Verwaltungs- und Finanzausschuss
Sitzungssaal / Rathaus Hilzingen
Verwaltungs- und Finanzausschuss 13. März 2018
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Finanzielle Unterstützung des Hospizvereins Singen-Hegau e.V.
- Antrag auf Unterstützung durch Mitgliedschaft oder Förderbeitrag
3. Betreuungsangebote an der Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule) Hilzingen
- Erweiterung der Betreuung im Rahmen der sog. Verlässlichen Grundschule
4. Ausschreibung des Regionalbusverkehrs
– Beratung über die vorliegenden Ausschreibungsfahrpläne
5. Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen
(TIGER-Betreuung)
- Vorstellung des Konzeptes
- Schaffung des entsprechenden Angebotes
6. Bekanntgaben der Verwaltung
7. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
8. Fragemöglichkeit für Einwohner
Verwaltungs- und Finanzausschuss am 13. März 2018
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder
Doris Buhl, Olaf Fuchs, Fabian Jutt, Barbara Kissmehl, Ulrike Maus, Ralf Oßwald, Karl Schwegler, Steffen van Wambeke, Heinrich Mohr (Reihenfolgestellvertreter)
Gemeinderäte Andrea Baumann, Thomas Hägele,
Ortsvorsteher Stefan Rill, Egon Schmieder
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend: Dr. Sigmar Schnutenhaus (beruflich), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.05 Uhr
Presse: 0
Zuhörer: 4
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschusses fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Ausschusses keine Einwendungen vorgebracht.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Frau Dr. Angela Magin, Kirchstraße 16, 78247 Hilzingen, Ortsteil Weiterdingen, wünscht sich an der Grundschule Duchtlingen eine zuverlässige Grundschulbetreuung analog der verlässlichen Grundschulbetreuung am Schulstandort Hilzingen. Auf Grund der Tatsache, dass der Gemeinderat die Mindestschülerzahl auf fünf Kindern festgelegt hat, können die Eltern und Erziehungsberechtigten nicht zuverlässig davon ausgehen, dass eine verlässliche Grundschulbetreuung, die von vielen auch benötigt wird, mit Beginn des neuen Schuljahres zustande kommt.
Sie ist unter anderem darauf angewiesen, dass auch in Duchtlingen ein zuverlässiges, dauerhaftes Betreuungsangebot geschaffen wird und bittet das Gremium, nochmals darüber nachzudenken, falls die geforderte Mindesteilnehmerzahl von fünf Schülern nicht erreicht wird, diese dann ggfs. aufgehoben werden kann.
Der Bürgermeister entgegnet auf die Wortmeldung von Frau Dr. Magin, die jedoch keine Frage beinhaltet, dass mit der Anmeldung zu einer Grundschule am 11. April 2018 nochmals auf das Angebot mit den geplanten Betreuungszeiten auch in Duchtlingen hingewiesen wird, wobei die Eltern diese Informationen schon erhalten haben.
Ob dann bei nicht ausreichender Anzahl von angemeldeten Schülerinnen und Schülern im Gemeinderat der Beschluss aufgehoben wird, bleibt dem Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt vorbehalten.
2. Finanzielle Unterstützung des Hospizvereins Singen-Hegau e.V.
Antrag auf Unterstützung durch Mitgliedschaft oder Förderbeitrag
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 28. Februar 2018, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Es entwickelt sich im Gremium – nach verwaltungsseitigem Sachvortrag – eine kurze Aussprache darüber, ob die finanzielle Unterstützung des Hospizvereins Singen und Hegau e.V. im Rahmen einer Mitgliedschaft im Verein oder durch einen jährlichen Förderbeitrag erfolgen sollte, wobei die verschiedensten sachrelevanten Aspekte für die beiden Optionen eingebracht und gegeneinander ausgetauscht werden. Grundsätzlich ist im Gremium überwiegend die Einschätzung vorhanden, den Hospizverein zu unterstützen.
Der kommunale Behindertenbeauftragte, Herr Volker Neukirchen, der während der Beratung vom Bürgermeister das Wort erteilt bekommt, würde eine Mitgliedschaft im Hospizverein begrüßen. Als Ergebnis der weiteren Beratung formuliert der Vorsitzende einen zweigeteilten Beschlussvorschlag, der sodann auch nacheinander zur Abstimmung kommt:
1. Der erste vom Vorsitzenden formulierte Beschlussvorschlag, dass die Gemeinde Hilzingen im Hospizverein Singen und Hegau e.V. Mitglied werden soll, wird bei der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, bei 4 Ja- und 6 Nein-Stimmen abgelehnt.
2. Aufbauend auf dem Beschluss zu 1), kein Mitglied im Hospizverein zu werden, wird vom Vorsitzenden vorgeschlagen, jährlich eine finanzielle Förderung in Höhe von 150 Euro pro Jahr an den Hospizverein Singen und Hegau e.V. zu leisten. In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, wird dieser Vorschlag bei 7 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen, wobei die jährliche Zuwendung in Höhe von 150,-- Euro jährlich kündbar ist.
3. Betreuungsangebote an der Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule) Hilzingen
- Erweiterung der Betreuung im Rahmen der sog. Verlässlichen Grundschule
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der sehr umfangreichen Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 2. März 2018, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird. Über die Sitzungsvorlage hinaus bedankt sich die Verwaltung bei der Elternbeiratsvorsitzenden des Kindergartens St. Elisabeth – Frau Michaela Benz-Riede - für die durchgeführte Umfrage bei den Eltern, die ebenfalls als Anlage der heutigen Sitzungsvorlage beigefügt ist.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Ausschusses erläutert die Verwaltung, dass sich bei einer Erweiterung der Betreuungszeiten von 13 auf 14 Uhr zwangsläufig auch die Personalaufwendungen erhöhen. Nach einer überschlägigen Berechnung werden sich die Personalkosten pro Jahr um rund 15.000 Euro erhöhen, so dass es - auch nachdem keine Förderungen des Landes zu erwarten sind - sich auch begründen lässt, den Elternbeitrag - wie vorgeschlagen - für die durchgängige Betreuung bis 14 Uhr auf 75 Euro pro Kind (= Erstkind) festzulegen.
Nachdem bei den Elternbeiträgen für die sogenannte verlässliche Grundschulbetreuung vom Gemeinderat ein ähnliches Modell wie das Württemberger Modell in den Kindergärten festgelegt worden ist, werden Familien mit mehreren Kindern dann auch über diese Regelung nicht vollumfänglich belastet (für jedes weitere Kind wird nur die Hälfte des Elternbeitrags erhoben).
Frau Benz-Riede, die vom Vorsitzenden nach eingeholter Zustimmung des Verwaltungs- und Finanzausschusses kurz das Wort erhält, erläutert ferner, dass die gewünschten verlängerten Grundschulbetreuungszeiten die kontinuierliche Fortsetzung der Betreuungszeiten in den Kindergärten sind und dass der verwaltungsseitig gemachte Vorschlag mit ihr im Wesentlichen abgestimmt worden ist und somit dann auch ihre Zustimmung finden würde.
Verwaltungsseitig wird im Anschluss allerdings noch deutlich darauf hingewiesen, dass eine entsprechende verlässliche Grundschulbetreuung natürlich zwingend davon abhängt, dass genügend Betreuungskräfte zur Verfügung stehen, um eine Zuverlässigkeit bieten zu können.
Als Ergebnis der kurzen Aussprache beschließt der Verwaltungs- und Finanzausschuss in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, einstimmig den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag.
Bei den Eltern bzw. bei den Erziehungsberechtigten sind verbindliche Zusagen einzuholen, um danach entscheiden zu können, welcher Betreuungsumfang zukünftig angeboten werden soll. Auf der jetzigen Basis würde das monatliche Betreuungsentgelt bei 50 Euro (Betreuung durchgängig bis 13.00 Uhr) und zum Beispiel bei 75 Euro (Betreuung durchgängig bis 14 Uhr) liegen.
Im Übrigen behält sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss vor, nach Vorliegen der verbindlichen Anmeldungen darüber zu entscheiden, welche der beiden Betreuungsvarianten (13 Uhr/14 Uhr = Mehrheit der Anmeldungen) angeboten werden soll und auch welcher Elternbeitrag dann erhoben werden soll, wobei die vorgeschlagenen 75 Euro nach wie vor als richtig und moderat bezeichnet werden, da umgerechnet auf den Monat die Betreuungsstunde Kosten in Höhe von 1,25 Euro verursacht.
4. Ausschreibung des Regionalbusverkehrs
– Beratung über die vorliegenden Ausschreibungsfahrpläne
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 5. März 2018 bzw. der mit E-Mail vom 9. März 2018 nachgereichten Sitzungsvorlage, die unter anderem auch einen Vergleich der vorgelegten Ausschreibungsfahrpläne mit dem aktuellen Fahrplan enthält.
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert die Verwaltung, dass auf Anfrage zwischenzeitlich einige Rückmeldungen von verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (Kindergärten, Schulen) wie auch von Gemeinderätin Andrea Baumann hierzu eingegangen sind.
Insbesondere sollen dem Landratsamt Konstanz – Amt für Nahverkehr und Schulen - folgende Anregungen und Änderungsvorschlägen mitgeteilt werden:
- Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule) Hilzingen
Es soll zum Unterrichtsbeginn bzw. auch zum Unterrichtsende die schulische Anbindung auch von Schülerinnen und Schülern anderer Kommunen, wie zum Beispiel der Gemeinde Gailingen oder Büsingen verbessert werden, da aktuell keine solchen Fahrten erkennbar sind.
- Kapazitäten in Bussen in stark frequentierten Zeiten
Bereits beim jetzigen Fahrplan sind Probleme mit der Beförderungskapazität verschiedener Busse zu bestimmten Zeiten auf diesen Strecken vorhanden; so wird es zum Beispiel als untragbar bezeichnet, dass solche Engpässe jetzt aktuell - sogar bei Einsatz von 4 Schulbussen - zur 1. Unterrichtsstunde vorkommen und zu diesen Zeiten kaum noch Möglichkeiten bestehen, im Bus einen freien Platz zu bekommen. Die Zurückführung des Angebots auf nur einen Bus würde diese Problematik noch extrem verschärfen.
Vom Kindergarten Binningen wurde angeregt, dass sich die Umstellung zu bestimmten Zeiten auf Anrufsammeltaxi sehr nachteilig entwickeln würde. Ebenfalls bestehen montagmorgens auch von Kindern von Schlatt am Randen, die nach Riedheim in den Kindergarten befördert werden müssen, meistens Probleme, entsprechend Sitzplätze zu bekommen.
- Linie 404 neu Riedheim – Hilzingen - Gottmadingen
Bei dieser neuen Linie wäre über das jetzige Angebot hinaus für Berufspendler sicher auch noch eine Fahrt in den Industriepark Gottmadingen vor 8.00 Uhr interessant, wobei unisono begrüßt wird, dass diese Linie, die seit vielen Jahren von der Gemeinde Hilzingen gewünscht und gefordert wird, nun in den Ausschreibungsfahrplan aufgenommen worden ist.
- Linie 300 Singen – Hilzingen – Tengen
Die Beförderung der Hilzinger Schülerinnen und Schüler, die aus den weiterführenden Schulen in Singen zum Beispiel nach dem Unterricht nach Hause fahren müssen, haben sich zwar in Richtung Hilzingen – Duchtlingen – Weiterdingen verbessert, jedoch für die Ortsteile Riedheim, Binningen und Schlatt am Randen nicht. Hier sind die jetzt dargestellten Wartezeiten zu lang und müssten entsprechend angepasst werden.
Nachdem ab 20.30 Uhr anstelle von Bussen nur noch der Einsatz von Kleinbusse oder Anrufsammeltaxen vorgesehen ist, wären Probleme bei der Kapazität vorprogrammiert. Vor allem auch deshalb weil, der „Spätbus“, der bisher noch um 22.05 Uhr fährt, ersetzt werden würde.
In der allgemeinen Aussprache wird darüber hinaus noch angeführt, dass die Gemeinde Hilzingen sich auch dafür einsetzen soll, dass die Haltestelle Freiheitsstraße/Heinrich-Weber-Platz in Singen wieder normal – zumindest nach Beendigung der größeren Baumaßnahmen – angefahren wird, da dies eine wichtige Haltestelle zum Beispiel für Schülerinnen und Schüler des Hegau-Gymnasiums ist.
Die Haltestelle Hilzingen-Twielfeld, die direkt an der B 314 liegt, wird als sehr kritisch gesehen, vor allem dann, wenn sehr junge Schülerinnen und Schüler an dieser Haltestelle in die Busse ein- und aussteigen müssen.
Für die Schüler aus Hilzingen, Ortsteil Weiterdingen, die in der Grundschule in Duchtlingen unterrichtet werden, soll auch darauf geachtet werden, dass der ÖPNV nach Ende des Unterrichts in Duchtlingen so getaktet ist, dass die Schülerinnen und Schüler dann auch pünktlich und mit relativ wenig Wartezeit nach Hause fahren können.
Redaktionelle Änderungen der Linie 404 Riedheim – Storzler Straße in Riedheim Hofwieser Straße wird ebenfalls noch in die Beratung eingebracht, wie auch die Anregungen der Christlichen Schule, die ebenfalls Schwierigkeiten mit längeren Wartezeiten der Schülerinnen und Schüler zu den unterschiedlichen Unterrichtszeiten hat.
Mit den jetzt besprochenen Ergänzungen, Änderungen bzw. auch vor dem Hintergrund, dass teilweise jetzt schon die vorhandenen Kapazitätsprobleme vorhanden sind, wird die Beratung dahingehend beendet, dass in der Sitzung des Gemeinderates am 10. April 2018 hierüber ein entsprechender Beschluss zu fassen ist.
5. Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (TIGER-Betreuung)
- Vorstellung des Konzeptes
- Schaffung des entsprechenden Angebotes
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 8. März 2018, die durch die nichtöffentliche Gemeinderatsdrucksache vom 07.11.2017 (Verwaltungs- und Finanzausschuss-Sitzung) ergänzt wird.
Nachdem in der heutigen Sitzung die beiden Betreuerinnen, Frau Sandra Steidle, Hinter Bühl 1 in Hilzingen und Frau Lisa Bühler, Im Bildstöckle 21, 78239 Rielasingen-Worblingen, anwesend sind, wird auf einen verwaltungsseitigen Sachvortrag verzichtet, wobei ergänzt wird, dass in der Sitzung am 7. November 2017 der Ausschuss diesem Ansinnen positiv gegenüber gestanden hat.
Sodann nehmen die beiden Betreuerinnen an der Verwaltungsbank Platz und referieren über ihr Konzept, die Betreuungszeiten, die Finanzierung, die aktuelle bzw. auch die künftig angedachte Belegung und Auslastung sowie die Einbindung des Tagesmüttervereins.
Insbesondere werden folgende Aspekte aufgeführt:
- Neben der Betreuung während den Ferienzeiten bietet das Konzept sehr flexible Betreuungszeiten für Kinder im Alter ab 1 bis 14 Jahren. Überwiegend kommen die betreuten Kinder aus der Gemeinde Hilzingen, wobei ab September 2018 (neues Kindergartenjahr) 1 bis 2 neue Plätze zur Verfügung stehen werden, was dann auch über die erteilte Pflegeerlaubnis abgebildet werden wird.
- Die intensive Suche nach privaten Wohnräumen, die für dieses Betreuungsangebot geeignet wären, war leider nicht erfolgreich. Ähnliches gilt auch für die Suche nach gewerblichen Flächen mit einer Größe von 100 m². Auf Grund der Tatsache, dass auf dem privaten Immobilienmarkt keine geeigneten Gebäude zur Verfügung stehen, wurde mit der Gemeinde dahingehend Kontakt aufgenommen, ob es nicht kommunale Objekte geben würde, die hier für diese Betreuungsform geeignet wären. In Folge dieser Anfrage wurden dann gemeinsam die Schulgebäude Weiterdingen und Binningen besichtigt.
Bei den ersten Besichtigungen, auch mit Vertretern der übergeordneten Stellen, jedoch ohne Brandschutzsachverständigen und das örtliche Bauamt, wurde festgestellt, dass tendenziell das Schulgebäude in Weiterdingen geeigneter erscheint als das Schulgebäude in Binningen. Diese Tendenz wird dadurch verstärkt, weil einige Weiterdinger Kinder bereits jetzt schon betreut werden und darüber hinaus dort die Nähe zum Spielplatz und auch zum Kindergarten als sehr positiv bewertet wird.
Die beiden Betreuerinnen wünschen hierfür allerdings nicht nur die Nutzung des ehemaligen rechten Klassenzimmers, sondern auch idealerweise einen Raum im Obergeschoss, der dann als zusätzlicher Schlafraum verwendet werden könnte.
- Die Konzeption sieht neben einem strukturierten Tagesablauf sehr flexible Betreuungszeiten, eine stundengenaue Abrechnung der Elternbeiträge aber auch die Einbettung in den Tagesmütterverein vor. Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutern die beiden Betreuerinnen, dass sie für jede Betreuungsstunde 5,50 Euro pro Kind erhalten und von diesen Kosten 1/3 die Eltern und 2/3 das Land Baden-Württemberg tragen müssen.
Die Betreuungsverträge sind grundsätzlich so ausgestattet, dass diese mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende gekündigt werden können, wobei die Betreuerinnen versuchen werden, sämtliche Plätze dauerhaft zu belegen, was auf Grund der Wartelisten durchaus realistisch erscheint.
Allerdings ist auch geregelt, dass die Kommune für einen bestimmten Zeitraum von 3 Monaten auch nicht belegte Plätze mitfinanziert.
Aus der Mitte des Gremiums wird nachgefragt, ob auch andere Finanzierungsvarianten, wie zum Beispiel die Zahlung eines erhöhten Zuschusses der Gemeinde für jede konkret abgerechnete Betreuungsstunde an die Betreuerinnen, überlegt worden sind. Dadurch wäre zum Beispiel auch ein verstärkter Anreiz geschaffen, etwaige „Leerstände“ zu vermeiden. Die beiden Betreuerinnen entgegnen hierauf, dass alternative Finanzierungen noch nicht geprüft wurden und sich bislang nur mit dem Abrechnungsmodell des Tagesmütterverein Landkreis Konstanz e.V. mit Sitz in Radolfzell auseinandergesetzt worden ist.
- Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutern die beiden Betreuerinnen, wie hoch der einmalige und der laufende Zuschuss der Gemeinde Hilzingen tatsächlich sein wird und führen aus, dass – wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt – Investitionskosten zur Umnutzung des Schulhauses von mindestens 15.000 Euro, laufende Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rund 25.000 Euro pro Jahr anfallen werden (Platzpauschale, Materialkostenpauschale, Mietzuschuss, Nebenkostenzuschuss). Als möglicher Förderbetrag des Landes können grundsätzlich pro zusätzlich geschaffenem Platz rund 2.000 Euro (einmalig) erwartet werden, zusätzlich eines Pauschalbetrags für die Ausstattung in eine Küche.
- Auf jeden Fall müssen die Gebäude noch mit einem Brandschutzsachverständigen bzw. mit weiteren Vertretern des Landkreises Konstanz besichtigt werden. Auch die Prüfung, ob für die Schule eine Nutzungsänderung in Richtung „Betreuung“ erforderlich werden wird, ist noch nicht abgeschlossen.
- Obwohl die Schaffung eines solchen Betreuungsangebots in der Gemeinde Hilzingen unisono begrüßt wird, wird insbesondere von den Vertretern des Ortsteils Weiterdingen vehemente Kritik dahingehend geäußert, warum die angedachte Schaffung eines entsprechenden Angebots im Schulgebäude in Weiterdingen ohne Einbeziehung des Ortschaftsrates und ohne die Einbeziehung der örtlichen Vereine, soweit fortschreiten konnte.
Nach den Ausführungen von Ortsvorsteher Egon Schmieder könnte unter Umständen noch als durchsetzbar betrachtet werden, wenn das rechte Klassenzimmer für diesen Zweck umgenutzt werde; allerdings sieht er das Erfordernis nicht, das Obergeschoss für diesen Bereich auch noch zu nutzen.
Insbesondere wird angeführt, dass unter Umständen die Schaffung eines zweigruppigen Kindergartens in Weiterdingen (Neubau) am jetzigen Standort es vielleicht erfordern wird, in der Übergangszeit die Kindergartenplätze im Schulhaus vorzuhalten, was mit dieser TIGER-Nutzung ebenso wenig unter einen Hut zu bringen wäre, wie der Wunsch aus der Bürgerschaft in Weiterdingen, in diesen Räumlichkeiten einen Yoga-Kurs anzubieten.
Die beiden Betreuerinnen bestätigen, dass es sehr wichtig gewesen ist, die kommunalen Objekte, die derzeit nicht unbedingt 100 % genutzt werden, in Augenschein zu nehmen, und das Schulgebäude in Binningen wegen den außenliegenden Toiletten und wegen der Anordnung der Räume/Toiletten auf verschiedenen Ebenen nicht für eine solche Nutzung sprechen würden.
- Nachgefragt aus der Mitte des Gremiums zur Qualifizierung der beiden Tagesmütter, erläutern Frau Bühler und Frau Steidle, dass die Qualifizierungsmaßnahme mit 160 Einheiten über den Tagesmütterverein läuft und sie beide demnächst eine Prüfung ablegen werden. Dadurch könnten die Tagesmütter dieses Angebot in anderen geeigneten Räumlichkeiten anbieten. Derzeit bieten sie das Betreuungsangebot noch zu Hause an.
Als Ergebnis der kurzen teilweise auch sehr kontrovers verlaufenen Beratung versucht die Verwaltung auf Grund des Vorwurfs der Weiterdinger Vertreter nochmals eindringlich zu erläutern, dass ohne einen offiziellen Auftrag von Seiten des Gemeinderates/Verwaltungs- und Finanzausschusses keine weiteren Verfahrensschritte folgen konnten. Die Verwaltung erhält folgende Prüfungsaufträge:
In Abstimmung mit den beiden Betreuerinnen sollen andere Berechnungsmodelle geprüft werden (z.b. Konstanzer Modell, stundenbasierte Zuschüsse der Gemeinde etc.). Es wird aber auch nochmals deutlich, dass andere Standorte für dieses Projekt gesucht und bestenfalls auch gefunden werden sollten. Einen klaren Prüfungsauftrag erhält die Verwaltung dahingehend, das Schulgebäude Binningen nochmals intensiv auf diese mögliche Nutzung zu überprüfen.
Die Gemeinde erklärt sich dazu bereit, die beiden Betreuerinnen Frau Steidle und Frau Bühler bei der Suche nach geeigneten Gebäuden (privat, kirchlich) aktiv zu unterstützen.
Mit herzlichen Worten des Dankes werden Frau Bühler und Frau Steidle aus der heutigen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses verabschiedet.
6. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Kindergarten Riedheim
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich auf unseren Antrag die geänderte Betriebserlaubnis des Kommunalverbands Jugend und Kommunales für den Kindergarten Riedheim (U3-Betreuung, Ü3-Betreuung) eingegangen ist.
b) Einladung nach Stolpen
In einer früheren Sitzung des Gemeinderates wurde die Einladung zur 800-Jahr-Feier der Stadt Stolpen dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Der Bürgermeister bittet den Gemeinderat, sich bis zum 10. April darüber Gedanken zu machen, ob eine Teilnahme von Seiten des Gemeinderates (= Abschlussfahrt Gemeinderat) möglich wäre.
c) Einladung
Der Vorsitzende verweist auf die dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung ausgelegte Einladung des Fördervereins der Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule) zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 21. März 2018, um 20.00 Uhr, im Lehrerzimmer.
d) Mountainbike-Strecke
Der Vorsitzende weist die Gremiumsmitglieder darauf hin, dass am 21. März 2018, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal, alle Landwirte / Bewirtschafter / Eigentümer die Möglichkeit haben, sich im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu Überlegungen einer permanent ausgeschilderten Mountainbike-Strecke auf Gemarkung Hilzingen zu informieren.
e) Kirchliche Kindergärten in der Gemeinde
Nach Rücksprache mit Pfarrer Gompper erläutert die Verwaltung, dass für das Grundstück - Pfarrhaus Hilzingen - entgegen einer früheren Beratung keine anderweitige Nutzung geplant ist und deshalb auf diesem Grundstück kein Kindergarten entstehen kann.
Aus der letzten Sitzung des Gemeinderates, die mit der Besichtigung des Katholischen Kindergartens "St. Mauritius" in Weiterdingen endete, erteilte der Bürgermeister am 7. Februar 2018 der „Katholischen Kirchengemeinde“ den Auftrag für eine Grobplanung eines zweigruppigen Kindergartens in Weiterdingen.
Der Katholischen Kirchengemeinde ist auf jeden Fall bekannt, dass bei einem Neubau (Investitionen) die kirchliche Gemeinde grundsätzlich nicht nur 11 % (wie bei einer Sanierung) aufbringen muss, sondern entsprechend der Betriebskostenvereinbarung 30 %.
f) Sozialpass Hilzingen
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung, dass vergleichbare Situationen (= oder Missbrauchsvorfälle) bei der Inanspruchnahme der Leistungen des Hilzinger Sozialpasses, wie in Gottmadingen (vgl. entsprechende Berichterstattung im Gottmadinger Amtsblatt) eher nicht wahrscheinlich sind, es jedoch, auch wenn keine konkreten Zahlen benannt werden können, sicherlich die eine oder andere "kreative" Auslegung der Regularien gegeben hat. Es wird versucht, in einer der nächsten Sitzungen hierüber noch konkretere Auskunft zu geben.
g) Personalstand
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung ferner, dass auf Grund des starken Personalwechsels bzw. anderer personeller Entwicklungen in der Verwaltung die Anfrage aus der Mitte des Gemeinderates, die personelle Ausstattung im Rathaus zu verbessern, leider noch nicht weiter verfolgt werden konnte. Dieser Antrag ist jedoch nicht in Vergessenheit geraten.
7. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
8. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 10. April 2018
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Olaf Fuchs (Ausschussmitglied)
gez. Heinrich Mohr (Ausschussmitglied)