Anmeldung

Technischer und Umweltausschuss

Dienstag, 10. Oktober 2017, 19:00 Uhr
Sitzungssaal / Rathaus Hilzingen

Technischer und Umweltausschuss 10. Oktober 2017

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 19.09.2017
3. Information über Kenntnisgabeverfahren
   a) Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage
      Tanzplatz 9, 78247 Hilzingen
4. Beschlussfassung über Bauanträge
   a) Neubau u. Erweiterung einer Lagerhalle, Errichtung einer Lagerüberdachung sowie Containeranlage u. Fertiggaragen, Neubau von Garagen mit Büro, - erneute Vorlage - Forsterbahnried 1, 78247 Hilzingen
   b) Schulungs- und Aufenthaltsraum, Bodenplatte für Grünabfall, Brühlstraße 14, 78247 Hilzingen
5. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
   a) Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage Weiterdingen, Beim Schlossgarten 4, 78247 Hilzingen
6. Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen von verfahrensfreien Vorhaben
   a) Errichtung einer Natursteinmauer sowie einer baulichen Anlage, Hofwieser Straße 31, 78247 Hilzingen-Riedheim
7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Klostergasse“, Gemarkung Hilzingen
   - Vorberatung der Planvarianten für das Platzabschlussgebäude
8. Bebauungsplan „Engelweg II“, Gemarkung Binningen
   - Nachtrag zum Umweltbericht
9. Erweiterung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen
   Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe
   -  Container
10. Neubau Feuerwehrgerätehaus Hilzingen
    Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
    a) Sonnenschutz
    b) Fliesen
    c) Rüttelfliesen
    d) Natursteinbeläge
    e) Parkett
    f) Schlosser
    g) Innentüren
    h) Fenstersimse
    i) Maler
    j) Stahlbau Balkon
11. Anschluss Dietlishof an das Wasserleitungsnetz Hilzingen
    Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
    a) Gewerk 1 – Erdarbeiten für das Verlegen der Wasserleitung
    b) Gewerk 2 – Rohrverlegearbeiten für die Wasserversorgung
    c) Gewerk 3 – Rohrverlegearbeiten im Spülbohrverfahren
12. Kanalreinigung der Regen- und Fremdwasserkanäle in Hilzingen und Ortsteile
    Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe
13. Bekanntgaben der Verwaltung
14. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
15. Fragemöglichkeit für Einwohner

Technischer und Umweltausschuss 10. Oktober 2017

Anwesend
Vorsitzender:    Bürgermeister Rupert Metzler

Ausschussmitglieder:    Andrea Baumann, Peter Graf, Rainer Guggemos,  Marianne Guthoff, Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Martin Schneble, Andreas Wieser, Alfons Zipperer

Gemeinderäte:    Barbara Kissmehl

Ortsvorsteher:    Stefan Jäckle, Stefan Rill, Walter Mayer, Egon Schmieder

Verwaltungsmitarbeiter:     Petra Fritsch, Günther Feucht, Christian Denzel, Markus
    Wannenmacher, Elisabeth Stauder,
    Michaela Schäuble (als Schriftführerin)

Abwesend    Holger Graf (beruflich), entschuldigt

Beginn:    19.00 Uhr        Zuhörer:    12
Ende:        23.25 Uhr        Presse:    -

Um 21.50 bis 22.00 Uhr verlässt Herr Bürgermeister Metzler den Sitzungssaal und bittet Herrn Martin Schneble um Übernahme seines Amtes als Stellverterter.

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände vorgebracht.
Zu dem Tagesordnungspunkt 7 wurden die Herren Benjamin und Lothar Koch vom Koch-Planungsbüro aus Moos-Weiler sowie Herr Jürgen Pfaff von faktorgruen geladen.
Frau Beate Schirmer (Freiraumplanung) wurde hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 8 eingeladen.


1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 19.09.2017

Gegen die Niederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.

3.    Beschlussfassung über Bauanträge im Kenntnisgabeverfahren

Die einzelnen Bauanträge werden von der Verwaltung vorgestellt. Soweit vorhanden, werden die jeweiligen Pläne und Ansichten gezeigt.

a)    Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage
Tanzplatz 9, 78247 Hilzingen

Seitens der Verwaltung wurden sowohl das Landratsamt als auch der Planer darüber informiert, dass im Eingangsbereich (Ostseite) eine Geländeveränderung (Aufschüttung) von 1,80 m anstatt wie festgesetzt 1,50 m auf einer Länge von 3,00 m geplant ist.
Das Gremium nimmt das Vorhaben ohne weitere Fragen zur Kenntnis.

4.    Beschlussfassung über Bauanträge

Die einzelnen Bauanträge werden von der Verwaltung vorgestellt. Soweit vorhanden, werden die jeweiligen Pläne und Ansichten gezeigt.

a)    Neubau und Erweiterung einer Lagerhalle, Errichtung einer Lagerüberdachung sowie Containeranlage und Fertiggaragen, Neubau von Garagen mit Büro - erneute Vorlage -
Forsterbahnried 1, 78247 Hilzingen

Im Rahmen der Vorstellung des Bauantrages ergänzt die Verwaltung, dass nach Ablehnung in der Sitzung am 21.02.2017 ein Tekturplan eingereicht wurde. In Anbetracht dessen, dass das Einvernehmen eines Bauvorhabens in der Nachbarschaft erteilt wurde, sollte in diesem Falle neu bewertet und entschieden werden, so der Vorsitzende.
Aus der Reihe der Ausschussmitglieder wird die Frage gestellt, um welches Gewerbe es sich hierbei handelt. Die Verwaltung lässt den Bauherrn, der sich unter den Zuschauern befindet, nach Abstimmung mit den Ausschussmitgliedern, die Frage beantworten. Er teilt mit, die Firma Bronco Automaten Immobilien und Gaststätten GmbH verbindet die Geschäftsbereiche
Gaststätten mit Unterhaltungsgeräten. Die Container dienen als Lager für die Materialien wie Spielautomaten, Gaststättenausstattung u.a.. Der momentane Firmensitz ist in Friedrichshafen, welcher aber in naher Zukunft nach Hilzingen verlegt werden soll. Die Firma ist schon seit drei Jahren im Besitz dieses Grundstücks. Die Hallenhöhe resultiert aus der Tatsache, dass diese mit Stapelmaschinen befahrbar sowie mit Gitterboxen bestückt werden soll.
Im Anschluss fasst das Gremium in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, die folgenden
Beschlüsse:
1.    Erweiterung der Lagerhalle
Zustimmung mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung.
2.    Container, welche mit Einhausung eingeschossig in Erscheinung treten
Ablehnung mit 3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen.
3.    Container, Zweigeschossigkeit, entsprechend dem Baugesuch
Zustimmung mit 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
4.    Bau der Fertiggaragen
Zustimmung mit 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
5.    Lager 1 (Traufhöhe um 1,00 m überschritten) und Lager 2 sowie Wohn- und Garagengebäude (Zweigeschossigkeit)
Mehrheitliche Zustimmung.

b)    Schulungs- und Aufenthaltsraum, Bodenplatte für Grünabfall
Brühlstraße 14, 78247 Hilzingen

Ein Ratsmitglied stellt nach Erläuterung des Bauantrages durch den Vorsitzenden die Frage, ob die angrenzenden Grundstückeigentümer aufgrund des Bauvorhabens einer Geruchsbelästigung ausgesetzt sind. Dies wird durch den Vorsitzenden revidiert aufgrund der Tatsache, dass die nötige Entfernung zu den Nachbargrundstücken vorhanden ist.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widersprich, einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.


5.    Beschlussfassung über Bauvoranfragen

a)    Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage
Weiterdingen, Beim Schlossgarten 4, 78247 Hilzingen

Nach Vorstellung des Bauvorhabens anhand der eingereichten Pläne ergänzt die Verwaltung, dass das Baugrundstück im Bereich des Bebauungsplanes „Beim Schlossgarten III“ rechtsverbindlich seit 24.06.1993, liegt und dass bei Genehmigung des genannten Bauvorhabens die Umsetzung dieses Bebauungsplanes nicht mehr möglich sein wird, da ein Verbund der Straßen geplant ist. Außerdem ist die geplante Zufahrt aktuell nicht möglich, da das Grundstück durch einen Grünstreifen von der Straße getrennt ist und somit die Erschließung nicht gesichert. Hier wäre eine Baulast gefordert. Das geplante Flachdach sowie die dadurch verbundene Wandhöhe widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Die Wortmeldung eines Ortschaftsrates unterstreicht den Wunsch, der Innerortsverdichtung. Durch die notwendige Erschließung wären der Bauherr sowie die restlichen Straßenangrenzer beitragspflichtig gemäß dem Gleichbehandlungsprinzip. Im Anschluss an die Diskussion fasst das Gremium in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widersprich, mehrheitlich den folgenden
Beschluss:
Das Bauvorhaben wird abgelehnt.

6.    Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen von verfahrensfreien Vorhaben

a)    Errichtung einer Natursteinmauer sowie einer baulichen Anlage
Riedheim, Hofwieser Straße 31, 78247 Hilzingen

Der Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Die drei beantragten Befreiungen werden seitens der Verwaltung detailliert vorgetragen. Ergänzend informiert die Verwaltung darüber, dass die bereits vollzogenen Maßnahmen sowohl mit Bau- wie auch Straßenrecht kollidieren. Die Steinmauer in der Schwarzwaldstraße wurde ohne Abstand von 50 cm zu Straße errichtet. Der zugrundeliegende Bebauungsplan legt fest, dass nur Einfriedungen in Form von einfachen Holzzäunen mit Heckenhinterpflanzung gestattet sind.
Der Bauherr, welcher in den Reihen der Zuhörer zu finden ist, bittet um Wortmeldung, welche seitens des Gremiums stattgegeben wird. Er trägt vor, dass er sich beim Bau der Mauer an die Vorgaben des Vorbesitzers gehalten habe. Er war nicht in Kenntnis gesetzt über den bestehenden Bebauungsplan und den daraus resultierenden Vorgaben. Bewusst habe er sich für die Natursteinmauer entschieden, da dies in seinen Augen eine nachhaltige und maßlich konstante Einfriedung sei, auch zum Schutze des Kindes bezüglich der Verkehrssituation.
Der Ortschaftsrat vertritt folgende Meinung: Die Errichtung der Natursteinmauer wird als unproblematisch gesehen. Das Errichten einer Steinmauer, anstatt einer Hecke oder eines Holzzaunes, ist zwar nicht konform mit dem Bebauungsplan, aber nicht störend. Das Aufstellen der Holzwand mit einer sicherheitsbedenklichen Stahlplatte (bauliche Anlage) birgt eine große Gefahrenquelle, wonach eine Versetzung erwünscht wird.
Ein Ratsmitglied möchte hierzu den Beschlussvorschlag der Verwaltung hören. Diese sieht das Holzlager als kritisch, da sich dieses im Sichtdreieck befindet.
Der Vorsitzende stellt fest, dass es nicht sein kann, erst Tatsachen zu schaffen und dann im Nachgang eine Genehmigung zu erwirken.
Schließlich fasst das Gremium in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, die folgenden

Beschlüsse:
1.    Befreiung 1 – Errichtung der Natursteinmauer
Abgelehnt mit 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung.
Daraus resultierend kommt keine Beschlussfassung bezüglich der Befreiung 2 zustande.
2.    Befreiung 3 – Errichtung einer baulichen Anlage (Aufstellung der Holzwand) mit Abstand von 0,50 m zum Straßenrand/Randstein
Mehrheitliche Zustimmung mit einer Enthaltung.

7.    Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan   „Klostergasse“ Gemarkung Hilzingen
Vorberatung der Planvarianten für das Platzabschlussgebäude

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende die Herren Benjamin und Lothar Koch vom Koch-Planungsbüro aus Moos-Weiler sowie Herrn Jürgen Pfaff von faktorgruen, welche am Tisch der Verwaltung Platz nehmen. Die Verwaltung gibt bekannt, dass das zukünftige Platzabschlussgebäude städtebaulich eine große Rolle spielt und die Größe und Form des Gebäudes bereits in vergangenen Sitzungen sehr kontrovers diskutiert wurden. Es ist vorgesehen, dass sich der Gemeinderat in der Sitzung am 24. Oktober 2017 mit den möglichen Planvarianten auseinandersetzt.
Die Herren Koch stellen die verschiedenen Planvarianten vor, welche die Ausarbeitung hinsichtlich der Lage, Nutzung und Wichtigkeit aufnehmen. Eine Variante mit Satteldach, bei der das Platzabschlussgebäude das Nachbargebäude überragt. Die zweite Variante zeigt ein Flachdach auf, welches die Höhe der hinterliegenden Wohngebäude aufgreift mit dem Erdgeschoss in einer Flucht mit der Remise.
Herr Pfaff bezieht dazu aus städtebaulicher Sicht Stellung. Er sieht eine zweigeschossige Bebauung mit Flachdach als wichtige und richtige Lösung an. Das Gebäude soll sich im künftigen Dorfplatz einfügen und in seiner Bedeutung hinter das Rathaus stellen. Äußerst wichtig sieht er die Festlegung der Bauvolumina.
Der Vorsitzende mahnt dazu, den Zeitplan zu berücksichtigen und drängt auf eine Einigung innerhalb der Vorberatung, damit der Bebauungsplan schnellst möglich gefertigt werden kann.
Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass eine Kubatur mit Flachdach undenkbar sei, da nur ein Satteldach die Bebauung in der Umgebung aufgreifen würde.
Es folgt eine weitere Wortmeldung mit dem Inhalt, dass ein Solitärgebäude als Flachdach nicht sinnvoll erscheint, da die Bedeutung des historischen Ensembles verloren gehen würde. Anzudenken ist ein Satteldach, mit anderer Größe wie vorgestellt, dass zum Beispiel die Traufhöhe und die Firsthöhe der angrenzenden Scheune aufnimmt. Es wird angeregt, das Satteldach gegenüber dem Dach der Scheune zu drehen.
Seitens der Verwaltung wird daran erinnert, dass es sich bei dem Siegerentwurf um ein Platzabschlussgebäude mit Flachdach gehandelt hat und das Denkmalamt nur die Vorgabe macht, die Höhe des Museums nicht zu überschreiten.
Es melden sich Ausschussmitglieder zu Wort, die ein Flachdachgebäude befürworten. Das Gebäude passe zum modernen Platz und zu den ebenfalls modern geplanten Wohngebäuden in der Klostergasse. Da sich jedoch mehrere Ausschussmitglieder an der kantigen Erscheinung des Gebäudes – insbesondere wegen des hervorstehenden ersten Obergeschosses  –  stören, zeigt Herr Koch einen früheren Entwurf des Platzabschlussgebäudes, das einfacher und geradliniger ist. Diese schlichtere Variante findet im Gremium größeren Zuspruch.
Aufgrund Planungssicherheit erfolgt dann in offener Abstimmung folgender
Beschluss:
Mit 7 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen spricht sich eine Mehrheit für eine Variante mit Flachdach bis zu einer Höhe von 10 m, zweigeschossig mit zurückgesetztem Dachgeschoss oder dreigeschossig, aus.
Zusätzlich wird eine zweigeschossige Variante mit steilem Satteldach (gedrehtes Dach) gewünscht.

8.    Bebauungsplan „Engelweg II“, Gemarkung Binningen
Nachtrag zum Umweltbericht

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Beate Schirmer, die am Tisch der Verwaltung Platz nimmt. Frau Schirmer erläutert den Nachtrag zum Umweltbericht. Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage.
Beschluss:
Mit der Auflage, in die geplante Bepflanzung Birnbäume alter Sorten in 2. Reihe aufzunehmen, wird der Nachtrag zum Umweltbericht für den Bebauungsplan „Engelweg II“ vom 07 August 2017 in offener Abstimmung einstimmig beschlossen.

9.    Erweiterung der Peter-Thumb-Schule in Hilzingen
Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe

Verwaltungsseitig wird nochmals geschildert, dass für die geplante Bauzeit von 10 Monaten gemäß Bauzeitenplan zwei Container angemietet werden müssen.
Container
Fünf Firmen erhielten eine Ausschreibung, wobei nur zwei Angebote abgegeben wurden.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend, einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Algeco, Eningen zum Angebotspreis von 44.503,83 Euro (brutto) vergeben.

10.    Neubau Feuerwehrgerätehaus in Hilzingen
Beschlussfassung über Arbeitsvergaben

Zu diesem Tagesordnungspunkt ergreift Ausschussmitglied Andreas Wieser in seiner Funktion als Architekt des Feuerwehrgerätehauses das Wort und stellt die Ausschreibungsergebnisse der einzelnen Gewerke vor.


a)    Sonnenschutz

Die Ausschreibungsunterlagen wurden acht Firmen zugestellt, von denen lediglich vier Firmen ein Angebot abgaben. Gegenüber der Kostenschätzung wurden die Arbeiten auf Schulungsräume und Büros ohne Senkrechtlamellen und Verdunklung reduziert.
Daraufhin fasst das Gremium, ohne weitere Aussprache, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend, einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Firma Stefan Roth, Hilzingen zum Angebotspreis von
 8.767.33 Euro (brutto) vergeben.

b)  Fliesen

Acht Firmen wurde Ausschreibungsmaterial zugesandt und drei Firmen gaben ein Angebot ab.
Das Gremium fasst, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend, einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Fliesenarbeiten werden an die Firma A. Ziganke, Hilzingen zum Gesamtpreis von 45.625,79 Euro (brutto) vergeben.

c)  Rüttelfliesen

Von sieben Firmen gaben drei Firmen ihr Angebot ab, wobei eine Firma ausgeschlossen werden musste.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend, einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Firma Heizmann Fliesenbau GmbH, Tuttlingen zum Gesamtpreis von 45.254,87 Euro (brutto) vergeben.

d) Natursteinbeläge

Vier Ausschreibungen wurden versendet. Hier liegt lediglich ein Angebot vor. Vorschlag von Seiten des Planers zur Preisreduzierung ist die Ausführung des Foyers in Parkett anstelle von Naturstein.
Daraufhin fasst das Gremium, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend, mehrheitlich mit 2 Nein-Stimmen folgenden
Beschluss:
Die Natursteinarbeiten werden an die Firma Stein Stocker, Engen-Welschingen zum Angebotspreis von 28.023,91 Euro (brutto) vergeben. Der Auftrag wird entsprechend der beschlossenen Reduzierung des Umfanges vergeben.

e) Parkett

Von sechs Ausschreibungen wurden drei Angebote abgegeben, wobei auch hier eine Firma ausgeschlossen werde musste. Alle Böden wurden in Eiche Stäbchenparkett ausgeschrieben, alternativ Nussbaum zum Mehrpreis von 4.396,10 EUR. Nach Beratung entscheidet sich der Rat für die Ausführung in Eiche. Entsprechend der Vergabe des vorherigen Gewerks erhöht sich hier die Auftragssumme um die 3.771,70 EUR.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend, einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Firma Schaub, Leipferdingen zum Gesamtpreis von 22.939,93 Euro (brutto) zuzüglich die 3.771,70 EUR für den Parkett im Bereich des Foyers vergeben.

f) Schlosser

Von acht Firmen gab eine Firma ein Angebot ab. Herr Wieser merkt an, dass sich die Höhe der Vergabesumme maßgeblich durch die vorab nicht geplanten Arbeiten (Treppengeländer, Abdeckung Kabelkanal, Handläufe Rampe und die Bedarfsposition Handläufe Edelstahl = Gesamtsumme: ca. 21.000 EUR) bemerkbar macht. Als Einsparungspotenzial wird von Seiten des Planers die Abdeckung des Kabelkanals sowie die Ausführung der Handläufe in verzinktem Stahl anstelle Edelstahl gesehen.
Das Gremium fasst dann mit 9 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme folgenden
Beschluss:
Die Schlosserarbeiten werden an die Firma Metallbau Matyas, Hilzingen zum Gesamtpreis von 56.601,16 Euro (brutto) vergeben. Der Auftrag wird entsprechend der beschlossenen Reduzierung des Umfanges vergeben.

g) Innentüren

Es wurde an zehn Firmen eine Ausschreibung zugesendet. Lediglich zwei Firmen aus Hilzingen gaben je ein Angebot ab, welche beide weit über dem Kostenschätzungswert liegen, was sich Herr Wieser nicht erklären kann.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung mit 2 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an keine der abgebenden Firmen vergeben.

h) Fenstersimse

Von fünf Firmen gaben drei jeweils ein Angebot ab.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend, einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Firma Schreinerei Nakowitsch GmbH, Hilzingen zum Gesamtpreis von 4.196,65 Euro (brutto) vergeben.

i) Maler

Von sechs Firmen gaben vier ihr Angebot ab. Hier musste eine Firma ausgeschlossen werden. Der Planer schlägt auch hier zur Kostenreduzierung vor, die Fugen lediglich zu reinigen, die notwendige Imprägnierung aller Wände im EG und OG als Standartimprägnierung auszuführen und auf das Glasfasergewebe zugunsten der Raufasertapete zu verzichten.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Malerarbeiten werden an die Udo Schuler, Randegg zum Gesamtpreis von 33.211,71 Euro (brutto) vergeben. Der Auftrag wird entsprechend der beschlossenen Reduzierung des Umfanges vergeben.

j) Stahlbau Balkon

Ausschreibungsunterlagen wurde an sechs Firmen versenden. Lediglich drei Firmen gaben ihr Angebot ab, wobei auch hier eine Firma ausgeschlossen werden musste.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Metallbau Matyas, Hilzingen zum Gesamtpreis von 61.188,98 Euro (brutto) abzüglich dem Handlauf in Edelstahl in Höhe von 4.200,70 EUR vergeben.
Abschließend gibt Herr Wieser bekannt, dass Mehrkosten in Höhe von 14.659,49 EUR im Gesamtvergleich der Kostenschätzung mit den tatsächlichen Kosten zu Buche schlagen.

11.    Anschluss Dietlishof an das Wasserleitungsnetz Hilzingen     

Beschlussfassung über Arbeitsvergaben

Die Verwaltung informiert die Anwesenden darüber, dass Dietlishof an das Wasserleitungsnetz anzuschließen ist. Aufgrund dessen sind die folgenden Arbeitsvergaben notwendig. Diese Maßnahme ist im Wirtschaftsplan der Gemeinde Hilzingen berücksichtigt. Hinsichtlich des Gewerks 3 fügt die Verwaltung hinzu, dass die Leitungstrasse aus technischen Gründen ca. 6 m parallel zur Straße im privaten Grundstück verlegt werden soll. Zusätzlicher Nebeneffekt ist, dass durch das Spülbohrverfahren größere Flurschäden vermieden werden sollen. Die Gestattung ist bereits gesichert. Die Arbeiten werden Anfang November starten.

a) Gewerk 1 – Erdarbeiten für das Verlegen der Wasserleitung

Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend, einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Erdarbeiten werden an die Villieber Erde Abbruch Stein GmbH, Owingen zum Gesamtpreis von 33.260,42 Euro (brutto) vergeben.

b)    Gewerk 2 – Rohrverlegearbeiten für die Wasserversorgung

Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend, einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Rohrverlegearbeiten werden an die Walter Unger Rohrleitungsbau GmbH, Frickingen zum Gesamtpreis von 14.189,56 Euro (brutto) vergeben.

c)    Gewerk 3 – Rohrverlegearbeiten im Spülbohrverfahren

Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend, einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Erd- und Rohrverlegearbeiten werden an die Maier Bau GmbH, Dettighofen-Baltersweil zum Gesamtpreis von 76.862,24 Euro (brutto) vergeben.

12.    Kanalreinigung  der Regen- und Fremdwasserkanäle in Hilzingen und Ortsteile      

Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe

Bei dieser Baumaßnahme, welche jedes Jahr im Wechsel Schmutzwasser/Mischwasser stattfindet, hat eine Firma ein Angebot abgegeben. Geplanter Arbeitsbeginn ist Ende Oktober.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend, einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Kanalreinigungsarbeiten werden an die Firma Haiß Kanalinspektion GmbH, Aftholderberg zum Gesamtpreis von 20.481,57 Euro (brutto) vergeben.

13.    Bekanntgaben der Verwaltung

a) Zur Information liegt eine Auflistung der Arbeiten durch den Bauhof Hilzingen aufgrund Wasser- und Sturmschäden im Juli und August aus.

b) Der Dorfplatz ist soweit fertiggestellt. Die Lampen werden alle bis Kirchweih im Licht erstrahlen und die Sitzelemente, die Ausstattung für den Spielplatz sowie die Abfallbehälter werden bis Ende des Monats den Dorfplatz schmücken.

c) Die für Herbst 2017 vorgesehenen Arbeiten
- Gehweg Ringstraße / Schulstraße in Binningen sowie
- Gehweg Burgstraße / Säntisstraße in Riedheim
sind geplant und könnten ausgeschrieben werden. Nach gründlicher Recherche sind aber die dafür in Frage kommenden Firmen stark ausgelastet. Dadurch ist nicht zu erwarten, dass die Gemeinde ein wirtschaftlich günstiges Angebot bekommen wird. Eine weitere Unbekannte wäre, dass aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit eine Winterbaustelle entstehen könnte. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die dafür vorgesehenen Mittel ins kommende Jahr zu übertragen und die Baumaßnahmen gleich im ersten Quartal 2018 auszuschreiben.

d) In der Sitzung des Technischen- und Umweltausschusses vom 25. Juli 2017 wurde seitens der Verwaltung auf Grund des Starkregenereignisses vom 21. Juli 2017 auch die Rückstauproblematik in den Straßen Hinter Bühl und Plörenstraße angesprochen. Die vorgenommenen Untersuchungen des von der Gemeinde Hilzingen beauftragten Ingenieurbüro Raff aus Gottmadingen und die daraus resultierenden Lösungsvorschläge werden als Tagesordnungspunkt im Rahmen einer kommenden TUA-Sitzung vermutlich im November diesen Jahres näher thematisiert werden. Ebenso soll die Planung der Lindenstraße und Staufenstraße (Teil) in dieser Sitzung durch das Büro Raff vorgestellt werden.

e) Bezüglich dem in der letzten Sitzung am 19. September 2017 unter Tagesordnungspunkt 4 c) vorgestellten Bauantrag (Neubau eines Wohnhauses mit Garagen) wird mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit dem Bauherren die Zufahrt zu den Garagen über die Oberstraße erfolgen soll und der Zugang über Klostergasse erwünscht ist.

f) Auf Nachfrage eines Ratsmitglieds in der letzten Sitzung wird informiert, dass im Baugebiet „Beim Steppbachwiesle“ in den örtlichen Bauvorschriften folgendes festgesetzt ist: Als Einfriedung zulässig sind ausschließlich Hecken, Holzlattenzäune und Drahtzäune bei gleichzeitiger Hinterpflanzung. Jegliche Einfriedung muss mindestens 30 cm Abstand zur Straßenbegrenzungslinie einhalten. Massive blickdichte Einfriedungen sind unzulässig. Umfriedungszäune sind mit einer Bodenfreiheit von mindestens 10 cm zu errichten, um Kleinsäugern eine Durchwanderung zu ermöglichen. Sockelmauern sind nicht zugelassen. Bei Anordnung von Grenzbauten entlang der Straßenbegrenzungslinie muss der Abstand aller oberirdischen Bauteile mind. 0,50 m betragen. Stützmauern sind mit einer mittleren Höhe von maximal 1,00 m zulässig.

14.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

a) Ein Ausschussmitglied stellt bei der Besichtigung des Dorfplatzes fest, dass der Weg vom Schulkeller in Richtung Gottmadinger Straße nur über ein Treppe erfolgen kann und frägt nach, weshalb hier nicht an die Barrierefreiheit gedacht wurde. Die Verwaltung entgegnet, dass die Umgebungsgestaltung im Rahmen des künftigen Vereinshauses erfolgen wird.

b) Ein weiteres Mitglied fordert hinsichtlich des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses den aktuellen Sachstand bezüglich der Mängel. Der Vorsitzende erklärt, dass Lösungsbedarf gegeben sei und sagt zu, dass dies bis zur nächsten Sitzung aufgearbeitet werde.

15.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 12.10.2017
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Michaela Schäuble (Schriftführer)        
gez. Alfons Zipperer (Ausschussmitglied)    
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)