Anmeldung

Technischer und Umweltausschuss

Dienstag, 21. Februar 2017, 19:00 Uhr
Sitzungssaal / Rathaus

Technischer und Umweltausschuss

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 24.01.2017
3. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
a) Neugestaltung der Ortsmitte – Dorfplatz – Rückbau der Stellplätze auf dem Dorfplatz und Bau einer Ersatz-Stellplatzanlage in mehreren Bauabschnitten mit Interimslösung, Gottmadinger Str. 21 u. 23, 78247 Hilzingen
4. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage,
Feldlerchenweg 6, 78247 Hilzingen
5. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Neubau und Erweiterung einer Lagerhalle, Errichtung einer Lagerüberdachung sowie Containeranlagen und Fertiggaragen, Neubau von Garagen mit Büro Forsterbahnried 1, 78247 Hilzingen
b) Erstellung eines Einfamilienhauses mit Garage,
Weiterdingen, Binninger Str. 11a, 78247 Hilzingen
6. Bekanntgaben der Verwaltung
7. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
8. Fragemöglichkeit für Einwohner

Technischer und Umweltausschuss am 21. Februar 2017

Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Holger Graf (ab TOP 3a), Peter Graf, Marianne Guthoff (als Reihenfolgestellvertreterin), Thomas Hägele, Heinrich Mohr (ab TOP 5a), Andreas Wieser
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Stefan Rill
Verwaltungsmitarbeiter:  Bauamtsleiter Günther Feucht, Petra Fritsch, Christian Denzel (als Schriftführer)

Abwesend: Rainer Guggemos (privat), Martin Jordan (beruflich), Martin Schneble (beruflich), Karl Schwegler (beruflich), Alfons Zipperer (krank)

Beginn: 19.00 Uhr        Zuhörer: 0
Ende: 21.25 Uhr        Presse: 1

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass zur Sitzung frist- und formgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 24.01.2017

Gegen die Niederschrift werden keine Einwendungen vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.

3.    Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren

a) Neugestaltung der Ortsmitte – Dorfplatz – Rückbau der Stellplätze auf dem Dorfplatz und Bau einer Ersatz-Stellplatzanlage in mehreren Bauabschnitten mit Interimslösung, Gottmadinger Str. 21 u. 23, 78247 Hilzingen

Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Es werden Pläne des Bauvorhabens gezeigt.
Der Vorsitzende erklärt, dass auf dem künftigen Dorfplatz in den nächsten Tagen die Bäume gefällt werden. Eine Prüfung habe ergeben, dass diese nicht erhaltenswert seien und ein Versetzen nicht infrage komme. Seitens der Verwaltung wird der Bauablauf erläutert. Zunächst würden die Ersatz-Stellplätze in der Gottmadinger Straße gebaut werden. Während dieser Zeit müssten die betroffenen Anwohner in der Gottmadinger Straße über die Hauptstraße zu ihren (Garagen-)Stellplätzen fahren. Erst wenn die Ersatz-Stellplätze hergestellt seien, würde mit dem Bau des Dorfplatzes begonnen werden, womit dann erst die dort jetzt noch vorhandenen Stellplätze entfallen.
Ein Ausschussmitglied ist der Meinung, dass dieses Vorgehen für die Anwohner der Gottmadinger Straße keine gute Lösung sei. Der Vorsitzende erwidert, dass er mit den Anwohnern gesprochen habe und diese mit der Lösung einverstanden seien.
Ein Ausschussmitglied möchte wissen, ob es für die Entsiegelung von Flächen im Zusammenhang mit dem Bau des Dorfplatzes Ökopunkte gebe. Die Verwaltung bezweifelt dies, verspricht aber, diese Frage genauer zu klären.
Schließlich fasst das Gremium in offener Abstimmung mit sechs Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

4.    Information über Kenntnisgabeverfahren

a) Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Feldlerchenweg 6, 78247 Hilzingen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde, und der von der Verwaltung vorgetragen wird. Vorhandene Pläne und Ansichten werden gezeigt.
Der Verwaltung sei aufgefallen, dass die geplante Geländeveränderung 2,20 m betrage; zugelassen seien aber nur Veränderungen bis 1,50 m. Die Verwaltung habe das Landratsamt Konstanz darauf hingewiesen. Letzteres habe dem Bauherren dann mitgeteilt, dass das Bauvorhaben so nicht durchgeführt werden dürfe.

5.    Beschlussfassung über Bauanträge

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde, und der von der Verwaltung vorgetragen wird. Soweit vorhanden, werden Pläne und Ansichten zu den Bauvorhaben gezeigt.

a) Neubau und Erweiterung einer Lagerhalle, Errichtung einer Lagerüberdachung sowie Containeranlagen und Fertiggaragen, Neubau von Garagen mit Büro, Forsterbahnried 1, 78247 Hilzingen

Im Anschluss an die Vorstellung des Bebauungsplans entsteht im Gremium eine Diskussion über das Bauvorhaben, das von den Ausschussmitgliedern durchweg kritisch betrachtet wird.
Ein Ausschussmitglied vermisst eine ordentliche Begründung für die beantragten Befreiungen. Andere sind der Meinung, dass von dem Bebauungsplan, der noch nicht sehr alt und dem Eigentümer beim Erwerb des Grundstücks bekannt gewesen sei, grundsätzlich  keine Befreiungen erteilt werden sollten.
Die geplanten Container finden im Gremium keinen Anklang. Ein Ausschussmitglied befürchtet, dass die Container kein wirkliches Provisorium seien, sondern dort auf Dauer stehen blieben. Darauf erwidert der Vorsitzende, dass man den Bau der Container rein aus ästhetischen Gründen nicht untersagen könne.
Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass der Grundriss des Obergeschosses des Büro-/Lagergebäudes ganz klassisch dem Grundriss einer Wohnung entspreche. Deshalb liege die Vermutung nahe, dass dort tatsächlich kein Büro untergebracht werden solle. Außerdem seien Bürogebäude nach der Landesbauordnung barrierefrei herzustellen. In diesem Fall wäre also ein Aufzug nötig.
Dem Antrag eines Ausschussmitglieds, dass das Bauvorhaben wegen Abweichungen vom Bebauungsplan abgelehnt werden soll, folgend, fasst das Gremium schließlich in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird nicht erteilt.

b) Erstellung eines Einfamilienhauses mit Garage, Weiterdingen, Binninger Str. 11a, 78247 Hilzingen

Nach der Vorstellung des Bauvorhabens erklärt die Verwaltung, dass es bereits in der TUA-Sitzung am 24.01.2017 auf der Tagesordnung gewesen sei. Die Bauherrschaft habe aber beantragt, das Verfahren ruhen zu lassen. Die Verwaltung nennt die Gebäudehöhen der Umgebungsbebauung und teilt mit, dass sich das Vorhaben ihrer Meinung nach einfüge. Dieser Meinung schließt sich ein Weiterdinger Ausschussmitglied an.
Das Gremium fasst in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

6.    Bekanntgaben der Verwaltung

a) Im Zusammenhang mit den Arbeiten an der Steppbachverrohrung in der Riedheimer Straße, die seit dem 06.02.2017 von der Firma Villieber wieder weitergeführt werden, fallen Mehrkosten für den Austausch bzw. die Tieferverlegung einer vorhandenen Wasserleitung in Höhe von 7.000 Euro an.
b) Die Firma Schleith ist seit dem 14.02.2017 mit der Erschließung des Baugebiets „Engelweg II“ in Binningen beschäftigt. Der Humusabtrag im Erschließungsgebiet wurde bereits getätigt. Momentan sind die Kanalisationsarbeiten im Gange. Mit dem Ende der gesamten Erschließungsarbeiten kann Ende Juni gerechnet werden.
c) Auf dem südlichen Teil des zukünftigen Dorfplatzes werden zwischen dem 24.02. und dem 01.03.2017 die Bäume und Teile der Hecken gerodet. Ein Ausschussmitglied möchte wissen, ob die Rodungsarbeiten mit den Aufbaumaßnahmen der Guggenmusik am Freitag kollidieren. Die Verwaltung sagt zu, dies abzuklären.
d) Die Firma Jung wird als Unternehmer für Solarcomplex einen Kabelschrank in der Gottmadinger Straße / Unterführung B 314 hinter dem Gehweg im Bereich des Brückenwiderlagers errichten. Dafür muss ein Teilbereich der Gottmadinger Straße und des Gehweges mittels eines Kopfloches geöffnet werden. Notwendig wurden diese Arbeiten wegen der fehlerhaften Übertragung des Datenkabels.
e) Die Thüga Energie GmbH wird in drei Wochen in Riedheim in der Härdlestraße eine Glasfaserleitung bis zum Baugebiet „Ob dem Dorf II“ legen. Ebenfalls wird es Straßenquerungen und Teilaufbrüche zur Verlegung der Glasfaserleitung in der Turmstraße und Eduard-Presser-Straße geben. In diesem Zuge wird an der Burg ein Verteilerkasten aufzustellen sein. Die Verwaltung zeigt anhand einer Visualisierung, wie der Verteilerkasten aussehen wird. Im Gremium ist man sich einig, dass der Verteilerkasten das historische Bild der Burg stört. Es werden unterschiedliche Lösungsvorschläge, wie sich der notwendige Verteilerkasten weniger störend unterbringen lässt, diskutiert. Unter anderem wird vorgeschlagen, dass die Thüga den Verteilerkasten halb im Boden „versenkt“. Die Verwaltung sagt zu, von der Thüga aufgrund der Denkmalschutzeigenschaft der Burg eine optisch weniger störende Lösung zu fordern und den TUA über das Ergebnis zu informieren.
f) Ab dem 22.02.2017 wird die Telekom in einem Teilbereich der Straße Untere Gießwiesen ein Glasfaserkabel verlegen, um unter anderem die Qualität des Handynetzes für den gesamten Ort verbessern zu können. Gleichzeitig werden weitere Abnehmer entlang der Trasse mit schnellem Internet versorgt. Im Zuge der Arbeiten soll ein Leerrohr mitverlegt werden.
g) In der TUA-Sitzung am 24.01.2017 wurden Bauanträge für Reihenhäuser im Neubaugebiet „Beim Steppbachwiesle“ behandelt. In der Sitzung blieb die Frage ungeklärt, ob die gefangenen Garagenstellplätze voll angerechnet werden können. Die Verwaltung hat inzwischen abgeklärt, dass dies in diesem Fall problemlos möglich ist.
h) In der Gemeinderatssitzung am 07.02.2017 wurde die Verwaltung gebeten, bei den hiesigen Zeltbauern nachzufragen, ob sie Zelte, die mit Wassertanks gesichert werden, für den künftigen Dorfplatz anbieten können. Die Nachfrage hat ergeben, dass deren Zelte nur bis zu einer Breite von 10 m mit Wassertanks gesichert werden können. Bis zu einer Zeltbreite von 15 m kann mit Schwerlastböden gearbeitet werden. Da Schwerlastböden verhältnismäßig teuer sind, macht ein Ausschussmitglied den Vorschlag, im Platz an vier Stellen herausnehmbare Steine vorzusehen. An diesen Stellen könnte dann ein Zelt verankert werden. Diese Lösung hätte lediglich den Nachteil, dass man auf dem Platz auf die Verwendung einer bestimmten Zeltgröße beschränkt wäre. Die Verwaltung sagt zu, diesen Vorschlag zu prüfen.
i) Demnächst wird der Fahrbahnbelag der K 6141 auf einem Teilstück zwischen dem Grenzübergang und der Ortseinfahrt nach Schlatt a. R. erneuert. Die Verwaltung hat beim Straßenbauamt nachgefragt, ob in diesem Zuge eine verkehrsberuhigende Maßnahme am Ortseingang nach Schlatt a. R. mit eingeplant werden könnte. Dies wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass nur die bituminöse Deckenschicht erneuert wird und dies sonst keine bauliche Maßnahme darstellt, die dort im Investitionshaushalt verankert sein müsste. Auch wurde laut früheren Nachfragen beim Straßenbauamt so eine Maßnahme mit Hinblick auf eine zu geringe Verkehrsbelastung nicht positiv in Aussicht gestellt. Der Vorsitzende sagt zu, dass demnächst eine Geschwindigkeitstafel am Ortseingang installiert wird, um tatsächliche Zahlen über Verkehrsmenge und die Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer zu erhalten.
j) Der Brandschutzsachverständige Herr Hofmann aus Meersburg wird in der TUA-Sitzung am 21.03.2017 sein Brandschutzkonzept für die Peter-Thumb-Schule vorstellen.
k) In der Angelegenheit Sanierung Wiesentalhalle Weiterdingen hat die Verwaltung am 31.03.2017 zusammen mit dem Planer, der Sachbearbeiterin des Landratsamts Konstanz für ELR und des Sportförderbunds einen Termin beim Regierungspräsidium Freiburg, bei dem Fragen zur Förderung der Sanierungsmaßnahme in Bezug auf Ausgleichsstock, Sportförderung und ELR geklärt werden sollen.
l) Für den Bauhof wurde ein Kleintransporter Ford Connect Diesel mit 26.000 km zum Preis von 7.500 Euro angeschafft. Im Haushaltsplan sind dafür Mittel in Höhe von 8.000 Euro veranschlagt gewesen. Die Anschaffung war notwendig, weil Bauhofmitarbeiter mangels eines kleinen Fahrzeugs häufig selbst für einfache Fahrten auf schwere Fahrzeuge wie z. B. den Unimog zurückgreifen mussten, was wirtschaftlich unvernünftig ist.
m) In der TUA-Sitzung am 24.01.2017 wurde der Bauantrag für eine Werbeanlage in der Hauptstraße 61 behandelt. Der TUA hat verlangt, dass für die Werbeanlage eine Regelung wie für den Edeka oder den Netto-Markt getroffen wird, dass die Beleuchtung der Werbeanlage nachts abzuschalten ist. Die Verwaltung hat in Erfahrung gebracht, dass eine solche Regelung weder für den Netto-Markt, noch für den Edeka existiert, und dass eine solche Auflage auch nicht gemacht werden kann.
n) Das Landratsamt Konstanz hat mittlerweile – wie vom TUA schon seit langem gewünscht – einen Bauherrn dazu aufgefordert, einen Nachweis über die Statik seiner Stützmauer in der Oberstraße zu erbringen.
o) In der vergangenen TUA-Sitzung wurde die Verwaltung gebeten, mit dem Landratsamt Konstanz abzuklären, ob die hiesigen Betreiber von Biogasanlagen dazu verpflichtet werden können, Maßnahmen zu Schutz vor Gülleunfällen und damit verbundenen Gefahren für das Grundwasser zu ergreifen. Das Landratsamt hat die Auskunft erteilt, dass die Biogasanlagen alle den gesetzlichen Anforderungen genügen. Es ist allerdings möglich, dass die gesetzlichen Anforderungen in nächster Zeit weiter verschärft werden.
p) Die Verwaltung bezieht sich auf den in der TUA-Sitzung am 13.12.2016 unter TOP 5b behandelten Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport     auf dem Grundstück Auf Bühl 7c in Hilzingen. Das Gremium hat das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben in dieser Sitzung wegen der zu dichten Bebauung mit 6 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen nicht erteilt. Thema in der genannten Sitzung sind auch Zweifel an einer Wendemöglichkeit auf dem Grundstück gewesen. Das Landratsamt Konstanz, erklärt die Verwaltung, habe nun das Bauvorhaben geprüft und hält es für zulässig. Der TUA habe nun nochmals die Möglichkeit, dem Bauvorhaben zuzustimmen. Ansonsten werde das Landratsamt das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen. Die Bauherrschaft habe außerdem freiwillig eine Möglichkeit aufgezeigt, wie zusätzlicher Raum für eine bessere Wendemöglichkeit geschaffen werden könne. Ein entsprechender Plan wird von der Verwaltung gezeigt.
Daraufhin äußert ein Ausschussmitglied seine Meinung, dass sich das Bauvorhaben nicht einfüge, weil die Grundflächenzahl verglichen mit der Umgebungsbebauung wesentlich höher ausgereizt sei. Die Gemeinde dürfe sich das Ruder nicht aus der Hand nehmen lassen und müsse notfalls mit einer Veränderungssperre reagieren. Am Ende der Diskussion fordert ein Ausschussmitglied die Schaffung einer eigenen Baurechtsbehörde in Kooperation mit der Stadt Engen und der Gemeinde Gottmadingen.
Schließlich stimmt das Gremium über den Antrag, das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben zu erteilen, ab. Mit 4 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen wird der Antrag abgelehnt, das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben also nicht erteilt.
q) Den Bauantrag für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage im Keltenweg 4 in Hilzingen, der am 13.12.2016 im TUA beraten wurde, hat das Landratsamt Konstanz am 14.02.2017 genehmigt.

7.    Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

a) Ein Ausschussmitglied fragt, ob die Verwaltung gedenkt, einen Notfallplan für die Wasserversorgung zu erstellen. Nachdem geantwortet wird, dass ein solcher Plan bereits existiert, wird die Verwaltung gebeten, den Gemeinderäten darüber mehr Informationen zukommen zu lassen.
b) Die Verwaltung wird gebeten, mit der DLRG Kontakt wegen deren Anforderungen an die Räumlichkeiten im neuen Feuerwehrgerätehaus aufzunehmen.

8.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 21.03.2017

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)       
gez. Christian Denzel (Schriftführer)
gez. Marianne Guthoff (Ausschussmitglied)      
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)