Verwaltungs- und Finanzausschuss
Sitzungssaal / Rathaus Hilzingen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
2. Kindergartenangelegenheiten
a) Änderung der Betreuungsform im Kindergarten Riedheim
zum 1. Januar 2018 - Wegfall der Betreuungsform "Regelkindergarten" und Erweiterung des Essensangebotes für VÖ-Kinder
b) Neufassung der Kindergartenordnung für die kommunalen Kindergärten
a) Sachstandsbericht
b) weiteres Vorgehen
14. Fragemöglichkeit für Einwohner
Verwaltungs- und Finanzausschuss
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder Doris Buhl, Olaf Fuchs, Fabian Jutt, Barbara Kissmehl, Ulrike Maus, Ralf Oßwald, Dr. Sigmar Schnutenhaus, Karl Schwegler, Steffen van Wambeke
Gemeinderäte Andrea Baumann, Thomas Hägele
Ortsvorsteher Stefan Jäckle, Stefan Rill, Egon Schmieder
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Verwaltungsbeamter Stefan Mattes
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Verwaltungspraktikantin Julia Neidhart
Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.45 Uhr
Presse: 2 (teilweise)
Zuhörer: 9
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschusses fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Ausschusses keine Einwendungen vorgebracht.
Darüber hinaus stellt er die Verwaltungspraktikantin Julia Neidhart vor, die derzeit ein Vertiefungspraktikum im Hauptamt der Gemeinde im Rahmen ihres Studiums an der Hochschule Kehl absolviert.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Kindergartenangelegenheiten
a) Änderung der Betreuungsform im Kindergarten Riedheim zum 01. Januar 2018
1. Wegfall der Betreuungsform ‘‘Regelkindergarten‘‘
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 27. Oktober 2017. Zu
diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende die Leiterin des Kindergartens Riedheim unter den Zuhörern.
Im verwaltungsseitigen Sachvortrag wird unter anderem ausgeführt, dass im Kindergarten Riedheim aktuell nur noch vier Kinder die Betreuungsform ‘‘Regelkindergarten" in Anspruch nehmen und in den letzten Jahren das Interesse an dieser Betreuungsform auch in den anderen Kindergärten stetig abgenommen hat. Aus diesem Grund könnte diese Betreuungsform auch zum 01. Januar 2018 wegfallen, wie es bereits in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom Juli 2017 schon angedeutet worden ist. Die diesbezüglich wiederholt mit Elternbeiräten geführten Gespräche (Juli 2017/Oktober 2017) waren von Zustimmung zu diesem Vorschlag geprägt.
Neben den dann noch bestehenden beiden Betreuungsangeboten ‘‘Ganztagesbetreuung‘‘ und ‘‘Verlängerte Öffnungszeiten‘‘ mit einer wöchentliche Öffnungszeit von 34 bis 35 Stunden wird im Kindergarten, vor allem bei der jetzigen Übergangszeit, die große Flexibilität beibehalten.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung insbesondere den organisatorischen Vorteil für die Leiterin des Kindergartens bei der Personaleinsatzplanung. Nachdem unter anderem Gemeinderat Ralf Oßwald, der aktuell noch seinen Sohn in dieser Betreuungsform betreuen lässt, auch für diesen Vorschlag wirbt, beschließt der Verwaltungs- und Finanzausschuss in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag der Verwaltung bei einer Gegenstimme anzunehmen.
2. Erweiterung des Essensangebotes für VÖ-Kinder
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 27. Oktober 2017, die zu diesem Punkt in den wesentlichen Zügen vorgestellt wird.
Aufgrund der Beschlussfassung zu Ziffer a1) Wegfall der Betreuungsform ‘‘Regelkindergarten‘‘ gibt es dort ab dem 01. Januar 2018 neben der Ganztagesbetreuung auch noch das Modell der sogenannten "Verlängerten Öffnungszeiten" (VÖ).
Bei der kürzlich durchgeführten Elternumfrage zeigte sich unter anderem auch, dass sich teilweise die Eltern/ Erziehungsberechtigten zukünftig auch ein Essensangebot für die Verlängerten Öffnungszeiten wünschen. Bei der Anzahl der geäußerten Wünsche gäbe es derzeit vermutlich noch keine organisatorischen Schwierigkeiten.
Ohne weitere Aussprache beschließt das Gremium in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, einstimmig die Annahme des verwaltungsseitigen Beschlussvorschlags, zukünftig im Kindergarten das Essensangebot auch auf die VÖ-Kinder zu erweitern.
b) Neufassung der Kindergartenordnung für die kommunalen Kindergärten
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 27. Oktober 2017.
Die vorgelegte neue Kindergartenordnung für die kommunalen Kindergärten wird verwaltungsseitig erläutert, wobei bei dieser Vorstellung auf einige wichtige Änderungen und Modifizierungen eingegangen wird. Insbesondere werden folgende Punkte ausgeführt:
- die Anpassung des Kindergarteneintrittsalters an die gesetzlichen Regelungen,
- die Aufnahme von Regelungen über Kooperationen mit Grundschulen,
- das für die Kinder zu erstellende Portfolio,
- die Möglichkeit quartalsweise die Betreuungsformen zu ändern,
- die Impfberatung,
- der Grundsatz, dass die Kindergärten der Gemeinde auch von jedem Kind, unabhängig in
welchem Teilort/Ortsteil es wohnt, gleichberechtigt genutzt werden können.
Die vorgelegte Benutzungsordnung wurde in mehreren Teamsitzungen mit den Kindergartenleiterinnen besprochen und ausgearbeitet und orientiert sich unter anderem auch an Benutzungsordnungen anderer Kommunen.
In der anschließenden kurzen Beratung zur vorgelegten Benutzungsordnung ergeben sich noch ein paar wenige redaktionelle Änderungen (Ziffer 2, "IV. Besuch der Einrichtung‘‘ Streichung wegen doppelter Aufnahme; Streichung des ,,Wochentölpels‘‘ unter Ziffer 3, Punkt ,,X. Regelung im Krankheitsfall‘‘).
Unter Aufnahme der genannten redaktionellen Änderungen beschließt der Verwaltungs- und Finanzausschuss in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied wiederspricht, einstimmig die in der Sitzungsvorlage enthaltene Benutzungsordnung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hilzingen.
3. Gebrauch von E-Zigaretten bei Veranstaltungen in den Einrichtungen der Gemeinde
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 11. Oktober 2017, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
Da die E-Zigarette nicht unter den Nichtraucherschutz fällt, wünscht sich der Vorsitzende eine Entscheidung des Gremiums, wie künftig mit E-Zigaretten in den gemeindlichen Einrichtungen umgegangen werden soll. Er betont, dass gerade auch aus ärztlicher Sicht die Unschädlichkeit der ,,Dampfer‘‘ sehr kritisch gesehen wird.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, einstimmig, dass - solange es keine gesetzliche Regelung
bezüglich des ,,Dampfens‘‘ der E-Zigarette gibt - das Verbot von E-Zigaretten dem Rauchverbot gemäß dem Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) gleichzusetzen ist und somit das gleiche Verbot bei der Nutzung von kommunalen Einrichtungen gilt.
4. Hilzinger Sozialpass
a) Sachstandsbericht
b) weiteres Vorgehen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 27. Oktober 2017 und deren Anlage, welche von Seiten der Verwaltung in den wesentlichen Punkten nochmals erläutert wird.
Der Hilzinger Sozialpass wurde hauptsächlich für Freibadkarten (2.000 Euro) und für ÖPNV - Einzelfahrkarten (600 Euro) in Anspruch genommen. Verwaltungsseitig wird überdies bemängelt, dass in Einzelfällen Anträge gestellt und bearbeitet wurden, die bis zum heutigen Zeitpunkt jedoch nicht von den Antragstellern abgeholt wurden.
Aus der Mitte des Gremiums wird in Folge der im Jahr 2017 abgerufenen Summe (knapp 2.600,-- €) der Antrag gestellt, im Haushaltsjahr 2018 das Budget auf 3.500 Euro zu reduzieren. In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag mit einer Ja-Stimme vom Gremium mehrheitlich abgelehnt.
Das Gremium möchte den Haushaltsansatz im nächsten Jahr in unveränderter Höhe bei 8.000 Euro belassen und die weitere Entwicklung bei der Nutzung des Sozialpasses abwarten.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, einstimmig, den Sozialpass entsprechend des Leistungsumfanges und der Höhe des Haushaltsjahres 2017 fortzusetzen.
Verwaltungsseitig wird auch ausgeführt, dass die verwaltungsinternen Abläufe in bestimmten Fällen noch effizienter gestaltet werden können. Unter Umständen könnten „Familienbudgets“ anstatt der etwas aufwändigeren Verbuchung auf Einzelbudgets/Person (125,--€/Jahr), zumindest bei Familien, hilfreich sein.
5. Überprüfung Steuern, Gebühren und Abgaben
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 25. Oktober 2017, die verwaltungsseitig nochmals im Detail vorgetragen wird.
Im Anschluss an den verwaltungsseitigen Sachvortrag entwickelt sich im Gremium eine kurze Aussprache, bei der unter anderem die seit vielen Jahren bestehende Mietregelung bei der Nutzung von kommunalen Liegenschaften/Hallenbenutzung intensiver diskutiert wird.
Auf Nachfrage aus dem Gremium zum festgelegten Umsatzanteil von 8,5 % wird verwaltungsseitig erläutert, dass sich diese Regelung in den letzten Jahren bewährt hat und eine gängige Methode sei, die Hallenmiete auch etwas an die Stärke und die Frequenz der Hallennutzung anzulehnen und dies auch in umliegenden Gemeinden grundsätzlich so gehandhabt wird.
Bürgermeister Metzler ergänzt weiter, dass er in der Vergangenheit auf Antrag und in begründeten Einzelfällen von der Erhebung dieses Umsatzanteils abgesehen habe. Er macht jedoch auch deutlich, dass er künftig von dieser Regelung nicht abweichen möchte und es in den Händen der Hallennutzer/der Vereine liege, ihre Preise entsprechend richtig zu kalkulieren.
Im weiteren Verlauf der Sitzung bittet die Verwaltung den Verwaltungs- und Finanzausschuss darüber abzustimmen, ob künftig das Benutzungsentgelt für die Nutzung der Küche der Burghalle in Riedheim an den Satz von Hilzingen angeglichen und auf 50 Euro erhöht werden soll. Dieses Benutzungsentgelt soll auch bei gemeinsamer Anmietung mit der Empore gelten.
Diesem Vorschlag wird in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen kein Ausschussmitglied widerspricht, einstimmig zugestimmt.
Die Neukalkulation der Bestattungsgebühren ist für das erste Halbjahr 2018 geplant. Bei der Neukalkulation soll auch darauf geachtet werden, dass die Friedhöfe der Gemeinde Hilzingen auch weiterhin, vor allem hinsichtlich der einzelnen Gebühren für die unterschiedlichen Bestattungsformen, attraktiv bleiben. Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert die Verwaltung, dass die Vertreter des Ortsteils Riedheim für den Haushaltsplan 2018 beatrangt haben, dort auch Rasengräber (analog Weiterdingen) oder/und ein gärtnergepflegtes Grabfeld (analog Hilzingen) zu schaffen.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt ferner in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, einstimmig, dass die Freibadgebühren in der kommenden Saison nicht verändert werden sollen.
6. Bündelung der touristischen Aktivitäten im Landkreis Konstanz
- Beitritt der Gemeinde Hilzingen zur ‘‘Regio Konstanz-Bodensee-Hegau e.V.‘‘ zum 01. Januar 2018
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 26. Oktober 2017, die nochmals zusammenfassend vorgetragen wird.
Im neuen Verein sind die Hegaukommunen künftig nur durch zwei Vertreter vertreten. Die Gemeinde Hilzingen selbst hat entgegen der Strukturen in der AG Hegau kein direktes Mitspracherecht mehr. Die Hegaukommunen werden durch den Oberbürgermeister der Stadt
Singen – Herrn Bernd Häusler - und durch den Bürgermeister der Stadt Tengen – Herrn Marian Schreier - im Verein vertreten sein.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, einstimmig den Beitritt zum ‘‘Regio Konstanz-Bodensee-Hegau e.V.‘‘.
7. Entgegennahme von Spenden
Verwaltungsseitig wird auf die Regelung über die Annahme von Spenden, die der Gemeinderat im Mai 2006 einstimmig beschlossen hat sowie auf die gesetzliche Ausgangslage verwiesen.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt auf Vorschlag der Verwaltung in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, einstimmig die Annahme und deren ordnungsgemäße Verwendung folgender Spenden:
- Tauschmarkt Riedheim
441,89 Euro für das Sonnensegel im Freibad
- DLRG Hilzingen, Silvia Grüninger
200,00 Euro für die Anschaffung von Schwimmmatten im Hilzinger Schwimmbad
- Gülläpumpä-Bänd Hilzingen
100,00 Euro für den Kindergarten "Zum Staufen"
Der Vorsitzende verliest das Dankesschreiben von Herrn Herbert Weltin, der sich im Namen des Seniorenwerks St. Peter und Paul für die Zuwendung von 180,00 Euro bei der Gemeinde Hilzingen bedankt.
8. Abschluss eines Vertrages für die Lieferung von Erdgas für die gemeindeeigenen Objekte
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 25. Oktober 2017, welche von Seiten der Verwaltung in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Thüga Energie GmbH mit der Erdgaslieferung für die in der Sitzungsvorlage genannten Objekte für eine Laufzeit von zwei Jahren zu beauftragen.
Ferner wird verwaltungsseitig nochmals betont, dass die Vergleichsportale, wie zum Beispiel Verivox oder Check 24 auf Grund der komplexen Ausgangssituation der Gemeinde Hilzingen für einen seriösen Vergleich nicht genutzt werden können.
Aus der Mitte des Gremiums wird entgegen des Verwaltungsvorschlags der Antrag gestellt, die Laufzeit von 2 auf 3 Jahre zu erhöhen. Dieser Antrag wird in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, mit einer Ja und neun Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Ohne weitere Aussprache beschießt der Verwaltungs- und Finanzausschuss in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, daraufhin bei 9 Ja- und einer Nein-Stimme den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Beschlussvorschlag der Verwaltung anzunehmen.
9. Aufnahme von Darlehen bei der Gemeinde
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 25. Oktober 2017, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
Erläutert wird zum Beispiel, dass die bestehenden gemeindlichen Rücklagen einen Verzicht auf Kredite erlauben würden. Der Vorsitzende weist insbesondere darauf hin, dass für die Geldanlagen der Gemeinde zwar noch keine Negativzinsen zu bezahlen sind, es aber sehr verwaltungsaufwendig ist bzw. auch weiterhin sein wird, dieses Ziel auch zukünftig zu erreichen.
Aus der Mitte des Gremiums wird dennoch darum gebeten, verschiedene Kreditangebote einzuholen, da zukünftig anstehende investitionsintensive Projekte durch die jetzige Verwendung von Eigenmitteln nicht blockiert werden dürfen. Daher sollen die Eigenmittel der Gemeinde lediglich als vorläufige Zwischenfinanzierung dienen.
Bezüglich der Flüchtlingsunterbringung informiert der Vorsitzende, dass die Gemeinde Hilzingen durch verschiedene Maßnahmen (Erwerb und Anmietung von Objekten etc.) im laufenden Jahr nur noch mit sieben Flüchtlingen ,,im Minus‘‘ sei. Allerdings sind in den nächsten Jahren sicher weitere Mittel zur Unterbringung von neu zugewiesenen Flüchtlingen erforderlich, um ausreichend Quartiere/Wohnraum zu haben.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt als Ergebnis der kurzen Beratung in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, einstimmig, dass aktuell keine Darlehen aufgenommen werden sollen.
10. Kündigung der Stromlieferungsverträge
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 25. Oktober 2017, welche in den wesentlichen Zügen nochmals erörtert wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Verwaltungs- und Finanzausschuss in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, einstimmig, die Stromlieferungsverträge für die gemeindeeigenen Objekte nicht zu kündigen.
11. Antrag auf Zuschuss des VdK zur Vereinsarbeit
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 25. Oktober 2017.
Der Vorsitzende setzt sich entsprechend der Sitzungsvorlage dafür ein, dem VdK Ortsverband - Oberer Hegau, auch wenn es sich nicht um einen Hilzinger Verein handelt, einen Vereinszuschuss in Höhe von 200,- € zu bewilligen.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gremiums erläutert der Vorsitzende kurz das Aufgabengebiet des VdK und weist diesbezüglich vor allem darauf hin, dass der VdK Beratungsaufgaben übernimmt (= klassischer Sozialverband).
Aus der Mitte des Gremiums wird in diesem Zusammenhang jedoch auf die Grundsätze der Vereinsförderung in Hilzingen hingewiesen. In diesen Richtlinien gilt der Grundsatz, dass nur Hilzinger Vereine einen Vereinszuschuss erhalten. Es wird ferner befürchtet, dass bei einem Aufweichen dieses Grundsatzes und einer Förderung des VdK - Oberer Hegau weitere ortsfremde Vereine einen Zuschussantrag stellen werden.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, wird der Antrag des VdK – Oberer Hegau bei drei Ja- und vier Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Im Nachgang zu diesem Beschluss wird die Verwaltung gebeten, dem VdK schriftlich darzulegen, warum der Antrag abgelehnt worden ist.
12. Bekanntgaben der Verwaltung
Fehlanzeige
13. Fragemöglichkeit der Ausschussmitglieder
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
14. Fragemöglichkeit der Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 28. November 2017
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Olaf Fuchs (Ausschussmitglied)
gez. Barbara Kissmehl (Ausschussmitglied)