Anmeldung

Technischer und Umweltausschuss

Dienstag, 11. Dezember 2018, 18:00 Uhr
Rathaus Sitzungssaal

Technischer und Umweltausschuss am 11. Dezember 2018

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner
2.    Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Sportanlage bei den Hegau-Hallen", Gemarkung Hilzingen und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
a)    Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b)    Billigung der Planentwürfe
c)    Auslegungsbeschluss
3.    Bekanntgaben der Verwaltung
4.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
5.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Technischer und Umweltausschuss am 11. Dezember 2018

Anwesend:
Vorsitzender:    1. BM-Stellvertreter Martin Schneble
Ausschussmitglieder:    Andrea Baumann, Holger Graf, Peter Graf (ab TOP 2), Rainer Guggemos, Marianne Guthoff, Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Andreas Wieser
Gemeinderäte:    
Ortsvorsteher:    Stefan Jäckle, Stefan Rill
Verwaltungsmitarbeiter:     Bauamtsleiter Günther Feucht, Rudolf Schmidt (als Schriftführer)
Abwesend:    entschuldigt: Alfons Zipperer

Beginn: 18.00 Uhr
Zuhörer: 6
Ende: 18.55 Uhr
Presse:     0

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.
Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht.
Zu dem Tagesordnungspunkt 2 wurde Herr Architekt Ekkehard Böhler, B&B GmbH aus Konstanz geladen.

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2.    Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Sportanlage bei den Hegau-Hallen", Gemarkung Hilzingen und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

Herr Böhler nimmt am Tisch der Verwaltung Platz und stellt die während der ersten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen vor. Die nachfolgenden, wesentlichen Kritikpunkte an den Planentwürfen wurden überarbeitet und führen zu einer erneuten Auslegungspflicht:
-    zwingende Ausweisung einer Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan für den kompletten Sportplatzbereich und nicht nur für den Erweiterungsbereich des Kunstrasenplatzes (Entwicklungsgebot)
-    der Flächennutzungsplan erfordert einen eigenen, gesonderten Umweltbericht. Zwar wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens "Sportanlage bei den Hegau-Hallen" ein entsprechender Umweltbericht eingereicht, dieser ist jedoch auch zum Bestandteil des Flächennutzungsplanverfahrens zu erklären und entsprechend beizufügen. Der für das Flächennutzungsplanverfahren erforderliche Umweltbericht muss nicht zwangsläufig den identischen Detaillierungsgrad wie im Bebauungsplanverfahren aufweisen.
-    die korrigierte Bilanzierung des Eingriffs in das Schutzgut Boden im Umweltbericht führt zu einem wesentlich höheren Kompensationsbedarf. Ferner wurden zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen die Lage bzw. die Flurstücke, auf denen die CEF-Maßnahmen (Anlage Hecke und Buntbrachestreifen) umgesetzt werden sollen bestimmt.
Der Ausschuss nimmt den Hinweis des Polizeipräsidiums Konstanz, wonach die Anzahl der vorgesehenen Parkplätze auf dem Sportgelände für Großveranstaltungen nicht ausreichend sein könnte, zum Anlass, die Verwaltung mit der rechtlichen Prüfung der vorgesehenen Doppelnutzung der Parkplätze bei den Hegau-Hallen zu beauftragen. Die Verwaltung sagt zu, die Frage der Doppelnutzung, auch im Hinblick auf den künftigen Bauantrag (Stellplatznachweis/-berechnung) mit dem Landratsamt Konstanz abzuklären und dem Ausschuss zu gegebener Zeit zu berichten.
Schließlich fasst das Gremium in offener Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme die folgenden
Beschlüsse:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegen-
    einander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellung-
    nahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung (Anlage 2) berücksichtigt.
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sportanlage bei den Hegau-Hallen“ und
    6. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung in der Fassung vom
    03.12.2018 gebilligt.
c) Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sportanlage bei den Hegau-Hallen“ und
6. Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

3.    Bekanntgaben der Verwaltung

Die Verwaltung teilt mit, dass der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften "Sportanlage bei den Hegau-Hallen" sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes voraussichtlich im Februar 2019 erfolgen kann.

4.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

5.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 22. Januar 2019
gez. Martin Schneble (1.    Bürgermeister-Stellvertreter)
gez. Rudolf Schmidt (Schriftführer)
gez. Heinrich Mohr (Ausschussmitglied)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)