Anmeldung

Sitzung des Technischen und Umweltausschusses

Dienstag, 23. Juni 2015, 19:00 Uhr
Rathaus Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 19.05.2015

3.  Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 28.04.2015

4. Beschlussfassung über einen Bauantrag im vereinfachten Verfahren
a) 1. Umbau des bestehenden Bauernhauses und Nutzungsänderung des Ökonomieteils zu Wohn- u. Praxisräumen
2. Neubau eines Nebengebäudes für Fahrzeuge und Geräte
3. Rückbau bestehender Anbauten, Nebengebäude und Überdachung, Binningen, Engelweg 5, 78247 Hilzingen

5. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Neubau von 2 Einfamilienhäusern, Weiterdingen, Welschinger Str. 3 u. 3b, 78247 Hilzingen
b) Sanierung eines Mehrfamilienhauses, Abbruch einer Scheune, Neubau einer Doppelgarage, Duchtlinger Str. 8, 78247 Hilzingen
c) Errichtung einer Schleppdachhalle, Am Riederbach 1, 78247 Hilzingen
d) Nachtrag zur Baugenehmigung: Erweiterung der bestehenden Fertigungshalle ohne Betreiberwohnung, Breiter Wasmen 5, 78247 Hilzingen

6. Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen von verfahrensfreien Vorhaben
a) Errichtung eines Gartenhauses,  Hohenhöwenstr. 9, 78247 Hilzingen

7. Feuerwehrhaus Duchtlingen/ Feuerwehrhaus Schlatt a.R.
- Aktueller Sachstand
- Beratung über die weitere Vorgehensweise

8. Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
a) Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße, Ortsteil Binningen – Ortsteil Weiterdingen, 2. BA -  Straßenbauarbeiten
b) Erneuerung der Überlaufleitung vom Hochbehälter „Stubenkreuz“ bis zum Biberbach in Binningen -  Erd- u. Rohrverlegearbeiten
c) Kanalreinigung u. Kanalinspektion mit der TV- Kamera in Twielfeld und Teilstrecken Sammler Riedheim
d) Tiefbrunnen „Belzers Eichle“ in Binningen - Austausch bestehender Brunnenschacht -  Rohr-, Elektro- u. Steuerkabelinstallationen

9. Bebauungsplan „Beim Steppbachwiesle“, Gemarkung Hilzingen
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat

10. Gehwegabsenkungen im Kernort Hilzingen
a) Prioritätenliste des Seniorenrates - Erläuterung über die bereits realisierten und der geplanten Baumaßnahmen

11. Bekanntgaben der Verwaltung

12. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

13. Fragemöglichkeit für Einwohner

 

Öffentliche Sitzung Technischer und Umweltausschuss am 23. Juni 2015

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender,
Ausschussmitglieder Andrea Baumann, Holger Graf, Peter Graf, Rainer Guggemos, Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr (ab TOP 5c), Martin Schneble, Alfons Zipperer,
Gemeinderätin Ulrike Maus,
Ortsvorsteher Stefan Jäckle, Walter Mayer, Egon Schmieder,
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher,
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder,
Verwaltungsangestellte Günther Feucht, Petra Fritsch,
Verwaltungsangestellter Christian Denzel als Schriftführer

Abwesend:  
Andreas Wieser (entschuldigt)

Beginn:    20.00 Uhr                Presse:    0
Ende:    22.47 Uhr                 Zuhörer:    14

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Einwendungen zur Tagesordnung werden von Seiten des Ausschusses nicht erhoben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Seitens der Einwohner werden keine Fragen gestellt.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 19.05.2015
Der Technische und Umweltausschuss genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 19.05.2015.

3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 28.04.2015
Der Technische und Umweltausschuss genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 28.04.2015.

4. Beschlussfassung über einen Bauantrag im vereinfachten Verfahren
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes, welche nochmals anhand von Schaubildern erläutert wird.
Eines der Ausschussmitglieder freut sich über das Bauvorhaben; es sei ein Gewinn und die Verschandlungen kämen weg. Der Vorsitzende erklärt, dass der Ortschaftsrat dem Vorhaben positiv gegenüberstehe.
Das Gremium fasst daraufhin einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauantrag wird zugestimmt.

5. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt zu den einzelnen Punkten ergibt sich aus der den Aus-schussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes, welche nochmals anhand von Schaubildern erläutert wird.
a) Neubau von 2 Einfamilienhäusern, Weiterdingen, Welschinger Str. 3 u. 3b, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt das Baugesuch vor. Ein Ausschussmitglied ist der Meinung, dass eine Zufahrt zum Grundstück über die Ortsverbindungsstraße L 190 sinnvoller wäre als über den Mühlweg im Norden des Grundstücks. Ortsvorsteher Schmieder sagt dazu, dass auch der Ortschaftsrat eine Zufahrt über die L 190 sinnvoller fände, dem Bauantrag aber zugestimmt habe. Ein Ausschussmitglied bemerkt, dass das Landratsamt schon sagen werde, ob das Vorhaben so möglich sei.
Daraufhin fasst das Gremium mit 7 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
b) Sanierung eines Mehrfamilienhauses, Abbruch einer Scheune, Neubau einer Doppelgarage, Duchtlinger Str. 8, 78247 Hilzingen
Das Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und begibt sich unter die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt den Bauantrag vor.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
c) Errichtung einer Schleppdachhalle, Am Riederbach 1, 78247 Hilzingen
Das Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und begibt sich unter die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt den Bauantrag vor. Es handelt sich um ein Vorhaben des Bauhofs der Gemeinde Hilzingen.
Es wird über das verwendete Rastermaß diskutiert und darüber, ob die geplante Halle für die vorgesehenen Zwecke groß genug ist. Die Verwaltung äußert sich dazu dahingehend, dass die Bauhofleitung selbst am besten wisse, was benötigt werde. Man werde die Bauhofleitung aber auf die Bedenken des Gremiums hinweisen.
Im Anschluss an die Diskussion fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauantrag wird – unter dem Vorbehalt, dass das Bauvorhaben für die Zwecke des Bauhofs sinnvoll ist – zugestimmt.
d) Nachtrag zur Baugenehmigung: Erweiterung der bestehenden Fertigungshalle ohne Betreiberwohnung, Breiter Wasmen 5, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende stellt den Bauantrag vor. Einem Ausschussmitglied fällt auf, dass der Antragsteller nicht mit dem Betreiber des Unternehmens auf dem betreffenden Grundstück identisch ist. Der Vorsitzende erläutert, dass der Antragsteller ein Investor sei, der das Unternehmen aufgekauft habe. Eine Frage aus dem Gremium, ob mit dem Bauvorhaben die Betriebsleiterwohnung hinfällig sei, bejaht der Vorsitzede, was vom Fragenden wiederum positiv aufgenommen wird.
Das Gremium fasst daraufhin einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauantrag wird zugestimmt.

6. Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen von verfahrensfreien Vorhaben
a) Errichtung eines Gartenhauses, Hohenhöwenstr. 9, 78247 Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes, welche nochmals anhand von Schaubildern erläutert wird.
Das Gremium fasst ohne weitere Aussprache einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauantrag wird zugestimmt.

7. Feuerwehrhaus Duchtlingen / Feuerwehrhaus Schlatt a. R. – Aktueller Sachstand und Beratung über die weitere Vorgehensweise
Der Vorsitzende erläutert für die anwesenden Zuhörer detailliert die Chronologie und den aktuellen Stand anhand der Sitzungsvorlage.
Im Anschluss entsteht eine lebhafte Diskussion, in der sich das Gremium deutlich in zwei Lager teilt. Der eine Teil der Ausschussmitglieder, darunter auch der Vorsitzende, unterstützt den Vorschlag, auf die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans zu warten. Der andere Teil möchte sofort Maßnahmen anhand des aktuellen Bedarfsplans beschließen.
Diejenigen, die auf eine Fortschreibung warten wollen, bringen folgende Argumente vor:
• Der Feuerwehrbedarfsplan wird nächstes Jahr fortgeschrieben. Man weiß heute noch nicht, welche Fahrzeuge dann benötigt werden. Der Platzbedarf hängt auch stark von den Fahrzeugen ab.
• Die Fortschreibung kann nächstes Jahr zügig erfolgen, wenn man dasselbe Büro beauftragt, das den aktuellen Feuerwehrbedarfsplan erarbeitet hat und deswe¬gen mit der Situation vor Ort bereits vertraut ist.
• Für die Feuerwehrhäuser gibt es eine neue DIN, die zu berücksichtigen ist.
• Es gibt erst seit Kurzem eine neue Kreisbrandmeisterin. Diese kennt laut Vorsitzendem den aktuellen Feuerwehrbedarfsplan noch nicht in- und auswendig, möchte aber auf jeden Fall, dass etwas Sinnvolles und Zukunftsfähiges gemacht wird.
Von den Befürwortern einer sofortigen Maßnahme werden folgende Argumente vorgebracht:
• Eine Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans wird zu keinem anderen als dem jetzigen Ergebnis kommen.
• Die Feuerwehr ist ein bedeutender Bestandteil des kulturellen Lebens einer Dorfgemeinschaft. Eine intakte Feuerwehr ist deshalb auch in einem kleinen Ortsteil zu erhalten. Eine Feuerwehr ohne Feuerwehrhaus wird nicht lange funktionieren, wie man am Beispiel Barzheim gesehen hat.
• Den Duchtlingern hat man versprochen, erst abzuwarten, wie sich die Situation mit der Schule entwickelt, und dann zu handeln – also jetzt.
• Bei den Feuerwehren in Schlatt und Duchtlingen kann man mit wenig Geld schon viel erreichen.
• Was gemacht wird, wird ganz unabhängig von einem alten oder neuen Feuer-wehrbedarfsplan eine politische Entscheidung bleiben.
• Das Warten auf einen neuen Feuerwehrbedarfsplan dient nur zum Zeitschinden, damit man am Ende gar nichts machen muss.
Den Ausschussmitgliedern, die Sorgen haben, dass die Feuerwehren in Duchtlingen und Schlatt aufgelöst werden, entgegnet der Vorsitzende, dass niemand so etwas im Sinn habe. Er versichert, dass die Feuerwehrhäuser absolut notwendig seien. Auch er sei der Ansicht, dass die Feuerwehren neben ihrer eigentlichen Aufgabe als Verein den Ortsteilen dienen, weshalb sie zu erhalten und zu unterstützen seien.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass mit der Thaynger Feuerwehr Gespräche laufen. Es werde über eine Kooperation nachgedacht, damit Einsatzzeiten im Einsatzbereich 3 eingehalten werden könnten. Ein Ausschussmitglied legt großen Wert auf die Feststellung, dass Defizite bei der Schlatter Feuerwehr nur tagsüber an Arbeitstagen bestünden. Ein anderes Ausschussmitglied gibt zu bedenken, dass Thayngen zur Schweiz gehöre  und möchte wissen, ob die Thaynger den Einsatzbereich 3 deswegen überhaupt übernehmen können. Der Vorsitzende antwortet, dass die Prüfung derzeit laufe.
Am Ende der Diskussion wird der Antrag, den aktuellen Feuerwehrbedarfsplan jetzt umzusetzen, mit 3 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Mit 6 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung fasst das Gremium daraufhin den folgenden
Beschluss:
Mit Maßnahmen an den Feuerwehrhäusern in Duchtlingen und Schlatt wird gewartet bis der Feuerwehrbedarfsplan fortgeschrieben ist. Die Fortschreibung soll im Jahr 2016 zügig erfolgen.

8. Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
Die Verwaltung erläutert jeweils kurz die einzelnen Arbeiten, die vergeben werden sol-len, und stellt die Angebote anhand der Sitzungs- bzw. Tischvorlagen vor.
a) Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Ortsteil Binningen – Ortsteil Weiterdin-gen, 2. BA – Straßenbauarbeiten
Das günstigste Angebot kam von der Firma Schleith GmbH, Mühleweg 5, 78256 Steißlingen, für 80.759,81 Euro (brutto). Da im Haushaltsplan für die betreffende Straßensanierung 100.000 Euro angesetzt sind, schlägt die Verwaltung vor, den Rahmen voll auszuschöpfen. So ließen sich statt 500 m dann 600 m sanieren. Es gäbe danach nur noch zwei weitere Bauabschnitte. Die Ausführung der Arbeiten findet in der Zeit vom 24.08.2015 bis 02.10.2015 statt.
Das Gremium fasst einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Schleith GmbH aus Steißlingen zum Gesamtpreis von 80.759,81 Euro vergeben. Es sollen 100 m mehr saniert werden, um den Haushaltsansatz in Höhe von 100.000 Euro voll auszuschöpfen.
b) Erneuerung der Überlaufleitung vom Hochbehälter „Stubenkreuz“ bis zum Biberbach in Binningen – Erd- und Rohrverlegearbeiten
Das günstigste Angebot stammt von der Maier Bau GmbH, Hoch- und Tiefbau, Mühleweg 13, 79802 Dettighofen-Baltesweil, für 27.958,72 Euro (brutto). Die Ausgabe ist vom Haushaltsplan Ansatz gedeckt.
Die Maßnahme wird im Zeitraum vom 28.09.2015 bis 23.10.2015 durchgeführt. Ein Ausschussmitglied möchte wissen, weshalb das Spülbohrverfahren angewendet wird. Verwaltungsseitig wird geantwortet, dass dieses Verfahren günstig sei, schneller fertig sei und keinen Flurschaden verursache.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Erneuerungsarbeiten werden an die Maier Bau GmbH aus Dettighofen-Baltesweil zum Gesamtpreis von 27.958,72 Euro (brutto) vergeben.
c) Kanalreinigung und Kanalinspektion mit der TV-Kamera in Twielfeld und Teilstrecken Sammler Riedheim
Das günstigste Angebot stammt von der Firma R. Haiß, Kanalinspektion, Haupt-str. 5, 88634 Aftholderberg für 16.124,50 Euro (brutto). Die Angebote der 3 Mitbewerber sind etwa doppelt so teuer. Ein Ausschussmitglied wundert sich über die deutliche Preisdifferenz und befürchtet eine schlechte Qualität des günstigsten Anbieters. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde bereits gute Erfahrungen mit der günstigen Firma gemacht habe.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Firma R. Haiß aus Aftholderberg zum Gesamtpreis von 16.124,50 Euro (brutto) vergeben.
d) Tiefbrunnen „Belzers Eichle“ in Binningen, Austausch bestehender Brunnenschacht – Rohr-, Elektro- und Steuerkabelinstallationen
Günstigster Anbieter ist die Hydro Elektrik GmbH, Angelestr. 48/50, 88214 Ravensburg, mit 97.772,45 Euro (brutto).
Nach der Vorstellung der Arbeiten stellt ein Ausschussmitglied technische Detailfragen, die verwaltungsseitig beantwortet werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Erdarbeiten vom eigenen Bauhof ausgeführt werden. Ein Ausschussmitglied bittet die Verwaltung, zu überprüfen, ob ein Externer die Erdarbeiten billiger machen kann. Die Verwaltung sagt eine solche Prüfung zu. Ein anderes Ausschussmitglied spricht sich dafür aus, die Erdarbeiten auf jeden Fall vom Bauhof erledigen zu lassen.
Baubeginn ist ab 1. September 2015 bis Ende September 2015.
Mit einer Enthaltung fasst das Gremium daraufhin den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Hydro Elektrik GmbH in Ravensburg zum Gesamtpreis von 97.772,45 Euro (brutto) vergeben.

9. Bebauungsplan „Beim Steppbachwiesle“, Gemarkung Hilzingen
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Beate Schirmer vom Büro Freiraumplanung Schirmer, die am Tisch der Verwaltung Platz nimmt.
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Frau Schirmer geht auf die Stellungnahmen des Landratsamtes Konstanz, Sachbereich Naturschutz ein. Das Landratsamt bemängelt Abweichungen bei der Bewertung der Ausgleichshöhen der jeweiligen Kompensationsmaßnahmen; es bestünde ein überschlägiges Defizit von 10.000 Ökopunkten. Frau Schirmer präsentiert ihre Rechnung und gelangt zu einem Defizit von 2.000 Ökopunkten. Dieses Defizit ist laut Frau Schirmer für die Gemeinde Hilzingen allerdings unbeachtlich.
Frau Schirmer erläutert des Weiteren die Maßnahmen zum Artenschutz. Im Bereich des Bebauungsplans „Beim Steppbachwiesle“ hat ein Feldlerchenmännchen sein Revier. Auf dem Grundstück Flst. Nr. 14435, Gemarkung Hilzingen, wird als CEF-Maßnahme für die Feldlerche ein Feldlerchenfenster angelegt.
Der Bauamtsleiter erläutert anhand eines Planes die wesentlichen Forderungen aus der wasserrechtlichen Genehmigung, die seit 08.05.2015 vorliegt. Er erklärt, welche Maßnahmen die Gemeinde für den Hochwasserschutz ergreift.
Im Übrigen wird verwaltungsseitig auf die den Ausschussmitgliedern zugestellte Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen mit den jeweiligen Beschlussvorschlägen verwiesen. Seitens des Gremiums bestehen dazu keine weiteren Fragen.
Einstimmig fasst das Gremium des folgenden
Empfehlungsbeschluss:
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegen-einander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
b) Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat
Die Verwaltung schlägt vor, am Bebauungsplan noch Änderungen vorzunehmen. Eine Übersicht über die Änderungen liegt den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor. Die Verwaltung erläutert ausführlich anhand des Bebauungsplanentwurfs die einzelnen Änderungen:
1. Der Planer habe noch bemerkt, dass es aufgrund des Höhenprofils im Plangebiet bei den aktuellen Erdgeschossfußbodenhöhen (EFH) Probleme mit dem Hochwasserschutz geben könnte. Deshalb müssten die EFH in einigen Bereichen angepasst werden. Die Änderungen liegen im Bereich zwischen 25 cm und 50 cm nach oben oder nach unten.
2. Wegen erheblicher Aufwendungen für den ausreichenden Querschnitt der Que-rungen des Steppbachs sollte auf die Fußwegverbindung unterhalb des Grundstücks Nr. 15. verzichtet werden. Gleiches gelte für die Fußwegverbindung vom Spielplatz nach Norden zur dortigen Anbindung an das Baugebiet „Breite III“.
3. In der Grünfläche unterhalb des Grundstücks Nr. 15 werde ein Standort für eine Trafostation ausgewiesen mit Planzeichen Elektrizität.
4. Es könne sein, dass in den Bereichen WA1 eine Tiefgarage als Vollgeschoss zu werten sei. Dies habe zur Folge, dass bei derzeitigem Planungsstand über der Tiefgarage nur noch ein weiteres Vollgeschoss zulässig sei. Deshalb solle in den Bereichen WA1 eine Tiefgarage ausdrücklich als drittes Vollgeschoss zugelassen werden.
5. Thema Hochwasserschutz: Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Genehmigung des Wasserrechtsgesuchs werde Ziffer 6.1 der Begründung geändert.
6. Thema Abwasserbeseitigung: Aus demselben Grund werde Ziffer 7 der Begründung geändert.
Die Wortmeldungen der Ausschussmitglieder zu den einzelnen Punkten lassen deutlich erkennen, dass das Gremium die Änderungsvorschläge für sinnvoll und notwendig erachtet. Wenn man die Änderungen jetzt nicht einarbeite, müsse man den Bebauungsplan später unter Umständen in einem aufwendigen Änderungsverfahren nachbessern, so die einhellige Meinung im Gremium.
Zu den Änderungsvorschlägen fasst das Gremium daraufhin die folgenden
Beschlüsse:
1. Die EFH-Höhen werden entsprechen des vorliegenden Rechtsplans angepasst. (1 Enthaltung)
2. Die Fußwege entfallen.
(einstimmig)
3. Die Fläche für Versorgungsanlagen wird entsprechend der Darstellung im Rechtsplan mit Stand vom 23.06.2015 angepasst.
(einstimmig)
4. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse wird festgesetzt WA2+3 mit maximal 2 Vollgeschossen, in WA1 mit maximal 2 Vollgeschossen + TG (Tiefgarage als Vollgeschoss). Im Bereich WA1 darf die Tiefgarage aufgrund des Geländever-laufs und der Lage auf Niveau der Riedheimer Straße zusammen mit Keller-, Technik- und Nebenräumen ebenfalls zum Vollgeschoss werden. Aufenthaltsräume sind in diesem 3. Vollgeschoss nicht zulässig.
Ziffer 4 der Begründung wird gemäß dem Beschlussvorschlag der Tischvorlage geändert.
(einstimmig)
5. Ziffer 6.1 der Begründung wird gemäß dem Beschlussvorschlag der Tischvorlage geändert.
(einstimmig)
6. Ziffer 7 der Begründung wird gemäß dem Beschlussvorschlag der Tischvorlage ergänzt. Buchstabe C. – Hinweise der Örtlichen Bauvorschriften wird gemäß dem Beschlussvorschlag der Tischvorlage ergänzt.
(einstimmig)
Die Verwaltung führt aus, dass sie beim Landratsamt bereits angefragt habe, ob die Änderungen eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB notwendig machen. Dies sei nach Einschätzung des Landratsamtes der Fall, weil durch die Änderung der EFH und der zulässigen Zahl der Vollgeschosse die Grundzüge der Planung berührt seien.
Da die Erschließungsarbeiten bereits ausgeschrieben seien, müsse der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 unbedingt den Bebauungsplan als Satzung beschließen und die Arbeiten vergeben, wurde verwaltungsseitig zu Bedenken gegeben. Ansonsten drohten der Gemeinde Schadensersatzklagen der Bewerber. Der Gemeinderat müsse aufgrund des engen Zeitplanes am 21. Juli 2015 deswegen auch die während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen behandeln.
Nach kurzer Beratung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Beim Steppbachwiesle“ wird mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in der Zeit vom 10. Juli 2015 bis 20. Juli 2015 erneut öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Außerdem fasst das Gremium einstimmig die folgenden
Empfehlungsbeschlüsse:
- Der Bebauungsplan „Beim Steppbachwiesle“, Gemarkung Hilzingen, wird in der Fassung vom 21. Juli 2015 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen (mit den heute beschlossenen Änderungen).
- Die zusammen mit dem Bebauungsplan „Beim Steppbachwiesle“, Gemarkung Hilzingen, aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 21. Juli 2015 nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen (mit den heute beschlossenen Änderungen).

10. Gehwegabsenkungen im Kernort Hilzingen – Prioritätenliste des Seniorenrates, Erläuterung über die bereits realisierten und der geplanten Baumaßnahmen
Der Seniorenrat hat der Verwaltung eine Liste vorgelegt mit Stellen in Hilzingen, wo es Gehwegprobleme für Menschen gibt, die mit Rollatoren oder Kinderwagen unterwegs sind bzw. für Kleinkinder mit Fahrrädern.
Die Verwaltung erläutert die Liste anhand eines Straßenplanes des Hilzinger Kernorts. Sie zeigt, in welchen Bereichen bereits in den Jahren 2012, 2013 und 2014 Gehwege abgesenkt wurden und welche Maßnahmen noch für das laufende Jahr geplant sind. Noch in 2015 werden Gehwegabsenkungen in der Bahnhofstraße, Auf Bühl, Hinter Bühl und in der Plörenstraße vorgenommen. Die geplanten Gehwegabsenkungen werden ca. 8.500 Euro kosten.

11. Bekanntgaben der Verwaltung
• Baustellenbericht
o Die Arbeiten am Kreisverkehr an der Kreuzung B 314 / K 6143 werden voraus¬sichtlich am kommenden Freitag, 26. Juni 2015, beendet sein. Der Kreisverkehr wird am darauffolgenden Montag für den Verkehr freigegeben, die Umleitung wird dann aufgehoben. Die Skulptur beim Kreisverkehr wird dann noch umgesetzt.
o Die Straßenbauarbeiten im Gewerbegebiet „Killwies-Bütze“ laufen derzeit.
o Das Denkmalamt hat mittlerweile einen Abriss des Gebäudes in der Hauptstr. 38 gestattet.
• Das Landratsamt hat festgestellt, dass die Werbebeleuchtung, über die der Technische und Umweltausschuss in seiner letzten Sitzung am 12. Mai 2015 entschieden hat, genehmigungsfrei ist.
• Im Baugebiet „Homboll III“ kann der Feinbelag noch nicht eingebracht werden, weil ein Kran die Straße blockiert. Die Arbeiten können im Herbst dieses Jahres erfolgen. Die Arbeiten  für  den fußläufigen Verbindungsweg von der Oberstraße zu „Homboll III“ werden in Kürze ausgeführt.
• Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Kosten für die Straßenbeleuchtung im Bereich der Christlichen Schule in Richtung Sportgelände keine Ausgaben im Haushaltsplan vorgesehen sind. Es entstehen außerplanmäßige Kosten in Höhe von 8.500 Euro. Ohne weitere Aussprache genehmigt der Ausschuss einstimmig diese außerplanmäßigen Kosten.
• Die Parkflächenmarkierungen in der Schnitzengasse werden noch in den kommenden zwei Wochen aufgebracht.

12. Fragemöglichkeit für die Ausschussmitglieder
• Es wird gefragt, was es mit den Markierungen auf sich hat, die in der Dietlishofer Straße auf der Fahrbahn aufgebracht wurden. Verwaltungsseitig wird geantwortet, dass man es nicht wisse, da die Markierungen vom Kreis Konstanz stammen. Ein Aus¬schussmitglied verwundert es, dass die Gemeinde da kein Mitspracherecht hat.
• Ein Ausschussmitglied stellt den Antrag, die strittigen Verkehrsspiegelfälle dem Technischen und Umweltausschuss vorzulegen.
• An die Verwaltung wird die Bitte herangetragen, eine Übersichtskarte über den der-zeitigen Stand der Breitbandversorgung in der Gesamtgemeinde zu erstellen und die aktuelle Rechtslage zu erläutern.
• Mögliches Kiesabbaugebiet „Dellenhau“: Es wird ein Bericht über den Scoping-Termin am 15. Juni 2015 beim Regierungspräsidium Freiburg gewünscht. Der Vorsitzende erklärt, dass er die Forderungen der Gemeinde, die der Gemeinderat in seiner Sitzung am 9. Juni 2015 formuliert hat, eingebracht habe. Die zu erbringenden Gutachten seien sehr umfangreich. Das Verfahren liege in der Hand des Regierungspräsidiums, weshalb die Objektivität der Gutachten nicht in Frage zu stellen sei. Bei dem Scoping-Termin habe sich gezeigt, dass das angrenzende FFH-Gebiet sich als mögliches „Totschlagargument“ gegen einen Kiesabbau herausstellen könnte.
• Es wird gefragt, wann die Bauplatzvergabe im Baugebiet „Beim Steppbachwiesle“ stattfindet. Der Vorsitzende antwortet, dass die Verteilung erst nach der Sommerpause erfolgen könne. Er schlägt vor, die Plätze nach einem Punktesystem zu vergeben. Die Verwaltung habe eine Liste mit allen Bewerbern für das Baugebiet. Ein Ausschussmitglied bemängelt, dass keine zwischenzeitliche Rückmeldung an die Bauplatzinteressenten erfolgt. Die Leute wüssten zum Teil nicht, ob sie noch auf einer Liste stehen. Ein anderes Ausschussmitglied möchte wissen, ob Bauplätze auch an Auswärtige vergeben werden. Der Vorsitzende antwortet, dass die Plätze nur an Einheimische vergeben werden.
• Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass die Verkehrsbelastung in der Mühlenstraße extrem sei, vor allem was größere LKW betreffe. Vor allem gebe es ein Prolem mit einem Haus mit Überhang, an dem bereits mehrmals höhere LKW hängen geblieben seien. Die Verwaltung verspricht, eine geeignete Maßnahme zu ergreifen, um das Problem in den Griff zu bekommen.
• Ein Ausschussmitglied möchte nach den Erfahrungen, die im Zusammenhang mit dem Bau des Kreisverkehrs an der Kreuzung B 314 / K 6134 gemacht wurden, in Zukunft keine Umleitungen mehr durch das Dorf haben. Der Vorsitzende zeigt sich verwundert und weist darauf hin, dass das Gremium genau diese Führung der Umleitung während der Erneuerung des Straßenbelags der B 314 im vergangenen Jahr gelobt hat.
• Der Weiterdinger Ortsvorsteher weist darauf hin, dass ein erhöhter Handlungsbedarf für ein Neubaugebiet in Weiterdingen besteht.

13. Fragemöglichkeit für Einwohner
Es meldet sich Thomas Graf, der auf die gute, vorhandene Struktur in der Duchtlinger Feuerwehr hinweist. Es gebe derzeit 5 Zugführer. Seit Jahrzehnten gebe es in Duchtlingen eine intakte Mannschaft. Die heutige Mannschaft habe sehr viel Potential. Herr Graf merkt an, dass er den Gesamtwehrkommandanten und seine Stellvertreter in der heutigen Ausschuss-Sitzung vermisst. Der Vorsitzende betont, dass er ebenfalls von der Struktur der Duchtlinger Feuerwehr beeindruckt ist.

Vorgelegt am 28. Juli 2015

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Christian Denzel (Schriftführer)
gez. Alfons Zipperer (Ausschussmitglied)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)