Anmeldung

Technischer und Umweltausschuss

Dienstag, 20. März 2018, 20:00 Uhr
Sitzungssaal / Rathaus Hilzingen

Technischer und Umweltausschuss 20. März 2018

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner
2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 27.02.2018
3.    Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
a)    Änderungsbauantrag – Verschiebung des genehmigten Garagen- und Bürogebäudes,
    Forsterbahnried 1, 78247 Hilzingen,
4.    Information über Kenntnisgabeverfahren
a)    Abbruch Wohnhaus, Scheune und Schuppen,
    Staufenstr. 2, 78247 Hilzingen
5.    Beschlussfassung über Bauanträge
a)    Erweiterung des Untergeschosses für den Einbau einer Wohnung für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebes,
    Weingut Elisabethenberg 2, 78247 Hilzingen
b)    Erweiterung des Schulgebäudes,
    Sportgelände 16, 78247 Hilzingen
c)    Erweiterung des vorhandenen Wohnhauses durch Anbau einer Doppelgarage im UG und eines Wintergartens im EG,
    Schaffhauser Str. 4, 78247 Hilzingen
6.    Beschlussfassung über Bauvoranfragen
a)    Neubau Fünffamilienhaus mit 5 Garagen und 3 Stellplätzen,
    Staufenstr. 2, 78247 Hilzingen
7.    Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle 2. BA"
    Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe
    -  Archäologische Grabungen
8.    Antrag der Anwohner der Straße "Am Steppbachwiesle", Hilzingen auf Rückschnitt der Platanenbäume
9.    Bekanntgaben der Verwaltung
10.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
11.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Technischer und Umweltausschuss 20.03.2018

Anwesend:
Vorsitzender:    Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Peter Graf, Rainer Guggemos, Marianne Guthoff, Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Martin Schneble, Alfons Zipperer
Gemeinderäte: -
Ortsvorsteher:    Stefan Jäckle, Stefan Rill, Egon Schmieder
Verwaltungsmitarbeiter: Bauamtsleiter Günther Feucht, Petra Fritsch, Christian Denzel (als Schriftführer)

Abwesend entschuldigt: Holger Graf (beruflich), Andreas Wieser (krank)

Beginn: 20.00 Uhr
Zuhörer: 3
Ende: 21.15 Uhr
Presse:     0

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 27.02.2018

Gegen die Niederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.

3.    Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren

a)    Änderungsbauantrag – Verschiebung des genehmigten Garagen- und Bürogebäudes, Forsterbahnried 1, 78247 Hilzingen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Die Verwaltung stellt den Änderungsbauantrag vor. Abgesehen von einer Verschiebung des geplanten Büro- und Lagergebäudes, das bisher in einer Flucht mit dem bereits bestehenden Wohnhaus geplant gewesen sei, um 2 m, gebe es keine Unterschiede zum ursprünglichen Bauantrag. Aus Sicht der Verwaltung gebe es keinen Grund, dem Änderungsbauantrag nicht zuzustimmen.
Ein Ausschussmitglied erklärt, dass er dem Änderungsbauantrag nicht zustimmen werde, weil er auch dem Ursprungsantrag nicht zugestimmt habe.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung mit neun Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

4.    Information über Kenntnisgabeverfahren

a)    Abbruch Wohnhaus, Scheune und Schuppen, Staufenstr. 2, 78247 Hilzingen

Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Der geplante Abbruch der Gebäude wird vom Ausschuss ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.

5.    Beschlussfassung über Bauanträge

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Die einzelnen Bauvorhaben werden von der Verwaltung vorgestellt. Die vorhandenen Pläne und Ansichten werden gezeigt.

a)    Erweiterung des Untergeschosses für den Einbau einer Wohnung für Mitarbeiter des landwirtschaftliches Betriebes, Weingut Elisabethenberg 2, 78247 Hilzingen

Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor. Das Landratsamt Konstanz habe eine nicht genehmigte Erweiterung des Unterschosses, die nun nachträglich legalisiert werden müsse, festgestellt. Von Seiten des Landwirtschaftsamts habe man die Auskunft, dass es aus deren Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben gebe.
Ein Ausschussmitglied äußert ihr Unverständnis darüber, dass die Bauherrschaft offensichtlich ganz bewusst anders gebaut habe als es genehmigt worden sei. Daher könne sie schon aus Prinzip nicht zustimmen.
Anschließend fasst das Gremium in offener Abstimmung mit sieben Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

b)    Erweiterung des Schulgebäudes, Sportgelände 16, 78247 Hilzingen

Die Verwaltung erklärt, dass das Bauvorhaben der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung und auch den anderen Festsetzungen entspreche. Die im Süden geplante Terrasse überschreite die Baugrenze. Dies sei jedoch unproblematisch, da der Bebauungsplan ausdrücklich untergeordnete Nebenanlagen, die dem Nutzungszweck des Vorhabens dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen, auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulasse.
Der Vorsitzende erklärt, laut Bebauungsplan seien maximal drei Vollgeschosse zulässig. Er sei froh, dass die Christliche Schule diese Möglichkeit nicht voll ausnutze.
Seitens mehrerer Ausschussmitglieder wird darauf hingewiesen, dass die Christliche Schule die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen auf ihrem Grundstück immer noch nicht umgesetzt habe. Auch wenn die Zustimmung zu dem Bauvorhaben nicht an die Bedingung geknüpft werden könne, dass die Ausgleichsmaßnahmen endlich umgesetzt werden, solle die Verwaltung das Landratsamt Konstanz wenigstens auf den Missstand hinweisen. Die Verwaltung sagt zu, dies zu tun.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung mit acht Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

c)    Erweiterung des vorhandenen Wohnhauses durch Anbau einer Doppelgarage im UG und eines Wintergartens im EG, Schaffhauser Str. 4, 78247 Hilzingen

Die Verwaltung erklärt, dass die Bauherrschaft bereits im Jahr 2016 einen Antrag für den Bau einer Doppelgarage und eines Wintergartens gestellt habe. Der TUA habe dem Bauvorhaben am 13.09.2016 zugestimmt. Die Bauherrschaft habe den Bauantrag jedoch am 10.04.2017 zurückgezogen. Mit dem jetzigen Antrag solle nachträglich der aktuelle Bestand, zu dem auch der Pavillon gehöre, legalisiert werden. Den Pavillon, erläutert die Verwaltung, gebe es schon mehrere Jahre. Im Zusammenhang mit dem jetzigen Bauantrag sei aber erst aufgefallen, dass die dafür nötige Genehmigung noch fehle.
In der anschließenden Diskussion entsteht eine große Verwirrung darüber, was heute eigentlich genehmigt werden soll. Maßgeblich zur Verwirrung trägt die Titulierung des Tagesordnungspunkts bei, die laut Aussage der Verwaltung auf den ursprünglichen, inzwischen aber abgeänderten Bauantrag zurückzuführen sei. Der Vorsitzende stellt daher nochmals klar, dass es heute nur um die Legalisierung des bereits vorhandenen Bestands gehe.
Schließlich fasst das Gremium in offener Abstimmung mit sechs Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen den folgenden
Beschluss:
Dem Bauantrag zur Legalisierung des aktuellen Bestands laut dem Plan vom 17.10.2017 (Stempel: 25.10.2017) mit den darin beschriebenen Maßen einschließlich des Pavillons wird zugestimmt.

6.    Beschlussfassung über Bauvoranfragen

a)    Neubau Fünffamilienhaus mit 5 Garagen und 3 Stellplätzen, Staufenstr. 2, 78247 Hilzingen

Die Verwaltung erklärt, die Zulässigkeit des Bauvorhabens richte sich nach § 34 BauGB. Vom Landratsamt Konstanz gebe es noch keine verbindliche Aussage darüber, ob sich das geplante Gebäude einfüge. Es sei ein Grenzfall. Die Verwaltung zeigt anhand eines Lageplans die Längen und Höhen benachbarter Gebäude auf.
Der Vorsitzende erklärt, er befürworte die Nachverdichtung. An anderen Stellen im Ort habe der Gemeinderat schon größeren Bauvorhaben zugestimmt. Da es in der Nachbarschaft, insbesondere in der Staufenstraße, bereits viele ähnlich lange und hohe Baukörper gebe, sehe er keinen Grund, die Zustimmung zu verweigern.
Die Verwaltung zeigt einen Plan, aus dem ersichtlich ist, wie das Bauvorhaben mit dem geplanten Umbau der Lindenstraße und der Staufenstraße harmoniert. Bezüglich der Grundstückszufahrt würden sich keine Probleme ergeben. Die Bauherrschaft werde lediglich die Stellplätze im westlichen Grundstücksbereich ein wenig zurückrücken müssen. Diesbezüglich werde sich die Verwaltung mit der Bauherrschaft abstimmen.
In der anschließenden Diskussion zeigt sich, dass eine Mehrheit der Ausschussmitglieder der Meinung ist, dass sich das geplante Gebäude in die Umgebung einfügt. Die Zahl der Stellplätze wird jedoch sehr kritisch gesehen. Zwar verlange die LBO nur einen Stellplatz pro Wohneinheit, angesichts der ohnehin schon sehr angespannten Parksituation in der Lindenstraße und Staufenstraße müssten mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit erbracht werden, um die Situation nicht noch weiter zu verschärfen, finden die Ausschussmitglieder. Mehrere Ausschussmitglieder wünschen daher, das Landratsamt Konstanz auf diese Situation hinzuweisen.
Schließlich fasst das Gremium in offenen Abstimmungen die folgenden
Beschlüsse:
1.    Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. (neun Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme)
2.    Das Landratsamt Konstanz soll auf die kritische Parkplatzsituation vor Ort und die Tatsache, dass im vorliegenden Fall ein Stellplatz pro Wohnung nicht ausreicht, hingewiesen werden. (einstimmig)
Es werden pro Wohneinheit mindestens zwei Stellplätze, die nicht gefangen sein dürfen, verlangt. (Ergänzung siehe öTUA 15.05.2018 / TOP 2)

7.    Neubaugebiet „Beim Steppbachwiesle 2. BA“, Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe: Archäologische Grabungen

Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgestellt wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert die Verwaltung, dass vom Amt für Kreisarchäologie ein Arbeitsaufwand von 2.000 Mannstunden geschätzt worden sei. Der tatsächliche Aufwand und damit auch die schlussendlichen Kosten könnten höher oder niedriger ausfallen. Das Honorar sei abhängig von der Qualifikation der Mitarbeiter in vier Vergütungsgruppen unterteilt. Ebenfalls auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt die Verwaltung, dass Baggerarbeiten in dem Angebot nicht enthalten seien. Die Baggerarbeiten werde die Firma Britsch aus Weiterdingen durchführen.
Mit 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung fasst das Gremium in offener Abstimmung, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend, den
Beschluss:
Die Arbeiten für die archäologischen Grabungen im 2. Bauabschnitt des Neubaugebiets „Beim Steppbachwiesle“ werden an die Firma Archaeo Task GbR, Randenstr. 12, 78234 Engen zum Gesamtpreis von 99.119,74 € (brutto) vergeben.

8.    Antrag der Anwohner der Straße „Am Steppbachwiesle“, Hilzingen auf Rückschnitt der Platanenbäume

Der Vorsitzende fasst das bei der Ortsbegehung in der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung Gesagte zusammen. Er betont nochmals, dass für die im Bereich der Bäume verlaufende Gasleitung keine Gefahr bestehe. Aus dem bei der Ortsbegehung eingefangenen Stimmungsbild formuliert der Vorsitzende einen Beschlussvorschlag. Diesem folgend, fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Gärtner des Bauhofs sollen die Platanen in der Straße „Am Steppbachwiesle“ nach eigenem Ermessen schneiden.
Ein Ausschussmitglied äußert sein Unverständnis darüber, dass keiner der Antragsteller den Weg in die heutige Sitzung gefunden habe.

9.    Bekanntgaben der Verwaltung

a)    Die Firma Erga, die mit dem Einbau von WC-Trennwänden im neuen Feuerwehrgerätehaus zum Preis von 1.897,46 € (brutto) beauftragt gewesen ist, ist insolvent gegangen. Der Auftrag wurde daher an den zweitgünstigsten Bieter, die Firma Kemmlit, zum Angebotspreis von 1.917,99 € (brutto) vergeben.

b)    Beim Umbau der Peter-Thumb-Schule hat sich ergeben, dass die mit dem Gewerk Heizung, Lüftung, Sanitär beauftragte Firma und der Elektro-Planer den geplanten Termin nicht halten können. Laut Herrn Ernst wird es daher zu Verzögerungen im Bauablauf kommen.

c)    Ausschreibungen:

•    Die Submission für die Renaturierung des Gießwiesengrabens findet am 05.04.2018 statt. Die Umsetzung der Maßnahme soll im Mai geschehen.
•    Die Submission für die Erschließungsarbeiten für den 2. Bauabschnitt des Neubaugebiets „Beim Steppbachwiesle“ ist am 18.04.2018. Die Arbeiten sollen in der Zeit vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 stattfinden.
•    Die Submission für den Umbau der Lindenstraße und der Staufenstraße ist auf den 19.04.2018 terminiert. Die Maßnahme soll im Juni begonnen werden und dauert voraussichtlich bis September 2019. Sie erfolgt in zwei Abschnitten: erst wird in 2018 der Teil der Staufenstraße ausgebaut, in 2019 dann die Lindenstraße.
•    Die Submission für die Gehwegsarbeiten an der Ringstraße im Bereich Stubenkreuz ist am 25.04.2018. Die Arbeiten werden in der Zeit vom 18. Juni bis zum 31. Juli durchgeführt.

d)    In der letzten TUA-Sitzung wurde über die geplante Aufstellung einer Anlage an der B 314 zwischen Riedheim und Storzeln zur Erfassung mautpflichtiger Fahrzeuge berichtet (siehe Protokoll vom 27.02.2018, TOP 10 j). Die Firma Toll Collect hat sich mittlerweile damit einverstanden erklärt, die vorgeschlagenen 8.000 € als Nutzungs-entschädigung an die Gemeinde zu zahlen. Die Stelle, an der die Anlage geplant ist, befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet.

e)       Aufgrund häufiger Unfälle von Fahrradfahrern in der Dunkelheit werden auf dem Radweg zwischen Twielfeld und dem Waldfriedhof beidseitig Fahrbahnbegrenzungsmarkierungen aufgebracht. Die Maßnahme wird ca. 800 € kosten. Ein Ausschussmitglied merkt dazu an, dass am Waldrand entlang des Radwegs vermehrt Baumkontrollen/ sicherungen durchgeführt werden müssten, weil häufig von herabfallenden Ästen in diesem Bereich berichtet werde.

10.     Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

Ein Ausschussmitglied nimmt Bezug auf die bekanntgegebene Submission für die Gehwegsarbeiten in Binningen. Der damit einhergehende barrierefreie Umbau der Bushaltestelle könne möglicherweise gefördert werden. Dies solle die Verwaltung bitte dringend prüfen. Auch liege ein Antrag der SPD/UL zum Thema barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in Hilzingen vor. Es sei Eile geboten, die Sache im Gemeinderat zu behandeln. Die Verwaltung erklärt, sie werde abklären, ob eine Förderung des Bushaltestellenumbaus möglich sei und das Thema dann in einer der nächsten Gemeinderats- oder TUA-Sitzungen auf die Tagesordnung nehmen.

11.     Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

 

Vorgelegt am 24. April 2018

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)

gez. Christian Denzel (Schriftführer)

gez. Marianne Guthoff (Ausschussmitglied)

gez. Martin Schneble (Ausschussmitglied)