Technischer und Umweltausschuss
Rathaus/Sitzungssaal
Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 11.09.2018
Feldlerchenweg 3b, Hilzingen
b. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport
Feldlerchenweg 3a, Hilzingen
c. Abbruch von zwei Nebengebäuden (Stall und Scheune)
Büßlinger Str. 14, Schlatt a.R.
d. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten,
9 Tiefgaragen-Stellplätzen und 2 oberirdischen Stellplätzen
Gewerbegebiet Lachen 2, Duchtlingen
a. Neubau eines 5-Familienwohnhauses mit
5 Tiefgaragenstellplätzen und 4 Stellplätzen,
Staufenstr. 2, Hilzingen
b. Errichtung eines Unterstandes für Elektrofahrzeuge und Reststoffe
Untere Gießwiesen 11, Hilzingen
c. Anbau einer Carport-/Balkonanlage an das bestehende Wohnhaus
Oberstraße 6a, Hilzingen
a. Neubau eines Einfamilienwohnhauses (2 Wohneinheiten) mit Doppelcarport,
Oberdorfstr. 22, Duchtlingen
a. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b. Billigung des Planentwurfs
c. Auslegungsbeschluss
- Notwendige Sofortmaßnahmen auf Grund vorhandener Brandschutzmängel
- Sachstandsbericht
Technischer und Umweltausschuss am 11. September 2018
Anwesend:
Vorsitzender: 2. BM-Stellvertreter Dr. Sigmar Schnutenhaus
Ausschussmitglieder: Peter Graf, Marianne Guthoff, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Alfons Zipperer, Barbara Kissmehl (Reihenfolgestellvertreterin), Ulrike Maus (Reihenfolgestellvertreterin), Ralf Oßwald (Reihenfolgestellvertreter),
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Stefan Rill
Verwaltungsmitarbeiter: Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher, Bauamtsleiter Günther Feucht, Petra Fritsch, Rudolf Schmidt (als Schriftführer)
Abwesend: entschuldigt: Andrea Baumann (privat), Holger Graf (krank), Rainer Guggemos (privat), Thomas Hägele (privat), Martin Sch-neble (krank), Andreas Wieser (beruflich)
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.20 Uhr
Zhörer: 4
Presse: 0
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht.
Anschließend stellt der Vorsitzende den Verwaltungsmitarbeiter Rudolf Schmidt als neuen Sachgebietsleiter Bauverwaltung und Nachfolger von Herrn Christian Denzel vor.
Zu dem Tagesordnungspunkt 5 wurde Herr Ekkehard Böhler vom Ingenieurbüro B&B GmbH in Konstanz sowie Frau Milena Hausberg vom Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz (ILN) Singen geladen.
Zu dem Tagesordnungspunkt 6 wurde Herr Rainer Wezstein vom gleichnamigen Architekturbüro in Tengen geladen.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Information über Kenntnisgabeverfahren
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport, Feldlerchenweg 3b, Hilzingen
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei dem angezeigten Bauvorhaben keine Bedenken der Angrenzer innerhalb der abgelaufenen Frist nach § 55 Abs. 3 LBO vorgebracht wurden und somit gemäß § 59 Abs. 4 LBO mit der Ausführung bereits begonnen werden darf.
Der geplante Neubau wird vom Ausschuss ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.
b) Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport, Feldlerchenweg 3a, Hilzingen
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei dem angezeigten Bauvorhaben keine Bedenken der Angrenzer innerhalb der abgelaufenen Frist nach § 55 Abs. 3 LBO vorgebracht wurden und somit gemäß § 59 Abs. 4 LBO mit der Ausführung bereits begonnen werden darf.
Der geplante Neubau wird vom Ausschuss ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.
c) Abbruch von zwei Nebengebäuden (Stall und Scheune), Büßlinger Straße 14, Schlatt a.R.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei dem angezeigten Abbruch keine Bedenken der Angrenzer innerhalb der abgelaufenen Frist nach § 55 Abs. 3 LBO vorgebracht wurden und somit gemäß § 59 Abs. 4 LBO mit der Ausführung bereits begonnen werden darf.
Der geplante Abbruch der Nebengebäude wird vom Ausschuss ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.
d) Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten, 9 Tiefgaragen-Stellplätzen und 2 oberirdischen Stellplätzen, Gewerbegebiet Lachen 2, Duchtlingen
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei dem angezeigten Bauvorhaben keine Bedenken der Angrenzer innerhalb der abgelaufenen Frist nach § 55 Abs. 3 LBO vorgebracht wurden und somit gemäß § 59 Abs. 4 LBO mit der Ausführung bereits begonnen werden darf.
Der geplante Neubau wird vom Ausschuss ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.
3. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Neubau eines 5-Familienwohnhauses mit 5 Tiefgaragenstellplätzen und 4 Stellplätzen, Staufenstr. 2, Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und begibt sich für die Dauer des Tagesordnungspunkts unter die Zuhörer.
Die Verwaltung erklärt, dass der entsprechenden Bauvoranfrage bereits in der Aus-schussitzung am 20.03.2018 zugestimmt wurde. Das Landratsamt Konstanz wurde jedoch auf die kritische Parkplatzsituation vor Ort und die Tatsache, dass im vorliegenden Fall ein Stellplatz pro Wohnung nicht ausreicht, hingewiesen.
Nach vorläufiger Beurteilung der Bauvoranfrage kam das Landratsamt Konstanz zu dem Ergebnis, dass sich das Bauvorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (geplante Wandhöhe/Gebäudehöhe) nicht in die nähere Umgebung gemäß § 34 BauGB einfügt.
Mit dem vorliegenden Baugesuch kommt der Bauherr, zumindest teilweise, sowohl dem Wunsch der Gemeinde nach einer Stellplatzerhöhung (1 zusätzlicher Stellplatz) als auch der Forderung der Landratsamtes nach einer Reduzierung der Wandhöhe/Gebäudehöhe (Absenkung Firsthöhe um 1,055 m, Verzicht auf Attika-Geschoss, dafür DG mit Satteldach und Gauben) nach.
In der anschließenden Diskussion zeigt sich, dass eine Mehrheit der Ausschussmitglieder sich der Einschätzung des Vorsitzenden und der Verwaltung anschließt, dass sich das geplante Gebäude in die Umgebung einfügt. Die Zahl der geplanten Stellplätze wird jedoch weiterhin sehr kritisch gesehen. Mehrere Ausschussmitglieder wünschen daher, das Landratsamt Konstanz grundsätzlich bei allen künftigen Bauanträgen auf den Umstand, dass ein Stellplatz pro Wohnung in der Realität nicht ausreicht, hinzuweisen.
Anschließend fasst das Gremium in offener Abstimmung mit sechs Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
b) Errichtung eines Unterstandes für Elektrofahrzeuge und Reststoffe, Untere Gießwiesen 11, Hilzingen
Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium ohne weitere Aussprache einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
c) Anbau einer Carport-/Balkonanlage an das bestehende Wohnhaus, Oberstr. 6a, Hilzingen
Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor und erklärt, dass die Bauherrschaft vor Einreichung des Bauantrags dahingehend beraten wurde, das Carportdach (Dachvor-sprung) aus Gründen der Verkehrssicherheit (Einhaltung des Lichtraumprofils entlang des Sankt-Josefs-Weg) um 0,50 m in Richtung Grundstücksinnere abzurücken. Die Pfosten, welche bereits einen Abstand von 0,50 cm vom Fahrbahnrand aufweisen, können an ihrer geplanten Position verbleiben. Die Bauherrschaft habe dieser Empfehlung im Vorfeld zugestimmt. Die nun eingereichten Baupläne setzen diesen Vorschlag der Verwaltung leider nicht um.
Hinzu kommt, dass der dritte, nördliche Carportstellplatz auf Höhe Oberstraße neben dem fehlenden Lichtraumprofil auch nicht die erforderliche Tiefe von 5,00 m nach der GaVO aufweist (geplant sind 4,30 m). Es ist daher wünschenswert, dass dieser Stellplatz grundsätzlich frei von Überbauung/Überdachung bleibt. Problematisch in diesem Zusammenhang ist zudem, dass die Nutzung des Carportdachs als Dachterrasse geplant ist.
Ein Ausschussmitglied fragt an, wo die Sichtbehinderung bei dem besagten dritten Carportstellplatz liegen soll. Die Verwaltung erklärt hierzu, dass die Landesbauordnung keinen Unterschied zwischen Carports (überdachte Stellplätze) und Garagen trifft und ein zu den Seiten hin offener Carport auch jederzeit wieder geschlossen werden kann, was aufgrund der Nähe zur Straße eindeutig zu einer Sichtbehinderung bei der Ausfahrt aus dem Carport führt.
Ein weiteres Ausschussmitglied fragt an, ob die jüngsten Vorstellungen der Verwaltung zur Umplanung der Carportanlage bereits mit der Bauherrschaft besprochen wurden.
Da dies bislang nicht erfolgt ist, sagt die Verwaltung zu, die Diskussion darüber an die Bauherrschaft zwecks entsprechender Umplanung des Vorhabens weiterzugeben.
Der geplante Anbau wird vom Ausschuss daher ohne weitere Beschlussfassung zur Kenntnis genommen und bis zur Vorlage geänderter Pläne vertagt.
4.Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage
a) Neubau eines Einfamilienhauses (2 Wohneinheiten mit Doppelcarport), Oberdorfstr. 22, Duchtlingen
Ausschussmitglied Peter Graf erklärt sich für befangen und begibt sich für die Dauer des Tagesordnungspunkts unter die Zuhörer.
Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor und erläutert auf Bitten des Vorsitzenden die sechs beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan “Vor dem Härdtle I“. Diese lauten im Einzelnen:
Befreiung 1: Überschreitung der GRZ (Grundflächenzahl) um 30,5 m² – entspricht einer GRZ von 0,289 statt 0,25.
Befreiung 2: Überschreitung der GFZ (Geschoßflächenzahl) um 294,5 m“ – entspricht einer GFZ von 0,627 statt 0,25.
Befreiung 3: Gaubenlänge > ¼ der Hauptdachlänge – entspricht einer Überschreitung um ca. 2,77 m.
Befreiung 4: Dachvorsprung ca. 0,30 m außerhalb Baufenster (als Abweichung nach
§ 23 Abs. 3 BauNVO durch Landratsamt zu behandeln).
Befreiung 5: Kniestock DG ca. 25 cm höher – 0,55 m statt 0,30 m.
Befreiung 6: Carport mit Flachdach und Traufhöhe > 2,50 m – geplante Traufhöhe von 2,70 m statt 2,50 m.
Vor dem Hintergrund des fortgeschrittenen Alters des Bebauungsplans (rechtsverbind-lich seit 1973) und zahlreicher, vorliegender Präzedenzfälle in dessen Geltungsbereich (der letzte in 2016), spricht sich die Verwaltung dafür aus, den beantragten Befreiungen in vollem Umfang zuzustimmen. Schließlich füge sich das Vorhaben in den heutigen Baucharakter gut ein und das strikte Festhalten an den antragsgegenständlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sei heutzutage nicht mehr zeitgemäß.
Aus der Mitte des Gremiums kommt die Frage, ob die geplanten Stellplätze zahlenmäßig ausreichen würden. Die Verwaltung antwortet darauf, dass laut Bauvorlagen nur die notwendige Anzahl an Stellplätzen laut LBO (hier: 2 Stellplätze) geplant ist. Die LBO fordert pro Wohneinheit lediglich einen Stellplatz und der Bebauungsplan enthält darüber hinaus keine Festsetzungen zur Anzahl der Stellplätze. Die unter den Zuhörern anwesende Bauherrschaft antwortet darauf, dass allerdings ein weiterer, zusätzlicher Stellplatz (insgesamt 3 Stellplätze) angedacht sei.
Ein Ausschussmitglied fragt an, ob die geplante Luftwärmepumpe an der nördlichen Grundstücksgrenze laut werden wird und was die betroffenen Nachbarn dazu sagen würden. Hierauf antwortet die Verwaltung, dass die heutigen Wärmepumpen i.d.R. alle eine immissionsschutzrechtliche Zulassung (Prüfzeichen) haben und dahingehend nicht zu beanstanden sind.
Schließlich fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
5.Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Sportanlage bei den Hegau-Hallen“, Gemarkung Hilzingen, und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den mit der Erstellung des Bebauungsplans beauftragten Herrn Ekkehard Böhler vom Büro B&B, der am Tisch der Verwaltung Platz nimmt.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden zur Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung die Beschlüsse zur Behandlung die eingegangenen Stellungnahmen, Billigung des Planentwurfes sowie öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB am Ende des Tagesordnungspunktes gleichzeitig beschlossen.
Darauf stellt sich Herr Böhler zunächst kurz vor und stellt sodann die Entwürfe des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur aktuellen Sitzung zugestellt wurden, vor. Er erläutert unter anderem, dass aufgrund der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen des FC Hilzingen, der Planentwurf zu Gunsten der Entwicklungsmöglichkeiten des Vereinsstandortes hinsichtlich Nebenanlagen und einem Verkaufstand mit Materialdepot angepasst wurde. So wurde die überbaubare Grundstücksfläche um das Vereinsheim so gewählt, dass später eine problemlose Erweiterung möglich sei. Auch sollen Nebenanlagen nunmehr auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sein.
Im Anschluss werden die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlichen Belange (TÖB) entsprechend der Vorlage der Verwaltung (Anlage 2) im Einzelnen behandelt. Besonderer Schwerpunkt der Behandlung sind u.a. die Stellungnahmen
- des Polizeipräsidiums Konstanz hinsichtlich der Notwendigkeit eines 8 m hohen Ballfangzauns
- des Landratsamtes Konstanz – hinsichtlich der Blendwirkung der Flutlichter, der Höhe des Ballfangzauns, des Ausschlusses einer Zufahrt zur B314, des Umweltberichtes mit der Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung, des Verlustes landwirtschaftlich genutzter Ackerflächen, der zügigen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
- und des Regierungspräsidiums Freiburg hinsichtlich der Ausweisung der Art der baulichen Nutzung als Sondergebiet mit Zweckbestimmung sowie der Notwendigkeit der Beteiligung der Luftaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart im Rahmen der Stellenanhörung nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Die anschließenden Fragen/Anregungen aus dem Gremium drehen sich um die folgenden Punkte:
• Auf Nachfrage eines Ausschussmitglieds, inwieweit die vorliegende Bauleitpla-nung immissionsschutzrechtliche Auswirkungen auf die eventuelle Planung eines Seniorenheims nördlich des Plangebietes haben könnte, erklärt Herr Böhler, dass die immissionsschutzrechtliche Beurteilung der (Lärm-)Situation im künftigen Bebauungsplanverfahren zu erfolgen hat.
• Ein anderes Ausschussmitglied merkt an, dass die Lage der geplanten Stellplätze südlich des Vereinsheims unvorteilhaft ist, da die (schmale) Zufahrt zu den Stellplätzen mitten durch das Baufenster, zwischen dem Vereinsheim und dem geplanten Verkaufsunterstand verläuft. Herr Böhler erklärt, dass die Lage der südlichen Stellplätze auf Wunsch des FC Hilzingen an der besagten Stelle geplant ist und der Bebauungsplan bewusst großzügigere Festsetzungen bei der überbaubaren Grundstücksfläche enthält um nicht einzuengen und Luft für Eventualitäten zu lassen.
Als nächstes begrüßt der Vorsitzende zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Milena Hausberg vom Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz (ILN), die am Tisch der Verwaltung Platz nimmt.
Frau Hausberg stellt sodann den Umweltbericht für das Baugebiet vor und erläutert, dass es sich vorliegend um ein vielseitigen Lebensraum mit hohem Artenreichtum handelt, in den eingegriffen wird. Grundsätzlich müssen Eingriffe in den wertigen Bestand vorrangig planintern vermieden bzw. gemindert werden. Die noch verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen werden in der Eingriffs-Kompensationsbilanz dargestellt. Insgesamt verbleibt für den Eingriff durch das geplante Vorhaben ein Kompensationsbedarf von 64.464 Ökopunkten. Die Kompensation des Defizits soll planextern, d.h. außerhalb des unmittelbaren Eingriffsgebiets umgesetzt werden. Die Verwaltung erläutert hierzu, dass dies gemeinsam mit Frau Beate Schirmer vom gleichnamigen Ingenieurbüro, die das Ökokonto der Gemeinde verwaltet, geplant bzw. abgestimmt wird und alsdann im Ausschuss berichtet wird.
Auf Nachfrage eines Ausschussmitglieds, ob das Kompensationsdefizit auch durch den Zukauf einer entsprechenden Anzahl von Ökopunkten ausgeglichen werden kann, antwortet der Vorsitzende, dass dies zwar grundsätzlich möglich ist, jedoch sollte die Gemeinde sich auch ihrer Verantwortung für den Umweltschutz beim Bau des Kunstrasenplatzes bewusst sein und den Ausgleich in Abstimmung mit Frau Schirmer auch tatsächlich schaffen.
Als nächstes geht Herr Böhler noch auf den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung ein und erläutert, dass es sich vorliegend im Wesentlichen um dasselbe zweistufige Verfahren handelt und daher auch die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlichen Belange (TÖB) inhaltsgleich mit den zum Bebauungsplanentwurf im Parallelverfahren sind. Lediglich die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg hinsichtlich der Ausweisung der Art der baulichen Nutzung als Sondergebiet mit Zweckbestimmung anstatt Grünfläche mit Zweckbestimmung weicht hierzu ab. Herr Böhler schlägt daher vor, der Anregung des Regierungspräsidsium zu folgen. Allerdings regt Herr Böhler an, dass die Verwaltung beim Landratsamt Konstanz abklärt, ob nicht eventuell die gesamte Sportplatzfläche inklusive Altbestand im Flächennutzungsplan als SO-Gebiet neu ausgewiesen werden sollte und nicht nur der neu geplante Kunstrasenplatz. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass der Vorschlag des Regierungspräsidiums gut und richtig ist und beachtet wird.
b) Billigung des Planentwurfs
Im Anschluss an die Diskussion wird von der Verwaltung das geplante weitere Vorgehen dargestellt: In der Zeit vom 27. September bis 02. November wird die öffentliche Auslegung durchgeführt. Voraussichtlich in der Dezember-Sitzung werden die eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage behandelt und der Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst. Vorausgesetzt, dass keine unerwarteten Probleme auftreten, kann der Gemeinderat im Januar 2019 den Satzungsbeschluss fassen. Sobald dann im Anschluss die Änderung des Flächennutzungsplans durch das Landratsamt Konstanz genehmigt worden ist, kann der Bebauungsplan im Februar 2019 in Kraft treten. Der Baubeginn könnte sodann im April 2019 erfolgen.
c) Auslegungsbeschluss
Schließlich fasst das Gremium in offener Abstimmung mit sieben Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme die folgenden
Beschlüsse:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung (Anlage 2) berücksichtigt.
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sportanlage bei den Hegau-Hallen“ und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung in der Fassung vom 31.08.2018 gebilligt.
c) Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sportanlage bei den Hegau-Hallen“ und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach § 3 abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Die nach § 4 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
6. Rathaus Hilzingen – Notwendige Sofortmaßnahmen aufgrund vorhandener Brandschutzmängel
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Architekten Rainer Wezstein zuständigen Planer für die Gesamtsanierung des Rathauses, der am Tisch der Verwaltung Platz nimmt. Bevor Herr Wezstein die Sofortmaßnahmen vorstellt, informiert der Vorsitzende über den dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich der durch das Landratsamt festgestellten Mängel im Bereich des Brandschutzes im Rathaus Hilzingen. Bereits in der TUA-Sitzung am 25.10.2016 wurde diesbezüglich erhöhter Diskussionsbedarf gesehen. Man kam zum Ergebnis, dass eine Gesamtlösung auf Dauer einer Konzeption bedarf, die jedoch bis heute nicht von der Verwaltung in Auftrag gegeben wurde. Es sei letztendlich Sache des Gemeinderates eine Gesamtlösung zu beschließen, jedoch können und sollen notwendige Sofortmaßnahmen laut Schreiben des Landratsamtes vom 23.05.2018 in der heutigen Sitzung beschlossen werden.
Als erste Sofortmaßnahme steht die Entfernung aller brennbaren Gegenstände als dem Treppenraum und den Fluren. Eine Beschlussfassung hierüber ist nicht erforderlich, da diesbezüglich eine zeitnahe verwaltungsinterne Anweisung ausreichen dürfte. Als zweite Sofortmaßnahme steht die Ausstattung des gesamten Rathausgebäudes mit funkvernetzten Rauchwarnmeldern als dauerhafte Lösung (kein Provisorium) zur Abstimmung.
Hierzu hat die Verwaltung bereits Kosten i.H.v. ca. 6.000 € überschlägig ermittelt. Hierbei sind alle Räume im Rathausgebäude berücksichtigt, außer den Kellerräumen.
Einstimmig fasst das Gremium in offener Abstimmung den folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zeitnah die Ausstattung des gesamten Rathausgebäudes, außer den Kellerräumen, mit funkvernetzten Rauchwarnmeldern zu einem Preis von ca. 6.000 € (brutto) zuzüglich der Kosten für die Vernetzung der
Kellerräume zu vergeben.
Als dritte und vierte Sofortmaßnahme stehen baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung einer Gefahr der Rauchausbreitung durch das Treppenhaus (Sicherstellung dass alle Türen zum Treppenraum zu jederzeit geschlossen sind) und die Errichtung eines zweiten Rettungswegs im Bereich des Sitzungssaals bzw. Flur 2. OG in Form einer Gerüsttreppe als Provisorium. Herr Wezstein erläutert darauf hin, dass sein Auftrag die Ausarbeitung einer kurzfristigen Notlösung für den zweiten baulichen Rettungsweg in Gestalt einer Nottreppe bzw. eines Gerüstes lautete, da die Feuerwehr den zweiten Rettungsweg bei einer Veranstaltung im Sitzungssaal mit mehr als 10 Personen nicht gewährleisten kann. Die Diskussion hierüber mit der Verwaltung, führte zur Frage bzw. Meinungsverschiedenheit über die Position der Nottreppe/des Gerüstes. Grundsätzlich bieten sich hier zwei Aufstellungsorte an: entweder von hinten, d.h. über dem Eingangsbereich des Bürgerbüros (sh. Plan Sitzungsvorlage) oder von vorne, d.h. über dem Haupteingang vom Rathausplatz.
Auf Nachfrage aus dem Gremium teilt Herr Wezstein die Kosten für die Gerüsttreppe ausweislich der ersten Angebote mit. Diese belaufen sich auf 460,00 € (brutto)/Monat, zuzüglich einer einmaligen Pauschale von 3.300,00 € für den Auf- und Abbau. Hochgerechnet auf 2 Jahre Standzeit ergibt sich lt. Herrn Wezstein eine Gesamtmiete von ca. 17.000,00 € (brutto). Als Alternative zur Anmietung besteht die Möglichkeit die Gerüsttreppe für 15.200,00 € (brutto, ohne Aufbau) bzw. für 20.000,00 € (brutto, mit Aufbau) zu kaufen. Das Gerüst hat eine bauaufsichtliche Zulassung für Fluchtwege.
Der Vorsitzende teilt ergänzend mit, dass es Sache des Gemeinderates ist, die Position der Nottreppe zu bestimmen und ob diese angemietet oder käuflich erworben wird. Hierzu ist jedoch die Ausarbeitung eines groben Funktionsplanes (u.a. mit Darstellung welches Büro in welchem Funktionsraum liegt) im Rahmen eines Gesamtkonzeptes sinnvoll und hilfreich. Das erleichtert dem Gemeinderat die Standortwahl. Auch einzelne Maßnahmen zur Rauch- und Brandabschottung des Treppenraums ergeben sich aus dem Gesamtkonzept.
Ein Ausschussmitglied regt an, das Thema im Zuge der Ortskernsanierung richtig anzugehen und nicht aufgrund des Drucks des Landratsamtes überhastet zu handeln. Zur Entschärfung des Handlungsdrucks müsste in diesem Zusammenhang auch über die Einführung eines rollierenden Sitzungssystems in anderen Sitzungsorten als dem Sitzungssaal im Rathaus nachgedacht werden.
Die Nachfrage aus dem Gremium, ob damit gerechnet werden muss, dass das Landratsamt auch die Nutzung des Trauzimmers bei entsprechender Teilnehmerzahl untersagen könnte, bejaht der Vorsitzende.
Auf Kritik aus der Mitte des Gremiums, dass seit Bekanntwerden der Brandschutzmängel im Jahr 2016 diesbezüglich keine nennenswerten Fortschritte seitens der Verwaltung erzielt wurden, teilt der Vorsitzende mit, dass entsprechende Brandschutzmaßnahmen aus einem umfassenden Gesamtkonzept entwickelt werden müssen, welches jedoch noch unter Einbeziehung der Brandschutzstelle und faktorgrün (wg. Einfügen in die Ortskernsanierungsplanung) erstellt werden muss. Die Verwaltung wird als nächstes mit dem Sachbearbeiter für vorbeugenden Brandschutz beim Landratsamt Konstanz, Herrn Onken im Einzelnen ergründen wie dringlich die von ihm vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen Nrn. 3 und 4 sind, mit dem Ziel diese Maßnahmen als Teil des Gesamtkonzeptes vom Gemeinderat beschließen zu lassen. Bis das Gesamtkonzept dem Gemeinderat vorliegt, muss für das Landratsamt klar erkennbar sein, dass die Gemeinde das Thema Brandschutz konsequent weiterverfolgt.
Einstimmig fasst das Gremium in offener Abstimmung den folgenden
Beschluss:
Herr Rainer Wezstein vom gleichnamigen Architekturbüro in Tengen wird beauf-tragt in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Konstanz (Brandschutzstelle) und dem Landschaftsarchitekturbüro faktorgrün ein Gesamtkonzept inkl. Funktionsplan zu erstellen. Die sich aus dieser konzeptionellen Planung ergebenden, erforderlichen Brandschutzmaßnahmen sind zeitnah in einer der darauffolgenden Gemeinderatssitzungen vorzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.
7. Bebauungsplan „Homboll II – 1. Erweiterung“ Gemarkung Hilzingen - Sachstandsbericht
Die Verwaltung informiert darüber, dass eine abschließende Wertung des Bebauungsplanentwurfs vom 11.07.2018 durch die Rechtsanwaltskanzlei Sparwasser & Heilshorn aus Freiburg bislang nicht abschließend erfolgt ist, da zunächst Sondierungsgespräche mit den jeweiligen Eigentümern der betroffenen Grundstücke seitens der Verwaltung geführt werden müssen. Die Gespräche mit den Eigentümern sollen in den kommenden Wochen stattfinden. Danach werden die etwaigen Änderungen/Vorstellungen zusammen mit dem Planer in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Ziel ist, den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf in der TUA-Sitzung am 06.11.2018 zu präsentieren. Bislang sind keine Bauvorhaben im Bereich des geplanten Bebauungsplangebietes eingereicht worden. Es handelt sich vorliegend zwar um ein kleines Bebauungsplangebiet, welches jedoch dennoch zeit- und arbeitsintensiv ist. Der Vorsitzende fügt hinzu, dass der Zeitansatz für das Aufstellungsverfahren schlicht zu knapp bemessen war.
8. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Im Vorfeld der Bekanntgaben kommt aus der Mitte des Gremiums der Vorschlag, die Verwaltung sollte prüfen, ob nicht im Rahmen der aktuellen Bauphase an der Peter-Thumb-Schule eine Dachsanierung angebracht sei. Das Dach aus den 60-Jahren sei in einem sanierungsbedürftigen Zustand, was v.a. bei Starkregenereignissen zeige. Der Zeitpunkt dafür sei günstig, denn eine spätere Dachsanierung käme wesentlich teurer. Dem widerspricht ein Ausschussmitglied, da seiner Ansicht nach, an dem Zustand des Daches derzeit nichts auszusetzen gäbe.
Ein anderes Ausschussmitglied regt an, die Dachsanierung in die Energetische Sanierung des Gesamtobjektes mit einzubeziehen und so ggfs. von entsprechenden Zuschüssen und Fördergeldern der KfW zu profitieren.
Der Vorsitzende nimmt den Vorschlag als sinnvolle Anregung an. Der mit der Gesamtsanierung beauftragte Architekt soll von der Verwaltung mit der Prüfung des Vorschlags betraut werden. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird dieses erneut im Gremium vorgestellt.
b) Der Serverumzug in den Keller wurde erfolgreich durchgeführt. Es liegen zwar noch nicht alle Rechnungen vor, jedoch ist bereits jetzt absehbar, dass der Haushaltsansatz von 20.000 € vermutlich nicht eingehalten werden kann, da die durchgeführten Arbeiten sehr umfangreich und komplex waren.
c) Neubaugebiet „Beim Steppbachwiesle“ 2 BA - läuft sehr zufriedenstellend, Straßenabschlüsse werden kommende Woche bereits versetzt, Belagseinbau in der Riedheimer Straße erfolgt bereits in der ersten Oktoberwoche, im künftigen Baugebiet selber sind die Kanalisationsarbeiten in vollem Gange (Firma Storz).
d) Sanierung der Lindenstraße/Staufenstraße Teil - liegt ebenfalls voll im Zeitplan und positiver Verlauf, Rohrverlegearbeiten für die neue Wasserversorgung nähern sich dem Ende. Ab kommender Woche beginnen die Kabelarbeiten. Der Belagseinbau in dem Teilstück der Staufenstraße ist in der zweiten Oktoberwoche terminiert (Firma Schleith).
e) OT Binningen, Neubau Gehweg in der Ringstraße Ecke Stubenkreuz/Schulstraße - der Gehweg ist vollendet und nach behinderten und barrierefreien Gesichtspunkten durch die Firma Braun aus Honstetten ausgebaut worden. Die Randsteine werden noch abgefast.
f) Gewässerrenaturierung Klavbach in Hofwiesen - Bezuschussung durch das RP Freiburg wurde vor kurzem negativ beschieden. Nochmaliges Nachfassen beim LRA durch unser begleitende Rechtsanwaltskanzlei Frick aus Konstanz ist im Gange. Nach bereits erteilter wasserrechtlicher Genehmigung ist trotz allem der Gewässerausbau auf Spätherbst 2018 geplant.
g) Straßensanierungen an Gemeindestraßen durch das RP Freiburg im Zuge der fertiggestellten Straßenbaumaßnahmen an der B 314 - durch Umleitungsmaßnahmen über vorhandene Gemeindestraßen im Zuge der Bauarbeiten an der B 314 wird diese Woche die GV-Straße von Hilzingen nach Twielfeld aufwendig saniert werden. Der Einbau der Tragdeckschicht erfolgt am Freitag. Ebenfalls sehr positiv, dass das Teilstück vom Kreisverkehr Twielfeld zum „Katzentaler Hof“ ebenfalls in größten Teilen mit einer neuen Tragdeckschicht bestückt wird.
h) Fußweg entlang der Weiterdinger Straße Richtung Berghöfe – inzwischen wurde durch den Bauhof der straßenbegleitende, gekieste Fußweg in den notwendigen Teilbereichen hergestellt. Somit können die Fußgänger gefahrenloser die erwähnten Berghöfe und weitere Wanderwege erreichen.
i) Die Restarbeiten beim Feuerwehrgerätehaus werden bis Ende September 2018 abgeschlossen.
j) Bei der Halle in Duchtlingen gibt es noch keine Baugenehmigung und dementsprechend keine Baufreigabe für den Umbau der Küche.
k) Die Endfertigstellung (2. BA) der Peter-Thumb-Schule verzögert sich um 4 Wochen. Der 1. BA verzögert sich um ca. 8-10 Wochen. Grund: Genehmigung erfolgte am 18.12.2017, jedoch wurde die Baufreigabe erst am 18.04.2018 erteilt, weil noch Unterlagen vom Prüfstatiker für die Freigabe fehlten.
l) Stützmauer Duchtlinger Str. 2a – das Landratsamt Konstanz hat die Stützmauer in Augenschein genommen und keine Mängel festgestellt. Daher sieht das Landratsamt keinen Handlungsbedarf.
m) Stützmauer Oberstr. 1c – das Landratsamt Konstanz hat der Bauherrschaft zuletzt im Juli 2018 angedroht, förmliche und kostenpflichtige bauordnungsrechtliche Maßnahmen zu prüfen, falls innerhalb von 2 Wochen keine Bestätigung eines Sachverständigen für Baustatik vorgelegt wird, der die ausreichende Standsicherheit der Stützmauer bestätigt. Bislang fehlt eine Rückmeldung vom Landratsamt, ob die Bestätigung nach Ablauf der Frist vorgelegt wurde.
9. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
a) Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass die Vergabe von Tiefbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter nicht immer eine zufriedenstellende Lösung ist, bezogen auf die Dauer der ausgeschriebenen Arbeiten. So würden manche Tiefbaumaßnahmen wesentlich länger dauern als bei renommierten, wenn auch teureren Konkurrenzfirmen.
b) Ein Ausschussmitglied weist auf ein Loch in der Straßendecke auf Höhe Breitestraße 27, Hilzingen hin. Die Verwaltung sichert Abhilfe zu.
c) Ein Ausschussmitglied erkundigt sich nach dem Detailablauf der Sanierung der GV-Straße und damit zusammenhangenden Straßensperrung im Teilstück vom Kreisverkehr Twiel-feld zum „Katzentaler Hof“. Die Verwaltung erläutert im Wesentlichen den Sachverhalt aus TOP 8 e).
10. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht
Vorgelegt am 09. Oktober 2018
gez. (Bürgermeister-Stellvertreter)
gez. Rudolf Schmidt (Schriftführer)
gez. Alfons Zipperer (Ausschussmitglied)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)