Technischer und Umweltausschuss
Sitzungssaal / Rathaus Hilzingen
Technischer und Umweltausschuss 19. Juni 2018
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 15.05.2018
3. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Abbruch der bestehenden Balkonanlage sowie Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus,
Grünenbergstr. 17a, Duchtlingen
b) Anbau einer Fluchttreppe an das bestehende Gebäude,
Schloßstr. 2, Weiterdingen
c) Errichtung eines Anbaus an das bestehende Einfamilien-
wohnhaus mit Garage,
Karl-Geißler-Str. 15, Hilzingen
d) Errichtung eines Carports,
Duchtlinger Str. 10, Hilzingen
e) Neubau einer Doppelgarage,
Grünenbergstr. 7, Duchtlingen
f) Umnutzung der bestehenden Lagerfläche in einen
Veranstaltungsraum,
Weingut Elisabethenberg 1, Hilzingen
4. Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage
a) Errichtung eines Bungalow/ Containers zur Nutzung als Kindertagesstätte,
Hinter Bühl 1, Hilzingen
5. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Sportanlage bei den Hegau-Hallen", Gemarkung Hilzingen und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
a) Vorstellung und Billigung der Planentwürfe
b) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
6. Erweiterung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen
Arbeitsvergaben – beschränkte Ausschreibungen:
a) LV 13 Estricharbeiten
b) LV 17 Schlosserarbeiten
7. Erweiterung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen
Arbeitsvergabe – öffentliche Ausschreibungen:
a) LV 16 Brandschutztüren
8. Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
a) Straßenteilsanierung Oberdorfstraße und Poppelestraße in Duchtlingen und Stichweg Flst.Nr. 136 Ecke Kirchstraße/Pfaffwieser Straße in Weiterdingen
- Straßenbauarbeiten
b) Sanierung Straße "Zur Lochmühle" (Teilstück) in Weiterdingen
- Straßenbauarbeiten
c) Sanierung Teilstück vom Ortsteil Binningen Richtung Weil auf Gemarkung Binningen
- Straßenbauarbeiten, Rohrverlegearbeiten Durchlass
9. Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB betreffend Flst.Nr. 196/1, Gemarkung Hilzingen
10. Bekanntgaben der Verwaltung
11. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
12. Fragemöglichkeit für Einwohner
Technischer und Umweltausschuss 19. Juni 2018
Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Peter Graf, Rainer Guggemos, Marianne Guthoff, Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Martin Schneble, Alfons Zipperer
Gemeinderäte: Barbara Kissmehl
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Egon Schmieder
Verwaltungsmitarbeiter: Bauamtsleiter Günther Feucht, Petra Fritsch, Christian Denzel (als Schriftführer)
Abwesend: entschuldigt: Holger Graf (beruflich), Andreas Wieser (beruflich)
Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 21.50 Uhr
Zuhörer: 9
Presse: 0
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Herr Schweizer weist darauf hin, dass das Bauvorhaben, das in der heutigen Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt 4 a) behandelt werde, die bekannte Rückstauproblematik bei Regen in der Straße „Hinter Bühl“ noch weiter verschärfen werde. Er möchte wissen, wie die Gemeinde mit dieser Situation umgehe. Der Vorsitzende antwortet, dass sich dies bei der Beratung des Tagesordnungspunkts zeigen werde.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 15.05.2018
Gegen die Niederschrift über die Sitzung am 15.05.2018 werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.
3. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Abbruch der bestehenden Balkonanlage sowie Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus, Grünenbergstr. 17a, Duchtlingen
Die Verwaltung erklärt, dass sich die Sache erledigt habe, da das Landratsamt Konstanz den Bauantrag formlos ablehnen werde. Als Grund führe das Landratsamt die deutliche Überschreitung der Baugrenze und eine massive Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch das Bauvorhaben an. Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt die Verwaltung, dass keine Einwände gegen das Bauvorhaben seitens der Nachbarschaft bekannt seien.
Angesichts der Tatsache, dass die erforderlichen Grenzabstände eingehalten seien und die Nachbarschaft mit dem Bauvorhaben einverstanden sei, zeigen sich in der anschließenden Aussprache mehrere Ausschussmitglieder enttäuscht über die Entscheidung des Landratsamts.
Ein Ausschussmitglied schlägt daher vor, dem Landratsamt zu signalisieren, dass die Gemeinde Hilzingen das Bauvorhaben unterstütze, und es zu bitten, seine Entscheidung nochmals zu überprüfen. Der Vorschlag findet in der darauffolgenden offenen Abstimmung mit sieben Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung die Unterstützung des Gremiums und ist damit beschlossen.
b) Anbau einer Fluchttreppe an das bestehende Gebäude, Schloßstr. 2, Weiterdingen
Der Vorsitzende stellt das Vorhaben vor und erklärt, dass dieses mit den betroffenen Ämtern beim Landratsamt Konstanz so abgestimmt sei. Da es keine andere, bessere Stelle für eine Fluchttreppe gebe, bittet der Vorsitzende den Ausschuss, dem Vorhaben zuzustimmen.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
c) Errichtung eines Anbaus an das bestehende Einfamilienwohnhaus mit Garage, Karl-Geißler-Str. 15, Hilzingen
Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor und weist darauf hin, dass die dem Bauantrag vorangegangene Bauvoranfrage seitens des Landratsamts Konstanz positiv beschieden worden sei. Ein unter den Zuhörern anwesender Nachbar meldet sich zu Wort und informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass er gegen den Bauvorbescheid Widerspruch eingelegt habe und sich das Regierungspräsidium Freiburg nun mit dem Bauvorhaben auseinandersetze. Der Vorsitzende erklärt daraufhin, dass sich das Gremium mit dem Widerspruch nicht befassen müsse und bittet die Ausschussmitglieder um ihre Zustimmung für das Bauvorhaben.
Mit vier Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und drei Enthaltungen fasst das Gremium in offener Abstimmung den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
Auf Wunsch eines Ausschussmitglieds wird hier im Protokoll festgehalten, wie das Landratsamt Konstanz gegenüber der Gemeinde begründet hat, dass die Bauvoranfrage entgegen anfangs anders lautender Auskunft schließlich doch positiv beschieden wurde:
„Für das Wohngebäude auf Grundstück Flst.Nr. 15679 der Gemarkung Hilzingen wird ein Anbau als Flachdach an ein bestehendes Einfamilienhaus beantragt.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zwischen Wegen II“, wonach als Dachform Satteldächer festgesetzt sind. Nach erster Überprüfung der Sach- und Rechtslage wurde die Gemeinde Hilzingen vor Beratung im Gemeinderat dahingehend durch das Landratsamt Konstanz informiert, dass vorliegend die Tatbestandsvoraussetzungen zur Erteilung einer Befreiung gemäß § 56 Abs. 2 Nr. 1 LBO zur Ausführung des geplanten Anbaus als Flachdach nicht erfüllt sind. Weitere Möglichkeiten zur Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften wurden nicht aufgezeigt.
Nach erneuter eingehender Überprüfung kommt das Landratsamt Konstanz zu dem Ergebnis, dass jedoch gemäß § 56 Abs. 2 Nr. 1 LBO eine Abweichung von der örtlichen Bauvorschrift zuzulassen ist, da zusätzlicher Wohnraum durch Anbau bzw. Änderung des Daches geschaffen wird und die Kenntnisgabe für die Errichtung des Gebäudes mehr als 5 Jahre zurückliegt. Hierbei handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, also keine Ermessensentscheidung. Für die Abweichung ist das gemeindliche Einvernehmen nicht erforderlich.
Das Landratsamt Konstanz wird daher die beantragte Baugenehmigung zeitnah erteilen.“
d) Errichtung eines Carports, Duchtlinger Str. 10, Hilzingen
Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor und ergänzt, dass hierfür seitens des Ausschusses noch eine sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt werden müsse. Da die Verwaltung hierfür aber erst heute eine Stellungnahme von der STEG erhalten habe, werde die Erteilung der Genehmigung auf die Tagesordnung der nächsten TUA-Sitzung gesetzt.
Ein Ausschussmitglied meldet sich zu Wort und erklärt, dass er das Bauvorhaben unterstütze, weil damit parkende Autos von der Straße weg kämen.
In offener Abstimmung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
e) Neubau einer Doppelgarage, Grünenbergstr. 7, Duchtlingen
Die Verwaltung erläutert die Unterschiede zur ursprünglichen Planung, die in der TUA-Sitzung am 23.01.2018 vorgestellt wurde, und zeigt die Baufenster der umliegenden Gebäude auf. Auf Nachfrage aus dem Gremium bestätigt die Verwaltung, dass die Nachbarn ihre Zustimmung zu dem Vorhaben geklärt haben. Außerdem bestätigt die Verwaltung, dass die Garage in Hinblick auf ihre Abmessungen noch als Grenzbau zulässig ist.
Das Gremium fasst in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
f) Umnutzung der bestehenden Lagerfläche in einen Veranstaltungsraum, Weingut Elisabethenberg 1, Hilzingen
Nachdem die Verwaltung das Vorhaben vorgestellt hat, weist Ausschussmitglied Andrea Baumann darauf hin, dass die Lagerfläche bereits seit langem als Veranstaltungsraum genutzt werde. Der unter den Zuschauern anwesende Bauherr meldet sich zu Wort und erklärt, dass der Lagerraum 1984 gebaut worden sei und seit 2011 Feste darin stattfinden würden. Daraufhin erklärt das Ausschussmitglied, dass es der Umnutzung nicht zustimmen könne, weil hier zuerst Tatsachen geschaffen worden seien, die nachträglich legalisiert werden sollen. Dies sei der falsche Weg und ungerecht gegenüber allen Bauherren, die den vorgeschriebenen Weg einhielten. Andere Ausschussmitglieder sind der Meinung, dass die Umnutzung niemanden störe, zumal es keine baulichen Veränderungen gebe. Die Gemeinde solle ein Signal aussenden, dass sie zu dem Betrieb stehe und diesen unterstütze, finden mehrere Ausschussmitglieder.
Im Anschluss an die Diskussion fasst das Gremium in offener Abstimmung bei einer Gegenstimme den folgenden
Beschluss:
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
4. Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage
a) Errichtung eines Bungalow/Containers zur Nutzung als Kindertagesstätte, Hinter Bühl 1, Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Vorhaben vor. Seiner Ansicht nach sei eine TigerR-Einrichtung in Hilzingen wünschenswert. Für diesen Standort habe sich die Bauherrschaft nach einer Alternativensuche entschieden. Im Hinblick auf die zusätzliche Versiegelung und die Entwässerungsproblematik liege es im Ermessen des Rates, ob in dem betreffenden Areal weitere Bebauungen zugelassen werden sollen. Zum Thema der Entwässerungsproblematik habe die Verwaltung vorgesehen, vor der nächsten TUA-Sitzung die Bürger zu einer Informationsveranstaltung mit dem Büro Raff einzuladen, zu der die Räte selbstverständlich auch gerne kommen können.
Ein Ausschussmitglied erklärt, dass sie dem Bauvorhaben nicht zustimmen könne, solange ihr noch weitere Informationen zur Entwässerung in dem Gebiet fehlen. Außerdem wäre es noch interessant zu wissen, wie hoch die Grundflächenzahl sei und ob es möglicherweise Probleme wegen einer Sichtbehinderung im Einmündungsbereich gebe. Ein anderes Ausschussmitglied sagt, dass er eine Nachverdichtung innerorts grundsätzlich befürworte und die Randenbahnstraße dafür prädestiniert sei. Aber auch er sei der Meinung, dass zuerst das Kanalproblem gelöst werden müsse. Ein anderes Ausschussmitglied sagt, das anfallende Regenwasser müsse auf dem Grundstück versickert werden. Seitens der Verwaltung wird nochmals auf die am 24.07.2018 stattfindende Informationsveranstaltung zum Thema der Kanalproblematik, bei der Lösungsvorschläge aufgezeigt werden, hingewiesen. Allen Beteiligten müsse jedoch klar sein, dass es keine hundertprozentige Lösung gebe.
Aus der Mitte des Gremiums kommt die Frage nach der Parksituation. Die unter den Zuhörern anwesende Bauherrschaft antwortet darauf, dass für eine ausreichende Zahl an Stellplätzen auf dem Baugrundstück, auch für das Bringen und Abholen der Kinder, gesorgt werde. Da die Eltern ihre Kinder meist zu unterschiedlichen Zeiten bringen und wieder abholen würden, sei die Zahl der benötigten Stellplätze nicht besonders hoch.
Schließlich fasst das Gremium in offener Abstimmung mit sieben Ja- und drei Nein-Stimmen den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
5. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Sportanlage bei den Hegau-Hallen“, Gemarkung Hilzingen, und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
a) Vorstellung und Billigung der Planentwürfe
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den mit der Erstellung des Bebauungsplans beauftragten Herrn Ekkehard Böhler vom Büro B&B, der am Tisch der Verwaltung Platz nimmt. Herr Böhler stellt sich zunächst kurz vor und erklärt, dass er schon über 30 Jahre Erfahrung bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen verfüge.
Herr Böhler stellt sodann die Entwürfe des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurden, vor. Er erläutert unter anderem, dass die Baufläche um das Vereinsheim so gewählt wurde, dass später eine Erweiterung möglich sei. Abgesehen von Ballfangzäunen seien als Einfriedigungen nur Hecken zulässig. Im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen sei deren Höhe auf 80 cm begrenzt. Im Übrigen gelte für (tote) Einfriedigungen das Nachbarrecht. Dies schreibe einen Mindestgrenzabstand von 50 cm vor, der sich bei Einfriedigungen höher als 1,50 m entsprechend der Mehrhöhe vergrößere. Falls es seitens des Ausschusses gewünscht sei, das Areal einzuzäunen, sollte eine entsprechende Regelung in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
Die anschließenden Fragen/Anregungen aus dem Gremium drehen sich um die folgenden Punkte:
• Nach Ansicht mehrerer Ausschussmitglieder sollten tote Einfriedungen erlaubt sein. Die Höhe der Einfriedungen solle sich am Bestand orientieren. Eine Höhe von 2,50 m wird jedoch in jedem Fall als ausreichend erachtet.
• Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt Herr Böhler, dass die Höhe des Kunstrasenplatzes so gestaltet werde, dass dieser bei Regenereignissen nicht überschwemmt werden könne.
• Der vorgeschriebene Abstand zwischen Zaununterkante und Boden von mindestens 10 cm diene der Durchlässigkeit für Kleintiere, erklärt Herr Böhler.
• Die in den Hinweisen zum Bebauungsplan zitierten Regelwerke zu vogelfreundlichem Bauen und den Pflanzquartieren seien laut Herrn Böhler lediglich als unverbindliche Empfehlungen zu verstehen.
• Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt Herr Böhler, dass das Plangebiet so weit gefasst sei, um das gesamte Areal auf eine einheitliche Rechtsgrundlage zu stellen und auch den Bestand bauplanungsrechtlich zu sichern sowie für etwaige zukünftige Baumaßnahmen Planungssicherheit zu schaffen. Ein Ausschussmitglied sorgt sich darum, dass es bei der Überplanung des Stadions zu Problemen kommen könnte, falls dieses bisher baurechtlich nicht genehmigt worden sei. Außerdem bringe ein größeres Planungsgebiet auch höhere Planungskosten und eventuell einen größeren ökologischen Kompensationsbedarf mit sich. Der Vorsitzende beziffert die Planungskosten auf 28.958,91 € inkl. MWSt. (nur Bebauungsplan) und sichert zu, dass die Verwaltung nochmals überprüfen werde, ob für das Stadion eine Baugenehmigung erteilt worden sei und ob die Überplanung möglicherweise zu Problemen führen könne. Grundsätzlich hielte er es aber für sträflich, jetzt nicht das ganze Sportgelände zu überplanen.
b) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Im Anschluss an die Diskussion wird von der Verwaltung das geplante weitere Vorgehen dargestellt: In der Zeit vom 25. Juni bis 27. Juli wird die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Am 5. Juli findet eine Informationsveranstaltung statt, um die Öffentlichkeit zu unterrichten. Voraussichtlich in der September-Sitzung werden die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und Beschluss über die öffentliche Auslegung gefasst. Vorausgesetzt, dass keine unerwarteten Probleme auftreten, kann der TUA im Dezember die Stellungnahmen aus der Offenlage abwägen und der Gemeinderat im Januar den Satzungsbeschluss fassen. Sobald dann im Anschluss die Änderung des Flächennutzungsplans durch das Landratsamt Konstanz genehmigt worden ist, kann der Bebauungsplan in Kraft treten.
Schließlich fasst das Gremium in offener Abstimmung die folgenden
Beschlüsse:
a) Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Änderung der Örtlichen Bauvorschriften „Sportanlage bei den Hegau-Hallen“ sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplans in den Fassungen vom 07.06.2018 werden gebilligt. Tote Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,50 m sollen zugelassen werden.
b) Die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
6. Erweiterung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen, Arbeitsvergaben - beschränkte Ausschreibungen
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Architekten Andreas Ernst, der am Tisch der Verwaltung Platz nimmt. Bevor Herr Ernst die Arbeitsvergaben vorstellt, informiert er über den aktuellen Stand der Baustelle an der Peter-Thumb-Schule. Die Rohbauarbeiten für die nördliche Erweiterung seien inzwischen abgeschlossen, es werde jetzt an der östlichen Erweiterung gearbeitet. Man liege derzeit fünf Wochen im Rückstand, da der Rohbauer seinen Rückstand aus dem Winter nicht wie versprochen wieder aufgeholt habe. Der Terminplan sei ohne ausreichend Puffer aufgestellt worden. Die weiteren Termine seien aber mit den anderen Handwerkern abgestimmt und die Baustelle laufe.
Der Vorsitzende erklärt, dass im freiwerdenden alten Feuerwehrgerätehaus zwei provisorische Klassenräume eingerichtet werden könnten, sodass man ca. 15.000 € für das Aufstellen von Containern einsparen könne.
a) LV 13 Estricharbeiten
Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt Herr Ernst, dass vorwiegend CAF-Estrich, bei den WCs jedoch Zementestrich, verlegt werde.
Einstimmig fasst das Gremium in offener Abstimmung den folgenden
Beschluss:
Die Estrich-Arbeiten werden an die Fa. Müller Estrich GmbH aus Salem zum Angebotspreis von 50.972,70 € (brutto) vergeben.
b) LV 17 Schlosserarbeiten
Herr Ernst erklärt, er führe die deutliche Diskrepanz zwischen der Kostenberechnung und der Vergabesumme darauf zurück, dass nur ein wertbares Angebot abgegeben worden sei. Da die Schlosserarbeiten ein relativ kleines Gewerk seien, könne es auch leichter zu größeren Abweichungen kommen. Das abgegebene Angebot, das nicht gewertet werden konnte, sei teurer gewesen.
Auf Nachfrage aus dem Gremium, ob es sinnvoll sei, die Ausschreibung aufzuheben, antwortet Herr Ernst, dass er nicht glaube, dass es dann mehr Angebote gebe. 10 angeschriebene Firmen seien viel; man könne froh sein, dass man in der derzeitigen Situation überhaupt ein Angebot bekommen habe. Verwaltungsseitig wird noch ergänzt, dass man bei einem größeren Ausführungszeitraum auch einen besseren Preis bekomme, was hier jedoch nicht möglich sei.
In offener Abstimmung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Schlosserarbeiten werden an die Schlosserei Nägele aus Steißlingen zum Angebotspreis von 16.557,66 € (brutto) vergeben.
7. Erweiterung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen, Arbeitsvergabe – öffentliche Ausschreibungen
a) LV 16 Brandschutztüren
Herr Ernst, der auch zu diesem Tagesordnungspunkt noch anwesend ist, stellt das Ausschreibungsergebnis vor.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten für den Einbau von Brandschutztüren werden an die Fa. HEWE GmbH aus Lahr zum Angebotspreis von 54.775,70 € (brutto) vergeben.
8. Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage.
a) Straßenteilsanierung Oberdorfstraße und Poppelestraße in Duchtlingen und Stichweg Flst.Nr. 136 Ecke Kirchstraße/Pfaffwieser Straße in Weiterdingen – Straßenbauarbeiten
Die Verwaltung erklärt, dass die Arbeiten aufgrund des relativ großen Umfangs nicht vom Bauhof erledigt werden, sondern an eine Fremdfirma vergeben werden. Der günstigste Anbieter, die Firma Lopes, sei bei der Verwaltung bekannt und genieße einen einwandfreien Ruf.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten für die Straßenteilsanierung Oberdorfstraße und Poppelestraße in Duchtlingen, sowie des Stichwegs Flst.Nr. 136 Ecke Kirchstraße/Pfaffwieser Straße in Weiterdingen werden an die Fa. Lopes Tiefbau, Byk-Gulden-Str. 12, 78224 Singen, zum Gesamtpreis von 50.233,48 € (brutto) vergeben.
b) Sanierung Straße „Zur Lochmühle“ (Teilstück) in Weiterdingen - Straßenbauarbeiten
Die Verwaltung weist darauf hin, dass hier inklusive der Vermessungs- und Ingenieurkosten überplanmäßige Ausgaben in Höhe von ca. 25.000 € entstehen, die genehmigt werden müssten. Aufgrund der kürzlich beschlossenen Änderung der Hauptsatzung könne dies in diesem Fall der TUA machen. Die Ausführung der Arbeiten sei im Zeitraum zwischen Anfang und Ende Oktober nach Aberntung der Ackerfläche geplant.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert die Verwaltung kurz, was für ein Unterbau für die Wege vorgesehen sei. Es sei nur in den Randbereichen eine stärkere Tragschicht geplant.
Ein Ausschussmitglied begrüßt die Maßnahme und hofft, dass die Straße nach der Sanierung wieder häufiger genutzt werde.
In getrennten, offenen Abstimmungen fasst das Gremium jeweils einstimmig die folgenden
Beschlüsse:
• Die Arbeiten für die Sanierung der Straße „Zur Lochmühle“ (Teilstück) in Weiterdingen werden an die Fa. Lopes Tiefbau, Byk-Gulden-Str. 12, 78224 Singen, zum Gesamtpreis von 107.746,88 € (brutto) vergeben.
• Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 25.000 € werden genehmigt.
c) Sanierung Teilstück vom Ortsteil Binningen Richtung Weil auf Gemarkung Binningen – Straßenbauarbeiten, Rohrverlegearbeiten Durchlass
Auch hier gebe es laut Verwaltung eine Überschreitung des Haushaltsplanansatzes. Hintergrund dafür sei, dass die Verkalkung der straßenbegleitenden Verdolung zunächst nicht erkannt und deshalb in diesem Umfang nicht im Haushaltsplanansatz berücksichtigt worden sei, die Verdolung aber unbedingt erneuert werden müsse.
In getrennten, offenen Abstimmungen fasst das Gremium jeweils einstimmig die folgenden
Beschlüsse:
• Die Straßenbau- und Rohrverlegearbeiten Durchlass werden an die Fa. Lopes Tiefbau, Byk-Gulden-Str. 12, 78224 Singen, zum Gesamtpreis von 59.927,09 € (brutto) vergeben.
• Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 27.927,09 € werden genehmigt.
9. Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB betreffend Flst.Nr. 196/1, Gemarkung Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt, der sich aus der Sitzungsvorlage ergibt, wird von der Verwaltung kurz zusammengefasst dargestellt. Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Der gerichtliche Vergleich – und damit auch die Auflassung – wird genehmigt.
10. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Die Arbeiten für den Bau der Wasserleitung vom Kreisverkehr B 314 / Dietlishofer Straße bis nach Dietlishof werden in zwei Wochen abgeschlossen sein.
b) Mit den Erschließungsarbeiten für den 2. Bauabschnitt des Neubaugebiets „Beim Steppbachwiesle“ wird im Juli begonnen.
c) Die Arbeiten für den Gehweg in der Ringstraße in Binningen werden in einer Woche begonnen werden.
d) Für die Anwohner der Staufenstraße und Lindenstraße findet in Hinblick auf die bevorstehende Baumaßnahme am 27. Juni um 19.00 Uhr eine Informationsveranstaltung statt, bei der auch Vertreter der an der Baumaßnahme beteiligten Firmen (Baufirma, Versorger, etc.) anwesend sein werden.
e) Bezüglich der für die Renaturierung des Klavbachs bei Hofwiesen benötigten Baustraße über Privatgrund hat das Landratsamt Konstanz mittlerweile eine Lösung mit dem betreffenden Grundstückseigentümer herbeigeführt. Die wasserrechtliche Genehmigung wird seitens des Landratsamts in Kürze erfolgen; im Nachgang wird dann über eventuelle Fördergelder entschieden.
f) Den geplanten Fußweg vom Ortsausgang Hilzingen (Weiterdinger Straße) in Richtung Laurentiushof wird der Bauhof in den nächsten Wochen realisieren.
g) Die in der vergangenen TUA-Sitzung seitens eines Ausschussmitglied vorgebrachten Bedenken bezüglich der Stützmauern in der Duchtlinger Str. 10a wurden an das Landratsamt Konstanz, das sich der Sache annehmen wird, weitergeleitet.
h) Laut dem Architekten des neuen Feuerwehrgerätehauses wird Anfang der nächsten Woche die Endreinigung durchgeführt und anschließend die Möblierung geliefert.
11. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
a) Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass bei Starkregen sehr viel Schmutz vom Tanzplatz heruntergespült werde und dass es zu Problemen kommen könne, wenn das Hochwasserbauwerk am Steppbach durch Treibgut, das im Rechen hängen bleibe, blockiert werde. Der Vorsitzende antwortet, dass die Feuerwehr mit der Funktion der Hochwasserschutzmaßnahmen zufrieden gewesen sei. Von der Verwaltung wird ergänzt, dass es im oberen Teil des Tanzplatzes durchaus problematisch werden könne, das Wasser aber in den Steppbach laufe. Die Hochwasserschutzmaßnahmen funktionierten selbstverständlich nur, wenn sie regelmäßig überprüft und mögliche Störungen beseitigt würden.
b) Ein Ausschussmitglied fragt, ob die mit der Sanierung der Lindenstraße und Staufenstraße beauftragte Firma von der anstehenden Vollsperrung eines Teilstücks der B 314 wisse und sich darauf eingerichtet habe. Die Verwaltung dankt für den Hinweis und wird die Baufirma von der Sperrung in Kenntnis setzen.
c) Ein Ausschussmitglied bittet die Verwaltung, das zurzeit wieder verstärkt auftretende „wilde Parken“ auf dem Festplatz zu unterbinden, um Schäden am Platz und die damit verbundenen Reparaturkosten zu vermeiden.
d) Ein Ausschussmitglied fragt, wer zur Einweihung der Mountainbike-Strecke am vergangenen Wochenende eingeladen gewesen sei. Das Ausschussmitglied bemängelt außerdem, dass die Absprache der Schilderstandorte mit den betroffenen Landwirten schlecht gewesen sei. Der Vorsitzende antwortet, dass zu dem kleinen Pressetermin die oberste Führung der Stadt Singen und beteiligte Landwirte eingeladen gewesen seien. Der Vorsitzende selbst habe an dem Termin nicht teilnehmen können; an seiner statt habe sein Stellvertreter Martin Schneble teilgenommen. Selbiger berichtet, dass die Veranstaltung eine „runde Sache“ gewesen sei. Die Beschilderung sei auf den Termin hin sehr kurzfristig erfolgt, es werde noch nachgebessert.
e) Ein Ausschussmitglied ist der Meinung, dass zum Thema Spielhallen in Hilzingen im Gemeinderat eine Grundsatzdiskussion geführt werden müsse – auch mit Blick auf die Nachbargemeinde Mühlhausen-Ehingen, die jüngst die Ansiedlung einer Spielhalle nicht habe verhindern können.
12. Fragemöglichkeit für Einwohner
Der Weiterdinger Ortsvorsteher Egon Schmieder erinnert daran, dass im kommenden Jahr Kommunalwahlen anstehen. Vor der vergangenen Wahl hätten alle Parteien damit geworben, sich für bezahlbaren Wohnraum in Hilzingen stark zu machen. Er appelliert an die Parteien, sich selbstkritisch zu fragen, was sie in den vergangenen Jahren dafür unternommen haben.
Vorgelegt am 24. Juli 2018
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Christian Denzel (Schriftführer)
gez. Martin Schneble (Ausschussmitglied)
gez. Heinrich Mohr (Ausschussmitglied)