Anmeldung

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Dienstag, 20. November 2018, 20:30 Uhr
Rathaus/Sitzungssaal

Verwaltungs- und Finanzausschuss 20.11.2018

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 02.10.2018

3.    Betriebliches Gesundheitsmanagement
       a)  Sachstandsbericht
       b)  weiteres Vorgehen

4.    Hilzinger Sozialpass
       a)    Sachstandsbericht
       b)    weiteres Vorgehen

5.    Festsetzung des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals 2019

6.    Überprüfung von Steuern, Gebühren und Abgaben

7.    Mitgliedschaft der Gemeinde Hilzingen im Förderverein "Sicherer Landkreis Konstanz e.V."

8.    Flüchtlingssituation
       - Sachstandsbericht

9.    Bekanntgaben der Verwaltung

10.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

11.    Fragemöglichkeit für Einwohner

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss 20. November 2018

Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister-Stellvertreter Martin Schneble
Ausschussmitglieder: Doris Buhl, Olaf Fuchs, Marianne Guthoff (Reihenfolgestellvertreterin), Fabian Jutt, Barbara Kissmehl, Ulrike Maus, Ralf Oßwald, Dr. Sigmar Schnutenhaus, Steffen van Wambeke
Gemeinderäte: Andrea Baumann, Thomas Hägele,
Ortsvorsteher:  Stefan Jäckle
Verwaltung: Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes, Markus Weber,  Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Ausschussmitglied: Karl Schwegler, entschuldigt
Beginn: 20.30 Uhr
Ende: 22.20 Uhr
Zuhörer: 2
Presse: 0
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschusses fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Ausschusses keine Einwendungen vorgebracht.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt der Vorsitzende bekannt, dass der Tagesordnungspunkt 8 – Flüchtlingssituation / Sachstandsbericht von der heutigen Tagesordnung abgesetzt und in die Sitzung des Gemeinderates am 11. Dezember 2018 verschoben werden soll.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 02.10.2018

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die am 16.11.2018 nachgereichte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 02.10.2018.

3. Betriebliches Gesundheitsmanagement
 a)  Sachstandsbericht
 b)  weiteres Vorgehen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 9. November 2018, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Unisono wird die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements durch den Anschluss ans Programm - Hansefit - bei der Gemeinde Hilzingen sehr begrüßt, wobei die Unterschreitung der vom Gemeinderat festgelegten Mindestteilnehmerzahl von 29 auf Dauer nicht zielführend ist und auf Dauer dann auch nicht mitgetragen werden kann. Mit Blick auf die positiven Auswirkungen dieses Angebotes sollen aktiv neue Mitarbeiter hierfür gewonnen werden, um die Mindestteilnehmerzahl wieder zu überschreiten. In der weiteren Beratung kristallisiert sich die Tendenz heraus, dass der verwaltungsseitige Beschlussvorschlag, dass das eingeführte betriebliche Gesundheitsmanagement (=Hansefit) für ein weiteres Jahr fortgesetzt werden kann. Allerdings muss die Teilnehmerzahl in den nächsten Monaten sehr genau beobachtet werden.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied wider-spricht, wird der verwaltungsseitige Beschlussvorschlag, das betriebliche Gesundheits-management befristet auf 1 Jahr fortzusetzen, einstimmig so angenommen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, dass mit dem Vertragspartner darüber gesprochen werden soll, ob es Möglichkeiten gibt, das neue Fitness-Studio in Hilzingen (im ehemaliges Schleckermarkt) bzw. auch die Praxis Killwies (Schäfer und Laes) mit ins Ange-bot aufzunehmen, was verwaltungsseitig zugesagt wird.

4. Hilzinger Sozialpass
 a) Sachstandsbericht
 b) weiteres Vorgehen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten umfangreichen Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 8. November 2018, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Im Sachstandsbericht zum Hilzinger Sozialpass werden alle Modifizierungen, die das Gre-mium im Laufe des Jahres beschlossen hat, erwähnt und unter anderem auch die Entwick-lung über die Anzahl der ausgestellten Sozialpässe aber auch über die bis Mitte November verbuchten Leistungen, die vom berechtigten Personenkreis in Anspruch genommen werden konnten, aufgezeigt.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird darüber hinaus nachgefragt, wie oft der festgelegte Kostendeckel in Höhe von 125 Euro pro Person bislang nicht ausgereicht hat bzw. auch, ob
Kinder von Flüchtlingsfamilien von der Möglichkeit gebraucht gemacht haben Schwimmkurse zu nutzen.
Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass die Überschreitung des Kostendeckels in der tägli-chen Praxis keine Rolle spielt (außer einiger wenigen Rundungsbeträge), was mitunter auch auf die Abrechnungssystematik zurück zu führen ist, da bei Familien wenn möglich auch sogenannte „Familienbudgets“ gebildet werden.
Einstimmig wird der vorgelegte Sachstandsbericht vom Gremium zustimmend zur Kenntnis genommen.

5. Festsetzung des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals 2019

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 9. November 2018, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Verwaltungs- und Finanzausschuss in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, einstimmig die Annahme des verwaltungsseitigen Beschlussvorschlags, nämlich den Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals ab dem Haushaltsjahr 2019 auf 1,0 % herabzusetzen.

6. Überprüfung von Steuern, Gebühren und Abgaben

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten umfangreichen Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 9. November 2018, die zu den einzelnen Steuern, Gebühren und Abgaben entsprechend aus-führlich vorgetragen wird.
Im Anschluss an den verwaltungsseitigen Sachvortrag entwickelt sich im Gremium eine kurze Aussprache zu verschiedenen Steuern, Gebühren und Abgaben, wobei lediglich die Positionen im Protokoll aufgenommen sind, die zu einer Änderung geführt haben bzw. die Verwaltung einen weitergehenden Prüfungsauftrag erhalten hat.
Marktgebühren
Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Marktgebühren für den Kirchweihmarkt, die seit vie-len Jahren in unveränderter Höhe bestehen, neu zu kalkulieren und die Kalkulation dann in der nächstmöglichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses zur Beratung vorzu-legen.
Hallenbenutzung
Mit Blick auf die nächste Sitzung des Gemeinderates am 11. Dezember 2018 und der Ziel-setzung dort eine überarbeitete Fassung der Richtlinien zur Vergabe kommunaler Liegen-schaften, die eine Erhöhung der Entgelte um 5 % beinhaltet, vorzulegen, wird verwaltungsseitig in die Thematik eingeleitet.
Diesbezüglich erhält die Verwaltung den weitergehenden Auftrag, die Option zu prüfen, eine über einen Rahmenvertrag beim Kommunalversicherer – BGV Karlsruhe - angebotene Veranstalterhaftpflicht abzuschließen und die dadurch entstehenden Kosten auf die jeweiligen Nutzer umzulegen. Allerdings sollten sich die Nutzer von diesen zusätzlichen Kosten befreien können, wenn sie eine eigene Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die dann vor der eigentlichen Nutzung der gemieteten Liegenschaft nachgewiesen werden muss (einschließlich der Beitragszahlung).
Miete für Wohn- und Geschäftsgrundstücke
Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Höhe der Mieten für Wohn- und Geschäftsgrund-stücke für die nächste Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses im März 2019 soweit vorzubereiten, um über die Modifizierung der Mietpreise beraten zu können, da die letzte Mieterhöhung nunmehr doch schon einige Jahre zurückliegt.
Vergnügungssteuer
Sehr positiv hat sich - zumindest mit Blick auf die Einnahmen bei der Gemeinde Hilzingen - die Vergnügungssteuer entwickelt. Betrugen die Einnahmen im Jahr 2017 noch knapp 7.800 Euro, sind im Jahr 2018 über 21.000 Euro eingenommen worden. Die Verwaltung wird gebeten, im Gremium bei nächster Gelegenheit zu berichten, woher die 300 %-ige Erhöhung dieser Einnahmen rührt, was verwaltungsseitig zugesagt wird.

7. Mitgliedschaft der Gemeinde Hilzingen im Förderverein "Sicherer Landkreis Konstanz e.V."

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus dem den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Schreiben des Fördervereins für Kriminalitätsvorbeugung und Verkehrssicherheit im Landkreis Konstanz vom 1. Oktober 2018.
Aufbauend auf die Informationen der Sitzungsvorlage werden die verschiedenen Argumente für und gegen eine Mitgliedschaft der Gemeinde im Förderverein für Kriminalitätsvorbeugung und Verkehrssicherheit im Landkreis Konstanz e.V. im Gremium diskutiert. Mit Blick auf die vorhandenen Richtlinien zur Mitgliedschaft in Vereinen aber auch vor dem Hintergrund, dass in den letzten Jahren immer wieder auch Mitgliedschaftsanträge von Vereinen/ Fördervereinen auswärtiger Vereine mit einer ebenso sinnvollen Zielrichtung wie der Förderverein für Kriminalitätsvorbeugung und Verkehrssicherheit im Landkreis Konstanz hat, abgelehnt worden sind, kristallisiert sich im Gremium die Tendenz heraus, eine Mitgliedschaft der Gemeinde Hilzingen in diesem Förderverein nicht anzustreben.
Bei der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied wider-spricht, stimmen 7 Ausschussmitglieder gegen und 1 Ausschussmitglied für eine Mitglied-schaft, so dass die Gemeinde Hilzingen kein Mitglied in diesem Förderverein wird.

8. Flüchtlingssituation
 - Sachstandsbericht

- vertagt –
siehe oben

9. Bekanntgaben der Verwaltung

a) Messwerte der Geschwindigkeitsanzeigegeräte

Verwaltungsseitig wird bekanntgegeben, dass einige der ausgewerteten Geschwindig-keitsmessgeräte so aufgearbeitet werden, dass verschiedene Ergebnisse auf der Home¬page abgerufen werden können.
Die veröffentlichten statistischen Daten beinhalten unter anderem die Anzahl der gemessenen Fahrzeuge oder auch die Anzahl der Geschwindigkeitsübertretungen in Prozent-Punkten.

b) Klimaschutz

Verwaltungsseitig wird bekanntgegeben, dass die Gemeinde für die Umrüstung auf LED-Leuchten zwischenzeitlich eine Förderung erhalten hat. Die Ausfertigungen der Urkunde werden an den entsprechenden Stellen aufgehängt.
Die Urkunde hat folgenden Text: "Das Klimaschutzprojekt Sanierung der Straßenbe-leuchtung in einzelnen Straßen auf LED-Leuchtmittel in Hilzingen, Duchtlingen und Riedheim wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumwelt-ministeriums gefördert."

c) Einführung eines Wochenmarktes

Die Einführung eines Wochenmarktes in Hilzingen war schon immer Wunsch vieler Bür¬gerinnen und Bürger aber auch die des Bürgermeisters. Auf Grund der Rückmeldungen und auf Basis der letzten Besprechung mit potenziellen Marktbeschickern am 24. Okto¬ber 2018 muss leider mitgeteilt werden, dass auf Grund des aktuell vorhandenen Inte¬resses der Marktbeschicker derzeit keine Möglichkeit gesehen wird, in Hilzingen einen Wochenmarkt einzurichten.
Nachdem der Bürgermeister zuletzt eigentlich sehr positiv über die Einführung eines Wochenmarktes informiert hat, soll dieses Thema bei einer der nächsten Gelegenheiten als Tagesordnungspunkt im Gremium aufgenommen werden, um über die Gründe, die jetzt gegen einen Wochenmarkt in Hilzingen sprechen, zu beraten. In dieser Beratung
könnten gegebenenfalls dann auch weitere Möglichkeiten besprochen werden, wie die Einführung eines Wochenmarktes eventuell zu anderen Jahreszeiten oder zu anderen Tageszeiten noch zu schaffen ist.
Das Gremium erklärt sich damit einverstanden, diesen Tagesordnungspunkt im Januar bzw. im 1. Quartal 2019 erneut zu diskutieren.

10. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

11. Fragemöglichkeit für Einwohner

a) Haushaltsplanentwurf 2019

Gemeinderat Thomas Hägele frägt nach, in wie weit es der Verwaltung möglich ist, den Haushaltsplan 2019, der erstmalig in doppischer Systematik erstellt wird, den Gemeinderäten noch fristgerecht zur Verfügung zu stellen, so dass sowohl die Gemeinderäte eine ausreichende Vorbereitungszeit haben, um sich auf das neue Zahlenwerk einzu¬stellen, als auch die Einhaltung der kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen zur ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung möglich ist.
Verwaltungsseitig wird hierzu erwidert, dass das Zahlenwerk abschließend noch nicht soweit vorliegt, um den Gemeinderat vor dem Wochenende eine entsprechende Fas-sung zur Verfügung stellen zu können.
Im Gremium wird dieses Handling und diese Vorgehensweise nicht unbedingt als sehr positiv betrachtet. Nicht nur weil eine ordnungsgemäße Einladung zur Sitzung in Frage gestellt ist, sondern auch, weil sich die Gemeinderäte mit dem neuen Buchführungs-system bisweilen noch nicht auseinandersetzen konnten.
Verwaltungsseitig wird eine Einführung der interessierten Mitglieder des Gemeinderates noch vor der Haushaltsplanberatung terminiert werden können.
Es kristallisiert sich jedoch im Gremium die Einschätzung heraus, dass die geplante Sitzung zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2019 am 4. Dezember 2018 nicht halt¬bar ist. Die Verwaltung erhält dahingehend den Auftrag zu prüfen, ob die Beratung zum Haushaltsplanentwurf 2019 auf den 18. Dezember 2018 verschoben werden kann und die eigentlich für den 18. Dezember 2018 geplante Sitzung des Technischen und Umweltausschusses auf den 4. Dezember 2018 vorgezogen werden kann. Die Verwal¬tung sagt zu, diese Verlegung zu prüfen.

b) Wiesentalhalle Weiterdingen

Ortsvorsteher Egon Schmieder frägt bei der Verwaltung nach, ob es verwaltungsintern für den Fall, dass für das Projekt Wiesentalhalle Weiterdingen aus den verschieden Fördertöpfen keine Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, einen Plan B gibt, was verwaltungsseitig mit dem Argument verneint wird, dass es auf Grund der aktuellen Beschlusslage dann eine neuerliche Behandlung unter veränderten Voraussetzungen im Gremium geben muss.
 
Vorgelegt am 15. Januar 2019
gez. Martin Schneble (Bürgermeister-Stellvertreter)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Ausschussmitglied)
gez. Barbara Kissmehl (Ausschussmitglied)