Sitzungs des Technischen und Umweltausschusses
Rathaus Hilzingen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Beschlussfassung über Kenntnisgabeverfahren
a) Errichtung eines Carports mit Abstellraum sowie Nutzung der Überdachung als Terrasse, Steinerbächle 4c, 78247 Hilzingen
3. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Einbau einer leicht geneigten Schleppgaube mit Dachterrasse im bestehenden Wohnhaus, Kornblumenweg 40, 78247 Hilzingen
b) Anbau eines Carports mit Nutzung der Überdachung als Terrasse, Oberstr. 17, 78247 Hilzingen
4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Örtliche
Bauvorschriften "Christliche Schule im Hegau", Gemarkung Hilzingen und 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
- Bericht über den Scoping-Termin am 17.12.2012
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
- Billigung Planentwurf
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
5.Weitere Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde
- Gärtnergepflegtes Grabfeld auf dem Friedhof in Hilzingen
6. Bekanntgaben der Verwaltung
7. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
Öffentliche Sitzung Technischer- und Umweltausschuss am 29. Januar 2013
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 12 Ausschussmitgliedern sind alle anwesend
Peter Graf ab TOP 2, Michael Albrecht ab TOP 4
Gemeinderäte Thomas Hägele und Martin Schneble
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Bauamtsleiter Walter Fechtig
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher
Verwaltungsangestellter Günther Feucht
Verwaltungsangestellte Helga Geiser
Verwaltungsangestellte Bernadette Maier als Schriftführerin
Abwesend: ---
Beginn: 19.00 Uhr Presse: 1
Ende: 22.00 Uhr Zuhörer: 9
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Einwendungen zur Tagesordnung werden von Seiten des Ausschusses nicht erhoben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Beschlussfassung über Kenntnisgabeverfahren
Der Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 23.01.2013,
welche im Wesentlichen nochmals vorgestellt wird.
a) Errichtung eines Carports mit Abstellraum sowie Nutzung der Überdachung als Terrasse, Steinerbächle 4 c, 78247 Hilzingen
Der Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren lt. Buchstabe a) wird an einem Schaubild dargestellt und erläutert.
Die geplante Dachterrasse auf der Grenze wird kritisch gesehen, vor allem weil diese ohne Übernahme einer Baulast seitens der Gemeinde nicht genehmigungsfähig ist. Außerdem äußert das Gremium Bedenken wegen der Überbauung des 5 m breiten Gewässerrandsteifens und des festgesetzten Pflanzgebotes. Es sollte hier kein Präzedenzfall geschaffen werden. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch beim Landratsamt Konstanz.
Als Ergebnis der Beratung stimmt der Ausschuss mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 5 Enthaltungen der beantragten Befreiung vom Grenzabstand für die Dachterrasse zu.
Das Gremium erklärt sich mit der Behandlung eines weiteren Bauantrages im Kenntnisgabeverfahren einstimmig einverstanden.
Der Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern zur heutigen Sitzung ausgegebenen Tischvorlage des Bauamtes vom 29.01.2013, die nochmals vorgestellt wird.
b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Holzblockbauweise, Duchtlingen, Im Zehntgarten 15, 78247 Hilzingen
Der Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren lt. Buchstabe b), der bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2012 behandelt wurde, wird an einem Schaubild nochmals dargestellt und erläutert. In der damaligen Sitzung wurde der beantragten Befreiung von der Abstandsflächenpflicht für Garagen zugestimmt. Das Landratsamt Konstanz bewertete die Ausgangslage anders und verlangte die Übernahme einer Baulast auf dem Nachbargrundstück. In Absprache mit dem Landratsamt wird nun das abfallende Gelände an der Nordseite der Garage im Einverständnis mit dem Nachbarn aufgefüllt, sodass eine Befreiung bzw. eine Übernahme einer Abstands-baulast nicht mehr notwendig ist.
Diese Vorgehensweise wird ohne weitere Aussprache vom Gremium zustimmend zur Kenntnis genommen.
3. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes vom 23.01.2013, die zu den einzelnen Baugesuchen nochmals vorgetragen wird.
a) Einbau einer leicht geneigten Schleppgaupe mit Dachterrasse im bestehenden Wohnhaus, Kornblumenweg 40, 78247 Hilzingen
Gemeinderat Heinrich Mohr erklärt sich für befangen, verlässt den Sitzungstisch und begibt sich unter die Zuhörer.
Der Bauantrag lt. Buchstabe a), an einem Schaubild dargestellt und erläutert, wird vom Ausschuss einstimmig befürwortet.
b) Anbau Carport und Terrasse, Oberstraße 17, 78247 Hilzingen
Der Bauantrag lt. Buchstabe b), an einem Schaubild dargestellt und erläutert, wird vom Ausschuss einstimmig befürwortet.
4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Christliche Schule im Hegau", Gemarkung Hilzingen und 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
- Bericht über den Scoping-Termin am 17.12.2012
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
- Billigung des Planentwurfs
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes vom 22.01.2013, die verwaltungsseitig nochmals ausführlich vorgestellt wird.
Zusätzlich wird auf die im Vorfeld zur heutigen Sitzung aufgestellten Fragekataloge der Ausschussmitglieder Andreas Wieser und Rainer Guggemos verwiesen, die als Tischvorlage zur heutigen Sitzung ausgegeben wurden.
Auf Hinweis von Gremiumsmitglied Heinrich Mohr werden die anwesenden Planer Herr Buchner vom Büro Alpstein sowie Herr Schaser und Frau Hänsch vom Büro Sieber persönlich vorgestellt.
Anschließend werden die einzelnen Punkte der beiden Fragekataloge Punkt für Punkt abgearbeitet:
1. Lärmschutz
Die Kosten für ein mögliches Lärmgutachten trägt – wie in anderen Fällen auch – die Gemeinde im Zuge des Bebauungsplanverfahrens. Laut Planer ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt Konstanz eine formal verbale Prognose ausreichend. Ein Lärmgutachten ist nicht nötig.
2. Wohnungen
Laut Herrn Buchner war es Wunsch der Schule, im Bebauungsplan ausnahmsweise eine Wohnung für Hausmeister oder Lehrer / Schüler aus dem Ausland oder Azubis zuzulassen. Nach kurzer Beratung über die Notwendigkeit einer Wohnung in der Schule wird der Vorschlag, eine Hausmeisterwohnung mit max. 100 m² ausnahmsweise zuzulassen, bei einer Gegenstimme angenommen.
3. Baufenster
Dem Vorschlag, das Baufenster am Nordostrand des Plangebietes auf 2,50 m zur Grundstücksgrenze als Puffer zur Straße wg. Winterdienst etc. zurückzunehmen, wird einstimmig entsprochen. Im Bereich der Grünfläche G2 wird die Beschränkung "ohne bauliche Anlagen" gestrichen.
4. Bauweise
Das Baufenster weist eine Gebäudelänge von ca. 83 m aus = abweichende Bauweise.
5. Grundfläche
Herr Schaser erläutert, dass das derzeit geplante Schulgebäude das Baufenster nicht voll ausschöpft. Herr Buchner erläutert die Gebäudeplanung einschließlich Schulhof.
Nach Berücksichtigung der neuen Breite der Straße im Osten mit 5 m verschiebt sich das Gebäude ca. 10 m in Richtung Westen.
6. Höhenfestsetzung
Über die Festsetzung der Erdgeschossfußbodenhöhe entwickelt sich eine kurze Diskussion. Laut Herrn Schaser konnte diese noch nicht exakt festgesetzt werden, weil das Landratsamt aufgrund der Hochwasser-Problematik noch miteilen muss, wie weit das Gebäude aus dem Boden angehoben werden muss. Jedoch wird das Höchstmaß des Gebäudes über NN festgesetzt. Aus der Mitte des Gremiums wird vorgeschlagen, die maximale Gebäudehöhe analog zum Gewerbegebiet auf 12 m zu beschränken. Herr Buchner erläutert, dass ursprünglich ein 2-geschossiges Gebäude mit Keller geplant war, der Keller aber aufgrund der sehr schlechten Bodenverhältnisse nicht zum Zuge kommen kann und somit 3-geschossig gebaut werden muss. Unter Berücksichtigung der lichten Raumhöhe vom 3,20 m plus Lüftung plus Deckenstärke ist eine Gebäudehöhe von 12 m nicht ausreichend. Nach kurzer Beratung wird der Vorschlag, die maximale Firsthöhe auf 13,50 m über NN festzusetzen, einstimmig angenommen.
7. Hochwasserschutz
Seit Mitte Dezember liegen beim Landratsamt Konstanz die Hochwasserrisikokarten vor. Laut diesen Karten liegt das Bebauungsplangebiet in einem sogenannten HQ10- und HQ100-Gebiet. Bereits im Jahr 2006 hat das Ingenieurbüro Reckmann aus 88696 Owingen verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen für die Gemeinde Hilzingen erarbeitet. Verwaltungsseitig wird die geplante Maßnahme am Steppbachgraben vorgestellt. Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums wird erläutert, dass diese Maßnahme in die Finanzplanung 2014/2015 bereits eingestellt ist und nicht erst jetzt, im Zuge dieses Bebauungsplanes, geplant worden ist. Weiter erläutert die Verwaltung, dass von dieser Hochwasserschutzmaßnahme ein mögliches Baugebiet nördlich der Riedheimer Straße ebenfalls stark profitieren würde.
8. Ausgleichsmaßnahmen
Frau Hänsch erläutert die geplanten Ausgleichsmaßnahmen. Zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Konstanz wurde versucht, den geforderten Ausgleich vollständig auf dem Baugrundstück zu erbringen, was vom Gremium äußerst positiv aufgenommen wird. Allerdings werden seitens des Gremiums die angedachten großen Bäume (1. Ordnung) auf der Nordseite des Baugrundstücks wegen der zu erwartenden Verschattung für das angrenzende landwirtschaftliche Grundstück als sehr nachteilig empfunden. Das Landratsamt Konstanz fordert auf alle Fälle eine Eingrünung des sehr großen Gebäudes. Es soll versucht werden, mit dem Landratsamt Konstanz eine Einigung dahingehend zu finden, dass statt den großen Bäumen auch kleinere Bäume gepflanzt werden können. Der Vorsitzende schlägt vor, die Bäume von der Grundstücks-grenze etwas abzurücken. Außerdem gibt er zu bedenken, dass bis in ein paar Jahren – also bis die Bäume groß sind – auf dem anschließenden nördlichen Grundstück evtl. eine weitere Bebauung entstanden sein könnte.
9. Bodenbeläge
In den textlichen Festsetzungen soll ergänzt werden, dass für den Schulhof offenporige Beläge verwendet werden sollten.
10. Geländeveränderungen
Laut Herrn Buchner werden aufgrund der Hochwasserproblematik Geländeveränderungen nötig sein. An der nördlichen Grundstücksgrenze soll eine Aufschüttung (Damm) erfolgen. Eine entsprechende Regelung kann in den Bebauungsplan noch aufgenommen werden.
Aus der Mitte des Gremiums wird angeregt, die Einfriedung des Geländes wie bei der GWRS Hilzingen festzusetzen. Herr Buchner erläutert, dass eine Einzäunung des Geländes nicht vorgesehen und auch nicht notwendig ist. Einstimmig beschließt das Gremium deshalb hierzu keine Regelungen aufzunehmen.
11. Erschließung
Zur Erschließungsplanung – insbesondere zur Kostenseite – liegen die nötigen Informationen noch nicht vor. In den Bebauungsplan konnten nur die bekannten Grundlagen eingearbeitet werden.
Auf Nachfrage wird erläutert, dass sich an der straßenmäßigen Erschließung im Moment nichts ändern wird. Die Straße entlang des Sportplatzes bleibt in dem Ausbaustandard so bestehen wie sie ist. Die Situation ist derzeit keine andere. Die Einbahnstraßenregelung betrifft – wie bisher auch – nur die Nord-Südspanne. Die Bushaltestelle soll an der Dietlishofer Straße bleiben.
Herr Wieser fordert im Bebauungsplan eine klare Aussage darüber, dass die Straße bzw. die dann gemischt genutzte Fläche ohne Gehweg für den Begegnungsverkehr zwischen Fahrzeugen und Fußgänger so ausreichend ist. Dadurch soll verhindert werden, dass – falls einmal etwas passieren sollte – die Gemeinde auf ihre Kosten einen Gehweg bauen muss.
Grundsätzlich werden seitens des Gremiums erneut das terminlich äußerst enge Verfahren und die teilweise unvollständigen Unterlagen kritisiert. Außerdem wird bemängelt, dass der vorgelegten Planung, ohne die konkrete Kostensituation zu kennen, zugestimmt werden soll.
Abschließend erklärt der Vorsitzende, dass den Bauherren ein erschlossenes Grundstück (Wasser, Abwasser, Wärme) versprochen worden sei und dass sich die Gemeinde auch daran halte. Die Gemeinde zahlt die Anschlüsse bis zur Grundstücksgrenze. Im Gegenzug müssen vom Grundstückseigentümer die gesetzlichen Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge bezahlt werden. Die restliche Erschließung (Strom, Telekom etc.) ist Sache zwischen Bauherr und dem jeweiligen Versorgungsträger.
Die heute behandelten und beschlossenen Punkte werden in die Planung eingearbeitet.
Der unter Ziffer 3 der Sitzungsvorlage formulierte Beschlussvorschlag
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung (Anlage 2) berücksichtigt;
b) Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Christliche Schule im Hegau" sowie der 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung in der Fassung vom 29. Januar 2013 gebilligt;
c) Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Christliche Schule im Hegau" sowie der 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzunsplanes wird nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Die nach § 4 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt; wird als Ergebnis der heutigen Beratung in positiver Abstimmung einstimmig angenommen.
5. Weitere Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde
- Gärtnergepflegtes Grabfeld auf dem Friedhof Hilzingen
Gemeinderätin Jutta Baur erklärt sich für befangen, verlässt den Sitzungstisch und begibt sich unter die Zuhörer.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 23.01.2013, die verwaltungsseitig nochmals vorgestellt wird.
In der heutigen Sitzung soll eine Entscheidung über die Realisierung eines großen oder eines kleinen gärtnergepflegten Grabfeldes auf dem Friedhof in Hilzingen getroffen werden. Die große Variante könnte süd-östlich der Einsegnungshalle entstehen, die kleine Variante im bestehenden alten Friedhofsteil.
Im Gremium entwickelt sich eine längere Diskussion über verschiedene Vor- und Nachteile der beiden vorgeschlagenen Varianten. Auf der einen Seite bildet sich die Meinung, alte Strukturen zu verlassen und die große losgelöste freiere Variante umzusetzen, auf der anderen Seite will man vorhandenen Strukturen in kleinen Schritten Neues schaffen.
Der sachkundige Bürger Ralf Homburger vom Bestattungsunternehmen Homburger gibt zu bedenken, dass es aufgrund der unterschiedlichen Grabbelegungen sehr lange dauern kann, alte Strukturen aufzubrechen. Wenn in einer neuen Fläche geplant wird, entstehen im Bestand immer wieder Lücken, die wiederum vom Bauhof gepflegt werden müssen. Er schlägt vor, im vorhandenen Bestand zu bleiben. Beim zukünftigen Platzbedarf müsse auch berücksichtigt werden, dass den früher 90% Erdbestattungen heute nur noch 50% Erdbestattungen entgegenstehen.
Im Gremium entwickelt sich die Tendenz, im alten Friedhofsteil zu bleiben, jedoch die vorgeschlagene Variante größer zu planen.
Der Beschlussvorschlag, die kleine Variante in der bestehenden Struktur mit der Option zur Vergrößerung (mit einer aufgelockerten, geschwungenen Wegführung = neue Planung) umzusetzen, wird bei 10 Ja- und 2 Nein-Stimmen angenommen.
Im Nachgang dieses Beschlusses wird Seitens der Weiterdinger Ortsteilsvertreter der dringende Wunsch geäußert, die Planung für ein gärtnergepflegtes Grabfeld auf dem Friedhof in Weiterdingen auch weiterzuverfolgen.
Für die anderen Friedhöfe der Gemeinde besteht ebenfalls grundsätzliches Interesse an gärtnergepflegten Grabfeldern. Es soll bei Gelegenheit ein Termin mit Herrn Goerigk von der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner e.G. zur Besichtigung der Friedhöfe stattfinden.
6. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Baustelle "Oberstraße" in Hilzingen
Verwaltungsseitig wird bekanntgegeben, dass die Arbeiten an der Oberstraße – sofern es die Witterung zulässt – am 18.02.2013 fortgesetzt werden.
b) Weiterer Ausbau der L190 zwischen Hilzingen und Duchtlingen
Der Bau des letzten Bauabschnitts der L190 zwischen Hilzingen und Duchtlingen verzögert sich bis in die 2. Jahreshälfte 2013. Als Grund nennt die Straßenbaubehörde eine vorgezogene Maßnahme in Storzeln.
7. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
a) Ortsvorsteher von Weiterdingen Egon Schmieder erkundigt sich, ob die Gemeinde in das Projekt des Hegau-Geschichtsvereins "Dokumentation alter Grabsteine und Kunst im öffentlichen Raum aus der Zeit vor 1950" involviert sei, was vom Vorsitzenden verneint wird.
8. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Herr Koch aus Hilzingen fragt nach, ob die Hecken auf dem Friedhof in Hilzingen tatsächlich so hoch sein müssen (Problem: Beschattung).
Der Vorsitzende sagt eine Überprüfung seitens der Gemeinde zu.
Vorgelegt am 05.03.2013
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Bernadette Maier (Schriftführerin)
gez. Josef Leirer (Ausschussmitglied)
gez. Heinrich Mohr (Ausschussmitglied)