Anmeldung

Technischer und Umweltausschuss

Dienstag, 15. Dezember 2020, 19:00 Uhr
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen

Technischer und Umweltausschuss 15.12.2020

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 17.11.2020
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 17.11.2020
4. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Abbruch des bestehenden Wohn- und Wirtschaftsgebäudes,
 Bergstraße 24, Riedheim
b) Teilabbruch (Seitenflügel und Schuppen) am bestehenden
 Alten Rathaus, Hauptstraße 68, Hilzingen
5. Beschlussfassung über Bauanträge im Vereinfachten Verfahren
a) Neubau von 12 Reihenhäusern, 4 Garagen, 20 Pkw-Abstellplätzen sowie Technikzentrale,
 Roseneggstraße 13, Hilzingen
b) Einbau einer Dachgaube am bestehenden Reihenhaus,
 Steinerbächle 4 a, Hilzingen
c) Erneute Behandlung
 Abbruch des bestehenden Wohnhauses sowie Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und 3 Garagen,
 Zur Sonnenhalde 1, Schlatt a. R.
6. Bekanntgaben der Verwaltung
7. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
8. Fragemöglichkeit für Einwohner

Technischer und Umweltausschuss 15.12.2020


Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 17.11.2020

Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 17.11.2020 werden bis auf einen Namens-Korrekturwunsch bei TOP 1 a) - Rolf Klauser anstatt Wolf Klauser - keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 17.11.2020

Es liegen keine Beschlüsse zur Bekanntgabe vor.

4. Information über Kenntnisgabeverfahren

Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.

a) Abbruch des bestehenden Wohn- und Wirtschaftsgebäudes, Bergstraße 24, Riedheim

 Das Gremium nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis.

b) Teilabbruch (Seitenflügel und Schuppen) am bestehenden Alten Rathaus, Hauptstraße 68, Hilzingen

 Das Gremium nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis.

5. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren

Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.

a) Neubau von 12 Reihenhäusern, 4 Garagen, 20 Pkw-Abstellplätzen sowie Technikzentrale, Roseneggstraße 13, Hilzingen

Die Verwaltung trägt vor, dass laut dem kürzlich in Kraft getretenen Bebauungsplan "Kriechwies - Hinter Hofen, 3. Änderung", die EFH (Erdgeschoßrohfußbodenhöhe) maximal +/-50 cm im Mittel über der angrenzenden Geländehöhe liegen darf. Im vorliegenden Fall überschreitet jedoch die geplante EFH der Hausgruppe A die maximal zulässige EFH um 11 cm, die geplante EFH der Hausgruppe B die maximal zulässige EFH um 16 cm und die geplante EFH der Hausgruppe C die maximal zulässige EFH um 14 cm. Angesichts der Tatsache, dass es sich vorliegend um einen nur wenige Tage alten Bebauungsplan handelt und die Bauherrschaft im Vorfeld der Antragstellung offenbar in Kontakt mit dem für das Bebauungsplanänderungsverfahren zuständigen Planungsbüro stand, fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird versagt.

b) Einbau einer Dachgaube am bestehenden Reihenhaus, Steinerbächle 4 a, Hilzingen

Die Verwaltung trägt vor, dass laut den Festsetzungen des Bebauungsplans "Hinter Bühl" die Länge von Dachgauben höchstens 1/3 der Länge des Hauptdachs betragen darf. Dieses Maß wird im vorliegenden Fall um 31 cm überschritten. Da es im Geltungsbereich des Bebauungsplans bereits etliche Präzedenzfälle gibt (auf Flst.Nr. 15633 sowie auf der Südseite des antragsgegenständlichen Wohnhauses), fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.

c) Erneute Behandlung

Abbruch des bestehenden Wohnhauses sowie Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und 3 Garagen, Zur Sonnenhalde 1, Schlatt a. R.
Die Verwaltung berichtet, dass die Baurechtsbehörde die Genehmigungsvoraus-setzungen im vorliegenden Fall als erfüllt ansieht und daher beabsichtigt, das gemeindliche Einvernehmen im Wege der Ersatzvornahme zu ersetzen. Demnach ist die Abweichung von der in der Bauvoranfrage angegebenen Wohnfläche aus Sicht des Landwirtschaftsamts tolerierbar und auch seitens der Unteren Naturschutzbehörde bestehen keine Bedenken bezüglich des privilegierten Außenbereichsvorhabens, mit der Maßgabe, dass pro Wohn-einheit nur eine Garage errichtet wird. In der darauffolgenden Diskussion äußern einige Ausschussmitglieder ihr Unverständnis über die Rechtsauffassung des Landratsamtes hinsichtlich des geplanten, großzügigen Eingriffs in Natur und Landschaftsbild für Wohnzwecke im Außenbereich. Anschließend fasst das Gremium mit 1 Ja-Stimme, 3 Enthaltungen und 8 Nein-Stimmen, entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird versagt.

6. Bekanntgaben der Verwaltung

a) Renaturierung Mühlebach - Die Maßnahme ist weitestgehend umgesetzt. Die Herstellung des wassergebundenen Belags steht noch aus. Die Lieferung und der Einbau der Sitzelemente (Muschelkalkblöcke) erfolgt im Januar 2021.
b) Sanierung Wiesentalhalle Weiterdingen - Die Arbeiten an den Außenanlagen durch die Firma Storz werden am 16.12.2020 mit der Einbringung des bituminösen Belags fortgesetzt.

7. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

a) Ausschussmitglied Andrea Baumann bemängelt die schlechte Sichtbarkeit der Parkplatzmarkierungen im sanierten Abschnitt der Hauptstraße West und erkundigt sich nach dem Grund für die fehlende Abtrennung/Abmarkung der Stellflächen parallel zum Gehweg. Der Vorsitzende antwortet darauf, dass heutzutage nur noch senkrecht zur Fahrbahn angelegte Abtrennungen üblich und auch gewollt sind, die Verwaltung jedoch Überlegungen anstellt, den hellen Markierungspflasterstein gegen eine dunklere Variante zu tauschen.
Auf Nachfrage eines Ausschussmitglieds zum Sachstand beim Breitbandausbau, teilt der Vorsitzende mit, dass die erforderlichen Strukturdaten von der beauftragten Firma RALA aus Schweden im Laufe dieser Woche vorliegen werden und daraufhin die Stadt Tengen ihre Ausschreibung zügig voranbringen kann. Die Trasse in Tengen ist noch nicht komplett ausgebaut. Sobald dies erfolgt ist, kann die die Ausschreibung für den gemeinsamen
Kabeleinzug erfolgen. Auf die Frage nach den zugrunde liegenden Fördermodalitäten, teilt der Vorsitzende mit, dass die Trassenführung zwischen Binningen und Hilzingen im FTTC-Verfahren erfolgt und daher noch nach der alten Richtlinie gefördert wird, während die Trasse ab dem Gewerbegebiet in Hilzingen als FTTB-Verfahren nach der neuesten Richtlinie gefördert wird.
b) Ein Ausschussmitglied fragt an, ob es beim Neubau des Kindergartens St. Martin in Hilzingen ebenfalls eine Mängelliste gibt, ähnlich wie beim Umbau des Kindergartens in Schlatt am Randen. Der Vorsitzende antwortet, dass bisher keine Mängel beim Kindergarten St. Martin bekannt sind.
c) Ein weiteres Ausschussmitglied möchte wissen, ob der Verwaltung bekannt ist, dass Waldprämie seit November 2020 auf 100 €/ha erhöht wurde. Der Vorsitzende antwortet, dass dies bereits bekannt ist und der zuständige Revierförster Herr Hornstein diesbezüglich bereits alles in die Wege geleitet hat.

8. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
 
Vorgelegt am 26. Januar 2021
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Rudolf Schmidt (Schriftführer)
gez. Heidi Schmidle (Ausschussmitglied)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)