Technischer und Umweltausschuss
Sitzungssaal / Rathaus Hilzingen
Technischer und Umweltausschuss 27. Februar 2018
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 23.01.2018
3. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Neubau einer Lagerhalle,
Gewerbestr. 25, 78247 Hilzingen
4. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Aufstockung eines Einfamilienhauses, Umbau zu einem Mehrfamilienhaus, Neubau eines Carports,
Riedheim, Bergstr. 20, 78247 Hilzingen
b) Einbau von Dachgauben,
Riedheim, Storzler Str. 16, 78247 Hilzingen
5. Nachbarschaftsanhörung
Neubau Milchviehstall in der Schweiz, Flst. Nr. 6087 + 6088
Beschlussfassung über Zurückziehung unserer Einwendung
6. Neubau Feuerwehrgerätehaus
Gewerk: Elektroinstallation
Ausführung der Beleuchtung in LED statt Leuchtstofflampen
7. Neubau Feuerwehrgerätehaus
Arbeitsvergaben:
- LV 30 Mobile Trennwände
- LV 32 Glastrennwände
- LV 33 Betonfertigteil Einzelgarage
8. Erweiterung der Peter Thumb Schule Hilzingen
Festlegung des Ausführungsstandards für:
- Dachabdichtungsarbeiten
- Putzarbeiten
9. Sanierung Lindenstraße und Staufenstraße/Teil, Gemarkung Hilzingen
- Vorstellung und Beschlussfassung über die überarbeitete Planung
10. Bekanntgaben der Verwaltung
11. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
12. Fragemöglichkeit für Einwohner
Technischer und Umweltausschuss 27. Februar 2018
Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Holger Graf, Rainer Guggemos, Thomas Hägele, Martin Jordan, Martin Schneble, Andreas Wieser, Alfons Zipperer
Gemeinderäte: Barbara Kissmehl
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Walter Mayer
Verwaltungsmitarbeiter: Bauamtsleiter Günther Feucht, Petra Fritsch, Christian Denzel (als Schriftführer)
Abwesend entschuldigt: Peter Graf (krank), Marianne Guthoff (privat), Heinrich Mohr (krank)
Beginn: 19.00 Uhr
Zuhörer: 0
Ende: 22.15 Uhr
Presse: 0
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Einwohner, die von der Fragemöglichkeit Gebrauch machen könnten, sind keine anwesend.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 23.01.2018
Ein Ausschussmitglied verweist auf Seite 11 der Niederschrift, wo unter TOP 8 c) der folgende Beschluss festgehalten ist: „Die Aufzugsanlage soll in beschichtetem Edelstahl ausgeführt werden.“ Richtigerweise müsse es „Stahl“ anstatt „Edelstahl“ heißen, meint das Ausschussmitglied. Die Verwaltung und die anderen Ausschussmitglieder stimmen dem zu, die Niederschrift wird entsprechend korrigiert.
3. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Neubau einer Lagerhalle, Gewerbestr. 25, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor. Es wird vom Ausschuss ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.
4. Beschlussfassung über Bauanträge
Die Verwaltung stellt die einzelnen Bauanträge vor und zeigt jeweils die vorhandenen Pläne und Ansichten.
a) Aufstockung eines Einfamilienhauses, Umbau zu einem Mehrfamilienhaus, Neubau eines Carports, Riedheim, Bergstr. 20, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung weist auf die Regelung in § 9 Abs. 2 LBO hin, wonach bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben – was vorliegend der Fall ist – in unmittelbarer Nähe ein Spielplatz für Kleinkinder anzulegen sei. Dies gelte unter bestimmten Voraussetzungen nicht, wenn sich in unmittelbarer Nähe bereits ein Spielplatz befinde. Es sei Sache des Landratsamts Konstanz, zu prüfen, ob der bereits vorhandene Spielplatz auf dem Nachbargrundstück mit der Flst.-Nr. 608 ausreiche. Der Riedheimer Ortsvorsteher erklärt, dass es aus seiner Sicht nicht notwendig sei, dass die Bauherrschaft einen eigenen Spielplatz errichte.
Des Weiteren erklärt die Verwaltung, dass es sich beim gemeindeeigenen Grundstück Flst-Nr. 608/3 rechtlich nicht um ein Wege-, sondern um ein Baugrundstück handele. Deshalb müsste die Gemeinde für das Bauvorhaben eine Baulast auf dem Grundstück übernehmen. Die Übernahme der Baulast solle in der Sitzung des dafür zuständigen VFA am 13.03.2018 behandelt werden. Dazu erklärt ein Ausschussmitglied, er halte es für keine gute Lösung, dass sich zwei verschiedene Ausschüsse mit einem zusammenhängenden Fall befassen. Seiner Meinung nach wäre es besser, wenn der Gemeinderat in einem solchen Fall in einem Zuge über den Bauantrag und die Übernahme der Baulast beraten würde. Ein anderes Ausschussmitglied fragt, wer sonst noch auf das Grundstück Flst.-Nr. 608/3 angewiesen sei. Wenn außer der Bauherrschaft niemand auf das Grundstück als Zufahrt angewiesen sei, könne die Gemeinde es auch an die Bauherrschaft verkaufen, anstatt eine Baulast zu übernehmen. In der anschließenden Diskussion kann niemand einen Grund finden, weshalb die Gemeinde das Grundstück behalten sollte.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Bauherrschaft einen behindertengerechten Zugang zum Wohnhaus schaffen müsse. Diesen Zugang wolle die Bauherrschaft über den vorhandenen Fußweg, der von der von der Bergstraße ins Baugebiet „Ob dem Dorf I“ führt, realisieren. Wie allgemein bekannt, sei dieser Weg jedoch sehr steil, von zahlreichen Treppenanlagen unterbrochen und somit nicht behindertengerecht. Außerdem sei das Grundstück, auf dem sich der Fußweg befinde, rechtlich gesehen auch ein Baugrundstück, sodass die Gemeinde hierfür vermutlich ebenfalls eine Baulast übernehmen müsste.
Ferner erklärt die Verwaltung, dass das nun geplante Gebäude im Vergleich zu einem früheren, ersten Bauantrag eine um 1,07 m höhere Firsthöhe und eine um 2,45 m höhere Traufhöhe habe. Rechnerisch habe das jetzt geplante Gebäude zwei Vollgeschosse, trete aber dreigeschossig in Erscheinung. Da es sich an dem Hang um eine exponierte Lage handele, schlägt die Verwaltung vor, von der Bauherrschaft einen Geländeschnitt von Norden nach Süden zu verlangen, um das Einfügen in die Umgebung beurteilen zu können. Der Vorsitzende merkt dazu an, er befürchte, dass das Bauvorhaben das Ortsbild stark beeinträchtige.
Ein Ausschussmitglied vermutet, dass die Aufstockung des Gebäudes nicht auf dem bestehenden Gebäude erfolgen soll. Wahrscheinlicher sei es, dass das bestehende Gebäude total abgerissen und dann an selber Stelle ein komplett neues Gebäude errichtet werde. In diesem Fall sei es dann schade um das sehr große Baugrundstück, das wesentlich sinnvoller ausgenützt werden könnte.
Schließlich schlägt der Vorsitzende vor, das Bauvorhaben zurückzuweisen und von der Bauherrschaft einen Geländeschnitt zu verlangen. Die Verwaltung würde zudem mit der Bauherrschaft Kontakt aufnehmen, um über den Verkauf des Grundstücks Flst-Nr. 608/3 und eine mögliche bessere Ausnutzung des Baugrundstücks zu sprechen.
Dem Vorschlag des Vorsitzenden folgend, fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden Beschluss: Der Bauantrag wird zurückgewiesen. Von der Bauherrschaft wird die Vorlage eines Geländeschnitts verlangt, um beurteilen zu können, wie sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügt.
b) Einbau von Dachgauben, Riedheim, Storzler Str. 16, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch die Verwaltung fasst das Gremium ohne weitere Aussprache in offener Abstimmung einstimmig den folgenden Beschluss: Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
5. Nachbarschaftsanhörung – Neubau Milchviehstall in der Schweiz, Flst. Nr. 6087 + 6088, Beschlussfassung über Zurückziehung unserer Einwendung
Der wesentliche Sachverhalt, der verwaltungsseitig vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Ein Ausschussmitglied fragt, wie der Nachweis erbracht wurde, dass es zu keiner Durchnässung der Nachbargrundstücke komme. Die Verwaltung antwortet, dass ein rechnerischer Nachweis erbracht wurde, dass die Retentionsflächen ausreichend seien.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend, einstimmig den folgenden Beschluss: Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
6. Neubau Feuerwehrgerätehaus, Gewerk: Elektroinstallation, Ausführung der Beleuchtung in LED statt Leuchtstofflampen
Ausschussmitglied Andreas Wieser erklärt sich befangen und begibt sich für die Dauer des Tagesordnungspunkts in den Zuschauerbereich.
Der Vorsitzende begrüßt den Lichtplaner Herrn Michael Djebbar aus Radolfzell, der am Tisch der Verwaltung platznimmt. Herr Djebbar erklärt, dass für Teile des Feuerwehrgerätehauses anstatt LED-Komponenten Leuchtstoffröhren ausgeschrieben worden seien, um Kosten zu sparen. Die Preise für LED-Beleuchtungen seien im vergangenen Jahr jedoch stark gesunken, so dass die Mehrkosten für eine komplette Ausstattung des Feuerwehrgerätehauses mit LED inzwischen nur noch halb so groß wie ursprünglich seien und sich auf ca. 5.000 € beliefen. Selbst mit diesen 5.000 € Mehrkosten würde Herr Djebbar noch unter der Ausschreibungssumme für das Gewerk Elektroinstallation bleiben. Die LED-Beleuchtung habe neben einer Stromersparnis den Vorteil einer längeren Lebenszeit und eines geringeren Wartungsaufwands. Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt Herr Djebbar, dass die Betriebskosten bei einer LED-Beleuchtung ca. 20 % geringer seien als bei einer Beleuchtung mit Leuchtstoffröhren.
Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass für den Bau des Feuerwehrgerätehauses schon an anderen Stellen beträchtliche Mehrkosten entstanden seien. Wenn sich die LED-Beleuchtung langfristig aufgrund der Kostenersparnis im Betrieb rechne, könne er den Mehrkosten bei der Anschaffung aber zustimmen.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung mit einer Gegenstimme den folgenden
Beschluss:
Im neuen Feuerwehrgerätehaus sollen auch in den Räumen mit werkstattähnlichem Charakter (Fahrzeug- und Waschhalle, Lager, Werkstatt, Umkleide) im Erdgeschoss LED-Komponenten verbaut werden, wie es auch in den anderen Gebäudeteilen mit Schwerpunkt Aufenthalts- und Schulungsräume der Fall ist.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Djebbar für sein heutiges Erscheinen und seine Erläuterungen im Gemeinderat.
7. Neubau Feuerwehrgerätehaus, Arbeitsvergaben
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Ausschussmitglied Andreas Wieser, der in seiner Funktion als Architekt des Feuerwehrgerätehauses am Tisch der Verwaltung Platz nimmt. Der wesentliche Sachverhalt, der von Herrn Wieser vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage.
- LV 30 Mobile Trennwände
Herr Wieser erläutert, dass die mobilen Trennwände dazu dienen, den Raum der Jugendfeuerwehr in zwei unabhängig voneinander nutzbare Räume – einen größeren und einen kleineren – unterteilen zu können. Das vorliegende günstigste Angebot der Firma Renoplan aus Obersulm für 18.502,12 € brutto umfasse eine beidseitige Schallschluckperforierung, die ca. 6.000 € von den Gesamtkosten ausmache. Während die Trennwand selbst die Räume schalltechnisch voneinander isoliere, breche die Schallschluckisolierung den Hall innerhalb der Räume. Herr Wieser rät dazu, auf die Schallschluckisolierung nicht zu verzichten, weil das in den Räumen vorhandene Glas, der Beton und das Parkett den Hall im Raum verstärkten.
Im Gremium beginnt eine Diskussion darüber, auf die Schallschluckisolierung ganz oder zumindest auf der Seite für den kleineren Raum zu verzichten, um Kosten einzusparen. Diejenigen, die sich für einen Verzicht aussprechen, argumentieren, dass die (getrennten) Räume nur von einem Verein genutzt würden. Die Mitglieder des Vereins müssten sich untereinander arrangieren können. Dem wird entgegengehalten, dass es sich bei dem Verein um die Jugendfeuerwehr handele, bei der es sowieso tendenziell laut zugehe.
Am Ende der Diskussion stimmt das Gremium auf Wunsch eines Ausschussmitglieds entgegen der üblichen Gepflogenheiten, zuerst über den weitreichendsten Antrag abzustimmen, darüber ab, die Trennwand nur halbseitig mit einer Schallschluckperforierung zu bestellen. Dafür findet sich mit fünf Ja-, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung eine Mehrheit.
Schließlich wird über den weitergehenden Antrag (beidseitige Schallschluckperforierung) abgestimmt. Das Gremium fasst dabei mit sieben Ja- und einer Nein-Stimme den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten für LV 30 Mobile Trennwände mit beidseitiger Schallschluckperforierung werden an die Firma Renoplan aus Obersulm zum Angebotspreis von 18.502,12 € brutto vergeben.
- LV 32 Glastrennwände
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend, einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten für LV 32 Glastrennwände werden an die Firma designfunktion aus Singen zum Angebotspreis von 6.060,67 € brutto vergeben.
- LV 33 Betonfertigteil Einzelgarage
Herr Wieser erklärt, dass nur bei zwei Firmen ein Angebot angefragt wurde, weil es nur sehr wenige Firmen gebe, die nach Maß gefertigte Garagen mit Sichtbeton außen liefern. Ein Ausschussmitglied findet den Preis für die Garage zu hoch und schlägt vor, lieber eine normale Fertigteilgarage zu nehmen und diese dann gegebenenfalls optisch aufzubessern. Darauf erklärt Herr Wieser, es täte ihm „in der Architektenseele weh“, neben das millionenteure neue Feuerwehrgerätehaus nun eine nicht dazu passende Garage zu stellen, um einen vergleichsweise überschaubaren Geldbetrag einzusparen. Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt Herr Wieser, dass die Garage als Lagerraum für Treibstoffe, Öl, Bindemittel und unproblematische Abfälle gedacht sei. Die Garage habe die nötigen Öffnungen für den Einbau einer Abluftanlage. Ein Ausschussmitglied erbittet daraufhin, eine Stellungnahme von der Feuerwehr einzuholen, dass die Garage für ihre Zwecke in Ordnung ist. Das Ausschussmitglied bezweifelt, dass es eine gute Idee ist, Brennstoffe und Restmüll nebeneinander zu lagern. Ein anderes Ausschussmitglied stellt den Antrag, eine einfache Fertiggarage auszuschreiben, um zumindest einen Kostenvergleich zu haben. Dem Antrag zustimmend, fasst das Gremium daraufhin in offener Abstimmung mit fünf Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen den folgenden Beschluss: Es soll eine einfache Fertiggarage ausgeschrieben werden.
Nach der Abstimmung entsteht noch eine Diskussion über die Notwendigkeit einer Garage. Manche Ausschussmitglieder bedauern, dass es überhaupt notwendig ist, noch zusätzlichen Lagerraum zu schaffen. Es räche sich nun, dass man Feuerwehrgerätehaus viel zu sehr gespart habe. Andere Ausschussmitglieder sehen dies anders. Sie erklären, dass es ihnen lieber sei, wenn es im Gebäude keine Dämpfe gebe. Außerdem seien auch bei anderen Feuerwehren außenliegende Lagerräume für Gefahrstoffe nicht unüblich.
Auf die Frage, wie es nun mit der Innenausstattung des Feuerwehrgerätehauses, z. B. Spinde und Möbel, weitergehe, antwortet die Verwaltung, dass die Feuerwehr zurzeit eine Auflistung der noch benötigten Gegenstände mache. Die Verwaltung rechne damit, die Liste kommende Woche zu erhalten. Bedenken seitens mehrerer Ausschussmitglieder, dass bei der Beschaffung zu viel Arbeit bei der Feuerwehr hängenbleibe, kann die
Verwaltung ausräumen. Die Feuerwehr teile der Verwaltung lediglich mit, was sie noch brauche; um die eigentliche Beschaffung müsse sie sich nicht kümmern. Es handele sich dann um Beschaffungen, die freihändig gemacht werden könnten.
8. Erweiterung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen, Festlegung des Ausführungsstandards für Dachabdichtungsarbeiten, Putzarbeiten
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Architekten Andreas Ernst, der am Tisch der Verwaltung Platz nimmt. Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde.
Dachdichtungsarbeiten/Wärmedämmung: Herr Ernst erklärt, dass für die Wärmedämmung entweder Expandiertes Polystyrol (EPS) oder Mineralwolle verwendet werden könnte. EPS sei kostengünstig, dafür aber schwerentflammbar. Mineralwolle sei hingegen nichtbrennbar, dafür aber auch teurer als EPS. Im vorliegenden Fall betrage der Mehrpreis 12.548,00 €. Mineralwolle habe noch den Nachteil, dass sie ausgetauscht werden müsse, wenn sie mit Nässe in Berührung komme. In der anschließenden Diskussion sprechen sich alle für EPS aus. Jedes Flachdach werde irgendwann undicht. Mineralwolle müsste man in einem solchen Fall wieder herausreißen. Außerdem sei im Brandfall sowieso schon nichts mehr zu retten, wenn das Dach einmal Feuer gefangen habe.
Dachabdichtungsarbeiten/Abdichtung: Auch hier seien laut Herrn Ernst zwei Varianten möglich, nämlich eine Kunststoffabdichtung oder eine Bitumenschweißbahn. Die Kunststoffabdichtung sei zwar preisgünstig, habe aber nur eine vergleichsweise geringe Lebensdauer von ca. 30 Jahren. Eine Bitumenschweißbahn habe eine Lebensdauer von ca. 50 Jahren, sei dehnfähig, besser zu reparieren und mechanisch belastbarer, aber auch teurer als Kunststoff. Der Mehrpreis gegenüber Kunststoff betrage ca. 6.000 €.
Dachabdichtungsarbeiten/Seilsicherungssystem: Herr Ernst erklärt, dass zur Absturzsicherung bei Dacharbeiten, wie z. B. Wartungsarbeiten der Dachentwässerung oder der Blitzschutzanlage sowie sonstiger Reparaturarbeiten, ein Seilsicherungssystem notwendig sei. Ohne ein Sicherungssystem müsste ein Fassadengerüst oder ein Schutzgeländer erstellt werden. Die Kosten für ein Sicherungssystem betragen gemäß Kostenberechnung 6.400 €. Herr Ernst stellt mehrere mögliche Varianten vor, von einem rundumlaufenden System bis zu einem punktuellen System. Das rundumlaufende System sei für Arbeiter auf dem Dach am besten, da es die größtmögliche Freiheit biete. Auf Nachfrage aus dem Gremium, wie oft Arbeiten auf dem Dach stattfinden, erklären Herr Ernst und die Verwaltung, dass dies durchaus regelmäßig geschehen werde. Mindestens einmal jährlich sei eine Dachbegehung vorgeschrieben.
Putzarbeiten außen/Wärmedämmung: Auch hier sei zwischen EPS und Mineralwolle zu entscheiden, erklärt Herr Ernst. Der Mehrpreis für Mineralwolle betrage in diesem Fall 15.742,00 €. Mehrere Stimmen im Gremium sprechen sich in diesem Fall für die nichtbrennbare Mineralwolle aus. Als erschreckendes Beispiel wird der Hochhausbrand im vergangenen Jahr in London genannt, bei dem die brennbare Fassade dafür verantwortlich war, dass sich der Brand so schnell über alle Stockwerke ausbreiten konnte.
Putzarbeiten außen/Sockelbereich bis ca. 1,5 m: Herr Ernst erklärt, dass im Sockelbereich zum Schutz vor Beschädigungen bis 1,5 m Höhe entweder Sockelschutzplatten oder eine Carbonspachtelung mit Panzergewebe angebracht werden könnten. Sockelschutzplatten haben einen höheren mechanischen Schutz, seien aber aufwendiger auszuführen und relativ teuer (Mehrkosten 9.000 €). Eine Carbonspachtelung mit Panzergewebe sei einfacher zu verarbeiten, habe eine durchgängig gleiche Dämmstärke und sei günstiger (Mehrkosten 6.000 €). Herr Ernst lässt zur Ansicht und zum Probe-Vandalieren Muster und einen Hammer im Gremium herumgehen.
Im Anschluss an die Beratung fasst das Gremium in jeweils offenen Abstimmungen zu den Ausführungsvarianten die folgenden
Beschlüsse:
• Dachabdichtungsarbeiten/Wärmedämmung mit EPS (acht Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme)
• Dachabdichtungsarbeiten/Abdichtung mit einer Bitumenschweißbahn (acht Ja-Stimmen, eine Enthaltung)
• Dachabdichtungsarbeiten/Seilsicherungssystem mit der großen, umlaufenden Sicherung (sechs Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme, zwei Enthaltungen)
• Putzarbeiten außen/Wärmedämmung mit Mineralwolle (acht Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme)
• Putzarbeiten außen/Sockelbereich bis ca. 1,5 m mit einer Carbonspachtelung mit Panzergewebe (einstimmig)
9. Sanierung Lindenstraße und Staufenstraße/Teil, Gemarkung Hilzingen - Vorstellung und Beschlussfassung über die überarbeitete Planung
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Burkhard Raff vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Gottmadingen, der am Tisch der Verwaltung platznimmt. Herr Raff trägt mithilfe einer Powerpoint-Präsentation den wesentlichen Sachverhalt, der sich auch aus der Sitzungsvorlage ergibt, vor. Zur Diskussion stünden zwei unterschiedliche Varianten, wobei eine Kombination der Einzelmaßnahmen für die Knoten Lindenstraße/Mühlenstraße, Lindenstraße/Staufenstraße und Staufenstraße/Trottengasse problemlos möglich sei. Herr Raff als Planer schlägt vor, den Knoten Lindenstraße/Staufenstraße mit Bauminsel auszuführen (Variante 5), beim Knoten Lindenstraße/Mühlenstraße die Fahrbahn für eine bessere Einsehbarkeit aufzuweiten (Variante 5) und am Knoten Staufenstraße/Trottengasse auf den Fahrbahnteiler zu verzichten (Variante 6).
In der anschließenden Diskussion wird unter anderem ausgiebig über die vorgeschlagene Fahrbahnerweiterung am Knoten Lindenstraße/Mühlenstraße debattiert. Mehrere Ausschussmitglieder geben zu bedenken, dass die Straße bei der Aufweitung sehr nahe an den Hauseingang der Lindenstraße 18 heranrücke. Zur Entschärfung der Situation wird vorgeschlagen, einen Verkehrsspiegel anzubringen oder aber auch verkehrsrechtlich anzuordnen, dass nicht in alle Richtungen abgebogen werden darf. Ein Ausschussmitglied weist an dieser Stelle auch auf die kritische Parksituation hin, die vor allem zu Besuchszeiten des Waldhörnles besonders verschärft sei. Zur Regelung der Situation wird angeregt, einen Ortstermin mit der Polizei zu machen und dann wie schon in der Schnitzengasse das Parken nur noch auf ausgewiesenen Flächen zu erlauben.
Zu einer größeren Diskussion führt auch die Situation am Knoten Lindenstraße/Trottengasse. Hier wird von mehreren Ausschussmitgliedern befürchtet, dass Kinder auf dem Weg zum Kindergarten über die Straße abkürzen und sich so in Gefahr bringen. Es werden mehrere Möglichkeiten diskutiert, wie man den Weg für die Kinder verdeutlichen könnte, etwa durch unterschiedliche Straßen-/Gehwegbeläge. Der Vorschlag, einen Fußgängerübergang für die Schulkinder mit rotem Asphalt zu kennzeichnen, wird verworfen, da rote Fahrbahnmarkierungen üblicherweise Fahrradfahrern vorbehalten sind und Vorfahrt suggerieren.
Auf die Frage aus dem Gremium, ob auch Lkw um die Bauminsel herumfahren können, antwortet Herr Raff, dass dies für Lkw bis 7,5 t überhaupt kein Problem sei. Größere Lkw oder Busse müssten rangieren, ein guter Fahrer würde dies aber schaffen.
Ebenfalls auf Nachfrage aus dem Gremium, erklärt die Verwaltung, dass der Behindertenbeauftragte voll mit in die Planung eingebunden sei. Er habe an den Varianten nichts auszusetzen.
Im Anschluss an die Diskussion stimmt das Gremium jeweils in offener Abstimmung über die verschiedenen Einzelmaßnahmen ab:
Baumquartier (Knoten Lindenstraße/Staufenstraße): Das Gremium fasst einstimmig den folgenden Beschluss: Beim Knoten Lindenstraße/Staufenstraße soll das Baumquartier entsprechend Variante 5 beibehalten werden.
Knoten Staufenstraße/Trottengasse: Das Gremium fasst einstimmig den folgenden Beschluss: Der Knoten Staufenstraße/Trottengasse soll entsprechend Variante 6 ohne Fahrbahnteiler ausgeführt werden.
Knoten Lindenstraße/Mühlenstraße: Der Antrag, den Knoten entsprechend Variante 6 mit einer Aufweitung des Knotens auszuführen, findet mit vier Ja- und fünf Nein-Stimmen keine Mehrheit und ist somit abgelehnt. In der unmittelbar anschließenden Abstimmung fasst das Gremium einstimmig den folgenden Beschluss: Der Knoten Lindenstraße/Mühlenstraße soll entsprechend Variante 5 ohne Aufweitung ausgeführt werden.
Abschließend erklärt der Vorsitzende, dass man sich nach Abschluss der Baumaßnahmen, wie vorher diskutiert, um eine positive Kennzeichnung von Parkplätzen kümmern werde.
10. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Der Vorsitzende weist darauf hin, dass morgen um 13.00 Uhr in der Hegau-Halle ein Erörterungstermin für die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Kiesabbau im Dellenhau stattfindet.
b) Inzwischen wurde die Baugenehmigung für den Umbau der Wiesentalhalle erteilt. Die Verwaltungsgebühr für die Genehmigung beträgt 12.540 €.
c) Die Verwaltung hat sich wegen des in der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 angesprochenen dm-Werbeschilds erkundigt und herausgefunden, dass das Schild nach § 50 Abs. 1 LBO verfahrensfrei ist.
d) In der Gemeinderatssitzung am 06.02.2018 wurde gefragt, wie viele Schläuche jährlich bei der Hilzinger Feuerwehr gewaschen werden. Laut Auskunft der Feuerwehr werden jedes Jahr ca. 9,5 km Schläuche gewaschen und 550 Schläuche geprüft. Die Feuerwehr Singen hat zurzeit keine Kapazitäten, um derartige Dienstleistungen für Dritte zu übernehmen. Die Schlauchwaschanlage im neuen Feuerwehrgerätehaus wird sich nach 10 bis 11 Jahren amortisiert haben.
e) Für die Baumaßnahme an der Peter-Thumb-Schule hat Bürgermeister Metzler den Nachtrag Nr. 2 in Höhe von 1.025,66 € für die Fa. Löffler aus Mengen für das Liefern und Einbauen von Vlies für die Baustraße sowie Vorsorge- und Schutzmaßnahmen für das Betonieren unter 5°C genehmigt.
f) Für den Bau des Feuerwehrgerätehauses hat Bürgermeister Metzler die folgenden Aufträge vergeben:
• Bau einer Differenztreppe an die Firma Holzunion aus Überlingen zum Angebotspreis von 3.009,51 € brutto. Die Kostenschätzung lag bei 3.200 €.
• Einbau von WC-Trennwänden an die Firma ERGA aus Remshalden zum Angebotspreis von 1.897,46 € brutto. Die Kostenschätzung lag bei 1.990 €.
g) Die Arbeiten für die Abschottung des Zwischenraums der Schulcontainer zum Gelände im Zuge der Erweiterung der Peter-Thumb-Schule hat der Vorsitzende zum Angebotspreis von 1.820,70 € an die Firma Mohr GmbH aus Hilzingen vergeben. Es hat auch noch ein Angebot einer anderen Firma vorgelegen, das mit 5.806,01 € aber deutlich darüber gelegen habe.
h) Ebenfalls im Zuge der Erweiterung der Peter-Thumb-Schule sind für die von der Firma geopro aus Stockach durchgeführte Baugrunduntersuchung Kosten entstanden in Höhe von 1.264,14 € für den Oberboden und 2.352,81 € für die Baustraße.
i) Der Vorsitzende weist darauf hin, dass in Bezug auf behindertengerechte Anforderungen in letzter Zeit Behauptungen aufgestellt wurden, die nicht zutreffend seien. So müsse etwa nicht die gesamte Peter-Thumb-Schule barrierefrei ausgestaltet sein. Auch die kürzlich aufgestellte Behauptung, sämtliche Bushaltestellen im Gemeindegebiet müssten in den nächsten Jahren ausnahmslos barrierefrei gemacht werden, sei falsch.
j) Toll Collect plant, zwischen Riedheim und Storzeln an der B 314 ein Gerät zur Erfassung mautpflichtiger Fahrzeuge aufzustellen. Dieses Gerät sieht einer Blitzeranlage (Säule) zum Verwechseln ähnlich. Die Verwaltung zeigt anhand eines Planes, wo genau sich das Gerät befinden wird. Um das Gerät zu Wartungszwecken erreichen zu können, müssen Treppenstufen gebaut werden, die sich zu einem geringen Teil auch auf gemeindeeigenem Grund befinden. Darüber hinaus muss für die Stromversorgung auf gemeindeeigenem Grund eine Leitung auf einer Länge von knapp 300 m verlegt werden. Zwischen Toll Collect und der Gemeinde muss nun ein Vertrag über die Nutzung der gemeindeeigenen Flächen abgeschlossen werden. Der Punkt der Entschädigung, die die Gemeinde verlangt, ist noch offen. Die Verwaltung schlägt vor, für die Nutzung insgesamt 8.000 € zu verlangen, wogegen kein Ausschussmitglied widerspricht.
11. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
a) Auf den Hinweis, dass in der Mühlenstraße auf einem Grundstück ständig ca. 12 bis 15 Motorroller stehen, antwortet der Vorsitzende, dass das Problem bekannt sei und der Grundstückseigentümer schon mehrfach von der Gemeinde angeschrieben wurde.
b) Ein Ausschussmitglied bedankt sich im Namen der Guggenmusik bei der Verwaltung und dem Bauhof für die Unterstützung am Fasnachtssonntag und spricht im Anschluss das Thema der Gewichte zur Zeltsicherung an. Der Vorsitzende erklärt, dass der Bauhof Betongewichte gießen werde, die dann bei zukünftigen Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden können.
c) Ein Ausschussmitglied bezieht sich auf die Bekanntgabe in TOP 10 h) und fragt nach dem Ergebnis der Bodenuntersuchung. Die Verwaltung antwortet, dass ein Teil des Bodens als Sondermüll entsorgt werden muss.
d) Auf die Nachfrage, ob auf dem neuen Dorfplatz in dem Bereich mit wassergebundenem Belag bei Veranstaltungen Erdnägel verwendet werden können, antwortet die Verwaltung, dass sie dies klären müsse.
e) Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass im Neubaugebiet noch einige Verkehrsschilder (Ortseingangsschild, Spielstraße, …) fehlen.