Anmeldung

Technischer und Umweltausschuss

Dienstag, 9. Oktober 2018, 19:00 Uhr
Rathaus/Sitzungssaal

Technischer und Umweltausschuss 09.10.2018

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner
2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 24.07.2018
3.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 11.09.2018
4.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 24.07.2018
5.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 11.09.2018
6.    Beschlussfassung über einen Bauantrag im vereinfachten Verfahren
-    Änderung der Nutzung der Einliegerwohnung zum
    Kosmetikstudio, Lizzanostraße 1, Hilzingen
7.    Beschlussfassung über Bauanträge
a)    Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Solaranlage,
    Duchtlinger Straße 10, Hilzingen
b)    Umbau der bestehenden zwei Hallen sowie Neubau (Erweiterung) von Versand/Büro und Kesselhaus,
    Untere Gießwiesen 19, Hilzingen
c)    Abbruch der bestehenden Gebäude sowie Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz,
    Beurener     Straße 3, Binningen
8.    Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage
-    Nutzung von drei Grundstücken zur Pferdehaltung,
    Welschinger Str. (Außer Ort), Weiterdingen
9.    Ehem. Rathaus Eduard-Presser-Str. 25, Riedheim
-    Vorstellung des Energieberatungsberichtes
-    Entscheidung über Ausführungsumfang
10.    Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen in Hilzingen mit Ortsteilen
-    Vorstellung der Machbarkeitsstudie
-    Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat
11.    Bebauungsplan "Sportanlage bei den Hegau-Hallen", Gemarkung Hilzingen und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
-    Vorstellung und Beschlussfassung über die Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich des Defizits im Zuge des Umweltberichts
12.    Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe
Endausbau "Ob dem Dorf II" im Ortsteil Riedheim
-  Straßenbauarbeiten
13.    Umbau und Erweiterung der Peter Thumb Schule Hilzingen
Arbeitsvergabe: Heizkörperaustausch im Bestand
14.    Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB
Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Solaranlage,
Duchtlinger Straße 10, Hilzingen
15.    Küche Halle Duchtlingen
Neuveranschlagung der Kosten für den Haushalt 2019
16.    Bekanntgaben der Verwaltung
17.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
18.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Technischer und Umweltausschuss am 9.Oktober 2018

Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Peter Graf (ab TOP 6), Rainer Guggemos (ab TOP 4), Marianne Guthoff, Thomas Hägele, Martin Jordan, Martin Schneble, Alfons Zipperer
Gemeinderäte: Barbara Kissmehl
Ortsvorsteher: Stefan Rill, Walter Mayer, Egon Schmieder
Verwaltungsmitarbeiter: Bauamtsleiter Günther Feucht, Petra Fritsch, Rudolf Schmidt (als Schriftführer)

Abwesend: entschuldigt: Holger Graf (beruflich), Heinrich Mohr (privat), Andreas Wieser (beruflich)

Beginn: 19.00 Uhr        
Ende: 21.35 Uhr    
Zuhörer: 6
Presse: 0

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht.
Zu dem Tagesordnungspunkt 9 wurde Herr Dipl.-Ing. (FH) Klaus Faden vom Energiebüro 21, Donaueschingen geladen.
Zu dem Tagesordnungspunkt 10 wurden Herr Raff und Herr Schmidt vom Ingenieurbüro Raff aus Gottmadingen geladen.
Zu dem Tagesordnungspunkt 11 wurde Frau Beate Schirmer, Freiraumplanung Schirmer aus Hilzingen geladen.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 24.07.2018

Gegen die Niederschrift über die Sitzung am 24.07.2018 werden aus dem Gremium folgende Anmerkungen und Einwände vorgebracht:
Ein Ausschussmitglied merkt an, dass sein Wunsch auf Verzicht der nächtlichen Schließung des Schlossparks nicht in das Protokoll aufgenommen wurde.
Ein weiteres Ausschussmitglied bemängelt, dass der folgenden Beschlussvorschlag in der Niederschrift zu TOP 5 b) Nutzungsänderung einer ehemaligen Schlosserei in eine Spielo-thek, Obere Gießwiesen 18, Hilzingen nicht aufgenommen wurde:
„Der Gemeinderat sieht keinen Bedarf für eine Gemeinde in der Größenordnung von Hilzingen. Die in einer Gaststätte aufgestellten Spielgeräte sind für eine Gemeinde wie Hilzingen mehr als ausreichend.“
Das Protokoll gilt damit als nicht genehmigt. Der Vorsitzende schlägt vor, die vorgetragenen Einwände von der Verwaltung (Schriftführer) prüfen und ggfs. ergänzen zu lassen. Das ergänzte Protokoll vom 24.07.2018 wird sodann in der nächsten TUA-Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.

3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 11.09.2018

Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 11.09.2018 werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.

4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 24.07.2018

Der Technische und Umweltausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 24. Juli 2018, die Vergabe von Planungsleistungen für das Feuerwehrgerätehaus Duchtlingen und Schlatt a.R. sowie den Rückbau der widerrechtlichen Überbauung eines Gemeindeweges, Flst.Nr. 1098 "Mühlweg" beschlossen. Dem Antrag zur Übernahme des Brunnens an der Braungasse inkl. Grundstück durch Private wurde nicht entsprochen. Ferner wurden außerplanmäßige Aufwendungen für die Herstellung einer neuen Bitumenschicht auf der Gemeindeverbindungsstraße Hilzingen-Twielfeld wie auch auf dem Radweg südlich der B 314 im Rahmen des dortigen Wegebaus, unter Federführung des Regierungspräsidiums Freiburg, bewilligt.

5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 11.09.2018

In der nichtöffentlichen Sitzung am 11. September 2018 wurden keine formellen Beschlüsse gefasst.

6. Beschlussfassung über einen Bauantrag im vereinfachten Verfahren – Änderung der Nutzung der Einliegerwohnung zum Kosmetikstudio, Lizzanostraße 1, Hilzingen

Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
Auf Nachfrage aus dem Gremium teilt die Verwaltung mit, dass für die Einliegerwohnung auch nach erfolgter Nutzungsänderung weiterhin 2 Parkplätze zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung trägt den Wunsch des Ausschussmitglieds Andrea Baumann nach Beschilderung/Kennzeichnung des Kundenparkplatzes an die Bauherrschaft weiter.
Anschließend fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden

Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

7. Beschlussfassung über Bauanträge

Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.

a) Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Solaranlage, Duchtlinger Straße 10, Hilzingen

Die Verwaltung trägt vor, dass das Landratsamt Konstanz die beantragte Abweichung (Unterschreitung Grenzabstand) voraussichtlich ablehnen wird, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen dürften.
Auf die Frage eines Ausschussmitglieds, ob das Landratsamt Konstanz sich im Vorfeld der Sitzung zum Vorhaben bzw. der beantragten Abweichung geäußert hat, teilt die Verwaltung mit, dass sich das Landratsamt grundsätzlich nicht im Vorfeld äußert, sondern sich erst im Rahmen eines zeitlich gestaffelten Ablaufes inhaltlich mit dem Baugesuch auseinandersetzt, d.h. frühestens nach der positiver Vollständigkeitsprüfung innerhalb von 10 Tagen. Auf mehrfache Nachfrage aus dem Gremium, ob seitens der betroffenen Angrenzer im Rahmen der Angrenzeranhörung Einwände gegen das Vorhaben, insbesondere gegen die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks durch den seitlichen Grenzabstand der Terrassenüberdachung vorgebracht wurden, teilt die Verwaltung mit, das bislang keine Einwände des betroffenen Nachbarn vorgebracht wurden.  
Auf die Frage eines Ausschussmitglieds, ob der betroffene Nachbar eine entsprechende Abstandsflächenbaulast auf seinem Grundstück übernehmen muss, antwortet die Verwaltung, dass der Nachbar dazu nicht gezwungen werden kann. Es obliegt dem Landratsamt Konstanz als Baurechtsbehörde zu prüfen, ob im vorliegenden Fall eine Abweichung zugelassen werden kann, oder zwingend eine Abstandsflächenbaulast auf dem betroffenen Nachbargrundstück erforderlich ist. Die Aufgabe der Gemeinde ist es lediglich zu prüfen, ob die eigenen Gemeindebelange durch das Vorhaben berührt werden.
Anschließend fasst das Gremium in offener Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und einer Enthaltung den folgenden

Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die Prüfung ob und in welchem Umfang der beantragten Abweichung zugestimmt werden kann, ist Aufgabe des Landratsamtes Konstanz
    

b) Umbau der bestehenden zwei Hallen sowie Neubau (Erweiterung) von Versand/Büro und Kesselhaus, Untere Gießwiesen 19, Hilzingen
 

Nach Vortrag des Sachverhaltes durch die Verwaltung fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden               
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

c) Abbruch der bestehenden Gebäude sowie Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz, Beurener Straße 3, Binningen

Nach Vorstellung des Vorhabens durch die Verwaltung, äußert der überwiegende Teil des Gremiums die Sorge, dass mit der Errichtung der geplanten Garage und des Stellplatzes direkt an der Grundstücksgrenze zum Weg Flst.-Nr. 3691, die gefahr- und problemlose Zufahrt zum Grundstück Flst.-Nr. 3694 nicht mehr gewährleistet ist. Die Gemeinde müsse jetzt darauf hinwirken entweder einen Teil/Streifen des Baugrundstücks Flst.-Nr. 3689 entlang dem Weg Flst.-Nr. 3691 zur Verbreiterung desselben abzukaufen oder auf der Einhaltung eines ausreichend tiefen Lichtraumprofils entlang des Weges bestehen, damit auch größere Versorgungsfahrzeuge (Müll, Feuerwehr etc.) gefahrlos zu den Hinterliegergrundstücken durchkommen.
Die Verwaltung entgegnet darauf, dass der Weg Flst.-Nr. 3691 zwar öffentlich ist, jedoch keine offizielle Erschließungsfunktion hat, außer für das Hinterliegergrundstück Flst.-Nr. 3692/1. Im seinerzeitigen Baugenehmigungsverfahren und Gremiumsbeschluss wurde der Weg explizit als Erschließungsweg für das Bauvorhaben auf Grundstück Flst.-Nr. 3692/1 genehmigt. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens hat sich der Eigentümer des Grundstücks Flst.-Nr. 3692/1 vertraglich verpflichtet diesen Weg zu unterhalten. Auch der Wegeoberbau und die darunter liegenden Leitungen hat allein der Eigentümer des Grundstücks Flst.-Nr. 3692/1 bezahlt. Sollte die Gemeinde den Vollausbau des Wegs zu einer offiziellen Erschließungsstraße beschließen (inkl. Austausch und Ertüchtigung der darunter vorhandenen Leitungen), dann werden sämtliche Anlieger erschließungsbeitragspflichtig. Ein Vollausbau muss daher vermieden werden. Aus die-sem Grund schlägt die Verwaltung vor, zur Vermeidung von Haftungsansprüchen und Abwendung von Schäden an der geplanten Grenzgarage, der Bauherrschaft zu empfehlen, die Grenzgarage 0,50 m vom weg abzurücken (Lichtraumprofil).
Anschließend fasst das Gremium in offener Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 7 Nein-Stimmen den folgenden

Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird nicht zugestimmt. Begründung: das Lichtraumprofil muss eingehalten werden, wie an einer normalen Straße.

8. Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage – Nutzung von drei Grundstücken zur Pferdehaltung, Welschinger Str. (Außer Ort), Weiterdingen

Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Ergänzend teilt die Verwaltung mit, dass die Bauherrschaft einen Tag vor Sitzungstermin per E-Mail mitgeteilt hat, dass nunmehr lediglich die Grundstücke Flst.-Nrn. 1987 und 1989 Gegenstand der Bauvoranfrage sein sollen.
Da es sich vorliegend um kein privilegiertes Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB handelt, ist der überwiegende Teil des Gremiums nicht gewillt das erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Lediglich ein Ausschussmitglied ist der Ansicht, dass die Versagung des Einvernehmens bzw. die Ablehnung des Baugesuchs einer Enteignung der Bauherrschaft gleichkommt, da diese auf ihrem Grund und Boden nicht bauen darf. Anschließend fasst das Gremium in offener Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen den folgenden    

Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird nicht zugestimmt. Begründung: keine Privilegierung ersichtlich.

9. Ehem. Rathaus Eduard-Presser-Str. 25, Riedheim - Vorstellung des Energieberatungsberichtes - Entscheidung über Ausführungsumfang

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den mit der Erstellung des Energie-beratungsberichts beauftragten Herrn Klaus Faden vom Energiebüro 21, der am Tisch der Verwaltung Platz nimmt.

Bevor Herr Faden seinen Bericht vorträgt, erklärt die Verwaltung das Zustandekommen der geschätzten Kostendifferenz beim Posten “Austausch der Fenster und Dämmung der Außenwand“ in der Tabelle im Energieberatungsbericht und der Tabelle in der Sitzungsvorlage. Diese resultiert aus der missverständlichen Formulierung der Tabelle in der Sitzungsvorlage, welche im Gegensatz zur Tabelle im Energieberatungsbericht die effektiven Kosten, die letztendlich für das Projekt bezahlt werden müssen, enthält.
Darauf stellt sich Herr Faden zunächst kurz vor und stellt sodann den Energieberatungsbericht, der den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur aktuellen Sitzung zugestellt wurde, vor. Er erläutert unter anderem die einzelnen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und legt die Alternativen dar. Dabei zeigt sich, dass die Amortisationszeiten der verschiedenen, vorgestellten Varianten auf Grund der zeitlich wenig intensiven Nutzung/Belegung des Gebäudes eher ungünstig sind. Trotz alledem besteht Handlungsbedarf.
Auf Nachfrage aus dem Gremium, teilt Herr Faden mit, dass es sich bei den ermittelten Zahlen um eine Grobkostenschätzung handelt, basierend auf den m²-Zahlen der zuletzt von seinem Büro begleiteten Projekte, bei der bereits ein Teuerungszuschlag von 9% berücksichtigt wurde.
Auf weitere Nachfrage der Ausschussmitglieder teilt Herr Faden mit, dass beim Austausch der Fenster der Austausch der Rollläden ebenfalls mit dabei ist. Bei der Dämmung der Außenwand ist das Verputzen und Streichen wiederum nicht mit berechnet. Grundsätzlich ist die Dämmung der Außenwand wirtschaftlicher als der reine Fensteraustausch, der an sich viel teurer ist. Aus bauphysikalischer Sicht ist es jedoch nicht empfehlenswert die Sanierung der Fassade ohne den Austausch der Fenster durchzuführen. Aus der Mitte des Gremiums kommt die Frage, ob die Verwaltung bereits mit dem Nachbar Kontakt aufgenommen hat, ob dieser bereit wäre sich an einer gemeinsamen Fassadendämmung zu beteiligen. Hierauf antwortet der Vorsitzende, dass die Gemeinde sich erst für eine konkrete Sanierungsmaßnahme entscheiden muss und erst dann damit auf den Nachbar zugehen kann.
In diesem Zusammenhang schlägt ein Ausschussmitglied vor, für den Fall, dass der Nachbar sich nicht an einer gemeinsamen Fassadendämmung beteiligt, lediglich die Fenster auszutauschen, damit es nicht zu einem unschönen Fassadenversatz zwischen den Eigentumsanteilen kommt. Hierauf entgegnet der Vorsitzende, dass dann mit Schimmelbildung und Feuchtigkeit in/an der Außenwand zu rechnen ist. Die Verwaltung wird auf jeden Fall Kontakt mit dem Nachbar aufnehmen. Alternativ bestünde auch die Möglichkeit, nur den rechten Gebäudeteil zu dämmen, also ohne Versatz in der Fassade, d.h. unabhängig vom Verlauf der Eigentumseinheiten.
Die Frage eines Ausschussmitglieds nach bereits aufgetretenen Schäden an der Gebäudesub¬stanz, verneint Herr Faden. Ein weiteres Ausschussmitglied möchte wissen, ob es eine gesetzliche Verpflichtung zur energetischen Sanierung besteht. Herr Faden antwortet, dass die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) die Dämmung der obersten Geschossdecke fordert.
Anschließend fasst das Gremium in offener Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme den folgenden

Beschluss:
Die Mittel für die Maßnahmen: Austausch der Fenster, Dämmung der Außenwand und des Dachbodens zuzüglich der Planungsleistungen werden eingestellt.

10. Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen in Hilzingen mit Ortsteilen
- Vorstellung der Machbarkeitsstudie
- Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie beauftragten Herren Raff und Schmidt vom Ingenieurbüro Raff, die am Tisch der Verwaltung Platz nehmen.

Bevor Herr Schmidt die Studie vorträgt, erklärt die Verwaltung, dass die Beschlussfassung über die Antragskriterien für den Förderantrag in der nächsten Gemeinderatssitzung am 16.10.2018 beschlossen werden sollen. Geplant ist ferner die Einreichung des Förderantrags beim Regierungspräsidium Freiburg im Juni 2019. Mit dem Förderbescheid für das Gesamtmaßnahmenpaket ist dann frühestens im Januar/Februar 2020 zu rechnen. Das Gesamtmaßnahmenpaket besteht aus fünf Einzelpaketen, welche im Zeitraum 2020 bis 2024 schrittweise umgesetzt werden müssen. Dies bedeutet, dass Bushaltestellen, die angemeldet werden, müssen auch tatsächlich bis 2024 gebaut werden. Aus dem Gesamtmaßnahmenpaket muss jährlich entschieden werden, welche Haltestelle konkret umgesetzt wird.
Darauf stellen sich die Herren Raff und Schmidt zunächst kurz vor und Herr Schmidt stellt sodann die Machbarkeitsstudie vor. Dabei erläutert er, dass die Studie lediglich ein Grundkonzept mit Beurteilung der gesetzlichen Notwendigkeiten/Mindestanforderungen darstellt und insgesamt 35 Bushaltestellen inklusive der geschätzten Umbaukosten umfasst.
Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Schmidt, äußert ein Ausschussmitglied die Frage, ob es wirklich erforderlich ist, dass die Fahrgäste an jeder Bushaltestelle am Fahrbahnrand einsteigen müssen oder ob es auch möglich ist die bisherigen Haltebuchten einfach zu belassen.
Hierauf antwortet Herr Schmidt, dass normgerechte Haltebuchten bestimmte Längen für gerade Anfahrbarkeit v.a. mit Gelenkbussen erfordern. Begründete Ausnahmen hiervon sind möglich, müssen jedoch bei Landratsamt Konstanz einzeln beantragt werden, welches darüber im Rahmen des Nahverkehrsplans entscheiden muss.
Anschließend fasst das Gremium einstimmig folgenden

Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat:
Die zum Aus-/Umbau vorgesehenen Bushaltestellen lt. Prioritätenliste und Kostenschätzung der Verwaltung werden in einem Gesamtpaket bis zum 31.10.2018 beim Landesförderprogramm angemeldet.

11. Bebauungsplan "Sportanlage bei den Hegau-Hallen", Gemarkung Hilzingen und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Vorstellung und Beschlussfassung über die Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich des Defizits im Zuge des Umweltberichts

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die mit der Erstellung des Nachtrags zum Umweltbericht beauftragte Frau Schirmer vom gleichnamigen Planungsbüro, die am Tisch der Verwaltung Platz nimmt.
Frau Schirmer stellt die beiden Kompensationsmaßnahmen (insektenfreundliche Straßenbe-leuchtung und Flächenumwandlung in Eichensekundärwald) vor, die als Ausgleich für den Eingriff im Rahmen des Bebauungsplanes vorgesehen sind. Die Maßnahmen sind bereits auf dem Ökokonto der Gemeinde mit einem Wert von insg. 61.440 Ökopunkten vorhanden und sollen nun den Gesamtkompensationsbedarf, der bei  60.803 Ökopunkten liegt, in vollem Umfang decken.
Auf Nachfrage aus dem Gremium, was die Kompensationsmaßnahmen gekostet haben, teilt Frau Schirmer mit, dass das umgewandelte Waldstück seinerzeit recht günstig war und im Rahmen der normalen Forstarbeiten durch den Revierförster in einen Eichenwald umgewandelt wurde. Ökopunkte an sich können nicht monetär berechnet werden. Der Erwerb des Waldstücks allein ist also nicht anrechenbar; erst die Aufwertung und Entwicklung der Fläche (Zielbiotop) generiert Ökopunkte.  
Anschließend fasst das Gremium einstimmig folgenden

Beschluss:
Der Eingriff, den die Umsetzung des Bebauungsplans ergibt, wird mit den beiden Maßnahmen kompensiert.

12. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe.
Endausbau “Ob dem Dorf II“ im Ortsteil Riedheim – Straßenbauarbeiten.

Die Verwaltung teilt mit, dass die Straße „Herrengarten“ bis auf ein Grundstück inzwischen komplett bebaut ist. Für den Endausbau sind im Haushalt 2018 insg. 45.000 € eingestellt. Abzüglich der Kosten lt. dem günstigsten Angebot (40.168,44 €) verbleiben noch ca. 5.000 €. Diese werden für die straßenbegleitenden Bepflanzungen benötigt, sodass das Budget damit ausgeschöpft wäre.
Ein Ausschussmitglied fragt an, ob die verlegten Versorgungsleitungen auch Leerrohre für den Breitbandausbau umfassen. Darauf antwortet die Verwaltung, dass ein Leerrohr zwar vorhanden ist, dieses jedoch kein Speedpipe-Rohr für Glasfasern ist.

Anschließend fasst das Gremium einstimmig folgenden

Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. J. Lopes Tiefbau, Singen zum Gesamtpreis von 40.168,44 € (Brutto) vergeben.

13. Umbau und Erweiterung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen Arbeitsvergabe: Heizkörperaustausch im Bestand

Der Sachverhalt wird von der Verwaltung vorgetragen. Im Anschluss fasst das Gremium einstimmig folgenden

Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Widmann, Singen zum Angebotspreis von 21.060,92 € (Brutto) vergeben.

14. Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB, Errichtung einer
Terrassenüberdachung mit Solaranlage, Duchtlinger Straße 10, Hilzingen

Der Sachverhalt wird von der Verwaltung vorgetragen. Im Anschluss fasst das Gremium einstimmig folgenden

Beschluss:
Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird erteilt.

15. Küche Halle Duchtlingen,
Neuveranschlagung der Kosten für den Haushalt 2019

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt vor und geht dabei auch auf die Unterschiede zur Küche in der Halle in Riedheim ein. Einen der wesentlichen Gründe für die Kostensteigerung stellt die bauliche Vergrößerung der Küche sowie der Einbau eines Dunstabzugs für eine Fritteuse/Grill dar.
In der anschließenden Diskussion im Gremium zeigt sich, dass die Notwendigkeit bzw. Erforderlichkeit eines Dunstabzugs in der Küche sehr umstritten ist. Zumal es nach Aussage der Verwaltung grundsätzlich möglich ist, den Dunstabzug bei tatsächlichem Bedarf auch nachträglich einbauen zu lassen. Auf Vorschlag des Ausschussmitglieds Martin Schneble, einigt sich das Gremium letztendlich darauf, dass die Notwendigkeit bzw. die Größe des Dunstabzugs sowie eine etwaige Kostenbeteiligung aus den Mitteln des Duchtlinger Ortschaftsetats auf lokaler (Vereins)Ebene erneut diskutiert und ggfs. angepasst wird.
Im Anschluss fasst das Gremium einstimmig folgenden

Beschluss:
Die Mittel für die gesamte Maßnahme in Höhe von 121.000 € werden im Haushaltsjahr 2019 eingestellt, unter der Bedingung, dass die Hälfte der Mehrkosten für die Dunstabzugshaube aus den Mitteln des Duchtlinger Ortschaftsetats getragen wird.

16. Bekanntgaben der Verwaltung

a) Die Kanalbauarbeiten im 2. Bauabschnitt „Beim Steppbachwiesle“ durch die Firma Storz machen große Fortschritte. Im Laufe dieser Woche (KW 41) wird die Riedheimer Straße wieder für den Verkehr freigegeben

b) In der Staufenstraße /Teilstück wurden die Randsteine vergangene Woche von der Firma Schleith bereits gesetzt. Am Freitag wird die Bituminöse Tragschicht im Fahrbahnbereich eingebracht.

c) Die Abfassung der Bordsteine in Schlatt a.R an der Büßlinger Straße in Höhe Baugebiet „Vor der Hohleich“ und in Binningen Bereich „Gehwehweg Ringstraße/Stubenkreuz“ ist abgeschlossen.

d) Die Ausschreibung der Kanalreinigungsarbeiten für die Misch-und Schmutzwasserkanäle wurden noch nicht ausgeschrieben, da aktuell für dieses Jahr keine Kapazitäten bei den Kanalreinigungsfirmen mehr vorhanden sind. Die Verwaltung empfiehlt die Ausschrei¬bung dennoch vorzunehmen, die Arbeiten aber erst im Frühjahr 2019 durchzuführen. Der entsprechende Haushaltsplanansatz wird somit im Jahre 2019 neu veranschlagt.

e) Renaturierung/Geländemodulation Gießwiesengraben – die Fa. Streit hat mit der Modellierung des Geländes in Beisein der Planerin Frau Schirmer und der Biberbeauftragten Frau Sättele begonnen.

f) Feuerwehrgerätehäuser in Schlatt und Duchtlingen – es liegen erste Entwürfe vom Architekturbüro Binder vor. Die Entwürfe werden am 13.11.2019 im Gemeinderat vorgestellt.

g) Umbau Zählerhauptverteiler in der Peter-Thumb-Schule – Arbeiten wurden in den Sommerferien abgeschlossen und zwar günstiger als die Vergabesumme es vorsah.

h) Peter-Thumb-Schule – im Neubau ist der Fenstereinbau abgeschlossen; Fertigstellung Neubau nach aktuellem Baufortschritt voraussichtlich im Schuljahr 2019/2020. Im Altbau erfolgt die Fertigstellung voraussichtlich nach den Fasnachtsferien.

i) Peter-Thumb-Schule, LED-Förderung – Planer schlägt vor, keinen LED-Förderantrag zu stellen, sondern stattdessen die zwei Räume mit den noch alten, vorhandenen Wannenleuchten im Rahmen der aktuellen Umbau-/Anbaumaßnahmen auszutauschen.
Das Gremium fasst diesbezüglich einstimmig folgenden

Beschluss:
Der Vorschlag des Planers wird angenommen.

17. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

a) Ein Ausschussmitglied erkundigt sich, ob angesichts des Baufortschritts auf der Baustelle Peter-Thumb-Schule ein Richtfest geplant ist. Die Verwaltung entgegnet hierauf, dass bislang noch keine Überlegungen diesbezüglich erfolgt sind.

b) Ausschussmitglied Andrea Baumann weist darauf hin, dass das Straßenbord auf Höhe des Anwesens Unter Gießwiesen 19, Hilzingen (Oberbadische Filzfabrik) nicht zurückgebaut wurde. Dadurch entsteht der Eindruck, dass es sich vorliegend lediglich um eine Hofausfahrt handelt. Die Verwaltung sichert zu, sich der Sache anzunehmen. Ferner erkundigt sich Ausschussmitglied Andrea Baumann nach dem Sachstand der Bautätigkeiten Steinerbächle 10, Hilzingen (Gartenhaus u. Mauer). Die Verwaltung teilt mit, dass sich der Vorgang noch in der Bearbeitung beim Landratsamt Konstanz befindet.

c) Ein Ausschussmitglied fragt nach, warum das Loch in der Straßendecke auf Höhe Brei-testraße 27, Hilzingen noch da ist. Die Verwaltung teilt mit, dass die Behebung bereits angeordnet wurde und diesbezüglich nochmal nachgefasst wird.

18. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht


Vorgelegt am 06. November 2018

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)    
gez. Rudolf Schmidt (Schriftführer)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)        
gez. Alfons Zipperer (Ausschussmitglied)