Technischer und Umweltausschuss
Rathaus/Sitzungssaal
Technischer und Umweltausschuss am 04. Dezember 2018
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 06.11.2018
3. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage,
Engelweg 32, Binningen
4. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von 2 Dachgauben,
Unterdorfstr. 2, Riedheim
b) Neubau einer Kindertagesstätte,
Hinter Bühl 1, Hilzingen
5. Beschlussfassung über Verlängerung von Baugenehmigungen und Bauvoranfragen
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage,
Im Morgen 19, Hilzingen
6. Erweiterung Peter-Thumb-Schule Hilzingen
Arbeitsvergabe:
- LV Bodenbelagsarbeiten
7. Vorstellung des kommunalen Ökokontos Hilzingen mit Ortsteilen
8. Bekanntgaben der Verwaltung
9. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
10. Fragemöglichkeit für Einwohner
Technischer und Umweltausschuss am 04. Dezember 2018
Anwesend:
Vorsitzender: 1. BM-Stellvertreter Martin Schneble
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Ulrike Maus (als Reihenfolgestellvertreterin für Holger Graf), Peter Graf (ab TOP 4b), Marianne Guthoff, Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Alfons Zipperer
Gemeinderäte: Barbara Kissmehl
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Walter Mayer, Stefan Rill, Egon Schmieder (ab TOP 4b)
Verwaltungsmitarbeiter: Bauamtsleiter Günther Feucht, Petra Fritsch, Rudolf Schmidt (als Schriftführer)
Abwesend: entschuldigt: Holger Graf (beruflich), Rainer Guggemos (beruflich), Andreas Wieser (beruflich)
Beginn: 19.00 Uhr
Zuhörer: 7
Ende: 20.55 Uhr
Presse: 0
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.
Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht.
Zu dem Tagesordnungspunkt 7 wurden Frau Beate Schirmer, Freiraumplanung Schirmer aus Hilzingen geladen.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Es meldet sich ein Nachbar des Bauvorhabens Kindertagesstätte, Hinter Bühl 1, Hilzingen (TOP 4b) zu Wort und möchte wissen, ob der Verwaltung und dem Gremium die prekäre Entwässerungssituation im Baugebiet bewusst ist und dass die Situation mit der Genehmigung des Bauvorhabens, noch vor der geplanten Kanalsanierung, erheblich verschärft wird. Ferner möchte Herr Schweizer wissen, ob die maßgebliche Grundflächenzahl für das Bauvorhaben überschritten wird und ob die bereits auf dem Baugrundstück vorhandenen baulichen Anlagen (Gartenhäuschen) hierbei berücksichtigt werden. Der Vorsitzende antwortet darauf, dass sowohl der Verwaltung als auch dem Gremium die Rückstauproblematik im Baugebiet sehr wohl bekannt ist und die Gemeinde diesem Problem mit der anstehenden Kanalsanierung auch begegnen wird. Die Kosten hierfür werden im kommenden Haushalt veranschlagt; die Kanalsanierung ist in den Jahren 2020, 2021 und 2022 anvisiert. Es ist jedoch die Sache des Gremiums im Rahmen der Behandlung des Bauantrags unter TOP 4b den geschilderten Umstand zu berücksichtigen. Die Verwaltung ergänzt, dass ausweislich der Bauvorlagen (schriftlicher Teil des Lageplans) zum Baugesuch der Kindertagesstätte die maßgebliche Grundflächenzahl nicht
überschritten wird. Im Übrigen ist das Landratsamt Konstanz als Untere Baubehörde für die Prüfung des Baugesuchs und damit der GFZ zuständig. Unabhängig davon bemüht sich die Verwaltung mit Nachdruck um den Ausbau/Sanierung der Erschließungsanlage "Hinter Bühl" in 3 Teilabschnitten.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 06.11.2018
Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 06.11.2018 werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.
3. Information über Kenntnisgabeverfahren
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Engelweg 32, Binningen
Da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, wird es vom Gremium ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.
4. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von 2 Dachgauben, Unterdorfstraße 2, Riedheim
Die Verwaltung trägt vor, dass das geplante Vorhaben der besseren Ausnutzung der
Räumlichkeiten im Dachgeschoss dient. Anschließend fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
b) Neubau einer Kindertagesstätte, Hinter Bühl 1, Hilzingen
Im Hinblick auf die geäußerten Bedenken der unter den Zuhörern anwesenden Nachbarschaft, teilt die Verwaltung zu Beginn mit, dass die für das Vorhaben maßgebliche Grundflächenzahl, ausweislich der Bauvorlagen, eingehalten wird. Ferner stehen dem Vorhaben 2 Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung. Hinsichtlich der Rückstauproblematik hat sich die Verwaltung mit dem Planverfasser in Verbindung gesetzt. Dieser hat in Absprache mit der Bauherrschaft diverse Zugeständnisse/Vorschläge zur Entschärfung der Rückstauproblematik unterbreitet. Hierzu gehören die Stilllegung eines WCs mit Waschbecken im bestehenden
Wohnhaus sowie die Errichtung einer bis zu 15 m³ großen Regenwasserzisterne mit Überlauf in eine entsprechend groß dimensionierte Sickermulde auf dem Baugrundstück. Die vorgeschlagenen Rückhaltemaßnahmen sollen der Minimierung des Eintrags in den örtlichen Mischwasserkanal dienen. Lediglich der Überlauf der Sickermulde soll dem Kanal zugeführt werden. In der anschließenden Diskussion im Gremium begrüßen etliche Ausschussmitglieder dieses freiwillige Entgegenkommen der Bauherrschaft und tendieren dazu dem Vorhaben unter diesen Bedingungen zuzustimmen. Allerdings werden auch kritische Stimmen im Gremium laut, wonach es sichergestellt sein muss, dass die Regenwasserzisterne regelmäßig geleert wird um bei Starkregenereignissen den Mischwasserkanal auch tatsächlich entlasten zu können. In diesem Zusammenhang wird auch die Vorlage eines rechnerischen Nachweises für das Aufkommen und die Entsorgung des Niederschlagwassers gefordert (Anm. der Verwaltung: Vorlage erfolgt im Rahmen der Entwässerungsgenehmigung). Darüber hinaus fordert Ausschussmitglied Andrea Baumann auch, dass die verkehrsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens durch die örtliche Verkehrsbehörde auch die vorherrschende Sichteinschränkung bei der Ausfahrt von der Straße Hinter Bühl in die Randenbahnstraße beinhalten muss. Das Sichtdreieck in diesem Verkehrsbereich muss strikt eingehalten werden. Der Vorsitzende fasst daraufhin zusammen, dass die Bauherrschaft willens ist ihren Anteil zu leisten, jedoch muss darüber hinaus auch die Einhaltung des Sichtdreiecks gewährleistet sein. Anschließend fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
5. Beschlussfassung über Verlängerung von Baugenehmigungen und Bauvoranfragen
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Im Morgen 19, Hilzingen
Auf die Frage eines Ausschussmitglieds nach dem Grund der wiederholten Verlängerungsanträge für den im Jahr 1995 genehmigten Bauvorbescheid, teilt die Verwaltung mit, dass über die Gründe nur spekuliert werden kann. Die Landesbauordnung (§§ 57 Abs. 2, 62 Abs. 2 LBO) bietet dem Bauherrn die Möglichkeit die Geltungsdauer des Bauvorbescheides auf Antrag und ohne jegliche Begründung bis zu drei Jahren verlängern zu lassen. Der Vorsitzende ergänzt, dass der Bauherr schließlich nicht verpflichtet ist zu bauen und im Übrigen hat dieser die Erschließungsbeiträge für das Baugrundstück bereits vor längerer Zeit entrichtet. Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Der beantragten Fristverlängerung wird zugestimmt.
6. Erweiterung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen: Arbeitsvergabe - Bodenbelagsarbeiten
Die Verwaltung trägt den Sachverhalt vor und erläutert auf Nachfrage eines Ausschussmitglieds, dass lediglich das ausgeschrieben wurde, was auch notwendig war. Im Anschluss fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Raumausstattung Mayer GmbH aus 79261 Gutach, zum Angebotspreis von 83.724,12 € (Brutto) vergeben.
7. Vorstellung des kommunalen Ökokontos der Gemeinde Hilzingen mit Ortsteilen
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Schirmer vom Büro Freiraumplanung Schirmer aus Hilzingen. Daraufhin nimmt Frau Schirmer am Tisch der Verwaltung Platz und stellt das kommunale Ökokonto der Gemeinde Hilzingen mit den Ortsteilen vor. Zu Beginn der Präsentation erläutert Frau Schirmer den Unterschied zwischen den zwei Arten von Ökokonten vor, nämlich dem kommunalen und dem naturschutzrechtlichen Ökokonto. Das kommunale Ökokonto nach BauGB wird bei der Gemeinde als Bevorratungsinstrument (Haben-Konto) für Eingriffe im Rahmen städtebaulicher Planungen geführt, während das naturschutzrechtliche Ökokonto nach dem BNatschG und der ÖkokontoVO für Eingriffe im bauplanungsrechtlichen Außenbereich dient und bei der Unteren Naturschutzbehörde geführt wird. Das kommunale Ökokonto hat für die Gemeinde den wesentlichen Vorteil, dass es damit möglich wird, Kompensationsmaßnahmen noch vor den eigentlichen Eingriffen umzusetzen und in einer Art Sparbuch in Gestalt von Ökopunkten anzuhäufen und diese später bei Bedarf für konkrete Eingriffe in Natur und Landschaft auszubuchen. Dabei werden die Eingriffe bestimmten bereits vollzogenen Maßnahmen oder Flächen zugeordnet. Selbst CEF-Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen des Artenschutzes z.B. für die Feldlerche) können so, unter Einhaltung eines gewissen räumlichen Bezugs zu künftigen Bebauungsplänen, gut bevorratet werden. Viele Ökopunkte auf der Haben-Seite generieren sich oft von alleine und ohne weiteres Zutun, z.B. durch Liegenlassen von abgestorbenen Hölzern im Wald (sog. Totholzkonzept) und der damit verbundenen Steigerung der Artenvielfalt gegenüber einem reinen Wirtschaftswald. Eine andere Möglichkeit ist die ökologische Aufwertung von Flächen wie z.B. die Renaturierung von Fließgewässern (Bachläufen) oder die Wiederanpflanzung standortgerechter, heimischer Hölzer/Pflanzen. Der aktuelle Kontostand auf der Haben-Seite beträgt rund 716.000 Ökopunkte. Auf die Frage eines Ausschussmitglieds, wie viele Ökopunkte man für den Ausgleich von Eingriffen im Rahmen eines Bebauungsplanes wie z.B. Steppbachwiesle benötigt, antwortet Frau Schirmer, dass hierbei viele Faktoren wie z.B. Bodenbeschaffenheit, Flora und Fauna etc. berücksichtigt werden müssen, sodass der Kompensationsbedarf bei den zuletzt aufgestellten Bebauungsplänen zwischen 86.000 und 200.000 Ökopunkten lag. Ein weiteres Ausschussmitglied fragt nach, wer sich um die Pflege der Ökokonto-Maßnahmen kümmert
und ob der Pflegeaufwand beziffert werden kann. Hierzu teilt Frau Schirmer mit, dass in der Regel sich der Bauhof um die Grünpflege, v.a. im Innenbereich kümmert. Die Gemeinde bedient sich hierbei jedoch auch Dritter; so werden z.B. Landwirte mit der Mahd ökologisch aufgewerteter Wiesen/Buntbrachen und Abfuhr des Mähguts vornehmlich im Außenbereich beauftragt. Der Pflegeaufwand kann aktuell jedoch nicht beziffert werden, u.a. weil das gesetzlich vorgeschriebene Monitoring (Überwachung und Folgepflege der Ökokonto-Maßnahmen) noch nicht konsequent bzw. vollumfänglich umgesetzt wird. Die Gemeinde ist schließlich verpflichtet dies über mindestens 25 Jahre zu gewährleisten. Leider sind Zuschüsse vom Land für die Pflege von Ökokonto-Maßnahmen nicht vorgesehen und falls es doch welche geben sollte, dann würden diese der Verbuchung der geförderten Maßnahmen im Ökokonto entgegenstehen. Ferner fragen zwei Ausschussmitglieder an, ob es möglich ist, durch gezielte Anlage von Insektenlebensräumen (Blühstreifen, Insektenhotels etc.) auf kommunalen Grünflächen z.B. entlang von Verkehrsanlagen oder in Parks weitere Ökopunkte zu generieren. Dies sei zwar möglich, entgegnet Frau Schirmer, jedoch müsse man dabei bedenken, dass die Gemeinde oder auch Private sich dann mindestens 25 Jahre lang um die Pflege und Weiterentwicklung der Maßnahmen kümmern müssen (bei Privaten vertraglich gesichert). Der Vorsitzende bringt im Anschluss an die Präsentation Frau Schirmer den Dank des Gremiums für die Erfüllung eines lang gehegten Wunsches zum Ausdruck, nämlich einen umfassenden Überblick über das gemeindliche Ökokonto zu erhalten. So zeigen sich auch etliche Ausschussmitglieder positiv überrascht über den relativ hohen Punktestand, von dem die Gemeinde sicherlich noch lange bei künftigen städtebaulichen Planung zehren kann, auch wenn die Priorität stets beim möglichst vollständigen Ausgleich innerhalb des Bebauungsplangebietes liegen sollte, ohne die Inanspruchnahme des Guthabens auf dem Ökokontos bzw. externer Flächen. Mit herzlichen Worten des Dankes wird Frau Schirmer aus der heutigen Sitzung verabschiedet und nimmt Platz unter den Zuhörern.
8. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Bauvorhaben Hanfgarten 11, Hilzingen - das Landratsamt Konstanz hat am 21.11.2018 das Einvernehmen der Gemeinde im Wege der Ersatzvornahme ersetzt und die Baugenehmigung erteilt. Diesen Schritt hatte das Landratsamt zuvor mit Schreiben vom 10.10.2018 angekündigt. Der TUA hat sich in seiner Sitzung am 09.11.2018 damit auseinandergesetzt und beschlossen das Einvernehmen weiterhin zu versagen.
b) Die Verwaltung wurde in der Sitzung am 06.11.2018 (TOP 5 b) beauftragt zu prüfen, ob entlang der Straße "Hanfgarten", beginnend mit der Einmündung auf die Lindenstraße und endend mit dem Kreuzungsbereich Duchtlinger Straße/Klostergasse (Länge ca. 150 m) ein verkehrsberuhigter Bereich (sog. Spielstraße) eingerichtet werden kann. Hierzu hat die Verwaltung das Polizeipräsidium Konstanz mit der Bitte um Stellungnahme angehört. Die Stellungnahme des dortigen Fachbereichs Verkehr steht noch aus.
c) Die Sonnenschutzarbeiten an der Peter-Thumb-Schule wurden an die Fa. RS Reck aus Singen vergeben.
d) Die Arbeiten im Bereich Lindenstraße/Teilstück Staufenstraße sind noch nicht abgeschlossen, es fehlt noch der Feinbelag. Die Verlegung des E-Kabels im Gehwegbereich durch die Firma Hegau Energie hat für Verzögerungen gesorgt, deshalb kann dieses Jahr der Pflaster Belag des Gehweges nicht mehr hergestellt werden.
e) Baugebiet "Ob dem Dorf II" - der Endausbau ist erfolgt.
f) Die Sanierung des Straßenteilstücks der Gemeindeverbindungsstraße von Binningen nach Weil ist mittlerweile im Gange und kann dieses Jahr noch beendet werden.
g) Baugebiet "Steppbachwiesle 2. BA" - der Ausbau der Kanalisation befindet sich im Endstadium. Nach der Frostperiode wird mit der Verlegung der Wasserleitung im Baugebiet begonnen.
h) Die Arbeiten am Stichweg der Kirchstraße/Binninger Straße in Weiterdingen durch die Firma Lopez wurden auf das kommende Frühjahr verschoben. Ursächlich ist eine verkalkte Leerlaufleitung vom Hochbehälter die unter anderem durch dieses Wegegrundstück verläuft. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Rohrnetzanalyse von RBS Wave aus Stuttgart vom 6.November diesen Jahres wurde beschlossen im Zuge der Straßensanierung erst das marode Wasserleitungsrohr vorab auszuwechseln.
i) Die Verwaltung wurde in der Sitzung am 06.11.2018 (TOP 5 c) gebeten, das Gremium über die gesetzlichen Grundlagen des Lichtraumprofils aufzuklären. Ein entsprechendes Informationsschreiben der Verwaltung wurde heute in die Postfächer der Gemeinderäte verteilt.
j) Ebenso wurden auch die Präsentationsunterlagen der Fa. RBS Wave aus Stuttgart (Rohrnetzanalyse, Info über Strukturgutachten) aus der TUA-Sitzung vom 06.11.2018 (TOP 6 a, b) heute in die Postfächer der Gemeinderäte verteilt.
k) In Sachen Straßenbord auf Höhe des Anwesens Untere Gießwiesen 19, Hilzingen (Oberbadische Filzfabrik) trägt die Verwaltung vor, dass es sich bei dem abknickenden Weg Flst.-Nr. 8704/5 nicht um eine Werks-/Grundstücksausfahrt handelt, sondern um eine öffentlich gewidmete Erschließungsanlage (Untere Gießwiesen), welche die (bevorrechtigte) Straße Untere Gießwiesen mit der Straße Breiter Wasmen verbindet. Der Eindruck, dass es sich vorliegend aufgrund des durchlaufenden Straßenbords um eine (private) Ausfahrt handelt, drängt sich indes nach Ansicht der Verwaltung bei Weitem nicht auf. So ist es durchaus üblich, dass der Straßenbord vielerorts im Kreuzungsbereich bei (bevorrechtigten) Straßen durchläuft und dadurch keine homogene Fahrbahndecke in Erscheinung tritt. Auf Wunsch des Ausschussmitglieds Andrea Baumann wird die Verwaltung jedoch in Zusammenarbeit mit örtlichen Verkehrsbehörde prüfen, ob zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine Klarstellung der Vorfahrtsregelung in diesem Bereich durch Beschilderung erfolgt.
9. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
a) Ausschussmitglied Andrea Baumann fragt an, warum der Graben in der Straßendecke auf Höhe des Porschezentrums nicht ordnungsgemäß ausgekiest wurde. Es entsteht an dieser Stelle eine Bodenwelle. Die Verwaltung sagt zu, sich dieser Sache anzunehmen.
b) Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, die Christliche Schule die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen auf ihrem Grundstück immer noch nicht umgesetzt habe und das obwohl inzwischen sogar der Anbau genehmigt wurde. Das wirft u.a. die Frage auf, wie und wie oft die Gemeinde das Monitoring für derartige Ausgleichmaßnahmen wahrnimmt und die Gemeinde seitens des Landratsamtes dafür belangt werden kann, wenn fällige Ausgleichmaßnahmen nicht hergestellt werden. Die Verwaltung räumt an dieser Stelle ein, dass das Monitoring v.a. bei Ausgleichsmaßnahmen in privater Hand eher schleppend und auch nicht immer lückenlos verläuft. Bei der Sanktionierung bestehender Missstände muss jedoch unterschieden werden, ob die Verantwortung für die Umsetzung und kontinuierliche Pflege von Ausgleichsmaßnahmen bei der Gemeinde oder bei privaten Bauherren liegt. Letzteres ist dann der Fall, wenn der Bebauungsplan auf einem bestimmten Grundstück konkrete Ausgleichmaßnahmen festsetzt, die der Bauherr als Grundstückseigentümer umzusetzen und zu pflegen hat (so der Fall bei der Christlichen Schule). Die noch unter den Zuhörern anwesende Frau Schirmer ergänzt, dass das Landratsamt für den ersteren Fall grundsätzlich auch die Gemeinde sanktionieren kann, ihr ist bislang aber kein vergleichbarer Fall bekannt. Das Landratsamt Konstanz hat jedoch zusätzliches Personal für die Kontrolle der Einhaltung der Monitoringverpflichtung im Landkreis eingestellt.
10. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Der Nachbar des Bauvorhabens Kindertagesstätte, Hinter Bühl 1, Hilzingen (TOP 4b) meldet sich erneut zu Wort und weist darauf hin, dass die Anwohner in dem von der Rückstauproblematik betroffenen Baugebiet ebenfalls Regenwasserzisternen aufgestellt haben. Trotzdem gab es in vergangener Zeit immer wieder Wassereinbrüche bei Starkregenereignissen.
Vorgelegt am 22. Januar 2019
gez. Martin Schneble (1. Bürgermeister-Stellvertreter)
gez. Rudolf Schmidt (Schriftführer)
gez. Heinrich Mohr (Ausschussmitglied)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)