Anmeldung

Technischer und Umweltausschuss

Dienstag, 21. April 2020, 18:00 Uhr
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen

Technischer und Umweltausschuss 21. April 2020

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner
2.    Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 17.03.2019
3.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 17.03.2019
4.    Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage
a)    Neubau eines Betriebsgebäudes mit 3 Wohnungen sowie Neubau eines Doppelhauses,
    Amthausstr. 3, Weiterdingen
    -erneute Behandlung-
5.    Beschlussfassung über Bauanträge
a)    Neubau eines Dreifamilienwohnhauses,
    Zwinghofstraße 8 a, Hilzingen
b)    Errichtung von zwei Garagen, eines Gartenhauses
    sowie eines Pools,
    Untere Gießwiesen 1 a und b, Hilzingen
c)    Abbruch der bestehenden Gewerbehalle, Neubau eines Produktionsgebäudes (Anbau) sowie Errichtung einer überdachten Stellplatzfläche,
    Gewerbestraße 16, Hilzingen
d)    Neubau einer Wohnanlage mit 22 Wohneinheiten und Tiefgarage,
    Hauptstraße 74 und 76, Hilzingen
e)    Aufstockung der bestehenden Garage zum Einbau einer     Wohnung,
    Säntisstr. 2, Riedheim
6.    Beschlussfassung über Bauanträge im Vereinfachten Verfahren
a)    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
    und Carport,
    Randenstraße 6 a, Riedheim
b)    Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus,
    Zwinghofstraße 12, Hilzingen
7.    Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen,
Befreiungen bei verfahrensfreien Vorhaben
a)    Errichtung eines Unterstandes außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche,
    Tanzplatz 1, Hilzingen
b)    Errichtung einer Doppelgarage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche,
    Breiter Wasmen 17, Hilzingen
c)    Errichtung einer Doppelgarage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche,
    Breiter Wasmen 15, Hilzingen
8.    Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB betreffend Flst.Nr. 203, Gemarkung Hilzingen
9.    Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße zum „Katzentalerhof“
auf Gemarkung Hilzingen, 2. Bauabschnitt
Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe:
-  Straßenbauarbeiten
10.    Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen
Beschlussfassung über Arbeitsvergaben:
a)    Schlosserarbeiten
b)    Prallwände
c)    Kücheneinrichtung
d)    Innentüren
e)    Fliesen- und Plattenarbeiten
f)    Fassadenverkleidung
11.    Umrüstung der Beleuchtung auf dem Trainingsplatz in Hilzingen auf LED
12.    Bekanntgaben der Verwaltung
13.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
14.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Technischer und Umweltausschusses vom 21.04.2020

Anwesend:
Vorsitzender:    Bürgermeister Holger Mayer
Ausschussmitglieder:    Andrea Baumann, Alexander Baur, Martin Beschle, Peter Graf, Alexander Grambach, Tilo Herbster, Michael Jäckle, Artur Martin Jäkle, Matthias Mohr, Marius Sailer, Heidi Schmidle
Gemeinderäte:    Ulrike Maus
Ortsvorsteher:    Stefan Jäckle, Walter Mayer, Egon Schmieder
Verwaltungsmitarbeiter:     Bauamtsleiter Günther Feucht, Birgit Dennert, Jörg Wolter, Rudolf Schmidt (als Schriftführer)
Abwesend:    Stefan Rill
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 20.11 Uhr
Presse:     1
Zuhörer: 21

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht.

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

a)    Herr Hirner meldet sich zu Wort und möchte von der Verwaltung wissen, ob und inwiefern die geplante Renaturierung des Mühlebachs durch das geplante Bauvorhaben unter TOP 5 d) beeinträchtigt wird. Der Vorsitzende antwortet, dass die Verwaltung auf diese Frage während der Behandlung des TOP 5 d) näher eingehend wird.

b)    Ein Einwohner von Weiterdingen möchte wissen, wie lange die Einwohner von Weiterdingen noch auf das lang ersehnte, neue Baugebiet "Schwärzengarten II" warten müssen. Der Vorsitzende übergibt zur Beantwortung dieser Frage das Wort an Frau Dennert von der Stabstelle Gemeindeplanung. Frau Dennert teilt mit, dass der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan am 05.11.2019 gefasst wurde und das Bebauungsplanverfahren plangemäß läuft. Aktuell befindet sich die artenschutzfachliche Prüfung in der Ausarbeitung.

2.    Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 17.03.2020

Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 17.03.2020 wurden bereits im Vorfeld der Sitzung Einwände hinsichtlich TOP 7 a) vorgebracht. So ist dort fälschlicherweise der Ortsvorsteher von Schlatt a.R. anstatt der Ortsvorsteher von Binningen genannt. Das Protokoll wurde diesbezüglich bereits vor der Sitzung korrigiert. Gegen die nun vorliegende, korrigierte Niederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.

3.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 17.03.2020

Es liegen keine Beschlüsse zur Bekanntgabe vor.

4.    Beschlussfassung über Bauvoranfragen

Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.

a)    Neubau eines Betriebsgebäudes mit 3 Wohnungen sowie Neubau eines Doppelhauses, Amthausstraße 3, Weiterdingen - erneute Behandlung -

Ausschussmitglied Matthias Mohr erklärt sich für befangen und begibt sich unter die Zuhörerschaft.
Ausschussmitglied Andrea Baumann äußert ihr Unverständnis für die erneute Vorlage des Vorhabens. Auch findet sie das Vorgehen des Bauherrn, trotz angedrohter Ersetzung des Einvernehmens durch die Baurechtsbehörde, nicht gut und fragt sich warum es keine gütliche Einigung mit den Anwohnern gibt. Ein anderes Ausschussmitglied pflichtet ihr bei und möchte wissen, was die Bevölkerung von Weiterdingen zu dem Bauvorhaben sagt. Hierzu teilt ein Ausschussmitglied aus Weiterdingen mit, dass der Ortschaftsrat zwar zeitlich noch nicht die Gelegenheit dazu hatte, über die geänderte Sachlage zu beraten, jedoch hat sich der Bauherr mit den Anwohnern weitestgehend geeinigt u.a. hinsichtlich der Errichtung einer Lärmschutzwand und der zeitlichen Festlegung bzw. Reduzierung von lärmintensiven Arbeiten. Daraufhin erhält ein unter der Zuhörerschaft anwesender Anwohner von Weiterdingen das Wort und teilt mit, dass die Nachbarn dem Bauvorhaben nicht zugestimmt haben und es keine Einigung mit dem Bauherrn gibt. Seiner Meinung nach, berücksichtigt bzw. schützt das immissionsschutzrechtliche Gutachten lediglich das geplante Wohnhaus des Bauherrn auf seinem eigenen Baugrundstück. Dem widerspricht jedoch die Verwaltung und führt aus, dass das Gutachten, nach Mitteilung der Baurechtsbehörde, unter bestimmten Voraussetzungen die Einhaltung der Immissionsrichtwerte für die gesamte Umgebungsbebauung (hier: Dorfgebiet gem. § 5 BauNVO) bescheinigt und damit auch für die angrenzende Wohnbebauung. Der Ortsvorsteher von Weiterdingen Herr Schmieder meldet sich zu Wort und gibt zu bedenken, dass nicht alles was Recht ist
    auch richtig ist und er es bedauere, dass der Bauherr das ihm angebotene Gewerbegrundstück in Hilzingen nicht angenommen hat. Gefragt nach seiner Sicht der Dinge, antwortet der unter der Zuhörerschaft weilende Bauherr mit, dass er sehr wohl mit den betroffenen Nachbarn bezüglich des Vorhabens gesprochen hat und von diesen das OK erhalten hat. Im Übrigen finden die Betriebsvorgänge hauptsächlich im Wald statt, während die Brennholzaufbereitung in der Halle bei geschlossenen Toren stattfinden wird. Dabei kommen gemäß dem Gutachten geräuscharme Maschinen zum Einsatz wie z.B. Elektrostapler. Im Anschluss fasst das Gremium mit 9 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt

5.    Beschlussfassung über Bauanträge

Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.

a)    Neubau eines Dreifamilienwohnhauses, Zwinghofstraße 8 a, Hilzingen

Ausschussmitglied Andrea Baumann erklärt sich für befangen und begibt sich unter die Zuhörerschaft.
Ein Ausschussmitglied äußert seine Bedenken, dass das geplante Vorhaben nicht dem dörflichen Charakter des Baugebiets entspricht und darüber hinaus auch den unter Ziff. 2.2 der Begründung zum Bebauungsplan "Kellhof, 3. Änderung" normierten städtebaulichen Zielen, wie z.B. flächensparender Umgang mit Grund und Boden und Erhalt des aufgelockerten und durchgrünten Gebietes, widerspricht und stellt daher den Antrag auf Zurückstellung des Baugesuchs nach § 15 BauGB. Bei der darauf folgenden Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wird der Antrag auf Zurückstellung des Baugesuchs jedoch abgelehnt.
Weitere Ausschussmitglieder bringen zum Ausdruck, dass das Vorhaben nach ihrer Einschätzung vor Ort auf dem Baugrundstück zu massiv ist und u.a. zu einer Abwertung und Beeinträchtigung der umgebenden Bebauung führt. Auch wird bemängelt, dass ein Flachdach nicht in das Baugebiet passt. Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wie etwa Baufenster, Dachform, Höhen, GRZ und die Zahl der Vollgeschosse gehören daher erneut auf den Prüfstand, damit diese auch mit den zuvor genannten städtebaulichen Zielen übereinstimmen. Die von der Verwaltung verfochtene Auffassung, wonach das Vorhaben zulässig ist, wenn die Festsetzungen des aktuellen und rechtsverbindlichen Bebauungsplans eingehalten werden (wie z.B. Baufenster, Zahl der Vollgeschosse, offene Bauweise, GRZ etc.) vermag das Gremium mehrheitlich nicht zu überzeugen, sodass es im Anschluss mit 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung den folgenden
Beschluss fasst:
Das Einvernehmen wird versagt.

b)    Errichtung von zwei Garagen, eines Gartenhauses sowie eines Pools, Untere Gießwiesen 1 a und b, Hilzingen

Nach kurzem Vortrag der Verwaltung, wonach die südliche Garage teilweise außerhalb des Baufensters, innerhalb einer privaten Grünfläche mit Pflanzgebot sowie innerhalb des 5 Meter Gewässerrandstreifens liegt und auch der Pool sich zur Hälfte außerhalb des Baufensters befindet (Nebenanlagen sind außerhalb des Baufensters laut Bebauungsplan unzulässig) fasst das Gremium nach kurzer Aussprache einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen für das Gartenhaus und die nördliche Garage wird erteilt.
Das Einvernehmen für die südliche Garage und den Pool wird versagt.

c)    Abbruch der bestehenden Gewerbehalle, Neubau eines Produktionsgebäudes (Anbau) sowie Errichtung einer überdachten Stellplatzfläche, Gewerbestraße 16 / Hebelsteinstraße, Hilzingen

Nach dem Vortrag der Verwaltung entwickelt sich im Gremium eine rege Aussprache zu Gunsten des Vorhabens und den damit verbundenen Befreiungen von den Festsetzungen der beiden maßgeblichen Bebauungspläne. Die Aussprache mündet letztendlich in einem Antrag aus der Mitte des Gremiums, entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, dem Bauvorhaben als Ganzes das Einvernehmen zu erteilen. Daraufhin fasst der Ausschuss einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.

d)    Neubau einer Wohnanlage mit 22 Wohneinheiten und Tiefgarage, Hauptstraße 74 und 76, Hilzingen

Auf den Einwand eines Ausschussmitglieds, wonach die nun vorliegende Planung anders als ursprünglich aussieht, v.a. was die Lage der Zufahrt und die damit verbundenen Geräuschbelästigung für die nördlich gelegenen Nachbarn angeht, teilt Bauamtsleiter Feucht mit, dass das Vorhaben sich eng am Konzept welches der seinerzeitigen Vergabe des Grundstücks durch den Rat zu Grunde lag orientiert und es auch für etwaige verkehrssicherheitsrechtlichen Bedenken bei der Ausfahrt auf die L190 adäquate Lösungen geben wird. Im Übrigen wurde die Zufahrt bereits lange im Vorfeld des Baugesuchs entsprechend grundbuchmäßig abgesichert. Im Hinblick auf die anfängliche Wortmeldung des Herrn Hirner unter TOP 1 teilt Herr Feucht außerdem mit, dass es zu keinem Konflikt mit der geplanten Renaturierung des Mühlebachs im Spätherbst kommen wird. Auf die Frage eines unter den Zuhörern anwesenden Gemeinderatsmitglieds, warum die Zufahrt nicht einfach südlich der geplanten Wohnanlage geplant wurde, antwortet Herr Feucht, dass im Süden der beiden Wohngebäude nun mal die Hausgärten/Terrassen der Wohneinheiten geplant sind. Nach weiterer Aussprache fasst das Gremium schließlich mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.

e)    Aufstockung der bestehenden Garage zum Einbau einer Wohnung, Säntisstraße 2, Riedheim

Nach dem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium mit 10 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Die Baurechtsbehörde wird auf die Unzulässigkeit der Grenzbebauung an der südlichen Grenze hingewiesen (entprivilegierte Grenzgarage).

6.    Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren

Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.

a)    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Randenstraße 6 a, Riedheim

Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.

b)    Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus, Zwinghofstraße 12, Hilzingen

Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.

7.    Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen bei verfahrensfreien Vorhaben

Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.

a)    Errichtung eines Unterstandes außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, Tanzplatz 1, Hilzingen

Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.

b)    Errichtung einer Doppelgarage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, Breiter Wasmen 17, Hilzingen

Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.

c)    Errichtung einer Doppelgarage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, Breiter Wasmen 15, Hilzingen

Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.

8.    Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB betreffend Flst.Nr. 203, Gemarkung Hilzingen

Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird auflagenfrei erteilt.

9.    Beschlussfassung über Arbeitsvergaben bei der Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße zum "Katzentalerhof", 2. Bauabschnitt auf Gemarkung Hilzingen

a)    Gewerk: Straßenbauarbeiten

Nach kurzem Vortrag des Sachverhalts und einer ergänzenden Erläuterung durch Bauamtsleiter Feucht, wonach die erforderliche Überschreitung des Haushaltsplanansatzes durch die vorgesehenen Mittel im Gesamtsachkonto gedeckt wird (daher keine Überziehung) fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Storz Verkehrswegebau GmbH & Co.KG, Dürrheimer Straße 37, 78166 Donaueschingen zum Gesamtpreis von 116.030,26 € (Brutto) vergeben.

10.    Beschlussfassung über Arbeitsvergaben bei der Sanierung der Wiesentalhalle in Weiterdingen

a)    Gewerk: Schlosserarbeiten

Nach kurzem Vortrag des Sachverhalts fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Kleiner Metallbau aus Eigeltingen zum Angebotspreis von 43.639,98 € (Brutto) vergeben.

b)    Gewerk: Prallwände

Nach kurzem Vortrag des Sachverhalts fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Karl Braun Innenausbau GmbH aus Haiterbach zum Angebotspreis von 112.460,95 € (Brutto) vergeben.

c)    Gewerk: Kücheneinrichtung

Nach kurzem Vortrag des Sachverhalts fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. hilbinox Edelstahltechnik e.K. aus Engen zum Angebotspreis von 65.916,46 € (Brutto) vergeben.

d)    Gewerk: Innentüren

Nach kurzem Vortrag des Sachverhalts fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Schelle Bauelemente aus Singen zum Angebotspreis von 18.705,61 € (Brutto) vergeben.

e)    Gewerk: Fliesen- und Plattenarbeiten

Nach kurzem Vortrag des Sachverhalts fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Raimund Sorg aus Eigeltingen zum Angebotspreis von 49.094,10 € (Brutto) vergeben.

f)    Gewerk: Fassadenverkleidung

Nach kurzem Vortrag des Sachverhalts und einer ergänzenden Erläuterung der erforderlichen Überschreitung des Haushaltsplanansatzes um ca. 38.000,00 € durch Herrn Wolter, wonach die Prognose von 1,8 Millionen Euro für die gesamte Sanierungsmaßnahme immer noch eingehalten wird, fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Zimmerei Pirmin Mohr aus Engen-Welschingen zum Angebotspreis von 42.699,94 € (Brutto) vergeben.

11.    Umrüstung der Beleuchtung auf dem Trainingsplatz in Hilzingen auf LED

Nach kurzem Vortrag des Sachverhalts erläutert Bauamtsleiter Feucht auf Nachfrage eines Ausschussmitglieds, dass vorliegend keine Wettkampfbeleuchtung von 200 Lux zur Ausführung kommen soll, sondern lediglich 75 Lux. An dieser Stelle wünscht Ausschussmitglied Andrea Baumann, dass zu Protokoll genommen wird, dass der Verein mit der reinen Trainingsbeleuchtung einverstanden ist. Auf die Frage eines weiteren Ausschussmitglieds nach
der Insektenfreundlichkeit des Leuchtmittels, teilt Herr Feucht mit, dass dies nach Auskunft/Recherche des Planers definitiv der Fall ist. Im Anschluss fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die vorhandene Flutlichtbeleuchtung auf dem Trainingsplatz in Hilzingen wird auf LED-Technik in der Ausführung Beleuchtungsklasse III, 75 Lux umgerüstet.

12.    Bekanntgaben der Verwaltung

a)    Neubau Kunstrasenplatz - Die Erdarbeiten für den Kunstrasenplatz inkl. der Schüttung des Erdwalls zur Bundesstraße durch die Fa. Behringer aus Hüfingen befinden sich in den letzten Zügen. Mittlerweile werden die Fundamente für die Zaunelemente inkl. der Ballfangzäune vorbereitet. Parallel dazu werden die Leitungsgräben für die Kabel der Sportplatzbeleuchtung hergestellt. Nach Beendigung dieser Arbeiten wird  dann die Firma Kutter aus Memmingen mit dem Sportplatzoberbau beginnen.

b)    Breitband-Kabelleerrohrverlegung Binningen - Riedheim - Hilzingen -  Der größte Teil der Kabelleerrohrverlegung ist mittlerweile realisiert. Die Arbeiten der Firma Maier aus Dettighofen laufen zufriedenstellend und im Zeitplan.

c)    Ortskernsanierung - Hauptstraße West - Mittlerweile ist die Hauptwasserleitung verlegt. Die Gräben für die Hausanschlüsse werden durch die Firma Gross aus Villingen Schwenningen vorbereitet. Parallel wird mit den Aushubarbeiten für den neuen Regenwasserkanal begonnen.

d)    Neubau eines Wohngebäudes mit 6 Wohneinheiten und Tiefgarage, Amthausstraße 3, Weiterdingen - Die Untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt Konstanz hat die Verwaltung am 03.04.2020 per E-Mail darüber informiert, dass der Bauherr geänderte Pläne hinsichtlich der Errichtung einer (zusätzlichen) Lärmschutzwand vorgelegt hat und gleichzeitig um erneute Herstellung des Einvernehmens zur Planänderung gebeten. Da die vorgenommenen Planänderungen (Bau einer Lärmschutzwand neu) zu keiner wesentlichen Änderung bzw. Neubeurteilung des bereits in der öffentlichen Sitzung am 23.07.2019 erteilten Einvernehmens führen, wurde das Landratsamt mit Stellungnahme vom 06.04.2020 darüber informiert, dass die Gemeinde Hilzingen, ohne eine erneute Behandlung im Technischen- und Umweltausschuss, an dem bereits erteilten Einvernehmen festhält.

13.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

a)    Auf die von Ortsvorsteher Schmieder an Frau Dennert von der Stabstelle Gemeindeplanung gerichtete Frage, ob sie annimmt, dass der Fragesteller/Einwohner unter TOP 1 b) mit ihrer Antwort zum Verfahrensstand des Bebauungsplans "Schwärzengarten II" zufrieden war, antwortet Frau Dennert, dass dies Ihrer Einschätzung nach der Fall ist. Herr Schmieder teilt daraufhin mit, dass das Bebauungsplanverfahren und die damit im Zusammenhang stehenden Entscheidungen forciert werden müssen.

b)    Ein Ausschussmitglied regt an, bei der neuen Bushaltestelle in der Gottmadinger Straße einen Mülleimer aufzustellen. Der Vorsitzende sichert Abhilfe durch den Bauhof zu.

c)    Ein weiteres Ausschussmitglied fragt an, ob im Rahmen der Planung des neuen Spielplatzes im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle" in Hilzingen der Gewässerrandstreifen des Steppbachs berücksichtigt wurde. Bauamtsleiter Feucht sichert zu, dies bei den aktuellen Planungen zu berücksichtigen bzw. abzuklären.  

d)    Ein anderes Ausschussmitglied erkundigt sich nach dem Stand der Planung beim neuen Feuerwehrgerätehaus und beim Bebauungsplan "Kirchhofäcker, 1. Änderung" in Schlatt a.R. Frau Dennert teilt hierzu mit, dass das beauftragte Planungsbüro den ersten Entwurf des Feuerwehrgerätehauses bereits vorgelegt hat. Das parallel erforderliche Bebauungsplanaufstellungsverfahren wird voraussichtlich im Oktober/November 2020 abgeschlossen sein. Bezüglich des Bebauungsplans "Kirchhofäcker, 1. Änderung" teilt Herr Feucht mit, dass die Erschließungsfunktion im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens unter Berücksichtigung des bestehenden, südlichen Bebauungsplangebiets "Vor der Hohleich" angepasst wird. Frau Dennert ergänzt, dass das Bebauungsplanänderungsverfahren ca. 1 Jahr dauern wird.

14.    Fragemöglichkeit für Einwohner

a)    Auf die Frage dem Sachstand bei der Planung des neuen Jugendplatzes in Hilzingen, antwortet Herr Wolter, dass er diesbezüglich in Verhandlungen mit der Unteren Wasserbehörde steht. Wenn von dort das grundsätzliche OK vorliegt, dann werden die Toiletten abgeklärt. Ein Zeitplan hierfür liegt jedoch nicht vor.

b)    Auf Nachfrage einer im Zuhörerbereich anwesenden Gemeinderätin, wann die geforderten Mülleimer am Festplatz angebracht werden, teilt der Vorsitzende mit, dass die Angelegenheit alsbald geklärt wird.