Technischer und Umweltausschuss
Sitzungssaal / Rathaus
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
a) Neubau eines Ausstellungs- und Verkostungsraumes mit Lager, sowie Appartement für den Betriebsleiter im DG und 2 Pkw Stellplätze, Roseneggstr. 15, 78247 Hilzingen
b) Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport, Lizzanostr. 5a, 78247 Hilzingen
c) Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, Lizzanostr. 5b, 78247 Hilzingen
a) Abbruch von Gebäuden, Riedheim, Hofstedtstr. 5 u. 7, 78247 Hilzingen
b) Anbau eines unbeheizten Wintergartens an bestehendes Wohnhaus, Binningen, Stubenkreuz 3, 78247 Hilzingen
c) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Tanzplatz 5, 78247 Hilzingen
a) Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage – geänderte Planunterlagen – Weiterdingen, Binninger Str. 11a, 78247 Hilzingen
b) Errichtung eines Hinweisschildes für Gastronomie, Dietlishofer Straße, Flst. Nr. 7465/1, 78247 Hilzingen
c) Einbau einer Dachgaube, Am Eglental 72, 78247 Hilzingen
d) Neubau eines Carports und eines Schuppens mit Flachdach und Abbruch Gewächshaus, Twielfeld 14, 78247 Hilzingen
e) Errichtung Wintergarten mit überdachter Terasse sowie anlegen von 2 PKW-Stellpätzen im Vorgarten, An der Steige 14, 78247 Hilzingen
f) Erweiterung des Dachgeschosses, Steinerbächle 18, 78247 Hilzingen
g) Neubau eines Wohnhauses mit 2 WE und Doppelcarport, Riedheim, Storzler Str. 2c u. d, 78247 Hilzingen
h) Neubau einer Garage mit 3 Stellplätzen, Staufenstr. 38a, 78247 Hilzingen
i) Neubau einer Lagehalle mit Bürogebäude und Wohnung, Killwies 3 u. 3a, 78247 Hilzingen
a) Errichtung Einzelgarage neben vorhandener Einzelgarage, Sandgrube 2, 78247 Hilzingen Peter-Thumb-Schule Hilzingen
- Arbeitsvergabe Elektroarbeiten
- Vergabe von Planungsleistungen
- Erd- / Entwässerungs- und Straßenbauarbeiten
Technischer und Umweltausschuss 20. Juni 2017
Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Peter Graf, Thomas Hägele, Martin Jordan, Ralf Oßwald (als Reihenfolgestellvertreter für Holger Graf), Karl Schwegler, Andreas Wieser, Alfons Zipperer
Gemeinderäte: Barbara Kissmehl
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Stefan Rill, Walter Mayer
Verwaltungsmitarbeiter: Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder, Petra Fritsch, Christian Denzel (als Schriftführer)
Abwesend: Holger Graf (beruflich), Rainer Guggemos (privat), Heinrich Mohr (privat), Martin Schneble (beruflich), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.20 Uhr
Zuhörer: 8
Presse: 0
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurden und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände vorgebracht.
Bevor zur Tagesordnung übergegangen wird, berichtet der Vorsitzende vom übereinstimmenden Wunsch und Willen sowohl der Ratsmitglieder als auch der Verwaltung, die Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen zeitlich zu straffen. Dies solle unter anderem dadurch gelingen, dass sich die Wortmeldungen auf das Wesentliche beschränken und bereits vorgetragene Argumente nicht von anderen Ratsmitgliedern wiederholt werden. Laut der Geschäftsordnung des Gemeinderats sei die Redezeit für einzelne Wortmeldungen auf eine Minute begrenzt. Der Vorsitzende erklärt, dass er nicht auf eine ganz strenge Einhaltung der Redezeit poche. Man solle es ihm aber nachsehen, wenn er zukünftig ausschweifende Redebeiträge unterbinde und zur Beschlussfassung übergehe, wenn keine neuen Argumente mehr ausgetauscht würden.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 16.05.2017
Gegen die Niederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.
3. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
Die einzelnen Bauanträge werden von der Verwaltung vorgestellt. Soweit vorhanden, werden die jeweiligen Pläne und Ansichten gezeigt.
a) Neubau eines Ausstellungs- und Verkostungsraumes mit Lager, sowie Appartment für den Betriebsleiter im DG und 2 Pkw-Stellplätze, Roseneggstr. 15, 78247 Hilzingen
Da eine Befreiung von den Festsetzungen zur Dachneigung beantragt ist, zeigt die Verwaltung die Dachneigungen der Nachbargebäude auf, die ebenfalls größer sind als im Bebauungsplan zugelassen. Das Landratsamt Konstanz könne der Abweichung zustimmen, so die Verwaltung.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
b) Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport, Lizzanostr. 5a, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Peter Graf erklärt sich für befangen und begibt sich unter die Zuhörer.
Die Verwaltung erläutert, dass der Bauantrag im vereinfachten anstatt im Kenntnisgabeverfahren gestellt wurde, weil der Carport außerhalb der Baugrenze geplant sei, was der Bebauungsplan aber ausdrücklich zulasse. Die Frage aus dem Gremium, ob es ein Problem wegen des Sichtdreiecks gebe, wird verwaltungsseitig mit Bezug auf den Bebauungsplan verneint.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
c) Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, Lizzanostr. 5b, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Peter Graf ist auch bei diesem Tagesordnungspunkt befangen und bleibt daher im Zuhörerbereich.
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
4. Information über Kenntnisgabeverfahren
Die einzelnen Bauvorhaben werden von der Verwaltung vorgestellt. Soweit vorhanden, werden die jeweiligen Pläne und Ansichten gezeigt.
a) Abbruch von Gebäuden, Riedheim, Hofstedtstr. 5 u. 7, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Vorhabens durch die Verwaltung, sagt der Riedheimer Ortsvorsteher, dass der Abbruch der Gebäude zu begrüßen sei. Das Gremium nimmt das Vorhaben ohne weitere Fragen zur Kenntnis.
b) Anbau eines unbeheizten Wintergartens an bestehendes Wohnhaus, Binningen, Stubenkreuz 3, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Andreas Wieser erklärt sich für befangen und begibt sich für die Dauer des Tagesordnungspunkts unter die Zuhörer. Der Binninger Ortsvorsteher erklärt, dass aus seiner Sicht nichts gegen das Vorhaben spreche. Ohne weitere Fragen nimmt der Ausschuss die Bauvorhaben zur Kenntnis.
c) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Tanzplatz 5, 78247 Hilzingen
Die Ausschussmitglieder nehmen das Bauvorhaben ohne weitere Aussprache zur Kenntnis.
5. Beschlussfassung über Bauanträge
Die einzelnen Bauanträge werden von der Verwaltung vorgestellt. Soweit vorhanden, werden die jeweiligen Pläne und Ansichten gezeigt.
a) Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage – geänderte Planunterlagen –, Weiterdingen, Binninger Str. 11a, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung erläutert, dass es sich um dasselbe Bauvorhaben handelt, das bereits in der TUA-Sitzung am 09.02.2017 vorgestellt wurde. Einziger Unterschied sei, dass das Haus nun 40 cm höher liege und damit auf eine Hebeanlage für zwei Etagen verzichtet werden könne. Der Vorsitzende meint, dass das höherliegende Gebäude immer noch von der Topographie her verträglich sei.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
b) Errichtung eines Hinweisschildes für Gastronomie, Dietlishofer Straße, Flst. Nr. 7465/1, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung erläutert, dass das Schild mit einer Höhe von 3 m im Rahmen dessen liege, was der Bebauungsplan zulasse. Das Schild solle mit LED-Leuchten beidseitig angestrahlt werden, was aber noch vom Straßenverkehrsamt geprüft werde. Auf die Frage, weshalb angesichts des an derselben Stelle schon vorhandenen Schildes ein Bauantrag notwendig sei, antwortet die Verwaltung, dass es für das jetzige Schild keine Genehmigung gebe. Die Frage, ob das Schild auf Gemeindegrundstück stehe, wird verwaltungsseitig bejaht.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
c) Einbau einer Dachgaube, Am Eglental 72, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und begibt sich für die Dauer des Tagesordnungspunkts in den Zuhörerbereich.
Die Verwaltung erklärt, dass auf der anderen Gebäudeseite bereits eine ähnliche Dachgaube bestehe und das Vorhaben zulässig sei.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
d) Neubau eines Carports und eines Schuppens mit Flachdach und Abbruch Gewächshaus, Twielfeld 14, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung erklärt, dass es in der näheren Umgebung bereits mehrere Flachdachgaragen gebe. Es spreche daher nichts gegen die Erteilung einer Befreiung von der vorgeschriebenen Dachform.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
e) Errichtung Wintergarten mit überdachter Terrasse sowie Anlegen von 2 Pkw-Stellplätzen im Vorgarten, An der Steige 14, 78247 Hilzingen
Neben den Plänen und Ansichten zum Bauvorhaben zeigt die Verwaltung auch den Bebauungsplan und ein Luftbild der aktuellen Situation. Heute bestehe eine Straßenverschwenkung vor dem Baugrundstück, die bei Aufstellung des Bebauungsplans so nicht geplant gewesen sei. Aus diesem Grund müsse auf die Einhaltung der restriktiven Baugrenze, die aufgrund der geänderten Situation in dieser Form heute nicht mehr notwendig sei, nicht bestanden werden.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
f) Erweiterung des Dachgeschosses, Steinerbächle 18, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor. Die Verwaltung erläutert die Abweichungen vom Bebauungsplan. Die zulässige Wandhöhe sei überschritten, die Dachform entspreche nicht der Vorschrift, die Baugrenze werde überschritten und das geplante Gebäude habe zwei Vollgeschosse. Zulässig sei nur ein Vollgeschoss mit Dachgeschoss. Die Verwaltung zitiert aus dem Bebauungsplan die Begründung für die vergleichsweise geringe zulässige Gebäudehöhe: der Übergang zur freien Landschaft sollte am Ortsrand verträglich gestaltet sein.
Es entsteht eine rege Diskussion, in der sich mehrere Ausschussmitglieder sowohl für als auch gegen das Bauvorhaben aussprechen. Gegen das Vorhaben wird argumentiert, dass zwei Geschosse an dieser Stelle zu viel seien und das geplante Gebäude nicht ortsbildverträglich sei. Das Gebäude würde wie ein Riegel wirken. Die Nachbarn, die sich auch an die Vorschriften gehalten haben, hätten einen Anspruch gegen das Bauvorhaben. Insgesamt seien es zu viele Befreiungen, die in diesem Fall erteilt werden müssten. Die Befürworter argumentieren, dass das Bauland knapp sei und eine Nachverdichtung zu begrüßen sei. Angrenzend befinde sich Bauerwartungsland, sodass sich das Grundstück nicht dauerhaft in exponierter Ortsrandlage befinden werde. Außerdem habe man schon immer Abweichungen von Bebauungsplänen zugelassen.
Um die Notwendigkeit für den Umbau beurteilen zu können, bittet ein Ausschussmitglied die Verwaltung, Grundrisse von dem Gebäude zu zeigen. Dieser Bitte kommt die Verwaltung nach. Das Ausschussmitglied stellt daraufhin fest, dass der Umbau dazu diene, Raum für neue Schlafzimmer zu schaffen, damit dort, wo sich aktuell noch die Schlafzimmer befinden, ein Wellness-Bereich geschaffen werden könne.
In der anschließenden offenen Abstimmung über das Bauvorhaben fasst das Gremium den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird nicht zugestimmt (eine Stimme für das Bauvorhaben, sieben dagegen, eine Enthaltung).
g) Neubau eines Wohnhauses mit 2 WE und Doppelcarport, Riedheim, Storzler Str. 2c und d, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung erklärt, dass es sich vorliegend um einen geänderten Bauantrag handele. Mittlerweile hätten sich die Grundstücksverhältnisse geändert, so dass im Gegensatz zum Ursprungsantrag nun keine Baulast mehr erforderlich sei. Nach Ansicht des Landratsamts Konstanz füge sich das Bauvorhaben in die Umgebung ein und sei zulässig.
In der anschließenden Diskussion wird das Bauvorhaben von den Ausschussmitgliedern wegen des benachbarten – derzeit aber nicht betriebenen – Gartenlokals teilweise kritisch gesehen. Die Attraktivität des Gartenlokals würde unter dem hohen Nachbargebäude leiden. Die Suche nach einem Betreiber des Lokals würde somit erschwert werden. Dagegen wird argumentiert, dass die Eigentümer der „Sonne“ diese Situation selbst herbeigeführt hätten, indem sie den Grundstücksteil, der jetzt bebaut werden soll, verkauft hätten.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt die Verwaltung, dass an der nördlichen Grundstücksgrenze eine 1,80 m hohe Schallschutzwand errichtet werden solle.
Ein Ausschussmitglied bittet die Verwaltung, bei der Bauherrschaft nachzufragen, ob diese dazu bereit sei, weitere Stellplätze auf dem Grundstück zu schaffen.
Schließlich fasst das Gremium in offener Abstimmung mit sieben Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
h) Neubau einer Garage mit 3 Stellplätzen, Staufenstr. 38a, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und begibt sich für die Dauer des Tagesordnungspunkts in den Zuhörerbereich.
Die Verwaltung erklärt, dass in der Nachbarschaft bereits Garagen außerhalb des Baufensters gebaut wurden, und dass gegen das Bauvorhaben in dieser Hinsicht nichts spreche.
Seitens des Gremiums wird das Bauvorhaben positiv gesehen. Ein Ausschussmitglied wundert sich nur, wie die Grundflächenzahl von 0,25 eingehalten werden solle. Dies habe aber letztlich das Landratsamt Konstanz zu überprüfen.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
i) Neubau einer Lagerhalle mit Bürogebäude und Wohnung, Killwies 3 u. 3a, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung erklärt, dass ins Gebäude integrierte Betriebsleiterwohnungen nach dem Bebauungsplan zulässig seien, wenn sie dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet seien. Der Betrieb habe eine Grundfläche von 339 m², die Betriebsleiterwohnung eine Grundfläche von 152,6 m².
Ein Ausschussmitglied erklärt, er habe bei der Bauplatzvergabe aufgrund der Bewerbungsunterlagen nur mit 30 % Wohnnutzung gerechnet und bittet die Verwaltung, dies dem Landratsamt Konstanz mitzuteilen.
Der Vorsitzende sagt, er sei nicht ganz glücklich mit der Gestaltung. Er wolle am liebsten keine getrennten Baukörper, denn es führe zu Problemen, sollten die Wohnung und der Betrieb irgendwann voneinander getrennt werden. Diese Begründung reiche allerdings nicht aus, um das Bauvorhaben abzulehnen.
Ein Ausschussmitglied ist der Ansicht, dass es nirgends ein schöneres Gewerbegebiet gebe als in Hilzingen und dass 150 m² für eine Betriebsleiterwohnung angemessen seien. Darauf erwidert ein anderes Ausschussmitglied, dass – auch wenn Hilzingen das schönste Gewerbegebiet überhaupt habe – schönes Wohnen nicht Sinn und Zweck eines Gewerbegebiets sei. Umlandgemeinden würden viel restriktiver mit Betriebsleiterwohnungen umgehen.
Abschließend weist ein Ausschussmitglied auf den Gewerbegebietslärm hin. Schon alleine deshalb könne er dem Bauvorhaben zum Schutz des Betriebsleiters nicht zustimmen.
In der folgenden offenen Abstimmung über das Bauvorhaben fasst das Gremium den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird nicht zugestimmt (vier Stimmen für das Bauvorhaben, vier Stimmen dagegen, eine Enthaltung).
6. Beschlussfassung
a) Errichtung Einzelgarage neben vorhandener Einzelgarage, Sandgrube 2, 78247 Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde. Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor und erklärt, dass die Garage an sich eigentlich genehmigungsfrei sei. Da aber laut Bebauungsplan außerhalb des Baufensters nur Einzelgaragen zulässig seien und an eine bereits bestehende Garage angebaut werden solle, sei eine Befreiung notwendig.
Seitens der Ausschussmitglieder wird die Schaffung neuen Parkraumes begrüßt.
Das Gremium fasst in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
7. Peter-Thumb-Schule Hilzingen, Sanierung NWT-Raum/Erweiterung Mensa – Arbeitsvergabe Elektroarbeiten
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde. Ergänzt wird, dass ein zweites Angebot nicht gewertet werden konnte, weil dieses verspätet eingegangen sei.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung, dem Vorschlag der Verwaltung folgend, einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Elektroinstallationsarbeiten für die Sanierung des NWT-Raums und die Erweiterung der Mensa in der Peter-Thumb-Schule Hilzingen werden an die Firma Iozzo e.K., Hebelsteinstr. 8, 78247 Hilzingen zum Gesamtpreis von 44.998,96 € (brutto) vergeben.
Da die Firma Iozzo als einzige ein Angebot abgegeben habe, bittet ein Ausschussmitglied die Verwaltung, von der Möglichkeit nachzuverhandeln Gebrauch zu machen,
8. Erweiterung Peter-Thumb-Schule Hilzingen – Vergabe von Planungsleistungen
Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen, verlässt den Sitzungssaal und kehrt im Laufe der Beratung zu TOP 10 wieder zurück.
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Der Vorsitzende schlägt vor, über die Vergabe Planungsleistungen gesamthaft abzustimmen, wogegen kein Ausschussmitglied Einwände hat. Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung, dem Vorschlag der Verwaltung folgend, mit einer Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Die Planungsleistungen für die Erweiterung der Peter-Thumb-Schule werden wie folgt vergeben:
1. Fertigung Lageplan: Vermessungsbüro Helmut Roth, Hilzingen
2. Statik: Ing.-Büro Martin Jordan, Hilzingen
3. Elektro: Michael Djebbar, Elektroplanung Radolfzell
4. Heizung/Sanitär: Planungsbüro Thomas Meßmer, Stockach
5. Energieausweis: bauen+energie, Thomas Gruschkus, Konstanz
9. Arbeitsvergabe Erneuerung Durchlass und Verkehrsberuhigung Weiterdinger Straße in Hilzingen – Erd-/Entwässerungs- und Straßenbauarbeiten
Der Sachverhalt, der vom Vorsitzenden vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Erd-, Entwässerungs- und Straßenbauarbeiten für die Erneuerung des Durchlasses und die Verkehrsberuhigung der Weiterdinger Straße in Hilzingen werden an die Fa. Wolfgang Braun GmbH, Engener Str. 5, 78253 Eigeltingen-Honstetten zum Gesamtpreis von 56.473,66 € (brutto) vergeben.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt die Verwaltung, dass mit der Baumaßnahme noch vor der Sommerpause begonnen werden könne.
10. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Von der Verwaltung wird berichtet, dass im Haushalt 2016 für die Verkabelung der Straßenbeleuchtung in der Staigstraße in Binningen 8.000 Euro veranschlagt waren. Die Maßnahme wurde in 2016 jedoch von der beauftragten Firma Gaupp nicht wie geplant durchgeführt. Aufgrund eines Hausbrandes im Jahr 2016 in der Beurener Straße, in der die Straßenbeleuchtung auch an den Hausdächern befestigt war, hat die Verwaltung zudem entschieden, die Maßnahme um die Beurener Straße zu erweitern. Die jetzt in 2017 für die erweiterte Maßnahme angefallenen Ausgaben in Höhe von 21.758,65 Euro müssten als überplanmäßige Ausgabe genehmigt werden.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 21.758,65 Euro wird genehmigt.
11. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Am Donnerstag um 18.00 Uhr findet das Richtfest für das neue Feuerwehrgerätehaus statt.
b) Es gibt Probleme mit den hinter den Hegau-Hallen zu errichtenden Garagen, die als Lagerräume für Vereine genutzt werden sollen, weil der Lieferant keinen Standsicherheitsnachweis erbringen kann.
c) Aufgrund brandschutzrechtlicher Bestimmungen wird in der Peter-Thumb-Schule im Erdgeschoss im Bereich der Mensa der Einbau einer zusätzlichen Fluchttür gefordert. Den dafür erforderlichen Nachtrag in Höhe von 2.796,50 € hat der Vorsitzende genehmigt.
12. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
a) Ein Ausschussmitglied fragt, ob der neue Gemeindevollzugsbeamte andere Dienstzeiten als sein Vorgänger habe. Dies wird vom Vorsitzenden bejaht. Der neue Mitarbeiter sei jetzt häufiger in der Gemeinde unterwegs und liefere so ein deutlich besseres Ergebnis.
b) Es wird gefragt, ob auch gegen das unerlaubte Parken beim Binninger Baggersee vorgegangen werde. Der Vorsitzende erklärt, dass – abhängig vom jeweiligen Zuständigkeitsbereich – sowohl das Landratsamt Konstanz als auch der Gemeindevollzugsbeamte Strafzettel verteilen würden.
c) Ein Ausschussmitglied erinnert daran, dass im Lärmaktionsplan der Gemeinde der Einbau eines leiseren Asphalts in Teilbereichen der A 81 vorgesehen war. Es wird gefragt, ob dies bei den anstehenden Straßenbauarbeiten berücksichtigt wird. Die Gemeinde müsse diesbezüglich die Initiative ergreifen. Der Vorsitzende sagt zu, dies abzuklären.
d) Es wird gefragt, ob der Parkplatz hinter dem Rathaus sonntagmorgens für Kirchenbesucher geschlossen sei. Der Vorsitzende antwortet, dass der Parkplatz in diesem Fall üblicherweise geöffnet sein sollte.
13. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Der Bauherr des unter TOP 5 i) behandelten Bauvorhabens meldet sich zu Wort. Er erklärt, dass es aufgrund baulicher Gegebenheiten finanziell unvernünftig gewesen wäre, die Büroräume und die Betriebsleiterwohnung in das Lagergebäude zu integrieren. Die im Erdgeschoss des Büro-/Wohngebäudes vorhandenen Büroflächen würden hundertprozentig für die Mitarbeiter benötigt werden. Es gehe nicht um die Schaffung billigen Wohnraums.
Vorgelegt am 25. Juli 2017
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Christian Denzel (Schriftführer)
gez. Andreas Wieser (Ausschussmitglied)
gez. Martin Jordan (Ausschussmitglied)