Anmeldung

Technischer und Umweltausschuss

Dienstag, 17. September 2019, 19:00 Uhr
Rathaus Sitzungssaal

Technischer und Umweltausschuss am 17. September 2019

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner
2.    Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 23.07.2019
3.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 23.07.2019
4.    Beschluss über die 3. Offenlage der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sportanlage Hegau-Hallen"
5.    Beschluss über die 3. Offenlage des Bebauungsplanes "Sportanlage Hegau-Hallen"
6.    Beschlussfassung über Bauvoranfragen
a)    Abbruch und Wiederaufbau des Wohnhauses zur     Weiterführung des Pferdepensionsbetriebes,
    Siedlungshof Zur Sonnenhalde 1, Schlatt a.R.
7.    Beschlussfassung über Bauanträge
a)    Neubau eines Carports,
    Feldbergstraße 3, Riedheim
b)    Nutzungsänderung:
    Umbau der vorhandenen Versorgungsboxen in ein     Lager und in eine WC-Anlage, zur saisonalen    Nutzung,
    Zollstraße 1 a, Schlatt a.R.
c)    Anbau eines Wintergartens an das bestehende
    Wohnhaus,
    Säntisstraße 8, Riedheim
d)    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage,
    Storzler Straße 5, Riedheim
e)    Einbau eines 2. Fluchtweges im DG und 2.OG mit Anbindung an die bestehende Fluchttreppe, sowie Einbau von Duschen und WC’s in die vorhandenen Zimmer und Umnutzung der Nebenräume im DG zu Bettenzimmer,
    Schloßstr. 2, Weiterdingen
f)    Umnutzung des Bürgerhauses zum eingruppigen Kindergarten, mit Anbau einer unterkellerten     Toilettenanlage,
    Weidenbühlstraße 6, Schlatt a.R.
g)    erneute Behandlung:
    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage,
    Binninger Straße 19, Weiterdingen
8.    Beschlussfassung über Bauanträge im Vereinfachten Verfahren
a)    Neubau von drei Garagen und einem Fahrradabstellraum,
    Klosterstraße 1,Binningen
b)    Neubau eines Einfamilienwohnhauses,
    Stolpener Weg 12, Hilzingen
9.    Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen bei verfahrensfreien Vorhaben
a)    Errichtung eines Unterstellschuppen außerhalb der
    überbaubaren Grundstücksfläche,
    Feldbergstraße 11, Riedheim
10.    Beschlussfassung über Abbauantrag
a)    Kiesabbau im Waldgebiet „Dellenhau“ (Abgrabung von Kies, mit Zufahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche B 34) Waldgebiet Dellenhau, Hilzingen
11.    Beschlussfassung über Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung
a)    Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung in Bezug auf das Vorhaben zur Installation 3. BHKW im Container u. Errichtung eines Fermenters mit Folienhaube in der bestehenden Biogasanlage,
    Seeweilerhof 1, Weiterdingen
12.    Antrag auf Aufstellung eines Lebensmittelautomaten beim ehemaligen „Milchhäusle“ in Riedheim
13.    Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
Wiesentalhalle, Weiterdingen
a)    Abbrucharbeiten
b)    Rohbauarbeiten
c)    Blitzschutzarbeiten
d)    Gerüstarbeiten
14.    Ersatz für Umkleide/Duschen während der Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen
-  Anfrage des SC Weiterdingen
15.    Vandalismusschäden am Dorfplatz in Hilzingen
- Sachstandsbericht
16.    Bekanntgaben der Verwaltung
17.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
18.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Technischer und Umweltausschuss am 17. September 2019

Anwesend:
Vorsitzender:    Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder:    Andrea Baumann, Alexander Baur, Martin Beschle, Alexander Grambach, Barbara Kissmehl (als Reihenfolgestellvertreterin für Tilo Herbster), Ralf Oßwald (als Reihenfolgestellvertreter für Michael Jäckle), Artur Martin Jäkle, (als Reihenfolgestellvertreterin für Alexander Baur), Matthias Mohr, Marius Sailer, Heidi Schmidle
Gemeinderäte:    Ulrike Maus, Dr. Sigmar Schnutenhaus
Ortsvorsteher:    Stefan Jäckle, Stefan Rill, Walter Mayer, Egon Schmieder
Verwaltungsmitarbeiter:     Bauamtsleiter Günther Feucht, Jörg Wolter, Rudolf Schmidt (als Schriftführer)

Abwesend:    Peter Graf, Tilo Herbster (beruflich), Michael Jäckle (privat)

Beginn: 19.00 Uhr
Zuhörer: 6
Ende: 22.08 Uhr
Presse: 0

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht. Zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 wurde Herr Architekt Ekkehard Böhler, B&B GmbH aus Konstanz geladen.

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2.    Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 23.07.2019

Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 23.07.2019 werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.

3.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 23.07.2019

Es liegen keine Beschlüsse zur Bekanntgabe vor.

4.    Beschluss über die 3. Offenlage der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sportanlage bei den Hegau-Hallen"

Herr Böhler nimmt am Tisch der Verwaltung Platz und stellt die während der zweiten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen vor. Der nachfolgende, wesentliche Kritikpunkt an den Planentwürfen wurde überarbeitet und führt zu einer erneuten Auslegungspflicht:
-    für den Flächennutzungsplan wurde im Parallelverfahren zum Bebauungsplan ein eigener, gesonderter Umweltbericht mit Grünordnungsplan aufgestellt. Dieser entspricht im Wesentlichen dem Umweltbericht im Bebauungsplanverfahren, wenn auch nicht in derselben Detailschärfe. Bedingt durch den Änderungsbedarf beim Umweltbericht im parallelen Bebauungsplanverfahren, musste auch dieser konsequenterweise angepasst werden. Daher ist die erneute (dritte) Offenlage der Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig die folgenden
Beschlüsse:
1) Der Technische und Umweltausschuss billigt die beigelegte Tabelle mit den Beschlussempfehlungen.
2) Der Technische und Umweltausschuss beschließt die erneute -dritte- Offenlage des Flächennutzungsplans gemäß § 4a (3) BauGB.

5.    Beschluss über die 3. Offenlage des Bebauungsplanes "Sportanlage bei den Hegau-Hallen"

Herr Böhler stellt die während der zweiten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen vor. Der nachfolgenden, wesentlichen Anregungen und Kritikpunkte an den Planentwürfen wurde überarbeitet und führt zu einer erneuten Auslegungspflicht:
-    auf Wunsch des FC Hilzingen 07 wurde das Baufenster um das Vereinsheim mit gastronomischer Nutzung weiter gefasst und Nebenanlagen nunmehr im ganzen Plangebiet für zulässig erklärt.
-    die korrigierte Bilanzierung des Eingriffs in das Schutzgut Boden im Umweltbericht führt zu einem wesentlich höheren Kompensationsbedarf von insgesamt 113.806 Ökopunkten. Diese werden allesamt durch 5 Ökokonto-Maßnahmen aus dem kommunalen Ökokonto ausgeglichen. Der Änderungsbedarf beim Umweltbericht macht die erneute (dritte) Offenlage des Bebauungsplanes erforderlich.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig die folgenden
Beschlüsse:
1) Der Technische und Umweltausschuss billigt die beigelegte Tabelle mit den Beschlussempfehlungen.
2) Der Technische und Umweltausschuss beschließt die erneute -dritte- Offenlage des Bebauungsplans gemäß § 4a (3) BauGB.

6.    Beschlussfassung über Bauvoranfragen

Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a)    Abbruch und Wiederaufbau des Wohnhauses zur Weiterführung des Pferdepensionsbetriebes, Siedlungshof zur Sonnenhalde 1, Schlatt a.R.
Auf Nachfrage aus dem Gremium, teilt die Verwaltung mit, dass ein im Rahmen der Bauvoranfrage erteiltes Einvernehmen der Gemeinde auch im nachfolgenden Bauantragsverfahren bindend ist. Die Detailschärfe der Planung bleibt hierbei dem Baugesuch vorbehalten, welches im Wesentlichen dem Vorhaben aus der Bauvoranfrage entsprechen muss. Der Ortschaftsrat hat dem Bauvorhaben zugestimmt. Das Gremium fasst daraufhin einstimmig den
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.

7.    Beschlussfassung über Bauanträge

Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.

a)    Neubau eines Carports, Feldbergstraße 3, Riedheim

Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.

b)    Nutzungsänderung: Umbau der vorhandenen Versorgungsboxen in ein Lager und in eine WC-Anlage, zur saisonalen Nutzung, Zollstraße 1a, Schlatt a.R.

Nach dem Vortrag der Verwaltung erfolgt eine Aussprache im Gremium über die vorherrschende Parkplatzsituation, die bereits im Bestand problematisch ist und wie diese mit der Bereitstellung von zusätzlichen Parkflächen (z.B. bei der Alpenblickhalle) entschärft werden könnte. In diesem Zusammenhang bemängeln einige Ausschussmitglieder das Fehlen eines Parkplatzkonzeptes für die geplante Nutzung. Daraufhin teilt die Verwaltung mit, dass bereits seitens des Landratsamtes u.a. ein Betriebskonzept (mit Angaben zu Stellplätzen) angefordert wurde und dieses aktuell im Zulauf ist. Im Übrigen darf das gemeindliche Einvernehmen nicht an bauordnungsrechtliche Aspekte geknüpft werden. Der Ortschaftsrat hat dem Bauvorhaben zugestimmt. Das Gremium fasst daraufhin mit 9 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Die Baurechtsbehörde wird auf die vorherrschende Parkplatzproblematik im Zusammenhang mit dem beantragten Vorhaben hingewiesen.

c)    Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus, Säntisstraße 8, Riedheim

Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.

d)    Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Storzler Straße 5, Riedheim

Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.

e)    Einbau eines 2. Fluchtweges im DG und 2. OG mit Anbindung an die bestehende Fluchttreppe, sowie Einbau von Duschen und WC's in die vorhandenen Zimmer und Umnutzung der Nebenräume im DG zu Bettenzimmern, Schloßstraße 2, Weiterdingen

Nach kurzer Vortrag der Verwaltung, dass der beantragte 2. Fluchtweg im DG und 2. OG mit Anbindung an die bestehende Fluchttreppe bereits Gegenstand der Baugenehmigung vom 19.10.2018 ist und daher offenbar aus Versehen seitens der Bauherrschaft in den Antragstext aufgenommen wurde, erläutert der Vorsitzende auf Wunsch einiger Ausschussmitglieder das Betriebskonzept des Schlossgebäudes (Mietobjekt "Hochzeitsschloss"). Im Anschluss an die darauf folgende Aussprache im Gremium hinsichtlich der vorherrschenden Parkplatzproblematik und der jüngsten Feuerwehreinsätze im Zusammenhang mit den dort stattfindenden Hochzeitsfeiern, fasst das Gremium mit 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

f)    Umnutzung des Bürgerhauses zum eingruppigen Kindergarten, mit Anbau einer unterkellerten Toilettenanlage, Weidenbühlstraße 6, Schlatt a.R.

Auf Anregung eines Ausschussmitglieds, sagt die Verwaltung zu, die Werkplanung für das Vorhaben bereits im Baugenehmigungsverfahren voranzutreiben und nicht erst ab Vorliegen der Baugenehmigung. Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

g)    Erneute Behandlung:
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Binninger Straße 19, Weiterdingen

Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

8.    Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren

Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.

a)    Neubau von drei Garagen und einem Fahrradabstellraum, Klosterstraße 1, Binningen

Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.

b)    Neubau eines Einfamilienhauses, Stolpener Weg 12, Hilzingen

Nach kurzem Vortrag der Verwaltung und der Anregung des Ortsvorstehers von Weiterdingen, eine Zusatzbeschilderung zur Erläuterung der Namensgebung unter den Straßenschildern im Baugebiet "Beim Steppbachwiesle" anzubringen, fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.

9.    Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen bei verfahrensfreien Vorhaben

Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.

a)    Errichtung eines Unterstellschuppens außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche, Feldbergstraße 11, Riedheim

Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium, unter Berücksichtigung der zahlreichen Präzedenzfälle in der unmittelbaren Nachbarschaft des Vorhabens, einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.

10.    Beschlussfassung über Abbauantrag

a)    Kiesabbau im Waldgebiet "Dellenhau" (Abgrabung von Kies, mit Zufahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche B 34, Waldgebiet Dellenhau, Hilzingen

Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Bauantrag vom 22.05.2019, vervollständigt mit Unterlagen vom 03.07.2019, für einen Kiesabbau im Gewann "Dellenhau" (Az. L1400001, 212.4-364.410-1/2014) wird versagt.
Zur Begründung des versagten Einvernehmens wird auf
-    die Stellungnahme der Kanzlei Sparwasser & Heilshorn vom 20.08.2019, die sich Technische- und Umweltausschuss zu eigen macht,
-    die Einwendungen der Gemeinde Hilzingen aus dem Raumordnungsverfahren,
Az.: 21-2437/2-3/35 laut Schreiben vom 03.05.2017 und 21.02.2019 sowie
-    die Beschlussvorlage vom 05.07.2019 für die Gemeinderatssitzung am 16.07.2019 zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Kiesabbau" sowie zur Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplans verwiesen.
Zudem ist die vorgenannte Veränderungssperre im Amtsblatt der Gemeinde Hilzingen vom 22.08.2019 bekannt gemacht worden und damit in Kraft getreten. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre, die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Veränderungssperre liegen nicht vor. Auch deshalb ist das Vorhaben baurechtlich nicht zulässig.

11.    Beschlussfassung über Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung

a)    Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung in Bezug auf das Vorhaben zur Installation eines 3. BHKW im Container und Errichtung eines Fermenters mit Folienhaube in der bestehenden Biogasanlage, Seeweilerhof 1, Weiterdingen

Nach kurzem Vortrag der Verwaltung und dem Hinweis eines Ausschussmitglieds, dass die Installation des 3. BHKWs lediglich der Flexibilität der Betriebsabläufe dient und dadurch nicht mehr Strom produziert wird, fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

12.    Antrag auf Aufstellung eines Lebensmittelautomaten beim ehemaligen "Milchhäusle" in Riedheim

Die Verwaltung stellt die Planung des Antragstellers vor und erläutert dabei, dass die Arbeitsleistung (kleine Baumaßnahmen) vom Antragsteller selbst erfolgt. Der Antragsteller bittet die Gemeinde jedoch um Übernahme der hälftigen Material- und Elektroinstallationskosten für die erforderlichen Umbauarbeiten. Das Landratsamt Konstanz hat das geplante Vorhaben bereits als verfahrensfrei gewertet. Auf Nachfrage eines Ausschussmitglieds teilt die Verwaltung mit, dass der Lebensmittelautomat zunächst nur mit Eiern bestückst werden soll und später eventuell auch mit verpacktem Käse, Wurst und Fleisch. Nach kurzer Aussprache im Gremium hinsichtlich der aktuellen und künftigen Nutzung des Milchhäusles durch die örtlichen Vereine/Feuerwehr sowie durch den Antragsteller (u.a. nach oben gestaffelte Mietkonditionen in Abhängigkeit der Akzeptanz des Warenangebotes) fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Der beantragten Baumaßnahme wird zugestimmt. Die Gemeinde Hilzingen übernimmt auf Nachweis die anteiligen Material- und Elektroinstallationskosten für die erforderlichen Umbauarbeiten bis zu einer Höhe von 1.300,00 €.

13.    Beschlussfassung über Arbeitsvergaben

a)    Abbrucharbeiten Wiesentalhalle, Weiterdingen - Gewerk Abbrucharbeiten

Herr Wolter von der Stabstelle Gemeindeplanung und Gebäudemanagement trägt den Sachverhalt vor und erläutert auf Nachfrage von Ausschussmitglied Andrea Baumann, dass für dieses Gewerk im Haushaltsplan lediglich 36.128,80 € veranschlagt waren und es somit zu einer Überschreitung des Haushaltsplanansatzes kommt. Auf weitere Nachfrage aus dem Gremium teilt Herr Wolter ferner mit, dass der Baubeginn in der letzten Septemberwoche vorgesehen ist und dass noch geprüft wird, ob das beim Abbruch anfallende Abbruchmaterial zur Verfüllung des vor der Halle geplante Parkplatzes verwendet werden kann. Im Anschluss fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Joos Erd/Abbrucharbeiten, Neubohlingen 7, 78315 Radolfzell, Byk-Gulden-Straße 12, 78224 zum Gesamtpreis von 43.066,10 € (Brutto) vergeben.


b)     Rohbauarbeiten Wiesentalhalle, Weiterdingen - Gewerk Rohbauarbeiten

Für dieses Gewerk wurden im Haushaltsplan lediglich 117.303,00 € veranschlagt. Das Gremium fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Baur Bauunternehmen, Ortsstraße 12, 78224 Singen (Hausen) zum Gesamtpreis von 145.318,66 € (Brutto) vergeben.  

c)    Rohbauarbeiten Wiesentalhalle, Weiterdingen - Gewerk Blitzschutzarbeiten

Für dieses Gewerk lag bislang keine Kostenschätzung vor, Herr Wolter geht jedoch nach überschlägiger Berechnung von ca. 7.000,00 € aus. Das Gremium fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Blitzableiterbau Süd, Hilzinger Straße 15, 78227 Gottmadingen zum Gesamtpreis von 7.165,72 € (Brutto) vergeben.

d)    Rohbauarbeiten Wiesentalhalle, Weiterdingen - Gewerk Gerüstarbeiten

Für dieses Gewerk wurden im Haushaltsplan lediglich 11.392,00 € veranschlagt. Das Gremium fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Sauter Gerüstbau, Carl-Benz-Straße 8, 78224 Singen zum Gesamtpreis von 16.516,25 € (Brutto) vergeben.

14.    Anfrage des SC Weiterdingen: Ersatz für Umkleide/Duschen während der Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen

Der Vorsitzende trägt vor, dass dieses Anliegen des SC Weiterdingen bislang nicht Gegenstand von gemeinsamen Besprechungen mit dem Verein gewesen ist und er die Kosten laut Sitzungsvorlage, im Umfang der Schätzung von 13.350,00 € nicht guten Gewissens mittragen kann. Schließlich muss dem Verein zugemutet werden können, im Sanierungszeitraum der Wiesentalhalle auf andere Sportplätze der Gemeinde Hilzingen auszuweichen, die noch freie Kapazitäten haben. Ausschussmitglied Martin Beschle greift den Vorschlag des Vorsitzenden auf und teilt mit, dass auch der SC Weiterdingen diesen gerne mittragen möchte. So sollen sich sämtliche Heimspiele nach dem Willen und Vorschlag des Vereins auf die erste Hälfte der Spielsaison konzentrieren, sodass die Aufstellung eines Containers nur für diese Hälfte erforderlich würde. Der Container würde auch nur für die
Halbzeitpause zum Aufwärmen der Spieler gebraucht. Die Kosten für das Aufstellen und Mieten eines reinen Aufwärmcontainers schätzt Herr Wolter auf ca. 1.500,00 € pro Saisonhälfte. In der darauf folgenden Debatte stellt Ausschussmitglied Andrea Baumann den
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zwei Alternativen auszuarbeiten, wie die Gemeinde Hilzingen dem Anliegen des SC Weiterdingen unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse/Vorschläge entgegenkommen kann und diese dann dem Gemeinderat zeitnah zur Abstimmung vorzulegen. Dieser Antrag wird vom Gremium in offener Abstimmung einstimmig angenommen.

15.    Vandalismus auf dem Dorfplatz in Hilzingen vor der Peter-Thumb-Schule

Herr Wolter von der Stabstelle Gemeindeplanung und Gebäudemanagement trägt den Sachverhalt vor und geht dabei insbesondere auf die festgestellten Schäden auf dem Dorfplatz ein. Im Anschluss daran entwickelt sich im Gremium eine Diskussion über die Zweckmäßigkeit und Qualität der Planung des Dorfplatz durch faktorgrün. So werden Stimmen laut, dass die gekieste Spielfläche vor der Peter-Thumb-Schule eine völlige Fehlplanung darstellt (Kieseintrag ins Schulgebäude, Verletzungsrisiko für spielende Kinder, Verstopfungsgefahr für die Schlitzrinnen, unnötige Baumbeleuchtung). Auch äußern einzelne Ausschussmitglieder, dass sie von Anfang an Zweifel an der Planung von faktorgrün gehegt haben, welche sich nun bei der Spielfläche und den Holzbänken bewahrheiten würden. Aus der Mitte des Gremiums kommt jedoch auch der Appell, die zu Tage getretenen Unzulänglichkeiten als Chance zu sehen und jetzt an faktorgrün wegen einer Änderung des (Nutzungs-)Konzeptes für den gesamten Dorfplatz heranzutreten, in der Hoffnung, dass faktorgrün nunmehr diesbezüglich zu Gesprächen bereit ist. Auch die Forderung nach Schadenersatz wegen Planungsfehlern wird von einzelnen Ausschussmitgliedern in den Raum gestellt. Einig ist man sich weitestgehend, dass es gegen Vandalismus keine Ab-/Versicherung gibt und das hier allenfalls präventive Mittel wie verstärkte Polizeikontrollen und Appelle an die Bevölkerung zur Wachsamkeit weiterhelfen.

16.    Bekanntgaben der Verwaltung

a)    Die Bauarbeiten im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle" - 2. BA sind soweit abgeschlossen. Geringfügige Restarbeiten werden im Laufe der kommenden Woche erledigt.

b)    Die Firma Grimm aus Hilzingen erweitert momentan das gärtnerisch angelegte Grabfeld auf dem Friedhof in Hilzingen.
Es stehen die folgenden Submissionstermine an:
- am 18.09.2019 - Gemeindeverbindungsstraße zum Katzentalerhof
- am 18.09.2019 - Sanierung Teilstück Gehweg Burgstraße Ecke Säntisstraße
- am 27.09.2019 - Leerrohrverlegung Breitband auf Gemarkung Hilzingen

c)    Die RBS Wave hat der Gemeinde zur Ergänzung der bereits durchgeführten Rohrnetzberechnung und Rohrnetzberechnung ein Strukturgutachten empfohlen. Die Kosten von ca. 80.000 € würden zu 50% übernommen. Mit der Genehmigung der Mittel durch das RP Freiburg sollte im April dieses Jahres gerechnet werden. Leider ist der eigentliche Bescheid immer noch nicht eingetroffen und nach einem ersten Vorabgespräch ist mit weniger Zuschusshöhe zu rechnen. Die RBS Wave wurde von der Verwaltung beauftragt beim RP Freiburg diesbezüglich nachzuhaken. Im Anschluss wird der Ausschuss wieder über das weitere Vorgehen informiert werden.

d)    Die Ausschreibung für die Renaturierung des Klavbachs in Hofwiesen kann immer noch nicht erfolgen. Seit mittlerweile mehreren Jahren beschäftigt diese Maßnahme die Verwaltung. Für dieses Bauvorhaben muss eine provisorische Baustellenzufahrt über ein privates Grundstück hergestellt werden. Obwohl die Zufahrt im Anschluss der Baumaßnahme wieder von der Gemeinde renaturiert wird, verweigert der Grundstückseigentümer dieses Vorgehen. Das Landratsamt Konstanz prüft nun, ob dieses Vorgehen mittels einer an den Grundstückeigentümer gerichteten Duldungsverfügung  durchgesetzt werden kann. Auch wurden inzwischen auf der gegenüberliegenden, bebauten Seite Bepflanzungen auf Gemeindegrund vorgenommen. Ebenfalls ist die Verwaltung mit einem immer noch nicht zurückgebauten Holzschopf mit dem Landratsamt Konstanz in Kontakt. Somit kann frühestens im kommenden Jahr mit dieser Baumaßnahme gerechnet werden.

e)    Bauvorhaben Neubau eines Wohngebäudes mit 6 Wohneinheiten und Tiefgarage, Amthausstraße 3, Weiterdingen: das in der TUS-Sitzung am 23.07.2019 unter TOP 5 b behandelte Bauvorhaben wurde seitens des Bauherrn gemäß dem Wunsch des Rates um 2 Meter in Richtung Grundstücksinnere versetzt und bietet nun ausreichend Stauraum vor den Garagen. Die Verwaltung unterstreicht dieses löbliche Vorgehen des Bauherrn.

f)    Bauvorhaben Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage, Hanfgarten 11 a, Hilzingen: Der TUA hat in der Sitzung am 22.01.2019 das Einvernehmen zum o.g. Bauvorhaben nicht zugestimmt, weil der Verbandssammler durch die Terrasse überbaut werden sollte und weil der Freisitz sich zu Teilen im Bereich des Gewässerrandstreifens geplant war. Zudem waren im Bereich des Gewässerrandstreifens/ Mühlbachs Aufschüttungen geplant. Nachdem der Bauherr am 25.06.2019 geänderten Pläne vorgelegt hat, mit denen die vorgenannten Versagungsgründe vollständig ausgeräumt wurden und das Landratsamt schriftlich bestätigt hat, dass die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung nunmehr vorliegen, erfolgte aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung (Sommersitzungspause) die Erteilung des Einvernehmens durch den Vorsitzenden ohne eine erneute Vorstellung und Behandlung im TUA.  

17.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

a)    Auf die Frage nach den Konsequenzen der Weigerung des Grundstückseigentümers der Gemeinde die Überfahrt über sein Grundstück im Rahmen der Renaturierung des Klavbachs zu gewähren, teilt die Verwaltung mit, dass dadurch keine provisorische Baustellenzufahrt hergestellt werden kann. Nach derzeitigem Kenntnisstand sieht das Landratsamt Konstanz, trotz Kenntnis dieses Umstandes, keinen Handlungsbedarf.

b)    Der Ortsvorsteher von Weiterdingen äußert den Wunsch, über den aktuellen Sachstand bei der Radwegplanung auf Gemarkung Weiterdingen informiert zu werden.

c)    Auf die Frage nach dem Stand der Trinkwasserversorgung in Schlatt a.R. teilt Bauamtsleiter Günther Feucht mit, dass es hier im Wesentlichen zwei Planungsvarianten gibt, die noch näher untersucht werden müssen: entweder die Versorgung über das vorhandene Netz oder über die Schweizer Seite. Das Strukturgutachten, welches bei der Fa. RBS Wave unlängst in Auftrag gegeben wurde, beschäftigt sich u.a. mit dieser Frage. Erste Untersuchungsschritte wurden jedoch bereits eingeleitet (Trinkwasseranalyse).

d)    Gefragt nach dem Stand der Kindergartenplanung in Weiterdingen, teilt der Vorsitzende mit, dass hierzu noch keine konkreten Pläne vorliegen. Die Kosten für die entsprechende Planung sind jedoch in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt (ab 2020/21). Sobald die Pläne fertig sind, werden diese zeitnah dem Rat präsentiert.

e)    Auf die Frage nach der eigenwilligen Ausgestaltung des frisch angelegten Gehwegs in der Lindenstraße, teilt Bauamtsleiter Günther Feucht mit, dass es sich hierbei mitnichten um einen Gehweg handelt, sondern um einen sogenannten Schrammbord. Der Gehweg befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Grund für das abrupte Ende des vermeintlichen "Gehwegs" ist der entstandene Keil beim Ausbau der Straße im Zuge der Ausweitung des Trichters. Dies stellt ausdrücklich keinen Planungsfehler dar sondern eine durchaus übliche bzw. notwendige Vorgehensweise im Straßenbau.

18.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 08. Oktober 2019
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Rudolf Schmidt (Schriftführer)
gez. Alexander Grambach (Ausschussmitglied)
gez. Heidi Schmidle (Ausschussmitglied)