Anmeldung

Technischer und Umweltausschuss

Dienstag, 24. Januar 2017, 19:00 Uhr
Sitzungssaal / Rathaus

Technischer und Umweltausschuss am 24. Januar 2017

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 13.12.2016
3. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
a) Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Schlatt a. R., Büßlinger Str. 29, 78247 Hilzingen
4. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Feldlerchenweg 11, 78247 Hilzingen
b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Tanzplatz 1, 78247 Hilzingen
c) Neubau eines Reihenhauses mit 4 Wohneinheiten und 4 Garagen, Keltenweg 1a-d, 78247 Hilzingen
d) Neubau von 2 Reihenhäusern mit je 4 Wohneinheiten sowie 8 Garagen, Keltenweg 3a-d und 5a-d, 78247 Hilzingen
e) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Keltenweg 6, 78247 Hilzingen
f) Neubau Einfamilienwohnhaus sowie Doppelcarport mit Fahrrad- u. Abstellraum, Feldlerchenweg 2, 78247 Hilzingen
5. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Anbau an das bestehende Sportlerheim des SV Riedheim, Flst. Nr. 2431, Sportanlagen Riedheim, 78247 Hilzingen
b) Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage, Weiterdingen, Binninger Str. 11a, 78247 Hilzingen
c) Neubau einer Garage, Oberstr. 2, 78247 Hilzingen
d) Austausch von Werbeanlagen, Hauptstr. 61, 78247 Hilzingen
6. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
a) Anbau einer Lagerhalle an bestehendes Betriebsgebäude, Heilsbergstr. 29, 78247 Hilzingen
b) Anbau einer Betriebshofüberdachung an bestehendes Betriebsgebäude, Heilsbergstr. 29, 78247 Hilzingen
7. Ergänzungssatzung mit Örtlichen Bauvorschriften "Twielfeld 7", Gemarkung Hilzingen
a) Beratung/Vorbehandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat
8. Neubau Feuerwehrgerätehaus
- Sachstandsbericht
9. Renaturierung des Klavbachs
- Sachstandsbericht
10. Bekanntgaben der Verwaltung
11. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
12. Fragemöglichkeit für Einwohner

Technischer und Umweltausschuss am 24. Januar 2017

Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler   
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Holger Graf, Peter Graf, Rainer Guggemos, Mari-anne Guthoff (als Reihenfolgestellvertreterin), Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr (ab TOP 4d), Alfons Zipperer
Gemeinderäte: Ralf Oßwald
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Stefan Rill, Walter Mayer, Egon Schmieder
Verwaltungsmitarbeiter:  Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder, Bauamtsleiter Günther Feucht, Christian Denzel (als Schriftführer)

Abwesend:
Martin Schneble (privat), Karl Schwegler (beruflich), Andreas Wieser (krank), alle entschuldigt

Beginn: 19.00 Uhr  -   Ende: 20.30 Uhr      
Zuhörer: 4
Presse: 0

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristge-recht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Der Vorsitzende setzt die Tagesordnungspunkte 5b, 6a und 6b wegen aktuell noch bestehender Unzulänglichkeiten bei den Bauanträgen ab. Außerdem wird Tagesordnungspunkt 8 abgesetzt, weil der beauftragte Planer krank ist und deshalb in der heutigen Sitzung nicht zum Sachstand berichten kann.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 13.12.2016

Der Vorsitzende weist auf einen Fehler im o.g. Protokoll hin, der von der Verwaltung korrigiert werde: das tatsächliche Sitzungsende war um 21.55 Uhr, nicht um 22.30 Uhr, wie im Protokoll vermerkt. Da aus dem Gremium dazu keine Anmerkungen kommen, gilt das Protokoll somit als genehmigt.

3.    Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren

a)    Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Schlatt a. R., Büßlinger Str. 29, 78247 Hilzingen

Der Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde, und der von der Verwaltung nochmals vorgestellt wird. Vorhandene Lagepläne und Ansichten werden gezeigt. Befreiungen seien von der Bauherrschaft nicht beantragt worden, wird verwaltungsseitig erklärt.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

4.    Information über Kenntnisgabeverfahren

Der Sachverhalt zu ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde, und der von der Verwaltung nochmals vorgestellt wird. Soweit vorhanden, werden zu den einzelnen Bauvorhaben Pläne und Ansichten gezeigt.

a)    Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Feldlerchenweg 11, 78247 Hilzingen

Das Bauvorhaben wird ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.

b)    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Tanzplatz 1, 78247 Hilzingen

Das Bauvorhaben wird ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.

c)    Neubau eines Reihenhauses mit 4 Wohneinheiten und 4 Garagen, Keltenweg 1a-d, 78247 Hilzingen

Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch die Verwaltung fragt ein Ausschussmitglied, ob der Bebauungsplan nicht zwei Stellplätze pro Wohneinheit verlange. Es wird vom Fragesteller bezweifelt, dass die „gefangenen“ Garagenstellplätze in vollem Umfang angerechnet werden können. Die Verwaltung wird gebeten, dies zu überprüfen.

d)    Neubau von 2 Reihenhäusern mit je 4 Wohneinheiten sowie 8 Garagen, Keltenweg 3a-d und 5a-d, 78247 Hilzingen

Wie auch bei TOP 4c wird die Verwaltung in diesem Fall um Überprüfung gebeten, wie viele Stellplätze gefordert sind und ob die „gefangenen“ Garagenstellplätze in vollem Umfang angerechnet werden können.
Es entsteht eine grundsätzliche Diskussion über die Möglichkeiten, die der Technische und Umweltausschuss bei Kenntnisgabeverfahren hat. Ein Ausschussmitglied möchte wissen, ob der TUA gegen die Bauvorhaben keinen Einspruch erheben könne. Der Vorsitzende erklärt, dass beim Kenntnisgabeverfahren der Bauherr und der Planer die alleinige Verantwortung dafür tragen, dass der Bau den Vorschriften entspreche. Wer von Verstößen Kenntnis erlange, könne dies dem Landratsamt Konstanz melden. Ein Ausschussmitglied ist der Ansicht, dass die Verwaltung die Kenntnisgabeverfahren nicht mehr vorlegen brauche, wenn der TUA ohnehin nichts zu bestimmen habe. Der Vorsitzende erklärt, er habe vor, demnächst jemanden in die Sitzung einzuladen, der die Gemeinderäte bezüglich der Feinheiten der unterschiedlichen Bauantragsverfahren schulen kann.

e)    Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Keltenweg 6, 78247 Hilzingen

Das Bauvorhaben wird ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.

f)    Neubau Einfamilienwohnhaus sowie Doppelcarport mit Fahrrad- u.  Abstellraum, Feldlerchenweg 2, 78247 Hilzingen

Das Bauvorhaben wird ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.

5.    Beschlussfassung über Bauanträge

Der Sachverhalt zu ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde, und der von der Verwaltung nochmals vorgestellt wird. Soweit vorhanden, werden zu den einzelnen Bauvorhaben Pläne und Ansichten gezeigt.

a)    Anbau an das bestehende Sportlerheim des SV Riedheim, Flst. Nr. 2431, Sportanlagen Riedheim, 78247 Hilzingen

Verwaltungsseitig wird erläutert, dass der Planer des Anbaus zunächst davon ausgegan¬gen sei, dass für das Grundstück kein Bebauungsplan bestehe. Die Pläne, die der Planer zuerst eingereicht habe, hätten ein Pultdach mit einer Dachneigung und einer Traufhöhe vorgesehen, die das laut Bebauungsplan zulässige Maß deutlich überschritten hätten. Nachdem der Planer von dem Bebauungsplan Kenntnis erlangt habe, habe er geänderte Pläne eingereicht. Die Höhe und die Dachneigung des Anbaus sei nach den geänderten Plänen an den Altbestand angepasst, während der Grundriss des Anbaus gleichgeblieben sei. Die Verwaltung zeigt Ansichten von beiden Varianten.
Im Gremium entsteht eine Diskussion über die erste, größere Variante. Teile des Gremiums sind der Ansicht, dass Bebauungspläne grundsätzlich einzuhalten seien und die größere Variante zu stark von den Vorgaben des Bebauungsplans abweiche. Außerdem wird befürchtet, dass der Anbau von der Straße aus zu wuchtig erscheine. Andere Aus-schussmitglieder sind der Meinung, dass man den Sportverein unterstützen solle. Sei¬tens des Riedheimer Ortsvorstehers wird angemerkt, dass der Anbau in der Zeit von April bis Oktober wegen dichten Bewuchses von der Straße aus sowieso nicht zu sehen sei und deshalb auch niemanden störe.
Im Anschluss an die Diskussion wird zunächst über die ursprüngliche, größere Variante abgestimmt. Das Gremium fasst mit 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Dem Anbau nach den ursprünglich eingereichten Plänen (große Variante) wird zugestimmt.
Danach stimmt das Gremium über die geänderte Planung ab und fasst einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Anbau nach den nachträglich eingereichten Plänen (kleine Variante) wird zugestimmt.

b)    Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage, Weiterdingen, Binninger Str. 11a, 78247 Hilzingen

abgesetzt (siehe oben)

c)    Neubau einer Garage, Oberstr. 2, 78247 Hilzingen

Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch die Verwaltung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

d)    Austausch von Werbeanlagen, Hauptstr. 61, 78247 Hilzingen

Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch die Verwaltung äußern mehrere Ausschussmitglieder ihre Befürchtung, dass die Werbeanlage, falls sie beleuchtet sein sollte, die ganze Nacht über leuchte. Es wird darauf hingewiesen, dass es für die Werbeanlagen beim Edeka eine Regelung gebe, dass diese nicht die ganze Nacht lang leuchten dürften. Im Gremium herrscht Einigkeit darüber, dass die Festsetzungen für den Edeka in diesem Falle entsprechend übernommen werden sollen.
Im Anschluss an die Diskussion fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Falls die Werbeanlage beleuchtet ist, ist die Beleuchtung nachts entsprechend der Regelung, die für die Beleuchtung der Werbeanlagen beim Edeka gilt, abzuschalten.

6.    Beschlussfassung über Bauvoranfragen

a)    Anbau einer Lagerhalle an bestehendes Betriebsgebäude, Heilsbergstr. 29, 78247 Hilzingen

abgesetzt (siehe oben)

b)    Anbau einer Betriebshofüberdachung an bestehendes Betriebsgebäude, Heilsbergstr. 29, 78247 Hilzingen

abgesetzt (siehe oben)

7.    Ergänzungssatzung mit Örtlichen Bauvorschriften „Twielfeld 7“, Gemarkung Hilzingen

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Beate Schirmer vom gleichna¬migen Büro für Freiraumplanung, die am Tisch der Verwaltung platznimmt.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitglie-dern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde.

a)    Beratung/Vorbehandlung der eingegangenen Stellungnahmen

Von der Verwaltung wird kurz der aktuelle Stand des Verfahrens erläutert, bevor auf die Stellungnahmen, die während der öffentlichen Auslegung eingegangen sind, eingegangen wird. Die Verwaltung beschränkt sich dabei auf die abwägungsrelevanten Stellungnahmen und verweist im Übrigen auf die Sitzungsvorlage.
Frau Schirmer geht auf die Stellungnahme des Landratsamts Konstanz, Sachbereich Naturschutz, ein. Sie erläutert, dass es in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zu einem Rechenfehler bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs gekommen sei, der korrigiert werde. Der Kompensationsbedarf sei tatsächlich höher als berechnet. Allerdings sei der erhöhte Kompensationsbedarf immer noch durch die festgesetzte Maßnahme (Storchennest in Duchtlingen) abgedeckt und eine darüber hinausgehende Kompensations¬maßnahme deshalb nicht erforderlich. Ein Ausschussmitglied fragt, wer die Kosten für das Storchennest trage. Der Vorsitzende antwortet, dass die Kosten dafür dem Bau¬herren in Rechnung gestellt würden.
Von der Verwaltung wird insbesondere auf den Hinweis des Landratsamts Konstanz, Sachbereich Naturschutz, dass der Flächennutzungsplan angepasst werden müsse, ein-gegangen. Es wird aus einer E-Mail des Landratsamts Konstanz, Referat Baurecht, vom 18. Januar 2017 zitiert, in der es heißt, dass bei einer Ergänzungssatzung keine Ent-wicklungspflicht aus dem Flächennutzungsplan bestehe: „Vorliegend ist daher keine Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich. Der Hinweis des Sachbereichs Naturschutz in unserer Stellungnahme vom 09.12.2016 ist somit unbeachtlich.“ Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Abwägungsvorschlag der Verwaltung aus der Sitzungsvorlage zu streichen und durch einen Hinweis auf die zitierte E-Mail zu ersetzen. Gegen diesen Vorschlag widerspricht kein Ausschussmitglied.

b)    Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat

Schließlich fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat:
-     Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf der Ergänzungssatzung abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung – mit oben genannter Änderung – berücksichtigt.
-    Die Ergänzungssatzung „Twielfeld 7“, Gemarkung Hilzingen, wird in der Fas¬sung vom 11.10.2016 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
-    Die zusammen mit der Ergänzungssatzung „Twielfeld 7“, Gemarkung Hilzingen, aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 11.10.2016 nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

8.    Neubau Feuerwehrgerätehaus - Sachstandsbericht

abgesetzt (siehe oben)

9.    Renaturierung des Klavbachs - Sachstandsbericht

Die Verwaltung erläutert im Detail, was sich in der Angelegenheit bisher zugetragen hat. Der Klavbach sei bei Hofwiesen an der betreffenden Stelle irgendwann vermutlich Anfang der 1960er Jahre verrohrt und die Bachsenke aufgeschüttet worden. Der Verursacher als Verhaltensstörer bzw. ein Erbe lasse sich heute trotz aller Bemühungen leider nicht mehr feststellen. Es könnten keine Zeugen von damals mehr ausfindig gemacht werden, die darüber Auskunft geben könnten. In den letzten Jahrzehnten seit der Aufschüttung habe es beim angrenzenden Wohngrundstück zahlreiche Eigentümerwechsel gegeben. Der jetzige Eigentümer des angrenzenden Grundstücks könne nicht als Zustandsstörer herangezogen werden, weil sich die Aufschüttung auf gemeindeeigenem Grund befinde.
Verwaltungsseitig wird aus einem Schreiben des Regierungspräsidiums Freiburg zitiert. Darin heißt es, dass eine Förderung der Renaturierung des Klavbachs aus mehreren nebeneinander bestehenden Gründen nicht möglich sei. Als nächstes werde mit dem BGV als Versicherer der Gemeinde geklärt, ob dieser zumindest einen gewissen Teil des Schadens übernehmen würde.

Am 16.03.2017 finde ein Termin beim Landratsamt Konstanz statt, bei dem über den Umfang der Renaturierung verhandelt werden soll. Es stehen 3 Varianten zur Diskussion:
1.    Ein Vollausbau, bei dem das Gewässer komplett freigelegt wird. Dabei müssten 1.400 m³ Material entsorgt werden. Diese Variante würde mit bis zu 100.000 € die meisten Kosten verursachen.
2.    Ein kaskadenförmig abgetrepptes Bachbett. Bei dieser Variante wäre die Kubatur des zu entsorgenden Materials geringer.
3.    Eine Reparatur des beschädigten Rohres im Berstlining- oder Spülbohrverfahren als billigste Variante.
Wahrscheinlich werde es letztlich auf die 2. Variante hinauslaufen, lautet die Einschätzung der Verwaltung.
Ein Ausschussmitglied ist irritiert über die Reaktion des Landratsamts Konstanz aus dem Jahre 1999, als dieses von der Verrohrung des Klavbachs Kenntnis erlangt und der Gemeinde mitgeteilt habe, dass nichts zu unternehmen sei, außer die abgelagerten Abfälle im Böschungsbereich und Bachbett zu entfernen. Hätte das Landratsamt damals anders entschieden, hätte man möglicherweise noch einen Verursacher ausfindig machen können.

10.    Bekanntgaben der Verwaltung

a)    Die Firma Villieber wird im Zuge der noch laufenden Baumaßnahme der Steppbachverrohrung aufgefordert, ein Angebot für das Abfräsen und Wiederherstellen der Deckschicht des Skaterplatzes abzugeben. Im Haushaltsplan sind für den Skaterplatz Mittel in Höhe von 20.000 € eingestellt.
b)    Die Ausschreibung der Bauleistungen für den neuen Dorfplatz erscheint diese Woche im Staatsanzeiger und Südkurier. Die Vergabe der Leistungen soll in der Gemeinderatssit-zung am 14. März erfolgen. Im April soll mit dem Bau angefangen werden.
c)    Das Straßenbauamt plant, den Fahrbahnbelag der K 6141 in einem Teilstück zwischen Thayngen und Schlatt a. R. zu erneuern. Die Verwaltung hat beim Straßenbauamt nachgefragt, ob in diesem Zuge eine verkehrsberuhigende Maßnahme am Ortseingang von Schlatt a. R. möglich sei, hat aber noch keine Antwort erhalten.

11.    Fragemöglichkeiten für Ausschussmitglieder

a)    Ein Ausschussmitglied stellt den Antrag, dass in der Schnitzengasse ein Parkverbot außerhalb der markierten Parkflächen eingerichtet werde. Die jetzige Regelung funktioniere nicht. Auf die Frage seitens der Verwaltung, wann es zu Problemen komme, antwortet das Ausschussmitglied „zu allen Tageszeiten“. Besonders problematisch seien die Parkplätze gegenüber den Parkbuchten.
b)    Beim Landratsamt Konstanz wurde der Antrag gestellt, die Statik einer Stützmauer in der Oberstraße zu prüfen. Auf die Frage nach dem aktuellen Stand antwortet die Ver-waltung, dass noch keine Aussage vom Landratsamt Konstanz vorliege.
c)    Die Verwaltung wird gebeten, sich zu erkundigen, ob für die vorhandenen Biogasanlagen auf Gemeindegebiet Auflagen zum Schutz einen Gülleunfalls mittels eines Erdwalls o. ä. zu beachten sind. Hintergrund dieser Anfrage ist ein aktueller Unfall in einer Biogasanlage in Engstingen. Ein Gülleunfall, z. B. bei der Biogasanlage in Binningen, die in Hilzingens größtem Wasserschutzgebiet liegt, wäre eine Katastrophe. Die Verwaltung sagt zu, dies bei den zuständigen Behörden abzuklären.
d)    Auf dem neuen Kreisverkehr beim Edeka war die Aufstellung einer Tafel mit dem Hilzin¬ger Logo vorgesehen. Es wird nach dem aktuellen Sachstand gefragt. Verwaltungsseitig wird geantwortet, dass man bisher noch nicht dazu gekommen sei, diesbezüglich etwas zu unternehmen.
e)    Die Verwaltung wird gebeten, mit den Narrenvereinen bezüglich der Lage des Narrenbaumlochs auf dem Dorfplatz Kontakt aufzunehmen.
f)    Ein Ausschussmitglied weist auf die problematische Parksituation in der Mühlenstraße hin. Hier sei eine Parkregelung nötig.

12.    Fragemöglichkeiten für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 21.02.2016

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)     
gez. Christian Denzel (Schriftführer)
gez. Marianne Guthoff (Ausschussmitglied)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)