Sitzung des Technischen und Umweltausschusses
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 28.07.2015
3. Bebauungsplan "Storzeln Nord, 2. Änderung", Gemarkung Binningen
- Vorstellung des Planentwurfs
- Beratung und Zustimmung
4. Bebauungsplan "Feuerwehrgerätehaus", Gemarkung Hilzingen und 4. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplans
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen während der erneuten öffentlichen Auslegung
b) Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat
5. Sondergebiet "Gartenbau/Pflanzen", Gemarkung Hilzingen
- Vorstellung Planentwurf
- Beratung und Zustimmung
6. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Schlatt a.R., Vor der Hohleich 1, 78247 Hilzingen
b) Errichtung einer Garage auf bestehendem Fundament, Binningen, Randenblick 12, 78247 Hilzingen
7. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Neubau eines Materiallagers für einen Handwerksbetrieb, Forsterbahnried 6, 78247 Hilzingen
b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Schlatt. a. R., Quatäcker 1, 78247 Hilzingen
8. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Neubau Betriebsleiterwohnhaus mit Garage, Breiter Wasmen 3, 78247 Hilzingen
b) Neubau eines Jungviehstalles, Riedheim, Grenzhof, 78247 Hilzingen
c) Betriebserweiterung durch Erweiterung des Versandlagers im Süden sowie Anbau einer Anlieferung im Osten, Hebelsteinstr. 1, 78247 Hilzingen
d) Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes, Obere Gießwiesen 32, 78247 Hilzingen
e) Umbau des Dachgeschosses und Errichtung von 2 Schleppdachgauben, Staufenhof, 78247 Hilzingen
f) Nachtragsbauantrag zur Erweiterung des Milchviehboxenstalles mit Kälberbereich und zusätzlichem Futtertisch, Duchtlingen, Alphof 1, 78247 Hilzingen
9. Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage
a) Bebauung des Flst. Nr. 6630 mit 4 Doppelhaushälften sowie 1 Einzelhaus, Hinter Bühl 12, 78247 Hilzingen
b) Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit Carport, Plörenstr. 4, 78247 Hilzingen
10. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe
Einrichtung eines Bürgerbüros im Rathaus Hilzingen
a) LV 04 Gipser- und Trockenbauarbeiten
b) LV 05 Malerarbeiten
c) LV 06 Bodenbelagsarbeiten
11. Bepflanzung des neuen Kreisverkehrs an der B 314 / Dietlishofer Straße - Weiteres Vorgehen
12. Bekanntgaben der Verwaltung
13 Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
14 Fragemöglichkeit für Einwohner
Öffentliche Sitzung Technischer und Umweltausschuss am 29. 09.2015
Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Holger Graf, Peter Graf, Rainer Guggemos, Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Andreas Wieser, Alfons Zipperer, Fabian Jutt (Reihenfolgestellvertreter für Karl Schwegler)
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Walter Mayer
Verwaltungsangestellte: Bauamtsleiter Günther Feucht, Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher, Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder, Bauhofleiter Günter Furtwängler, Petra Fritsch, Christian Denzel als Schriftführer
Abwesend:
Ausschussmitglieder Martin Schneble und Karl Schwegler, entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr Zuschauer: 12
Ende: 22.05 Uhr
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Ausschusses keine Einwendungen vorgebracht.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 28.07.2015
Gegen die Niederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als genehmigt.
3. Bebauungsplan „Storzeln Nord, 2. Änderung“, Gemarkung Binningen
- Vorstellung des Planentwurfs
- Beratung und Zustimmung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den Planer Herrn Michael Eberhardt vom Büro Eberhard & Partner (Entwicklungs- und Freiraumplanung), der am Tisch der Verwaltung Platz nimmt.
Herr Eberhardt stellt anhand einer Präsentation den Planentwurf für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Storzeln Nord“ vor. Der Entwurf sieht im Wesentlichen eine Änderung der Baugrenze vor, um den Bau einer Halle an einer vernünftigen Stelle zu ermöglichen. Eine 0,65 ha große Baufläche in nordöstlicher Hanglage soll in den flacheren, südöstlichen Bereich verlegt werden. Dies ist sowohl aus ökologischer und ökonomischer Sicht sinnvoll. Bei einer Bebauung im flacheren Bereich ist der Eingriff in die Umwelt wesentlich geringer und die wegemäßige Erschließung ist bereits vorhanden. Bei einer Bebauung am Hang würde es zudem zu Problemen mit dem Oberflächenwasser kommen. Außerdem soll die bebaubare Fläche um 1,07 ha erweitert werden, um in Zukunft eine Betriebserweiterung zu ermöglichen, ohne den Bebauungsplan abermals ändern zu müssen.
Zum Bereich Umwelt/Naturschutz weist Herr Eberhardt darauf hin, dass es aktuell keinen Hinweis auf Fledermausbesatz gibt. In der Ökopunkte-Bilanz entsteht durch die Bebauungsplanänderung ein Defizit von 40.600 Ökopunkten. Die Kompensation erfolgt über eine Abbuchung der Punkte vom privaten Ökokonto des Vorhabenträgers.
Im Anschluss an die Präsentation stellen sich der Planer und der Vorhabenträger, der unter den Zuschauern anwesend ist, den Fragen des Gremiums:
- Es wird gefragt, ob nicht Teile des Plangebiets als Gewerbegebiet ausgewiesen werden müssten. Der Planer verneint dies, da im Erweiterungsbereich keine gewerbliche Nutzung vorgesehen sei. Der Gewerbebetrieb befinde sich auf der Südseite (der B 314), der landwirtschaftliche Betrieb auf der Nordseite.
- Ein Ausschussmitglied möchte wissen, ob im Geltungsbereich des Bebauungsplans ein Wohngebiet entstehen könne. Der Planer antwortet, dass Wohnnutzung im Bebauungsplan ausgeschlossen werden könne, wenn dies gewünscht sei.
- Auf die Frage nach möglichen Schank- und Speisewirtschaften antwortet der Planer, dass etwas derartiges nicht geplant sei. Die Regelung diesbezüglich werde aus dem alten Bebauungsplan übernommen.
- Der Planer stellt auf Nachfrage klar, dass eine rein landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen sei. Daraufhin wird die Frage gestellt, weshalb dann überhaupt eine Bebauungsplanänderung nötig sei, da doch landwirtschaftliche Nutzung privilegiert sei. Es wird geantwortet, dass die Privilegierung nur für den Außenbereich gelte. Da im vorliegenden Fall aber ein Bebauungsplan bestehe, sei dieser verbindlich. Außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenze dürfe nicht (auch nicht landwirtschaftlich) gebaut werden. Der Vorschlag, den Bebauungsplan dann einfach komplett aufzuheben, findet im Gremium keine Unterstützung, weil die Gemeinde damit die Kontrolle über die weitere Entwicklung in diesem Gebiet aufgeben würde.
- Von einem Ausschussmitglied wird angeregt, das Biotop im Westen des Plangebiets nachzutragen.
- Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass durch die Bebauungsplanänderung ein riesiges Baufeld entstehe. Es möchte wissen, wie viel der Fläche bebaut werden soll und wünscht sich einen Gestaltungsplan und eine entsprechende Ausweisung von Baufenstern. Der Planer entgegnet darauf, dass schon alleine durch die geringe Grundflächenzahl von 0,3 eine ausufernde Bebauung nicht möglich sei.
- Es wird angezweifelt, dass die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden kann. Die Änderungen des Baufensters seien zu groß. Auch dass ein ausführlicher Umweltbericht erstellt worden sei, spreche doch gegen ein vereinfachtes Verfahren. Der Planer erklärt, dass das vereinfachte Verfahren in diesem Fall im Vorfeld mit dem Landratsamt abgestimmt worden sei.
- Aus der Mitte des Gremiums wird dem Planer zu bedenken gegeben, dass der Lärmschutz den Eigentümer in seinen Möglichkeiten sehr einschränken könnte, wenn der Gebietscharakter als Ferien- und Reiterdorf festgelegt ist. Der Planer schlägt daraufhin vor, eine Lärmbegutachtung durchzuführen.
- Der Planer wird gefragt, ob ein mögliches Vorkommen des Neuntöters in der Planung berücksichtigt worden ist. Herr Eberhardt antwortet, dass keine Vogelbestandsaufnahme gemacht worden sei. In der Planung werde vom „Worst-Case-Szenario“ ausgegangen.
Zum Schluss der Diskussion bemerkt ein Ausschussmitglied, dass der Vorhabenträger bisher noch nie enttäuscht habe, sich die Situation in Storzeln toll entwickelt habe und er die weitere Entwicklung deshalb voll unterstützen möchte.
Bei einer Enthaltung fasst das Gremium schließlich den folgenden
Beschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Storzeln Nord – 2. Änderung“, Gemarkung Binningen sowie der Örtlichen Bauvorschriften „Storzeln Nord – 2. Änderung“ mit Begründung in der Fassung vom 29. September 2015 wird, vorbehaltlich der nachfolgend genannten Änderungen, zugestimmt.
1. Es sind Baufenster auszuweisen.
2. Wohnnutzung ist zu untersagen.
4. Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Hilzingen, und 4. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt der Planer, Ausschussmitglied Andreas Wieser, am Tisch der Verwaltung Platz. Er stellt die abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor, die während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangen sind sowie die jeweiligen Beschlussvorschläge der Verwaltung.
- Die Anregung der Unteren Naturschutzbehörde, auf dem Grundstück Flst. Nr. 3519, Gemarkung Binningen (Kompensationsfläche), einen Mantelsaum anzupflanzen, wird aufgenommen. Dies bringe laut Herrn Wieser sogar noch ein paar zusätzliche Ökopunkte.
- Das Amt für Nahverkehr und Straßen fordert die Freihaltung eines Sichtfeldes mit einem Sichtstrahl von 200 m Länge. Die Gemeinde hat beantragt, auf der Kreisstraße K 6143 die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h zu reduzieren, womit sich auch das freizuhaltende Sichtfeld verkleinern würde. Verwaltungsseitig wird von der dazu am 23.09.2015 stattgefundenen Verkehrsschau berichtet, im Zuge derer der Antrag auf Temporeduktion abgelehnt wurde. Die Verwaltung empfiehlt daher, die die Forderung des Amtes für Nahverkehr und Straßen umzusetzen und die zur Freihaltung des geforderten Sichtfeldes benötigte Grundstücksfläche zu erwerben.
- Der vom Amt für Nahverkehr und Straßen geforderte Passus zu Werbeanlagen wird als Hinweis in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.
- Das Polizeipräsidium kritisiert, an der öffentlichen Anhörung vom 15.06.2015 bis 17.07.2015 nicht beteiligt worden zu sein. Dem wird verwaltungsseitig widersprochen: Das Polizeipräsidium sei per E-Mail an die damals bekannte Adresse am 15.06.2015 beteiligt worden. Kann eine E-Mail nicht zugestellt werden, schickt der Server üblicherweise eine entsprechende Nachricht. Da eine solche Nachricht von der Verwaltung nicht empfangen worden sei, sei davon auszugehen, dass die E-Mail das Polizeipräsidium erreicht habe.
- Das Polizeipräsidium nimmt erneut Bezug auf dessen Vorschlag, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit die Ausfahrt für die Feuerwehrangehörigen nicht über die südlich gelegene Zufahrt erfolgt, sondern separat nördlich des geplanten Gebäudes platziert wird. Herr Wieser erklärt, dass dieser Vorschlag aus technischer, wirtschaftlicher, luftfahrt- und feuerwehrtechnischer Sicht nicht sinnvoll ist.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes und der 4. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplans abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
b) Der Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Hilzingen wird mit Begründung in der Fassung vom 13. Oktober 2015 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
c) Die Wirksamkeit der 4. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird in der Fassung vom 13. Oktober 2015 beschlossen.
d) Der Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Hilzingen, sowie die 4. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplans werden gemäß § 6 Abs. 2 BauGB bzw. § 10 Abs. 2 BauGB dem Landratsamt Konstanz zur Genehmigung vorgelegt. Sie treten mit deren Veröffentlichung in Kraft.
5. Sondergebiet „Gartenbau/Pflanzen“, Gemarkung Hilzingen
- Vorstellung Planentwurf
- Beratung und Zustimmung
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Bernadette Siemensmeyer vom Büro 365° Freiraum + Umwelt aus Überlingen, die am Tisch der Verwaltung Platz nimmt.
Anhand einer Präsentation stellt Frau Siemensmeyer die wesentlichen Punkte des Planentwurfs vor. Sie erklärt auch, weshalb seit dem Aufstellungsbeschluss bereits zwei Jahre verstrichen sind. Diese Zeit wurde unter anderem dazu genutzt, die Planung soweit mit dem Regierungspräsidium Freiburg abzustimmen, dass kein Raumordnungsverfahren nötig ist. Ziel des Bebauungsplanes sei die Sicherung des aktuellen Bestands und die Modernisierung des Betriebs.
Im Anschluss an die Präsentation stellen sich die Planerin und der Vorhabenträger, der unter den Zuschauern anwesend ist, den Fragen des Gremiums:
- Es wird gefragt, weshalb das zentrenrelevante Sortiment in einer Positivliste definiert ist. Frau Siemensmeyer antwortet, das Sortiment sei bewusst eng gefasst, um ein Zielabweichungsverfahren zu vermeiden. Die anschließende Frage, ob die momentan verkauften Bio-Produkte Bestandsschutz hätten, bejaht sie.
- Ein Ausschussmitglied möchte wissen, weshalb ein Café bzw. Gastronomie zulässig sei. Frau Siemensmeyer antwortet, dass ein Café oder Bistro in größeren Gärtnereien heutzutage als zusätzlicher Anziehungspunkt fast schon üblich sei. Es gebe auch jetzt schon ein Café in der Gärtnerei, dies solle jedoch umgebaut werden.
- Von einem Ausschussmitglied wird eine Größenbegrenzung für die Betriebsleiterwohnung bzw. die Wohnung für Saisonkräfte gefordert. Die Planerin sagt, die Regelung im derzeitigen Planentwurf diene lediglich der Bestandssicherung.
- Auf Nachfrage erklärt Frau Siemensmeyer, was ein Sondergebiet ist (§§ 10 f. BauNVO).
- Eines der Ausschussmitglieder findet den zweigeschossig bebaubaren Bereich mit einer maximalen Firsthöhe von 13 m zu hoch. Es wird angeregt, nach Westen zur offenen Landschaft hin nur eine geringere Höhe zuzulassen. Frau Siemensmeyer erklärt, dass dies problemlos möglich sei. Die großzügige Firsthöhe werde nur für den Eingangsbereich im Osten zur Brühlstraße benötigt.
Am Ende der Diskussion fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Gartenbau/Pflanzen“ und dem Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Sondergebiet Gartenbau/Pflanzen“ mit Begründung in der Fassung vom 29. September 2015 wird, vorbehaltlich der nachfolgend genannten Änderungen, zugestimmt.
1. Die Größe der Betriebsleiterwohnung ist auf ein bestandsschützendes Maß zu beschränken.
2. Wo es möglich ist, soll die maximale Firsthöhe von 13 m verringert werden.
6. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes, welche nochmals anhand von Schaubildern erläutert wird.
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Schlatt a. R., Vor der Hohleich 1, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens gibt ein Ausschussmitglied zu bedenken, dass der Nachbarschutz sehr lax gehandhabt werde, wenn man regelmäßig eine Befreiung von der Einhaltung der Baugrenze erteile.
Einstimmig fasst das Gremium den folgenden
Beschluss:
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
b) Errichtung einer Garage auf bestehendem Fundament, Binningen, Randenblick 12, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauhabens fasst das Gremium ohne weitere Diskussion einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
7. Information über Kenntnisgabeverfahren
Die Verwaltung informiert das Gremium kurz und bündig über die folgenden beiden Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren:
a) Neubau eines Materiallagers für einen Handwerksbetrieb, Forsterbahnried 6, 78247 Hilzingen
b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Schlatt a. R., Quatäcker 1, 78247 Hilzingen
8. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes, welche nochmals anhand von Schaubildern erläutert wird.
a) Neubau Betriebsleiterwohnhaus mit Garage, Breiter Wasmen 3, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens möchte ein Ausschussmitglied wissen, was jetzt mit den vorhandenen Stellplätzen passieren soll. Verwaltungsseitig wird geantwortet, dass 12 Stellplätze zu erbringen seien. Der Bauherr werde diese Stellplätze erbringen.
Vereinzelt wird im Gremium die Meinung vertreten, dass die Gemeinde zu großzügig mit Betriebsleiterwohnungen sei.
Ein Ausschussmitglied hält die Begründung für die Überschreitung der Baugrenze für fadenscheinig. Im Süden sei noch genügend Platz vorhanden.
Mit 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen fasst das Gremium den folgenden:
Beschluss:
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
b) Neubau eines Jungviehstalles, Riedheim, Grenzhof, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor. Der geplante Jungviehstall liege zum Teil auf einem gemeindeeigenen landwirtschaftlichen Weg. Der Weg müsse deshalb verlegt werden. Auf Nachfrage aus dem Gremium wird erklärt, dass die Verlegung des Weges katastermäßig erfolge und der Bauherr die dafür anfallenden Kosten bezahle.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
c) Betriebserweiterung durch Erweiterung des Versandlagers im Süden sowie Anbau einer Anlieferung im Osten, Hebelsteinstr. 1, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens fasst das Gremium ohne weitere Aussprache einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
d) Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes, Obere Gießwiesen 32, 78247 Hilzingen
Herr Andreas Wieser erklärt sich für befangen und begibt sich zu diesem Tagesordnungspunkt in den Zuschauerbereich.
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens wundert sich ein Ausschussmitglied, ob die Parkplätze an einen Radweg verlegt würden. Verwaltungsseitig wird erklärt, dass es sich bei dem Weg um eine offizielle Straße handele und die Verlegung der Parkplätze daher zulässig sei.
Ein anderes Ausschussmitglied sagt, er finde die Nachverdichtung gut.
Der Vorsitzende und Teile des Gremiums haben Bedenken wegen der Vielzahl von Befreiungen. Hier sei eine Grenze erreicht, noch mehr Befreiungen seien nicht mehr vertretbar. Grundsätzlich werde die Betriebserweiterung aber begrüßt.
Im Anschluss an die Diskussion fasst das Gremium mit 6 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und 3 Enthaltungen den folgenden
Beschluss:
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
e) Umbau des Dachgeschosses und Errichtung von 2 Schleppdachgauben, Staufenhof, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens fasst das Gremium ohne weitere Aussprache einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
f) Nachtragsbauantrag zur Erweiterung des Milchviehboxenstalles mit Kälberbereich und zusätzlichem Futtertisch, Duchtlingen, Alphof 1, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens fasst das Gremium ohne weitere Aussprache einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
9. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes, welche nochmals anhand von Schaubildern erläutert wird.
a) Bebauung des Flst. Nr. 6630 mit 4 Doppelhaushälften sowie 1 Einzelhaus
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens fasst das Gremium ohne weitere Aussprache einstimmig den folgenden
Beschluss:
Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.
b) Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit Carport, Plörenstr. 4, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor. Im Vorfeld der Sitzung hat sich ein Ausschussmitglied mit einigen Fragen zu dem Bauvorhaben an die Verwaltung gewandt. Die Fragen und Antworten werden verwaltungsseitig vorgetragen:
Frage: Wäre das die erste (genehmigte) Ausfahrt auf die Hauptstraße?
Antwort: Ja, laut den Bauakten wurde in diesem Bereich bisher keine Zufahrt genehmigt.
Frage: Wurden früher schon entsprechende Ausfahrten beantragt?
Antwort: Ja, Flst. Nr. 13850. Hier wurde eine Doppelgarage mit Zufahrt zur früheren B 314 beantragt. Der Bauakte ist zu entnehmen, dass der Bauausschuss mehrheitlich dem Gemeinderat vorgeschlagen hat, keine Ausfahrt auf die alte B 314 zu genehmigen. Genauere Ausführungen werden hierzu nicht gemacht. Der Gemeinderat ist dem Beschlussvorschlag des Bauausschusses gefolgt (öffentliche Gemeinderatssitzung am 03.06.1976 bzw. 20.05.1976). In der Baugenehmigung durch das Landratsamt Konstanz ist kein Vermerk bzgl. der nicht genehmigten Garage vorhanden.
Frage: Müssten für den Fall einer Genehmigung einer Ausfahrt Erschließungsbeiträge angefordert werden?
Antwort: Laut Bauverwaltung sind die Wasser- und Abwasserbeiträge endgültig abgerechnet. Es ist keine Nachveranlagung möglich. Dies wurde 1988 im Einvernehmen mit Gemeindetag BW und GPA Stuttgart so geprüft. Der Erschließungsbeitrag ist laut Veranlagungskarte erledigt. Die Kosten für einen weiteren Wasser-/Abwasseranschluss müssten komplett vom Eigentümer bzw. Bauherr übernommen werden.
Frage: Sprechen rechtliche bzw. gesetzliche Grundlagen gegen eine Ausfahrt?
Antwort: Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt werden keine Gründe gesehen, weshalb der Zufahrt nicht zuzustimmen wäre. Die Zufahrt liegt im Innenbereich hinter dem Ortsschild.
Frage: Welche Empfehlung spricht die Verwaltung aus?
Antwort: Von Seiten der Verwaltung würden wir diesem Bauvorhaben zustimmen. Die Bebauung bringt eine Innerortsverdichtung und geht somit sparsam mit Grund und Boden um.
In der sich anschließenden Diskussion wird deutlich, dass eine Nachverdichtung von dem Gremium begrüßt wird. Es wird noch darüber gesprochen, dass die Hauptstraße an dieser Stelle keinen Gehweg hat. Dies könne zum Problem werden, falls das Vorhaben Nachahmer findet. Nebenbei wird noch bemängelt, dass auf der Hauptstraße zu schnell gefahren werde.
Aus dem Gremium kommt die Frage, ob die Eigentümer der Flurstücke Nr. 6573 und 6570/4 identisch seien. Dies wird von Seiten der Verwaltung bejaht.
Am Ende der Diskussion fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.
10. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe – Einrichtung eines Bürgerbüros im Rathaus Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes.
a) LV 04 Gipser- und Trockenbauarbeiten
Mit einer Enthaltung fasst das Gremium den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Firma M. Beinlich, Lindenstr. 12, 78247 Hilzingen zum Gesamtpreis von 24.005,63 € (brutto) vergeben.
b) LV 05 Malerarbeiten
Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt die Verwaltung, weshalb zwei der eingegangenen Angebote nicht gewertet werden konnten. Mit einer Enthaltung fasst das Gremium dann den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Firma Udo Schuler, Otto-Dix-Str. 9, 78244 Gottmadingen-Randegg zum Gesamtpreis von 18.158,88 € (brutto) vergeben.
c) LV 06 Bodenbelagsarbeiten
Mit einer Enthaltung fasst das Gremium den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Firma Raumstudio Pätzhold, Singener Str. 14, 78239 Rielasingen zum Gesamtpreis von 22.232,69 € (brutto) vergeben.
11. Bepflanzung des neuen Kreisverkehrs an der B 314 / Dietlishofer Straße – weiteres Vorgehen
Ausschussmitglied Thomas Hägele erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und begibt sich in den Zuschauerbereich.
Verwaltungsseitig wird vorgebracht, dass die Gestaltung des Kreisverkehrs mit dem Landratsamt abzustimmen sei. Den Verantwortlichen im Landratsamt liege nicht viel an einer schönen Gestaltung des Kreisverkehrs. Nach deren Meinung, könne der Kreisverkehr auch einfach grün bleiben. Wenn der Kreisverkehr aber gestaltet werden soll, müsse die Pflege durch einen erfahrenen, qualifizierten Gärtnereibetrieb erfolgen.
Aus der Mitte des Gremiums wird der Unmut darüber deutlich, wie restriktiv das Landratsamt Konstanz die Bepflanzung von Kreisverkehren handhabt. In anderen Landkreisen sei gestalterisch viel mehr möglich. Als Beispiel wird der Kreisverkehr in Blumberg-Zollhaus im Landkreis Waldshut genannt.
Herr Axel Mauch, der sich im Publikum befindet, meldet sich zu Wort und sagt, dass er sich bereits direkt beim Landratsamt Konstanz darum beworben habe, den Kreisverkehr gestalten zu dürfen.
Es werden mehrere mögliche Vorgehensweisen diskutiert, unter anderem auch die Möglichkeit, die Gestaltung des Kreisverkehrs an einen interessierten Betrieb zu verlosen. Schließlich verfolgt man den Vorschlag eines Ausschussmitglieds und fasst für das weitere Vorgehen bei 2 Enthaltungen den folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde kümmert sich in Abstimmung mit dem Landratsamt selbst um ein Konzept für die Bepflanzung des Kreisverkehrs. Mit der Pflege des Kreisverkehrs entsprechend dieses Konzepts soll dann eine Gärtnerei beauftragt werden.
12. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Baustellenbericht:
o Die Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet „Killwies-Bütze“ dauern voraussichtlich bis Mitte Oktober. Aufgrund einer veränderten Grundstückseinteilung, die sich im Laufe der Gespräche mit den Grundstücksinteressenten ergeben hat, müssen zusätzliche Anschlüsse verlegt werden.
o "Beim Steppbachwiesle“: Das Bachbett ist inzwischen modelliert und wird nun durch die Ansaat mit einem speziellen Rasensamen befestigt. Ein großer Teil des Regenwasserkanals zum Retentionsbecken ist inzwischen verlegt. Die Firma Stingl hat sich von ihrem Auftrag distanziert und will diesen weitergeben.
o Die Firma Linetec ist im Ortskern noch mit Kanalsanierungsarbeiten zugange.
o Des Weiteren wird auf künftige Baumaßnahmen im Bereich Tiefbau hingewiesen: Erneuerung des Brunnenkopfs „Belzers Eichle“ in Binningen, Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Binningen-Weiterdingen (2. Bauabschnitt), Erneuerung des Fremdwasserkanals im Bereich der Schwarzwaldstraße in Riedheim, Erneuerung der Überlaufleitung zum Hochbehälter „Stubenkreuz“ in Binningen.
b) Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die archäologischen Ausgrabungen im Baugebiet „Beim Steppbachwiesle“ aufgrund der zahlreichen Funde noch mehr Zeit beanspruchen.
c) Der Ortschaftsrat Riedheim hat sich seit längerem mit der Erweiterung der Küche in der Burghalle Riedheim beschäftigt und sich nun für eine Variante entschieden. Für diese wird beim Landratsamt Konstanz jetzt eine Nutzungsänderung gestellt werden.
d) Der SV Hilzingen holt derzeit Angebote für den Bau einer Garage zur Unterbringung der Leichtathletikgeräte ein.
e) Der Vorsitzende lädt zur Jahreshauptübung der Feuerwehr ein.
13. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
Ein Ausschussmitglied erinnert nochmals an ihren bereits vor einiger Zeit gestellten Antrag, alte Verkehrsspiegelfälle vorzulegen.
14. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 17. November 2015
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Christian Denzel (Schriftführer)
gez. Heinricht Mohr (Ausschussmitglied)
gez. Alfons Zipperer (Ausschussmitglied)