Anmeldung

Technischer und Umweltausschuss

Dienstag, 14. November 2017, 19:30 Uhr
Sitzungssaal / Rathaus Hilzingen

Technischer und Umweltausschuss 14. November 2017

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner
2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 10.10.2017
3.    Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
a)    Neubau eines Wohnhauses mit Garage,
    Elisabethenbergstr. 2, 78247 Hilzingen
4.    Beschlussfassung über Bauanträge
a)    Einbau einer Wohnung für Mitarbeiter des landw. Betriebes im UG des Gästehauses,
    Weingut Elisabethenberg 2, 78247 Hilzingen
b)    Anbau an bestehendes Einfamilienhaus zur Nutzung als Wintergarten im EG sowie Büro im OG mit Zugang über außenliegende Spindeltreppe,
    Riedheim, Feldbergstr. 3, 78247 Hilzingen
c)    Änderung Standort von Carport und Abstellraum,
    Auf Bühl 7d, 78247 Hilzingen – geänderte Planung –
d)    Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz,
    Feldlerchenweg 5a, 78247 Hilzingen
e)    Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Abbruch Gartenhaus,
    Alemannenstr. 7a, 78247 Hilzingen
f)    Ausbau eines Speichers im Dachgeschoss zu Wohnraum mit Speicher im Dachspitz,
    Dietlishof 2, 78247 Hilzingen
5.    Beschlussfassung über Bauvoranfragen
-    Neubau von 3 Einfamilienhäusern mit Garage,
    Duchtlinger Str. 6, 78247 Hilzingen
6.    Sanierungsrechtliche Genehmigung
-    Neubau von 3 Einfamilienhäusern mit Garage,
    Duchtlinger Str. 6, 78247 Hilzingen
7.    Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen von verfahrensfreien Vorhaben
a)    Teilüberdachung der Dachterrasse als Wetter- und Sonnenschutz- 11 m² Grundfläche überdacht von insgesamt 60 m² Dachterrassenflächen,
    Riedheimer Str. 16, 78247 Hilzingen
8.    Vorstellung der Planung Sanierung Lindenstraße und Staufenstraße/Teil
9.    Kanalrückstauproblematik Plörenstraße / Hinter Bühl
-  Bestandsauswertung und weitere Informationen
10.    Neubau Feuerwehrgerätehaus Hilzingen
-  Beschlussfassung über Arbeitsvergaben - Innentüren
11.    Bekanntgaben der Verwaltung
12.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
13.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Technischer und Umweltausschuss 14. November 2017

Anwesend
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Barbara Kissmehl (als Reihenfolgestellvertreterin für Andrea Baumann), Holger Graf, Peter Graf, Rainer Guggemos, Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Alfons Zipperer, Steffen van Wambeke (als Reihenfolgestellvertreter für Marianne Guthoff), Ulrike Maus (als Reihenfolgestellvertreterin für Martin Schneble)
Gemeinderäte: --
Ortsvorsteher:     Walter Mayer
Verwaltungsmitarbeiter: Petra Fritsch, Günther Feucht, Markus Wannenmacher, Elisabeth  Stauder, Stefan Mattes, Michaela Schäuble (als Schriftführerin)

Abwesend    Marianne Guthoff (privat), Martin Schneble (beruflich), Andreas Wieser (beruflich) - entschuldigt -
Andrea Baumann - unentschuldigt -

Beginn: 19.50 Uhr
Ende: 22.43 Uhr
Zuhörer: 9 Personen (ab 20.55 Uhr 10 Personen)
Presse:     0

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände vorgebracht.
Zu dem Tagesordnungspunkt 8 und 9 wurde Herr Burkhard Raff vom Ingenieurbüro Raff in Gottmadingen geladen.

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 10. Oktober 2017

Gegen die Niederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.

3.    Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren

Der Bauantrag wird von der Verwaltung vorgestellt. Soweit vorhanden, werden die jeweiligen Pläne und Ansichten gezeigt.

a)    Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Elisabethenbergstraße 2, 78247 Hilzingen


Ohne weitere inhaltliche Aussprache beschließt das Gremium in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, einstimmig folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

4.    Beschlussfassung über Bauanträge

Die einzelnen Bauanträge werden von der Verwaltung vorgestellt. Soweit vorhanden, werden die jeweiligen Pläne und Ansichten gezeigt.

a)    Einbau einer Wohnung für Mitarbeiter des landw. Betriebes im UG des Gästehauses, Weingut Elisabethenberg 2, 78247 Hilzingen

Die Verwaltung informiert die Anwesenden darüber, dass Abweichungen, zwischen die im Jahre 2015 eingereichten Plänen zum Neubau eines Gästehauses, zu den jetzt vorliegenden Plänen festgestellt wurden. Die ursprünglich als Keller geplanten Räume sollen jetzt als Wohnung genutzt werden. Somit liegt eine Nutzungsänderung vor. Aus diesem Grund hat die Gemeinde noch am Tage der Sitzung versucht, den Bauherrn telefonisch zu erreichen, um ihm nahe zu legen, den Antrag zurückzunehmen. Dieses Vorhaben blieb jedoch fruchtlos.
Der Vorsitzende empfiehlt, aufgrund der fehlenden Unterlagen, die Zustimmung nicht zu erteilen, begründet durch die fehlende Toleranz seitens der Gemeinde.
Im Anschluss fasst das Gremium in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Bauvorhaben wird abgelehnt.

b)    Anbau an bestehendes Einfamilienhaus zur Nutzung als Wintergarten im EG sowie Büro im OG mit Zugang über außenliegende Spindeltreppe, Riedheim, Feldbergstraße 3, 78247 Hilzingen

Die Verwaltung informiert über den Antrag der folgenden Befreiungen:
1.    Überschreitung der Baugrenze zur Feldbergstraße um 1,60 m
2.    Anbau 2-geschossig.
Gemäß dem Bebauungsplan „Kurze Breite Zelg Röte I“ ist 1-geschossige Bauweise zulässig.
Dieses Vorhaben wird seitens der Verwaltung mit dem Bauvorhaben in der Randenstraße 6 verglichen, bei welchem der Ausschuss im November 2010 die Befreiung der Überschreitung der Baugrenze zugestimmt, die 2-Geschossigkeit jedoch nicht beantragt war.
Es folgt eine Wortmeldung aus dem Gremium mit dem Inhalt, dass die Überschreitung der Baugrenze kein Problem darstellt, die Nachbarschaft sich eventuell bezüglich der Höhe gestört fühlen könnte. Man solle sich auf jeden Fall an die Richtlinien des Bebauungsplanes halten und das Prinzip der Gleichbehandlung nicht aus den Augen verlieren.
Geplant ist eine moderne Bauweise, so der Vorsitzende, gegen die prinzipiell nichts Einzuwenden ist. Er vertritt jedoch die Meinung, dass man gemäß dem Bebauungsplan handeln müsse und gleiches Recht für alle gelten soll.
Im Anschluss an die Diskussion fasst das Gremium in offener Abstimmung mit 1 Ja-Stimme, 9 Nein-Stimmung und einer Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Das Bauvorhaben wird abgelehnt.

c)    Änderung Standort von Carport und Abstellraum, Auf Bühl 7d, 78247 Hilzingen – geänderte Planung -

Nach Erläuterung der geringen Abweichungen bei der geänderten Planung fasst das Gremium, ohne weitere Aussprache in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.


d)    Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz, Feldlerchenweg 5a, 78247 Hilzingen

Hierzu werden die Anwesenden über eine Überschreitung der zulässigen Aufschüttungshöhe (1,50 m) von 20 cm in der Ansicht Ost informiert. Das Landratsamt wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Gremium dieser Erhöhung nicht zustimmt, sollte es von Seiten des Bauherrn zu geplant sein.

Unter Einhaltung der maximal zulässigen Aufschüttung fasst das Gremium in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

e)    Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Abbruch Gartenhaus, Riedheim, Alemannenstraße 7a, 78247 Hilzingen

Das geplante Gebäude ist nicht in der Bauflucht, was bei einem gegenüberliegenden Grundstück auch der Fall ist. Bei dem geplanten 1-geschossigen Gebäude wird die vorgegebene 0,4 GRZ laut Aussage des Vermessers nicht überschritten, es ist somit kleiner und wirkt durch die Zurücksetzung etwas wuchtig, stellt jedoch eine sinnvolle Innenraumverdichtung dar.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

f)    Ausbau eines Speichers im DG zu Wohnraum mit Speicher im Dachspitz, Dietlishof 2, 78247 Hilzingen

Der Vorsitzende informiert die Anwesenden darüber, dass der Bauherr seinen Antrag am   14. November 2017 zurückgezogen hat.

5.    Beschlussfassung über Bauvoranfragen

a)    Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garage, Duchtlinger Straße 6, 78247 Hilzingen

Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben, welches im Bereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Ortsmitte“ liegt, vor. Er ergänzt, dass die Planung eine massive Störung hinsichtlich der Neuordnung darstelle und dass eine Bauvoranfrage vom Februar 2016 in der TUA-Sitzung am 8. März 2016 abgelehnt wurde, da das Grundstück an einem Gemeindeweg liege, der nicht die erforderliche Breite besitzt. Die Gemeinde strebt im kommenden Jahr eine Überplanung dieses Gebietes an.
Seitens der Verwaltung wird vermerkt, dass sich durch die Bebauung gefangene Grundstücke bilden, was nicht gewünscht sei.
Aus der Mitte des Gremiums wird deutlich, dass eine Schließung dringend notwendig erscheint und dass die Verwaltung in der TUA-Sitzung am 08. März 2016 schon von der Aufstellung eines Bebauungsplanes gesprochen habe, hierzu jedoch die Bereitschaft der Grundstückseigentümer abzuklären sei.
Schließlich fasst das Gremium folgende
Beschlüsse:
TOP 5 - einstimmig -
Dem Bauvorhaben wird nicht zugestimmt.
TOP 6 - mehrheitlich und 1 Nein-Stimme -
Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird nicht erteilt.

6.    Sanierungsrechtliche Genehmigung

a)    Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garage, Duchtlinger Straße 6, 78247 Hilzingen

Die Beschlussfassung wurde bereits unter dem Tagesordnungspunkt 5 behandelt.

7.    Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen von verfahrensfreien Vorhaben   

a)    Teilüberdachung der Dachterrasse als Wetter- und Sonnenschutz, 11 m² Grundfläche überdacht von insgesamt 60 m² Dachterrassenflächen, Riedheimer Straße 16, 78247 Hilzingen

Das Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für Befangen und begibt sich unter die Zuhörer.
Der Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Die beantragte Befreiung wird detailliert vorgetragen. Ergänzend spricht der Vorsitzende von einem jungen Bebauungsplan, der ein großes Spektrum an baulichen Anlagen bietet und somit eine Befreiung keine Berechtigung darstellt.
Die Verwaltung lässt den Bauherren, der sich unter den Zuhörern befindet, nach Abstimmung mit den Ausschussmitgliedern zu Wort kommen. Geplant ist eine Überdachung aus Glas mit einer 5 Grad Neigung, mit schmalen Stützen, aber keiner Beschattung. Die Überdachung ist ein Wunsch der Käufer.
Anschließend fasst das Gremium in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, mit 4 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wurde nicht zugestimmt.

8.    Vorstellung der Planung Sanierung Lindenstraße und Staufenstraße/Teil

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Raff, der am Tisch der Verwaltung Platz nimmt. Er stellt die zwei relevanten Gestaltungsvarianten 2 und 4 detailliert vor. Dadurch erhält das Gremium einen Überblick über die Bau- und Planungskosten sowie über den möglichen Realisierungszeitrum.
Die Straßenbauvariante 2 sieht eine Fahrbahnbreite von 5,50 m sowie durchgehende Fußwegverbindungen an beiden Seiten vor. Im Gegensatz zur Variante 4, bei der durchgehende Fußwegverbindungen einseitig mit einer Mindestbreite von 2,00 m sowie einem 15 bis 70 cm breiten Schrammbord bzw. schmalen Fußweg auf der anderen Seite vorgesehen sind. Bei beiden Varianten sind zur Verkehrsberuhigung diverse Pflanzquartiere im Fahrbahnbereich vorgesehen. Die Fahrbahnbreite reduziert sich in diesen Bereichen auf 3,50 m. Geplant sind
zwei Bauabschnitte in Abstimmung mit der Haushaltsplanung der Gemeinde. Die Ausschreibung der Gesamtmaßnahme soll Winter 2017/Frühjahr 2018 erfolgen. Der früheste Baubeginn ist April 2018 und die geplante Fertigstellung wird anberaumt auf den Oktober 2019.
In der anschließenden Diskussion geht es über die Lage des Gehwegs (nördlich oder südlich), ob der Gehweg einseitig oder zweiseitig verlaufen soll, über die Lage der Grünfläche Linde (nördlich, südlich, mittig), die Park- und Verkehrssituation sowie die Unterhaltungsarbeiten der Grüninseln.
Auf Nachfrage aus der Ratsmitte teilt Herr Raff mit, dass sich die Kostensituation bei beiden Varianten ähnlich verhält und bei ca. 1,3 Millionen liegt.
Herr Raff bedankt sich bei den Anwesenden für die konstruktiven Einwände und Vorschläge und weist darauf hin, dass es sich bei der heutigen Vorstellung um einen Vorentwurf handle.
Im Anschluss fasst das Gremium folgenden
Beschluss:
Herr Raff bekommt den Auftrag einer Überplanung (Variante 5) mit folgenden Vorgaben:
a)    mit 7 Ja-Stimmen zu 3 Nein-Stimmen ein einseitiger, normgerechter Gehweg mit 2,00 m Breite sowie im Teilstück der Staufenstraße diesen entgegen der Vorplanung auf die Südseite zu verlegen
b)    Lösungsvorschläge zur Lage der Grüninsel Kreuzungspunkt Staufenstraße/Lindenstraße
c)    Lösungsvorschläge Anschlusspunkt Lindenstraße/Mühlenstraße sowie Staufenstraße/Trottengasse
d)    die Baumquartiere sollen weiter verfolgt werden.

9.    Kanalrückstauproblematik Plörenstraße / Hinter Bühl
        Bestandsauswertung und weitere Informationen

Herr Raff, vom gleichnamigen Ingenieurbüro in Gottmadingen informiert das Gremium von den Besuchen bei den Betroffen Anwohnern, neuen Berechnungen und schildert anhand der schematischen Darstellungen, welche Ursachen nach seinem Erachten für die entstandenen Schäden verantwortlich gewesen sind. Bei den örtlichen Untersuchungen konnte klar festgestellt werden, dass Keller feucht wurden und Wassereintritte vorhanden waren. Überflutungen mit Wasser, welches aus der Kanalisation ausgetreten ist, lagen bei vorhandenen und funktionstüchtigen Rückstauklappen in keinem Fall vor. Dies, obwohl die Niederschlagsereignisse im Bereich von einer 50 bis 100-jährlichen Intensität waren. Ursächlich waren hauptsächlich fehlende Rückstauklappen sowie undichte Rohrverbindungen und Gebäudeöffnungen unterhalb der Rückstauebene.
Herr Raff ergänzt, dass Beschwerden  nur  bei  Ereignissen, welche  deutlich  über  dem  Bemessungsregen lagen, bekannt wurden und eine  deutlich  größere  Kanalisation  die hausgemachten Probleme mindert, aber nicht löst. Das Austrittsvolumen in der Menge von 51 m² in 5 Minuten wurde bisher über die öffentlichen Straßen schadlos abgeleitet.
Am Ende bedankt sich Herr Raff für die Aufmerksamkeit und verlässt den Ratstisch.

10.    Neubau Feuerwehrgerätehaus in Hilzingen    
        Beschlussfassung über Arbeitsvergaben – Innentüren

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die zur Entscheidungsfindung erforderlichen Unterlagen noch nicht vorliegen. Der Tagesordnungspunkt wird somit auf die nächste TUA-Sitzung am     05. Dezember 2017 vertagt.

11.    Bekanntgaben der Verwaltung

a)
Nach der Fertigstellung der Platzoberfläche am Dorfplatz sind Mängel aufgetreten, welche noch Nachgearbeitet werden müssen. Die Spielgeräte, Abfallbehälter und Sitzelemente sind bestellt und werden voraussichtlich in der zweiten Dezemberwoche geliefert. Da auf dieser Fläche keine Parknutzung vorgesehen ist, wird der Vorschlag eines Ausschussmitglieds, die Sitzelemente noch dieses Jahr zu stellen und nicht bis nächstes Jahr zu warten, befürwortet. Eine Teilabnahme des Platzes findet am kommenden Donnerstag statt.
b)
Im Nachgang zu den Straßenbauarbeiten (Straßenverschwenk und Hochwasserschutzmaßnahme) in der Weiterdinger Straße im August 2017 entstand eine große Pfützenbildung. Die Verwaltung hat Arbeiten zur geringfügigen Nachbesserung im Bereich der Straßensenke zur Beseitigung in Auftrag gegeben. Diese Arbeiten werden aktuell ausgeführt.
c)
Der vorgesehene Arbeitsbeginn für den Anschluss Dietlishof an das Wasserleitungsnetz konnte nicht, wie vorgesehen, Anfang November starten. Voraussichtlich wird erst Ende des Monats damit begonnen. Eine Fertigstellung, kann nach Rücksprache mit den beteiligten Firmen, bis zum 15. Dezember 2017 eingehalten werden.
d)
Ab Montag, den 20. November 2017 beginnt die Firma Britsch mit der Bodensondierung im abgesteckten Areal des 2. Bauabschnittes „Beim Steppbachwiesle“. Nach Ausschreibung der eigentlichen archäologischen Arbeiten können dann im Frühjahr 2018, analog zum                     1. Bauabschnitt, diese Arbeiten durchgeführt werden. Wenn die umfangreichen Gesamtuntersuchungen abgeschlossen sind, kann auch im 2. Bauabschnitt des Baugebiets „Beim Steppbachwiesle“, voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2018, mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden.
e)
Die Riederbach/Rohrbrücke soll durch eine, bei der ZG in Mühlhausen abgebaute und aus verzinktem Stahl bestehende, Brücke ausgetauscht werden. Die Kosten für den Kauf der Brücke sowie die Anpassungsarbeiten werden aus dem Etat des Ortschaftsrates in Hilzingen bestritten. Herr Martin Jordan ist für die Statik beauftragt. Ein Bauantrag muss nicht gestellt werden. Eventuell wird eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
f)
Für den Kauf eines Tandem-Dreiseitenkippers für den Bauhof ist im Haushalt der Gemeinde ein Nettobetrag von 20.000 Euro angesetzt. Das kleinste Model von Müller Mitteltal kostet aber Brutto 23.000 Euro. Der Vorsitzende bittet um Genehmigung der Ausschussmitglieder bezüglich der Mehrausgaben. Das Gremium stimmt mehrheitlich zu.
g)
Der Boden in der Mensa der Peter-Thumb-Schule ist nach einer Grundreinigung ausreichend von Flecken befreit. Somit besteht bezüglich Bodenlegung kein weiterer Handlungsbedarf.
h)
Für die Stellung der Container zur Auslagerung der Schulklassen während der Umbaumaßnahme - Erweiterung Peter-Thumb-Schule - ist ein Mobilkran notwendig. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf 1.949,62 Euro.
i)
Das Baugerüst am Kindergarten in Duchtlingen wird am Mittwoch abgebaut. Ausgenommen hiervon bleibt das Gartenteil. Geplant ist die Aufstellung eines Pflanztrogs, dessen Bepflanzung in Absprache der Kindergärtnerinnen mit den Gärtnern erfolgen soll.

12.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

a)    
Auf die Frage nach dem aktuellen Stand bezüglich der Überprüfung der Statik der Stützmauer in der Oberstraße 1 c wird Seitens der Verwaltung informiert, dass bisher kein Statiker gefunden wurde, der die Berechnungen durchführt. Nun steht das Landratsamt Konstanz in der Pflicht, welches am 03.04.2017 wiederholt eine Stellungnahme angefordert hat.
b)    
Am Ortseingang Weiterdingen in Richtung Mühlhausen wurde eine Mauer entlang des Fahrbahnrandes errichtet, welche zu nah am Straßenrand steht. Des Weiteren wurde der angrenzende, öffentliche Zufahrtsweg durch das private Bauvorhaben überbaut.
Die Verwaltung ergänzt, dass der Eigentümer mit dem Rückbau des Bauvorhabens aufgefordert wird.  
c)
Aus den Reihen des Gremiums wird darauf aufmerksam gemacht, dass auf dem Gewann „Forsterbahnried“ alte, teils abgemeldete Autos geparkt sind.
Der Vorsitzende teilt den Anwesenden mit, dass das Ordnungsamt bereits informiert ist und die Autos entsorgt werden müssen.

13.    Fragemöglichkeit für Einwohner

a)
Die Besitzer eines Objekt in der Straße „Hinter Bühl“ melden sich zu Wort und erläutern die Kanalrückstauproblematik (siehe TOP 9) im Hinblick auf ihr Anwesen. Sie fürchten, dass sich auf Grund der prognostizierten Wetterlage solche Starkregenereignisse jährlich wiederholen werden und geben sich mit der Aussage der Gemeinde und der Analyse aus den Untersuchungsergebnissen des beauftragten Ingenieurbüros Raff nicht zufrieden.
b)
Der löchrige Zustand der Hauptstraße sei für Fahrradfahrer untragbar und gefährlich, so die Schilderung eines Hilzinger Bürgers. Des Weiteren erwähnt er die Verkehrssituation beim „Tank in“, Gewerbestraße/Obere Gießwiesen.
Der Vorsitzende sagt eine Überprüfung der Angelegenheiten durch die Verwaltung zu.
c)
Eine weitere Wortmeldung folgt zur Kanalrückstauproblematik (TOP 9). Die Anwohnerin berichtet, dass im 1. OG Wasser aus dem Waschbecken gelaufen sei und es hätte sich ein Fluss auf der Straße gebildet.
Der Vorsitzende verweist auf die Informationen und Ergebnisse des Ingenieurbüros Raff.

Vorgelegt am 23.11.2017
gez. Rupert Metzler  (Bürgermeister)
gez. Michaela Schäuble (Schriftführer)
gez. Holger Graf (Ausschussmitglied)
gez. Matin Jordan (Ausschussmitglied)