Technischer und Umweltausschuss
Dienstag, 26. Januar 2021, 19:00 Uhr
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
Technischer und Umweltausschuss 26.01.2021
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 15.12.2020
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 15.12.2020
4. Beschlussfassung über Bauanträge im Vereinfachten Verfahren
a) Teilabbruch, Umbau und Umnutzung des Bestandsgebäudes (ehem. Scheune und Stall) zu Wohnraum mit 2 Wohneinheiten, sowie Neubau eines Carports und eines Abstellraumes
Kirchstraße 6, Weiterdingen
b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage,
Hinter Erlen 9, Schlatt a.R.
c) Teilabbruch des bestehenden Dachstuhles, im Zusammenhang mit dem Teilabbruch von Dachstuhl und Scheunenteil auf dem angrenzenden Grundstück Flst.Nr. 264/4
Kirchstr. 6, Weiterdingen
d) Ausbau des bestehenden Dachgeschosses sowie Errichtung einer außenliegenden Treppenanlage
Staufenstraße 3, Hilzingen
e) erneute Behandlung: Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 10 Wohneinheiten und Tiefgarage
-geänderte Planunterlagen-
Riedheimer Straße 12, Hilzingen
f) Einbau einer Dachgaube sowie Verlängerung der Doppelgarage am bereits genehmigten Einfamilienwohnhaus
Steinerbächle 21, Hilzingen
5. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Erweiterung des bestehenden Konferenzgebäudes durch ein Gästehaus und Gästezimmer
Storzeln 1, Binningen
b) Abbruch des bestehenden Kindergarten, der Pfarrscheune und der angrenzenden Garage sowie Neubau eines zweigruppigen Kindergartens mit Errichtung eines Carports
Kirchstraße 37 - 39, Weiterdingen
c) erneute Behandlung: Neubau einer Montage- und Lagerhalle mit Wohnhaus und Garage -geänderte Planunterlagen-
Brühlstraße 9, Hilzingen
6. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
a) Abbruch des bestehenden Wohn- und Wirtschaftsgebäudes, Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Garage sowie Umnutzung des ehemaligen Stallgebäudes für Pferde und Lager
Staufenstraße 29, Hilzingen
7. Bebauungsplan „Schwärzengarten II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB
- Vorstellung und Billigung des Planentwurfs vom 11.01.2021 sowie Beschluss über den geänderten Geltungsbereich
- Beschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
8. Bebauungsplan „Kirchhofäcker, 1. Änderung“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
- Vorstellung und Billigung des Planentwurfs vom 11.01.2021 sowie Beschluss über den geänderten Geltungsbereich
- Beschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
9. Erweiterung Feuerwehrhaus Duchtlingen
Arbeitsvergaben:
a) Rohbauarbeiten
b) Gerüstbauarbeiten
c) Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten
d) Blechnerarbeiten
10. Bekanntgaben der Verwaltung
11. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
12. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 15.12.2020
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 15.12.2020
4. Beschlussfassung über Bauanträge im Vereinfachten Verfahren
a) Teilabbruch, Umbau und Umnutzung des Bestandsgebäudes (ehem. Scheune und Stall) zu Wohnraum mit 2 Wohneinheiten, sowie Neubau eines Carports und eines Abstellraumes
Kirchstraße 6, Weiterdingen
b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage,
Hinter Erlen 9, Schlatt a.R.
c) Teilabbruch des bestehenden Dachstuhles, im Zusammenhang mit dem Teilabbruch von Dachstuhl und Scheunenteil auf dem angrenzenden Grundstück Flst.Nr. 264/4
Kirchstr. 6, Weiterdingen
d) Ausbau des bestehenden Dachgeschosses sowie Errichtung einer außenliegenden Treppenanlage
Staufenstraße 3, Hilzingen
e) erneute Behandlung: Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 10 Wohneinheiten und Tiefgarage
-geänderte Planunterlagen-
Riedheimer Straße 12, Hilzingen
f) Einbau einer Dachgaube sowie Verlängerung der Doppelgarage am bereits genehmigten Einfamilienwohnhaus
Steinerbächle 21, Hilzingen
5. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Erweiterung des bestehenden Konferenzgebäudes durch ein Gästehaus und Gästezimmer
Storzeln 1, Binningen
b) Abbruch des bestehenden Kindergarten, der Pfarrscheune und der angrenzenden Garage sowie Neubau eines zweigruppigen Kindergartens mit Errichtung eines Carports
Kirchstraße 37 - 39, Weiterdingen
c) erneute Behandlung: Neubau einer Montage- und Lagerhalle mit Wohnhaus und Garage -geänderte Planunterlagen-
Brühlstraße 9, Hilzingen
6. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
a) Abbruch des bestehenden Wohn- und Wirtschaftsgebäudes, Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Garage sowie Umnutzung des ehemaligen Stallgebäudes für Pferde und Lager
Staufenstraße 29, Hilzingen
7. Bebauungsplan „Schwärzengarten II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB
- Vorstellung und Billigung des Planentwurfs vom 11.01.2021 sowie Beschluss über den geänderten Geltungsbereich
- Beschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
8. Bebauungsplan „Kirchhofäcker, 1. Änderung“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
- Vorstellung und Billigung des Planentwurfs vom 11.01.2021 sowie Beschluss über den geänderten Geltungsbereich
- Beschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
9. Erweiterung Feuerwehrhaus Duchtlingen
Arbeitsvergaben:
a) Rohbauarbeiten
b) Gerüstbauarbeiten
c) Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten
d) Blechnerarbeiten
10. Bekanntgaben der Verwaltung
11. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
12. Fragemöglichkeit für Einwohner
Technischer und Umweltausschuss 26.01.2021
Öffentliche Sitzung
am 26. Januar 2021
in der Hegau-Halle in Hilzingen
Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Holger Mayer
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Alexander Baur, Martin Beschle, Peter Graf, Alexander Grambach, Tilo Herbster, Michael Jäckle, Artur Martin Jäkle, Matthias Mohr, Marius Sailer, Heidi Schmidle
Gemeinderäte:
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Walter Mayer, Stefan Rill, Egon Schmieder
Verwaltungsmitarbeiter: Bauamtsleiter Günther Feucht, Jörg Wolter, Rudolf Schmidt (als Schriftführer)
Abwesend:
am 26. Januar 2021
in der Hegau-Halle in Hilzingen
Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Holger Mayer
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Alexander Baur, Martin Beschle, Peter Graf, Alexander Grambach, Tilo Herbster, Michael Jäckle, Artur Martin Jäkle, Matthias Mohr, Marius Sailer, Heidi Schmidle
Gemeinderäte:
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Walter Mayer, Stefan Rill, Egon Schmieder
Verwaltungsmitarbeiter: Bauamtsleiter Günther Feucht, Jörg Wolter, Rudolf Schmidt (als Schriftführer)
Abwesend:
Beginn: 19.00 Uhr
Zuhörer: 5
Ende: 21.20 Uhr
Presse: 0
Zuhörer: 5
Ende: 21.20 Uhr
Presse: 0
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht.
Zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 wurden Herr Architekt Andreas Wieser aus Hilzingen und Freiraumplanerin Frau Beate Schirmer aus Hilzingen geladen.
Zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 wurden Herr Architekt Andreas Wieser aus Hilzingen und Freiraumplanerin Frau Beate Schirmer aus Hilzingen geladen.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 15.12.2020
Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 15.12.2020 werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 15.12.2020
Der Vorsitzende gibt den im Zuge der Beratung über ein bauordnungsrechtliches Verfahren auf dem Grundstück Untere Gießwiesen 15, Hilzingen gefassten Beschluss zur Versagung des Einvernehmens zu den erforderlichen Befreiungen (Überschreitung der Baugrenze, Überbauung der festgesetzten Fläche für Bepflanzungen und Errichtung einer baulichen Anlage innerhalb des 5 m Gewässerrandstreifens) bekannt.
4. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Teilabbruch, Umbau und Umnutzung des Bestandsgebäudes (ehem. Scheune und Stall) zu Wohnraum mit 2 Wohneinheiten, sowie Neubau eines Carports und eines Abstellraumes, Kirchstraße 6, Weiterdingen
Nach kurzem Vortrag der Verwaltung und Mitteilung des Ortsvorstehers von Weiterdingen, dass der Ortschaftsrat das Bauvorhaben als Nachverdichtung sehr begrüßt, fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Hinter Erlen 9, Schlatt a.R.
Nach kurzem Vortrag der Verwaltung und Mitteilung des Ortsvorstehers von Schlatt a. R., dass der Ortschaftsrat dem Bauvorhaben zugestimmt hat, fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
c) Teilabbruch des bestehenden Dachstuhles, im Zusammenhang mit dem Teilabbruch von Dachstuhl und Scheunenteil auf dem angrenzenden Grundstück Flst.Nr. 264/4, Kirchstr. 6, Weiterdingen
Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
d) Ausbau des bestehenden Dachgeschosses sowie Errichtung einer außenliegenden Treppenanlage, Staufenstraße 3, Hilzingen
Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
e) Erneute Behandlung:
Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 10 Wohneinheiten und Tiefgarage -geänderte Planunterlagen- Riedheimer Straße 12, Hilzingen
Die Verwaltung trägt vor, dass das Vorhaben mittlerweile zwar umgeplant wurde, was die Anzahl der Vollgeschosse (II) und die Auffüllungen/Stützmauer angeht, jedoch widerspricht es weiterhin den Festsetzungen des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften. So wird weiterhin die zulässige Grundflächenzahl um 19,56 % (125 m²) überschritten und die Außenwände der zurückgesetzten Attikafassade weisen nicht an
allen Seiten einen Rücksprung von mind. 1,50 m auf. Lediglich an der Nord- und Südseite wird ein Rücksprung von mindestens 1,50 m eingehalten. Nach kurzer Diskussion fasst das Gremium entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird versagt.
allen Seiten einen Rücksprung von mind. 1,50 m auf. Lediglich an der Nord- und Südseite wird ein Rücksprung von mindestens 1,50 m eingehalten. Nach kurzer Diskussion fasst das Gremium entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird versagt.
f) Einbau einer Dachgaube sowie Verlängerung der Doppelgarage am bereits genehmigten Einfamilienwohnhaus, Steinerbächle 21, Hilzingen
Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
5. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Erweiterung des bestehenden Konferenzgebäudes durch ein Gästehaus und Gästezimmer, Storzeln 1, Binningen
Nach eingehender Vorstellung des Bauvorhabens und der damit zusammenhängenden Befreiungen von der im Bebauungsplan festgesetzten Firsthöhe sowie der zulässigen Anzahl von Vollgeschossen durch das geplante Gästehaus, offenbart die anschließende Aussprache im Gremium eine kritische Rezeption des Vorhabens. So herrscht weitestgehend Unverständnis bei den Ausschussmitgliedern, weshalb bei einem so jungen Bebauungsplan aus dem Jahr 2016, der seinerzeit explizit auf die Nutzung als Sondergebiet für die Interessen des Antragstellers zugeschnitten wurde, nun doch die ersten, weitreichenden Befreiungen erforderlich sein sollen. Auch äußert ein Ausschussmitglied seine Bedenken, dass das beantragte Gästehaus letztendlich ein herkömmliches Wohnhaus werden könnte. Nach weiteren Erläuterungen der Verwaltung, unter Bezugnahme auf die schriftliche Begründung des Bauherrn und Planverfassers, sowie Mitteilung des Ortsvorstehers von Binningen, wonach der Ortschaftsrat dem Bauvorhaben zugestimmt hat, fasst das Gremium schließlich entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit 4 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 5 Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
b) Abbruch des bestehenden Kindergartens, der Pfarrscheune und der angrenzenden Garage sowie Neubau eines zweigruppigen Kindergartens mit Errichtung eines Carports, Kirchstraße 37 - 39, Weiterdingen
Nach kurzem Vortrag der Verwaltung und der Fürsprache des Ortsvorstehers von Weiterdingen, fasst das Gremium entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
c) Erneute Behandlung:
Neubau einer Montage- und Lagerhalle mit Wohnhaus und Garage
- geänderte Planunterlagen - Brühlstraße 9, Hilzingen
Die Verwaltung berichtet, dass das Gebäude mittlerweile so verschoben, dass keine Abstandsflächenbaulast auf dem östlich angrenzenden, zum Zeitpunkt der erstmaligen Behandlung des Vorhabens noch gemeindeeigenen, Grundstück mehr notwendig ist.
In der darauffolgenden Diskussion äußern einige Ausschussmitglieder ihre Vorbehalte gegen das geplante Betriebsleiterwohnhaus. Demnach wird das Vorhaben lediglich als eine Erweiterung des in unmittelbarer Nachbarschaft vorhandenen Gewerbebetriebs des Antragstellers angesehen, bei dem seinerzeit bereits ein separates Betriebsleiterwohnhaus genehmigt wurde. Insbesondere wird das vorliegend geplante Betriebsleiterwohnhaus weder als erforderlich noch als untergeordnet zum Gewerbebetrieb erachtet. In diesem Zusammenhang wird dann auch die Forderung nach einem entsprechenden Betriebskonzept mit Begründung für ein/e Betriebsleiterwohnhaus/Betriebsleiterwohnung gestellt. So kommt es, dass auf Antrag des Ausschussmitglieds Tilo Herbster, das Einvernehmen komplett zu versagen, bis das zugrunde liegende Betriebskonzept vorgelegt und geklärt wurde, das Gremium mit 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, den folgenden
Beschluss fasst:
Das Einvernehmen wird versagt, bis ein entsprechendes Betriebskonzept vorgelegt und geklärt wurde.
In der darauffolgenden Diskussion äußern einige Ausschussmitglieder ihre Vorbehalte gegen das geplante Betriebsleiterwohnhaus. Demnach wird das Vorhaben lediglich als eine Erweiterung des in unmittelbarer Nachbarschaft vorhandenen Gewerbebetriebs des Antragstellers angesehen, bei dem seinerzeit bereits ein separates Betriebsleiterwohnhaus genehmigt wurde. Insbesondere wird das vorliegend geplante Betriebsleiterwohnhaus weder als erforderlich noch als untergeordnet zum Gewerbebetrieb erachtet. In diesem Zusammenhang wird dann auch die Forderung nach einem entsprechenden Betriebskonzept mit Begründung für ein/e Betriebsleiterwohnhaus/Betriebsleiterwohnung gestellt. So kommt es, dass auf Antrag des Ausschussmitglieds Tilo Herbster, das Einvernehmen komplett zu versagen, bis das zugrunde liegende Betriebskonzept vorgelegt und geklärt wurde, das Gremium mit 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, den folgenden
Beschluss fasst:
Das Einvernehmen wird versagt, bis ein entsprechendes Betriebskonzept vorgelegt und geklärt wurde.
6. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Abbruch des bestehenden Wohn- und Wirtschaftsgebäudes, Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Garage sowie Umnutzung des ehemaligen Stallgebäudes für Pferde und Lager, Staufenstraße 29, Hilzingen
Nach eingehender Vorstellung durch die Verwaltung und der positiven Rezeption des Vorhabens durch einige Ausschussmitglieder, fasst das Gremium auf Antrag von Ausschussmitglied Tilo Herbster schließlich einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Fachbehörden erteilt.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Fachbehörden erteilt.
7. Bebauungsplan "Schwärzengarten II" im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 b BauGB
- Vorstellung und Billigung des Planentwurfs vom 11.01.2021 sowie
Beschluss über den geänderten Geltungsbereich
- Beschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
§ 13 b BauGB
- Vorstellung und Billigung des Planentwurfs vom 11.01.2021 sowie
Beschluss über den geänderten Geltungsbereich
- Beschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Bevor der Vorsitzende zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Schirmer und Herrn Wieser aus Hilzingen begrüßt, lobt er zunächst die vorangegangene, konstruktive Zusammenarbeit zwischen Ortschaftsrat, Planungsbüros und Verwaltung. Daraufhin stellt Frau Schirmer zunächst den von ihr erarbeiteten Umweltbeitrag vor und geht dabei insbesondere auf die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) für Fledermäuse, geschützte Streuobstbestände, die Verwendung von heimischen Gehölzen und das Verbot von Schottergärten ein. Alsdann stellt Herr Wieser die vorgenommenen Änderungen zum ersten Planentwurf vor. Hierzu zählen im Wesentlichen der Grünstreifen im Norden und der Graben im Süden des Baugebiets, das Retentionsbecken, keine Weiterführung der 5 Meter breiten Sammelstraßen aus dem angrenzenden Baugebiet "Schwärzengarten" zugunsten einer größeren Baulandfläche (Baugrundstücksfläche), die nun auch Tiny- und Reihenhäuser vorsieht sowie die Anlage von unterirdischen Baumquartieren in den nunmehr 3,50 breiten Sammelstraßen. Die Höhenfestsetzungen orientieren sich dabei an der benachbarten Bestandsbebauung. Als Besonderheit stechen die geplanten Reihenhaushälften als optische Einheit hervor. Diese bestehen in der Mitte aus einem dreigeschossigen Kern und Außen aus einem zweigeschossigen Bereich mit integrierter Garage. Hier lautet eine Empfehlung im Zuge der Vergabe dieser Grundstücke entsprechende städtebauliche Konzepte von Bauträgern vorlegen zu lassen, damit die optische Einheit gewahrt bleibt. Die vorgesehene Mobilitätsstation schafft die erforderliche ladeinfrastrukturelle Voraussetzung für Elektromobilität. Bei der anschließenden Aussprache im Gremium, äußert Ausschussmitglied Andrea Baumann Kritik an den geplanten unterirdischen Baumquartieren und den damit verbundenen Zugewinn an Baufläche von gerade mal 25 m². Diese würden das durch das angrenzende Baugebiet "Schwärzengarten" vorgegebene Straßenbild kaputt machen. Der vorgesehene Entfall der straßenbegleitenden Grünstreifen ist im Lichte des Verbots von Schottergärten das falsche Zeichen. Darauf entgegnet Herr Wieser, dass herkömmliche Bauminseln in der Regel ein Problem darstellen (Wurzelschäden). Es wird nicht mehr Fläche als vorher versiegelt. Die unterirdischen Baumquartiere sind vielmehr als Kunstgriff für die Schaffung einer gewissen Grundstückstiefe erforderlich. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass aufgrund der geplanten Vielzahl von Baugrundstücken es auch zu vielen (versiegelten) Grundstückszufahrten kommt. Diese Umstände erfordern eine Kompromisslösung um ausreichend Baufläche zu generieren. Einige Ausschussmitglieder finden in diesem Zusammenhang jedoch auch deutliche Worte des Lobs für den vorliegenden Entwurf und verweisen zugleich auf den hohen, wiederkehrenden Pflegeaufwand für den Bauhof bei den Bauminseln und Grünstreifen in anderen Baugebieten. Im Anschluss fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig folgenden
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes "Schwärzengarten II", Gemarkung Weiterdingen in seinem geänderten Geltungsbereich und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung in der Fassung vom 11.01.2021 gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes "Schwärzengarten II", Gemarkung Weiterdingen und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 PlanSiG für die Dauer eines Monats im Internet, auf der Homepage der Gemeinde Hilzingen, veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen nach Aufforderung zugesandt werden oder es kann eine Einsichtnahme nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes "Schwärzengarten II", Gemarkung Weiterdingen in seinem geänderten Geltungsbereich und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung in der Fassung vom 11.01.2021 gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes "Schwärzengarten II", Gemarkung Weiterdingen und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 PlanSiG für die Dauer eines Monats im Internet, auf der Homepage der Gemeinde Hilzingen, veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen nach Aufforderung zugesandt werden oder es kann eine Einsichtnahme nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Im Anschluss an die Beschlussfassung gibt Bauamtsleiter Günther Feucht einen Ausblick auf die nächsten Etappen im Bebauungsplanverfahren (lt. einem vorab zur Verfügung gestelltem Fahrplan). Demnach dürften die Erschließungsarbeiten Ende Mai 2022 abgeschlossen sein. Die ersten Bauplätze wären damit ca. Ende 2021 zur Vergabe bereit. Da jedoch von Seiten einiger Ausschussmitglieder auch Kritik am zu schnellen Wachstum von Weiterdingen geäußert wird (106 potentielle Neubürger, entsprechen ca. 12% mehr Einwohner für Weiterdingen) und damit auch ein gewisser Zugzwang bzw. Druck für die Vergabe aller fertig erschlossenen Bauplätze einhergeht, birgt die geplante Erschließung und Grundstücksvergabe "in einem Rutsch" die Gefahr, dass künftige Generationen bzw. Bauwillige in Weiterdingen keine Perspektive auf einen gemeindlichen Bauplatz haben werden. Schließlich ist die räumliche Ausdehnung von Bauland in und um Weiterdingen nicht zuletzt durch das Landschaftsschutzgebiet "Hegau" stark beschränkt. Die Zukunft wird damit ein Stück weit verbaut. Es wird daher der Vorschlag zur Unterteilung des Baugebiets in zwei Bauabschnitte geäußert, sofern dies technisch sinnvoll bewerkstelligt werden kann. Bauamtsleiter Günther Feucht teilt hierzu mit, dass eine Splittung des Baugebiets z.B. an der vorgegebenen Sichtachse Nord-Süd durchaus möglich ist, aber diese Vorgehensweise wird auch wesentlich teurer. Im Moment können auf dem Markt sehr günstige Preise erzielt werden. Die Verwaltung wird sich jedoch mit dem Vorschlag auseinandersetzen und einen entsprechenden Tagesordnungspunkt für die nächste Gemeinderatssitzung einbringen.
8. Bebauungsplan "Kirchhofäcker, 1. Änderung" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
- Vorstellung und Billigung des Planentwurfs vom 11.01.2021 sowie
Beschluss über den geänderten Geltungsbereich
- Beschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Auch hier lobt der Vorsitzende die vorangegangene, konstruktive Zusammenarbeit zwischen Ortschaftsrat, Planungsbüros und Verwaltung. So wurde die Grundstücksfläche der Bauplätze wunschgemäß minimal vergrößert und das Retentionsbecken umgelegt. Herr Wieser trägt ergänzend vor, dass der Grünstreifen an der Kreisstraße, öffentliche Parkplätze und diverse
Baumquartiere weggefallen sind. Diese Flächeneinsparmaßnahmen generieren insgesamt ca. 200 m² mehr an Baugrundstückfläche. Allerdings führt die Änderungen zu einer negativen Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanz. Frau Schirmer trägt vor, dass die ursprüngliche Bilanzierung des Baugebiets "Kirchhofäcker" entsprechend angepasst werden musste. Der Ausgleich wird jedoch vollständig innerhalb des Plangebiets erbracht, wobei sogar eine Überkompensierung von 400 Ökopunkten entstehen wird. Nach weiterer Aussprache fasst das fasst das Gremium schließlich in offener Abstimmung einstimmig folgenden
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes "Kirchhofäcker, 1. Änderung", Gemarkung Schlatt am Randen in seinem geänderten Geltungsbereich und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung in der Fassung vom 11.01.2021 gebilligt.
Baumquartiere weggefallen sind. Diese Flächeneinsparmaßnahmen generieren insgesamt ca. 200 m² mehr an Baugrundstückfläche. Allerdings führt die Änderungen zu einer negativen Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanz. Frau Schirmer trägt vor, dass die ursprüngliche Bilanzierung des Baugebiets "Kirchhofäcker" entsprechend angepasst werden musste. Der Ausgleich wird jedoch vollständig innerhalb des Plangebiets erbracht, wobei sogar eine Überkompensierung von 400 Ökopunkten entstehen wird. Nach weiterer Aussprache fasst das fasst das Gremium schließlich in offener Abstimmung einstimmig folgenden
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes "Kirchhofäcker, 1. Änderung", Gemarkung Schlatt am Randen in seinem geänderten Geltungsbereich und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung in der Fassung vom 11.01.2021 gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes "Kirchhofäcker, 1. Änderung", Gemarkung Schlatt am Randen und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 PlanSiG für die Dauer eines Monats im Internet, auf der Homepage der Gemeinde Hilzingen, veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen nach Aufforderung zugesandt werden oder es kann eine Einsichtnahme nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Auch hier gibt es im Anschluss an die Beschlussfassung einen Ausblick auf die nächsten Etappen im Bebauungsplanverfahren (lt. einem vorab zur Verfügung gestelltem Fahrplan) von Bauamtsleiter Günther Feucht.
9. Erweiterung Feuerwehrhaus Duchtlingen - Arbeitsvergaben
a) Gewerk: Rohbauarbeiten
Nach kurzem Vortrag des Sachverhalts fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Schultheiß aus Tengen zum Angebotspreis von 88.602,19 € (Brutto) vergeben.
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Schultheiß aus Tengen zum Angebotspreis von 88.602,19 € (Brutto) vergeben.
b) Gewerk: Gerüstarbeiten
Nach kurzem Vortrag des Sachverhalts fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Sauter aus Singen zum Angebotspreis von 5.950,00 € (Brutto) vergeben.
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Sauter aus Singen zum Angebotspreis von 5.950,00 € (Brutto) vergeben.
c) Gewerk: Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten
Nach kurzem Vortrag des Sachverhalts fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Ljubetic aus Volkertshausen zum Angebotspreis von 39.495,74 € (Brutto) vergeben.
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Ljubetic aus Volkertshausen zum Angebotspreis von 39.495,74 € (Brutto) vergeben.
d) Gewerk: Blechnerarbeiten
Nach kurzem Vortrag des Sachverhalts fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Klett aus Rielasingen zum Angebotspreis von 5.455,91 € (Brutto) vergeben.
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Klett aus Rielasingen zum Angebotspreis von 5.455,91 € (Brutto) vergeben.
10. Bekanntgaben der Verwaltung
a) ELR-Programm - Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Programmentscheidungen gefallen sind. Demnach werden insgesamt 39 Projekte gefördert, zwei davon in Hilzingen (eins in Weiterdingen und eins in Riedheim) zu einem Gesamtbetrag von 185.750 €.
b) Ortskernsanierung - Sanierung Rathaus - Für die geplante Sanierung des Rathauses muss vorher zwingend ein denkmalschutzrechtlicher Antrag gestellt werden. Für diesen Antrag muss vorab eine Foto- und Maßnahmendokumentation erstellt werden. Erst am Ende des denkmalschutzrechtlichen Antragsverfahrens wird entschieden, ob entsprechende Zuschüsse für die Sanierung des Rathauses fließen werden. Diese werden jedoch auf die Zuschüsse aus dem Landessanierungsprogramm im Rahmen der Ortskernsanierung angerechnet.
c) Renaturierung Klavbach - Das Renaturierungsvorhaben kommt laut Mitteilung der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Konstanz nicht zur Ausführung, weil dort bisher keine Lösung für die fehlende Zustimmung der Eigentümerin des Anliegergrundstücks gefunden werden konnte. Eine entsprechende Duldungsverfügung ist angeblich nur schwer durchzusetzen. Im Frühjahr 2021 erfolgt eine weitere Begehung des Bachabschnitts durch das Landratsamt.
d) Ortskernsanierung - 2. Abschnitt/Hauptstraße Ost - Die erforderlichen Ausbauarbeiten wurde bereits ausgeschrieben und sollen im Frühjahr beginnen. Bis Kirchweih 2021 ist die Fertigstellung der Arbeiten geplant.
e) Areal "Altes Rathaus" - Im laufe der nächsten Woche erfolgt die Ausschreibung der Kanal- und Wasserleitungsarbeiten.
f) Ortskernsanierung - Parkplatzmarkierungen Hauptstraße West - Die neuen, deutlich sichtbaren Parkplatzmarkierungen werden im Rahmen der Maßnahmen für den 2. Abschnitt/Hauptstraße Ost realisiert.
11. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
a) Der Ortsvorsteher von Binningen Stefan Rill bittet die Verwaltung um Mitteilung des aktuellen Sachstandes (per Mail) in der Bausache Ringstraße 8, Binningen.
b) Ferner bittet Herr Rill darum, die Ortsvorsteher bei Bauvorhaben in den Ortsteilen umfassender zu informieren. Das heißt die bisherige Praxis, dass die Ortsvorsteher im Rahmen der Angrenzeranhörung lediglich einen Lageplan des Bauvorhabens übermittelt bekommen, ist unzureichend. Die Ortsvorsteher sollten nach Möglichkeit künftig zusätzlich zum Lageplan auch Grundrisse, Ansichten und Schnitte (analog den Sitzungsvorlagen) erhalten.
12. Fragemöglichkeit für Einwohner
Es meldet sich ein nicht namentlich bekannter Zuhörer und möchte wissen, ab wann Bauplatzbewerbungen für das neue Baugebiet "Schwärzengarten II" in Weiterdingen möglich sind und mit welchen Quadratmeterpreisen gerechnet werden kann. Auch weist er darauf hin, dass bei einer Splittung des Baugebiets in zwei Bauabschnitte auch der Baulärm über mehrere Jahre gestreckt wird, worunter die Be-/Anwohner zu leiden haben werden. Der Vorsitzende antwortet darauf, dass zurzeit noch keine Bauplatzbewerbungen möglich sind, jedoch führt die Verwaltung eine Interessentenliste für den verwaltungsinternen Gebrauch führt. Jede/r Bauwillige, der/die sich darauf eintragen lässt, erhält eine Mitteilung sobald die Bewerbungsphase startet. Was den Lärm während der einzelnen Bauphasen im Neubaugebiet angeht, so ist dieser als unvermeidbar hinzunehmen, auch bei einem zeitlichen Versatz wie etwa bei der Aufteilung in zwei zeitlich getrennte Bauabschnitte.
Vorgelegt am 23. Februar 2021
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Rudolf Schmidt (Schriftführer)
gez. Tilo Herbster (Ausschussmitglied)
gez. Heidi Schmidle (Ausschussmitglied)
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Rudolf Schmidt (Schriftführer)
gez. Tilo Herbster (Ausschussmitglied)
gez. Heidi Schmidle (Ausschussmitglied)