Anmeldung

Sitzung des Technischen und Umweltausschusses

Dienstag, 28. April 2015, 19:00 Uhr
Rathaus Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 24.03.2015

3. Beschlussfassung über einen Bauantrag im vereinfachten Verfahren - Neubau einer überdachten Zugangstreppe zum Obergeschosses sowie Nutzung des Gebäudes als 2-Familienwohnhaus, An der Steige 11, 78247 Hilzingen

4. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude, Schlatt a. R., Barzheimer Str. 5, 78247 Hilzingen
b) Erweiterung einer Werkstatt, Forsterbahnried 7b, 78247 Hilzingen
c) Errichtung eines Wintergartens auf der vorhandenen Garagen-Terrasse, Hombollstr. 20, 78247 Hilzingen
d) Neubau eines Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohneinheiten und 3 Garagen, Auf Bühl 7c, 78247 Hilzingen

5. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
a) Neubau eines Einfamilienhaus mit Garage auf dem außerhalb des Baufensters befindlichen Grundstückbereiches, Weiterdinger Str. 14, 78247 Hilzingen
b) Umnutzung des bestehenden Garagengebäudes zu Wohnzwecken inkl. Erweiterung, Hohenkrähenstr. 11, 78247 Hilzingen

6. Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen von verfahrensfreien Vorhaben
a) Errichtung eines Carports, Roseneggstr. 4a, 78247 Hilzingen
b) Errichtung eines Blockbohlenhaues (Gartenhaus), Twielfeld 3F, 78247 Hilzingen
c) Errichtung eines Gerätehauses/ Holzschopfes, Riedheim, Hofwieser Str. 31, 78247 Hilzingen

7. Parksituation in Hilzingen - Ordnung des Parkverkehrs in der Schnitzengasse und in der Weiterdinger Straße

8. Verkehrsbelastung der Breitestraße - Beratung über mögliche Abhilfemaßnahmen

9. Einrichtung eines Bürgerbüros - Vorstellung der Planung inkl. Kostenberechnung und Terminplan

10. Kompensationsmaßnahme für das Ökokonto
Hier: Umgestaltung der Grünfläche/Ausgleichsfläche an der Straße „Breiter Wasmen“ , Gewerbegebiet „Breiter Wasmen“ in Hilzingen
- Vorstellung und Beratung von Art um Umfang der Maßnahme und der Kostensituation
- Aufhebung des Sperrvermerks (HHSt. 3600.5100)

11. Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Hilzingen und 4. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Billigung des Planentwurfs
c) Auslegungsbeschluss

12. Bebauungsplan „Kriechwies – Hinter Hofen“, Gemarkung Hilzingen, 1. Änderung der Bebauungsplanerweiterung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
a) Vorstellung des Planentwurfs, Beratung und Zustimmung
b) Auslegungsbeschluss
 
13. Arbeitsvergabe:  Endausbau Baugebiet „Homboll III“, Gemarkung Hilzingen - Straßenbauarbeiten

14. Bekanntgaben der Verwaltung

15. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

16.  Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Sitzung Technischer und Umweltausschuss am 28. April 2015

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Ausschussmitglieder Andrea Baumann, Holger Graf, Peter Graf, Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Martin Schneble, Andreas Wieser
Gemeinderat Olaf Fuchs (Reihenfolgestellvertreter für Karl Schwegler)
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Walter Fechtig
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher
Ordnungsamtsleiter Werner Muscheler
Verwaltungsangestellte Günther Feucht, Petra Fritsch
Verwaltungsangestellter Christian Denzel als Schriftführer
 
Abwesend:  
Alfons Zipperer und Karl Schwegler (beide entschuldigt)
 
Beginn:    19.00 Uhr                Presse:    1
Ende:    21.35 Uhr                 Zuhörer:    6

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Einwendungen zur Tagesordnung werden von Seiten des Ausschusses nicht erhoben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Seitens der Einwohner werden keine Fragen gestellt.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Um-weltausschusses am 24.03.2015
Der Technische und Umweltausschuss genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 24.03.2015.
Zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 ist Herr Paul Brühl von der Polizeidirektion Konstanz anwesend. Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden die beiden Tagesordnungspunkte vorge-zogen.

7. Parksituation in Hilzingen – Ordnung des Parkverkehrs in der Schnitzengasse und in der Weiterdinger Straße
In der Schnitzengasse und der Weiterdinger Straße herrscht eine angespannte Parksituation. Viele Anwohner parken ihre Fahrzeuge so auf der Straße, dass ein zügiges Durchkommen – insbesondere für größere Fahrzeuge – nicht mehr möglich ist. Vor der Sitzung hat eine Ortsbegehung der Schnitzengasse und der Weiterdinger Straße stattgefunden, an der gemeinsam mit Herrn Brühl mögliche Parkflächen festgelegt wurden.
Herr Brühl erläutert, dass in der Schnitzengasse und der Weiterdinger Straße derzeit die allgemeinen Regelungen der Straßenverkehrsordnung gelten, da vor Ort keine speziellen Regelungen getroffen wurden. Um die Parksituation zu regeln, schlägt er folgendes drei-stufige Verfahren vor, mit dem er bisher gute Erfahrungen gemacht hat:
In einem ersten Schritt werden für ein halbes Jahr testweise mit grauer Farbe die Eck-punkte für Parkflächen (nicht für einzelne Parkplätze) auf der Straße markiert. Wenn die vorgegebenen Parkflächen von den Anwohnern angenommen werden, können sie in ei-nem zweiten Schritt weiß auf der Straße markiert werden. Diese Parkflächen sind für die Anwohner noch nicht verbindlich. Sollte dies nicht funktionieren, kann in einem dritten Schritt eine Parkverbotszone eingerichtet werden, in der nur noch das Parken in den ge-kennzeichneten Flächen erlaubt ist. Eine Parkverbotszone einzurichten, ist jedoch mit einem hohen Schilderaufwand verbunden.
Der Vorsitzende regt an, dem Vorschlag von Herrn Brühl zu folgen und Parkflächen an den bei der Ortsbegehung festgelegten Flächen einzuzeichnen. Er findet eine Tempore-duktion auf der Straße durch wechselndes Parken gut. Er ist sich des Weiteren bewusst, dass zwischen langsamem Fahren (wegen der Kinder) und der Möglichkeit des schnellen Durchfahrens (für die Landwirte) ein Zielkonflikt besteht.
Bei einer Enthaltung fasst der Gemeinderat die folgenden
Beschlüsse:
1. An den bei der Ortsbegehung festgelegten Stellen werden Parkflächen eingezeichnet (siehe Anlage).
2. Dabei wird nach dem von Herrn Brühl vorgeschlagenen Verfahren vorgegangen.

8. Verkehrsbelastung der Breitestraße – Beratung über mögliche Abhilfemaßnahmen
Der wesentliche Sachverhalt zu diesem Tagesordnungspunkt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage.
Der Vorsitzende bezeichnet die derzeitige Situation in der Breitestraße als atypisch. Aus der Mitte des Gremiums kommt der Vorschlag, in diesem Falle nichts zu unternehmen und die Parksituation sich selber regeln zu lassen. Darauf wird die Frage gestellt, ob sich die Einwohner bei fehlender Durchgängigkeit beim Ordnungsamt melden können. Darauf wird verwaltungsseitig geantwortet, dass falsches (im Sinne von „verkehrsbehindernd“) Parken eine Ordnungswidrigkeit sei, die einen Strafzettel zur Folge habe. Bei Gefahr im Verzug sei es auch möglich, Fahrzeuge abzuschleppen.
Aus der Mitte des Gremiums kommt die Bitte, im Gemeindeblatt auf die Parkregeln hin-zuweisen. Der Vorsitzende sichert zu, dass dies – auch für andere Straßen – aufgenom-men werde.
Im Anschluss an die Diskussion fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Parksituation in der Breitestraße wird so belassen wie sie ist.

3. Beschlussfassung über einen Bauantrag im vereinfachten Verfahren
Neubau einer überdachten Zugangstreppe zum Obergeschoss sowie Nutzung des Gebäudes als Zweifamilienhaus, An der Steige 11, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und begibt sich in den Zu-schauerraum.
Der wesentliche Sachverhalt zu dem Bauantrag ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes, welche nochmals anhand von Schaubildern erläutert wird.
Der Vorsitzende erklärt, dass er froh ist, wenn innerorts Wohnraum geschaffen wird. Aus der Mitte des Gremiums kommt die Frage auf, ob 2 Parkplätze nachgewiesen werden. Es wird vorgeschlagen, dies zur Auflage zu machen.
Bei der folgenden Abstimmung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Antrag wird unter der Auflage, dass 2 Parkplätze nachgewiesen werden, zugestimmt.

4. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt zu den einzelnen Punkten ergibt sich aus der den Aus-schussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes, welche nochmals anhand von Schaubildern erläutert wird.
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude, Schlatt a. R., Barzheimer Str. 5, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauantrags durch die Verwaltung fasst das Gremium ein-stimmig den folgenden
Beschluss:
Der Bauantrag wird angenommen.
b) Erweiterung einer Werkstatt, Forsterbahnried 7b, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und begibt sich in den Zuschauerraum.
Nach der Vorstellung des Bauantrags durch die Verwaltung fasst das Gremium ein-stimmig den folgenden
Beschluss:
Der Bauantrag wird angenommen.
c) Errichtung eines Wintergartens auf der vorhandenen Garagen-Terrasse, Hombollstr. 20, 78247 Hilzingen
Verwaltungsseitig wird angemerkt, dass ein Nachbar Einwendungen gegen das Vor-haben vorgebracht hat. Aus dem Gremium kommen mehrere Wortmeldungen dahingehend, dass der Wintergarten auch noch groß genug sei, wenn die Baugrenze eingehalten werde. Die Baugrenze habe man damals nicht ohne Grund so festgelegt. Allenfalls könne man bei Schaffung neuen Wohnraumes über eine Ausnahme nachdenken, was hier aber nicht der Fall sei.
Einstimmig fasst das Gremium den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird unter der Auflage zugestimmt, dass die Baugrenze ein-gehalten wird.
c) Neubau eines Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohneinheiten und 3 Garagen, Auf Bühl 7c, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und begibt sich in den Zuschauerraum.
Nach der Vorstellung des Bauantrags durch die Verwaltung fasst das Gremium ein-stimmig den folgenden
Beschluss:
Der Bauantrag wird angenommen.

5. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
Der wesentliche Sachverhalt zu den einzelnen Punkten ergibt sich aus der den Aus-schussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bau-amtes, welche nochmals anhand von Schaubildern erläutert wird.
a) Neubau Einfamilienhaus mit Garage auf dem Außerhalb des Baufensters befindlichen Grundstückbereiches, Weiterdinger Str. 14, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Andreas Wieser erklärt sich für befangen und begibt sich in den Zuschauerraum.
Nach der Vorstellung des Bauantrags durch die Verwaltung fasst das Gremium ein-stimmig den folgenden
Beschluss:
Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.
b) Umnutzung des bestehenden Garagengebäudes zu Wohnzwecken inkl. Erweiterung, Hohenkrähenstr. 2, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung der Bauvoranfrage durch die Verwaltung entsteht eine kurze Diskussion im Gremium. Der Vorsitzende hält das Vorhaben für eine kreative und vernünftige Lösung, um neuen Wohnraum zu schaffen. Aus der Mitte des Gremiums werden Bedenken laut, dass die Lösung problematische Nachahmereffekte mit sich bringen könnte. Es wird vorgeschlagen, den Hauseigentümern anzuraten, lieber über eine sinnvolle Erweiterung des vorhandenen Wohnhauses nachzudenken.
Mit 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung fasst das Gremium den folgenden
Beschluss:
Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.

6. Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen von verfahrensfreien Vorhaben
Der wesentliche Sachverhalt zu den einzelnen Punkten ergibt sich aus der den Aus-schussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes, welche nochmals anhand von Schaubildern erläutert wird.
a) Errichtung eines Carports, Roseneggstr. 4a, 78247 Hilzingen
Nach Begutachtung zweier, mithilfe von Simulationen vorgestellten Carportvarianten und anschließender Diskussion fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird in beiden Varianten unter den folgenden Bedingungen zugestimmt:
- Ein Mindestabstand von 50 cm zum Grundstück der Straße muss eingehalten werden.
- Am Carport dürfen auf der dem Nachbargrundstück zugewandten Seite keine Seitenwände angebracht werden.
- Es müssen auf dem Grundstück zwei Stellplätze nachgewiesen werden.
b) Errichtung eines Blockbohlenhaues (Gartenhaus), Twielfeld 3f, 78257 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch die Verwaltung entsteht eine Diskussion über die Notwendigkeit des Gartenhauses. Auf der einen Seite wird die Meinung vertreten, dass die Dichtheit der Bebauung nicht ausufern soll. Auf der anderen Seite wird angemerkt, dass in einem Garten auch ein Gartenhaus stehen darf.
Auch die Größe eines Gartenhauses wird diskutiert. Man kommt zu dem Ergebnis, dass ein kleineres Gartenhaus mit beispielsweise 2 m ? 2 m zu klein wäre, eines mit 3,0 m ? 2,5 m in Ordnung ist.
Mit 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung fasst das Gremium den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die Grundfläche des Blockbohlenhauses darf 3,0 m ? 2,5 m nicht überschreiten.
c) Errichtung eines Gerätehauses/Holzschopfes, Riedheim, Hofwieser Str. 31, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch die Verwaltung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird unter der Auflage, dass das aktuelle Sichtdreieck einge-halten wird, zugestimmt.

9. Einrichtung eines Bürgerbüros – Vorstellung der Planung inkl. Kostenberechnung und Terminplan
Der Vorsitzende begrüßt den Architekten Rainer Oßwald, der am Tisch der Verwaltung Platz nimmt.
Der Vorsitzende äußert zunächst seine Verwunderung über die intensive Diskussion in der letzten Gemeinderatssitzung am 14. April 2015 über die Zugänglichkeit des geplanten Bürgerbüros. Der Haupteingang des Rathauses und der Eingang zum Bürgerbüro seien unterschiedlich. Ein Großteil der täglichen Besucher des Rathauses komme in Zukunft in das Bürgerbüro aufgrund dessen „Allzuständigkeit“. Solange das (restliche) Rathaus geöffnet habe, bleibe die Tür zwischen Rathaus und Bürgerbüro geöffnet.
Das Bürgerbüro solle nach der Vorstellung des Vorsitzenden der Prototyp für den Rest des Rathauses in Zukunft sein. Er stelle sich die Zukunft des Rathauses hell, offen und modular vor. Das Bürgerbüro sei der Startschuss für „Hilzingen 2030“.
Herr Oßwald stellt die überarbeiteten Planentwürfe für das Bürgerbüro vor. Dazu zeigt er auch 3D-Ansichten.
Im Anschluss werden die Entwürfe im Gremium diskutiert:
• Aus der Mitte des Gremiums wird die Frage gestellt, was die Gemeindekasse mit dem Bürgerzentrum zu tun habe und ob man die Gemeindekasse nicht mit der Bürgerbüroleitung tauschen könne. Außerdem wird angeregt, die momentan bestehende Wand zwischen Gemeindekasse und Bürgerbüroleitung zu erhalten, um Kosten zu sparen. Verwaltungsseitig wird geantwortet, dass die Gemeindekasse und die Kämmerei organisatorisch zusammengehören. Die Arbeitsabläufe wären massiv gestört, wenn man die Gemeindekasse verlegen würde.
• Ein Ausschussmitglied stellt die Frage, ob es sich bei dem Bürgerbüro nicht um ein teures Provisorium handele. Ein anderes Ausschussmitglied bemängelt, dass ein Gesamtkonzept für das Rathaus fehle. Darauf wird aus der Mitte des Gremiums erwidert, dass das Bürgerbüro für sich abgeschlossen und unabhängig vom Konzept der übrigen Organisation sei. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass es für das Bürgerbüro im Rathaus – unabhängig von der restlichen Organisation –  keinen anderen vernünftigen Platz gebe.
Der Vorsitzende erklärt, dass der Entwurf Variante 2b von der Verwaltung favorisiert wird. Der Vorschlag, die Wand zwischen Gemeindekasse und der Leitung des Bürgerbüros stehen zu lassen, wird aufgegriffen. Einstimmig fasst das Gremium den folgenden
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerbüro soll nach der Planungsvariante 2b gebaut werden. Die beste-hende Wand zwischen der Gemeindekasse und der Leitung des Bürgerbüros soll erhalten bleiben.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Oßwald, der sich wieder in den Zuschauerbereich begibt.

10. Kompensationsmaßnahme für das Ökokonto. Hier: Umgestaltung der Grünflä-che/Ausgleichsfläche an der Straße „Breiter Wasmen“, Gewerbegebiet „Breiter Wasmen“ in Hilzingen
Der Vorsitzende begrüßt Frau Beate Schirmer, die mit einer Präsentation vorstellt, wie die Grünfläche/Ausgleichsfläche an der Straße „Breiter Wasmen“ umgestaltet werden soll. Sie stellt dar, mit welchen Kosten die Maßnahme verbunden ist. Insgesamt entstehen Kosten in Höhe von 20.000 € für:
• Abschälen der Grasnarbe einschließlich Abfuhr
• Geländeplanie einschließlich Abfuhr überschüssigen Materials
• Pflügen, Kreiselegge und Anwalzen
• Ansaat mit autochthonem Saatgut
• Bepflanzung punktuell mit Gehölzen und Stauden
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Der Sperrvermerk (HHSt. 3600.5100) wird aufgehoben.

11. Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Hilzingen und 4. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Verwaltungsseitig werden die wesentlichen Punkte der eingegangenen Stellungnah-men vorgetragen und die dazugehörigen Beschlussvorschläge vorgestellt. Die De-tails ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2 zur Sitzungsvorlage.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und ge-geneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerä-tehaus“ und der 4. Änderung/Fortschreitung des Flächennutzungsplanes abge-gebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung (Anlage 1 und 2) berücksichtigt.
b) Billigung des Planentwurfs
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus“ sowie der 4. Ände-rung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung in der Fassung vom 28. April 2015 gebilligt.
c) Auslegungsbeschluss
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus“ sowie der 4. Ände-rung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Die nach § 4 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

12. Bebauungsplan „Kriechwies – Hinter Hofen“, Gemarkung Hilzingen, 1. Änderung der Bebauungsplanerweiterung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB Vorstellung des Planentwurfs, Beratung und Zustimmung
Verwaltungsseitig wird der Planentwurf vorgestellt und erläutert. Die Details ergeben sich aus der Sitzungsvorlage.
Aus der Mitte des Gremiums werden folgende Änderungen vorgeschlagen:
• In der Bebauungsplanbegründung wird unter Punkt B (Ziele und Zwecke der Planänderung) das Wort „Wohnnutzung“ durch das Wort „Mischnutzung“ ersetzt.
• In der Bebauungsplanbegründung wird unter Punkt C (Änderung im vereinfach-ten Verfahren) eingefügt, dass die Bebauungsplanänderung dem öffentlichen Interesse, einen Puffer zwischen Wohngebiet und Gewerbegebiet zu schaffen, dient.
• In den Bebauungsvorschriften werden unter Punkt B, Unterpunkt 2 (Art der Nutzung) Vergnügungsstätte von der möglichen Nutzung ausgeschlossen.
Das Gremium fasst einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Entwurf der 1. Änderung der Bebauungsplanerweiterung „Kriechwies – Hinter Hofen“ mit Begründung in der Fassung vom 28.04.2015 wird – mit den in der Sitzung vorgeschlagenen Änderungen – zugestimmt.
Der Entwurf der 1. Änderung zur Bebauungsplanerweiterung „Kriechwies – Hin-ter Hofen“ wird nach § 13 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Den beteiligten Behörden wird während dieser Zeit ebenfalls die Möglichkeit ge-geben, Stellung zu nehmen.

13. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe: Endausbau Baugebiet Homboll III in Hilzin-gen, Straßenbauarbeiten
Verwaltungsseitig wird vorgetragen, dass für den Endausbau der Straße im Baugebiet Homboll III 6 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden. Hiervon haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben. Das günstigste Angebot hat die Firma Ziegler GmbH aus Stockach abgegeben. Die Firma Ziegler bietet den Endausbau für 41.737,87 € (brutto) an.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten für den Straßenendausbau im Baugebiet Homboll III in Hilzingen werden an die Firma Ziegler Straßenbau GmbH, Höllstr. 3, 78333 Stockach zum Gesamtpreis von 41.737,87 € (brutto) vergeben.
Des Weiteren wird von der Verwaltung vorgetragen, dass der im Bebauungsplan Homboll III festgelegte Fußweg, der vom Wendehammer aus nach Süden in Richtung Oberstraße führt, nach dem derzeitigen Stand der Planung an der Bebauungsplangrenze „im Nichts“ endet. Daher wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, diesen Fußweg bis zur Oberstraße weiterzuziehen.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig die folgenden
Beschlüsse:
- Der Fußweg von der Oberstraße zum Neubaugebiet Homboll III soll ausgebaut werden.
- Mit dem Ausbau soll begonnen werden, falls die Firma Ziegler diesen zum Einheitspreis anbietet.

14. Bekanntgaben der Verwaltung
• Die Fahrbahndecke der K 6141 nach Schlatt (von Anschluss B 314 bis Ortseingang) wird erneuert. Für den Verkehr wird eine örtliche Umleitung mit entsprechender Beschilderung eingerichtet.
• Bei Binningen muss an der B 314 der Durchlass des Biberbachs saniert werden. Die Maßnahme wird im Zeitraum von Juli bis Oktober durchgeführt. Eine Vollsperrung der Straße wird es nicht geben.
• Der Vorsitzende weist auf den Rückkehrappell der Patenkompanie vor dem Rathaus am folgenden Tag hin.
• Vom 17. bis 19. Mai findet eine Oldtimerfahrt der Hegau-Kommunen zu den Partnerstädten in Italien statt.

15. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
• Es wird die Frage gestellt, was Verkehrsspiegel im rechtlichen Sinne sind. Verwal-tungsseitig wird darauf geantwortet, dass Verkehrsspiegel keine Verkehrszeichen sind. Genaueres werde noch nachgeprüft.
• Ein Ausschussmitglied möchte wissen, was das Ergebnis des Probestaus im Binninger Ried war. Der Vorsitzende antwortet, dass der Probestau funktioniert habe. Frau Bublitz von der Heinz-Sielmann-Stiftung möchte den alten See wieder aufstauen. Die Verwaltung kundet ihrerseits aus, welche eigenen Maßnahmen ergriffen werden könnten.
• Es wird danach gefragt, wo das Geschwindigkeitsmessgerät der Gemeinde derzeit im Einsatz sei. Da wegen der Umleitung des Verkehrs durch Hilzingen im Zuge des Baus des Kreisverkehrs B 314 / K 6143 viel Verkehr in der Riedheimer Straße sei, mache es Sinn, das Gerät dort aufzustellen. Verwaltungsseitig wird geantwortet, dass das Gerät derzeit in Schlatt im Einsatz sei. Man werde es umgehend in die Riedheimer Straße verlegen.
Auf die Frage, weshalb das Gerät nicht dauerhaft im Einsatz sei, antwortet die Ver-waltung, dass es immer erst auf Anfrage aus den Ortschaften eingesetzt werde. Da das Gerät akkubetrieben sei, sei der Wartungsaufwand für den Bauhof sehr hoch, denn regelmäßig müsse der Akku ausgetauscht werden. Nach der daraufhin entste-henden Diskussion gelangt man zu dem Ergebnis, dass zukünftig angeschaffte Ge-schwindigkeitsmessgeräte solarbetrieben sein sollten.

16. Fragemöglichkeit für Einwohner
Ein Einwohner bestätigt, dass der für das Bürgerzentrum angedachte Parkettboden sei-ner Erfahrung nach sehr stabil ist.

Vorgelegt am 23. Juni 2015

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Christian Denzel (Schriftführer)
gez. Martin Schneble (Ausschussmitglied)
gez. Heinrich Mohr (Ausschussmitglied)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)

ANLAGE
Standorte für Parkflächen in der Schnitzengasse und der Weiterdinger Straße