Technischer und Umweltausschuss
Sitzungssaal / Rathaus Hilzingen
Technischer und Umweltausschuss 15.05.2018
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 24.04.2018
3. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Neubau einer Doppelgarage,
Schlatt a.R., Bahnholzstr. 15a, 78247 Hilzingen
b) Neubau eines Wohnhaues mit Einliegerwohnung, Garage im UG und 2 Stellplätzen,
Keltenweg 2, 78247 Hilzingen
c) Neubau von zwei Werkhallen, einem Bürogebäude und einem Garagengebäude,
Killwies 5, 78247 Hilzingen
d) Umbau des bestehenden Wohnhauses durch Einbau einer 2. Wohneinheit,
Schlatt a.R., Weidenbühlstr. 11
e) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppel garage,
Feldlerchenweg 13, 78247 Hilzingen
f) Sanierung des bestehenden Wohnhauses, mit Ausbau des Dachgeschosses, Anbau eines Balkons sowie Erweiterung der bestehenden Garage,
Berghof 7a, 78247 Hilzingen
g) Halle Duchtlingen: Nutzungsänderung von Geräteraum in Küche,
Hegaustr. 11, 78247 Hilzingen
4. Erweiterung der Peter Thumb Schule Hilzingen
- Notfall- und Gefahren-Reaktions-System („Amokanlage“)
5. Neubau Feuerwehrgerätehaus
Arbeitsvergabe:
a) LV Fertigteilgarage
b) Ersatzstromversorgungsanlage
6. Optimierung der Wasserversorgung auf Gemarkung Hilzingen
- Vergabe von Ingenieurleistungen für eine Rohrnetzberechnung
7. Bekanntgaben der Verwaltung
8. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
9. Fragemöglichkeit für Einwohner
Technischer und Umweltausschuss 15. Mai 2018
Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Holger Graf, Peter Graf, Rainer Guggemos (ab TOP 3b), Marianne Guthoff, Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Steffen van Wambeke (als Reihenfolgestellvertreter für Alfons Zipperer), Andreas Wieser
Gemeinderäte: Barbara Kissmehl
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Egon Schmieder
Verwaltungsmitarbeiter: Bauamtsleiter Günther Feucht, Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes, Petra Fritsch, Christian Denzel (als Schriftführer)
Abwesend: entschuldigt: Martin Schneble, Alfons Zipperer
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 22.25 Uhr
Zuhörer: 10
Presse: 0
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 24.04.2018
Gegen die Niederschrift über die Sitzung am 24.04.2018 werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.
Der Vorsitzende geht auf die in der vergangenen Sitzung vorgetragenen Einwände gegen das Protokoll vom 20.03.2018 ein und schlägt vor, den Wortlaut des zweiten Beschlusses zu TOP 6a um den folgenden Satz zu ergänzen: „Es werden pro Wohneinheit mindestens zwei Stellplätze, die nicht gefangen sein dürfen, verlangt.“ Da es seitens der Ausschussmitglieder gegen diesen Vorschlag keinen Widerspruch gibt, stellt der Vorsitzende fest, dass die Änderung des Protokolls vom 20.03.2018 somit wie vorgeschlagen beschlossen ist.
3. Beschlussfassung über Bauanträge
Die einzelnen Bauvorhaben werden von der Verwaltung vorgestellt. Soweit jeweils vorhanden, werden die Pläne und Ansichten gezeigt.
a) Neubau einer Doppelgarage, Schlatt a.R., Bahnholzstr. 15a, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und begibt sich für die Dauer des Tagesordnungspunkts unter die Zuhörer.
Auf Nachfragen aus dem Gremium erklärt die Verwaltung, dass die Garage Außenmaße von 7 m auf 10 m habe und die in den Plänen dargestellte Garage laut Aussage des Landratsamts Konstanz genehmigungsfähig sei. Für Verwunderung im Gremium sorgt die Tatsache, dass das Baugrundstück vom Nachbargrundstück Flst.-Nr. 475 abgetrennt wurde. Der Verwaltung erklärt, dass die Garage für die Bewohner des auf der anderen Straßenseite liegenden Wohnhauses Bahnholzstr. 17 geplant sei.
In offener Abstimmung fasst das Gremium mit acht Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen den folgenden
Beschluss:
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
b) Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage im UG und 2 Stellplätzen, Keltenweg 2, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung erläutert, dass seitens der Bauherrschaft keine Befreiungen beantragt worden seien. Ein Teil des Dachvorsprungs gehe über die Baugrenze hinaus, was aber unproblematisch sei. Schwerer wiege die Überschreitung der maximalen Grundflächenzahl (GRZ = 0,4), die die Verwaltung festgestellt habe. So sei die GRZ durch den Baukörper um 7% überschritten, was ca. 15 m² entspreche. Durch Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen dürfe die GRZ darüber hinaus zwar um 50% überschritten werden. Doch auch diese Grenze werde hier um 3%, entsprechend etwa 10 m², überschritten. Da die Gemeinde im Baugebiet „Beim Steppbachwiesle“ bisher keinerlei Befreiungen zugestimmt habe, schlägt die Verwaltung vor, dies im vorliegenden Fall konsequenterweise auch nicht zu tun.
Ein Ausschussmitglied merkt an, dass eine GRZ von 0,4 schon sehr großzügig sei. Benachbarte Gemeinden ließen meist nur eine GRZ von 0,3 zu.
In der folgenden, positiven Abstimmung über das Bauvorhaben fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird nicht zugestimmt.
c) Neubau von zwei Werkhallen, einem Bürogebäude und einem Garagengebäude, Killwies 5, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung erklärt, dass der Mindestabstand zur Freileitung eingehalten sei und sich die Bauherrschaft dies vom Netzbetreiber auch bestätigen lassen habe. Es seien zehn Außen- und acht Garagenstellplätze geplant. Die vorliegenden Pläne ließen keinerlei Rückschlüsse auf eine möglicherweise geplante Wohnnutzung zu.
In offener Abstimmung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
d) Umbau des bestehenden Wohnhauses durch Einbau einer 2. Wohneinheit, Schlatt a.R., Weidenbühlstr. 11
Seitens der Verwaltung wird erklärt, dass eine zweite Wohneinheit eingebaut werden solle. Für die beiden Wohneinheiten gebe es zwei Garagen und einen Stellplatz. Das Grundstück sei groß genug, dass im Bedarfsfall auch noch weitere Stellplätze hergestellt werden könnten. Der Kniestock solle auf 1,00 m angehoben werden anstatt der zulässigen 0,30 m.
Die Verwaltung erklärt, dass eine Bauvoranfrage zu diesem Bauantrag bereits am 23.01.2018 im TUA behandelt und vom Landratsamt Konstanz anschließend positiv beschieden wurde. Gegenüber der Bauvoranfrage gebe es geringfügige Änderungen bezüglich der Treppen im Außenbereich der Garage, der Nutzung des Garagendachs (Flachdach) als Terrasse und der Bemaßung.
In offener Abstimmung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
e) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Feldlerchenweg 13, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Peter Graf erklärt sich für befangen und begibt sich für die Dauer des Tagesordnungspunkts unter die Zuhörer.
Seitens der Verwaltung wird erklärt, dass die zulässige Nutzung nicht überschritten werde. Die Geländeabgrabung betrage höchstens 0,7 m und bewege sich somit auch im Rahmen des Zulässigen. Jedoch seien vor der Garage anstatt der geforderten 5,50 m Stauraum zum Teil nur 4,80 m geplant. Die Verwaltung schlägt vor, das Landratsamt Konstanz auf diesem Umstand hinzuweisen und die Einhaltung des Mindeststauraums zu fordern.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Auf die Einhaltung des Mindeststauraums von 5,50 m vor der Garage wird bestanden.
f) Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit Ausbau des Dachgeschosses, Anbau eines Balkons sowie Erweiterung der bestehenden Garage, Berghof 7a, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung erläutert das Bauvorhaben und erklärt, dass das Landratsamt Konstanz im Außenbereich keine zweite Wohneinheit genehmigen könne. Eine zweite, noch nicht genehmigte Wohneinheit sei aber bereits vorhanden. Ebenso bereits vorhanden sei der Balkon, der jetzt nachgenehmigt werden müsse.
Ein Ausschussmitglied ist der Ansicht, dass man dem Bauantrag zustimmen könne, da der Baukörper kaum verändert werde. Gegen die Erweiterung der Garage habe er keine Bedenken.
Daraufhin fasst das Gremium mit zehn Ja-Stimmen und einer Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
g) Halle Duchtlingen: Nutzungsänderung von Geräteraum in Küche, Hegaustr. 11, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und begibt sich für die Dauer des Tagesordnungspunkts unter die Zuhörer.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Küche in der Halle Duchtlingen bisher baurechtlich nur als Geräteraum genehmigt gewesen sei. Im Zuge des Umbaus werde jetzt die Genehmigung für die Küche nachgeholt.
Anschließend erläutert die Verwaltung anhand eines Planes die geplanten Umbaumaßnahmen und stellt die Ausstattung der Küche vor. Wie auch für den Umbau der Küche in der Halle Riedheim, seien für den Umbau 65.000 € im Haushalt veranschlagt.
Nachdem die Verwaltung noch Detailfragen mehrerer Ausschussmitglieder bezüglich der Küchenausstattung beantwortet hat, fasst das Gremium in offener Abstimmung
einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
4. Erweiterung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen – Notfall und Gefahren-Reaktions-System („Amokanlage“)
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wolfgang Klafke vom gleichnamigen Büro für technisches Risikomanagement, der am Tisch der Verwaltung Platz nimmt. Der wesentliche Sachverhalt, den Herr Klafke sehr anschaulich und ausführlich vorträgt und auf dessen Wiedergabe hier aus Gründen der Protokollvereinfachung verzichtet wird, ergibt sich aus den umfangreichen Präsentationsunterlagen, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurden.
Die nach der Präsentation seitens der Ausschussmitglieder noch offenen Fragen beantwortet Herr Klafke wie folgt:
• Es besteht keine Pflicht, in der Peter-Thumb-Schule ein Notfall und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) zu installieren. Es ist eine politische Entscheidung, ob die getan werden soll. Entscheidet sich die Gemeinde dafür, ist es ratsam, ein normgerechtes System zu installieren, damit die Verantwortlichen im Schadensfall kein Verschulden trifft. Der Risikomanager und der Bürgermeister tragen gemeinsam die Verantwortung für das Notfallkonzept und haften für grobe Fahrlässigkeit.
• In der Regel liegt an Grundschulen der Gefahrengrad 1 und an weiterführenden Schulen der Gefahrengrad 2 vor. Den Gefahrengrad 3 findet man in der Regel nur ausnahmsweise an speziellen Schulen für verhaltensauffällige bzw. -gestörte Kinder. Dies hindert jedoch einen Schulträger nicht daran, Elemente eines höheren Gefahrengrades in ein NGRS für einen niedrigeren Gefahrengrad zu implementieren.
• Möglicherweise bestehende technische Unzulänglichkeiten eines NGRS können auch mit Hilfe von organisatorischen Konzepten gelöst werden.
• An den beiden angebotenen Workshops können neben Lehrern, Schulmitarbeitern und Vertretern von Polizei und Feuerwehr auch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung teilnehmen. Die Teilnehmer kann der Auftraggeber, also die Gemeinde, selbst bestimmen.
• An der Schule kann niemand dazu verpflichtet werden, Teil des Krisenteams zu werden. Erfahrungsgemäß besteht aber bereits an jeder Schule ein Krisenteam.
• Die Kosten für die Einrichtung eines NGRS können vorab nicht pauschal beziffert werden. Dafür ist erst eine genauere Untersuchung notwendig. Als „Hausnummer“ kann erfahrungsgemäß mit 1.000 € pro Sprechstelle gerechnet werden. Die Durchführung der beiden Workshops zum Projektbeginn und die Objektbewertung kosten rund 5.000 € netto. Daraus ergibt sich keine Verpflichtung, ein NGRS umzusetzen.
• Ein gewisses Restrisiko wird immer bestehen bleiben und kann durch kein noch so gutes NGRS komplett eliminiert werden. Es liegt letztlich an der Gemeinde, die Sinnhaftigkeit eines NGRS für die Peter-Thumb-Schule abzuschätzen. Es macht Sinn, ein NGRS auch mit technischem Nutzen für den Alltag, z. B. als Kommunikationsanlage, zu verbinden.
Im Laufe der Diskussion wird der Vorschlag gemacht, zunächst die beiden Workshops und die Risikoermittlung durchzuführen. Auf deren Grundlage könne dann später entschieden werden, ob ein NGRS installiert werden solle.
Bei der abschließenden Abstimmung sind die beiden Ausschussmitglieder Martin Jordan und Heinrich Mohr, die kurzzeitig den Sitzungssaal verlassen, nicht anwesend. Mit sieben Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen fasst das Gremium auf Vorschlag des Vorsitzenden in offener Abstimmung den folgenden
Beschluss:
Es wird eine Risikoermittlung inklusive notwendiger Vorschritte durchgeführt und eine Risikomanagementakte erarbeitet. Danach entscheidet der Gemeinderat nochmals gesondert über die Errichtung einer NGRS-Anlage entsprechend dem Ergebnis der Analyse.
5. Neubau Feuerwehrgerätehaus, Arbeitsvergaben
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Ausschussmitglieder Andreas Wieser, der in seiner Funktion als Architekt des Feuerwehrgerätehauses am Tisch der Verwaltung Platz nimmt.
a) LV Fertigteilgarage
Herr Wieser berichtet, dass er bei den Herstellern des Notstromaggregats und des dazugehörigen Anhängers Maße und Gewicht erfragt habe. Das Notstromaggregat sei 4.650 mm lang, 1.670 mm breit, 2.230 mm hoch und wiege 2.100 kg. Die Durchfahrtshöhe des Garagentors müsse daher mindestens 230 cm betragen. Da die Radlast bei dem doppelachsigen Anhänger anders verteilt sei als bei einem Pkw, brauche es außerdem einen zusätzlich verstärkten Garagenboden. Aufgrund der überraschend großen Abmessungen des Aggregats habe man in einer Einzelgarage keinen ausreichenden Bewegungsraum mehr, sodass man eigentlich eine Doppelgarage bräuchte.
Die Kosten für eine ausreichend große Doppelgarage mit verstärktem Boden belaufen sich mündlichen Angaben der Hersteller zufolge grob geschätzt auf 19.200 € mit quadratischem Kubus bzw. 21.000 € mit konischem Kubus. Der preisliche Unterschied zwischen beiden Ausführungsvarianten liege somit nur noch bei rund 2.000 €.
In der anschließenden Diskussion wird im Gremium über Möglichkeiten nachgedacht, auf einen Anhänger, dessen letztlichen Abmessungen noch nicht bekannt sind, verzichten zu können. Dazu merkt der Vorsitzende an, dass das Aggregat mobil sein solle, da mit ihm notfalls auch der Haupttiefbrunnen betrieben werden könne. Es wird daraufhin der Vorschlag gemacht, das Aggregat mit einem Hubwagen zu rangieren und auf einen Anhänger zu verladen. Dem wird entgegen gehalten, dass die Feuerwehr im Notfall andere Sorgen habe, als ein Aggregat zu verladen, das sich aufgrund seines großen Gewichts auch mit einem Hubwagen kaum bewegen lasse.
Neben der Frage, ob es einen Anhänger braucht, wird auch wie bereits in vergangenen Sitzungen zu dem Thema ausgiebig über die Form der Garage (quadratischer oder konischer Kubus) diskutiert. Hierzu gibt es sowohl Befürworter der einen als auch der anderen Lösung.
Ausschussmitglied Holger Graf stellt am Ende der Diskussion den Antrag, zunächst zu prüfen, ob das Aggregat von der Feuerwehr mittels Hubwagen rangiert und verladen werden kann. Der Antrag wird mit vier Ja- und sechs Nein-Stimmen abgelehnt.
Der folgende Antrag von Ausschussmitglied Andrea Baumann, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, bis genauere Daten über die Abmessungen des Anhängers vorliegen, wird mit vier Ja- und sechs Nein-Stimmen ebenfalls abgelehnt.
Auch der Antrag des Vorsitzenden, die Firma Koch aus Steißlingen mit den Arbeiten für eine Doppelgarage mit konischem Kubus zum Angebotspreis von 21.000 € zu beauftragen, findet mit fünf Ja- und fünf Nein-Stimmen keine Mehrheit und ist somit abgelehnt.
Der Antrag des Vorsitzenden, die Firma Pfaff aus Friedrichshafen mit den Arbeiten für eine Doppelgarage mit quadratischem Kubus zum Angebotspreis von 19.200 € zu beauftragen, erhält keine Ja-Stimme und ist somit ebenfalls abgelehnt.
Ohne Beschluss ist der Tagesordnungspunkt somit beendet.
b) Ersatzstromversorgungsanlage
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung mit neun Ja-Stimmen und einer Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten für die Ersatzstromversorgungsanlage werden an die Firma Eisen Pfeiffer in Stockach zum Angebotspreis von 33.691,08 € (brutto) vergeben.
6. Optimierung der Wasserversorgung auf Gemarkung Hilzingen – Vergabe von Ingenieurleistungen für eine Rohrnetzberechnung
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage.
Ein Ausschussmitglied äußert sich skeptisch, was die Chance auf Förderung betrifft, da es in der Vergangenheit häufig weniger Förderung gegeben habe als man sich erhofft habe. Verwaltungsseitig wird versichert, dass die Förderchancen gut seien, weil Hilzingen in das Förderprofil passe. Das weitere Vorgehen werde von den Zuschüssen abhängig gemacht. Zur Klarstellung erklärt die Verwaltung, dass es eine Förderung nur für das Strukturgutachten, das als weiterer Schritt nach der Rohrnetzberechnung im Folgejahr erstellt werden könne, gebe.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt die Verwaltung, dass die ermittelten Daten der Gemeinde gehören. Man könne mit ihnen beliebig verfahren, sie also auch an Dritte weitergeben.
In einer offenen Abstimmung zusammengefasst fasst das Gremium einstimmig über die folgenden beiden Punkte den
Beschluss:
1. Mit dem Erstellen einer Rohrnetzanalyse und Rohrnetzberechnung für die Gesamtgemeinde Hilzingen wird die Firma RBS Wave, Mittlerer Pfad 2, 70499 Stuttgart beauftragt.
2. Es werden überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 7.200 € netto genehmigt.
7. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Die Pfadfinder haben am 3. Mai mit den vorbereitenden Arbeiten für den Bau der Garage hinter der Hegau-Halle begonnen.
b) Beim Bau des Feuerwehrgerätehauses war für die Schlauchpflegeeinrichtung ein Nachtrag in Höhe von 1.116,00 € netto für die Anpassung und Versteifung der Edelstahlwanne erforderlich.
c) Die folgenden beschränkten Ausschreibungen für das neue Feuerwehrgerätehaus sind erfolgt: Schreinerarbeiten, Feuerwehrspinde, Regale für Lagerraum und Lagerempore, Beschilderung, Küche und Eckbank Schulung. Die Submissionen finden am 23.05.2018 zwischen 10.45 und 12.00 Uhr statt. Die Vergaben sollen im Gemeinderat am 05.06.2018 erfolgen.
d) Die archäologische Untersuchung im Bereich des zweiten Bauabschnitts des Neubaugebiets „Beim Steppbachwiesle“ hat bereits umfangreiche Funde zutage gefördert. Die Untersuchung wird nach jetzigem Stand voraussichtlich im veranschlagten Kosten- und Zeitrahmen bleiben.
e) Die Firma Heinz Streit aus Gottmadingen-Ebringen, die das einzige Angebot für die landschaftsgärtnerischen Arbeiten zur Renaturierung eines Teilstücks des Gießwiesengrabens in Hilzingen abgegeben hat, hat die Bindefrist für ihr Angebot bis Ende Oktober verlängert. Die Biberbeauftragte wird die Situation vor Ort noch untersuchen.
f) Der Verwaltung wartet noch auf die Genehmigung des Wasserrechtsgesuchs für die Renaturierung des Klavbachs bei Hofwiesen. Erst wenn die Genehmigung vorliegt, kann auch die Zuschussfrage geklärt werden.
g) Aktuell laufen die folgenden Ausschreibungen, deren Arbeitsvergaben in der nächsten Sitzung geplant sind:
- Sanierung des Wegs zur Lochmühle, Weiterdingen
- Sanierung eines Teilstücks der Kirchstraße (Stichweg), Weiterdingen
- Sanierung eines Teils der Poppele- und der Oberdorfstraße, Duchtlingen
- Sanierung eines Teilstücks der Gemeindeverbindungsstraße Binningen-Weiterdingen bei Binningen sowie eines Durchlasses
h) Der SC Weiterdingen ist auf die Verwaltung mit der Bitte zugekommen, Mängel an den Duschen in der Halle Weiterdingen zu beheben. Mit Hinblick auf die geplante Hallensanierung werden an den sanitären Anlagen Maßnahmen soweit durchgeführt, wie sie zum Aufrechterhalten des Spielbetriebs notwendig sind.
8. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
a) Nach Ansicht von Ausschussmitglied Andrea Baumann werden die Sitzungsprotokolle in vergangener Zeit vermehrt anonymisiert verfasst. Sie würde in den Protokollen aber gerne namentlich zitiert werden. Der Vorsitzende erwidert, dass die derzeitige Praxis vor längerer Zeit so gewünscht worden sei, man sich darüber aber nochmal unterhalten könne.
b) Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass kürzlich der Radweg zwischen Twielfeld und Singen gesperrt gewesen sei. Ein anderes Ausschussmitglied erklärt, dass der Grund für die Sperrung herabgefallene Äste gewesen seien. In einer der vergangenen Sitzungen habe er schon auf das Problem und darauf, dass die Gemeinde dort eine Verkehrssicherungspflicht habe, hingewiesen
c) Ein Ausschussmitglied fragt, wie bezüglich des Schreibens mit Unterschriftenliste der Anwohner in der Plörenstraße, das die Gemeinderäte erhalten haben, weiter verfahren werden soll. Seitens der Verwaltung wird geantwortet, dass es die von den Anwohnern geforderte hundertprozentige Sicherheit nicht geben könne. Ausschussmitglied Andrea Baumann erklärt, dass ihr die Zusammenhänge immer noch nicht ganz klar seien. Sie bittet die Verwaltung, diese nochmals darzustellen.
d) Gemeinderätin Barbara Kissmehl erklärt, dass sie am Ortsausgang nach dem Ortsschild in Richtung Weiterdingen einen Erdhaufen liegen gesehen habe. Sie fragt, ob dort schon mit dem Bau des straßenbegleitenden Fußwegs begonnen wurde. Die Verwaltung antwortet, dass der Erdhaufen privat sei und der Bauhof den Fußweg in den nächsten Monaten, vermutlich im Frühsommer, anlegen werde.
9. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Die Eheleute Schweizer, Mitunterzeichner der unter TOP 8 c) angesprochenen Unterschriftenliste, melden sich bezüglich der bekannten Kanalrückstauproblematik, die bei Starkregen in der Plörenstraße auftritt, zu Wort. Sie erklären, dass sie keinen hundertprozentigen Schutz verlangen, aber wenigstens Entlastung wünschen. Der Ausbau des Kanals in der Hauptstraße, der die gewünschte Entlastung bringen könne, sei schon vor langer Zeit versprochen worden. In den letzten neun Jahren habe sich diesbezüglich aber nichts getan. Die Eheleute Schweizer beklagen außerdem, dass die für Ende letzten Jahres versprochene Versammlung der Anwohner mit Gemeindevertretern und dem Ingenieurbüro Raff nicht stattgefunden habe.
Der Vorsitzende entschuldigt sich dafür, dass die Versammlung nicht stattgefunden hat. Stattdessen habe das Büro Raff jedes Haus einzeln analysiert und die Eigentümer beraten. Nach Ansicht des Vorsitzenden seien die persönlichen Gespräche mit Fachleuten ein wesentlich wertvollerer Service seitens der Gemeinde gewesen. Seitens des Bauamts wird noch ergänzt, dass jeder einzelne betroffene Haushalt angeschrieben worden sei, bei einem Drittel davon jedoch überhaupt kein Interesse bestanden habe.
Frau Schweizer erwidert daraufhin, dass sie die Einzelanalysen der Fachleute nicht nachvollziehen könne. Im Übrigen könne man nicht mehr von Jahrhundertregenereignissen sprechen, wenn derartige Wassermengen zwei bis drei Mal im Jahr herabregnen. Schließlich bleibe noch die Frage offen, weshalb die Gemeinde in den vergangenen neun Jahren nichts in der Hauptstraße unternommen habe. Darauf antwortet der Vorsitzende, dass die Hauptstraße im Zusammenhang mit der Ortskernsanierung angegangen werde.
b) Herr Vetter meldet sich zum selben Thema wie die Eheleute Schweizer zu Wort. Er könne die von den Fachleuten vorgeschlagenen Maßnahmen ebenfalls nicht nachvollziehen. Ihm sei vorgeschlagen worden, auf dem Grundstück eine Retentionsmulde anzulegen. Er könne sich aber nicht vorstellen, dass dies angesichts der großen Dachfläche seines Hauses etwas bewirke. Hierzu meldet sich ein Ausschussmitglied zu Wort und weist darauf hin, dass das Anlegen von Retentionsmulden heute Standard sei und bei Neubauten auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Größe einer Retentionsmulde lasse sich berechnen. Im Gewerbegebiet gebe es Gebäude mit ungleich größeren Dachflächen; dort funktioniere es auch.
c) Frau Citera meldet sich als Bauherrin des unter TOP 3 b) behandelten Bauvorhabens zu Wort. Sie bedauert, dass die Verwaltung gleich zu Beginn der Vorstellung des Bauvorhabens auf die Überschreitung der Grundflächenzahl hingewiesen habe. Sie akzeptiere aber die Entscheidung des Ausschusses. Die Verwaltung erklärt, es sei auch bei allen anderen Bauvorhaben so üblich, dass eventuelle Problempunkte, die die Verwaltung erkannt habe, gleich angesprochen würden, um gegebenenfalls unnötige Diskussionen zu vermeiden.
Vorgelegt am 19. Juni 2018
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Christian Denzel (Schriftführer)
gez. Andrea Baumann (Ausschussmitglied)
gez. Martin Jordan (Ausschussmitglied)