Anmeldung

Technischer und Umweltausschuss

Dienstag, 21. März 2017, 19:00 Uhr
Sitzungssaal / Rathaus

Technischer und Umweltausschuss 21. März 2017

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 21.02.2017
3. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
a) Neubau eines Wohnhauses mit Garage,
   Feldlerchenweg 4, 78247 Hilzingen
b) Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport,
   Tanzplatz 8 a, 78247 Hilzingen
c) Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage,
   Roseneggstr. 15, 78247 Hilzingen
d) Erweiterung einer Carportanlage,
   Riedheimer Str. 1 a, 78247 Hilzingen
4. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage,
   Schlatt a. R., Büßlinger Str. 35, 78247 Hilzingen
b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport,
   Tanzplatz 4, 78247 Hilzingen
5. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage,
   Schlatt a. R., Hinter Erlen 11, 78247 Hilzingen
b) Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage,
   Lizzanostr. 3, 78247 Hilzingen
6. Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen von verfahrensfreien Vorhaben
a) Errichtung eines Carports, Heilsbergstr. 14 a, 78247 Hilzingen
7. Peter-Thumb-Schule Hilzingen/ Gesamtsanierung
   - Fragemöglichkeit der Gemeinderäte zur vorhandenen brandschutzgutachterlichen Stellungnahme von Herrn Hofmann
8. Burghalle Riedheim
   Erneuerung Notbeleuchtung auf Grund defekter Batterieanlage
   -  Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
9. Breitbandausbau Riedheim (Thüga)
   - Vorstellung der Maßnahme
10. Bekanntgaben der Verwaltung
11. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
12. Fragemöglichkeit für Einwohner

TECHNISCHER UND UMWELTAUSSCHUSS am 21. März 2017

Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Holger Graf, Peter Graf, Rainer Guggemos (ab TOP 2), Marianne Guthoff (als Reihenfolgestellvertreterin), Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Martin Schneble, Andreas Wieser, Alfons Zipperer
Gemeinderäte:    Ralf Oßwald
Ortsvorsteher: Stefan Rill, Walter Mayer
Verwaltungsmitarbeiter:  Bauamtsleiter Günther Feucht, Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder, Petra Fritsch, Christian Denzel (als Schriftführer)
Abwesend: Karl Schwegler (beruflich), entschuldigt


Beginn:    19.00 Uhr    
Ende: 21.05 Uhr        
Zuhörer: 6
Presse:    0

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurden und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 21.02.2017

Gegen die Niederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.

3. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitglie-dern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde. Die Bauvorhaben werden von der Verwaltung vorgestellt. Vorhandene Pläne und Ansichten werden gezeigt.

a) Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Feldlerchenweg 4, 78247 Hilzingen

Nach der Vorstellung des Bauantrags weist die Verwaltung ergänzend darauf hin, dass die Bauherrschaft die 1,50 m maximale Geländeaufschüttung eingehalten hat. Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgen¬den
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

b) Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport, Tanzplatz 8a, 78247 Hilzingen

Bei der Vorstellung des Bauvorhabens weist die Verwaltung darauf hin, dass der Bau des Carports im südlichen Grundstücksbereich vom Bebauungsplan zwar nicht vorge-schlagen, jedoch zulässig sei. Laut Ordnungsamt sei der Carport an der geplanten Stelle aus Gründen der Verkehrssicherheit sogar besser.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

c) Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Roseneggstr. 15, 78247 Hilzingen

Der Vorsitzende erklärt, dass dieser Tagesordnungspunkt zurückgestellt werde. So wie das Bauvorhaben eingereicht wurde, sei es nicht genehmigungsfähig. Ein Ausschuss¬mitglied merkt an, dass der Bau eines reinen Wohngebäudes im Gewerbegebiet nicht zulässig sei, was vom Vorsitzenden bestätigt wird.

d) Erweiterung einer Carportanlage, Riedheimer Str. 1a, 78247 Hilzingen

Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor und erklärt, dass der Bau der Carportanlage bereits in einem früheren Verfahren genehmigt worden sei – allerdings mit einem Grünstreifen zwischen der Straße und der Anlage, und somit 50 cm Abstand zur Straße. Die Carports seien bereits gebaut worden, und zwar so, wie sie jetzt erst beantragt wurden, d. h. ohne Grünstreifen und Abstand zur Straße. Den Rückbau der Carports zu verlangen, halte das Landratsamt Konstanz nicht für verhältnismäßig.
In der anschließenden Diskussion äußern vereinzelte Ausschussmitglieder ihren Unmut darüber, dass das Landratsamt Konstanz einen Rückbau für nicht verhältnismäßig halte. Wenn schon der Rückbau eines einfachen Carports unverhältnismäßig sei, könne jeder bauen wie er wolle. Der Dumme sei dann derjenige, der sich an die Vorschriften halte. Das Landratsamt solle wenigstens mit einem Bußgeld ein Zeichen setzen.
Aus dem Gremium kommt die Frage, ob die Gemeinde selbst den Rückbau fordern könne, etwa aus Gründen der Verkehrssicherheit. Verwaltungsseitig wird geantwortet, dass dies erst noch geprüft werden müsse.
Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass die Stellplätze derzeit 3,00 m breit seien. Damit sei noch ausreichend Spielraum vorhanden, um durch Versetzen der sehr einfa¬chen Konstruktion die 50 cm Abstand zur Straße einzuhalten.
Ein anderes Ausschussmitglied bittet um Prüfung, ob das Dach des Carports in den Gehweg der Gemeinde hineinrage. Außerdem sei die Zufahrtsstraße zwischen den Car¬ports möglicherweise so schmal, dass die Stellplätze überhaupt nicht angefahren wer¬den können. Beides wären Gründe, die gegen die Erteilung einer Genehmigung sprechen würden. Er beantrage deshalb, dass der TUA das Bauvorhaben das Einver-nehmen zum Bauvorhaben nicht erteilt.
Schließlich fasst das Gremium, dem Antrag folgend, in offener Abstimmung mit zwei Enthaltungen den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt.

4. Information über Kenntnisgabeverfahren

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitglie-dern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde. Die Bauvorhaben werden von der Verwaltung vorgestellt. Vorhandene Pläne und Ansichten werden gezeigt.

a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Schlatt a. R., Büßlinger Str. 35, 78247 Hilzingen

Das Bauvorhaben wird ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.

b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Tanzplatz 4, 78247 Hilzingen

Das Bauvorhaben wird ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.

5. Beschlussfassung über Bauanträge

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitglie-dern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde. Die Bauvorhaben werden von der Verwaltung vorgestellt. Vorhandene Pläne und Ansichten werden gezeigt.

a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Schlatt a. R., Hinter Erlen 11, 78247 Hilzingen

Die Ausschussmitglieder Martin Jordan, Andreas Wieser und Alfons Zipperer erklären sich für befangen und verlassen für die Dauer des Tagesordnungspunkts den Sitzungs¬tisch.
Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung vorgestellt. Der Vorsitzende erklärt, dass er der Nachverdichtung gegenüber positiv eingestellt sei. Er weist aber darauf hin, dass sich der Ausschuss in der Vergangenheit in einigen Fällen mit stärkerer Inanspruch¬nahme von Grundstücken schwer getan habe.
Die anschließende Diskussion dreht sich lediglich um die Frage, ob ein so modernes Gebäude ins Ortsbild mit dessen dörflichem Charakter passt. Im Gremium wird über-wiegend die Meinung vertreten, dass man dem Bauherrn nicht vorschreiben könne oder solle, wie modern oder traditionell er zu bauen habe.
Ein Ausschussmitglied möchte wissen, ob die Bauherrschaft das Gebäude vorab in irgendeiner Weise mit der Verwaltung abgestimmt habe, was verwaltungsseitig ver-neint wird.
Schließlich fasst das Gremium in offener Abstimmung mit sieben Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und zwei Enthaltungen den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

b) Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Lizzanostr. 3, 78247 Hilzingen

Nach der Vorstellung des Bauvorhabens weist die Verwaltung darauf hin, dass sie im Geländeverlauf auf der Ostseite des Grundstücks eine Veränderung von 1,60 m festge¬stellt habe. Man werde das Landratsamt darauf hinweisen.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium daraufhin in offener Abstimmung ein-stimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird insoweit zugestimmt wie es den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Sollte sich herausstellen, dass die Geländeaufschüt-tungen tatsächlich die zulässigen 1,50 m überschreiten, wird dafür keine Befreiung erteilt.

6. Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen von verfah¬rensfreien Vorhaben

a) Errichtung eines Carports, Heilsbergstr. 14 a, 78247 Hilzingen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschuss-mitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde. Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung vorgestellt. Vorhandene Pläne und Ansichten werden gezeigt. Es folgt noch ein kurzer Hinweis, dass der im Lageplan angegebene Abstand von 1,50 m zwischen dem Carport und der Straße zeichnerisch nicht korrekt dargestellt ist.
In offener Abstimmung fasst das Gremium ohne weitere Aussprache einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

7. Peter-Thumb-Schule Hilzingen/Gesamtsanierung – Fragemöglichkeit der Gemeinderäte zur vorhandenen brandschutzgutachterlichen Stellungnahme von Herrn Hoffmann

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den mit der Planung des Schulum¬baus beauftragten Architekten Hubert Riesterer, dessen freien Mitarbeiter Andreas Ernst und den Brandschutzsachverständigen Dr. Peter Hofmann, die am Tisch der Verwaltung Platz nehmen. Der lange gehegte Wunsch des Gremiums, Herrn Dr. Hofmann direkt zu seiner für die Peter-Thumb-Schule erstellten brandschutztechnischen Stellungnahme vom 5. Juli 2016 befragen zu können, gehe heute in Erfüllung, so der Vorsitzende.
Zunächst stellt Herr Dr. Hofmann die bedeutendsten Eckpunkte seiner brandschutztechni-schen Stellungnahme vor. Der wesentliche Inhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde. Unter ande¬rem weist Herr Dr. Hofmann darauf hin, dass eine bisher geplante Abtrennung im südlichen Gebäudeteil entfallen könne, weil dort die Mensa einen zusammenhängenden Bereich bilde. Die in einer vergangenen Sitzung viel diskutierte Aufschaltung der Brandmeldeanlage sei notwendig wegen des Zustands der Kellerdecke, den Abweichungen in mehreren notwendi¬gen Fluren und der aktuellen Nutzung des Dachgeschosses durch die Musikschule. Letztlich laufe es diesbezüglich auf eine wirtschaftliche Abwägung hinaus und auf die Frage, was teurer ist – die Aufschaltung der Brandmeldeanlage oder eine Deckenertüchtigung. Für die Räume der Musikschule müsse ein zweiter baulicher Rettungsweg geschaffen werden, denn die Zeit sei zu knapp für eine Evakuierung von 12 Personen innerhalb von 30 Minuten, von denen die Feuerwehr schon 10 Minuten nur zum Anrücken (Hilfeleistungsfrist) bräuchte. Andererseits stelle die automatische Brandmeldeanlage eine Kompensation weiterer Mängel dar, die noch detailliert zu untersuchen seien. Des Weiteren biete die Anlage mit Aufschal¬tung einen viel höheren Schutz der Investitionen. Bei der frühen Raucherkennung und der sofortigen Warnung aller anwesenden Personen im Gebäude seien die Fluchtwege noch rela¬tiv gefahrlos zu benutzen. Durch die gleichzeitige Alarmierung der Feuerwehr werde diese schnell vor Ort sein; ein Entstehungsbrand werde sich dadurch nicht weit ausbreiten können. Damit würden Schadens- und Ausfallkosten sowie die Ausfallzeit erheblich reduziert.
Die Fragen, die die Ausschussmitglieder an Herrn Dr. Hofmann haben, konzentrieren sich um die folgenden Punkte:
• Außentreppe Musikschule: Es wird von einem Ausschussmitglied eine Notfallrutsche als Alternative vorgeschlagen. Herr Dr. Hofmann weist darauf hin, dass jeder Rettungsweg auch gleichzeitig ein Angriffsweg für die Feuerwehr sei. Deshalb komme eine Rutsche allenfalls als dritter Rettungsweg in Betracht. Ein Ausschussmitglied schlägt vor, die vier Räume für die Musikschule komplett zu streichen.
• Ein Ausschussmitglied schlägt vor, anstelle einer Deckenertüchtigung im Keller über den Einbau einer Löschanlage nachzudenken, um eine Aufschaltung der Brandmelde-anlage zu vermeiden. Herr Dr. Hofmann meint, dass dies zwar grundsätzlich möglich sei. Er gehe aber davon aus, dass diese Lösung gegenüber der Aufschaltung der Brandmeldeanlage nicht wirtschaftlicher sei.
• Herr Dr. Hofmann wird gefragt, in welchem Zustand sich die Schule aus brandschutz-technischer Sicht, verglichen mit anderen Schulen, befinde. Herr Dr. Hofmann antwor¬tet, dass die Schule diesbezüglich durchschnittlich dastehe. Dadurch, dass in der Schule seit geraumer Zeit in Sachen Brandschutz nichts unternommen worden sei, bestehe jetzt einiges an Nachholbedarf. Die gesetzlichen Anforderungen müssten unbedingt eingehalten werden. Im Schadensfall stelle sich sonst die Haftungsfrage, und zwar nicht nur zivil-, sondern gegebenenfalls auch strafrechtlich.
• Ein Ausschussmitglied möchte wissen, ob öffenbare Fluchtfenster und einbruchsiche-rere Fenster einander nicht widersprechen. Herr Dr. Hofmann antwortet, dass ein Fluchtfenster auch einbruchsicher sein könne, weil es nur von innen und nicht von außen müsse geöffnet werden können.
• Ein anderes Ausschussmitglied fragt, ob Sicherheitsbeleuchtung im ganzen Gebäude notwendig sei. Herr Dr. Hofmann antwortet, dass dies nicht der Fall sei. Eine Sicher-heitsbeleuchtung sei nur in den Gebäudeteilen notwendig, die auch zu dunklen Tageszeiten genutzt werden.
• Herr Dr. Hofmann wird gefragt, ob die ehemalige Hausmeisterwohnung auch eine Brandmeldeanlage benötige, wenn sie wieder als Wohnung genutzt werden würde. Er bejaht dies, denn die Brandmeldeanlage solle wegen der baulichen Abweichungen im Gebäude mit der Kategorie Vollschutz überwacht werden. Die Wohnung alleine bräuchte zwar keine Brandmeldeanlage, als Teil des Gebäudes, um dieses zu schützen, aber doch.
Nachdem alle Fragen beantwortet sind, bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Dr. Hofmann, Herrn Riesterer und Herrn Ernst für deren Kommen. Herr Dr. Hofmann erklärt, dass er jeder¬zeit gerne wieder für weitere Fragen und Erläuterungen im TUA, sowie der Gemeinde und den Planern zur Verfügung stehe.

8. Burghalle Riedheim – Erneuerung Notbeleuchtung auf Grund defekter Batterieanlage – Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitglie-dern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde, und die von der Verwaltung vorgetragen wird. Auf Nachfrage aus dem Gremium, wird von Seiten der Verwaltung bestä¬tigt, dass die Photovoltaikanlage auf dem Hallendach von Solarcomplex betrieben wird, und dass unter anderem deshalb eine Speisung der Akkus des Notstromaggregats aus der PV-Anlage nicht möglich ist.
In offener Abstimmung fasst das Gremium, dem Antrag der Verwaltung folgend, einstimmig den folgenden
Beschluss:
Für die Instandsetzung der Notbeleuchtung werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 10.000 Euro bereitgestellt.

9. Breitbandausbau Riedheim (Thüga) – Vorstellung der Maßnahme

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitglie-dern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde, und die von der Verwaltung vorgetragen wird.
Die Verwaltung erklärt, dass die vom TUA in der letzten Sitzung vorgeschlagene Versenkung des Verteilerkastens mit Kosten zwischen 30.000 und 50.000 Euro für die Thüga zu teuer sei. Deshalb werde von der Thüga eine Bepflanzung vorgeschlagen. Ein Ausschussmitglied ist der Ansicht, dass besser keine Bepflanzung gemacht werde, weil deren Pflege nur zusätzlichen Aufwand für den Bauhof bedeute. Ein anderes Ausschussmitglied ist der Meinung, dass die Kosten für die Versenkung des Verteilerkastens bezogen auf die Kosten der Gesamtma߬nahme nicht außer Verhältnis stünden. Kurz werden im Gremium noch andere Möglichkeiten und Standorte für den Verteilerkasten diskutiert, die aber schließlich wieder verworfen wer¬den. Der Vorsitzende äußert seine Meinung, dass der Verteilerkasten an der von der Thüga vorgeschlagenen Stelle an der Burg kaum störe. Dieser Ansicht ist auch der Riedheimer Orts¬vorsteher.
Auf Nachfrage aus dem Gremium gibt die Verwaltung schließlich noch bekannt, dass die Bauzeit der gesamten Maßnahme ca. 3,5 Wochen dauern wird.
Schließlich fasst das Gremium in offener Abstimmung mit 11 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme den folgenden
Beschluss:
Dem Vorschlag der Thüga bezüglich des Standorts des Verteilerkastens und der Verlegung der Leitung (Variante 2) wird zugestimmt.

10. Bekanntgaben der Verwaltungen

a) Die Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Engelweg II“ in Binningen kommen gut voran. Die mit den Arbeiten beauftragte Firma Schleith hat bereits 70 bis 80% der Kanalisa¬tion fertiggestellt. Jetzt werden die Hausanschlüsse hergestellt. Die Flutmulde im Süd-Osten des Baugebiets ist schon fertig.
b) Die Arbeiten an der Steppbachverrohrung in der Riedheimer Straße kommen laut Ver¬waltung nur schleppend voran. Derzeit sind vier Pumpen im Einsatz, um das Wasser wegzubekommen, damit weitergearbeitet werden kann. Man ist auf diverse Leitungs¬querungen von unterschiedlichen Versorgern gestoßen. Dies verkompliziert die Bau¬maßnahme und sorgt für Mehrkosten in Höhe von ca. 5.000 bis 7.000 Euro. Die Maßnahme wird noch bis mindestens Ostern dauern, möglicherweise sogar bis Ende April.
c) Die Verwaltung berichtet in der Sache Renaturierung des Klavbachs bei Hofwiesen von einem Termin, der in der vergangenen Woche beim Landratsamt Konstanz stattgefun¬den hat. Die Verwaltung hat drei Ausbauvarianten als Vorschläge in das Gespräch ein¬gebracht. Variante 1: Reparatur des beschädigten Rohres; Variante 2: kaskadenförmiger Ausbau des Bachbetts; Variante 3: vollständige Wiederherstellung des Bachbetts. Als Kompromisslösung konnte man sich mit dem Landratsamt auf die 2. Ausbauvariante verständigen. Das Landratsamt ist ein Stück weit von seiner bisherigen harten Linie abgerückt, und gesteht jetzt ein, dass die Verrohrung des Baches bislang zwar nicht genehmigt war, aber zumindest von der Wasserbehörde geduldet wurde. Damit besteht wieder eine kleine Hoffnung, dass das Regierungspräsidium Freiburg eine Förderung der Maßnahme bewilligt. Mit der Ausführung kann eventuell im Spät¬herbst begonnen werden.
d) In Hinblick auf die Ortseinfahrt Schlatt a. R. werden von der Verwaltung aus den Richt¬linien des Landratsamts Konstanz die Voraussetzungen für verkehrsberuhigende Ma߬nahmen zitiert. Darin heißt es, dass der Landkreis bauliche Maßnahmen zur Verminderung der Geschwindigkeit nur realisiert, wenn

  • verkehrsüberwachende Maßnahmen keinen Erfolg versprechen,
  • eine Geschwindigkeitsreduzierung nur durch bauliche Maßnahmen möglich ist,
  • die Überschreitung der höchstzulässigen Regelgeschwindigkeit durch geeignete Messungen hinreichend gesichert ist und
  • die Maßnahme durch die zuständige Fachstelle der Polizei und die Straßenver-kehrsbehörde befürwortet wird.    

e) In der letzten TUA-Sitzung wurde gefragt, ob die Gemeinde einen „Notfallplan“ für die Wasserversorgung hat. Ein solcher „Maßnahmenplan“, wie er richtigerweise heißt, wird derzeit mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Es handelt sich dabei um ein rein ver¬waltungsinternes Papier, das aber gerne, wenn es fertig ist, an die Gemeinderäte zur Information verteilt werden kann.
f) Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeinde die Gebühren in Höhe von ca. 15.000 Euro für die Baugenehmigung des Feuerwehrgerätehauses vom Landratsamt Konstanz zurückerstattet bekommen wird. Bei einem Gespräch mit einem hochrangi-gen Vertreter des Landratsamtes wurde die Auskunft erteilt, dass für Bauanträge einer Gemeinde nur Gebühren erhoben werden, wenn die Gemeinde aus dem jeweiligen Bauvorhaben eigene Einnahmen generiert. Dies ist beim Feuerwehrgerätehaus eindeu¬tig nicht der Fall.

11. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

a) Ein Ausschussmitglied erinnert daran, dass die Gemeinde Hilzingen mit dem Landkreis Konstanz schon vor einiger Zeit einen Vertrag über die Durchführung von Geschwin-digkeitskontrollen geschlossen habe. Seither habe man von der Sache nichts mehr gehört. Der Vorsitzende erklärt, dass die Kontrollen demnächst beginnen würden. Die Kontrollstellen würden noch bekanntgegeben werden.
b) Ein Ausschussmitglied fragt, ob es möglich wäre, eine Waldputzete zu organisieren. Der Vorsitzende antwortet, er habe erst kürzlich mit der Schulleitung über eine Dorf-putzaktion gesprochen. Eine solche durchzuführen sei schon nicht unproblematisch, weil dafür ein ganzer Unterrichtstag geopfert werden müsste. Ein anderes Ausschuss-mitglied erzählt von früheren Versuchen, eine Waldputzete zu organisieren. Man habe es recht bald wieder bleiben lassen, weil sich keine Freiwilligen gemeldet hätten.
c) In einer der vergangenen Sitzungen habe die Verwaltung zugesagt, in der Schnitzen-gasse das Parken außerhalb der markierten Flächen zu untersagen, erinnert ein Aus-schussmitglied. Der Vorsitzende erklärt, dass eine entsprechende Beschilderung bereits beauftragt sei.
d) Ein Ausschussmitglied greift das bereits in einer vergangenen Sitzung angesprochene Thema eines Ballfangzauns beim Fußballtrainingsplatz zur neuen Regenrückhaltefläche in Hilzingen auf. Er sei der Meinung, dass ein solcher Zaun dort nicht unbedingt nötig sei. Man einigt sich darauf, das Thema erst im Rahmen der Planung eines neuen Kunstrasenplatzes wieder zu diskutieren.
e) Es wird nach dem aktuellen Stand der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans gefragt. Der Vorsitzende erklärt, dass der Plan demnächst fertig sein müsste und dann an die Räte verschickt wird.
f) Ein Ausschussmitglied möchte wissen, ob inzwischen klar ist, ob die K 6143 beim neuen Feuerwehrgerätehaus verbreitert werden müsse. Verwaltungsseitig wird dies bejaht. Die Kosten für die notwendige Verbreiterung habe die Gemeinde zu tragen.

12. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 25. April 2017
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Christian Denzel (Schriftführer)
gez. Martin Schneble (Ausschussmitglied)
gez. Heinrich Mohr (Ausschussmitglied)