Sitzung des Technischen und Umweltausschusses
Aula der Peter-Thumb-Schule, Hauptstraße 53, 78247 Hilzingen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 08.12.2015
3. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Hinter Bühl 11, 78247 Hilzingen
b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Riedheim, Herrengarten 50, 78247 Hilzingen
4. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Elisabethenbergstr. 19a, 78247 Hilzingen
5. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Erweiterung der Wohnfläche durch Anbau eines barrierefreien Hauseingangs im EG u. barrierefreiem Bad im OG sowie Erweiterung des Kinderzimmers im OG, Steinerbächle 4a, 78247 Hilzingen
b) Neubau einer überdachten Terrasse und Teilausbau DG, Lindenstr. 3, 78247 Hilzingen
c) Anbau an bestehendes Wohnhaus, Mühlenstr. 23, 78247 Hilzingen
d) Erweiterung der bestehenden Wohnung für Erntehelfer unter dem best. Dach des offenen Lagers, Duchtlingen, Hegaustr. 4, 78247 Hilzingen
e) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Weiterdingen, Kosbühlstr. 17, 78247 Hilzingen
f) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Binningen, Am Sonnenhang 14, 78247 Hilzingen
g) Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelcarport, Duchtlingen, Oberdorfstr. 10, 78247 Hilzingen
h) Errichtung zweier Lager- u. Produktionshallen mit Büro- u. Sozialräumen, Brühlstr. 11, 78247 Hilzingen
i) Neubau Gebrauchtwagen-Ausstellung und Werkstatt, Untere Gießwiesen 13, 78247 Hilzingen
j) Neubau eines Bürogebäudes mit Seminar- u. Veranstaltungsraum, Killwies 4, 78247 Hilzingen
k) Errichtung einer Dachgaube sowie Anbau eines Balkons, Binningen, Klosterstr. 11, 78247 Hilzingen
l ) Abbruch der bestehenden Garage und Carport, Anbau an bestehendes Wohnhaus, Hohenkrähenstr. 2, 78247 Hilzingen
6. Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage
a) Erweiterung des bestehenden Netto-Markendiscounts, Neubau eines Fachmarktes, Brühlstr. 7, 78247 Hilzingen
7. Information/Beschlussfassung über baurechtliche Anfragen an die Verwaltung
a) Errichtung Unterstand für Gartengeräte u. Fahrräder, Hohenstoffelstr. 1a, 78247 Hilzingen
b) Errichtung von 19 überdachten Stellplätzen, Erweiterung der Lagerfläche durch Errichtung eines Zwischenbaus, Gewerbestr. 11, 78247 Hilzingen
8. Bebauungsplan "Engelweg II", Gemarkung Binningen - Vorstellung und Billigung des Planentwurfs
9. Bestandserfassung zur Straßenbeleuchtung in Hilzingen und Ortsteile - Sachstandsbericht
10. Ersatzbeschaffung Transporter Bauhof
11. Bekanntgaben der Verwaltung
12. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
13. Fragemöglichkeit für Einwohner
Öffentliche Sitzung Technischer und Umweltausschuss am 26.01.2016
Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder:Andrea Baumann, Holger Graf, Peter Graf, Rainer Guggemos, Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Martin Schneble, Andreas Wieser, Alfons Zipperer
Gemeinderäte: Ulrike Maus
Ortsvorsteher: Stefan Rill, Walter Mayer, Egon Schmieder
Verwaltungsangestellte: Bauamtsleiter Günther Feucht, Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder, Günter Furtwängler, Christoph Haas, Petra Fritsch, Christian Denzel als Schriftführer
Abwesend:
Karl Schwegler, unentschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr Zuschauer: 10
Ende: 22.15 Uhr Presse: -
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Ausschusses keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.12.2015 wird in Umlauf gegeben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 08.12.2015
Gegen die Niederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.
3. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus den Vorlagen, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung zugestellt wurden. Die Verwaltung erläutert die einzelnen Bauvorhaben und zeigt, soweit vorhanden, Pläne.
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Hinter Bühl 11, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch den Vorsitzenden wird von der Verwaltung noch ergänzt, dass der Abbruch des bestehenden Hauses verfahrensfrei sei. Der den Bäumen zugewandte Teil der Garage (ersichtlich aus dem gezeigten Lageplan) sei 6,49 m lang, antwortet die Verwaltung auf eine Frage aus dem Gremium.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Riedheim, Herrengarten 50, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich zu diesem Tagespunkt für befangen und verlässt den Sitzungstisch.
Nach der Vorstellung des Vorhabens erklärt der Vorsitzende, dass die Baugrenze an einer Stelle durch einen Balkon leicht überschritten werde. An dieser Stelle gebe es einen kleinen Überstand. Diese Überschreitung sei aus Sicht der Verwaltung unproblematisch.
Ein Ausschussmitglied regt an, das Landratsamt auf die Regelungen der örtlichen Bauvorschriften zu den Stützmauern mit der Bitte hinzuweisen, die Einhaltung dieser Bestimmungen genau zu prüfen.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauantrag wird zugestimmt. Das Landratsamt wird gebeten, die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften, insbesondere die Regelungen zu Stützmauern, kritisch zu überprüfen.
4. Information über Kenntnisgabeverfahren
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Vorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung zugestellt wurden. Die Verwaltung erläutert das Bauvorhaben und zeigt die vorhandenen Pläne.
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Elisabethenbergstr. 19a, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch den Vorsitzenden ergänzt die Verwaltung, dass die Bauunterlagen am 02.12.2015 bei der Gemeinde zur Kenntnisnahme eingegangen seien und mit dem Vorhaben bereits begonnen wurde.
5. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus den Vorlagen, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung zugestellt wurden. Die Verwaltung erläutert die einzelnen Bauvorhaben und zeigt, soweit vorhanden, Pläne.
a) Erweiterung der Wohnfläche durch Anbau eines barrierefreien Hauseingangs im EG u. barrierefreiem Bad im OG sowie Erweiterung des Kinderzimmers im OG, Steinerbächle 4a, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor. Anschließend ergänzt die Verwaltung, dass der Bauherr das Baugrundstück mit dem südlich gelegenen Grundstück vereint habe. Da es sich um eine Hausgruppe handele, sei ein Grenzbau auch ohne Abstandsflächen zulässig, wenn der Nachbar keine Einwände habe. Die örtlichen Bauvorschriften würden zwar ein Satteldach fordern. Das Landratsamt habe aber bereits signalisiert, dass es das geplante Flachdach genehmigen würde, wenn der Gemeinderat dem Bauvorhaben zustimme.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
b) Neubau einer überdachten Terrasse und Teilausbau DG, Lindenstr. 3, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und verlässt den Sitzungstisch.
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens fasst das Gremium ohne weitere Aussprache einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
c) Anbau an bestehendes Wohnhaus, Mühlenstr. 23, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch den Vorsitzenden ergänzt die Verwaltung, dass keine zusätzlichen Stellplätze notwendig seien, da nur die Erweiterung des vorhandenen Wohnraums geplant sei.
Daraufhin fasst das Gremium ohne weitere Aussprache einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
d) Erweiterung der bestehenden Wohnung für Erntehelfer unter dem best. Dach des offenen Lagers, Duchtlingen, Hegaustr. 4, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Schneble erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und verlässt den Sitzungstisch.
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens fasst das Gremium ohne weitere Aussprache einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
e) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Weiterdingen, Kosbühlstr. 17, 78247 Hilzingen
Nachdem der Vorsitzende das Vorhaben vorgestellt hat, weist die Verwaltung darauf hin, dass in diesem Fall ein Stauraum von 5,50 m vor der Garage nicht gefordert werden könne. Diese Regelung gebe es nur in den neueren Bebauungsplänen der Gemeinde. Dieses Vorhaben sei aber nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Die Verwaltung geht auf die Firsthöhen der Nachbargebäude ein: Von der Binninger Str. 7, Flst. Nr. 159/1, seien keine Pläne vorhanden. Das Gebäude in der Kosbühlstr. 15, Flst. Nr. 160, habe eine Firsthöhe von 8,60 m ab Oberkante Erdgeschossfußboden. Das geplante Einfamilienhaus habe demgegenüber nur eine Firsthöhe von 6,82 m ab Oberkante Erdgeschossfußboden. Diesbezüglich spreche aus Sicht der Verwaltung nichts gegen den Neubau.
Ein Ausschussmitglied befürwortet das Vorhaben. Er sei froh, wenn an dieser Stelle etwas gebaut und die Baulücke geschlossen werde.
Vom Gremium wird die Rampe, die direkt an der Kosbühlstraße abschließt, kritisch gesehen. Hier solle ein Mindestabstand von 0,50 m zur Straße eingehalten werden, dazu solle ein Abrücken des Baukörpers beantragt werden. Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass dies bauplanungsrechtlich nicht gefordert werden könne. Es sei die Aufgabe des Ordnungsamtes, das einzufordern.
Am Ende der Diskussion fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die Verwaltung (Ordnungsamt) wird beauftragt, einen Mindestabstand der Rampe von 0,50 m zur Fahrbahn zu fordern.
f) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Binningen, Am Sonnenhang 14, 78247 Hilzingen
Nachdem der Vorsitzende das Bauvorhaben vorgestellt hat, wird von der Verwaltung folgendes ergänzt: Neben der von der Bauherrschaft beantragten Befreiung (talseitige Traufhöhe) müssten noch zwei weitere Befreiungen erteilt werden. Der Bebauungsplan verlange, dass vor der Garage 6,00 m Abstellraum freigehalten werden. Das Bauvorhaben sehe aber nur zwischen 5,50 m und 6,80 m Abstellraum vor. Außerdem schreibe der Bebauungsplan Flachdächer für alle Gebäude vor. Die Doppelgarage solle aber ein Flachdach bekommen. Aus Sicht der Verwaltung könne man den Ausnahmen zustimmen.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
g) Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelcarport, Duchtlingen, Oberdorfstr. 10, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und verlässt den Sitzungstisch.
Nach der Vorstellung des Baugesuchs durch den Vorsitzenden erklärt die Verwaltung ergänzend, dass der Carport mit Müllplatz aufgrund seiner Größe abstandspflichtig sei. Dies müssten die Nachbarn untereinander klären.
Zu den Gebäudehöhen der Nachbargrundstücke erläutert die Verwaltung folgendes: Das Wohnhaus in der Oberdorfstr. 4, Flst. Nr. 13815, sei an der Bergseite 5,25 m und an der Hangseite 7,87 m hoch. Das Gebäude in der Singener Str. 22 sei 7,65 m hoch. Die Scheune in der Oberdorfstr. 6 habe eine Höhe von 10 m, könne aber nicht zum Vergleich herangezogen werden. Das neue Wohnhaus solle eine Höhe von 6,70 m (9,62 m hangseitig) haben. Laut Vorsitzendem handele es sich also um ein ortstypisches Wohnhaus.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
h) Errichtung zweier Lager- u. Produktionshallen mit Büro- u. Sozialräumen, Brühlstr. 11, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch den Vorsitzenden wird verwaltungsseitig ergänzt, dass es keine Abweichung vom Bebauungsplan gebe. Da das Vorhaben mehr als 400 m² umfasse, sei das Kenntnisgabeverfahren nicht mehr möglich. Die Bauherrschaft habe deshalb dieselben Unterlagen erneut als Bauantrag eingereicht.
Auf Nachfrage aus dem Gremium bestätigt der Vorsitzende, dass das Gebäude, in dem der Bauherr bisher seinen Betrieb hatte, frei werden wird. Ein Ausschussmitglied möchte wissen, wie die LKW-Anlieferung geplant sei. Dies sei aus den vorliegenden Plänen nicht ersichtlich, antwortet die Verwaltung.
Das Gremium fasst daraufhin einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
i) Neubau Gebrauchtwagen-Ausstellung und Werkstatt, Untere Gießwiesen 13, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor. Er sei froh, dass die Fläche, die lange brach gelegen habe, mit etwas Hochwertigem bebaut werde.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
j) Neubau eines Bürogebäudes mit Seminar- u. Veranstaltungsraum, Killwies 4, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch den Vorsitzenden hat das Gremium ein paar Fragen bzw. Anmerkungen, auf die die Verwaltung eingeht:
• Sollen auf dem Grundstück ausschließlich Büroflächen entstehen? – Antwort: Ja. Büroflächen hätten den Vorteil, dass die Zahl an Arbeitnehmern und die Höhe der Gewerbesteuer pro Quadratmeter vergleichsweise hoch sei.
• Das Gebäude erscheine etwas klein geraten. Der Bebauungsplan erlaube schließlich eine dreigeschossige Bebauung auf dem Grundstück. – Antwort: Der Bauherr möchte vermutlich zuerst klein anfangen. Wenn das Unternehmen wachse, bestehe immer noch die Möglichkeit, das Gebäude um weitere Geschosse zu erweitern.
• Ist in dem Gebäude private Wohnnutzung vorgesehen? – Antwort: Nein. Der Bauherr habe sich auf einen Bauplatz im Neubaugebiet „Beim Steppbachwiesle“ beworben.
• Wo befinden sich die 13 Stellplätze? – Die Stellplätze werden von der Verwaltung auf dem Plan gezeigt.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
k) Errichtung einer Dachgaube sowie Anbau eines Balkons, Binningen, Klosterstr. 11, 78247 Hilzingen
Nachdem der Vorsitzende das Bauvorhaben vorgestellt hat, wird von Seiten der Verwaltung ergänzt, dass das Vorhaben zulässig sei. Für den Balkon brauche es keine Abstandsflächenbaulast, sondern eine Vereinigungsbaulast. Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt die Verwaltung, dass der Bauherr ebenfalls Eigentümer des benachbarten Grundstücks Flst. Nr. 3834 sei.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
l) Abbruch der bestehenden Garage und Carport, Anbau an bestehendes Wohnhaus, Hohenkrähenstr. 2, 78247 Hilzingen
Das Bauvorhaben wird, nachdem es der Vorsitzende vorgestellt hat, im Gremium kontrovers diskutiert.
Die Ausschussmitglieder, die sich gegen das Vorhaben äußern, bringen als Argumente vor, dass die beantragten Ausnahmen von der Geschossflächenzahl (0,43 anstatt max. 0,25) und der Baugrenze (Überschreitung um 5 m) zu groß seien. Die Überschreitungen würden die Nachbarn zu sehr einschränken, die sich damals an die Bestimmungen gehalten hätten. Vereinzelt wird auch die gewerbliche Nutzung (Englischkurse) wegen der benötigten Stellplätze kritisch gesehen.
Die Befürworter des Bauvorhabens entgegnen, dass der Bebauungsplan von 1969 sei. In modernen Bebauungsplänen sei die Bebaubarkeit der Grundstücke nicht mehr so eingeschränkt. Die Häuser in der Gegend seien allesamt klein; man solle eine größere Bebauung zulassen. Zudem wird vorgetragen, dass der Bauherr schon vor einer Weile einen Bauantrag für den Bau einer Garage gestellt habe. Der Ausschuss habe dem Antrag damals nicht zugestimmt und dem Bauherr signalisiert, dass er sich eine andere Lösung überlegen solle. Da nun eine andere Lösung präsentiert werde, könne man dieser jetzt nicht die Zustimmung verweigern. Bezüglich der Stellplätze habe man keine Bedenken, denn die Englischkurse würden hauptsächlich für Kinder angeboten werden.
Schließlich fasst das Gremium mit 5 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und 5 Enthaltungen den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
6. Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus den Vorlagen, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung zugestellt wurden. Die Verwaltung erläutert die einzelnen Bauvorhaben und zeigt, soweit vorhanden, Pläne.
a) Erweiterung des bestehenden Netto-Markendiscounts, Neubau eines Fachmarktes, Brühlstr. 7, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Bauvorhaben vor. Von der Verwaltung wird angemerkt, dass das Landratsamt der Überschreitung der Baugrenze und der zulässigen Gebäudelänge zustimmen würde, wenn die Gemeinde keine Einwände habe.
In der folgenden Diskussion wird deutlich, dass sich das Gremium an dieser Stelle unter keinen Umständen einen weiteren Getränkemarkt wünscht. Laut Vorsitzendem bestünden gute Chancen, dass ein Drogeriemarkt in den Neubau einziehe. Der Bauherr habe Kontakt zu zwei Drogeriemarktketten, die großes Interesse an dem Standort hätten. Aus dem Gremium kommt der Hinweis, dass die Gemeinde, die noch Eigentümerin des Grundstücks sei, im Grundstückskaufvertrag bestimmen könne, welche Nutzungen im Neubau zulässig wären.
Eines der Ausschussmitglieder wundert sich, welche baurechtliche Frage durch die Bauvoranfrage geklärt werden solle – dies sei nicht klar. Er weist außerdem darauf hin, dass sich der Bauherr bereits beim bestehenden Bau nicht an die bebauungsplanrechtlichen
Vorschriften gehalten habe. Aus architektonischer Sicht sei das bestehende Gebäude zudem nicht ästhetisch, vor allem im Vergleich zu dem, was man z. B. zuletzt in Gottmadingen gebaut habe (Rewe, Lidl, Drogeriemarkt Müller, …). Mit Hinblick auf die bestehende Sickerfläche werde man außerdem Parkplatzprobleme haben.
Mit 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung fasst das Gremium den folgenden
Beschluss:
Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.
7. Information/Beschlussfassung über baurechtliche Anfragen an die Verwaltung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus den Vorlagen, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung zugestellt wurden. Die Verwaltung erläutert die einzelnen Bauvorhaben und zeigt, soweit vorhanden, Pläne.
a) Errichtung Unterstand für Gartengeräte u. Fahrräder, Hohenstoffelstr. 1a, 78247 Hilzingen
Nachdem der Vorsitzende das Bauvorhaben vorgestellt hat, wird von der Verwaltung folgendes ergänzt: Für das Gebäude sei ein Flachdach geplant, der Bebauungsplan schreibe Satteldächer vor. Außerdem verlange der Bebauungsplan, dass Nebengebäude mit dem Hauptgebäude in einen baulichen Zusammenhang zu bringen seien.
Ein Ausschussmitglied sagt, er lese gerade das nichtöffentliche Protokoll der letzten Sitzung, das herumgereicht wurde. Da er nicht gleichzeitig lesen und dem Vortrag folgen könne, werde er sich bei der Abstimmung enthalten.
Was das Bauvorhaben betrifft, ist das Gremium der Ansicht, dass das Gebäude von der Straße zurückgerückt werden sollte. Ein Ausschussmitglied möchte wissen, ob es entlang des Grundstücks einen Fußgängerweg gibt, was von der Verwaltung bejaht wird.
Im Anschluss fasst das Gremium mit 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt, sofern das Gebäude mindestens 0,50 m vom Gehweg abrückt.
b) Errichtung von 19 überdachten Stellplätzen, Erweiterung der Lagerfläche durch Errichtung eines Zwischenbaus, Gewerbestr. 11, 78247 Hilzingen
Nachdem der Vorsitzende das Bauvorhaben vorgestellt hat, werden von der Verwaltung noch Ergänzungen gemacht. Die geplanten Carports befänden sich innerhalb der 40 m breiten Anbauverbotszone entlang der Autobahn. Die bereits in der Anbauverbotszone bestehende Doppelgarage sei laut Auskunft des Landratsamts anders zu beurteilen. Der geplante Zaun sei aber zulässig. Die neue Gesamtgebäudelänge, die sich durch den Bau des Zwischenbaus ergebe, sei ebenfalls in Ordnung.
Die Notwendigkeit der überdachten Stellplätze wird von mehreren Seiten infrage gestellt. Auf Nachfrage aus dem Gremium antwortet die Verwaltung, dass die Carports zum Unterstellen von größeren Kombis und Anhängern gedacht seien. Ein Ausschussmitglied bezweifelt, dass auf dem Grundstück aufgrund der Enge überhaupt vernünftig rangiert werden kann. Ein anderes Ausschussmitglied fragt sich, wozu die Stellplätze benötigt werden, da ein Teil des Unternehmens ins neue Gewerbegebiet „Killwies-Bütze“ abwandern wird.
Die Frage aus dem Gremium, ob die Fläche hinter dem geplanten Zaun der Gemeinde gehöre, wird verwaltungsseitig bejaht. Der Vorsitzende ist der Ansicht, dass der Zaun kein Problem darstelle. Im Gewerbegebiet müsse ein Unternehmer sein Grundstück zum Schutz vor Einbrüchen und Diebstahl abgrenzen dürfen.
Im Anschluss an die Diskussion fasst das Gremium die folgenden
Beschlüsse:
Dem Bau des Zauns wird zugestimmt (1 Enthaltung), dem Bau der Carports wird nicht zugestimmt (6 Nein-Stimmen, 1 Ja-Stimme, 4 Enthaltungen), der Errichtung eines Zwischenbaus zur Erweiterung der Lagerfläche wird zugestimmt (einstimmig).
8. Bebauungsplan „Engelweg II“, Gemarkung Binningen – Vorstellung und Billigung des Planentwurfs
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Beate Schirmer vom gleichnamigen Büro für Freiraumplanung anwesend, die zusammen mit Ausschussmitglied Andreas Wieser, der als Planer für die Gemeinde tätig ist, am Tisch der Verwaltung Platz nimmt.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus den Bebauungsplanunterlagen, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt worden sind. Auf die folgenden Punkte gehen Herr Wieser und Frau Schirmer im Detail ein und beantworten Fragen aus dem Gremium:
- Die Verwaltung und der Planer haben ein geologisches Gutachten erstellen lassen, um ein mögliches Risiko eines Hangrutsches einschätzen zu können. Im nordwestlichen Bereich des Plangebiets gebe es dem Gutachten zufolge keine Bedenken. Im südöstlichen Bereich sehe der Bebauungsplan eine Grünfläche vor, um mögliche Staunässe aufzufangen (Sickerungsmulde). Diese diene auch zum Schutz des Mischwasserkanals vor Überlastung durch große Mengen Regenwasser. Am östlichen Rand des Baugebiets sei ein Hochwasserschutzfanggraben vorgesehen.
- Der bestehende Weg von der Straße „Am Sonnenhang“ zum „Engelweg“ (Flst. Nr. 1023) werde im nördlichen Bereich aufgelöst. Der südliche Teil sei nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen worden, um zu vermeiden, dass die Eigentümer der an den Weg angrenzenden Grundstücke erschließungsbeitragspflichtig werden.
- Im nördlich Bereich des Bebauungsplans befinde sich der Engelweg aus nicht nachvollziehbaren Gründen im Landschaftsschutzgebiet Hegau (LSG). Der Weg werde im LSG aber nicht verändert, sondern nur außerhalb der Grenze des LSG verbreitert.
- Um die Kosten für die Baugrundstücke in einem vertretbaren Rahmen zu halten, wurde der Anteil an öffentlicher Fläche im Baugebiet so gering wie möglich gehalten. Deshalb werde die Grünfläche entlang des Engelwegs im neuen Baugebiet nicht fortgeführt. Die Straße habe nur eine Breite von 4,75 m. Dies bedeute, dass Fahrzeuge bei entgegenkommenden LKW warten müssten. Als Spielstraße müsse die Straße möbliert werden. Im Plangebiet seien öffentliche Stellplätze vorgesehen. Insgesamt betrage der Straßenflächenanteil 14 Prozent.
- Die Grundstücke würden etwas kleiner ausfallen als im Hilzinger Neubaugebiet „Beim Steppbachwiesle“. Sie liegen zwischen 505 m² und 550 m².
- Die Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen weitgehend denen des Bebauungsplans „Beim Steppbachwiesle“. Es sei eine zweigeschossige Bebauung möglich. Aufgrund der Hangsituation könne kein Fertighaus ohne Keller errichtet werden.
- Aufgrund der Erfahrungen, die man in Riedheim mit dem Bau von Garagen gemacht habe, verhindere der Bebauungsplan, dass im Abschnitt WA2 Garagen im Osten direkt an die Grenze zur Landschaft gestellt würden und steile Auffahrten entstünden. Deshalb sei im Abschnitt WA2 die Errichtung von Garagen und Stellplätzen nur innerhalb der Bebauungsgrenze und in den dafür vorgesehenen Bereichen, die im Bebauungsplan rot gestrichelt markiert sind, zugelassen. Im gesamten Baugebiet seien zudem Ausfahrten vor öffentlichen Stellplätzen und im Kurvenbereich unzulässig. Aus der Mitte des Gremiums kommt die Anregung, im Bereich WA2 Garagen auch auf der Südseite der Grundstücke zuzulassen, denn es spreche nichts gegen die Nutzung einer Garage auch als Terrasse. Herr Wieser sagt zu, diesen Vorschlag in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten.
- Auf die Frage aus der Mitte des Gremiums, wer hafte, falls der Hang rutsche und dadurch Schäden entstünden, antwortet Herr Wieser folgendes: Für eigene Baumaßnahmen hafte der Bauherr selbst bzw. dessen Architekt. Verwaltungsseitig wird ergänzt, dass man wegen des Hangs zuerst Bedenken gehabt habe, die im Rahmen der geologischen Untersuchung gemachten Schürfe jedoch wider Erwarten gut gewesen seien. Einer der ersten Bebauungsplanentwürfe habe noch einen maximalen Sicherheitsabstand zum Hang eingehalten. Dadurch seien aber nur sechs Bauplätze möglich gewesen. Aufgrund des geologischen Gutachtens könnten nun doch 9 Bauplätze ausgewiesen werden.
- In die örtlichen Bauvorschriften wurde erstmals eine Skizze aufgenommen, die die freizuhaltenden Straßenprofile zeigt. Ein Ausschussmitglied findet dies grundsätzlich gut, jedoch müsse die Regelung auch eingehalten werden.
- Stützmauern zur Terrassierung der Grundstücke seien nur bis zu einer Höhe von 1 m zulässig. Die örtlichen Bauverschriften enthielten erstmals eine Skizze, die die Regelung verdeutlicht. Auch der Umweltbericht enthalte zwei Schnitte durch ein Hanggrundstück, die beispielhaft zeigen, wie sich ein terrassierter Garten den Vorschriften entsprechend attraktiv gestalten lasse. Auf Anregung aus dem Gremium wird Herr Wieser die Skizze so abändern, dass aus ihr deutlich ersichtlich ist, dass die Regelung sowohl vor als auch hinter dem Haus zu beachten ist.
- Für die Schutzgüter Boden sowie Tiere und Pflanzen müsse ein Defizit von insgesamt 51.723 Ökopunkten ausgeglichen werden. Knapp die Hälfte des Defizits werde durch mehrere kleinere Maßnahmen ausgeglichen, die bereits umgesetzt seien und aus dem Ökokonto ausgebucht würden. Der Rest werde durch die Umwandlung von Acker in eine Fettwiese im Bereich des freizuhaltenden Sichtdreiecks beim zukünftigen Feuerwehrgerätehaus kompensiert. Die Mittel für den Erwerb der Fläche seien im Haushalt 2016 veranschlagt.
Schließlich fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Engelweg II“, Gemarkung Binningen, in der Fassung vom 18.01.2016 wird zugestimmt. Die folgenden beiden Punkte sind zu ändern:
1. Im Bereich WA2 sind Garagen auch südlich der Gebäude zuzulassen, um eine gleichzeitige Nutzung als Terrasse zu ermöglichen.
2. Die Skizze auf Seite 5 der örtlichen Bauvorschriften, die die Zulässigkeit von Stützmauern verdeutlicht, ist so zu ändern, dass daraus hervorgeht, dass die Regelung sowohl vor als auch hinter dem Hauptgebäude gilt.
9. Bestandserfassung zur Straßenbeleuchtung in Hilzingen und Ortsteile - Sachstandsbericht
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Vorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde. Von der Verwaltung wird der Sachverhalt im Detail vorgetragen.
Für Verwirrung sorgt zunächst der in der Sitzungsvorlage verwendete Begriff der „erneuerbaren Energien“. Von der Verwaltung wird klargestellt, dass es richtigerweise „austauschbare Leuchten und Leuchtmittel“ heißen müsse.
Aus der Mitte des Gremiums kommt die Frage, was es mit den defekten LED-Leuchten in Schlatt auf sich habe. Die Verwaltung antwortet, dass es sich dabei um einen Gewährleistungsfall handele. Es sei ein Chargenproblem; die gleichen Leuchtmittel anderer Chargen seien auch andernorts in der Gemeinde im Einsatz und würden dort einwandfrei funktionieren.
Die Frage aus dem Gremium, ob die Leuchtmittel im gesamten Ortsteil Riedheim ausgetauscht werden sollen, wird von der Verwaltung bejaht.
Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass EU-weit die Herstellung und der Import von Quecksilber-Hochdruckdampflampen (HQL) verboten worden seien. Es wird angeregt, in den nächsten Haushalt Mittel einzustellen, um alle restlichen HQL auszutauschen. Darauf wird verwaltungsseitig geantwortet, dass im gesamten Gemeindegebiet nur noch ungefähr 12 bis 15 einzelne HQL im Einsatz seien. Deren Austausch sei aufgrund derer Standorte zum Teil sehr aufwändig. Deshalb sei vorgesehen, diese speziellen HQL so lange wie möglich stehen zu lassen.
Die Rechnungsamtsleiterin teilt ergänzend zur Stromverbrauchsübersicht für Schlatt a. R., die Bestandteil der Sitzungsunterlagen ist, den Stromverbrauch vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 mit: 5.905 kWh / 1.515,25 €.
10. Ersatzbeschaffung Transporter Bauhof
Es sind zwei Transporter des Bauhofs zu ersetzen (KN-GH 71 und KN-GH 74). Die Details zu den beiden Fahrzeugen ergeben sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde.
Bauhofleiter Günter Furtwängler erklärt, er sei deutschlandweit auf der Suche nach zwei gebrauchten Ersatzfahrzeugen gewesen. Dabei habe er versucht, Angebote für die beiden Fahrzeuge möglichst vom selben Händler zu bekommen. Er habe nach Fahrzeugen vom Typ
Volkswagen T5 Ausschau gehalten, da solche bereits vielfach im Bauhof im Einsatz seien. Mit diesen Fahrzeugen habe man gute Erfahrungen gemacht. Außerdem sei es für die Beschaffung von Ersatz- bzw. Verschleißteilen von Vorteil, wenn die Bauhoffahrzeuge möglichst vom selben Typ seien.
Er sei beim Autohaus Honda Fugel in Stockach fündig geworden. Es liege vom Autohaus ein Angebote vor für (1.) einen VW T5 Pritsche mit Plane und Anhängerkupplung, Baujahr 2012, 17.000 km, 102 PS, Diesel für 21.836 € brutto und (2.) einen VW T5 Doppelkabine mit Plane, Baujahr 2012, 16.700 km, 102 PS, Diesel für 20.111 € brutto. Beides seien gut gepflegte Fahrzeuge von der Bundeswehr. Das Autohaus halte die Fahrzeuge bis zum kommenden Morgen für die Gemeinde zurück.
Es entsteht eine Diskussion darüber, ob es nicht sinnvoller wäre, Neufahrzeuge zu beschaffen. Der Werterhalt der Fahrzeuge sei bei Volkswagen sehr gut. Es wird im Gremium über den Preis von Neufahrzeugen spekuliert. Ein Ausschussmitglied wünscht sich von der Verwaltung bei der Anschaffung von Fahrzeugen zukünftig einen Preisvergleich mit Neuwagen. Der Bauhofleiter erwidert, im Zuge der Haushaltsplanung habe die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Anschaffung von Gebrauchtfahrzeugen geplant sei. Aus diesem Grunde habe er keine Angebote für Neufahrzeuge angefragt.
Schließlich fasst das Gremium mit zwei Enthaltungen den folgenden
Beschluss:
Dem Kauf der beiden vorgestellten VW T5 Transporter zum Preis von 21.836 € brutto und 20.111 € brutto wird zugestimmt.
11. Bekanntgaben der Verwaltung
Neubau des Feuerwehrgerätehauses: Die Änderungspläne seien inzwischen beim Landratsamt. Das Landratsamt habe in Bezug auf den Zuschuss eine Fristverlängerung für den Baubeginn bis zum 30.04.2016 gewährt. Die Ausschreibung der Bauleistungen erfolge im Februar, die Auftragsvergabe im März.
- Umbau der Küche in der Burghalle in Riedheim: Die Genehmigung sei inzwischen erteilt worden.
- In der letzten TUA-Sitzung am 08.12.2015 habe man über einen Bauantrag für den Neubau eines Balkons in der Oberstraße 1c beraten. Im Gremium hätten Zweifel an der Tragfähigkeit der Stützmauern bestanden. Aus diesem Grund habe das Gremium
den Bauantrag abgelehnt. Vom Landratsamt sei nun die Information gekommen, dass das Bauvorhaben genehmigungsfähig sei. Die Gemeinde habe drei Wochen Zeit, dem Bauantrag zuzustimmen. Ansonsten werde das Landratsamt das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen. Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
- Mit der Erneuerung der Leerlaufleitung vom Hochbehälter Stubenkreuz in Binningen in Richtung des Vorfluters ist die beauftragte Firma derzeit noch beschäftigt.
- Es wird damit gerechnet, dass die Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet „Beim Steppbachwiesle“ in den nächsten Tagen fortgesetzt werden können.
12. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
- Auf die Frage zu einer möglichen Verwendung des Feuerwehrgerätehauses in Schlatt a. R. zur Unterbringung von Flüchtlingen antwortet der Vorsitzende, dass dies nicht weiter nachverfolgt wurde, denn das Gebäude werde für die Feuerwehr benötigt.
- Was die Renovierung des Treppenhauses in der Schule in Weiterdingen betrifft, sei kein Vor-Ort-Termin des TUA nötig, findet ein Ausschussmitglied. Dies könne seiner Ansicht nach die Verwaltung zusammen mit dem Ortsvorsteher selbst regeln.
- Ein Ausschussmitglied erinnert erneut an eine Frage bezüglich Verkehrsspiegel bei der Kreuzung am Friedhof, zu der eine Antwort der Verwaltung noch immer aussteht.
- Es wird auf zwei defekte Straßenlampen in Duchtlingen hingewiesen. Von Seiten der Verwaltung wird geantwortet, dass der Schaden bereits behoben sei.
- Wie die Planung der Sperrflächen in der Dietlishofer Straße im Einmündungsbereich zur Hauptstraße aussehe, fragt ein Ausschussmitglied. Der Vorsitzende antwortet, dass diese Frage allein im Verantwortungsbereich des Landratsamts als zuständige Straßenverkehrsbehörde liege und die Gemeinde in die Planung leider nicht eingebunden werde.
- Es wird gefragt, wie weit die Planung der Bepflanzung des neuen Kreisverkehrs sei. Verwaltungsseitig wird geantwortet, dass ein Plan in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werde.
- Ausschussmitglied Holger Graf bedankt sich im Namen der Gülläpumpä-Bänd für die tolle Unterstützung der Gemeinde bei den Feierlichkeiten am vergangenen Wochenende. Der Vorsitzende gibt den Dank zurück an die beteiligten Vereine. Dass der Ortskern genutzt wurde, sehe er positiv.
- Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass die Vorrichtungen zur Unterbringung von Fahrrädern am Schwimmbad und an der Schule nicht mehr zeitgemäß seien. Heute verwende man Bügel. Verwaltungsseitig wird geantwortet, dass der Bestand beim Schwimmbad bereits entfernt worden sei.
- Auf Nachfrage zu Tagesordnungspunkt Nr. 10 erläutert die Verwaltung, dass der Vermerk des TÜV „an der Verschleißgrenze“ so tatsächlich auf den Prüfberichten stehe und bei derart abgenutzten Fahrzeugen nicht unüblich sei.
- In Binningen entstehe mit dem „Engelweg II“ nun ein neues Baugebiet. Wie es in Duchtlingen weitergehe, möchte ein Ausschussmitglied von der Verwaltung wissen. Für 2018 sei der Grunderwerb des Rohbaulands vorgesehen, so die Antwort der Verwaltung. Die anschließende Frage, ob es schon einen Vorentwurf gebe, wird verwaltungsseitig verneint.
13. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 08.03.2016
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Christian Denzel (Schriftführer)
gez. Peter Graf (Gemeinderat)
gez. Martin Jordan (Gemeinderat)