Verwaltungs- und Finanzausschuss
Dienstag, 29. September 2020, 20:00 Uhr
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
Verwaltungs- und Finanzausschuss 29.09.2020
20.00 Uhr
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 14.07.2020
3. Kindergartenangelegenheit
- Bericht des Gesamtelternbeirats zum abgelaufenen Kindergartenjahr 2019/2020
4. Verlässliche Grundschulbetreuung
- Sachstandsbericht zur Kostendeckung
5. Festplatz Hilzingen
- Sachstandsbericht zur Nutzung des Festplatzes
- Beratung über die weitere Vorgehensweise
6. Bekanntgaben der Verwaltung
7. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
8. Fragemöglichkeit für Einwohner
Verwaltungs- und Finanzausschuss 29. September 2020
Anwesend:
Vorsitzender Bürgermeister Holger Mayer
Ausschussmitglieder: Olaf Fuchs, Sebastian Harder, Fabian Jutt, Barbara Kissmehl, Ulrike Maus, Ralf Oßwald, Astrid Rothmund, Marco Russo, Dr. Sigmar Schnutenhaus, Steffen van Wambeke, Meike Vogt
Gemeinderäte: Andrea Baumann, Alexander Grambach, Heidi Schmidle
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Egon Schmieder
Verwaltung: Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes, Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Ortsvorsteher Stefan Rill (privat), Walter Mayer (privat), entschuldigt
Vorsitzender Bürgermeister Holger Mayer
Ausschussmitglieder: Olaf Fuchs, Sebastian Harder, Fabian Jutt, Barbara Kissmehl, Ulrike Maus, Ralf Oßwald, Astrid Rothmund, Marco Russo, Dr. Sigmar Schnutenhaus, Steffen van Wambeke, Meike Vogt
Gemeinderäte: Andrea Baumann, Alexander Grambach, Heidi Schmidle
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Egon Schmieder
Verwaltung: Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes, Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Ortsvorsteher Stefan Rill (privat), Walter Mayer (privat), entschuldigt
Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 20.40 Uhr
Zuhörer: 4
Presse: 1
Ende: 20.40 Uhr
Zuhörer: 4
Presse: 1
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 14.07.2020
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 14.07.2020.
3. Kindergartenangelegenheit
- Bericht des Gesamtelternbeirats zum abgelaufenen Kindergartenjahr 2019/2020
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 21.09.2020.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Bürgermeister die Vorsitzende des Gesamtelternbeirats der Kindertagesstätten, Frau Julia Geiger, die sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt und für den eigentlichen Sachvortrag das Wort erteilt bekommt.
Die Präsentation von Frau Geiger, die sie im Anschluss an die einleitenden Worte des Vorsitzenden im Gremium vorträgt, wird Bestandteil der Sitzungsniederschrift. Deshalb wird zur Vereinfachung der Protokollführung auf diese Präsentation verwiesen.
Über die Sitzungsvorlage hinaus bedankt sich Frau Julia Geiger auch im Namen des Gesamtelternbeirats für die gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Mitarbeitern der Gemeinde, den Kindergartenträgern aber auch mit den Einrichtungsleitungen, die vor allem seit Beginn der CoronaPandemie im Frühjahr 2020 sehr intensiv gewesen ist.
Der Vorsitzende bedankt sich seinerseits nach dem Sachvortrag bei Frau Geiger und dem Gesamtelternbeirat ebenfalls für die Zusammenarbeit, insbesondere aber auch für die Möglichkeit, dass bei der Weitergabe wichtiger Informationen an die Eltern und Erziehungsberechtigte, die in Folge aktueller coronabedingten Entwicklungen teilweise auch sehr kurzfristig, auf die Mitglieder des Gesamtelternbeirats zurückgegriffen werden konnte.
Vom Gremium werden die Ausführungen von Frau Geiger zustimmend zur Kenntnis genommen.
Unisono ist im Gremium die Einschätzung vorhanden, dass eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungsleitungen, dem Gesamtelternbeirat, den Kindergartenträgern und den Eltern sehr positiv und zielführend ist.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Frau Julia Geiger aus der heutigen Sitzung verabschiedet.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Bürgermeister die Vorsitzende des Gesamtelternbeirats der Kindertagesstätten, Frau Julia Geiger, die sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt und für den eigentlichen Sachvortrag das Wort erteilt bekommt.
Die Präsentation von Frau Geiger, die sie im Anschluss an die einleitenden Worte des Vorsitzenden im Gremium vorträgt, wird Bestandteil der Sitzungsniederschrift. Deshalb wird zur Vereinfachung der Protokollführung auf diese Präsentation verwiesen.
Über die Sitzungsvorlage hinaus bedankt sich Frau Julia Geiger auch im Namen des Gesamtelternbeirats für die gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Mitarbeitern der Gemeinde, den Kindergartenträgern aber auch mit den Einrichtungsleitungen, die vor allem seit Beginn der CoronaPandemie im Frühjahr 2020 sehr intensiv gewesen ist.
Der Vorsitzende bedankt sich seinerseits nach dem Sachvortrag bei Frau Geiger und dem Gesamtelternbeirat ebenfalls für die Zusammenarbeit, insbesondere aber auch für die Möglichkeit, dass bei der Weitergabe wichtiger Informationen an die Eltern und Erziehungsberechtigte, die in Folge aktueller coronabedingten Entwicklungen teilweise auch sehr kurzfristig, auf die Mitglieder des Gesamtelternbeirats zurückgegriffen werden konnte.
Vom Gremium werden die Ausführungen von Frau Geiger zustimmend zur Kenntnis genommen.
Unisono ist im Gremium die Einschätzung vorhanden, dass eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungsleitungen, dem Gesamtelternbeirat, den Kindergartenträgern und den Eltern sehr positiv und zielführend ist.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Frau Julia Geiger aus der heutigen Sitzung verabschiedet.
4. Verlässliche Grundschulbetreuung
- Sachstandsbericht zur Kostendeckung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 18.09.2020, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
In der Sitzung am 14.07.2020 hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, für die nächste Sitzung des VFA die Kostendeckung im Bereich der Verlässlichen Grundschulbetreuung darzustellen.
Mit dem heutigen Sachstandsbericht kommt die Verwaltung diesem Auftrag nach. Über die Sitzungsvorlage hinaus wird verwaltungsseitig erläutert, dass bei den vorgelegten Kostendeckungsquoten der Verlässlichen Grundschulbetreuung in der Gemeinde Hilzingen jedoch noch keine Verwaltungskostenbeiträge enthalten sind. Vermutlich werden in Folge der erforderlichen coronobedingten Maßnahmen die Personalkosten für die Verlässliche Grundschulbetreuung aber auch für die Betreuung der Schülerinnen/Schüler in der Sekundarstufe-I- Betreuung auch zukünftig noch höher sein.
Die ausgewiesene Kostendeckungsquote für die gebührenfinanzierten Betreuungsangebote erscheinen dem Gremium grundsätzlich als in Ordnung. Vielmehr wäre es anstrebenswert, in anderen gebührenfinanzierten Bereichen eine ähnlich hohe Kostendeckungsquote zu erreichen, wobei hierfür die Friedhöfe als Beispiel genannt werden.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung, dass als Verwaltungskostenbeitrag in etwa eine Größe von 2.000 - 4.000 Euro pro Jahr hinzugerechnet werden müssen, die bei einer zukünftigen Betrachtung auf jeden Fall noch mit einzurechnen sind.
Vor dem Hintergrund, dass die Gebühren für die Verlässliche Grundschulbetreuung zu Beginn des neuen Schuljahres 2020/2021 für die vorhandenen Angebote vereinheitlich und deswegen teilweise auch erhöht worden sind, erscheint aus verwaltungsseitiger Sicht eine erneute Erhöhung für das Haushaltsjahr 2021 (01. Januar 2021) als nicht geboten.
Ergänzt wird aus der Mitte des Gremiums, dass der Kostendeckungsgrad bei diesem Betreuungsangebot auch mit Blick auf den Landesdurchschnitt - auch wenn dieser nicht unbedingt eins zu eins mit Hilzingen vergleichbar ist - sehr solide ist.
In der Sitzung am 14.07.2020 hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, für die nächste Sitzung des VFA die Kostendeckung im Bereich der Verlässlichen Grundschulbetreuung darzustellen.
Mit dem heutigen Sachstandsbericht kommt die Verwaltung diesem Auftrag nach. Über die Sitzungsvorlage hinaus wird verwaltungsseitig erläutert, dass bei den vorgelegten Kostendeckungsquoten der Verlässlichen Grundschulbetreuung in der Gemeinde Hilzingen jedoch noch keine Verwaltungskostenbeiträge enthalten sind. Vermutlich werden in Folge der erforderlichen coronobedingten Maßnahmen die Personalkosten für die Verlässliche Grundschulbetreuung aber auch für die Betreuung der Schülerinnen/Schüler in der Sekundarstufe-I- Betreuung auch zukünftig noch höher sein.
Die ausgewiesene Kostendeckungsquote für die gebührenfinanzierten Betreuungsangebote erscheinen dem Gremium grundsätzlich als in Ordnung. Vielmehr wäre es anstrebenswert, in anderen gebührenfinanzierten Bereichen eine ähnlich hohe Kostendeckungsquote zu erreichen, wobei hierfür die Friedhöfe als Beispiel genannt werden.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung, dass als Verwaltungskostenbeitrag in etwa eine Größe von 2.000 - 4.000 Euro pro Jahr hinzugerechnet werden müssen, die bei einer zukünftigen Betrachtung auf jeden Fall noch mit einzurechnen sind.
Vor dem Hintergrund, dass die Gebühren für die Verlässliche Grundschulbetreuung zu Beginn des neuen Schuljahres 2020/2021 für die vorhandenen Angebote vereinheitlich und deswegen teilweise auch erhöht worden sind, erscheint aus verwaltungsseitiger Sicht eine erneute Erhöhung für das Haushaltsjahr 2021 (01. Januar 2021) als nicht geboten.
Ergänzt wird aus der Mitte des Gremiums, dass der Kostendeckungsgrad bei diesem Betreuungsangebot auch mit Blick auf den Landesdurchschnitt - auch wenn dieser nicht unbedingt eins zu eins mit Hilzingen vergleichbar ist - sehr solide ist.
5. Festplatz Hilzingen
- Sachstandsbericht zur Nutzung des Festplatzes
- Beratung über die weitere Vorgehensweise
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 21.09.2020, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Mit Blick auf die bisherigen Regelungen wird nach dem verwaltungsseitigen Sachvortrag aus der Mitte des Gremiums ausgeführt, dass eine grundsätzliche Erhöhung der Mietsätze für die Nutzung des Festplatzes als LKW – Parkplätze durch verschiedene Betriebe richtig und auch sehr sinnvoll erscheint. Die Höhe der einzelnen Mieten/Fahrzeug muss inhaltlich diskutiert werden, auch dahingehend, ob die Miete nicht sogar über den Verwaltungsvorschlag hinaus statt auf 30 Euro pro Fahrzeug, sondern auf 40 Euro pro Fahrzeug festgelegt werden soll.
Bei einer entsprechenden Entscheidung soll jedoch bedacht werden, dass bei einer zu großen Preiserhöhung, für die bereits jetzt schon auf dem Festplatz gegen Gebühr abgestellten Fahrzeuge, die Gefahr einer Verlagerung wieder zurück ins Gewerbegebiet, vorhanden ist. Dieses Parkverhalten im Gewerbegebiet hat letztlich dazu geführt, dass Parken auf dem Festplatz grundsätzlich zu zulassen.
Es sollte mitunter auch daran gedacht werden, die Instandhaltungskosten des Festplatzes, die durch die Nutzung als Parkflächen entstehen, zu reduzieren, da teilweise doch erhebliche Reifenspuren auf dem Festplatz festgestellt werden (Schäden), die dann kostenintensiv instandgesetzt werden müssen. Eventuell könnten durch eine entsprechende Führung der Lkw`s auf dem Festplatz dahingehend entsprechende Verbesserungen erreicht werden.
Angeregt wird aus der Mitte des Gremiums ferner, dass verwaltungsseitig überprüft werden sollte, ob im Gewerbegebiet grundsätzlich ein Parkverbot für LKW`s angeordnet werden kann. Da die LkW`s irgendwo abgestellt werden müssen, muss bei einer umfassenden Betrachtung natürlich auch ein solcher Verlagerungsprozess in eine sorgfältige Abwägung einbezogen werden. Im Gremium wird hierüber wieder berichtet.
Als Ergebnis der Beratung beschließt der Verwaltungs- und Finanzausschusses in offener Abstimmung, gegen die kein Gremiumsmitglied widerspricht, den verwaltungsseitigen Beschlussvorschlag, nämlich die einheitliche Anhebung der Miete auf 30€/Fahrzeug im Monat, bei 10 Ja- und einer Gegenstimme anzunehmen.
Mit Blick auf die bisherigen Regelungen wird nach dem verwaltungsseitigen Sachvortrag aus der Mitte des Gremiums ausgeführt, dass eine grundsätzliche Erhöhung der Mietsätze für die Nutzung des Festplatzes als LKW – Parkplätze durch verschiedene Betriebe richtig und auch sehr sinnvoll erscheint. Die Höhe der einzelnen Mieten/Fahrzeug muss inhaltlich diskutiert werden, auch dahingehend, ob die Miete nicht sogar über den Verwaltungsvorschlag hinaus statt auf 30 Euro pro Fahrzeug, sondern auf 40 Euro pro Fahrzeug festgelegt werden soll.
Bei einer entsprechenden Entscheidung soll jedoch bedacht werden, dass bei einer zu großen Preiserhöhung, für die bereits jetzt schon auf dem Festplatz gegen Gebühr abgestellten Fahrzeuge, die Gefahr einer Verlagerung wieder zurück ins Gewerbegebiet, vorhanden ist. Dieses Parkverhalten im Gewerbegebiet hat letztlich dazu geführt, dass Parken auf dem Festplatz grundsätzlich zu zulassen.
Es sollte mitunter auch daran gedacht werden, die Instandhaltungskosten des Festplatzes, die durch die Nutzung als Parkflächen entstehen, zu reduzieren, da teilweise doch erhebliche Reifenspuren auf dem Festplatz festgestellt werden (Schäden), die dann kostenintensiv instandgesetzt werden müssen. Eventuell könnten durch eine entsprechende Führung der Lkw`s auf dem Festplatz dahingehend entsprechende Verbesserungen erreicht werden.
Angeregt wird aus der Mitte des Gremiums ferner, dass verwaltungsseitig überprüft werden sollte, ob im Gewerbegebiet grundsätzlich ein Parkverbot für LKW`s angeordnet werden kann. Da die LkW`s irgendwo abgestellt werden müssen, muss bei einer umfassenden Betrachtung natürlich auch ein solcher Verlagerungsprozess in eine sorgfältige Abwägung einbezogen werden. Im Gremium wird hierüber wieder berichtet.
Als Ergebnis der Beratung beschließt der Verwaltungs- und Finanzausschusses in offener Abstimmung, gegen die kein Gremiumsmitglied widerspricht, den verwaltungsseitigen Beschlussvorschlag, nämlich die einheitliche Anhebung der Miete auf 30€/Fahrzeug im Monat, bei 10 Ja- und einer Gegenstimme anzunehmen.
6. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Peter-Thumb-Schule Hilzingen
Verwaltungsseitig wird das Gremium darüber unterrichtet, dass seit Schuljahresbeginn (September 2020) die 5. Klassenstufe dreizügig ist. Das heißt, dass mehr als 60 Schüler/innen in der 5. Klasse derzeit unterrichtet werden.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung, dass die Peter-Thumb-Schule auf eine grundsätzliche Zweizügigkeit ausgelegt ist und deshalb auch dauerhaft nicht angestrebt werden kann und auch nicht angestrebt wird, dass 3 Klassen pro Jahrgangsstufe an der Gemeinschaftsschule unterrichtet werden, da eine solche Entwicklung zu räumlichen Engpässen führen könnte bzw. führen wird.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung, dass die Peter-Thumb-Schule auf eine grundsätzliche Zweizügigkeit ausgelegt ist und deshalb auch dauerhaft nicht angestrebt werden kann und auch nicht angestrebt wird, dass 3 Klassen pro Jahrgangsstufe an der Gemeinschaftsschule unterrichtet werden, da eine solche Entwicklung zu räumlichen Engpässen führen könnte bzw. führen wird.
b) ÖPNV/Schülerbusverkehr
Der Vorsitzende informiert das Gremium darüber, dass es kürzlich zu kurzfristigen Problemen bei der Anfahrt der Bushaltestelle in Weiterdingen gegeben hat. Nicht alle Busfahrer des Busunternehmens haben trotz vorliegender Informationen über die bestehende Umleitung, in Folge der gesperrten Ortsdurchfahrt Weiterdingen, befolgt. Nach Einschätzung der Verwaltung ist diese Problematik zwischenzeitlich behoben, so dass der ÖPNV wieder ordnungsgemäß laufen dürfte.
7. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
a) Parkende Lkw in Hilzingen
Vor dem Hintergrund der Beratung über die weitere Vorgehensweise unter TOP 5 der heutigen Sitzung wird aus der Mitte des Gremiums nachgefragt, ob es grundsätzlich zulässig ist, nicht nur den Festplatz als LKW-Parkplatz zu nutzen, sondern auch der Parkplatz der HegauHallen.
Hierzu wird von Ausschussmitglied Frau Barbara Kissmehl angeführt, ob es rechtlich zulässig ist, wenn der Hegau-Hallen-Parkplatz über Nacht von LkW`s und ihren Fahrern für diesen Zweck genutzt werden, da eine solche Nutzung leider immer wieder festzustellen ist. Die Verwaltung wird gebeten, sich darüber Gedanken zu machen, wie solche Situationen vermieden werden können.
Hierzu wird von Ausschussmitglied Frau Barbara Kissmehl angeführt, ob es rechtlich zulässig ist, wenn der Hegau-Hallen-Parkplatz über Nacht von LkW`s und ihren Fahrern für diesen Zweck genutzt werden, da eine solche Nutzung leider immer wieder festzustellen ist. Die Verwaltung wird gebeten, sich darüber Gedanken zu machen, wie solche Situationen vermieden werden können.
8. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 03. November 2020
Genehmigt am 03. November 2020
Genehmigt am 03. November 2020
Holger Mayer (Bürgermeister)
Markus Wannenmacher (Schriftführer)
Dr. Sigmar Schnutenhaus (Ausschussmitglied)
Ulrike Maus (Ausschussmitglied)
Markus Wannenmacher (Schriftführer)
Dr. Sigmar Schnutenhaus (Ausschussmitglied)
Ulrike Maus (Ausschussmitglied)