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Verwaltungs- und Finanzausschuss

Dienstag, 2. Oktober 2018, 19:00 Uhr
Rathaus/Sitzungssaal

Verwaltungs- und Finanzausschuss 2. Oktober 2018

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner
2.    Integrationsmanagement
- Vorstellung der Integrationsmanagerin Maryia Lohvina
- Sachstandsbericht
3.    Überprüfung der Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Räumlichkeiten und gegebenenfalls Anpassung der Entgelte
4.    Hilzinger Sozialpass
- Modifizierung des Leistungskatalogs
5.    Einrichtung einer regelmäßigen Beratungssprechstunde durch den Pflegestützpunkt des Landkreises Konstanz
    Antrag der SPD/UL
6.    Vorberatung zur Erstellung eines Tourismuskonzeptes
7.    Bekanntgaben der Verwaltung
8.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
9.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Verwaltungs- und Finanzausschuss 02.10.2018

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder Olaf Fuchs Thomas Hägele (Reihenfolgestellvertreter), Fabian Jutt, Barbara Kissmehl, Ulrike Maus, Ralf Oßwald, Dr. Sigmar Schnutenhaus (ab TOP 2), Karl Schwegler, Steffen van Wambeke
Ortsvorsteher Stefan Rill, Egon Schmieder
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Ausschussmitglied Doris Buhl (privat), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr
Zuhörer: 2
Presse: 2

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschusses fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Ausschusses keine Einwendungen vorgebracht.

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2.    Integrationsmanagement
- Vorstellung der Integrationsmanagerin Maryia Lohvina
- Sachstandsbericht

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende die Integrationsmanagerin Frau Maryia Lohvina, die sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt. Der Vorsitzende erteilt ihr nach einer kurzen Einleitung zu diesem Tagesordnungspunkt für den eigentlichen Sachvortrag das Wort.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der dem Protokoll beiliegenden PowerPoint-Präsentation von Frau Maryia Lohvina, die sie sehr umfangreich vorstellt.
In ihren weiteren Erläuterungen geht Frau Maryia Lohvina auf viele Aspekte ihrer täglichen Arbeit als Integrationsmanagerin bei der Gemeinde Hilzingen ein und beantwortet während ihres Vortrags auch die laufenden, an sie gerichteten Nachfragen aus dem Gremium.
Insbesondere erwähnt sie nach ihrer kurzen, persönlichen Vorstellung folgende Punkte:
-    die unterschiedlichen Aufgabenpakete einer Integrationsmanagerin bzw. eines Integrationsbeauftragten
-    Die vom Landkreis Konstanz zugewiesenen Flüchtlinge können ihre Beratungs- und Unterstützungsleistungen freiwillig in Anspruch nehmen. Eine diesbezügliche Verpflichtung besteht nicht.
-    Sie schildert vor allem ihre Tätigkeitsschwerpunkte mit Blick auf die zu erledigenden Aufgaben, die erforderlichen Hilfestellungen und Unterstützung für die Flüchtlinge auf den verschiedensten Gebieten, so zum Beispiel auch bei der Suche nach entsprechenden Kindergarten- und Schulplätzen in der Gemeinde Hilzingen bzw. in anderen geeigneten Einrichtungen und Institutionen.
    Problematisch ist bei diesen Hilfestellungen für die Flüchtlinge vor allem, dass unterschiedliche ausländerrechtliche Status vorhanden sind und dass die gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiteten Integrationspläne eingehalten werden.
In diesem Zusammenhang dankt Frau Lohvina den Vertreterinnen und Vertretern der Initiative Offenes Hilzingen (IOH) für den guten Austausch und auch für die gute Zusammenarbeit.
-    Mit ihrer Unterbringung im Dachgeschoss des Rathauses Hilzingen und der Möglichkeit von dort aus zu arbeiten, ist Frau Lohvina sehr zufrieden. Auch die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung ist hervorragend.
-    Nach heutigem Stand betreut sie insgesamt 4 abgelehnte Asylbewerber.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert sie, dass bei der Herausforderung, geeignete Ausbildungs- oder auch Praktikantenstellen für die Flüchtlinge zu finden, neben der Suche nach Unternehmen/Einrichtungen auch regelmäßig immer dann schwierige Situationen mit der „Anerkennung“ durch das Job-Center oder andere staatliche Einrichtungen/Institutionen bestehen. Hierbei sind immer auch die jeweiligen Entwicklungsperspektiven des konkreten Einzelfalls zu bewerten.
Die Möglichkeit, zum Beispiel Hospitationen in Kindergärten durchzuführen, seien jedoch möglich und wären grundsätzlich rechtlich auch als recht unproblematisch zu sehen.
-    Derzeit haben 7 Flüchtlinge eine Beschäftigung, wobei die Einsatzstellen sehr unterschiedlich sind. Neben einem Vollzeitangestellten in einem Gastronomiebereich in Konstanz arbeiten mehrere Flüchtlinge als geringfügig Beschäftigte, so zum Beispiel als FSJ-Kraft, als Aushilfe in Schulen, als Hilfskräfte im Bauhandwerk, als Reinigungskraft oder auch als Aushilfe zur Lieferung von Backwaren.
-    Derzeit sind in der Gemeinde insgesamt 96 Personen untergebracht. Die perspektivische Einschätzung von Frau Lohvina unterstreicht die vorhandene, sehr große Herausforderung, entsprechenden Wohnraum für die Flüchtlinge zu finden und dies obwohl alle Beteiligten untereinander aber auch mit den staatlichen Institutionen sehr gut vernetzt sind. Sie führt ferner aus, dass nach ihrer Einschätzung die in Hilzingen untergebrachten Flüchtlinge sehr gerne auch in Hilzingen bleiben.
-    Aktuell berechnet der Landkreis Konstanz neue Unterbringungszahlen und ermittelt die Quote, die die Gemeinde Hilzingen bei der Unterbringung von Flüchtlingen erfüllen muss. Auch die Fehlbelegungsabgabe, die politisch sehr intensiv diskutiert wird, wird dabei genauso eine Rolle spielen wie etwaige Konzepte des Abbaus von Gemeinschaftsunterkünfte in anderen Landkreisgemeinden oder aber auch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in Hilzingen, zum Beispiel auch durch mobile Lösungen. Sobald diese Unterlagen des Landkreises Konstanz vollumfänglich vorliegen, muss die Gemeinde darüber entscheiden, welche Maßnahmen dann ergriffen werden müssen.
Sie schätzt den Zustrom von neuen Flüchtlingen nach Deutschland im Vergleich zu früher als nicht ganz so groß ein. Die dezentrale Unterbringung, wie es sich die Gemeinde Hilzingen als Ziel vorgegeben hat, ist bei der Integration der Flüchtlinge ein wesentlicher positiver Faktor, um eine bestmögliche Integration bewerkstelligen zu können und ist die Voraussetzung dafür, dass die Flüchtlinge – abhängig von der jeweiligen Sicherheitssituation/-lage im Heimatland – sich hier wohl fühlen.
Sollte in absehbarer Zeit das Objekt Hauptstraße 76 den baulichen Projektentwicklungen „zum Opfer“ fallen, könnten in das zum Jahresbeginn erworbene Gebäude in der Hauptstraße 64 oder aber in ein anderes privates Objekt, das von der Gemeinde zu diesem Zweck genutzt werden kann, noch Flüchtlinge umgesiedelt werden.
Für die Flüchtlinge den Zugang zur Arbeitswelt zu schaffen, erscheint dem Gremium genauso wichtig, wie auch weiterhin die erforderlichen Unterbringungsmöglichkeiten zu suchen bzw. für diesen Zweck dann auch nutzen zu können.
Vor allem die sich ständig, teilweise auch sehr stark verändernde Anzahl von Personen, die durch Zuweisung vom Landkreis Konstanz in Hilzingen unterzubringen sind, macht die Situation sehr schwierig und divergieren sehr stark. Die große Spanne der anrechenbaren Flüchtlinge wurde mit den Argumenten der Anrechnungsarithmetik aber auch den jeweiligen ausländerrechtlichen Status begründet; so können leider Personen, die über die Möglichkeit des Familiennachzugs nach Hilzingen kommen, nicht auf diese Quote angerechnet werden.
Auf Nachfrage von Gremiumsmitglied Steffen van Wambeke, dass die Gemeinde die vakanten Unterbringungsplätze, nach Einschätzung des Bürgermeisters aktuell noch 20, unverzüglich bereit stellen könnte, müsste eigentlich davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde Hilzingen aktuell noch im „grünen Bereich“ liegen dürfte, so die Ausführungen des Vorsitzenden.
Die Hinweise aus der Mitte des Gremiums, sich nunmehr doch aktiver um den sozialen Wohnungsbau zu bemühen und durch ein aktives verwaltungsseitiges Zugehen auf die ortsansässigen Betriebe den Zugang zum Arbeitsmarkt zu schaffen, werden vom Vorsitzenden so zur Kenntnis genommen.
Nach der sehr ausführlichen Vorstellung von Frau Lohvina dankt der Vorsitzende ihr für die heutigen Informationen zum Integrationsmanagement der Gemeinde Hilzingen und die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Mit herzlichen Worten des Dankes wird Frau Lohvina aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

3.    Überprüfung der Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Räumlichkeiten und gegebenenfalls Anpassung der Entgelte

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten umfangreichen Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 20.09.2018.
Mit den verwaltungsseitig bekanntgegebenen ergänzenden Informationen, zum Beispiel dass 130 – 150 Anmietungen pro Jahr abgewickelt werden oder aber auch auf die moderate Gebührenhöhe und dem Hinweis, dass die Hallenvergaberichtlinien zur Vergabe von kommunalen Einrichtungen existieren, eröffnet der Vorsitzende die Aussprache.
Nachdem es bei dieser Thematik sehr viele Entscheidungsmöglichkeiten gibt, wurde in der  Sitzungsvorlage kein verwaltungsseitiger Beschlussvorschlag aufgeführt. Dies wird unter anderem dadurch begründet, dass die weiteren verwaltungsseitig erforderlichen Tätigkeiten dann in Angriff genommen werden, wenn das Gremium sich für eine grobe Entwicklungsrichtung entschieden hat bzw. wenn entsprechende Arbeitsaufträge vom Gremium ausgesprochen werden.
Es entwickelt sich im Gremium eine sachlich längere Aussprache, die unter anderem folgende Aspekte beinhaltet:
-    Der bisherige Grundsatz, dass Privatpersonen (Einwohner/innen der Gemeinde Hilzingen) kommunale Liegenschaften nur über Vereine anmieten dürfen, muss dahingehend geprüft werden, ob dieser Sachverhalt mit den vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg vereinbar ist.
    Die Hintergründe, die vor vielen Jahren zu dieser grundsätzlichen Haltung geführt haben, unterstreicht der Vorsitzende nochmals mit verschiedenen Argumenten; so ist es zum Beispiel in anderen Gemeinden nicht selbstverständlich und auch nicht möglich, dass Privatpersonen kommunale Räumlichkeiten nutzen können. Die bisherigen Vergaberichtlinien sind auch vor diesem Hintergrund als außerordentlich großzügig zu werten.
    Hierzu wird unter anderem auch auf die derzeit noch nicht abgerechneten Auf- und Abbautage verwiesen, wobei dieser Aspekt selbstverständlich eine Gebührenanpassung erfahren muss, so die Ausführungen des Vorsitzenden.
-    Die grundlegende Ausrichtung, dass nur über örtliche Vereine kommunale Liegenschaften angemietet werden können, hat unter anderem auch den positiven Aspekt, dass der Verein tatsächlich dann entscheiden kann, ob der/die interessierte Einwohner/in zum Beispiel auf Grund der bisherigen Aktivitäten im Verein die kommunale Liegenschaft mieten kann oder nicht.
    Der Wettbewerb von solchen größeren privaten Veranstaltungen zu gewerblichen Unternehmungen, die viel mehr Auflagen erfüllen müssen, besteht auf jeden Fall.
Es kristallisiert sich als Ergebnis der längeren Beratung die Tendenz heraus, dass die Hallenvergaberichtlinien zu modifizieren sind, wobei insbesondere die Anpassung der Gebührenstruktur, die Aufnahme des Gebührentatbestandes, Auf- und Abbau von Veranstaltungen aber auch die generelle Öffnung der kommunalen Liegenschaften für Einwohner/innen der Gemeinde Hilzingen zu überlegen sind.
Ergänzend erhält die Verwaltung den Auftrag zu überprüfen, ob der Kommunalversicherer entsprechende Versicherungsprodukte anbietet, um sowohl private als auch Vereinsfeste abzudecken, die dann auf die Nutzer der gemieteten Liegenschaften verteilt werden müssten.
Mit Blick auf diese Prüfungsaufträge ist der Verwaltungs- und Finanzausschuss damit einverstanden, eine Gebührenkalkulation auf Basis einer Kosten- und Leistungsrechnung die Vergaberichtlinien auf dieser Basis detailliert im 1. Halbjahr erst im nächsten Jahr2019 erneut zur Beratung vorgelegt zu bekommen auszuarbeiten.

4.    Hilzinger Sozialpass
- Modifizierung des Leistungskatalogs

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 20.09.2018, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Als Ergebnis der kurzen Aussprache über die vorgeschlagenen Modifizierungen des Leistungskatalogs des Hilzinger Sozialpasses beschließt der Verwaltungs- und Finanzausschuss in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, einstimmig, die musikalische Ausbildung ohne Einschränkung zu 80 % in den Leistungskatalog des Hilzinger Sozialpasses aufzunehmen, wobei der Kostendeckel mit 125 Euro pro Person weiterhin Bestand haben soll. Diese Regelung soll bereits für das Jahr 2018 gelten.
Ebenfalls beschließt das Gremium in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, dass Kuren (zum Beispiel Heilfasten) nicht in den Leistungskatalog aufgenommen werden sollen.
Die in der heutigen Sitzung anwesende Musikschuldirektorin, Frau Ulrike Brachat, bedankt sich für die getroffene Entscheidung.

5.    Einrichtung einer regelmäßigen Beratungssprechstunde durch den Pflegestützpunkt des Landkreises Konstanz
    Antrag der SPD/UL

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bürgermeisters bzw. dem Antrag der
SPD/UL vom 13. September 2018 zur Einrichtung einer regelmäßigen Beratungssprechstunde durch den Pflegestützpunkt des Landkreises Konstanz, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Mit Blick auf die Schaffung des Angebots führt der Vorsitzende aus, dass hierfür selbstverständlich die Räumlichkeiten analog der Energieberatung zur Verfügung stehen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert der Vorsitzende, dass am 27. Oktober 2018 in Gottmadingen ein Workshop zum Thema Pflege stattfinden wird, wobei diese Veranstaltung keine öffentliche Veranstaltung ist und nur gezielte Gruppe dazu eingeladen wurden.

6.    Vorberatung zur Erstellung eines Tourismuskonzeptes

Die Erstellung eines Tourismuskonzeptes war schon zu einem früheren Zeitpunkt Gegenstand der Beratung im Gremium. Der Vorsitzende führt aus, dass er sich zwischenzeitlich mit mehreren „Touristikern“ unterhalten hat, wobei die Herangehensweise, dies über ein studentisches Projekt zu realisieren, als nicht sehr zielführend erachtet wird.
Die Anforderungen für die Erstellung eines gezielten Tourismuskonzepts für die Gemeinde Hilzingen im Rahmen einer Projektarbeit von Studenten ausführen zu lassen, wird als sehr schwierig eingestuft wird.
Der Vorsitzende schlägt dem Gremium vor, dass er sich im 1. Halbjahr 2019 sehr intensiv mit der Thematik "Erstellung eines Tourismuskonzeptes" beschäftigen wird, um dies dann im Gremium wieder zu diskutieren.
Bei den Kosten sind nach oben nahezu keine Grenzen gesetzt, da je nach Inhalt des Auftrags unter Umständen auch Stadtmarketings-/Handelskonzepte oder auch individualisierte CI-Konzepte eine Rolle spielen könnten.
Mit Blick auf die Notwendigkeit, für Hilzingen ein alleiniges Tourismuskonzept erstellen lassen zu müssen, wird auf die Zusammenarbeit mit der REGIO Konstanz-Bodensee-Hegau e.V., der früheren AG Hegau, verwiesen aber auch die Option aufgezeigt, dies mit Nachbargemeinden im Rahmen von interkommunalen Projekten zu lösen. Die AG Hegau besteht auch nach Eintritt in den Tourismusverband REGIO Konstanz-Bodensee-Hegau e.V. weiter. Für den westlichen Teil des Hegaus ist es sehr schwierig, einen geeigneten Partner zu finden, da die Städte Tengen, Engen und Singen bereits entsprechende Konzepte haben und nach Einschätzung des Vorsitzenden die Gemeinde Gottmadingen nicht sehr stark an einem solchen Projekt interessiert ist.
Es kristallisiert sich jedoch die Tendenz heraus, dass die Erstellung eines solchen Konzepts sicherlich zielführend wäre, wobei primär das Ziel verfolgt werden sollte, das Interesse der Öffentlichkeit an touristischen Angeboten der Gemeinde Hilzingen und deren Nutzung deutlich zu steigern. Es ist in diesem Fall besonders wichtig, im Rahmen einer Bestandsaufnahme möglichen Tourismus-Konzept-Planern entsprechende Zielsetzungen mitzugeben, in welchen Bereichen sich die Gemeinde Hilzingen entwickeln möchte.
Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, die bereits vorhandenen Möglichkeiten (Schwarzwaldverein, Wanderwege, Mountainbike-Strecke) oder die bessere Vermarktung des Freibads in der Öffentlichkeit in den Fokus zu bringen. Die bereits existierenden touristischen Angebote sollten jedoch pflegerisch nicht vergessen werden.
Zusammengefasst wird festgehalten, dass zum Beispiel auch auf die vorhandenen Strukturen der AG Hegau aufgebaut werden könnte, um eine gewünschte Steigerung der touristischen Wahrnehmung der Gemeinde Hilzingen in der Öffentlichkeit zu erreichen.
Auf das Angebot des Vorsitzenden, sich mit diesem Projekt intensiv zu befassen, wird vom Gremium zurückgegriffen. Eine Bestandsaufnahme (Ist-Analyse), die Beratung über die gewünschten Zielsetzungen aber auch die Herangehensweise zur Erarbeitung eines solchen Projekts (mit/ohne Bürgerbeteiligung) müssten jedoch noch diskutiert werden.

7.    Bekanntgaben der Verwaltung

- keine Bekanntgaben -

8.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

a)    Tourismus

Auf Nachfrage von Ortsvorsteher Egon Schmieder zu einer großen Hilzinger Hinweistafel auf der Autobahn erläutert der Vorsitzende, dass nach seinem aktuellen Kenntnisstand, die auf einer Aussage des zuständigen Straßenbauträgers basiert, eine solche nicht genehmigungsfähig ist. Er wird sich aber auch weiterhin um eine mögliche Hinweistafel kümmern.

b)    Baustelle Riedheimer Straße

Aus der Mitte des Gremiums wird deutlich gemacht, dass eine viermonatige Vollsperrung der Riedheimer Straße durch die Maßnahmen am Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle" nicht sinnvoll ist und im Gremium als sehr kritisch bewertet wird.

c)    Altes Feuerwehrgerätehaus

Über die Nachfrage eines Gremiumsmitglieds, ob die Fasnachtsveranstaltungen 2019 im Alten Rathaus durchgeführt werden können, was vom Vorsitzenden dann auch nach Rücksprache mit dem zukünftigen Investor bejaht wird, entwickelt sich im Gremium eine Aussprache über den Zeitpunkt des Umzugs der Feuerwehr ins neue Feuerwehrgerätehaus bzw. auch über die weitere Verwendung des alten Feuerwehrgerätehauses (Hauptstraße 73).
Ein Umzugstermin ins neue Feuerwehrgerätehaus durch die Freiwillige Feuerwehr Hilzingen ist dem Vorsitzenden aktuell noch nicht bekannt.
Die weitere Vermarktung bzw. Nutzung des bisherigen Feuerwehrgerätehauses (Hauptstraße 73) wird kurz dahingehend diskutiert, wie hiermit umgegangen werden soll. Die aktuelle, vom Gemeinderat getroffene Beschlusslage sieht vor, dass die Hauptstraße 73 vermarktet, also verkauft werden soll. Der Gemeinderat kann diesbezüglich jederzeit die Beschlusslage ändern, so der Vorsitzende.

9.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 20. November 2018

gez. Martin Schneble (Bürgermeister-Stellv.)
gez. Markus Wannenmacher     (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Ausschussmitglied)
gez. Barbara Kissmehl (Ausschussmitglied)