf jeden Fall genutzt werden. In diesem Zusammenhang erläutert der Vorsitzende, dass voraussichtlich am 22. März 2013 die Entscheidung bekannt gegeben wird, welche Kommune ins Landessanierungsprogramm 2013 aufgenommen wird.
5. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
6. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 9. April 2013
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Bernhard Hertrich (Ausschussmitglied)
gez. Hadwig Zahn (Ausschussmitglied)