Verwaltungs- und Finanzausschuss
Sitzungssaal / Rathaus
Verwaltungs- und Finanzausschuss
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Kindergartenbedarfsplan
- Aktualisierung / Fortschreibung
3. Bereitstellung von Ausbildungsplätzen bei der Gemeinde Hilzingen zum Ausbildungsjahr 2018/19
a) bei der Gemeindeverwaltung
b) in den Kindergärten
4. Entgegennahme von Spenden
5. Gewährung von Investitionszuschüssen an Vereine
6. Festsetzung des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals 2018
7. Beratung über den Erlass einer Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS)
8. Beratung über den Erlass einer neuen Feuerwehrsatzung
9. Bekanntgaben der Verwaltung
10. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
11. Fragemöglichkeit für Einwohner
Verwaltungs- und Finanzausschuss 4. Juli 2017
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder Doris Buhl, Olaf Fuchs, Marianne Guthoff, Fabian Jutt, Barbara Kissmehl, Ulrike Maus, Ralf Oßwald, Dr. Sigmar Schnutenhaus, Steffen van Wambeke
Gemeinderäte Andrea Baumann, Thomas Hägele, Martin Jordan (ab TOP 8),
Ortsvorsteher Stefan Rill, Walter Mayer (ab TOP 7), Egon Schmieder
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsangestellte Christian Denzel, Markus Weber, Markus Eder
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.10 Uhr
Presse: 0
Zuhörer: 0
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschusses fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Ausschusses keine Einwendungen vorgebracht.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Kindergartenbedarfsplan
- Aktualisierung / Fortschreibung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten umfangreichen Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 26. Juni 2017.
Auf Grund der umfassenden Sitzungsvorlage werden verwaltungsseitig mittels einer PowerPoint-Präsentation die wichtigsten Teile und Statistiken erörtert. Insbesondere wird verwaltungsseitig auf folgende Punkte eingegangen:
- Die Belegungszahlen zum Stichtag 1. März 2015, 1. März 2016 bzw. 1. März 2017.
Von den vom KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) insgesamt für Hilzingen genehmigten 360 Kindergartenplätzen sind zum 1. März 2017 325 belegt. Die 35 nicht belegten Plätze entsprechen knapp 10 %.
- Die tatsächlichen oder prognostizierten Belegungszahlen in den Kinderbetreuungseinrichtungen in den nächsten 12 Monaten und zwar zu den jeweiligen Stichtagen 1. Juni 2017, 1. Oktober 2017 / Prognose, 1. Januar 2018 / Prognose, 1. Mai 2018 / Prognose.
Diese Zusammenstellung weist unter anderem aus, dass nach heutigen Erkenntnissen (zum Beispiel die Geburtenzahlen, Anmeldezahlen aus den Kindergärten, Warteliste etc.) die vorhandenen Kindergartenplätze für das kommende Kindergartenjahr 2017 / 2018 vermutlich, zumindest rechnerisch ausreichen werden.
- Die Zusammenstellung der von verschiedenen Tagesmüttern betreuten Kinder in Hilzingen.
Durch die Kooperation mit dem Tagesmütterverein muss die Gemeinde lediglich eine Vermittlungsprämie an den Verein leisten.
- Die Entwicklung beim Interkommunalen Ausgleich
Im Jahr 2016 war unser diesbezüglich vorhandenes Defizit deutlich geringer als im Jahr davor und beträgt lediglich noch knapp 14.000 Euro. Vor dem Hintergrund der Anzahl der Kinder, die in Einrichtungen anderer Kommunen betreut werden, wird trotz dieses Defizit darauf hingewiesen, dass es größere Probleme geben würde, wenn die 24 Kinder, die auswärts betreut werden, auch noch in Hilzingen betreut werden müssten (Platzkapazitäten).
- Die Geburtenentwicklung in den letzten Jahren, im Jahr 2017 - hochgerechnet auf das Gesamtjahr – weist (Stand heute) eine deutliche Verringerung der Geburtenzahlen von 74 auf 52 (Prognose) aus.
- Die relativ deutlichen Schwankungen bei der Anzahl der Geburten in den vergangenen Jahren machen allerdings sehr deutlich, wie schwer es ist, auf Grund dieser Zahlen eine verlässliche Planung und eine konkrete Aussage darüber zu treffen, wie viele Kindergartenplätze in Hilzingen tatsächlich benötigt werden und welche Kapazitäten noch vorzuhalten sind.
- Auf Grund des aktuellen und in den Sitzungsvorlagen verwendeten Zahlenmaterials dürften die angebotenen Kinderbetreuungsplätze in Hilzingen im nächsten Kindergartenjahr vermutlich ausreichen. Allerdings wird verwaltungsseitig auch deutlich darauf hingewiesen, dass mitunter die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr auch unter Einbeziehung der Zuwächse, die durch die größeren Neubaugebiete in der Gemeinde entstehen, wohl in naher Zukunft nicht mehr ausreichend sind bzw. sein könnten.
Wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt, soll neben der Anpassung der Betreuungszeiten im Kindergarten "Zum Staufen" auch darüber nachgedacht werden, auf Grund der relativ geringen Nachfrage nach sogenannten Regelbetreuungszeiten im Kindergarten Riedheim dieses Angebot zum oder im neuen Kindergartenjahr dann auch nicht mehr dauerhaft anzubieten. Verwaltungsseitig wird diesbezüglich ausgeführt, dass zwar knapp 20 Kinder für die Regelbetreuung angemeldet sind, es jedoch nur 5 oder 6 Kinder regelmäßig auch in Anspruch nehmen.
Nachdem Gemeinderatsmitglied Ralf Oßwald durch die Leiterin der Einrichtung Frau Metzler diesbezüglich auch darüber informiert worden ist, erscheint auch aus seiner Sicht heraus eine Reduzierung des Betreuungsangebots bzw. die Streichung dieser traditionellen Regelkinderbetreuung (vormittags – nachmittags) als geboten.
Im weiteren Verlauf der Beratung wird ergänzt, dass das Essensangebot im Kindergarten Riedheim dann in diesem Zuge für die Kinder angeboten werden sollen, die dann die verlängerten Öffnungszeiten in Anspruch nehmen und den Wunsch geäußert haben, Mittagessen im Kindergarten zu beziehen.
- Der Verwaltung ist es, wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt, besonders wichtig, darauf hinzuweisen, dass für die nächsten Jahre vermutlich eine weitere Kindergartengruppe für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr benötigt wird, um tatsächlich allen Kindern in den Hilzinger Betreuungseinrichtungen einen Platz anbieten zu können.
Nach der sehr umfangreichen Sitzungsvorlage bzw. der sehr detaillierten Präsentation der wichtigen Zahlen in der heutigen Sitzung entwickelt sich im Gemeinderat eine kurze Aussprache zum Vorgetragenen und zur Aktualisierung des Kindergartenbedarfsplans.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeführt, dass die doch sehr unterschiedlichen Belegungsquoten in den einzelnen Kindergärten, zum Beispiel in Weiterdingen 75 % (kirchlich) und in Duchtlingen 81 %, im Vergleich zur durchschnittlichen Belegungsquote von 90 – 95 % durchaus aus der Rolle fallen. Vor diesem Hintergrund sind dann auch die jeweiligen Kostendeckungsquoten in den verschiedenen Einrichtungen, die bereits in mehreren Haushaltsplanberatungen angesprochen worden sind, von Bedeutung. Dieses Ungleichgewicht muss von der Verwaltung, den Kindergartenleitungen aber auch von allen Kindergartenträgern konsequent im Auge behalten werden, um darauf ggfs. reagieren zu können, um das bestehende Ungleichgewicht bei den bestehenden Auslastungsquoten nicht noch zu vergrößern bzw. es sollte grundsätzlich daran gearbeitet werden, die Auslastung in den Kindergärten noch zu verbessern.
Nachgefragt aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass – wie bereits schon im Gemeinderat diskutiert – unter Umständen es sich anbieten würde, in der anvisierten Erweiterung des Neubaugebietes „Schwärzengarten“ in Weiterdingen einen Platz für einen kommunalen Kindergarten vorzusehen.
Die Überlegungen der Katholischen Kirchengemeinde hinsichtlich des Kindergartens "St. Elisabeth" müssen, sobald diese im Konkreten vorliegen, ebenfalls sehr intensiv diskutiert werden.
Mit Blick auf die zukünftige Betreuungssituation im Kindergarten Riedheim nach einer Änderung der Öffnungszeiten wird verwaltungsseitig angeführt, dass bezüglich der Essenszeiten, der Buszeiten für die Kinder aus Schlatt am Randen aber auch die Betreuungszeiten an der Eduard-Presser-Grundschule, sofern dies überhaupt möglich ist, möglichst noch aufeinander abgestimmt werden müssen, bevor hier eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann, auch wenn die Überlegungen als zielführend betrachtet werden.
Die Anzahl der Schweizer Kinder, die in Hilzinger Kindergarteneinrichtungen betreut werden, wird verwaltungsseitig – ohne in der Sitzung die genauen Zahlen zu kennen – auf eine minimale Anzahl von 1 – 2 geschätzt.
Als Ergebnis der kurzen Beratung zur vorgelegten Aktualisierung des Kindergartenbedarfsplans 2017 nimmt der Verwaltungs- und Finanzausschuss – wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt – die Aktualisierung zustimmend zur Kenntnis.
3. Bereitstellung von Ausbildungsplätzen bei der Gemeinde Hilzingen zum Ausbildungsjahr 2018/19
a) bei der Gemeindeverwaltung
Auf verwaltungsseitigen Vorschlag beschließt der Verwaltungs- und Finanzausschuss ohne weitere Aussprache in offener Abstimmung, gegen die kein Gremiumsmitglied widerspricht, einstimmig, mit Beginn des Ausbildungsjahres 2018 in der Gemeindeverwaltung einen Ausbildungsplatz als Bachelor of Arts (Public Management = früher gehobener Verwaltungsdienst) – als Verwaltungspraktikant – zur Verfügung zu stellen.
b) in den Kindergärten
Auf verwaltungsseitigen Vorschlag beschließt der Verwaltungs- und Finanzausschuss ohne weitere Aussprache in offener Abstimmung, gegen die kein Gremiumsmitglied widerspricht, einstimmig, mit Beginn des Ausbildungsjahres 2018 im Bereich der Kindergärten mindestens zwei Ausbildungsplätze als Anerkennungspraktikant/in zur Verfügung zu stellen, wobei ein Ausbildungsplatz im Kindergarten Riedheim und ein Ausbildungsplatz im Kindergarten "Zum Staufen" angeboten werden sollen.
Die entsprechenden Ausschreibungen zu a) und b) werden wie üblich in den nächsten Wochen im Gemeindemitteilungsblatt Hilzingen erfolgen und die notwendigen Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2018 eingestellt.
4. Entgegennahme von Spenden
Verwaltungsseitig wird auf die Regelung über die Annahme von Spenden, die der Gemeinderat im Mai 2006 einstimmig beschlossen hat sowie auf die gesetzliche Ausgangslage verwiesen.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt auf Vorschlag der Verwaltung und im Rahmen obiger Regelung in offener Abstimmung, gegen die kein Gremiumsmitglied widerspricht, einstimmig die Annahme und ordnungsgemäße Verwendung folgender Spenden:
- Firma Okle GmbH, Hochwaldstraße 1 – 7, 78224 Singen
693 Euro für einen sozialen Zweck wie zum Beispiel im Freibad Hilzingen
- Praxis Killwies, Schäfer und Laes, Brühlstraße 1, 78247 Hilzingen
Rückenschulkurs für die Feuerwehr Hilzingen in Höhe von 630 Euro
Die Verwaltung weist ferner darauf hin, dass in der nächsten Sitzung des Gemeinderates weitere, größere Spenden, die im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates liegen, anzunehmen sind und spricht den Wunsch aus, dass bei der nächsten Änderung der Hauptsatzung die Zuständigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschusses über die Annahme von Spenden deutlich angehoben werden sollte.
5. Gewährung von Investitionszuschüssen an Vereine
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 21. Juni 2017, die unter anderem auch die Nachweisung über die von der Gemeinde Hilzingen gewährten Investitionskostenzuschüsse seit 1982 beinhaltet.
Der Antrag des Sportvereins Riedheim vom Januar 2017 war Anlass zur grundsätzlichen Diskussion über die Gewährung von Investitionszuschüssen an Vereine. Auf Grund des gefassten Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates wurden seit vielen Jahren keine Investitionszuschüsse mehr an Vereine gewährt und nur in einigen wenigen aber begründeten Einzelfällen dann auch davon abgewichen.
Im Gremium wird die bisherige Praxis, an Vereine keine Investitionszuschüsse zu gewähren, grundsätzlich als sehr sinnvoll erachtet, da es über diesen Grundsatz hinaus im Gemeinderat immer noch möglich war, in begründeten Fällen entsprechende Ausnahmeentscheidungen zu treffen. Es ist politische Aufgabe des Gemeinderates auf diesbezügliche Anträge ggfs. entsprechende Ausnahmen zuzulassen, die durch eine sinnvolle Begründung und durch die Bedeutung des Einzelfalles eine solche Entscheidung rechtfertigen.
Aus der Mitte des Verwaltungs- und Finanzausschusses wird festgestellt, dass die Tauschmärkte in Bezug auf die zu zahlende Miete unterschiedlich behandelt werden. Es ist unisono die Einschätzung vorhanden, die Tauschmärkte gleich zu stellen. Es gibt jetzt die Möglichkeit, bei allen Tauschmärkten eine symbolische Miete von 50 Euro zu erheben oder allen Tauschmärkten die Miete für die genutzten Räumlichkeiten vollumfänglich zu erlassen.
Aus der Mitte des Verwaltungs- und Finanzausschuss kommt der Beschlussvorschlag, für die Tauschmärkte grundsätzlich eine Miete von 50 Euro zu verlangen, was in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gremiumsmitglied widerspricht, dann auch einstimmig so beschlossen wird.
Zum Antrag des Sportvereins Riedheim wird nochmals betont, dass der vorhandene Grundsatzbeschluss des Gemeinderates besteht, keine Investitionszuschüsse mehr zu gewähren und jeweils im Einzelfall darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls auch in welcher Höhe eine diesbezüglich kommunale Förderung des Vereins gewährt wird.
Als Ergebnis der längeren Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt beschließt der Verwaltungs- und Finanzausschuss in offener Abstimmung, gegen den kein Gremiumsmitglied widerspricht, am Grundsatzbeschluss, keine Investitionskostenzuschüsse mehr an Vereine zu bezahlen, festzuhalten, so dass der Gemeinderat im Rahmen seiner Beratung und Beschlussfassung eine Einzelfallentscheidung treffen kann, sowohl darüber, ob eine Förderung gewährt wird als auch über deren mögliche Höhe.
Bei 8 Ja-Stimmen wird dieser Beschlussvorschlag in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, angenommen. Dies bedeutet nunmehr allerdings, dass dem Gemeinderat nun jeder Antrag auf Gewährung von Investitionskostenzuschüssen vorgelegt werden muss, so auch der Antrag des Sportvereins Riedheim.
6. Festsetzung des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals 2018
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 26. Juni 2017, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Verwaltungs- und Finanzausschuss in offener Abstimmung, gegen die kein Gremiumsmitglied widerspricht, den verwaltungsseitigen Vorschlag, den Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals 2018 auf 1,5 % festzulegen (vgl. 2017 = 2 %), anzunehmen.
7. Beratung über den Erlass einer Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS)
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 26. Juni 2017, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ergänzend zu der vorgelegten Sitzungsvorlage erläutert die Verwaltung, dass Unternehmen diesbezügliche Lohnausfälle im Jahr 2015 in Höhe von 72,30 Euro und im Jahr 2016 in Höhe von 383,48 Euro der Gemeinde Hilzingen in Rechnung gestellt haben.
Neben der Berechnung der Stundensätze an Hand der tatsächlich entstandenen Kosten lassen die feuerwehrgesetzlichen Regelungen auch die Festlegung der Kosten an Hand von Durchschnittsätzen entsprechend der Ausführungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zu.
Die berechneten Stundensätze betragen
- 33,79 Euro pro Stunde (tatsächliche Kosten) oder
- 39,51 Euro pro Stunde (Durchschnittsätze der KGSt).
Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass die Gemeinde Hilzingen bei der KGSt aus Kosten-Nutzen-Gründen kein Mitglied ist und somit auch nicht auf die entsprechenden Abhandlungen der KGSt zurückgreifen kann.
Ebenfalls wurde auf die rechtlich zulässige Möglichkeit, für die Freiwillige Feuerwehr auch Ehrenamtspauschalen festzulegen, nach Rücksprache mit den Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr bislang verzichtet.
Als Ergebnis der längeren Aussprache und in Abwägung der Vor- und Nachteile zu den unterschiedlichen Bereichen formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:
1. Entgegen der Sitzungsvorlage, den Stundensatz für den hauptamtlichen Feuerwehrtechnischen Angestellten auf Grund tatsächlicher Kosten zu kalkulieren (33,79 Euro/Stunde), soll bei der Beschlussfassung im Gemeinderat der von der KGSt ermittelte Durchschnittsstundenverrechnungssatz von 39,51 Euro zur Anwendung kommen.
2. Die Kalkulation der Einsatzstunden für ehrenamtliche Einsatzkräfte soll – wie von der Verwaltung berechnet – auf 4,45 Euro /Stunde festgelegt werden.
3. Die in der Satzung aufgenommenen Feuerwehrsätze für die feuerwehrtechnischen Fahrzeuge und Gerätschaften sollen lediglich nachrichtlich aufgeführt werden, um eine dauerhafte Korrektur und Anpassung an neue Sätze zu vermeiden.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Verwaltungs- und Finanzausschuss in offener Abstimmung, gegen die kein Gremiumsmitglied widerspricht, den Beschlussvorschlag mit den drei Punkten einstimmig anzunehmen.
8. Beratung über den Erlass einer neuen Feuerwehrsatzung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 26. Juni 2017, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
Entsprechend der beigelegten Synopse, die die neuen Regelungen mit den alten Regelungen vom 11. September 2001 vergleichend darstellt, werden einzelne Punkte aus dem neuen Feuerwehrsatzungsentwurf vorgetragen. Vor allem die Anregung, die Verantwortlichen der Feuerwehr nur dann geheim zu wählen, wenn auch das Feuerwehrgesetz in § 8 Abs. 2 konkret eine geheime Abstimmung vorsieht, wird vom Gremium unisono begrüßt. Die Verwaltung wird gebeten, diese Regelung zur Wahl von Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr so anzupassen, dass nur dann geheim gewählt werden muss, wenn es das Feuerwehrgesetz auch vorsieht (§ 17 – Wahlen).
Nachdem die einzelnen Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen jeweils eigene Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskassen) haben, sollten diese auch in der neu zu fassenden Feuerwehrsatzung entsprechend Niederschlag finden, so dass jede Abteilung eine eigene Kameradschaftskasse führen darf.
Mit diesen beiden Änderungen / Ergänzungen beschließt der Verwaltungs- und Finanzausschuss einstimmig als Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gremiumsmitglied widerspricht, einstimmig die vorgelegte Satzung.
In der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 18. Juli 2017 kann die neue Feuerwehrsatzung mit den oben angeführten Änderungen beschlossen werden.
9. Bekanntgaben der Verwaltung
a) NWT-Raum an der Gemeinschaftsschule Hilzingen
Die Verwaltung informiert das Gremium darüber, dass der Auftrag an die Firma Hohenloher zur Ausstattung des NWT-Raums an der Peter-Thumb-Schule Hilzingen terminlich nicht so ausgeführt werden kann, wie es der Zeitplan ursprünglich vorgesehen hat (Ausschreibung). Nach sehr mühsamen und zähen Absprachen mit der Firma Hohenloher konnte zumindest erreicht werden, dass der NWT-Raum von der Firma Hohenloher spätestens am 3. November 2017 fertig eingerichtet ist. Nachdem in der darauffolgenden Woche noch weitere Abschlussarbeiten erledigt werden müssen, kann derzeit davon ausgegangen werden, dass ab Montag, den 13. November 2017, die Schule im neuen NWT-Raum unterrichten kann.
Trotz der durchgeführten Ausschreibung gab es bedauerlicherweise keine Möglichkeit, den Unternehmer zu einer früheren Lieferung und Montage des vergebenen Auftrags zu bewegen bzw. zu verpflichten. Vielmehr hätte ein Bestehen von unserer Seite auf die Einhaltung des Terminplans dazu geführt, dass die Firma Hohenloher den Auftrag zurückgegeben hätte. Rechtlich sei es nicht anders zu entscheiden gewesen, so die Ausführung des Vorsitzenden und der Einschätzung des Planers.
b) Mensa-Auslastung
Verwaltungsseitig wird darüber hinaus bekanntgegeben, wie stark die Nutzung der Mensa in den letzten beiden Schuljahren angestiegen ist, was an Hand eines Diagramms aus den Jahren 2015/2016/2017 abzulesen ist. Zwischenzeitlich werden knapp 1.000 Essen pro Monat in der Mensa in Hilzingen ausgegeben.
10. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
a) Ortskernsanierung - Dorfplatz
Ausschussmitglied Olaf Fuchs fragt zur Gestaltung des Dorfplatzes dahingehend nach, ob das ausführende Planungsbüro faktorgruen Gespräche mit den betroffenen Vereinen geführt hat bzw. stellt klar, dass es nach seinem Kenntnisstand außer eines Anrufs von faktorgruen keinen weiteren Austausch mit den betroffenen Vereinen (Narrenbaumloch, Rastergröße der Zeltanker) gegeben hat, was im Gremium als außerordentlich schlecht bewertet wird.
Die Verwaltung sagt zu, diese Angelegenheit nochmals zu überprüfen, um diesbezüglich auch Klarheit zu schaffen.
b) Öffnungszeiten Bürgerbüro
Ausschussmitglied Fabian Jutt fragt nach, ob die Öffnungszeiten des Bürgerbüros zu den angebotenen Zeiten gleich stark frequentiert werden. Verwaltungsseitig wird hierzu ausgeführt, dass auf der Basis eines gemeinsam erarbeiteten Zeitplans im Juli 2017 verwaltungsintern darüber beraten wird, welche Öffnungszeiten das Bürgerbüro zukünftig anbietet.
Eine entsprechende Besprechung mit den Mitarbeitern steht aus, wird aber in den nächsten Tagen geführt, so dass neben den Öffnungszeiten natürlich auch korrespondierend die arbeitsvertraglichen Regelungen einzelner Mitarbeiter überprüft werden.
11. Fragemöglichkeit für Einwohner
Herr Ferdinand Koch, Braungasse 12a, 78247 Hilzingen, bemängelt die von Verkehrsteilnehmern in der Braungasse gefahrene Geschwindigkeit und bittet die Verwaltung um eine baldige Verbesserung der dortigen Situation.
Vorgelegt am 19. September 2017
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Ausschussmitglied)
gez. Olaf Fuchs (Ausschussmitglied)