Technischer und Umweltausschuss
Sitzungssaal / Rathaus Hilzingen
Technischer und Umweltausschuss
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 05.12.2017
3. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
Riedheim, Lindenhof 1a, 78247 Hilzingen
4. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung,
Lizzanostr. 4, 78247 Hilzingen
b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage,
Tanzplatz 9, 78247 Hilzingen
c) Neubau einer Lagerhalle mit integriertem Wohnhaus und Garage für Betriebsinhaber,
Brühlstr. 9, 78247 Hilzingen
5. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Umbau des bestehenden Toilettenhauses am Festplatz der Gemeinde Hilzingen,
Dietlishofer Str. 14, 78247 Hilzingen
b) Abbruch der bestehenden Gaupe, Vergrößerung der Gaupe über dem bestehenden Flachdach, Einbau eines Schlafzimmers,
Steinerbächle 18, 78247 Hilzingen
c) Neubau einer Ausstellungs- u. Produktionshalle,
Weidgang 8 – 10, 78247 Hilzingen
d) Anbau eines Bürotraktes an bestehende Werkstatt,
Weidgang 1, 78247 Hilzingen
e) Anbau an bestehendes Einfamilienhaus, im EG als Wintergarten, im OG als Büro,
Riedheim, Feldbergstr. 3, 78247 Hilzingen – geänderte Planung –
f) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage,
Weiterdingen, Schloßstr. 10a (bisher „Beim Schloßgarten“ 4, 78247 Hilzingen
g) Umbau einer Doppelhaushälfte, Aufstockung des Dachgeschosses und Errichtung von 2 Dachgaupen,
Schlatt a. R., Büßlinger Str. 19, 78247 Hilzingen
h) Errichtung eines Lagerraumes,
Sportgelände 8a, 78247 Hilzingen
6. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
a) Anbau an ein Einfamilienhaus mit Garage,
Karl-Geißler-Str. 15, 78247 Hilzingen
b) Planungsrechtliche Zulässigkeit bzgl. des Einbaus einer
2. Wohneinheit in Verbindung mit dem Einbau eines
Kniestocks von 1 m,
Schlatt a. R., Weidenbühlstr. 11, 78247 Hilzingen
7. Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen von verfahrensfreien Vorhaben
a) Errichtung einer verfahrensfreien Garage, Abweichung von der zulässigen Gebäudehöhe,
Duchtlingen, Grünenbergstr. 7, 78247 Hilzingen
b) Errichtung eines Geräteschuppens außerhalb des überbaubaren Bereiches,
Herrengarten 58, 78247 Hilzingen
8. Erweiterung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen
Arbeitsvergaben:
a) LV 02 Gerüstarbeiten
b) LV 03 Zimmererarbeiten
c) LV 04 Aufzugsanlage
d) Information über aktuellen Projektstand
9. Bekanntgaben der Verwaltung
10. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
11. Fragemöglichkeit für Einwohner
Technischer und Umweltausschuss 23. Januar 2018
Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Holger Graf, Peter Graf (bis einschl. TOP 5h), Rainer Guggemos, Marianne Guthoff, Thomas Hägele, Martin Jordan, Ulrike Maus (als Reihenfolgestellvertreterin für Martin Schneble), Heinrich Mohr, Andreas Wieser, Alfons Zipperer
Gemeinderäte: -
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Walter Mayer, Egon Schmieder
Verwaltungsmitarbeiter: Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes, Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher, Bauamtsleiter Günther Feucht, Petra Fritsch, Christian Denzel (als Schriftführer)
Abwesend: Martin Schneble (beruflich entschuldigt)
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.10 Uhr
Zuhörer: 11
Presse: 0
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 05.12.2017
Gegen die Niederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.
3. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Riedheim, Lindenhof 1a, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor und zeigt dazu Pläne und Ansichten. Das Landratsamt Konstanz habe gegenüber der Verwaltung bestätigt, dass das Vorhaben privilegiert sei. Die Genehmigung für eine notwendige Kleinkläranlage werde das Landratsamt erteilen. Aus Sicht der Verwaltung sprechen daher keine Gründe gegen das Vorhaben.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
4. Information über Kenntnisgabeverfahren
Die Verwaltung stellt die einzelnen Bauvorhaben vor und zeigt, soweit vorhanden, die jeweiligen Pläne und Ansichten.
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung, Lizzanostr. 4, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung erklärt, dass das Bauvorhaben in jeglicher Hinsicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspreche und sie daher keine Bedenken habe.
Ein Ausschussmitglied fragt, ob sich vor der geplanten Garagenzufahrt öffentliche Stellplätze befinden. Die Verwaltung erläutert anhand eines Planes, dass die öffentlichen Stellplätze und die Garagenzufahrt einander nicht beeinträchtigen.
b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Tanzplatz 9, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung erklärt, dass im vergangenen Jahr bereits ein Bauantrag für das Grundstück gestellt wurde. Der TUA habe dem Bauvorhaben damals nicht zugestimmt, weil die maximal zulässigen Geländeaufschüttungen von 1,50 m überschritten gewesen seien. Im nun vorliegenden Bauantrag entspreche alles den Festsetzungen und begegne daher keinen Bedenken. Das Bauvorhaben wird seitens des TUA ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.
c) Neubau einer Lagerhalle mit integriertem Wohnhaus und Garage für Betriebsinhaber, Brühlstr. 9, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung erklärt, dass das Kenntnisgabeverfahren für dieses Bauvorhaben nicht infrage komme, weil über eine Ausnahme für die Betriebsleiterwohnung zu entscheiden sei. Das Landratsamt habe daher die Bauherrschaft aufgefordert, die Ausnahme im Rahmen eines Bauantragsverfahrens zu beantragen.
Der Vorsitzende erklärt, man habe den Punkt dennoch auf der Tagesordnung belassen, um zumindest ein Stimmungsbild aus dem Gremium einfangen zu können. Das Landratsamt Konstanz werde seine Entscheidung in einem zukünftigen Bauantragsverfahren von der Zustimmung oder Ablehnung der Gemeinde abhängig machen. Aus seiner Sicht, fährt der Vorsitzende fort, sei ein solches Wohngebäude, das im Grunde nur optisch mit dem Betriebsgebäude verbunden sei, nicht das, was die Gemeinde im Gewerbegebiet haben wolle. Wenn das Gremium diese Ansicht bestätige, könne die Verwaltung der Bauherrschaft mitteilen, dass ein Bauantrag für dieses Vorhaben keine Aussicht auf Erfolg habe.
Die Abfrage des Stimmungsbilds ergibt schließlich, dass nur ein Ausschussmitglied dem Vorhaben zustimmen würde, die übrigen Ausschussmitglieder nicht.
5. Beschlussfassung über Bauanträge
Die Verwaltung stellt die einzelnen Bauvorhaben vor und zeigt, soweit vorhanden, die jeweiligen Pläne und Ansichten.
a) Umbau des bestehenden Toilettenhauses am Festplatz der Gemeinde Hilzingen, Dietlishofer Str. 14, 78247 Hilzingen
Die Ausschussmitglieder Martin Jordan und Andreas Wieser erklären sich für befangen und begeben sich für die Dauer des Tagesordnungspunkts unter die Zuhörer.
Die Verwaltung erklärt, dass das Straßenverkehrsamt einer Befreiung von der Anbauverbotszone und den Sichtfeldern der Ausfahrt nicht zustimmen werde. Davon sei das im Süden geplante Vordach an das bestehende Toilettenhaus betroffen. Vereinzelte Ausschussmitglieder äußern darüber ihr Unverständnis, weil das geplante Vordach das Sichtfeld nicht im Geringsten störe. Ein Ausschussmitglied erklärt daraufhin, dass das Straßenverkehrsamt vermutlich die ohnehin schon verletzte Anbauverbotszone nicht noch weiter einschränken möchte. Aus der Mitte des Gremiums kommt daraufhin der Vorschlag, das Ortsschild zu versetzen. Darauf antwortet der Vorsitzende, dass die Gemeinde das Ortsschild nicht selbst versetzen könne. Dies mache das Landratsamt Konstanz, abhängig von der bestehenden Bebauung.
Schließlich fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
b) Abbruch der bestehenden Gaupe, Vergrößerung der Gaupe über dem bestehenden Flachdach, Einbau eines Schlafzimmers, Steinerbächle 18, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung weist auf einen ähnlichen Bauantrag der Bauherrschaft hin, der im Juli 2017 vom TUA abgelehnt wurde. Im damaligen Antrag sei ein Flachdach geplant gewesen, jetzt sei ein leicht geneigtes Satteldach mit einer Dachneigung von 15° geplant. Die örtlichen Bauvorschriften schrieben jedoch eine Dachneigung zwischen 30° und 45° vor. Von dieser Festsetzung könne keine Befreiung erteilt werden. Außerdem sei die geplante Firsthöhe 2,21 m höher als laut Bebauungsplan zulässig. Um das Bauvorhaben in dieser Form zu ermöglichen, sei eine Änderung des Bebauungsplans notwendig.
Ein Ausschussmitglied sagt, dass eine Änderung des Bebauungsplans aufgrund des damit verbundenen beträchtlichen Aufwands aus seiner Sicht nicht infrage komme.
In der anschließenden offenen Abstimmung über das Bauvorhaben fasst das Gremium den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird nicht zugestimmt. (keine Stimme dafür, acht Stimmen dagegen, vier Enthaltungen)
c) Neubau einer Ausstellungs- und Produktionshalle, Weidgang 8-10, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und begibt sich für die Dauer des Tagesordnungspunkts unter die Zuhörer.
Von der Verwaltung wird auf eine vorangegangene Bauvoranfrage, welcher der TUA in der Sitzung am 19.09.2017 zugestimmt hat, hingewiesen. Außerdem erklärt die Verwaltung, dass die Begründung zur 1. Befreiung falsch sei, da ein Flachdach weder einen First, noch eine Traufe habe. Es spreche aber nichts gegen das Vorhaben.
Ein Ausschussmitglied fragt, ob das Vorhaben in der jetzt beantragten Form keine Wohnung habe, was verwaltungsseitig bestätigt wird. Der Einbau einer Wohnung sei, so die Verwaltung, sei erst in einem zweiten Bauabschnitt geplant. Dafür wäre dann aber eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Schließlich fasst das Gremium in offener Abstimmung mit neun Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
d) Anbau eines Bürotraktes an bestehende Werkstatt, Weidgang 1, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung erklärt, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspreche. Lediglich im Süden werde die Baugrenze um bis zu 1 m überschritten, was aber nach Rücksprache mit dem Straßenbauamt kein Problem sei. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Bauvorhaben zuzustimmen.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium daraufhin einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
e) Anbau an bestehendes Einfamilienhaus, im EG als Wintergarten, im OG als Büro, Riedheim, Feldbergstr. 3, 78247 Hilzingen – geänderte Planung –
Die Verwaltung erklärt, dass der TUA bereits im November 2017 über ein Bauvorhaben auf dem Grundstück beraten habe. Das Vorhaben sei damals wegen der Zweigeschossigkeit des Gebäudes abgelehnt worden, weil der Bebauungsplan nur ein Vollgeschoss zulasse. Der nun vorliegende Bauantrag sei nun dahingehend geändert worden, dass das obere Geschoss rechnerisch kein Vollgeschoss mehr sei, was die Verwaltung selbst jedoch nicht überprüfen könne. Die Verwaltung schlage daher vor, dem Bauvorhaben jetzt zuzustimmen und die Überprüfung, ob es sich bei dem oberen Geschoss um ein Vollgeschoss handele, dem Landratsamt Konstanz zu überlassen.
Ein Ausschussmitglied merkt an, dass das Gebäude nach wie vor zweigeschossig aussehe, auch wenn es rechnerisch vielleicht nicht so sei. Ein anderes Ausschussmit ist der Ansicht, dass bei der Frage, ob es sich um zwei Vollgeschosse handele, nicht nur der Anbau zu berücksichtigen sei, sondern das Gebäude mit seinen Geschossen in der Gesamtheit.
Schließlich fasst das Gremium in offener Abstimmung mit elf Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt, sofern das Gebäude tatsächlich nur ein Vollgeschoss hat.
f) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Weiterdingen, Schloßstr. 10a (bisher „Beim Schloßgarten“ 4), 78247 Hilzingen
Die Verwaltung erklärt, dass die Bauherrschaft im vergangenen Jahr bereits eine Bauvoranfrage gestellt hatte. Das Bauvorhaben habe sich nach der damaligen Planung weiter südlich befunden. Da dort die Erschließung über die Straße „Beim Schlossgarten“ nicht gesichert gewesen sei, habe der TUA im November 2017 die Bauvoranfrage abgelehnt. Das neugeplante Gebäude befinde sich nun weiter nördlich und solle über die Flückigerstraße erschlossen werden. Das Zufahrtsrecht über Grundstücke Dritter werde die Bauherrschaft grundbuchrechtlich absichern müssen. Anhand der First- und Traufhöhen der umliegenden Gebäude zeigt die Verwaltung, dass sich das Vorhaben, zumindest die Gebäudehöhe betreffend, in die Umgebung einfügt.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung mit elf Ja-Stimmen und einer Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
g) Umbau einer Doppelhaushälfte, Aufstockung des Dachgeschosses und Errichtung von 2 Dachgaupen, Schatt a. R., Büßlinger Str. 19, 78247 Hilzingen
Im Rahmen der Vorstellung des Bauvorhabens erklärt die Verwaltung ergänzend, dass die geplante Erweiterung niedriger sei als der bestehende Bau. Die Verwaltung empfehle, dem Bauvorhaben zuzustimmen.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium daraufhin in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
h) Errichtung eines Lagerraumes, Sportgelände 8a, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Andrea Baumann erklärt sich für befangen und begibt sich für die Dauer des Tagesordnungspunkts unter die Zuhörer.
Die Verwaltung erklärt, dass die Pfadfinder schnellstmöglich eine neue Lagerfläche bräuchten. Wie dem Gremium bekannt sei, habe man ursprünglich eine Fertiggarage aufstellen wollen, was aber letztlich aus bekannten Gründen gescheitert sei. Für den nun geplanten Lagerraum müsse die Gemeinde auf ihrem Freibad-Grundstück eine Baulast für die Zufahrt übernehmen. Der Lagerraum habe eine Tür und ein Tor. Das Tor sei notwendig, um einen Anhänger unterstellen zu können. Zwischen dem Lagerraum und dem Tennisplatz sei ein Abstand von 2 m vorhanden; der vom Tennisclub gewünschte, ungehinderte Umlauf um den Tennisplatz sei somit weiterhin gewährleistet.
Auf Nachfrage aus dem Gremium antwortet die Verwaltung, dass andere Vereine bei Bedarf die Lagerfläche erweitern könnten. Die notwendigen Stellplätze für den Tennisclub würden sich auf dem Hegau-Hallenparkplatz befinden. Dort, wo der Lagerraum geplant sei, habe man bisher lediglich aus Bequemlichkeit geparkt.
Über den Abstand zum Tennisplatz entwickelt sich eine kurze Diskussion im Gremium. Manche Ausschussmitglieder sind der Ansicht, dass ein Abstand vom 1 m auch genügen würde. Somit wäre dann vor dem Lagerraum ausreichend Platz, wird argumentiert. Andere Ausschussmitglieder halten dem entgegen, dass der Platz vor dem Lagerraum bereits ausreichend sei und man daher den Weg um den Tennisplatz herum nicht unnötig einschränken müsse.
Am Ende der Diskussion schlägt der Vorsitzende vor, zunächst über den Bauantrag wie er ist, also mit 2 m Abstand des Lagerraums zum Tennisplatz, abzustimmen. In der offenen Abstimmung fasst das Gremium daraufhin einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
6. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
Die Verwaltung stellt die einzelnen Bauvorhaben vor und zeigt, soweit vorhanden, die jeweiligen Pläne und Ansichten.
a) Anbau an ein Einfamilienhaus mit Garage, Karl-Geißler-Str. 15, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung erklärt, dass aus ihrer Sicht die beantragte Befreiung von der Baugrenze unproblematisch sei. Anders sehe es bezüglich des geplanten Flachdaches aus. Von den in den örtlichen Bauvorschriften festgesetzten Dachneigungen könne keine Befreiung erteilt werden.
Ein Ausschussmitglied spricht sich dafür aus, den Bebauungsplan in diesem Fall zu ändern, um einer möglichen städtebaulichen Fehlentwicklung entgegenzuwirken. Der Vorsitzende teilt diese Ansicht nicht und empfiehlt, den noch vergleichsweise jungen Bebauungsplan so zu belassen wie er ist. Ein anderes Ausschussmitglied ist der Ansicht, dass es im Gemeindegebiet wesentlich ältere Bebauungspläne gebe, die schon lange nicht mehr zeitgemäße, restriktive Festsetzungen enthalten. Diese Bebauungspläne sollten seiner Meinung nach dringender überarbeitet werden, um eine Nachverdichtung im Innenbereich zu ermöglichen.
In der abschließenden offenen Abstimmung über die beantragten Befreiungen fasst das Gremium die folgenden
Beschlüsse:
1. Der Befreiung für die Baugrenzüberschreitung auf der Südseite mit Aufstockung auf die Garage wird zugestimmt. (fünf Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen, drei Enthaltungen)
2. Der Befreiung für die Dachform wird nicht zugestimmt. (eine Stimme dafür, acht Stimmen dagegen, zwei Enthaltungen)
b) Planungsrechtliche Zulässigkeit bzgl. des Einbaus einer 2. Wohneinheit in Verbindung mit dem Einbau eines Kniestocks von 1 m, Schlatt a. R., Weidenbühlstr. 11, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor und zeigt eine Straßenabwicklung, aus der hervorgeht, dass sich das Vorhaben gut einfügt. Nach Ansicht der Verwaltung könne dem Bauvorhaben zugestimmt werden. Es müsse aber von einer Festsetzung des Bebauungsplans befreit werden: Es sei ein Kniestock mit einer Höhe von 1,0 m geplant, zulässig sei aber nur eine Höhe von 0,3 m. Die Verwaltung empfiehlt, dem zuzustimmen.
Ein Ausschussmitglied möchte wissen, weshalb in diesem Fall eine Befreiung möglich sei, in anderen Fällen aber nicht. Daraufhin erklärt ein anderes Ausschussmitglied, dass man zwischen den Festsetzungen eines Bebauungsplans und den Festsetzungen in örtlichen Bauvorschriften unterscheiden müsse. Bei letzteren sei eine Befreiung nicht möglich, weil die Gemeinde die darin festgesetzten Einschränkungen freiwillig festgesetzt habe. Sie müsse nämlich zusätzlich zum Bebauungsplan keine örtlichen Bauvorschriften erlassen.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
7. Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiung von verfahrensfreien Vorhaben
Die Verwaltung stellt die einzelnen Bauvorhaben vor und zeigt, soweit vorhanden, die jeweiligen Pläne und Ansichten.
a) Errichtung einer verfahrensfreien Garage, Abweichung von der zulässigen Gebäudehöhe, Duchtlingen, Grünenbergstr. 7, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung weist darauf hin, dass neben einer Befreiung von der maximalen Garagenhöhe eine weitere Befreiung nötig sei, weil sich das Bauvorhaben außerhalb des Baufensters befinde. Die andere, vergleichsweise hohe Garage im Baugebiet auf Flst.-Nr. 13882, auf welche die Bauherrschaft verweise, sei genehmigt worden bevor der Bebauungsplan in Kraft getreten sei.
Ein Ausschussmitglied möchte wissen, wie sich die Nachbarn zu dem Bauvorhaben geäußert haben; davon mache er seine Zustimmung zu dem Bauvorhaben abhängig. Die Verwaltung antwortet, dass die Nachbarschaft bei verfahrensfreien Vorhaben nicht angehört werde. Daher wisse man auch nicht, wie sie zu dem Bauvorhaben stünden.
Ein anderes Ausschussmitglied erklärt, dass zwei Befreiungen für ihn zu viel seien und er dem Bauvorhaben daher nicht zustimmen werde.
In der anschließenden offenen Abstimmung über das Bauvorhaben fasst das Gremium den folgenden Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird nicht zugestimmt. (keine Stimme dafür, acht Stimmen dagegen, drei Enthaltungen)
b) Errichtung eines Geräteschuppens außerhalb des überbaubaren Bereiches, Herrengarten 58, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor und erklärt, dass es eigentlich genehmigungsfrei sei, sich aber außerhalb des Baufensters befinde.
Der Riedheimer Ortsvorsteher meldet sich zu Wort. Aus seiner Sicht spreche nichts gegen das Vorhaben.
Ein Ausschussmitglied gibt zu bedenken, dass sich auf dem nördlich angrenzenden Grundstück eine Futterwiese für die Schwarze Mörtelbiene befinde. Außerdem finde er die tiefe Eingrabung an der Grundstücksgrenze bedenklich. Der Vorsitzende entgegnet, dass das Bauvorhaben einen Abstand von mindestens 0,5 m zur Grenze einhalte. Nach Meinung des Vorsitzenden stelle das Bauvorhaben keine Beeinträchtigung für die Futterwiese dar.
Schließlich fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
8. Erweiterung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen, Arbeitsvergaben
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Architekten Andreas Ernst, der am Tisch der Verwaltung Platz nimmt. Herr Ernst präsentiert zunächst die Ausschreibungsergebnisse für die heute zu vergebenden Arbeiten für die Erweiterung der Peter-Thumb-Schule. Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage.
a) LV 02 Gerüstarbeiten
Herr Ernst erläutert, dass die Firma Quadrex aufgrund formaler Fehler ausgeschlossen werden musste. Sie wäre nur minimal günstiger gewesen als der billigste Anbieter.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung, dem Vorschlag der Verwaltung folgend, den folgenden
Beschluss:
Die Gerüstarbeiten werden an die Firma Zielke, Rielasingen-Worblingen, zum Angebotspreis von 21.296,72 € (brutto) vergeben.
b) LV 03 Zimmererarbeiten
Ausschussmitglied Heinrich Mohr erklärt sich für befangen und begibt sich für die Dauer dieses Tagesordnungspunkts unter die Zuhörer.
Nachdem Herr Ernst das Ausschreibungsergebnis vorgestellt hat, fasst das Gremium ohne weitere Aussprache in offener Abstimmung, dem Vorschlag der Verwaltung folgend, den folgenden Beschluss:
Die Zimmererarbeiten werden an die Firma Heinrich Mohr GmbH, Hilzingen, zum Angebotspreis von 25.753,98 (brutto) vergeben.
c) LV 04 Aufzugsanlage
Herr Ernst stellt das Ausschreibungsergebnis vor und erklärt, dass die Firma Kone wegen eines unvollständigen Angebots ausgeschlossen werden musste. Die Firma Brobeil habe noch ein Nebenangebot abgegeben, das qualitativ nicht vergleichbar sei. Bei diesem Angebot werde der Aufzug mittels Hydraulik anstatt eines Seiles angetrieben. Die hydraulische Lösung verursache höhere Wartungskosten.
Das Gremium fasst in offener Abstimmung, dem Vorschlag der Verwaltung folgend, einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten für die Aufzugsanlage werden an die Firma Schindler, Radolfzell, zum Angebotspreis von 39.995,90 € (brutto) vergeben.
Laut Herrn Ernst beinhalte der Preis für die Aufzugsanlage eine Ausführung in Edelstahl. Man habe die Möglichkeit, den Preis um ca. 2.500 € brutto zu reduzieren, wenn man beschichteten Stahl anstelle von Edelstahl nehme. Ein Ausschussmitglied berichtet daraufhin davon, dass er beruflich gute Erfahrungen mit beschichtetem Stahl gemacht habe, eine Ausführung in Edelstahl seiner Meinung nach nicht notwendig sei. Ein anderes Ausschussmitglied ist dagegen besorgt, dass der beschichtete Stahl nicht robust genug sei gegenüber möglichem Vandalismus in der Schule. Dem hält Herr Ernst entgegen, dass der Aufzug höchstwahrscheinlich nicht besonders häufig frequentiert sein werde. Er schlage die Ausführung in beschichtetem Edelstahl vor.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden Beschluss:
Die Aufzuganlage soll in beschichtetem Stahl ausgeführt werden.
d) Information über aktuellen Projektstand
Herr Ernst zeigt den Bauzeitenplan. Danach sei vorgesehen, dass in der dritten Augustwoche 2018 die Rohbauarbeiten beendet seien. Der Nordteil und die Außenanlagen Innenhof könnten, wenn alles nach Plan verlaufe, Ende Oktober 2018 fertiggestellt sein. Für die Fertigstellung des östlichen Gebäudeteils und der Außenanlagen Ost (Zufahrt, Parkplätze, Gelände) sei Ende April 2019 anvisiert.
Herr Ernst erklärt, dass man mit der Baumaßnahme erst später habe anfangen können, weil die Baugenehmigung noch gefehlt habe. Das Problem habe beim Landratsamt Konstanz, bei dem ein Personalwechsel im Baurechtsamt stattgefunden habe, gelegen. Die Arbeiten hätten sich dadurch um neun Wochen hinausgezögert.
Beim Aushub des Bodens sei eine Menge Bauschutt zutage gekommen. Die Firma Geopro sei mit der Untersuchung des Materials beauftragt. Erst wenn das Ergebnis der Beprobung vorliege, könne man Aussagen über eine mögliche weitere Verwendung des Aushubs treffen.
9. Bekanntgaben der Verwaltung
a) In der TUA-Sitzung am 19.09.2017 wurde über vier Befreiungen für das Bauvorhaben des Porsche-Zentrums beraten und eine davon schließlich abgelehnt. Die Bauherrschaft hat aufgrund dieses Beschlusses mittlerweile überarbeitete Pläne eingereicht.
b) Die Verwaltung ist bei der Gemeinde Thayngen gewesen, um Einsicht in die Planunterlagen für einen geplanten Milchviehstall auf Schweizer Gemarkung bei Schlatt a. R. zu nehmen. Die Bauherrschaft hat den Nachweis erbracht, dass keine Nässe auf das angrenzende gemeindeeigene Grundstück übertreten kann. Eine Nachfrage beim Landratsamt Konstanz, was die Gemeinde in einem solchen grenzüberschreitenden Baurechtsfall unternehmen könne, habe keinen Erfolg gebracht.
c) Der Vorsitzende gibt bekannt, dass kürzlich von der Baustelle des Feuerwehrgerätehauses fünf Baustromverteiler gestohlen wurden.
d) Inzwischen wurden alle Sitzelemente für den Dorfplatz geliefert. Für die Sitzflächen wurde jedoch stabverleimtes Holz verwendet, wie es ausgeschrieben war. Stattdessen wurde herzgetrenntes Vollholz verwendet. Diese Maßnahme diente unter anderem der Kostenreduzierung. Auf dem Dorfplatz fehlt jetzt nur noch ein Spielgerät.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Sitzbänke bewusst nahe beieinander stehen. Die Besucher des Platzes sollen dadurch die Möglichkeit haben, sich gegenüber zu sitzen, was die Attraktivität des Platzes als Aufenthaltsort steigern soll. Man wird beobachten, ob das so auch funktioniert.
Der Deckel des Christbaumlochs auf dem Dorfplatz ist wegen des bald anstehenden Probestellens des Narrenbaums noch nicht verschlossen, sondern nur vorübergehend abgesperrt worden, da das Öffnen und Schließen des Lochs relativ aufwändig ist. Ein Ausschussmitglied bemerkt dazu, dass die Absperrung auf dem neuen Dorfplatz, der in der Bevölkerung ohnehin schon kritisch beäugt wird, keinen guten Eindruck macht.
Außerdem ist im Moment noch ein Spielgerät, das sich auf einer Rasenfläche befindet, abgesperrt. Es wurde abgesperrt, weil bei dem derzeitigen nassen Wetter die Schüler viel Schmutz in die Schule tragen. Das Büro faktorgruen wird das Problem lösen, indem Fallschutzmatten um das Spielgerät herum gelegt werden.
10. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
Ein Ausschussmitglied bezieht sich auf eine in einer vorangegangenen Sitzung gestellte Frage an die Verwaltung bezüglich Lärmbeschwerden im Zusammenhang mit einem Kahlschlag entlang der Autobahn und möchte wissen, ob es inzwischen neue Erkenntnisse gebe. Von der Verwaltung wird geantwortet, dass man beim zuständigen Regierungspräsidium Freiburg nachgefragt habe. Dieses habe geantwortet, dass das Entfernen von Gehölz entlang der Autobahn keinen messbaren Effekt auf die Lärmimmissionen habe. Der Effekt sei rein psychologischer Natur, weil Lärm stärker wahrgenommen werde, wenn man dessen Quelle sehe.
11. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 27. Februar 2018
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Christian Denzel (Schriftführer)
gez. Thomas Hägele (Ausschussmitglied)
gez. Holger Graf (Ausschussmitglied)