Anmeldung

Technischer und Umweltausschuss

Dienstag, 24. April 2018, 19:00 Uhr
Sitzungssaal / Rathaus Hilzingen

Technischer und Umweltausschuss 24.04.2018

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 20.03.2018
3.    Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
a)    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage,
       Riedheim, Unterdorfstr. 12 a, 78247 Hilzingen
4.    Beschlussfassung über Bauanträge
a)    Überdachung des bestehenden  Laufhofes,
       Umbau des Roboters sowie Erweiterung der Boxen,
       Riedheim, Lindenhof 1, 78247 Hilzingen
b)    Neubau eines Einfamilienhauses,
       Lindenhof 1a, 78247 Hilzingen  – geänderte Planung –
c)    Aufstockung eines Einfamilienhauses, Umbau zu einem Mehrfamilienhaus, Neubau eines Carports,
       Riedheim, Bergstr. 20, 78247 Hilzingen
d)    Neubau eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebsgebäudes,
       Binningen, Flst.Nr. 1873, Außerorts( Allmenhau), 78247 Hilzingen
e)    Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Weiterdingen, Binninger Str. 24, 78247 Hilzingen
5.    Beschlussfassung über Bauvoranfragen
a)    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage,
       Riedheim, Hofstedtstr. 4, 78247 Hilzingen
6.    Renaturierung Teilstück Gießwiesengraben in Hilzingen
    Arbeitsvergabe:
-    Landschaftsgärtnerische Arbeiten
7.    Erweiterung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen
       Arbeitsvergabe:
a)    LV 08 Putz- u. Trockenbauarbeiten (Innen)
b)    LV 09 Heizung
c)    LV 10 Lüftung
d)    LV 11 Sanitär
8    Peter-Thumb-Schule Hilzingen
    Arbeitsvergabe:
-    Umbau Zählerhauptverteiler
9.    Neubau Feuerwehrgerätehaus
    Arbeitsvergaben:
-    LV 35 Funkzentrale
10.    Bekanntgaben der Verwaltung
11.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
12.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Technischer und Umweltausschuss 24. April 2018

Anwesend:
Vorsitzender:    Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder:    Andrea Baumann, Holger Graf, Rainer Guggemos, Marianne Guthoff, Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Martin Schneble, Andreas Wieser, Alfons Zipperer
Gemeinderäte:    Barbara Kissmehl, Ulrike Maus
Ortsvorsteher:    Stefan Jäckle, Stefan Rill, Egon Schmieder
Verwaltungsmitarbeiter:     Bauamtsleiter Günther Feucht, Petra Fritsch, Christian Denzel (als Schriftführer)

Abwesend:    entschuldigt:  Peter Graf (privat)

Beginn: 19.00 Uhr
Zuhörer: 10
Ende: 20.55 Uhr
Presse:     0

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht.

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 20.03.2018

Ein Ausschussmitglied ist nicht einverstanden mit der Protokollierung des zweiten Beschlusses zu TOP 6 a) der vergangenen TUA-Sitzung am 20.03.2018. Als Beschluss sei dort festgehalten: „Das Landratsamt Konstanz soll auf die kritische Parkplatzsituation vor Ort und die Tatsache, dass im vorliegenden Fall ein Stellplatz pro Wohnung nicht ausreicht, hingewiesen werden.“ Nach Meinung des Ausschussmitglieds habe der TUA außerdem beschlossen, dass zwei zusätzliche Stellplätze gefordert werden und es unerwünscht ist, dass ein Teil der Stellplätze gefangen sind. In der anschließenden Diskussion zeigt sich, dass sich die anderen Ausschussmitglieder nicht mehr an den exakten Inhalt des Beschlusses erinnern können. Ein anderes Ausschussmitglied ist der Meinung, dass der Beschluss korrekt protokolliert wurde. Da sich der Ausschuss in der Sache nicht festlegen kann, sagt der Vorsitzende zu, dass die Verwaltung nochmals einen Blick in die Mitschrift werfen und das Protokoll gegebenenfalls entsprechend abändern werde.

3.    Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren

a)    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Riedheim, Unterdorfstr. 12a, 78247 Hilzingen

Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor und zeigt die vorhandenen Pläne und Ansichten. Die Zufahrt zum Baugrundstück müsse die Bauherrschaft privatrechtlich über eine Grunddienstbarkeit regeln. Aus Sicht der Verwaltung spreche nichts gegen das Vorhaben.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

4.    Beschlussfassung über Bauanträge

Die einzelnen Bauanträge werden von der Verwaltung vorgestellt. Soweit vorhanden, werden Pläne und Ansichten gezeigt.

a)    Überdachung des bestehenden Laufhofes, Umbau des Roboters sowie Erweiterung der Boxen, Riedheim, Lindenhof 1, 78247 Hilzingen

Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch die Verwaltung stellt der unter den Zuhörern anwesende Bauherr klar, dass es sich bei dem Roboter um einen Melkroboter handele. Nicht dieser selbst werde umgebaut, sondern das Gebäude für diesen.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

b)    Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Lindenhof 1a, 78247 Hilzingen - geänderte Planung

Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor und erläutert die Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Planung. Da das Garagengebäude nun kleiner sei, noch weniger Fläche versiegelt werde und der TUA bereits der ursprünglichen Planung zugestimmt habe, spreche aus Sicht der Verwaltung nichts gegen das Vorhaben.
Ein Ausschussmitglied drückt sein Unverständnis darüber aus, dass das Landratsamt Konstanz dem Bauherren, der ursprünglich geplant hatte, zwei Garagen zu bauen, auferlege, nicht mehr als eine zu bauen. Die Verwaltung wird gebeten, dies dem Landratsamt so auch mitzuteilen.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landratsamt Konstanz mitzuteilen, dass die Gemeinde Hilzingen nicht nachvollziehen kann und es bedauert, dass die Bauherrschaft nur eine Garage bauen darf.

c)    Aufstockung eines Einfamilienhauses, Umbau zu einem Mehrfamilienhaus, Neubau eines Carports, Riedheim, Bergstr. 20, 78247 Hilzingen

Die Verwaltung erklärt, dass das Baugesuch bereits in der TUA-Sitzung am 27.02.2018 vorgestellt wurde. Der in der Sitzung geforderte Geländeschnitt liege nun vor. Aus diesem ergebe sich, dass sich das Bauvorhaben einfüge. Laut Auskunft des Landratsamts Konstanz sei das Vorhaben genehmigungsfähig.
Ein Ausschussmitglied fragt, ob das Angebot der Gemeinde an die Bauherrschaft, das Zufahrtsgrundstück zu erwerben, heute auch von Belang sei. Der Vorsitzende verneint dies und erklärt, dass dies eine andere Sache sei, die getrennt von dem Bauvorhaben gesehen werden müsse.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung mit neun Ja- und zwei Nein-Stimmen den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

d)    Neubau eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebsgebäudes, Binningen, Flst.Nr. 1873, Außerorts (Allmenhau), 78247 Hilzingen

Der Vorsitzende stellt den Ausschussmitgliedern den allseits bekannten Sachverhalt vor. Er weist auf das den Ausschussmitgliedern zugestellte Gutachten über die Privilegierung des Vorhabens hin und erklärt, dass sich die Frage der Privilegierung heute im Ausschuss nicht stelle, da deren Bestehen oder Nichtbestehen alleine das Landratsamt Konstanz feststelle.
Nichtsdestotrotz wird das Gutachten in der anschließenden Diskussion thematisiert und sowohl von Gegnern als auch Befürwortern des Bauvorhabens als Argumentationsstütze benutzt. Jenseits der Diskussion über eine mögliche Privilegierung wird die Frage gestellt, was passieren würde, wenn das Landratsamt Konstanz den Bau nicht genehmigen würde bzw. wenn in einem genehmigten, fertigen Bau eine nicht genehmigte Nutzung stattfinden würde und welche Handhabe das Ordnungsamt oder Landratsamt dann hätten. Der Vorsitzende erklärt, dass der Rückbau gefordert würde, wenn sich das Vorhaben als nicht genehmigungsfähig erweisen würde. Was das Ordnungsamt oder Landratsamt bei einer nicht genehmigten Nutzung tun könnten, könne der Vorsitzende momentan nicht sagen.
Der Binninger Ortsvorsteher erklärt auf Nachfrage, dass sich der Ortschaftsrat mehrheitlich für das Bauvorhaben ausgesprochen habe. Die Binninger Einwohner seien den Kran, der das Landschaftsbild nun schon seit geraumer Zeit störe, Leid und wünschten sich daher, dass der Bau endlich fertig werde. Ein anderes Ausschussmitglied schließt sich dem an, allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Hütte tatsächlich nur für die Forstwirtschaft genutzt werde. Der Vorsitzende erklärt dazu, eine Schutzhütte sei „gut und recht“, diese hier wäre aber deutlich zu überdimensioniert.
Schließlich wird noch die Frage geklärt, weshalb erst jetzt über einen Bauantrag entschieden werde. Dazu wird seitens der Verwaltung erklärt, dass die Bauherrschaft zunächst davon ausgegangen sei, dass das Bauvorhaben verfahrensfrei sei, weil es privilegiert und dessen Grundfläche kleiner als 100 m² sei. Das Landratsamt Konstanz habe erst später festgestellt, dass das Bauvorhaben tatsächlich nicht verfahrensfrei sei, den Bau eingestellt und einen Bauantrag gefordert.
Im Anschluss an die Diskussion fasst das Gremium in offener, positiver Abstimmung über das Bauvorhaben mit zwei Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird nicht zugestimmt.

e)    Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Weiterdingen, Binninger Str. 24, 78247 Hilzingen

Bei der Vorstellung des Bauvorhabens erklärt die Verwaltung, dass zwei Wohneinheiten im Gebäude mit insgesamt vier Stellplätzen geplant seien. Die geplante Firsthöhe sei tiefer als die der Nachbargebäude. Zur Abstützung der Garagenzufahrt gebe es eine Stützmauer, die an ihrer höchsten Stelle 1,80 m hoch sei. Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert die Verwaltung, dass die Stützmauer für die Terrasse entlang der Binninger Straße Altbestand sei.
Laut Weiterdinger Ortsvorsteher werde das Vorhaben seitens des Ortschaftsrats begrüßt. Man sei glücklich, dass an dieser Stelle ein neues Gebäude errichtet werde. Ein  Ausschussmitglied aus Weiterdingen nutzt die Gelegenheit, um positiv hervorzuheben, dass in Weiterdingen in letzter Zeit bereits 12 neue Häuser im Altdorf entstanden seien.
Schließlich fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

5.    Beschlussfassung über Bauvoranfragen

a)    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Riedheim, Hofstedtstr. 4, 78247 Hilzingen

Die Verwaltung liest einen erläuternden Text der Bauherrschaft vor. Danach ist der Bau eines Einfamilienhauses mit 120 m² Grundfläche, 1,5 Stockwerken (Dachausbau), vergleichbar dem Nachbarobjekt Flst.-Nr. 16, sowie einer Garage mit 25 m² Grundfläche geplant. Die Garage soll auf der Grenze zu Flst.-Nr. 16 stehen und einen Abstand von 5 m zur Straße haben, das Wohnhaus soll einen Abstand von 3 m zur Straße haben. Die Verwaltung erläutert, dass die Abstände laut Bebauungsplan jedoch mindestens 5,50 m im Falle der Garage bzw. 3 m im Falle des Wohnhauses betragen müssten.
Der Hinweis der Verwaltung, dass die gestrichelten und gepunkteten Linien im Lageplan, der Teil der Sitzungsvorlage ist, die Baufenster darstellen, sorgt für Heiterkeit im Gremium. Da die Baufenster bei den umliegenden Grundstücken offensichtlich schon keine Beachtung gefunden hätten, sehe die Verwaltung diesbezüglich im vorliegenden Fall auch kein Problem. Allenfalls könne man darüber nachdenken, ob der Bauherr das Gebäude etwas weiter nach hinten rücken solle, damit es in einer Flucht mit den beiden Nachbargebäuden Hofstedtstr. 2 und 6 stehe. Diesbezüglich äußert ein Ausschussmitglied die Meinung, dass es der Gemeinde gleichgültig sein könne, wo genau das Haus stehe. Dass die Bauherrschaft den Garten hinter dem Haus und nicht zur Straße hin haben wolle, sei nachvollziehbar. Ein anderes Ausschussmitglied stimmt dem zu – in dem Baugebiet könne man städtebaulich sowieso keinen Schaden mehr anrichten. Der Vorsitzende erklärt dazu, dass es im Rahmen der heute behandelten Bauvoranfrage nur darum gehe, ob auf dem Grundstück grundsätzlich gebaut werden könne. Über den genauen Standort des Gebäudes könne auch noch diskutiert werden, wenn der Bauantrag eingereicht werde.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben auf dem Grundstück wird grundsätzlich zugestimmt.

6.    Renaturierung Teilstück Gießwiesengraben in Hilzingen, Arbeitsvergabe: landschaftsgärtnerische Arbeiten

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Beate Schirmer vom gleichnamigen Ingenieurbüro, die am Tisch der Verwaltung Platz nimmt. Während Frau Schirmer ihre Präsentation auf den Laptop überspielt, führt die Verwaltung kurz in das Thema ein. Dabei wird insbesondere erwähnt, dass in der Vergabesumme von 27.310,26 € das Ingenieurhonorar für Frau Schirmer nicht enthalten ist.
Frau Schirmer stellt sodann das Vorhaben, das als Ausgleichsmaßnahme für das Gewerbegebiet „Killwies-Bütze“ festgesetzt ist, ausführlich vor. Das vorliegende Angebot liege von der Höhe her im Rahmen.
Auf einem Plan zeigt Frau Schirmer die Lage eines Biberdamms, den sie kürzlich bei  ihrer letzten Besichtigung des Gießwiesengrabens entdeckt habe. Da der Biber eine streng geschützte Art sei, müsse vor der Durchführung der Maßnahme erst noch eine Abklärung mit der Biberbeauftragten, Frau Sättele, erfolgen. Keinesfalls dürften durch die Maßnahme Junge getötet werden.
Ein Ausschussmitglied fragt, ob die Einrichtung eines Biberhabitats möglicherweise noch mehr Ökopunkte bringe. Laut Frau Schirmer sei dies keine ganz abwegige Idee, der sie aber erst noch nachgehen müsse. In Hinblick auf die bereits erfolgte Ausschreibung sei dies jedenfalls unproblematisch, solange man sich innerhalb der ausgeschriebenen Massen bewege.
Ein größeres Problem stellten laut Frau Schirmer dagegen die unerlaubten Baumaßnahmen von privaten Personen auf Gemeindegrund innerhalb des Gewässerrandstreifens dar. Hierzu zeigt Frau Schirmer mehrere aktuelle Fotos. Mehrere Ausschussmitglieder stellen dazu klar, dass sie die unerlaubten Baumaßnahmen als Frechheit empfinden und fordern den Rückbau. Der Ruf nach einer Bestrafung wird laut. Ein Ausschussmitglied ist der Meinung, dass ein Exempel statuiert werden müsse.
Bezüglich des weiteren Vorgehens wird von der Verwaltung vorgeschlagen, zunächst auf die Grundstücksangrenzer wegen der Baumaßnahmen im Gewässerrandstreifen zuzugehen,  gleichzeitig mit der Biberbeauftragten Kontakt aufzunehmen und beim Bieter eine Verlängerung der Bindefrist für das eingereichte Angebot bis zur Klärung der Sachlage zu erbeten.
Das Gremium fasst daraufhin in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Beschlussfassung über die Arbeitsvergabe wird vertagt. Im Übrigen wird wie von der Verwaltung vorgeschlagen vorgegangen (siehe vorangehender Absatz).

7.    Erweiterung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen, Arbeitsvergabe


Der wesentliche Sachverhalt, der zu den jeweiligen Unterpunkten vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage.

a)    LV 08 Putz- u. Trockenbauarbeiten (innen)

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den Architekten Andreas Ernst, der am Tisch der Verwaltung Platz nimmt.
Hierzu erklärt Herr Ernst, dass das günstigste Angebot 20% über der Kostenberechnung liege, sei auch auf die geringe Zahl abgegebener Angebote zurückzuführen. Wenn man alle Gewerke zusammenfasse, liege man derzeit ca. 6% über der Kostenberechnung. Jetzt seien etwa 63% aller Kosten ausgeschrieben.
In offener Abstimmung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten für LV 08 Putz-Trockenbauarbeiten werden an die Firma Beirer aus Sipplingen zum Angebotspreis von 83.422,69 € (brutto) vergeben.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Ernst, der den Tisch der Verwaltung wieder verlässt und sich unter die Zuhörer begibt. Die übrigen Unterpunkte werden von der Verwaltung vorgestellt.

b)    LV 09 Heizung

Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die Preisreduzierung gegenüber der Kostenschätzung ergab, weil die Dämmung und Systemplatten der Fußbodenheizung aus Preis- und Gewährleistungsgründen in das Gewerk Estrich verschoben wurden. Auf Nachfrage aus dem Gremium bestätigt die Verwaltung, dass sich insgesamt noch alles im Kostenrahmen bewege.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten für LV 09 Heizungsinstallation werden an die Firma Braik aus Hilzingen zum Angebotspreis von 41.441,50 € (brutto) vergeben.

c)    LV 10 Lüftung

Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten für LV 10 Lüftungsinstallation werden an die Firma Hörtner & Fischer aus Konstanz zum Angebotspreis von 23.946,37 € (brutto) vergeben.

d)    LV 11 Sanitär

Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten für LV 11 Sanitärinstallation werden an die Firma Braik aus Hilzingen zum Angebotspreis von 83.652,79 € (brutto) vergeben.
Der noch unter den Zuhörern anwesende Herr Ernst wird seitens eines Ausschussmitglieds um einen kurzen Sachstandsbericht gebeten. Herr Ernst erklärt, dass heute der zweite Teil der Erdgeschossdecke betoniert worden sei. In zwei bis drei Wochen werde der Rohbau des Nordteils erstellt sein. Man sei im Zeitplan.

8.    Peter-Thumb-Schule Hilzingen, Arbeitsvergabe: Umbau Zählerhauptverteiler

Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Darüber hinaus erklärt die Verwaltung, dass der Elektrofachplaner Herr Djebbar und der Elektriker der Gemeinde Hilzingen, Herr Haas, die Ausschreibung gemeinsam vorbereitet hätten. Die Zählerhauptverteilung sei mittlerweile an ihrer Belastungsgrenze angelangt, nachdem in vergangener Zeit immer mehr Stromabnehmer wie z. B. der Dorfplatz, die Mensa, der NWT-Raum, die Kirchenbeleuchtung und die Hausmeisterwohnung angeschlossen wurden, sodass Herr Haas ganz dringenden Handlungsbedarf sehe. Ferner erklärt die Verwaltung, dass die Firma Iozzo, die das einzige wertbare Angebot abgegeben habe, zwar keinen Preisnachlass, aber 3% Skonto gewähre.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten für den Umbau der Zählerhauptverteilung wird an die Firma Iozzo aus Hilzingen zum Angebotspreis von 20.258,89 € (brutto) vergeben.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt der Vorsitzende, man werde die Maßnahme in den Zuschussantrag für den Umbau der alten Räume mit aufnehmen, sofern dies möglich sei.

9.    Neubau Feuerwehrgerätehaus, Arbeitsvergaben: LV 35 Funkzentrale

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Ausschussmitglied Andreas Wieser, der in seiner Funktion als Architekt des Feuerwehrgerätehauses am Tisch der Verwaltung Platz nimmt. Herr Wieser erläutert den Sachverhalt, der sich im Wesentlichen aus der Sitzungsvorlage ergibt. Insbesondere geht er dabei auf die Kostenberechnung in der Vorlage ein, die sich einigen Ausschussmitgliedern zunächst nicht ganz erschließt.
Auf Wunsch des Ausschusses erläutert der unter den Zuhörern anwesende Feuerwehrkommandant Jean-Pierre Müller, wie es zur Kostensteigerung kam: Als man 2015 geplant habe, sei das Thema Digitalfunk noch in den Anfängen gewesen. Damals seien die zukünftigen Anforderungen noch unklar gewesen, deshalb habe man die Kosten zu gering geschätzt. Das System, das man jetzt ausgeschrieben habe, sei auf jeden Fall zukunftssicher.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung mit zehn Ja-Stimmen und einer Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten für LV 35/450 Funkzentrale werden an die Firma MEDER GmbH in Singen zum Angebotspreis von 63.566,35 € (brutto) vergeben.
Herr Wieser weist schließlich noch darauf hin, dass in der nächsten TUA-Sitzung die Vergabe einer Fertiggarage für ca. 8.000 € anstehe. Er bittet die Ausschussmitglieder, sich die Situation vor Ort einmal anzuschauen und nochmals zu überlegen, eventuell doch 4.000 € mehr für eine Garage mit Sichtbeton, die architektonisch wesentlich besser passe, auszugeben. (Siehe dazu Protokoll der TUA-Sitzung vom 27.02.2018, TOP 7.) Ein Ausschussmitglied bittet um Zusendung eines Lageplans, aus dem hervorgeht, wo die Garage stehen soll.
Ein Ausschussmitglied fragt, welche Ausschreibungen jetzt noch ausstehen. Herr Wieser antwortet, dass noch die komplette Innenausstattung wie Möbel, Teeküchen, Lagerregale, Werkstattausstattung etc. fehlen. Das Ziel sei, die Ausstattung in der nächsten TUA-Sitzung zu vergeben. In diesem Zusammenhang informiert der Vorsitzende den Ausschuss, dass er die Tische und Stühle bereits per Eilentscheidung bestellt habe.
Auf die Nachfrage, ob das Feuerwehrgerätehaus bis zum Kreisfeuerwehrtag fertig werde, antwortet Herr Wieser, dass dies definitiv der Fall sei. Gegenteilig lautende Meldungen in der Presse könne er nicht nachvollziehen.
Ein Ausschussmitglied möchte wissen, ob der eigentliche Baukörper mittlerweile fertig sei. Herr Wieser antwortet, dass bis Mitte Mai noch der Estrich in der Waschhalle komme und die Außenfassade bis Mitte/Ende Mai fertiggestellt werde.
Angesprochen auf die im Ausschuss bekannten Probleme mit den Hallentoren, erklärt Herr Wieser, dass diese dem Standard entsprechen. Bezüglich der Farbe sei noch nichts unternommen worden.

10.    Bekanntgaben der Verwaltung

a)    Die Schrankenanlage für das Feuerwehrgerätehaus wurde ausgeschrieben und die Arbeiten an den günstigsten Bieter, die Firma Hildebrand aus Engen, zum Angebotspreis von 13.557,67 € vergeben.

b)    Für die Peter-Thumb-Schule hat das Landratsamt Konstanz eine Teilbaufreigabe für Bauteile bis Oberkante Decke über dem Obergeschoss im Bereich der Erweiterung Nord erteilt.

c)    Zwischen Mitte Mai und Mitte Juli wird die eingestürzte Fahrradbrücke am Riederbach durch eine neue Brücke ersetzt.

d)    Aufgrund von Straßenbauarbeiten wird die B 314 im Bereich zwischen dem Kreisverkehr Hilzingen Ost („Mauch-Kreisel“) und dem Kreisverkehr Twielfeld in der Zeit Ende Juni bis Anfang Juli vollgesperrt sein. Der Gemeinde wurde zugesichert, dass die Arbeiten noch vor dem Kreisfeuerwehrtag beendet sein werden.

e)    Mit der Erstellung des Umweltberichts für den Bebauungsplan „Sportanlage bei den Hegau-Hallen“ (Kunstrasenplatz) wurde das Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz Singen GbR (ILN Singen) für 9.900 € beauftragt.

11.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

a)    Ein Ausschussmitglied erinnert daran, dass geplant gewesen sei, am neuen Dorfplatz einen Laternenmast mit einem WLAN-Hotspot auszurüsten. Der Vorsitzende erklärt, dass die technischen Voraussetzungen bereits geschaffen seien und man sich derzeit noch in der Abstimmung mit dem Provider befinde. Das Ausschussmitglied regt angesichts der Bäderkonkurrenz in der Region an, auch im Schwimmbad WLAN anzubieten.

b)    Ein Ausschussmitglied hält es nicht für tragbar, dass die beiden Parkplätze am Schlosspark hinter dem Rathaus und beim Spielplatz abends abgeschlossen werden. Der Vorsitzende erklärt, dass dies zum Schutze der Anwohner vor Lärmbelästigungen geschehe. Der Vorsitzende bietet an, über die Problematik nochmals in Ruhe in einer anderen Sitzung zu diskutieren.

c)    Der Weiterdinger Ortsvorsteher bittet die Verwaltung, zu prüfen, wo in Weiterdingen noch weitere Bauflächen, etwa durch Ergänzungssatzungen oder Bebauungspläne geschaffen werden können, bevor man an die Grenze des Landschaftsschutzgebiets stoße.

d)    Ein Ausschussmitglied hält eine Schranke am neuen Feuerwehrgerätehaus für unnötig. Ein Schild reiche seiner Ansicht nach auch. Mehrere Ausschussmitglieder widersprechen dem. Sie sind der Ansicht, dass der Parkplatz des Feuerwehrgerätehauses bei Veranstaltungen auf dem Festplatz zugeparkt werden würden.

12.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 15. Mai 2018
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Christian Denzel     (Schriftführer)
gez. Holger Graf (Ausschussmitglied)
gez. Martin Jordan (Ausschussmitglied)