Technischer und Umweltausschuss
Rathaus Sitzungssaal
Technischer und Umweltausschuss am 25. Juni 2019
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 21.05.2019
3. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses,
Welschinger Str. 5, Weiterdingen
4. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Aufstockung des bestehenden Bürogebäudes,
Breiter Wasmen 7, Hilzingen
b) Errichtung eines Werbeelements für Türen und Tore,
Brühlstr. 8, Hilzingen
c) Umbau des Dachgeschosses im bestehenden
3-Familienwohnhaus mit Einbau von zwei Dachgaupen,
St.Josefs-Weg 7, Hilzingen
d) Neubau einer Doppelgarage und einer Stützmauer,
Am Sonnenhang 23, Binningen
e) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage,
Binninger Str. 19, Weiterdingen
f) Neubau eines Kunstrasenspielfeldes mit angeschlossener
Retentionsfläche, Ballfangzäunen und Sportplatz-
beleuchtung,
Sportgelände 12, Hilzingen
g) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage,
Heilsbergstr. 23 a,
5. Beschlussfassung über Abbauantrag
a) Kiesabbau (Trockenabbau) im
Waldgebiet „Dellenhau“, Hilzingen
6. Bekanntgaben der Verwaltung
7. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
8. Fragemöglichkeit für Einwohner
Technischer und Umweltausschuss am 25. Juni 2019
Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Holger Graf, Marianne Guthoff, Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Martin Schneble, Alfons Zipperer
Gemeinderäte: Barbara Kissmehl, Ulrike Maus
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Stefan Rill, Egon Schmieder
Verwaltungsmitarbeiter: Bauamtsleiter Günther Feucht, Rudolf Schmidt (als Schriftführer)
Abwesend: Peter Graf (privat), Rainer Guggemos (privat), Andreas Wieser (krank)
Beginn: 19.00 Uhr
Zuhörer: 7
Ende: 20.27 Uhr
Presse: 1
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 21.05.2019
Nach einem Hinweis aus der Mitte des Ausschusses, wonach es sich bei dem gegenständlichen Kindergarten um den in Weiterdingen handelt (und nicht um den in Riedheim), schlägt der Schriftführer Herr Schmidt vor, den Wortlaut der entsprechenden Passage in Niederschrift zu TOP 8 f) redaktionell wie folgt zu ändern: „Auf die Frage aus der Mitte des Gremiums, ob bereits ein Alternativplaner für den Kindergarten Weiterdingen gefunden wurde, teilt die Verwaltung mit, dass ein geeigneter Planer gefunden wurde.“ Da es seitens der Ausschussmitglieder gegen diesen Vorschlag keinen Widerspruch gibt, stellt der Vorsitzende fest, dass die Änderung des Protokolls vom 21.05.2019 somit wie vorgeschlagen beschlossen ist und das Protokoll als solches festgestellt gilt.
3. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Welschinger Straße 5, Weiterdingen
Nach dem Vortrag der Verwaltung konzentriert sich die Diskussion im Ausschuss auf das Thema der Aufstellung einer Abrundungssatzung im Bereich des Baugrundstücks.
Nach Mitteilung des Ortsvorstehers von Weiterdingen, hat der Ortschaftsrat der Bauvoranfrage zugestimmt und steht auch einer entsprechenden Abrundungssatzung positiv gegenüber. Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
4. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Aufstockung des bestehenden Betriebsgebäudes, Breiter Wasmen 7, Hilzingen
Nach dem Vortrag der im Raum stehenden Versagungsgründe durch die Verwaltung erfolgt eine längere Aussprache im Gremium über die Art und Umfang der erforderlichen Befreiungen. Insbesondere die Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Flachdachhöhe (FDH) findet bei der Mehrheit der Ausschussmitglieder Zustimmung, da die Aufstockung die einzige Möglichkeit für den Betrieb zur Erweiterung darstellt, auch wenn die Aufstockung sehr großzügig (Geschosshöhe ca. 4,60 m) erscheint. Das Gremium sieht darin ferner ein positives Signal für die Förderung der Gewerbetreibenden im Bebauungsplangebiet und fasst daraufhin mit 1 Ja-Stimme und 8 Nein-Stimmen den
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Versagung des Einvernehmens wird abgelehnt. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
b) Errichtung eines Werbeelements für Türen und Tore, Brühlstraße 8, Hilzingen
Die Verwaltung trägt die Versagungsgründe laut Sitzungsvorlage vor. Angesichts der Festsetzung des maßgeblichen Bebauungsplans "Brühl-Killwies I", wonach Nebenanlagen nach § 14 Abs. 1 BauNVO auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht zugelassen und Ausnahmen hiervon nicht vorgesehen bzw. Gründe für eine Befreiung nicht ersichtlich sind, fasst das Gremium nach kurzer Aussprache mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen den folgenden
Beschluss:
Das Bauvorhaben wird abgelehnt.
c) Umbau des Dachgeschosses im bestehenden 3-Familienwohnhaus mit Einbau von zwei Dachgaupen, St.Josefs-Weg 7, Hilzingen
Auf Nachfrage aus dem Gremium, bestätigt die Verwaltung, dass es sich vorliegend um den Um-/Ausbau einer bereits vorhandenen Dachgeschosswohnung handelt und keine zusätzliche Wohneinheit entstehen soll. Nach kurzer Aussprache über die Zustimmungsfähigkeit des Vorhabens hinsichtlich der neu zu beurteilenden Vollgeschossigkeit und Herstellung zusätzlicher Stellplätze, fasst das Gremium mit 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
d) Neubau einer Doppelgarage und einer Stützmauer, Am Sonnenhang 23, Binningen
Ergänzend zur Sitzungsvorlage trägt die Verwaltung vor, dass vorliegend das Lichtraumprofil von 0,50 m eingehalten wird und im Übrigen das Vorhaben geeignet ist, ruhenden Verkehr auf der Straße in diesem Bereich zu entlasten. Der Ortschaftsrat hat dem Vorhaben bereits zugestimmt. Auch der Ausschuss begrüßt das Vorhaben, gleichwohl dieses mit Befreiungen vom Bebauungsplan verbunden ist. Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
e) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Binninger Straße 19, Weiterdingen
Die Verwaltung trägt die Gründe für die empfohlenen Versagung des Einvernehmens zum Bau der nicht grenzprivilegierten Doppelgarage an der Grenze zum Nachbargrundstück Flst.Nr. 275, Weiterdingen vor und geht dabei auf die Abstandsflächenvorschriften des §§ 5, 6 LBO sowie auf die vorhandene, mit den Abstandsflächen der Doppelgarage kollidierende, Abstandsflächenbaulast zu Gunsten des Betriebsgebäudes auf dem Nachbargrundstück Flst.Nr. 275, Weiterdingen ein. Nach einer sehr intensiv geführten Diskussion über die Abstandsflächenproblematik des Vorhabens, fasst das Gremium mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Das Eivernehmen zum Einfamilienhaus wird erteilt.
Das Einvernehmen zur Doppelgarage wird versagt.
f) Neubau eines Kunstrasenspielfeldes mit angeschlossener Retentionsfläche, Ballfangzäunen und Sportplatzbeleuchtung, Sportgelände 12, Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Vorhaben vor und geht dabei auch auf alternative Ausführungsformen des Oberflächenbelags (u.a. Korkgranulat) ein. Auf Nachfrage aus dem Gremium, geht anschließend Bauamtsleiter Günther Feucht auf das im Herbst 2019 anstehende Ausschreibungsverfahren für die Bauarbeiten ein, wobei die endgültige Auswahl des Oberflächenbelags bis dahin geklärt sein muss. Parallel dazu wird im Herbst die Planreife des zu Grunde liegenden Bebauungsplans "Sportanlage bei den Hegau-Hallen" erwartet. Die Baugenehmigung für das Kunstrasenspielfeld kann frühestens mit dem Eintritt der Planreife des Bebauungsplans erfolgen (§ 33 BauGB). Der Baubeginn ist laut den zurückliegenden Haushaltsplanberatungen im April 2020 geplant. Daraufhin fasst das Gremium mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
g) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Heilsbergstraße 23a, Hilzingen
Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
5. Beschlussfassung über Abbauantrag
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Kiesabbau (Trockenabbau) im Waldgebiet "Dellenhau", Hilzingen
Nach dem Sachvortrag des Vorsitzenden wird aus der Mitte des Gremiums der Wunsch geäußert, der Gemeinderat möge sich auf Grund der politischen Bedeutung des Vorhabens mit dem Abbaugesuch auseinandersetzen und über dieses entscheiden. Diesem Ansinnen wird jedoch seitens des Vorsitzenden eine Absage erteilt, mit der Begründung, dass laut Hauptsatzung die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei der Entscheidung über (Ab-)Bauanträge zum Geschäftskreis des Technischen- und Umweltausschusses gehört. Dabei gilt das Einvernehmen der Gemeinde als erteilt, wenn es nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde (hier: 31.05.2019) verweigert wird. Der Vorsitzende führt ferner aus, dass das Landratsamt Konstanz als Genehmigungsbehörde angekündigt hat, die vorliegende Anhörung zum Abbauantrag, auf Grund der unvollständigen Antragsunterlagen, aufzuheben. Ein entsprechendes Schreiben hierüber liegt der Verwaltung jedoch bis zum heutigen Tage nicht vor, daher soll bereits in der heutigen Sitzung über das Einvernehmen entschieden werden, um einer etwaigen Fristversäumnis vorzubeugen. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am 16.07.2019 über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit informiert und kann dann eine zielgerichtete Vorgehensweise beschließen. Für den Fall, dass das angekündigte Aufhebungsschreiben bzw. ein erneutes Anhörungsschreiben des Landratsamtes bis dahin doch noch eingehen sollte bzw. erst in der Sommerpause eingehen sollte, ist es ratsam, der Verwaltung eine entsprechende Ermächtigung zu erteilen, das Einvernehmen der Gemeinde zum (künftigen) geänderten Abbauantrag selbstständig und ohne Zeitverlust, d.h. ohne eine erneute Beratung und Beschlussfassung im Technischen- und Umweltausschuss, zu versagen. Daraufhin fasst das Gremium einstimmig die folgenden
Beschlüsse:
- Das Einvernehmen zum (Ab-)Bauantrag wird versagt. Zur Begründung wird auf die Einwendungen der Gemeinde Hilzingen aus dem Raumordnungsverfahren,
Az.: 21-2437/2-3/35 laut Schreiben vom 03.05.2017 und 21.02.2019 verwiesen.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Rechtsanwaltskanzlei Sparwasser & Heilshorn aus Freiburg mit der Ausarbeitung einer hinreichenden Begründung zum Versagen des Einvernehmens zu beauftragen und diese der Genehmigungsbehörde beim Landratsamt Konstanz vorzulegen bzw. nachzureichen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, im Falle einer erneuten Anhörung zum (künftigen) geänderten Abbauantrag, das Einvernehmen der Gemeinde ohne eine erneute Beratung und Beschlussfassung im Technischen- und Umweltausschuss zu versagen.
6. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Im künftigen Wohngebiet "Beim Steppbachwiesle" - 2. BA wurden mittlerweile ca.
70 % der Randsteine gesetzt. Die Erschließungsbauarbeiten nähern sich langsam dem Ende.
b) In der Lindenstraße sind inzwischen alle Randabschlüsse gesetzt. In den nächsten Tagen werden die Gehwege gepflastert. Die Fertigstellung der Baumaßnahme soll bis zum 23.08.2019 erfolgen.
c) Kirchstraße Weiterdingen/Teilstück: die Hauptwasserleitung wurde verlegt. Es fehlen noch 4 Wasserhausanschlüsse. Die Fertigstellung erfolgt bis Ende Juli.
d) Die Genehmigung und damit auch die Förderung des Strukturgutachtens für die Gesamtwasserversorgung der Gemeinde Hilzingen vom 08.02.2019 durch das Regierungspräsidium Freiburg steht noch aus.
e) Die Renaturierung des verdolten Klavbachs wird entgegen früherer Annahmen nicht vom Regierungspräsidium Freiburg gefördert. Die Gemeinde Hilzingen muss im vollen Umfang für die Kosten aufkommen. Ein genehmigtes Wasserrechtsgesuch liegt vor. Die Ausschreibung der entsprechenden Arbeiten erfolgt über die Sommerpause.
f) Ein Teilstück der Gemeindeverbindungsstraße Richtung Katzentalerhof soll noch in diesem Jahr saniert werden. Weitere Sanierungsabschnitte folgen.
g) Derzeit laufen die folgenden zwei Ausschreibungsverfahren:
- Wohngebiet Zehntgarten, Duchtlingen (Straßenendausbau)
- Gewerbegebiet Brühl-Killwies, Hilzingen (Straßenendausbau)
Die entsprechenden Vergabevorschläge werden dem Gremium in der nächsten TUA-Sitzung am 23.07.2019 unterbreitet.
7. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
a) Ein Ausschussmitglied erkundigt sich beim Vorsitzenden nach dem Stand der Recherchen, wer welchen Auftrag bei der Planung und Ausführung des Schaumübungsplatzes beim Feuerwehrgerätehaus in Hilzingen hatte, um die jeweiligen Regressansprüche prüfen zu können. Die Verwaltung teilt mit, dass es hierzu einen entsprechenden Tagesordnungspunkt auf der nächsten Gemeinderatssitzung geben wird.
b) Ferner fragt dasselbe Ausschussmitglied an, wann die Grundstückskaufverhandlungen mit der Eigentümerin des designierten Standortgrundstücks für das Feuerwehrgerätehaus in Schlatt a.R. geführt werden. Der Vorsitzende sagt zu, sich dieser Angelegenheit zeitnah anzunehmen.
8. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 23. Juli 2019
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Rudolf Schmidt (Schriftführer)
gez. Andrea Baumann (Ausschussmitglied)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)