Anmeldung

Technischer und Umweltausschuss

Dienstag, 19. September 2017, 19:00 Uhr
Sitzungssaal / Rathaus Hilzingen

Technischer und Umweltausschuss 19. September 2017

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 25.07.2017
3. Information über Kenntnisgabeverfahren
   a)    Abbruch von Wirtschaftsgebäuden, Duchtlingen,
    Singener Str. 15, 78247 Hilzingen
4. Beschlussfassung über Bauanträge
   a)    Neubau einer Doppelgarage und einer Stützmauer, Änderung der Aussentreppe mit Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung,  Duchtlinger Str. 8, 78247 Hilzingen
   b)    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport,  Hanfgarten 17, 78247 Hilzingen
   c)    Neubau Wohnhaus mit Garagen,
    Klostergasse 8, 78247 Hilzingen
   d)    Erweiterung der Ausstellung und Werkstatt,
    Untere Gießwiesen 11 und 13, 78247 Hilzingen
   e)    Neubau einer Lagehalle mit Bürogebäude und Wohnung,
    Killwies 3 u. 3a, 78247 Hilzingen    - erneute Vorlage –
   f)    Neubau eines 2-Familienwohnhauses mit Doppelgarage und Carport,   Duchtlingen, Singener Str. 15b, 78247 Hilzingen
    – erneute Vorlage –
5. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
   a)    Errichtung eines Austellungsraumes für Land- und Marinefahrzeuge mit einer Wartungshalle sowie Büroräumen im Bauabschnitt 1, Weidgang 10, 78247 Hilzingen
6. Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen von verfahrensfreien Vorhaben
   a)    Verringerung Stauraum vor Garage u. Zufahrt über Flst. Nr. 7611, Kornblumenweg 4, 78247 Hilzingen
7. Übernahme einer Baulast
   a)    Anfrage auf Übernahme einer Baulast für Tanzplatz 8b, 78247 Hilzingen, auf dem Gemeindegrundstück Flst. Nr.15796
8. Sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 144 BauGB
   -  Bauvorhaben in der Duchtlinger Str. 8, 78247 Hilzingen
9. Bekanntgaben der Verwaltung
10.Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
11.Fragemöglichkeit für Einwohner

Technischer und Umweltausschuss 19. September 2017

Anwesend
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Holger Graf, Peter Graf, Rainer Guggemos,  Marianne Guthoff (als Reihenfolgestellvertreterin für Alfons Zipperer), Thomas Hägele, Martin Jordan, Barbara Kissmehl, Ulrike Maus, Ralf Oßwald, Martin Schneble, Karl Schwegler, Andreas Wieser
Gemeinderäte: Barbara Kissmehl, Ulrike Maus, Ralf Oßwald
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Walter Mayer, Stefan Rill

Verwaltungsmitarbeiter: Petra Fritsch, Markus Wannenmacher, Elisabeth Stauder, Michaela Schäuble (als Schriftführerin)

Abwesend: Alfons Zipperer (privat), Heinrich Mohr (privat), entschuldigt

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.05 Uhr
Zuhörer: 12
Presse:    0

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände vorgebracht.


1. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 25.07.2017

Gegen die Niederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.

3. Beschlussfassung über Bauanträge im Kenntnisgabeverfahren

Die einzelnen Bauanträge werden von der Verwaltung vorgestellt. Soweit vorhanden, werden die jeweiligen Pläne und Ansichten gezeigt.

a)    Abbruch von Wirtschaftsgebäuden

Duchtlingen, Singener Straße 15, 78247 Hilzingen
Der Bauherr hat von der Gemeinde eine Negativbestätigung der Bauvorlagen in diesem Verfahren erhalten, da die Bestätigung des Abbruchunternehmens bis heute nicht vorgelegt wurde. Das Gremium nimmt das Vorhaben ohne weitere Fragen zur Kenntnis.

4.    Beschlussfassung über Bauanträge

Die einzelnen Bauanträge werden von der Verwaltung vorgestellt. Soweit vorhanden, werden die jeweiligen Pläne und Ansichten gezeigt.

a)    Neubau einer Doppelgarage und einer Stützmauer, Änderung der Außentreppe mit Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung
Duchtlinger Straße 8, 78247 Hilzingen

Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und begibt sich unter die Zuhörer.
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens erklärt die Verwaltung, dass im Jahre 2015 die Sanierung des Mehrfamilienhauses, der Abbruch der Scheune sowie der Neubau der Doppelgarage genehmigt wurden. Geplant ist eine Veränderung im Bereich des Treppenstegs und der Wendeltreppe. Der Stauraum mit 5 Meter vor der Garage wurde bereits 2015 genehmigt. Bei der Stützmauer unter der Garage wurden die notwendigen Abstandsflächen eingehalten.
Der Vorsitzende schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 8 - sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 144 BauGB zu diesem Bauvorhaben, zu behandeln und bekommt die Zustimmung des Gremiums.
Die STEG (Stadtentwicklung GmbH in Stuttgart) äußert hinsichtlich der städtebaulichen Aspekte keine Bedenken.
Zur sanierungsrechtlichen Genehmigung für das oben genannte Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt (§ 145 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Im Anschluss fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

b)    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport
Hanfgarten 17, 78247 Hilzingen

Der Bauvorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport wurde am 09. Mai 2017 erteilt.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung mehrheitlich mit 2 Nein-Stimmen den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

c)    Neubau eines Wohnhauses mit Garagen
Klostergasse 8, 78247 Hilzingen

Seitens der Gemeinde wird darüber informiert, dass die folgenden zwei Baulasten notwendig sind:
1. Geh- und Fahrrecht auf Flurstück Nummer 298
2. Grenzabstandsbaulast auf Flurstück Nummer 301.
Die Garage ist nicht abstandsflächenbaupflichtig und ist somit als Grenzbau zulässig. Die Garage, welche auf dem Grundstück steht, soll abgebrochen werden. Der Abbruch ist genehmigungsfrei. Das Bauvorhaben fügt sich mit den geplanten zwei Geschossen die Umgebungsbebauung ein. Die Bemühungen der Gemeinde um eine bauliche Innerortsverdichtung werden hier realisiert.
Ein Ausschussmitglied möchte wissen, wieso das neu gebildete Grundstück der Klostergasse zugeordnet ist, da die Garagenzufahrt über die Oberstraße erfolgt. Die Verwaltung sagt zu, dies zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung mehrheitlich bei 1 Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

d)    Erweiterung der Ausstellung und Werkstatt
Untere Gießwiesen 11 und 13, 78247 Hilzingen

Dem ersten Bauantrag vom Dezember 2015 wurde in der TUA-Sitzung zugestimmt, vom Bauherrn jedoch zurückgezogen, da die Porsche Deutschland GmbH von dem Vorhaben nicht überzeugt war.
Aufgrund des eingereichten Bauantrags werden folgende Befreiungen von Seiten der Bauherrschaft beantragt:
1. Überschreitung der Baugrenze an der Südseite durch Erweiterung der Werkstatt um ca. 91 cm.
2. Lager der Stellplätze, Sicherstellung der Elektrofahrzeuge und Reststoffe im Pflanzgebot an der Südseite.
3. Überschreitung der EFH-Höhe um 30 cm
4. Die Fläche der mitzurechnenden baulichen Anlagen ist bei beiden Grundstücken überschritten.
Eine Stimme aus der Mitte des Gremiums macht darauf Aufmerksam, dass eine Bebauung im Gewässerrandstreifen nicht gestattet ist. Freude, über die Schließung der Baulücke, ist seitens der Verwaltung zu spüren.
Der Vorsitzende schlägt vor, über die oben genannten, beantragten Befreiungen einzeln abzustimmen und findet Zustimmung.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung folgende
Beschlüsse:
Zu 1.: mehrheitliche Zustimmung
Zu 2.: mehrheitliche Ablehnung und 1 Enthaltung
Zu 3.: mehrheitliche Zustimmung
Zu 4.: mehrheitliche Zustimmung.

e)    Neubau einer Lagerhalle mit Bürogebäude und Wohnung
Killwies 3 und 3 a, 78247 Hilzingen

Die Verwaltung hat in der Sitzung am 20. Juni 2017 dem Bauvorhaben nicht zugestimmt.
Es werden folgende Planänderungen vorgestellt: Die Barrierefreiheit der Büroeinheit sowie die Einrichtung einer behindertengerechten Toilette sowie eines separaten Zugangs zur Wohnung.
Ein Ausschussmitglied bittet um Prüfung, ob die Gemeinde den Bauherrn schriftlich auf eine maximale Wohnraumnutzung von 153 m² für die Betriebsleiterwohnung beschränken kann, auch für zukünftige Erweiterungen des Gewerbes auf dem Grundstück.
Seitens der Verwaltung wird dargelegt, dass hier nur eine privatrechtliche Vereinbarung möglich ist, diese wiederum keine Ablehnungsgrundlage besitzt.
Der Vorsitzende ergreift das Wort und frägt den Bauherrn, welcher unter den Zuhörern sitzt, ob dieser mit einer privatrechtlichen Vereinbarung einverstanden ist. Der Bauherr spricht sich hierzu positiv aus.
Sodann fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

f)    Neubau eines 2-Familienhauses mit Doppelgarage und Carport
Singener Straße 15b, 78247 Hilzingen

Der TUA hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Juli 2017 erstmals beraten und abgelehnt. Die geforderte Straßenabwicklung, wird von Seiten des Landratsamtes als nicht notwendig erachtet. Der zugrundeliegende Schriftverkehr einschließlich Bildmaterial wurde den Mitgliedern des TUA mit Einladung zur dieser Sitzung zugestellt. Außerdem wird seitens des Landratsamtes darauf hingewiesen, dass bislang kein immissionsschutzrechtliches Gutachten vorliegt.
Ein Ausschussmitglied frägt an, ob die Erschließung über den geplanten Weg erfolgen soll und dass dies doch über die Singener Straße sinnvoller wäre. Es wird Sorge getragen, dass bei Baugenehmigung die Gemeinde zum Ausbau dieses Weges verpflichtet wird.
Eine weitere Wortmeldung folgt mit dem Inhalt, dass das Vorhaben, so wie es eingereicht wurde, nicht aussagekräftig ist und dem so nicht zugestimmt werden kann.
Der Vorsitzende schlägt vor, bis zur Vorlage des Gutachtens sowie der offenen Erschließungsfragen das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Schließlich fasst das Gremium in offener Abstimmung mehrheitlich mit zwei Enthaltungen den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird nicht erteilt.

5.    Beschlussfassung über Bauvoranfragen

a)    Errichtung eines Ausstellungsraumes für Landwirtschaftsfläche- und Marinefahrzeuge mit einer Wartungshalle sowie Büroräumen im Bauabschnitt 1
Weidgang 10, 78247 Hilzingen

Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und begibt sich unter die Zuhörer.
Anfang Juni wurden bei der Gemeinde vorab Pläne eingereicht, welche auf Anregung des Bauamtes nochmals überarbeitet wurden. Die im Bebauungsplan maximale Flachdachhöhe von 7,00 m wird nunmehr um 1,00 m und die festgelegte Baugrenze (im Straßenbereich) wird mit westlichem Gebäudeeck geringfügig überschritten. Hierzu ist eine baurechtliche Befreiung notwendig.
Im zweiten Bauabschnitt sind eine Wohnung sowie ein Kreativraum geplant. Die Umsetzung ist nur mit einer Bebauungsplanänderung möglich.
Der Vorsitzende meint, dass sich der Eindruck durch diese Bebauung ortsbildprägend positiv auf die Gesamtgemeinde auswirkt, da momentan nur Autos darauf geparkt sind.
Aus den Reihen der Räte wird die Frage gestellt, ob innerhalb der Nachbarschaftsanhörung Widersprüche eingelegt worden. Die Verwaltung gibt zur Antwort, dass ein Widerspruch vorliegt, begründet durch den geringen Gebäudeabstand und der geplanten Höhe.
Aus der Mitte des Gremiums kommt der Einwand, die Gemeinde hätte einem angrenzenden Bauvorhaben nicht zugestimmt, da die Befreiung untersagt wurde und man solle doch einheitlich urteilen. Des Weiteren wurden Trauf- und Flachdachhöhen sowie die festgelegt Zweigeschossigkeit überschritten. Alle Befreiungen wurden seitens des Rates abgelehnt. Die Verwaltung informiert, dass es sich um ein und denselben Bebauungsplan handelt, aber unterschiedliche Festsetzungen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass bei einer Zustimmung dieses Tagesordnungspunktes der zuvor eingereichte und von der Gemeinde abgelehnte Bauantrag vom Landratsamt neu bewertet werde.
Im Anschluss an die Diskussion fasst das Gremium in offener Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.


6.    Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen von verfahrensfreien Vorhaben

a)    Verringerung Stauraum vor Garage und Zufahrt über Fl.Nr. 7611
Kornblumenweg 4, 78247 Hilzingen

Die Verwaltung informiert, dass auf dem Grundstück Flurstück Nummer 9367 die Errichtung einer Garage geplant ist und deshalb der Antrag gemäß § 50 LBO vorliegt. Gemäß Bebauungsplan ist der Standort möglich, aber die Zufahrt ist problematisch. Diese soll über den bestehenden Fußweg mit Schotterrasenverbreiterung erfolgen, der für die Pflege und Unterhaltung des Gewässers (renaturierter Steppbachgraben) dient und im Bereich einer Grünfläche liegt.
Der Vorsitzende ergreift das Wort und spricht von einer Duldung dahingehend, dass die Anwohner diesen Weg zur Pflege der privaten, an diesen Weg angrenzenden Flächen, nutzen dürfen.
Ein Ausschussmitglied äußert seine Meinung, dass das Vorhaben so nicht genehmigungsfähig sei. Bei Zustimmung in diesem Falle ist zu befürchten, dass auch weitere Anwohner diese Zufahrt nutzen wollen.
Deshalb fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Antrag wird nicht zugestimmt.

7.    Übernahme einer Baulast

a)    Anfrage auf Übernahme einer Baulast für Tanzplatz 8b, 78247 Hilzingen auf dem Gemeindegrundstück Fl. Nr. 15796

Die Terrasse wurde mit einem Abstand von 2,00 m zur Grenze (öffentliche Fläche) bereits genehmigt. Die Bauherrschaft möchte aktuell die gesamte Garagenfläche als Terrasse nutzen. Dies ist nur mit Übernahme einer Baulast durch die Gemeinde zu realisieren.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig mit 1 Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Die Baulast wird übernommen.


8.    Sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 144 BauGB
      Bauvorhaben in der Duchtlinger Straße 8, 78247 Hilzingen

Die sanierungsrechtlichen Genehmigung für das oben genannte Bauvorhaben wurde bereits unter Tagesordnungspunkt 4.a) behandelt.

9.    Bekanntgabe der Verwaltung
    

Dieser Tagesordnungspunkt wird aus zeitlichen Gründen in die anschließend stattfindende Gemeinderatssitzung verschoben.

10.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

a)    Ein Ausschussmitglied erkundigt sich nach der zusätzlichen bzw. fehlenden Beleuchtung in der Zwinghofstraße. Der Vorsitzende sagt zu, den Sachstand schriftlich nachzureichen, da die Sitzung heute zeitlich begrenzt ist.

b)    Ein weiteres Mitglied wurde von verschiedenen Bauherren im Neubaugebiet „Beim Steppbachwiesle“ darauf angesprochen, ob es sinnvoll ist, die Stützmauer mit 50 cm zur Straße errichten zu dürfen. Daraufhin erfolgt eine

Wortmeldung mit der Bitte, im Bebauungsplan nachzuschauen, ob die Formulierung zur Straßenkante oder zum Gehweg geschrieben steht.

11.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 10. Oktober 2017

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Michaela Schäuble (Schriftführer)
gez. Martin Schneble (Ausschussmitglied)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)