Technischer und Umweltausschuss
Dienstag, 20. Oktober 2020, 19:00 Uhr
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
Technischer und Umweltausschuss 20. Oktober 2020
Sitzungsort: Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 15.09.2020
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 15.09.2020
4. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage,
Stolpener Weg 9, Hilzingen
b) Neubau einer Lagerhalle,
Killwies 7 a, Hilzingen
5. Beschlussfassung über Bauanträge im Vereinfachten Verfahren
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit gewerblich genutzten
Büroräumen im Kellergeschoss und Garage,
Merowingerstraße 9, Hilzingen
b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung
und Garage,
Merowingerstraße 5, Hilzingen
c) Teilabbruch des bestehenden Wohnhauses sowie Anbau eines
Einfamilienwohnhauses an das bestehende Wohnhaus
Grenzhof 1, Riedheim
6. Beschlussfassung über einen Bauantrag
a) Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage,
Hauptstraße 68, Hilzingen
7. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses,
Kanalstraße 10, Duchtlingen
8. Neubau Feuerwehrhaus Schlatt am Randen
7. Änderung des Flächennutzungsplans
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Billigung des Planentwurfs
c) Auslegungsbeschluss
9. Bebauungsplan "Neubau Feuerwehrhaus Schlatt am Randen"
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Billigung des Planentwurfs
c) Auslegungsbeschluss
10. Neubau Kindertagesstätte im Baugebiet "Beim Steppbachwiesle"
- Arbeitsvergabe: Zaunarbeiten
11. Bebauungsplan "Zehntgarten II und III", Gemarkung Duchtlingen
- Vergabe von Vermessungsarbeiten
- Vergabe von Planungsleistungen
- Vergabe von Tiefbauleistungen
12. Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB betreffend Flst.Nr. 204, Gemarkung Hilzingen
13. Bekanntgaben der Verwaltung
14. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
15. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 15.09.2020
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 15.09.2020
4. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage,
Stolpener Weg 9, Hilzingen
b) Neubau einer Lagerhalle,
Killwies 7 a, Hilzingen
5. Beschlussfassung über Bauanträge im Vereinfachten Verfahren
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit gewerblich genutzten
Büroräumen im Kellergeschoss und Garage,
Merowingerstraße 9, Hilzingen
b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung
und Garage,
Merowingerstraße 5, Hilzingen
c) Teilabbruch des bestehenden Wohnhauses sowie Anbau eines
Einfamilienwohnhauses an das bestehende Wohnhaus
Grenzhof 1, Riedheim
6. Beschlussfassung über einen Bauantrag
a) Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage,
Hauptstraße 68, Hilzingen
7. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses,
Kanalstraße 10, Duchtlingen
8. Neubau Feuerwehrhaus Schlatt am Randen
7. Änderung des Flächennutzungsplans
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Billigung des Planentwurfs
c) Auslegungsbeschluss
9. Bebauungsplan "Neubau Feuerwehrhaus Schlatt am Randen"
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Billigung des Planentwurfs
c) Auslegungsbeschluss
10. Neubau Kindertagesstätte im Baugebiet "Beim Steppbachwiesle"
- Arbeitsvergabe: Zaunarbeiten
11. Bebauungsplan "Zehntgarten II und III", Gemarkung Duchtlingen
- Vergabe von Vermessungsarbeiten
- Vergabe von Planungsleistungen
- Vergabe von Tiefbauleistungen
12. Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB betreffend Flst.Nr. 204, Gemarkung Hilzingen
13. Bekanntgaben der Verwaltung
14. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
15. Fragemöglichkeit für Einwohner
Technischer und Umweltausschuss 20. Oktober 2020
Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Holger Mayer
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Alexander Baur, Martin Beschle, Peter Graf, Tilo Herbster, Ralf Oßwald (als Reihenfolgestellvertreter für Michael Jäckle), Artur Martin Jäkle, Matthias Mohr, Marius Sailer, Heidi Schmidle
Gemeinderäte: Barbara Kissmehl
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Egon Schmieder
Verwaltungsmitarbeiter: Bauamtsleiter Günther Feucht, Birgit Dennert, Rudolf Schmidt (als Schriftführer)
Abwesend: Alexander Grambach (privat), Michael Jäckle (privat), Walter Mayer (privat), Stefan Rill (privat)
Vorsitzender: Bürgermeister Holger Mayer
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Alexander Baur, Martin Beschle, Peter Graf, Tilo Herbster, Ralf Oßwald (als Reihenfolgestellvertreter für Michael Jäckle), Artur Martin Jäkle, Matthias Mohr, Marius Sailer, Heidi Schmidle
Gemeinderäte: Barbara Kissmehl
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Egon Schmieder
Verwaltungsmitarbeiter: Bauamtsleiter Günther Feucht, Birgit Dennert, Rudolf Schmidt (als Schriftführer)
Abwesend: Alexander Grambach (privat), Michael Jäckle (privat), Walter Mayer (privat), Stefan Rill (privat)
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.32 Uhr
Zuhörer: 4
Presse: 0
Ende: 20.32 Uhr
Zuhörer: 4
Presse: 0
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 15.09.2020
Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 15.09.2020 werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 15.09.2020
Der Vorsitzende gibt den im Zuge der Schimmelsanierungsarbeiten im Rathaus gefassten Beschluss zur Genehmigung des Einbaus eines neuen Bodenbelags in den Räumen des Rechnungsamtes, verbunden mit einer überplanmäßigen Ausgabe von bis zu 10.000 €, bekannt.
4. Information über Kenntnisgabeverfahren
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage, Stolpener Weg 9, Hilzingen
Ausschussmitglied Peter Graf erklärt sich für befangen und begibt sich unter die Zuhörerschaft. Das Gremium nimmt das Bauvorhaben sodann zur Kenntnis.
b) Neubau einer Lagerhalle, Killwies 7 a, Hilzingen
Das Gremium nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis.
5. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit gewerblich genutzten Büroräumen im Kellergeschoss und Garage, Merowingerstraße 9, Hilzingen
Nach kurzem Vortrag der Verwaltung und Mitteilung des Vorsitzenden, dass die gewerbliche Büronutzung des ortsansässigen Gewerbebetriebs keinen erhöhtes Parkaufkommen nach sich ziehen wird, fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung
und Garage, Merowingerstraße 5, Hilzingen
Ausschussmitglied Peter Graf erklärt sich für befangen und begibt sich unter die Zuhörerschaft. Die Verwaltung trägt vor, dass die vorliegende Planung dem Bebauungsplan bzw. den Örtlichen Bauvorschriften hinsichtlich der erforderlichen Überschreitung der Baugrenze durch die Terrassenüberdachung und der maximal zulässigen Höhe von 1,50 m für Geländeaufschüttungen an der Westseite des Wohngebäudes widerspricht. Nachdem das Gremium die Zulassung der Wortmeldung des unter der Zuhörerschaft anwesenden Bauherrn mit 6 Nein-Stimmen, 1 Ja-Stimme und 3 Enthaltungen ablehnt, fasst es einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird mit Ausnahme der erforderlichen Befreiungen für die Überschreitung der Baugrenze mit der Terrassenüberdachung und die Überschreitung der maximal zulässigen Höhe von 1,50 m für Geländeaufschüttungen an der Westseite des Wohngebäudes erteilt.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird mit Ausnahme der erforderlichen Befreiungen für die Überschreitung der Baugrenze mit der Terrassenüberdachung und die Überschreitung der maximal zulässigen Höhe von 1,50 m für Geländeaufschüttungen an der Westseite des Wohngebäudes erteilt.
c) Teilabbruch des bestehenden Wohnhauses sowie Anbau eines
Einfamilienwohnhauses an das bestehende Wohnhaus, Grenzhof 1, Riedheim
Nach kurzem Vortrag der Verwaltung und Mitteilung, dass nach Auskunft des Landwirtschaftsamtes die Privilegierung des Vorhabens noch nicht abschließend geklärt ist, fasst das Gremium mit 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird vorbehaltlich der Privilegierung des Vorhabens nach § 35 BauGB erteilt.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird vorbehaltlich der Privilegierung des Vorhabens nach § 35 BauGB erteilt.
6. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Hauptstraße 68, Hilzingen
Der Vorsitzende trägt einleitend vor, dass die künftige Stellplatzsituation im Bereich des Alten Rathauses zwar einen großes Anliegen im Rat und Verwaltung ist, man jedoch im vorliegenden Fall aufgrund der beengten Platzverhältnisse auch einen Kompromiss zwischen der vertraglich vereinbarten Stellplatzanzahl von 29 Stück und den immerhin über dem gesetzlichen Minimum von 10 Stellplätzen liegenden, geplanten 26 Stück schließen muss. Schließlich achtet die Baurechtsbehörde bei der Genehmigung des Vorhabens lediglich auf die erforderliche Anzahl von 1 Stellplatz pro Wohneinheit. Bauordnungsrechtliche Vorschriften wie die Stellplatzverpflichtung sind i.d.R. auch kein bei der Erteilung des Einvernehmens maßgeblicher Belang. Ebenfalls ist wohlwollend zu berücksichtigen, dass die ursprünglich im 1. OG des Alten Rathauses geplante Gewerbeeinheit nunmehr wegfallen und durch Wohnraum mit geringerem Stellplatzbedarf ersetzt werden soll. Auch die Verwaltung ergänzt, dass die kaufvertraglich vereinbarte Anzahl von 29 Stellplätzen für die bauordnungsrechtliche Beurteilung der Anzahl der erforderlichen Stellplätze nach LBO keine Rolle spielt. Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
7. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Kanalstraße 10, Duchtlingen
Nach kurzem Vortrag der Verwaltung und dem Hinweis, dass die Prüfung der Stellplatzverpflichtung nicht Gegenstand dieser Bauvoranfrage ist, fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
8. Neubau Feuerwehrhaus Schlatt am Randen
7. Änderung des Flächennutzungsplans
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Billigung des Planentwurfs
c) Auslegungsbeschluss
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Fuchs vom gleichnamigen Planungsbüro aus Radolfzell und Frau Schirmer vom gleichnamigen Planungsbüro in Hilzingen.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden zur Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung die Beschlüsse zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, zur Billigung des Planentwurfes sowie zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB am Ende des Tagesordnungspunktes gleichzeitig beschlossen. Bevor Frau Fuchs den überarbeiteten Planentwurf vorstellt, stellt sie diverse in der Sitzungsvorlage enthaltene Fehler richtig. So lautet der Stand des zu billigenden Planentwurfes nicht 28.09.2020, sondern 05.10.2020. Auch stellt Frau Fuchs klar, dass in der heutigen Sitzung die Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen werden soll, also die sogenannte erste Öffentliche Auslegung und Beteiligung. Daraufhin trägt Frau Fuchs detailliert den Gegenstand der 7. Flächennutzungsplanänderung vor. Im Anschluss werden die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlichen Belange (TÖB) entsprechend der Vorlage der Verwaltung (Abwägungstabelle vom 05.10.2020) im Einzelnen behandelt. Besonderer Schwerpunkt der Behandlung sind u.a. die Bedenken und Anregungen des Landratsamtes Konstanz zum Umweltbericht (Standortalternativenprüfung) und Immissionsschutz (Lärmimmissionen der neuen Zufahrt und bei Einsätzen mit Martinshorn). Dem Einwurf eines Ausschussmitglieds, dass die ausgebliebene Stellungnahme des Landesnaturschutzverbandes nicht als Zustimmung gewertet werden sollte, entgegnet Frau Fuchs mit dem Hinweis, dass fehlende bzw. nicht abgegebene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange keine Berücksichtigung finden. Allerdings lässt sich der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde entnehmen, dass naturschutzrechtliche Belange ausreichend berücksichtigt wurden. Daraufhin fasst das Gremium einstimmig folgende
Beschlüsse:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
b) Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung in der Fassung vom 05.10.2020 gebilligt.
c) Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden zur Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung die Beschlüsse zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, zur Billigung des Planentwurfes sowie zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB am Ende des Tagesordnungspunktes gleichzeitig beschlossen. Bevor Frau Fuchs den überarbeiteten Planentwurf vorstellt, stellt sie diverse in der Sitzungsvorlage enthaltene Fehler richtig. So lautet der Stand des zu billigenden Planentwurfes nicht 28.09.2020, sondern 05.10.2020. Auch stellt Frau Fuchs klar, dass in der heutigen Sitzung die Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen werden soll, also die sogenannte erste Öffentliche Auslegung und Beteiligung. Daraufhin trägt Frau Fuchs detailliert den Gegenstand der 7. Flächennutzungsplanänderung vor. Im Anschluss werden die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlichen Belange (TÖB) entsprechend der Vorlage der Verwaltung (Abwägungstabelle vom 05.10.2020) im Einzelnen behandelt. Besonderer Schwerpunkt der Behandlung sind u.a. die Bedenken und Anregungen des Landratsamtes Konstanz zum Umweltbericht (Standortalternativenprüfung) und Immissionsschutz (Lärmimmissionen der neuen Zufahrt und bei Einsätzen mit Martinshorn). Dem Einwurf eines Ausschussmitglieds, dass die ausgebliebene Stellungnahme des Landesnaturschutzverbandes nicht als Zustimmung gewertet werden sollte, entgegnet Frau Fuchs mit dem Hinweis, dass fehlende bzw. nicht abgegebene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange keine Berücksichtigung finden. Allerdings lässt sich der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde entnehmen, dass naturschutzrechtliche Belange ausreichend berücksichtigt wurden. Daraufhin fasst das Gremium einstimmig folgende
Beschlüsse:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
b) Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung in der Fassung vom 05.10.2020 gebilligt.
c) Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
9. Bebauungsplan "Neubau Feuerwehrhaus Schlatt am Randen"
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Billigung des Planentwurfs
c) Auslegungsbeschluss
Frau Fuchs erläutert, dass das Bebauungsplanverfahren im sogenannten Parallelverfahren mit der Flächennutzungsplanänderung erfolgt. Deshalb sind die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in beiden Verfahren im Wesentlichen deckungsgleich. Aus diesem Grund wird nachfolgend lediglich auf Abweichungen bzw. Unterschiede in den Stellungnahmen beim Bebauungsplanverfahren näher eingegangen. Diese liegen etwa bei den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Grundflächenzahl, der offenen Bauweise, der Dachform, der Gebäudehöhe, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Zulässigkeit von integrierten Garagen und Stellplätzen. Ferner stellt Frau Schirmer die im Bebauungsplan bzw. im Umweltbericht enthaltenen Vorgaben hinsichtlich der internen Ausgleichsmaßnahmen in Form von öffentlichen Grünflächen und Versickerungsflächen sowie der externen Kompensationsmaßnahmen in Form einer Bachaufweitung im Außenbereich von Schlatt a.R. und der Anlage eines Storchennests. Erwähnenswert dabei ist, dass die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, welche als Teil des Umweltberichtes bei der frühzeitigen Beteiligung noch fehlte, nun pünktlich zur ersten öffentlichen Auslegung und TÖB-Beteiligung erarbeitet wurde. Nach der Anregung und dem Hinweis von zwei Ausschussmitgliedern, wonach bei den zu pflanzenden Streuobstbäumen eher seltenen Sorten Vorzug gegeben werden sollte bzw. die Wahl von Obstbäumen mit einem erheblichen Pflegeaufwand für den Bauhof verbunden ist, fasst das Gremium einstimmig folgende
Beschlüsse:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes "Neues Feuerwehrhaus" und der Örtlichen Bauvorschriften abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes "Neues Feuerwehrhaus" und der Örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung in der Fassung vom 05.10.2020 gebilligt.
c) Der Entwurf des Bebauungsplanes "Neues Feuerwehrhaus" und der Örtlichen Bauvorschriften wird nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Beschlüsse:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes "Neues Feuerwehrhaus" und der Örtlichen Bauvorschriften abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes "Neues Feuerwehrhaus" und der Örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung in der Fassung vom 05.10.2020 gebilligt.
c) Der Entwurf des Bebauungsplanes "Neues Feuerwehrhaus" und der Örtlichen Bauvorschriften wird nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
10. Beschlussfassung über Arbeitsvergaben bei der Kindertagesstätte im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle" in Hilzingen
a) Gewerk: Zaunarbeiten
Nach kurzem Vortrag des Sachverhalts fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Hildebrand aus Engen zum Angebotspreis von 10.832,08 € (Brutto) vergeben.
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Hildebrand aus Engen zum Angebotspreis von 10.832,08 € (Brutto) vergeben.
11. Bebauungsplan "Zehntgarten II und III", Gemarkung Duchtlingen
- Vergabe von Vermessungsarbeiten
- Vergabe von Planungsleistungen
- Vergabe von Tiefbauleistungen
Nach dem einleitenden Vortrag des Vorsitzenden und Vorstellung der zu beauftragenden Firmen durch den Bauamtsleiter, stellt ein Ausschussmitglied die Frage, ob im Vorfeld der Vergabe nicht eine breitere Marktabfrage hätte erfolgen sollen. Der Vorsitzende antwortet darauf, dass sehr wohl mehrere Planungsbüros abgefragt wurden, diese hätten jedoch abgewunken. Der Wunsch des Gremiums nach einer Inhouse Schulung zum Thema Vergaberecht wurde in der Vergangenheit bereits aufgenommen und entsprechend berücksichtigt. Daraufhin fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
- Die Vermessungsleistungen für das geplante Baugebiet werden an das Vermessungsbüro Geometer Helmut Roth in Hilzingen vergeben.
- Die Planleistungen für das Bebauungsplanverfahren werden an das Planungsbüro Helmut Hornstein in Überlingen am Bodensee vergeben.
- Die Tiefbauleistungen werden an das Ingenieurbüro Reckmann GmbH aus Owingen vergeben.
Beschluss:
- Die Vermessungsleistungen für das geplante Baugebiet werden an das Vermessungsbüro Geometer Helmut Roth in Hilzingen vergeben.
- Die Planleistungen für das Bebauungsplanverfahren werden an das Planungsbüro Helmut Hornstein in Überlingen am Bodensee vergeben.
- Die Tiefbauleistungen werden an das Ingenieurbüro Reckmann GmbH aus Owingen vergeben.
12. Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB betreffend Flst. Nr. 204, Gemarkung Hilzingen
Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird erteilt.
Beschluss:
Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird erteilt.
13. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Nach einem eindringlichen Appell in der aktuellen, ernsten Corona-Lage sämtliche Infektionsschutzregeln (AHA-Regeln) einzuhalten, teilt der Vorsitzende in diesem Zusammenhang mit, dass der am 07.11.2020 geplante Festakt zur Eröffnung der neuen Kindertagesstätte im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle" abgesagt werden muss und auf voraussichtlich auf das kommende Jahr verschoben wird. Lediglich der Pressetermin im November findet aller Voraussicht nach statt.
b) Ortskernsanierung - Hauptstraße West - Der Feinbelag der Straße wurde am 20.10.2020 eingebracht. Die Maßnahme wird am somit am 30.10.2020, bis auf diverse Hofangleichungen, fertiggestellt sein. Der Bus- sowie Allgemeinverkehr ist wieder ab dem 02.11.2020 möglich.
c) Renaturierung Mühlebach - Der Gewässerverlauf wurde bereits modelliert. In diesem Zusammenhang wurde vorab Mitte Oktober eine obligatorische Elektrobefischung durchgeführt. Die restlichen Renaturierungsarbeiten liegen im Zeitplan.
d) Vollsperrung/Deckensanierung der L190 auf Gemarkung Weiterdingen - Das Landratsamt Konstanz, Amt für Nahverkehr und Straßen teilt mit, dass im Zeitraum 02.11.2020 bis 05.11.2020 der Straßenbelag auf einem Teilstück der L190 zwischen Amthausstraße und der Halle Britsch saniert wird. Eine entsprechende ÖPNV-Umleitung wird sichergestellt.
e) Neuer Spielplatz im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle" in Hilzingen -
Die Abnahme der Spielgeräte durch DEKRA ist erfolgt. Dabei wurden zwei Spielgeräte beanstandet. Die Bepflanzung erfolgt Ende Oktober/Anfang November. Zwar ist damit der Spielplatz ab Anfang November grundsätzlich bespielbar, da jedoch die Grasnarbe nicht ausreichend angewachsen und die Witterung ungünstig ist, lautet die Empfehlung der Verwaltung, den Spielplatz erst ab April 2021 frei zu geben. Nach Aussage von Frau Schirmer wird das größte Spielgerät, die "Alte Schmiede" sowie ein anderes Spielgerät in der ersten Novemberwoche geliefert und aufgebaut. Daraufhin fasst das Gremium auf Vorschlag des Vorsitzenden einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Spielplatz wird erst im Frühjahr 2021 eröffnet bzw. freigegeben.
Die Abnahme der Spielgeräte durch DEKRA ist erfolgt. Dabei wurden zwei Spielgeräte beanstandet. Die Bepflanzung erfolgt Ende Oktober/Anfang November. Zwar ist damit der Spielplatz ab Anfang November grundsätzlich bespielbar, da jedoch die Grasnarbe nicht ausreichend angewachsen und die Witterung ungünstig ist, lautet die Empfehlung der Verwaltung, den Spielplatz erst ab April 2021 frei zu geben. Nach Aussage von Frau Schirmer wird das größte Spielgerät, die "Alte Schmiede" sowie ein anderes Spielgerät in der ersten Novemberwoche geliefert und aufgebaut. Daraufhin fasst das Gremium auf Vorschlag des Vorsitzenden einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Spielplatz wird erst im Frühjahr 2021 eröffnet bzw. freigegeben.
f) Sanierung Wiesentalhalle Weiterdingen - Am 22.10.2020 beginnt die Fa. Storz mit den Arbeiten an den Außenanlagen.
14. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
15. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Der Bauherr des unter TOP 5 b) behandelten Vorhabens meldet sich zu Wort und regt an, den Zuschnitt der Baufenster im WA3 des Bebauungsplans "Beim Steppbachwiesle", konkret auf den Bauplätzen 64, 59, 49 und 45 im 2. Bauabschnitt analog der übrigen Baufenster im WA3 des restlichen Bebauungsplangebiets zu ändern. Dies würde bedeuten, dass die Baugrenze innerhalb der o.g. Baugrundstücke künftig aufgeweitet und nunmehr parallel zur jeweiligen Grundstücksgrenze verlaufen würde. Diese Änderungsmaßnahme würde nach Ansicht des Bauherrn die aktuelle Benachteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer hinsichtlich des Verhältnisses der Grundstücksgröße zur Baufenstergröße abstellen. Der Vorsitzende sagt daraufhin zu, den Vorschlag von den zuständigen Stellen in
der Verwaltung prüfen zu lassen und das Anliegen ggfs. im Anschluss dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Er macht allerdings darauf aufmerksam, dass der finanzielle und auch zeitliche Horizont bei der Bearbeitung dieses Anliegens in Anbetracht der anhängigen Bauleitplanverfahren äußerst problematisch sein dürfte.
der Verwaltung prüfen zu lassen und das Anliegen ggfs. im Anschluss dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Er macht allerdings darauf aufmerksam, dass der finanzielle und auch zeitliche Horizont bei der Bearbeitung dieses Anliegens in Anbetracht der anhängigen Bauleitplanverfahren äußerst problematisch sein dürfte.
Vorgelegt am 17. November 2020
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Rudolf Schmidt (Schriftführer)
gez. Heidi Schmidle (Ausschussmitglied)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)
gez. Rudolf Schmidt (Schriftführer)
gez. Heidi Schmidle (Ausschussmitglied)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)