Technischer und Umweltausschuss
Dienstag, 27. April 2021, 19:00 Uhr
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
Technischer und Umweltausschuss 27.04.2021
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 23.03.2021
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 23.03.2021
4. Beschlussfassung über Bauanträge im Vereinfachten Verfahren
a) erneute Behandlung: Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 10 Wohneinheiten und Tiefgarage -geänderte Planunterlagen-
Riedheimer Straße 12, Hilzingen
b) Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage,
Pfaffwieser Straße 2 b, Weiterdingen
c) Einbau einer Gaupe im bestehenden Wohnhaus,
Hofwieser Str. 19, Riedheim
d) Abbruch der bestehenden Einzelgarage und Neubau einer Doppelgarage,
Gottmadinger Str. 19, Hilzingen
e) Errichtung eines Konferenzraumes auf der bestehenden Doppelgarage,
Brühlstr. 6, Hilzingen
5. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Errichtung eines Carports an das bestehende Lager- und
Produktionsgebäude,
Obere Gießwiesen 26, Hilzingen
b) erneute Behandlung: Neubau einer Montage- und Lagerhalle mit Wohnhaus und Garage -Bauherrenwechsel und Vorlage Betriebskonzept-
Brühlstraße 9, Hilzingen
c) Änderungsbauantrag: Änderung Dachneigung, Traufhöhe, WC/SW Leitung und Technikraum,
Gewerbestr. 27, Hilzingen
6. Beschlussfassung über Anträge auf Abweichung, Ausnahme,
Befreiung gem. § 50 LBO (Verfahrensfreie Vorhaben)
a) Errichtung eines Geräte-/Fahrradschuppens außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche,
Lizzanostraße 10, Hilzingen
7. Strukturgutachten der Wasserversorgung der Gemeinde Hilzingen
a) Vorstellung des Gutachtens
b) Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
8. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Kirchhofäcker, 1. Änderung", Gemarkung Schlatt a.R.
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Vorstellung und Billigung des Planentwurfs vom 27.04.2021
c) Beschluss der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
9. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Schwärzengarten II",
Gemarkung Weiterdingen
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Vorstellung und Billigung des Planentwurfs vom 27.04.2021
c) Beschluss der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
10. Neubau Gehweg beim Freibad Hilzingen
- Arbeitsvergabe: Straßenbauarbeiten
11. Bekanntgaben der Verwaltung
12 Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
13. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 23.03.2021
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 23.03.2021
4. Beschlussfassung über Bauanträge im Vereinfachten Verfahren
a) erneute Behandlung: Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 10 Wohneinheiten und Tiefgarage -geänderte Planunterlagen-
Riedheimer Straße 12, Hilzingen
b) Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage,
Pfaffwieser Straße 2 b, Weiterdingen
c) Einbau einer Gaupe im bestehenden Wohnhaus,
Hofwieser Str. 19, Riedheim
d) Abbruch der bestehenden Einzelgarage und Neubau einer Doppelgarage,
Gottmadinger Str. 19, Hilzingen
e) Errichtung eines Konferenzraumes auf der bestehenden Doppelgarage,
Brühlstr. 6, Hilzingen
5. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Errichtung eines Carports an das bestehende Lager- und
Produktionsgebäude,
Obere Gießwiesen 26, Hilzingen
b) erneute Behandlung: Neubau einer Montage- und Lagerhalle mit Wohnhaus und Garage -Bauherrenwechsel und Vorlage Betriebskonzept-
Brühlstraße 9, Hilzingen
c) Änderungsbauantrag: Änderung Dachneigung, Traufhöhe, WC/SW Leitung und Technikraum,
Gewerbestr. 27, Hilzingen
6. Beschlussfassung über Anträge auf Abweichung, Ausnahme,
Befreiung gem. § 50 LBO (Verfahrensfreie Vorhaben)
a) Errichtung eines Geräte-/Fahrradschuppens außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche,
Lizzanostraße 10, Hilzingen
7. Strukturgutachten der Wasserversorgung der Gemeinde Hilzingen
a) Vorstellung des Gutachtens
b) Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
8. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Kirchhofäcker, 1. Änderung", Gemarkung Schlatt a.R.
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Vorstellung und Billigung des Planentwurfs vom 27.04.2021
c) Beschluss der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
9. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Schwärzengarten II",
Gemarkung Weiterdingen
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Vorstellung und Billigung des Planentwurfs vom 27.04.2021
c) Beschluss der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
10. Neubau Gehweg beim Freibad Hilzingen
- Arbeitsvergabe: Straßenbauarbeiten
11. Bekanntgaben der Verwaltung
12 Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
13. Fragemöglichkeit für Einwohner
Technischer und Umweltausschuss
Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Holger Mayer
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Alexander Baur, Peter Graf, Alexander Grambach, Tilo Herbster, Artur Martin Jäkle, Matthias Mohr, Marius Sailer, Heidi Schmidle, Ralf Oßwald (als Reihenfolgestellvertreter für Martin Beschle)
Gemeinderäte:
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Walter Mayer
Verwaltungsmitarbeiter: Bauamtsleiter Günther Feucht, Rudolf Schmidt, Monika Berg (als Schriftführerin)
Abwesend:
Ausschussmitglieder: Martin Beschle (privat) entschuldigt, Michael Jäckle (privat) entschuldigt
Ortsvorsteher: OV Stefan Rill (privat) entschuldigt, OV Egon Schmieder (privat) entschuldigt
Vorsitzender: Bürgermeister Holger Mayer
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Alexander Baur, Peter Graf, Alexander Grambach, Tilo Herbster, Artur Martin Jäkle, Matthias Mohr, Marius Sailer, Heidi Schmidle, Ralf Oßwald (als Reihenfolgestellvertreter für Martin Beschle)
Gemeinderäte:
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Walter Mayer
Verwaltungsmitarbeiter: Bauamtsleiter Günther Feucht, Rudolf Schmidt, Monika Berg (als Schriftführerin)
Abwesend:
Ausschussmitglieder: Martin Beschle (privat) entschuldigt, Michael Jäckle (privat) entschuldigt
Ortsvorsteher: OV Stefan Rill (privat) entschuldigt, OV Egon Schmieder (privat) entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.53 Uhr
Zuhörer: 9
Presse: 0
Ende: 20.53 Uhr
Zuhörer: 9
Presse: 0
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht.
Zum Tagesordnungspunkt 7, wurden Herr Dr.-Ing. Milos Vasin und Herr Fabian Janotte von der Firma RBS Wave, eingeladen.
Zum Tagesordnungspunkt 8, wurden Herr Andreas Wieser (Architekt) und Frau Beate Schirmer (Freiraumplanung), eingeladen.
Zum Tagesordnungspunkt 7, wurden Herr Dr.-Ing. Milos Vasin und Herr Fabian Janotte von der Firma RBS Wave, eingeladen.
Zum Tagesordnungspunkt 8, wurden Herr Andreas Wieser (Architekt) und Frau Beate Schirmer (Freiraumplanung), eingeladen.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 23.02.2021
Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 23.02.2021 werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 23.02.2021
Es liegen keine Beschlüsse zur Bekanntgabe vor.
4. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 10 Wohneinheiten und Tiefgarage -geänderte Planunterlagen- Riedheimer Straße 12, Hilzingen
Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fällt das Gremium einstimmig den
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
b) Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage, Pfaffwieser Straße 2 b, Weiterdingen.
Die Verwaltung trägt den Sachverhalt vor.
Ausschussmitglied Andrea Baumann wendet ein, dass die Anzahl der ausgewiesenen 2 Stellplätze zu gering sein könnte. Herr Rudolf Schmidt, Verwaltung, führt aus, dass die Anzahl der Stellplätze nach LBO ausreichend ist.
Das Gremium fasst einstimmig den
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Das Gremium fasst einstimmig den
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
c) Einbau einer Gaupe im bestehenden Wohnhaus Hofwieser Str. 19, Riedheim
Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fällt das Gremium einstimmig den
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
d) Abbruch der bestehenden Einzelgarage und Neubau einer Doppelgarage Gottmadinger Str. 19, Hilzingen
Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fällt das Gremium einstimmig den
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
e) Errichtung eines Konferenzraumes auf der bestehenden Doppelgarage Brühlstr. 6, Hilzingen
Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fällt das Gremium einstimmig den
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
5. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Errichtung eines Carports an das bestehende Lager- und Produktionsgebäude, Obere Gießwiesen 26, Hilzingen
Im Sachvortrag verdeutlicht Herr Rudolf Schmidt, Verwaltung, dass der beantragte Carport gegen den Bebauungsplan verstößt und in der Anbauverbotszone nach § 9 Abs. 1 FStrG liegt.
Die Zuwegung Baubeschreibung und geplante Bauausführung lassen mit großer Wahrscheinlichkeit auf eine Nutzung als Lagerfläche schließen.
Aufgrund vorliegender Präzedenzfälle schlägt der Vorsitzende Bürgermeister Holger Mayer vor, die Sitzungsvorlage zu ändern und dem Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen.
Mit 8 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen fällt das Gremium den
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Die Zuwegung Baubeschreibung und geplante Bauausführung lassen mit großer Wahrscheinlichkeit auf eine Nutzung als Lagerfläche schließen.
Aufgrund vorliegender Präzedenzfälle schlägt der Vorsitzende Bürgermeister Holger Mayer vor, die Sitzungsvorlage zu ändern und dem Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen.
Mit 8 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen fällt das Gremium den
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
b) Bauantrag zum Neubau einer Montage- und Lagerhalle mit Wohnhaus und Garage -Bauherrenwechsel und Vorlage Betriebskonzept-Brühlstraße 9, Hilzingen
Die Verwaltung trägt vor, dass der Bauantrag für genanntes BV erneut zu behandeln ist, da ein Betriebskonzept nun vorgelegt und ein Wechsel in der Bauherrschaft vollzogen wurde.
Ausschussmitglied Andrea Baumann bezweifelt die Entscheidung des damaligen GR zum Betriebskonzept.
Ausschussmitglied Herbster hält die im Betriebskonzept genannten Argumente für dürr und weit hergeholt.
Mit 4 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen fällt das Gremium den
Beschluss:
Das Einvernehmen wird versagt.
Ausschussmitglied Andrea Baumann bezweifelt die Entscheidung des damaligen GR zum Betriebskonzept.
Ausschussmitglied Herbster hält die im Betriebskonzept genannten Argumente für dürr und weit hergeholt.
Mit 4 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen fällt das Gremium den
Beschluss:
Das Einvernehmen wird versagt.
c) Änderung der Dachneigung, Traufhöhe, WC/SW Leitung und des Technikraum, Gewerbestr. 27, Hilzingen
Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fällt das Gremium einstimmig den
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
6. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Errichtung eines Geräte-/Fahrradschuppens außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, Lizzanostraße 10, Hilzingen
Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fällt das Gremium mit 10 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme den
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
7. Strukturgutachten zur Wasserversorgung der Gemeinde Hilzingen
a) Vorstellung des Gutachtens
b) Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
BM Holger Mayer begrüßt die Referenten der RBS wave GmbH, Herrn Dr.-Ing. Milos Vasin und Herr Fabian Janotte, und schlägt eine Blockabstimmung für die Punkte a) und b) vor.
Herr Janotte erläutert die wesentlichen Ergebnisse des Strukturgutachtens und die daraus abgeleiteten Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Die Ausschussmitglieder Tilo Herbster, Heidi Schmidle, Andrea Baumann, Alexander Grambach und Gemeinderat Ralf Oßwald sprechen die Kostenfrage an.
BM Holger Mayer gibt diese mit ca. 8 Mio. - 10 Mio. € innerhalb der nächsten 10 Jahre an.
Wie sich die Kosten aber letztendlich in den Wirtschaftsplänen des Eigenbetriebes Wasserversorgung in den kommenden Jahren niederschlagen werden, hängt von der Priorisierung ab.
Da die Notwendigkeit unbestritten ist, wird das Ergebnis des Strukturgutachtens zur Wasserversorgung der Gemeinde Hilzingen durch den Ausschuss billigend zur Kenntnis genommen. Des Weiteren hat der Ausschuss dem Verwaltungsvorschlag zur weiteren Vorgehensweise einstimmig zugestimmt und dem Gemeinderat empfohlen, die Verwaltung mit den weiteren Verfahrensschritten zu beauftragen.
Herr Janotte erläutert die wesentlichen Ergebnisse des Strukturgutachtens und die daraus abgeleiteten Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Die Ausschussmitglieder Tilo Herbster, Heidi Schmidle, Andrea Baumann, Alexander Grambach und Gemeinderat Ralf Oßwald sprechen die Kostenfrage an.
BM Holger Mayer gibt diese mit ca. 8 Mio. - 10 Mio. € innerhalb der nächsten 10 Jahre an.
Wie sich die Kosten aber letztendlich in den Wirtschaftsplänen des Eigenbetriebes Wasserversorgung in den kommenden Jahren niederschlagen werden, hängt von der Priorisierung ab.
Da die Notwendigkeit unbestritten ist, wird das Ergebnis des Strukturgutachtens zur Wasserversorgung der Gemeinde Hilzingen durch den Ausschuss billigend zur Kenntnis genommen. Des Weiteren hat der Ausschuss dem Verwaltungsvorschlag zur weiteren Vorgehensweise einstimmig zugestimmt und dem Gemeinderat empfohlen, die Verwaltung mit den weiteren Verfahrensschritten zu beauftragen.
8. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Kirchhofäcker, 1. Änderung“, Gemarkung Schlatt a.R.
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Vorstellung und Billigung des Planentwurfes vom 27.04.2021
c) Beschluss der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 i.V.m.
§ 3 Abs 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
BM Holger Mayer begrüßt Architekt Wieser und Frau Schirmer, Freiraumplanung und befürwortet eine blockweise Abstimmung.
Architekt Wieser referiert kurz über die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Kirchhofäcker, 1. Änderung, die entsprechend der Vorlage der Verwaltung (s. Anlage / Abwägungstabelle) zu berücksichtigen sind. Im Anschluss fasst der Ausschuss einstimmig folgenden
Beschluss:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegen-
einander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellung-
nahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung (s. Anlage/ Abwägungstabelle) berücksichtigt.
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes "Kirchhofäcker, 1. Änderung", Gemarkung Schlatt am Randen und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung in der Fassung vom 27.04.2021 gebilligt.
c) Der Entwurf des Bebauungsplanes "Kirchhofäcker, 1. Änderung", Gemarkung Schlatt am Randen und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung nach § 4a Abs. 3 i.V.m.
§ 3 Abs. 2 BauGB für eine angemessen verkürzte Dauer öffentlich ausgelegt.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB von der verkürzten öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Architekt Wieser referiert kurz über die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Kirchhofäcker, 1. Änderung, die entsprechend der Vorlage der Verwaltung (s. Anlage / Abwägungstabelle) zu berücksichtigen sind. Im Anschluss fasst der Ausschuss einstimmig folgenden
Beschluss:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegen-
einander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellung-
nahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung (s. Anlage/ Abwägungstabelle) berücksichtigt.
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes "Kirchhofäcker, 1. Änderung", Gemarkung Schlatt am Randen und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung in der Fassung vom 27.04.2021 gebilligt.
c) Der Entwurf des Bebauungsplanes "Kirchhofäcker, 1. Änderung", Gemarkung Schlatt am Randen und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung nach § 4a Abs. 3 i.V.m.
§ 3 Abs. 2 BauGB für eine angemessen verkürzte Dauer öffentlich ausgelegt.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB von der verkürzten öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
9. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Schwärzengarten II“, Gemarkung Weiterdingen
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Vorstellung und Billigung des Planentwurfes vom 27.04.2021
c) Beschluss der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Ausschussmitglied Herbster spricht vorab archäologische Funde = Ausschwemmungen an, die bei den ersten Schürfungen gemacht wurden. Es stellt sich die Frage nach der Kosten-
übernahme der Bergung bei gewerblichen Käufern, im Gegensatz zu Privatpersonen, bei denen das Land die Bergungskosten übernimmt.
Bauamtsleiter Feucht möchte so viel als möglich vor Vertragsabschluss abgearbeitet haben.
Architekt Wieser wird das abklären.
Architekt Wieser referiert kurz über die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Schwärzengarten II", die entsprechend der Vorlage der Verwaltung (s. Anlage / Abwägungstabelle) zu berücksichtigen sind. Im Anschluss fasst der Ausschuss einstimmig folgenden
Beschluss:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegen-
einander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellung-
nahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung (s. Anlage/ Abwägungstabelle) berücksichtigt.
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes "Schwärzengarten II", Gemarkung Weiterdingen und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung in der Fassung vom 27.04.2021 gebilligt.
c) Der Entwurf des Bebauungsplanes "Schwärzengarten II", Gemarkung Weiterdingen und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung nach § 4a Abs. 3 i.V.m.
§ 3 Abs. 2 BauGB für eine angemessen verkürzte Dauer öffentlich ausgelegt.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB von der verkürzten öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
übernahme der Bergung bei gewerblichen Käufern, im Gegensatz zu Privatpersonen, bei denen das Land die Bergungskosten übernimmt.
Bauamtsleiter Feucht möchte so viel als möglich vor Vertragsabschluss abgearbeitet haben.
Architekt Wieser wird das abklären.
Architekt Wieser referiert kurz über die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Schwärzengarten II", die entsprechend der Vorlage der Verwaltung (s. Anlage / Abwägungstabelle) zu berücksichtigen sind. Im Anschluss fasst der Ausschuss einstimmig folgenden
Beschluss:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegen-
einander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellung-
nahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung (s. Anlage/ Abwägungstabelle) berücksichtigt.
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes "Schwärzengarten II", Gemarkung Weiterdingen und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung in der Fassung vom 27.04.2021 gebilligt.
c) Der Entwurf des Bebauungsplanes "Schwärzengarten II", Gemarkung Weiterdingen und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung nach § 4a Abs. 3 i.V.m.
§ 3 Abs. 2 BauGB für eine angemessen verkürzte Dauer öffentlich ausgelegt.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB von der verkürzten öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
10. Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
a) Gehwegarbeiten beim Freibad Hilzingen
Nach kurzem Vortrag des Sachverhaltes durch Bauamtsleiter Günther Feucht fasst das Gremium folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Ziegler GmbH, Stockach zum Angebotspreis von 54.199,03 € brutto vergeben.
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Ziegler GmbH, Stockach zum Angebotspreis von 54.199,03 € brutto vergeben.
11. Bekanntgaben der Verwaltung
Der Vorsitzende griff eine Frage aus der vergangenen TUA-Sitzung auf bezüglich des Denkmalschutzes des Objekts in der Hauptstraße 40. Zunächst sei festzustellen, dass das Objekt Hauptstraße 40 zusammen mit dem bereits im Jahr 2015 abgebrochenen Wohnhaus Hauptstraße 38 als denkmalgeschützte Sachgesamtheit im Denkmalverzeichnis des Landesamtes für Denkmalpflege eingetragen ist. Allerdings hat das Landesamt für Denkmalpflege auf den Abbruchantrag 2015 das Wohnhaus Hauptstraße 38 näher auf das Vorhandensein der Denkmaleigenschaft untersucht und ist zum Ergebnis gekommen, dass aufgrund des heutigen Wissenstandes die Denkmaleigenschaft nicht begründet werden kann und damit dem Abbruch aus denkmalpflegerischer Sicht nicht widersprochen wird. Da das Haus 38 zusammen mit Haus 40 eine Sachgesamtheit bildet/gebildet hat, ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass auch dem Haus 40 (auf Antrag, wenn es zum Abbruchantrag im KGV kommt) die Denkmaleigenschaft abgesprochen wird, so der Vorsitzende.
Der Vorsitzende informiert das Gremium ferner, dass aller Voraussicht nach die Schulen und KITAs ab kommenden Freitag, den 30. April 2021 geschlossen sein werden, da die Inzidenz im Landkreis Konstanz die letzten zwei Tage über 165 gelegen habe. Es greift ab Freitag dann wieder die Notbetreuung. Die Verwaltung bereite gerade alles vor, so der Vorsitzende.
Im Anschluss erläuterte Bauamtsleiter Feucht einige Sachstände zu den verschiedenen Baustellen in der Gemeinde. Unter anderem berichtet er von Erschwernissen bei der Ortsdurchfahrt, die durch die Großbaustelle „Altes Rathaus“ an der Hauptstraße nochmals verschärft wurde.
Frau Berg, Bauamt, gibt einen kleinen Überblick zu den Baumaßnahmen „Alte Schule“ in Weiterdingen und der Erweiterung des FW-Hauses in Duchtlingen.
Beide Maßnahmen sind im Zeitplan und noch im Kostenrahmen.
Beide Maßnahmen sind im Zeitplan und noch im Kostenrahmen.
12. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
Zur Frage von Gemeinderätin Barbara Kissmehl nach Verankerung von mehr Klimaschutz in der Bauleitplanung kündigt Herr Rudolf Schmidt, Verwaltung an, dass Herr Horn (Energieagentur) , zur nächsten TUA-Sitzung eingeladen ist.
Ausschussmitglied A. Jäkle möchte ein ausdrückliches Lob für den Bauhof aussprechen. Dieser habe den Weg zu seinem Hof bestens präpariert. Der Vorsitzende antwortete, dass er das Lob gerne an den Bauhof weitergebe.
13. Fragemöglichkeit für Einwohner
Es gab keine Fragen von Einwohnern
Vorgelegt zur Sitzung am 18.05.2021
genehmigt am 18.05.2021
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Monika Berg (Schriftführerin)
gez. Heidi Schmidle (Ausschussmitglied)
gez. Tilo Herbster (Ausschussmitglied)
genehmigt am 18.05.2021
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Monika Berg (Schriftführerin)
gez. Heidi Schmidle (Ausschussmitglied)
gez. Tilo Herbster (Ausschussmitglied)