Anmeldung

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Dienstag, 3. Juli 2018, 20:30 Uhr
Sitzungssaal / Rathaus Hilzingen

Verwaltungs- und Finanzausschuss am 3. Juli 2018

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner
2.    Sachstandsbericht zur Schulsozialarbeit an der Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule) Hilzingen
3.    Kindergartenangelegenheiten
a)    Fortschreibung/Aktualisierung des aktuellen Kindergartenbedarfsplans
b)    Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (TigeR-Betreuung)
    - Schaffung eines Angebotes
4.    Betreuungsangebote an der Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule) Hilzingen
a)    Verlässliche Grundschule am Schulstandort Hilzingen
b)    Verlässliche Grundschule an der Außenstelle GS Duchtlingen
5.    Schaffung einer FSJ-Stelle für die Betreuung bzw. Unterstützung der freien Jugendgruppen etc.
6.    Bereitstellung von Ausbildungsplätzen bei der Gemeinde Hilzingen zum Ausbildungsjahr 2018/2019
a)    bei der Gemeindeverwaltung
b)    in den kommunalen Kindergärten
7.    Hilzinger Sozialpass
- Modifizierung des aktuellen Leistungskatalogs
8.    Betrauungsakt der kommunalen Vereinsmitglieder des Vereins REGIO Konstanz Bodensee Hegau e.V.
9.    Bekanntgaben der Verwaltung
10.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
11.    Fragemöglichkeit für Einwohner

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss am 3. Juli 2018

Anwesend: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder Doris Buhl, Olaf Fuchs, Fabian Jutt, Barbara Kissmehl, Ulrike Maus, Ralf Oßwald, Dr. Sigmar Schnutenhaus, Karl Schwegler, Steffen van Wambeke,
Gemeinderäte Andrea Baumann, Thomas Hägele
Ortsvorsteher Stefan Jäckle, Egon Schmieder
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltung: Markus Weber
Hauptamtsleiter  Markus Wannenmacher als Schriftführer

Beginn: 20.35 Uhr
Ende: 22.30 Uhr
Presse: 1
Zuhörer: 5

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschusses fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Ausschusses keine Einwendungen vorgebracht.

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2.    Sachstandsbericht zur Schulsozialarbeit an der Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule) Hilzingen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten umfangreichen Tischvorlage, nämlich die Präsentation der Schulsozialarbeiterin, Frau Johanna Heinz, über ihre Tätigkeit als Schulsozialarbeiterin in der Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule) Hilzingen. Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Johanna Heinz, die an der an der Verwaltungsbank Platz nimmt und sodann vom Vorsitzenden für den eigentlichen Sachverhalt das Wort erhält.
Sehr anschaulich, umfangreich und transparent stellt Frau Heinz ihre PowerPoint Präsentation vor und geht während ihres Sachvortrags auf einzelne Fragen aus der Mitte des Gremiums näher ein. Die Herausforderungen einer funktionierenden Schulsozialarbeit an der Gemeinschaftsschule Hilzingen bzw. die abzuarbeitenden Problemstellungen, haben sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verändert, so Frau Heinz.
Mit Blick auf den auch durch die wachsende Schülerzahl nicht kleiner werdenden Aufgabenumfang und unter Einbeziehung der immer wichtiger werdenden Präventionsarbeit
(Mobbing, Suchtgefahren und Ähnliches) bezeichnet Frau Heinz einen Beschäftigungsumfang mit 80 % als ideal. Es zeigt sich an verschiedenen statistischen Zahlen, dass die Schülerinnen und Schüler der Peter-Thumb-Schule Hilzingen einen größeren Unterstützungsbedarf durch die Schulsozialarbeit haben und sich trotzdem, wenn auch langsam, die positiven Effekte ihrer Arbeit an der Schule bemerkbar machen, was an der Schule spürbar ist und zum Beispiel auch die Lehrkräfte entlastet. Allerdings sind nach wie vor diese positiven Effekte kaum messbar.
Den durch die Baumaßnahmen bedingten Umzug des Büros der Schulsozialarbeiterin vom Schulgebäude in die Hauptstraße 59 (Erdgeschoss) wird von Frau Heinz inzwischen auch als sehr gut bewertet, auch wenn dadurch die Ziele einer sogenannten Komm-Struktur nicht mehr ganz so einfach zu realisieren sind.
Unterstrichen wird während der Beratung deutlich, dass die Schulsozialarbeit keine Jugendsozialarbeit im eigentlichen Sinne ist und die Aufgaben der Jugendsozialarbeit dann nicht mehr von der Schulsozialarbeiterin, sondern zum Beispiel von einem Streetworker oder einer Person mit entsprechender Ausbildung erledigt werden müssten.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert Frau Heinz, dass es auf Grund verschiedener Aspekte heraus nicht bzw. kaum möglich sein wird, eine FSJ-Kraft sinnvoll im Bereich der Schulsozialarbeit unterstützend einsetzen zu können.
Nachdem alle weiteren Rückfragen aus der Mitte des Gremiums beantwortet worden sind, verabschiedet der Vorsitzende Frau Heinz mit herzlichen Worten des Dankes für ihren interessanten und aufschlussreichen Sachvortrag aus der heutigen Sitzung.

3.    Kindergartenangelegenheiten

a)    Fortschreibung/Aktualisierung des aktuellen Kindergartenbedarfsplans

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten umfangreichen Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 25. Juni 2018, der im Vergleich zu den letzten beiden Jahren die vollumfängliche Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans beinhaltet. Ergänzend zu dieser umfangreichen Sitzungsvorlage erläutert die Verwaltung, dass die jährliche Aktualisierung bzw. die Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes auf Grund verschiedener Vorgaben regelmäßig zu erfolgen hat, um dadurch auch sicher stellen zu können, dass die Gemeinde ihrer weisungsfreien Pflichtaufgabe, die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, nachkommt und dies nachgewiesen und auch dokumentiert ist. Auf Grund der umfassenden Sitzungsvorlage werden im Sachvortrag verwaltungsseitig mittels einer PowerPoint Präsentation einige wichtige Aspekte bzw. einige wichtige Zahlen, Daten und Fakten erörtert. Insbesondere wird verwaltungsseitig auf folgende Punkte eingegangen:
-    die Belegungszahlen zum Stichtag 1. März 2015,
-    die Belegungszahlen zum Stichtag 1. März 2018,
-    die tatsächlichen bzw. die prognostizierten Belegungszahlen in den verschiedenen Kinderbetreuungseinrichtungen in den nächsten 12 Monaten, jeweils zu den Stichtagen 1. Juni 2018, 1. September 2018, 01. Januar 2019 und 1. März 2019.
Beim Stichtag 1. März 2019 ist in der Anlage Nummer 5 noch die aktuelle Situation aufgenommen, in der die Rückwandlung der Kindergartengruppe im Kindergarten Riedheim wieder zu einer U3-Gruppe noch nicht berücksichtigt ist. Zieht man diese Rückumwandlung jedoch noch in die Bedarfssituation zum 1. März 2019 mit ein, bleibt festzuhalten, dass zu diesem Zeitpunkt die Anzahl der Kindergartenplätze für Kinder ab dem 3. vollendeten Lebensjahr deutlich den prognostizierten Bedarf unterschreitet.
-    Die Geburtenentwicklung in den letzten Jahren seit 2011, wobei nach heutigem Stand im laufenden Kalenderjahr 2018 eine deutliche Erhöhung der Geburtenzahlen auf dann rund 104 zu erwarten ist. Diese Zahl übertrifft das rechnerische Mittel aus den vergangenen Jahren mit rund 75 pro Jahr mehr als deutlich. Selbst der im Jahr 2015 erreichte Spitzenwert mit 87 Geburten wird um 17 Geburten überschritten.
-     Mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass nach dem aktuell vorliegenden Zahlenmaterial im nächsten Kindergartenjahr 2018/2019 die Anzahl der Plätze für Kinder unter 3 Jahren (zwischen dem vollendeten 1 Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr) vermutlich ausreichen wird (= relativ sicher).
Mit Blick auf die Anzahl der Plätze für Kinder ab dem 3. vollendeten Lebensjahr muss - auch unter Bezugnahme der in den Einrichtungen vorhandenen Wartelisten - jedoch festgestellt werden, dass auf Basis der jetzigen Zahlen bereits zum 1. Januar 2019 eine leichte, vermutlich noch zu bewältigende, Unterdeckung vorhanden ist. Die entstehende Unterdeckung bei diesen Kindergartenplätzen wird durch die Rückumwandlung der Gruppe in Riedheim im März 2019 sehr deutlich. Auf Grund dieser aufgezeigten Entwicklung ist - wie in einer früheren Sitzung bereits schon dargestellt - dringender Handlungsbedarf vorhanden, weitere Betreuungsplätze zu schaffen.
Bedingt auch durch die Tatsache, dass die Planungszeiträume/Planungs-Szenarien relativ kurz sind, kann eine entsprechende verwaltungsseitige Planung solide und sorgfältig kaum erfolgen. Diese Tendenz wird dadurch verstärkt, dass im September eines jeden Jahres die Anzahl der Vorschulkinder, die dann in der Grundschule eingeschult werden, durch eine sehr hohe Rückstellungsquote sehr schwer prognostiziert werden kann.
Die Ziffer 11 des vorgelegten Kindergartenbedarfsplanes beinhaltet im sogenannten Maßnahmenkatalog verschiedene Maßnahmen zur Behebung dieser Problematik, wobei neben temporären Lösungen, zum Beispiel die Nutzung von Containern, oder die Umnutzung von verschiedenen Räumen in kommunalen Objekten für die Zwecke der Kindergärten (andere Verwendung von Bewegungsräumen) auch dauerhafte Lösungen überlegt und erarbeitet werden müssen, wie die Platzsituation in den verschiedenen Kindertageseinrichtungen deutlich verbessert werden kann (= zusätzliche Plätze).
Als eine dauerhafte Option wäre die im Gemeinderat bereits diskutierte Schaffung einer zweigruppigen Einrichtung in Weiterdingen zu erwähnen. Bedingt durch die bekannte bauliche/räumliche Situation des Katholischen Kindergartens "St. Elisabeth" in Hilzingen ist auch eine Erweiterung der Platzkapazitäten im Kernort Hilzingen nicht zu vernachlässigen. Nach aktueller verwaltungsseitiger Einschätzung wird diese Zielsetzung auch in Hilzingen nicht ohne einen weiteren Kindergarten-Neubau erreicht werden können, wobei dieser zumindest zweizügig angedacht werden müsste.
Als mögliche Standorte kämen hierfür auch Grundstücke im 2. Bauabschnitt des Baugebiets „Beim Steppbachwiesle II“ in Betracht, wobei aus der Mitte des Gremiums auch angeregt wird, den Standort in der Ortsmitte, zum Beispiel am Dorfplatz, mit in die weitere Überlegung einzubeziehen.
Die relativ großen Schwankungen bei der Anzahl der Geburten in den vergangenen Jahren sowie die sehr unsichere Situation bei den Zurückstellungen der Grundschulkinder machen es der Verwaltung außerordentlich schwer, eine verlässliche Planung bzw. auch eine konkrete Aussage darüber zu treffen, wie viele Kindergartenplätze (Krippe und Kindergarten) in Hilzingen tatsächlich benötigt werden und welche Kapazitäten auch zukünftig vorzuhalten sind. Auf diesen Umstand wurde bereits in früheren Sitzungen ebenso hingewiesen wie auch darauf, dass die Anzahl der Plätze für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr deutlich schneller nicht mehr ausreichen werden als die für Krippenkinder und sich deswegen die Handlungsnotwendigkeit deutlich früher einstellen wird.
Im weiteren Verlauf des Sachvortrags wird verwaltungsseitig kurz erwähnt, dass in den letzten Wochen bereits ein sehr aufschlussreiches Gespräch mit einem privaten Kindergartenbetreiber geführt worden ist. Auch wurde auf die aktuelle Situation (Datenlage von Juni 2018) beim diesbezüglich vereinbarten interkommunalen Ausgleich hingewiesen. Für die zukünftig anvisierte zentrale Vergabe von Kindergartenplätzen wird verwaltungsseitig im Haushaltsplan 2019 ein entsprechender Ansatz aufgenommen, um ein IT-gestütztes Programm einzusetzen, um diesbezüglich die Transparenz bei Platzvergaben zu erhöhen, aber auch um weitere Verbesserungen (ggfs. Entlastung von Mitarbeitern) zu erreichen.
In der kurzen Aussprache wird verwaltungsseitig auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates ausgeführt, dass auf Grund der letzten, mit Vertretern der Katholischen Kirchengemeinde intensiv geführten Gespräche es wohl in den nächsten zwei bis drei Jahre beim Katholischen Kindergaten "St. Elisabeth" entsprechende bauliche/räumliche Änderungen geben könnte. Das vorhandene Zeitfenster sollte dann für die Realisierung eines neuen Kindergartenobjekts im Kernort genutzt werden. Mit Blick auf den vorgelegten Maßnahmenkatalog wird aus der Mitte des Gremiums deutlich gemacht, dass dieser grundsätzlich so umgesetzt werden kann, wobei bei der temporären Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen primär die eigenen Räumlichkeiten genutzt werden sollen, bevor die Option "mobile Lösungen (Container)" zur Realisierung kommt. Insbesondere soll die Abstimmung mit der Katholischen Kirchengemeinde als Träger der beiden kirchlichen Einrichtungen auch weiterhin intensiv erfolgen.
Als Ergebnis der kurzen Beratung zur vorgelegten Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes 2018 nimmt der Verwaltungs- und Finanzausschuss die Fortschreibung - wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt - einstimmig zustimmend zur Kenntnis, wobei - wie oben ausgeführt – die Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen in mobilen Standorten möglichst zu Gunsten der Verwendung von Räumen in kommunalen Objekten vermieden werden sollte.

b)    Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (TigeR-Betreuung)
    - Schaffung eines Angebotes

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten sowohl per E-Mail als auch per Post nachgereichten Sitzungsvorlage der Verwaltung vom 28. Juni 2018 (nachgereicht am 29. Juni 2018) zur Schaffung einer "Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen", im Objekt Hinter Bühl 1, 78247 Hilzingen.
Die Schaffung eines solchen Kindertagespflegeangebotes in anderen geeigneten Räumen war schon mehrfach Bestandteil der Beratung in verschieden Gremien, zuletzt auch in der Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 19. Juni 2018, bei der die eingereichte Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bungalow-Containers zur Nutzung als eine solche Kindertagesstätte vom Ausschuss positiv beschieden worden ist.
Verwaltungsseitig wird die umfangsreiche Sitzungsvorlage kurz erläutert und anschließend zur Aussprache gestellt.
Aus der Mitte des Gremiums wird jedoch angeführt, dass in Folge der Problematik beim Kanal im dortigen Bereich und der verwaltungsseitigen Zusage, dass die Entwässerungsproblematik in der Sitzung am 24. Juli 2018 erneut beraten werden soll, die heutige Beschlussfassung zur Schaffung eines solchen Angebotes nicht als der richtige Zeitpunkt erachtet wir.
Ausschussmitglied Dr. Sigmar Schnutenhaus stellt daraufhin den Antrag, die Beschlussfassung zur Schaffung einer Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (Hinter Bühl 1) von der heutigen Tagesordnung - wie oben dargestellt - abzusetzen. Nach einer weiteren Wortmeldung aus der Mitte des Gremiums, die die heutige Sitzungsvorlage als so ausführlich und entscheidungsreif betrachtet wird, dass der obige Antrag zur Absetzung nicht zielführend wäre, nachdem sowohl die Mitglieder des TUA als auch die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschuss und auch der Gemeinderat in verschiedenen Sitzungen den privaten Trägern dieser Kindertagespflegeeinrichtung Unterstützung signalisiert worden ist, kommt der Antrag zu Abstimmung.
In der anschließenden offenen Abstimmung zum Antrag von Dr. Sigmar Schnutenhaus, diesen Tagesordnungspunkt heute abzusetzen, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, wird der Antrag bei 2 Ja- und 8 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Nachfolgend wird der verwaltungsseitig aufgeführte Beschlussvorschlag
1)    Das Betreuungsangebot der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen wird, wie oben ausgeführt, mit einer kommunalen Förderung geschaffen.
2)    Die kommunale Förderung soll nach der Variante 1 erfolgen.
3)    Die Beantragung von Fördermitteln erfolgt durch die beiden Tagesmütter.
4)    Die Verwaltung wird beauftragt, mit den oben angeführten Eckpunkten einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.
in offener Abstimmung, gegen die kein Gremiumsmitglied widerspricht, bei 8 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

4.    Betreuungsangebote an der Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule) Hilzingen

a)  Verlässliche Grundschule am Schulstandort Hilzingen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 20. Juni 2018, die in wesentlichen Züge nochmals vorgestellt wird.
Mit Blick auf das nunmehr ausgewertete Umfrageergebnis tendieren mehr Eltern für die Beibehaltung der bisherigen Betreuungszeiten (bisher bis 13 Uhr) als für die Erweiterung des Endes der Betreuungszeit auf dann 14 Uhr. Auf Grund der Beratung im Gremium in der Sitzung im März 2018 musste daher der Beschlussvorschlag so lauten, wie er in der Sitzungsvorlage aufgenommen worden ist.
Es entwickelt sich im Gremium eine kurze Aussprache über das zukünftige Betreuungsangebot der verlässlichen Grundschulbetreuung am Schulstandort Hilzingen, wobei aus der Mitte des Gremiums die Anregung kommt, dass als positives Signal für die familienfreundliche Gemeinde Hilzingen den Beschluss dahingehend umzuwandeln, dass - sofern die Verwaltung die ausreichende Personalausstattung garantieren kann - das Angebot auf 14 Uhr erweitert werden soll.
In der anschließenden Abstimmung, zu dem aus der Mitte des Gremiums eingebrachten Beschlussvorschlag, das verlässliche Grundschulbetreuungsangebot am Schulstandort Hilzingen auch auf 14 Uhr zu erweitern, sofern ausreichendes Personal für die Betreuungsarbeit gefunden werden kann, wird in positiver Abstimmung, gegen die kein Gremiumsmitglied widerspricht, dann einstimmig angenommen.
Im Nachgang zu diesem Beschluss bestätigt das Gremium auf verwaltungsseitige Nachfrage, dass für die Eltern, die die Betreuungszeit bis 14 Uhr in Anspruch nehmen, dann ein Elternbeitrag in Höhe von 75 € (Erstkind) abgerechnet werden soll.

b)    Verlässliche Grundschule an der Außenstelle GS Duchtlingen

Ohne weitere Aussprache beschließt der Verwaltungs- und Finanzausschuss in positiver Abstimmung, gegen die kein Mitglied widerspricht, bei einer Enthaltung den verwaltungsseitigen Beschluss Vorschlag dahingehend anzunehmen, das Angebot der verlässlichen Grundschulbetreuung an der Außenstelle – GS – Duchtlingen für das kommende Schuljahr aber auch für das Schuljahr 2019 /2020 grundsätzlich nicht anzubieten, sofern die Mindestteilnehmerzahl von 5 Schulkindern nicht erreicht wird.
Verwaltungsseitig wird im Nachgang zu diesem Beschluss ergänzt, dass der Elternbeitrag für das Betreuungsangebot an der Außenstelle GS Duchtlingen - sollte es wieder aufgenommen werden - nochmal diskutiert werden muss, da der bis jetzt festgelegte Elternbeitrag nicht mehr in die vorhandene Systematik der Betreuungssituation in Hilzingen passt.

5.    Schaffung einer FSJ-Stelle für die Betreuung bzw. Unterstützung der freien Jugendgruppen etc.

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 14. Juni 2018.
Über die Sitzungsvorlage hinaus wird im Gremium diskutiert, ob es nicht noch andere Aufgabenbereiche geben könnte, in dem die FSJ-Kräfte oder aber auch - wie aus der Mitte des Gremiums ausgeführt – sogenannte Bufdi-Stellen (Bundesfreiwilligendienst) eingesetzt werden könnten.
Die Unterstützung im Bereich der Schulsozialarbeit oder aber in den Bereichen Jugendbetreuung / Jugendsozialarbeit (Streetworking) durch die Freiwilligen zu schaffen bzw. in solchen Bereichen überhaupt eine entsprechende Genehmigung zu bekommen, wird verwaltungsseitig als sehr schwierig betrachtet, da zum Beispiel aus gesetzlichen Vorgaben heraus die eingesetzten freiwilligen Kräfte ohne Aufsicht eigenverantwortlich nicht tätig werden können und dürfen.
Ob die Gemeinde Hilzingen zukünftig für den Bereich Jugendsozialarbeit/Streetworker o.Ä. entsprechend ausgebildete Fachkräfte einsetzen möchte, müsste - so der Vorsitzende - in einem anderen Kontext diskutiert werden.
Der in der Sitzung aufgenomme Beschlussvorschlag der Verwaltung wird daraufhin in positiver Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, bei 8 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
Gemeinderätin Andrea Baumann weist die Verwaltung auf den noch nicht abgearbeiteten Antrag der SPD/UL hin, im Freibad Hilzingen zukünftig eine Ausbildungsstelle zum Fachangestellten für Bäderbetriebe zu schaffen
Die diesbezüglich aufgeführten inhaltlichen Ausführungen der Verwaltung, dass dies auf Grund der Voraussetzungen rechtlicher aber auch personeller Art sehr schwierig werden dürfte, wird aus der Mitte des Gremiums dahingehen zurückgewiesen, dass dieser Antrag zwingend entsprechend den rechtlichen Vorgaben in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates auf die Tagesordnung genommen werden muss. Von Seiten des Vorsitzenden wird zugesagt, diesen Antrag noch im September 2018 im Gemeinderat zu behandeln.

6.    Bereitstellung von Ausbildungsplätzen bei der Gemeinde Hilzingen zum Ausbildungsjahr 2018/2019
a)    bei der Gemeindeverwaltung
b)    in den kommunalen Kindergärten

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 18. Juni 2018, die in wesentlichen Zügen nochmals erörtert wird.
Ohne weitere Aussprache werden die in den Sitzungsvorlagen aufgenommenen Beschlussvorschläge zur Bereitstellung von Ausbildungsplätzen bei der Gemeindeverwaltung Hilzingen – als Verwaltungsfachangestellte/r – und mindestens zwei Anerkennungspraktikant/innen in den Kindergärten in jeweils offener Abstimmung zu a) und zu b), gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, einstimmig angenommen.

7.    Hilzinger Sozialpass
    - Modifizierung des aktuellen Leistungskatalogs

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 13. Juni 2018, die
in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache werden die beiden Beschlussvorschläge, den Leistungskatalog des Hilzinger Sozialpasses um die beiden aufgeführten Punkte,
1)    Übernahme von Kosten für Schwimmkurse:
Die Kosten für die im Hilzinger Freibad angebotenen Schwimmkurse (DLRG; Rita Assire) für die leistungsberechtigten Personen könnten analog der Regelung über die Erstattung von Kursen der VHS mit 50 % der anfallenden Kosten in den Leistungskatalog aufgenommen werden.
Aufgrund einer konkreten Anfrage der Initiative Offenes Hilzingen (IOH) vom 19. Mai 2018 zur Übernahme der Kosten für Schwimmkurse der DLRG (70 €/Teilnehmer) für Flüchtlinge hat der Bürgermeister für das Jahr 2018 entschieden, diese Kosten zu
50 % über den Hilzinger Sozialpass abrechnen zu können.  
2)    Übernahme von Kosten für die Teilnahme am Kinderferienprogramm
Durch eine konkrete Anfrage der IOH über die Erstattung von Kosten der leistungsberechtigten Personen am Hilzinger Kinderferienprogramm, hat der Bürgermeister für das Jahr 2018 entschieden, die Regelung – 80 % Zuschuss für Eintritte zu örtlichen Veranstaltungen – in den Leistungskatalog aufzunehmen.
zu erweitern, in offener Abstimmung, gegen die kein Gremiumsmitglied widerspricht, einstimmig angenommen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums bezüglich etwaiger Überlegungen, zum Beispiel die musikalische Früherziehung der Jugendmusikschule in den Leistungskatalog des Hilzinger Sozialpasses aufzunehmen, sagt der Vorsitzende zu, dies in einer der nächsten Sitzungen des Verwaltungs- und Finanzausschusses im Herbst 2018 aufzunehmen, was von Seiten des Gremiums auch so akzeptiert wird.

8.    Betrauungsakt der kommunalen Vereinsmitglieder des Vereins REGIO Konstanz Bodensee Hegau e.V.

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 25. Juni 2018, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache wird der in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag, die Regio Konstanz Bodensee Hegau e. V. mit den diesbezüglichen Aufgaben zu betrauen, vom Gremium in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, einstimmig angenommen.

9.    Bekanntgaben der Verwaltung

a)    Sperrung B 314

Auf Grund der Straßeninstandsetzungsarbeiten auf der B 314 über die Kreisverkehre hinweg wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass die ÖPNV-Anbindung nach vorheriger Prüfung durch den zuständigen ÖPNV-Träger und auf Grund einer Befahrung funktionieren sollte bzw. wird. Allerdings wird die dreiwöchige Bauphase mit den entsprechenden Sperrungen sehr große Schwierigkeiten mit sich bringen, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass bei der angebrachten Umleitungsbeschilderung bereits Defizite aufgetreten sind. Vom zuständigen Straßenbaulastträger wurde die sofortige Behebung/ Ausräumung dieser Probleme zugesagt bzw. auch schon teilweise erledigt.

b)    WLAN-Förderung EU

    Verwaltungsseitig wird das Gremium darüber informiert, dass die Förderung von öffentlichen WLAN-Spots, für die sich die Gemeinde zum frühestmöglichen Zeitpunkt registriert hat, aus formal-technischen Gründen aufgehoben werden musste bzw. aufgehoben worden ist. Eine erneute Ausschreibung dieser EU-Förderung soll im Herbst 2018 erfolgen.

c)    EU-Datenschutzgrundverordnung

Ausschussmitglied Dr. Sigmar Schnutenhaus bittet die Verwaltung, zum Sachstand bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung zu berichten.
Verwaltungsseitig wird hierzu folgendes ausgeführt:
Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist zwingend ab 25. Mai 2018 umzusetzen, obwohl die Verordnung bereits 2016 in Kraft getreten ist. Die Gemeinde hat - wie viele andere Kommunen in Baden-Württemberg auch – bereits im Frühjahr 2018 formal einen externen Datenschutzbeauftragten bestellt. Dieser externe Datenschutzbeauftragte ist beim Kommunalen Rechenzentrum (ITEOS) ansässig.
Auf Grund der Tatsache, dass in der Verwaltung für die Umsetzung der neuen Regelungen kein technisches/kein rechtliches Knowhow vorhanden gewesen ist, lag es auf der Hand, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und diesen dann auch formal beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu melden.
Ein entsprechendes Angebot der ITEOS beziffert die Kosten auf rund 1.500 € pro Jahr.
Dem Hauptamtsleiter wie auch dem Kämmerer sind kaum Kommunen bekannt, die diese Aufgaben tatsächlich selbst übernehmen. Neben dem Rechenzentrum, dem sich unter anderem auch die meisten Nachbarkommunen (zum Beispiel die Stadt Engen) angeschlossen haben, gibt es auch private Unternehmen, die solche Dienstleistungen anbieten. Bei Rückfragen bei Gemeindetags-Veranstaltungen (Kämmerer-, Hauptamtsleitertagungen), haben rund drei Viertel der dort abgefragten Kommunen das Dienstleistungsangebot des Rechenzentrums in Anspruch genommen.
Als weitere Maßnahmen hinsichtlich der EU-Datenschutzgrundverordnung wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass der extern bestellte Datenschutzbeauftragte, Herr Alexander Schnürer, in den nächsten Monaten die Verantwortlichen bei den Kommunen über die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterrichten wird und in Folge dann im Rahmen einer Personalversammlung die Mitarbeiter/innen über die Regelungen der neuen Datenschutzgrundverordnung informieren wird. Abschließend wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass auch der diesbezüglich erforderliche Umzug des Servers in den Keller eine Maßnahme ist, die dringend zeitnah umgesetzt werden muss.
Verwaltungsseitig wird ferner angeführt, dass die Gemeinde Hilzingen leider noch nicht so weit ist, wie sie es gerne wäre. Dieser Sachstandsbericht wird vom Gremium zur Kenntnis genommen. Über weitere Entwicklungen wird verwaltungsseitig wieder berichtet.

d)    Zugriff-Clicks Homepage der Gemeinde

Im Zeitraum vom 01. April 2018 bis zum 30. Juni 2018 wurde die Homepage der Gemeinde Hilzingen / der Internetauftritt der Gemeinde insgesamt knapp 62.000-mal aufgerufen. Unter den ersten drei Zugriffshäufigkeiten wurde das Amtsblatt aber auch die Ämterstruktur der Gemeinde Hilzingen beziehungsweise auch die Mitarbeiter angeklickt.

10.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

11.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 18. September 2018

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Ausschussmitglied)
gez. Barbara Kissmehl (Ausschussmitglied)