Anmeldung

Technischer und Umweltausschuss

Dienstag, 22. Januar 2019, 18:00 Uhr
Rathaus Sitzungssaal

Technischer und Umweltausschuss am 22. Januar 2019

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner
2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 04.12.2018
3.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 11.12.2018
4.    Beschlussfassung über Bauanträge
a)    Einbau einer Betriebsleiter-Wohnung sowie einer Dachgaube in die bestehende Halle,
    Untere Gießwiesen 17 a, Hilzingen
b)    Neubau von zwei Einfamilienwohnhäuser mit zweiGaragen,
    Kosbühlstr. 18, Weiterdingen
c)    erneute Vorlage:     -geänderte Planunterlagen-
    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage,
    Beurener Str. 3 a, Binningen
d)    erneute Vorlage:     -Entscheidung über Einvernehmen-
    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage,
    Beurener Str. 3, Binningen
    e)    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage,
    Hanfgarten 11 b, Hilzingen
f)    Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage,
    Hanfgarten 11 a, Hilzingen
g)    Neubau eines Legehennenstalls mit Eiersortierlager und zwei Futtersilos,
    Berghof Riedheim 1, Riedheim
h)    Umbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses mit Kniestockerhöhung im Dachgeschoss,
    Feldbergstr. 8, Riedheim
i)    Neubau einer Doppelgarage,
    Gewerbestr. 23, Hilzingen
5.    Bekanntgaben der Verwaltung
6.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
7.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Technischer und Umweltausschuss am 22. Januar 2019

Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Peter Graf (ab TOP 4), Holger Graf, Rainer Guggemos (ab TOP 4), Marianne Guthoff, Thomas Hägele, Martin Jordan, Ulrike Maus (als Reihenfolgestellvertreterin für Martin Schneble), Heinrich Mohr, Oßwald Ralf (ab TOP 4), Alfons Zipperer
Gemeinderäte: -
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Walter Mayer, Egon Schmieder
Verwaltungsmitarbeiter: Bauamtsleiter Günther Feucht, Petra Fritsch, Rudolf Schmidt (als Schriftführer)

Abwesend: entschuldigt: Martin Schneble (beruflich), Andreas Wieser (beruflich)

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 18.55 Uhr
Zuhörer: 14
Presse:     0

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht.

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

a)    Herr Hiestand meldet sich als Nachbar der Bauvorhaben unter TOP 4 c + d zu Wort und weist darauf hin, dass die Grenzregelung zur öffentlichen Verkehrsfläche entlang bestimmter Grundstücke nördlich der Beurener Straße seit 10 Jahren ungelöst ist und regt in diesem Zusammenhang eine "Straßenbereinigung" an. Der Vorsitzende entgegnet, dass die Bereinigung der fraglichen Grundstücksgrenzen nicht mehr möglich ist, da die betroffenen Grundstücke bereits verkauft sind.

b)    Herr Grundgeiger und Herr Harder melden sich als Anlieger der Straße "Hanfgarten" zu Wort und äußern, im Zusammenhang mit den Bauvorhaben unter TOP 4 e + f, ihre Befürchtung, dass die Belastung der Verkehrs- und Parksituation im Hanfgarten mit Verwirklichung dieser Vorhaben dramatisch zunehmen (verneunfacht) wird. Der Vorsitzende teilt mit, dass das entsprechende Anwohnerschreiben (Unterschriftenliste) bei der Gemeinde eingegangen ist und bereits in Zusammenarbeit mit der Polizei bearbeitet wurde. Konkret ist durch das von der Gemeinde angedachte Maßnahmenpaket mit einer Verbesserung der Verkehrs- und Parksituation im Hanfgarten zu rechnen. Mehr dazu unter TOP 4 e. Auf die in der heutigen Sitzung behandelten Bauvorhaben hat die geschilderte Verkehrssituation jedoch grundsätzlich keinen Einfluss.

2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 04.12.2018

Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 04.12.2018 werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.

3.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 11.12.2018

Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 11.12.2018 werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.

4.    Beschlussfassung über Bauanträge

Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.

a)    Neubau einer Betriebsleiterwohnung sowie einer Dachgaube in die bestehende Halle, Untere Gießwiesen 17 a, Hilzingen

Ergänzend zum Sachvortrag teilt die Verwaltung mit, dass unter dieser Adresse bislang kein Gewerbetrieb offiziell angemeldet wurde und das Landratsamt Konstanz deshalb eine schriftliche Stellungnahme vom Bauherrn nachgefordert hat. Ein Ausschussmitglied bemängelt, dass die besagte Halle bereits seit Jahrzehnten existiert ohne das dort jemals Gewerbesteuer bezahlt wurde. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder schließt sich daher der Meinung von Ausschussmitglied Andrea Baumann an, dass ohne einen dort angemeldeten Gewerbebetrieb, als Grundlage für eine Betriebsleiterwohnung bzw. für ein Vorhaben im Gewerbegebiet, dem Bauantrag nicht zugestimmt werden kann. Das Gremium fasst daher mit 8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen den folgenden

Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird nicht zugestimmt, da kein Gewerbe nachgewiesen wurde.

b)    Neubau von zwei Einfamilienwohnhäusern mit zwei Garagen, Kosbühlstraße 18, Weiterdingen

Ergänzend zum Sachvortrag teilt die Verwaltung mit, dass der geplante Abbruch des Bestandsgebäudes verfahrensfrei ist und dass das in der zweiten Reihe geplante Wohnhaus B nach Einschätzung des Landratsamt Konstanz im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB liegt. Die Verwaltung schließt sich dieser Einschätzung an und schlägt vor, da vorliegend keine Privilegierungsgründe erkennbar sind, das Einvernehmen zum Wohnhaus B zu versagen. Ferner weist die Verwaltung darauf hin, dass die geplante Erschließung des Wohnhauses B über den gemeindeeigenen, nicht ausgebauten Feldweg nicht ohne weiteres möglich ist und die interne Erschließung über das eigene Grundstück Flst.-Nr. 425 vorbei an des westlichen Ecke des Wohnhauses A mit einer Fahrbreite von lediglich 2,10 m nicht ausreichend ist. Der Vorsitzende betont, dass die aktuelle Rechtslage die Errichtung eines nichtprivilegierten Wohnhauses im Außenbereich nicht zulässt. Hierfür kommt allenfalls eine der Erlass einer Abrundungssatzung durch die Gemeinde in Frage.
In der sich anschließenden Diskussion zeigt sich, dass die Mehrheit des Rates das Bauvorhaben im Sinne der Innenverdichtung als vertretbar ansieht, nicht zuletzt, da Wohnraum in den Ortsteilen dringend benötigt wird und die Bauwilligen so im Dorf gehalten werden können. Die Gemeinde kann dadurch ein positives Signal an die ansässige Bevölkerung in den Ortsteilen senden. Nach Ansicht einiger Ausschussmitglieder lässt sich die wegemäßige Erschließung auch intern über das eigene Grundstück Flst.-Nr. 425 durch Verschiebung des Wohnhauses A realisieren. Schließlich sind alle erforderlichen Leitungen (Wasser, Abwasser, Strom) bereits in der Kosbühlstraße vorhanden. Wobei die Verwaltung ausdrücklich darauf hinweist, dass ein Vollausbau des Feldwegs Flst.-Nrn. 152 und 426 zur Erschließungsbeitragspflicht aller Anlieger führt und daher von einem Vollausbau des Feldwegs zu Erschließungszwecken abgeraten wird. Im Übrigen müsste der Bauherr für beide Vorhaben die leitungsmäßige Erschließung/Anschlüsse selbst herstellen und bezahlen, auch den öffentliche Anteil (in der Kosbühlstraße). Im Anschluss fasst der Ausschuss die folgenden

Beschlüsse:
Dem Bauvorhaben Wohnhaus A wird einstimmig zugestimmt.
Dem Bauvorhaben Wohnhaus B mit 7 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt.

c)    erneute Vorlage:    -geänderte Planunterlagen-
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Beurener Straße 3 a, Binningen

Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium ohne weitere Aussprache einstimmig den folgenden

Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

d)    erneute Vorlage:    -Entscheidung über Einvernehmen-
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Beurener Straße 3, Binningen

Nach kurzem Vortrag der Verwaltung, fasst das Gremium ohne weitere Aussprache mit 8 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen den folgenden

Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

e)    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Hanfgarten 11 b, Hilzingen

Nach eingehender Diskussion über die aktuelle bzw. befürchtete, zusätzliche Belastung der Verkehrs- und Parksituation im Hanfgarten durch das Bauvorhaben, kommt der Ausschuss mehrheitlich zum Ergebnis, dass das vorliegende Einfamilienwohnhaus keine wesentlichen, negativen Auswirkungen auf die angesprochene Verkehrssituation haben wird, zumal vorliegend 2 Garagenstellplätze vorgesehen sind und die Ausnutzung des geplanten Grundstücks einer Ideallösung gleichkommt. Die Verwaltung berichtet, dass das Polizeipräsidium Konstanz der Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Bereiches im gesamten Hanfgarten grundsätzlich zustimmt (siehe Stellungnahme vom 04.01.2019). Es ist nun an der Gemeinde die Vorgaben umzusetzen und die Verwaltung wird noch dieses Jahr entsprechend tätig werden. Im Anschluss fasst der Ausschuss mit 9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgenden

Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

f)    Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage, Hanfgarten 11 a, Hilzingen

Die Verwaltung erläutert anhand der Zusammenstellung in der Sitzungsvorlage die gegenüber der ursprünglichen Planung vorgenommenen Änderungen. Der Vorsitzende sieht insbesondere in der geplanten Überbauung des Verbandssammler und des Gewässerrandstreifens einen kritischen Präzedenzfall. Auch die Ausschussmitglieder sehen die geplante Bebauung weiterhin kritisch, insbesondere die 3-geschossige Erscheinungsform des Gebäudes von Süden und die Überbauung des Gewässerrandstreifens und fassen daher einstimmig den folgenden

Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird aus folgenden Gründen nicht zugestimmt:
1.)    Der Verbandssammler soll durch die Terrasse überbaut werden.
2.)    Der Freisitz befindet sich zu Teilen im Bereich des Gewässerrandstreifens.
3.)    Gemäß den vorhandenen Ansichten sind im Bereich des Gewässerrandstreifens/Mühlbachs Aufschüttungen geplant. Die genaue Ausführung inkl. Vermaßung fehlt. Das Bachprofil wurde nicht dargestellt.

g)    Neubau eines Legehennenstalls mit Eiersortierlager und zwei Futtersilos, Berghof Riedheim 1, Riedheim

Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden

Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

h)    Umbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses mit Kniestockerhöhung im Dachgeschoss, Feldbergstraße 8, Riedheim

Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden

Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

i)    Neubau einer Doppelgarage, Gewerbestraße 23, Hilzingen

Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und rückt deutlich vom Ratstisch ab. Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden

Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

5.    Bekanntgaben der Verwaltung

Es liegen keine Punkte zur Bekanntgabe vor (wird in der TUA-Sitzung am 29.01.2019 bekanntgegeben).

6.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

7.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 26. Februar 2019
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Rudolf Schmidt (Schriftführer)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)
gez. Heinrich Mohr (Ausschussmitglied)