Anmeldung

Sitzung des Technischen und Umweltausschusses

Dienstag, 24. März 2015, 19:00 Uhr
Rathaus Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 24.02.2015

3. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Garage, Weiterdinger Str. 14, 78247 Hilzingen

4. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Weiterdinger Str. 14, 78247 Hilzingen
b) Erweiterung der Betriebsleiterwohnung, Riedheim, Berghof 1, 78247 Hilzingen
c) Nutzungsänderung der bestehenden Lagerhalle für landwirtschaftliche Geräte als Lagerhalle für selbst produzierte hofeigene Produkte, Schließen der Südfassade, Storzeln 4, 78247 Hilzingen
d) Anbau eines Carports an die bestehende Gewerbehalle, Hebelsteinstr. 8, 78247 Hilzingen

5. Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Weiterdinger Str. 14a, 78247 Hilzingen

6. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe - Gemeinschaftsschule Hilzingen – Metallbau-, Verglasungs-, Sonnenschutzarbeiten Südbau - Westseite

7. Wechsel Archivraum Bauamt und Malerarbeiten - Sachstandsbericht / Aufhebung des Sperrvermerks (HHSt. 0200.5000)

8. Bekanntgaben der Verwaltung

9. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

10. Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Sitzung Technischer und Umweltausschuss am 24. März 2015

Anwesend:
Bürgermeisterstellvertreter Bernhard Hertrich als Vorsitzender
Ausschussmitglieder Andrea Baumann, Holger Graf, Peter Graf, Rainer Guggemos, Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Martin Schneble, Karl Schwegler, Alfons Zipperer
Gemeinderätin Barbara Kissmehl
Ortsvorsteher Stefan Jäckle, Stefan Rill, Walter Mayer
Bauamtsleiter Walter Fechtig
Verwaltungsangestellte Petra Fritsch
Verwaltungsangestellte Kristine Weizel als Schriftführerin
 
Abwesend:  
Bürgermeister Rupert Metzler (krank) - entschuldigt
Ausschussmitglied Andreas Wieser (beruflich) - entschuldigt
 
Beginn:    19.00 Uhr                Presse:    0
Ende:    20.00 Uhr                 Zuhörer:    5

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Einwendungen zur Tagesordnung werden von Seiten des Ausschusses nicht erhoben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 24.02.2015
Der Technische und Umweltausschuss genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 24.02.2015

3. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Garage, Weiterdinger Str. 14, 78247 Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes vom 09. März 2015, die anhand eines Schaubildes dargestellt und erläutert wird.
Des Weiteren gibt die Verwaltung bekannt, dass der Antrag formal noch nicht vollständig ist, da bisher noch kein Abbruchunternehmen genannt wurde. Der Vollständigkeit halber, da für dieses Baugrundstück noch zwei weitere Anträge gestellt wurden, wird dem Gremium der Abbruchantrag jedoch mit vorgelegt.
Ausschussmitglied Heinrich Mohr informiert sich, ob durch den Abbruch ein neues Baugrundstück entsteht, was von Seiten der Gemeinde bestätigt wird.
Der Vorsitzende erläutert, dass das Bauvorhaben rein zur Information dem Gremium vorgelegt wird und kein Beschluss notwendig ist. Die Ausschussmitglieder nehmen das Kenntnisgabeverfahren zur Kenntnis.

4. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern mit der
Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes vom 09. März 2015, die zu den einzelnen Baugesuchen nochmals vorgetragen und anhand von Schaubildern erläutert wird.
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Weiterdinger Str. 14, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und begibt sich in den Zuschauerraum.
Im Gremium ergibt sich eine Diskussion über die Anzahl an Vollgeschossen, da im Bebauungsplan „Homboll I “ eine 1- geschossige Bebauung festgesetzt ist.
Auf Nachfrage wird verwaltungsseitig erläutert, dass die zulässige Nutzung (Bauliche Nutzung des Baugrundstücks) lt. schriftlichem Teil des Lageplans nicht überschritten wird.
Nach eingehender Beratung wird bei zwei Enthaltungen dem Bauantrag zugestimmt.
b) Erweiterung der Betriebsleiterwohnung, Riedheim, Berghof 1, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Thomas Hägele informiert sich darüber, ob in Vergangenheit bereits ein Bauantrag für dieses Baugesuch behandelt worden ist.
Verwaltungsseitig wird dies bejaht. Der damalige Bauantrag wurde von der Baurechtsbehörde abgelehnt, da die Betriebsleiterwohnung zu groß geplant wurde.
Ohne weitere Aussprachen stimmt der Ausschuss ohne Gegenstimmen für das Bauvorhaben.
c) Nutzungsänderung der bestehenden Lagerhalle für landwirtschaftliche Geräte als Lagerhalle für selbst produzierte hofeigene Produkte, Schließen der Südfassade, Storzeln 4, 78247 Hilzingen
Der Bauantrag wird ohne weitere Aussprache einstimmig befürwortet.
d) Anbau eines Carports an die bestehende Gewerbehalle, Hebelsteinstr. 8, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Jordan stellt fest, dass ihm der Carport ziemlich groß erscheint und informiert sich über die Art an Fahrzeugen die untergebracht werden sollen.
Verwaltungsseitig wird bekannt gegeben, dass höchstwahrscheinlich auch Kleintransporter im Carport untergestellt werden.
Sodann wird der Bauantrag einstimmig befürwortet.

5. Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Weiterdinger Str. 14a, 78247 Hilzingen
Das Gremium kann zu heutigem Stand nicht über die Bauvoranfrage entscheiden, da die beantragten Befreiungen zu pauschal formuliert sind.
Auf Vorschlag der Verwaltung soll die Bauvoranfrage mit den Befreiungen durch den Bauherrn konkretisiert werden und in der nächsten Sitzung nochmals darüber beraten werden. Einer Bebauung steht grundsätzlich nichts im Wege.

6. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe
Gemeinschaftsschule Hilzingen – Metallbau-, Verglasungs-, Sonnenschutzarbeiten Südbau - Westseite
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Tischvorlage, welche zu Sitzungsbeginn den Ausschussmitgliedern ausgehändigt wurde und verwaltungsseitig nochmal erläutert wird.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, den Auftrag an die Firma Ziegler & Dietrich in Singen zum Angebotspreis von 50.523,83 € (Brutto) zu vergeben.

7. Wechsel Archivraum Bauamt und Malerarbeiten
Sachstandsbericht / Aufhebung des Sperrvermerks (HHSt. 0200.5000)
Die Verwaltung gibt einen kurzen Sachstandsbericht zum Wechsel des Archivraums und den Malerarbeiten. Ursprünglich war vorgesehen den Archivraum im 2. OG als Büro umzunutzen und das Archiv in das Zimmer 35 zu verlagern. Das Archiv wird jedoch jetzt in Zimmer 31 bleiben und es wird nur eine Änderung der Belegung zwischen Zimmer 32 und Zimmer 35 geben.
Durch den Umzug werden Malerarbeiten in drei Büros fällig.
Im Haushaltsplan 2015 wurden 9.400,00 € für den Wechsel des Archivraums und für die Malerarbeiten veranschlagt. Da die Haushaltsmittel durch den Sperrvermerk noch nicht freigegeben sind, kann die Maßnahme noch nicht vollzogen werden.
Der Technische- und Umweltausschuss wird gebeten, Mittel i. H. v. 3.100,00 € für die anfallenden Malerarbeiten freizugeben.
Der Ausschuss hebt einstimmig den Sperrvermerk i. H. v. 3.100,00 € für die Malerarbeiten auf.

8. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Errichtung eines Gartenhauses, Karl-Geißler-Str. 15, 78247 Hilzingen
Verwaltungsseitig wird bekannt gegeben, dass ein Gartenhaus mit den Maßen 3,67 m x 3,28 m mit einer Höhe von 2,50 m in der Karl-Geißler-Str. 15 errichtet werden soll. Lt. Bebauungsplan „Zwischen-Wegen II“ können nach § 14 BauNVO Nebenanlagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden.
Der Ausschuss stimmt der Errichtung des Gartenhauses auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche zu.
b) Errichtung eines Carports, Weiterdingen, Flückiger Str. 12, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung gibt bekannt, dass auf dem Grundstück ein Carport mit 6,00 m x 5,00 m und einer Höhe von 2,50 m errichtet werden soll. Der Grenzabstand zur Flückiger Straße ist mit 0,50 m geplant.
Lt. Bebauungsplan „Schloßgarten I“ sind Garagen und Nebengebäude nur auf überbaubaren Grundstücksflächen – ausnahmsweise auch auf nicht überbaubarer Grundstücksfläche zulässig, wenn Garage und Wohngebäude eine Einheit bilden und ortsplanerisch keine Bedenken bestehen.
Ausschussmitglied Heinrich Mohr begrüßt die Errichtung des Carports, schlägt aber vor, den Grenzabstand auf einen Meter zu verlängern.
Im Ausschuss ergibt sich im Allgemeinen eine Diskussion darüber, dass nach der Errichtung eines Carports in den meisten Fällen die Seitenteile verkleidet werden und dies zu einer Sichtbehinderung beim Ausfahren aus dem Carport führt. Außerdem wird bemängelt, dass in solchen Fällen keine Überprüfung seitens der Baurechtsbehörde erfolgt.
Der Technische- und Umweltausschuss beschließt, der Errichtung des Carports zuzustimmen, wenn vom Landratsamt Konstanz schriftlich festgelegt wird, dass der Carport nicht mit Seitenteilen verkleidet werden darf und der Grenzabstand auf einen Meter festgesetzt wird.
Das Gremium stimmt dem bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung zu.
c) Einfriedung des Grundstücks mit Zaun und Hecke, Schlatt a. R., Büßlinger Str. 37, 78247 Hilzingen
Die Bauherren beabsichtigen, eine Einfriedigung direkt auf der Grundstücksgrenze ohne Abstand zur Straßenbegrenzungslinie (Gehweg) mit einer Zaunhöhe von 1 m und einer Heckenhöhe von mind. 1,50 m.
Als Begründung nennt die Bauherrschaft die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten, da ein Pool im Garten vorhanden ist, der Garten durch die vielen Hunde in der Nachbarschaft als Hundetoilette benutzt wird und das Unwohlsein im eigenen Garten durch Beobachtung von anderen Personen.
Lt. Bebauungsplan „Vor der Hohleich“ muss jegliche Einfriedung mind. 0,30 m Abstand zur Straßenbegrenzungslinie einhalten und die Gesamthöhe der Einfriedung darf das Maß 0,60 m nicht übersteigen.
Bei einer Enthaltung wird der Antrag der Bauherren abgelehnt.
d) Abbruch Pultdach – Errichtung eines Wintergartens, Hombollstr. 20, 78247 Hilzingen
Der Vorsitzende erklärt sich für befangen und begibt sich in den Zuschauerraum. Die Leitung für diesen Tagesordnungspunkt übernimmt Bürgermeisterstellvertreter Martin Schneble.
Die Bauherrschaft beabsichtigt den Abbruch des Pultdachs auf der Garage und möchte an diese Stelle einen Wintergarten errichten.
Nach Aussage des Bauherren werden die Grenzabstände eingehalten, lediglich eine Befreiung auf Überschreitung der Baugrenze ist notwendig.
Ausschussmitglied Peter Graf informiert sich darüber, ob schon mal vergleichbare Fälle in der Gemeinde Hilzingen behandelt wurden. Dies wird verwaltungsseitig verneint.
Im Gremium stellt sich die Frage, ob sich die bebaute Grundfläche durch den höheren Anbau erhöht, was von Seiten der Gemeinde verneint wird. Ferner wird nochmal verdeutlicht, dass es sich hierbei nur um eine grundsätzliche Anfrage von Seiten der Bauherrschaft handelt.
Der Ausschuss kann sich grundsätzlich die beabsichtigte Bebauung mit einem Wintergarten vorstellen. Ein Bauantrag kann von Seiten der Bauherrschaft gestellt werden.
Ausschussmitglied Rainer Guggemoos bittet, auch solche Angelegenheiten künftig als Tagesordnungspunkt mit Vorlagen zum Vorhaben aufzunehmen, damit man sich im vornherein schon Gedanken hierzu machen kann.
Der Vorsitzende nimmt wieder am Verwaltungstisch platz.

9. Fragemöglichkeiten für Ausschussmitglieder
a) Ausschussmitglied Andrea Baumann spricht das Thema „Verkehrsspiegel“ an und erläutert ihre Recherchen zu dem Thema. Verkehrsspiegel gehören zur Straßenausstattung und sind keine Verkehrszeichen, d. h. die Polizei kann lediglich im Rahmen einer Verkehrsschau eine Empfehlung für die Anbringung eines Verkehrsspiegels aussprechen, jedoch ist diese für die Verwaltung nicht bindend.
 Ausschussmitglied Andrea Baumann bittet darum, die Rechtslage vom zuständigen Amt überprüfen zu lassen. Sollte sich dies bestätigen, soll dem Ausschuss eine Liste zur Verfügung gestellt werden, auf der ersichtlich ist, welche Verkehrsspiegel auf Grund von Ablehnung der Polizei nicht aufgestellt wurden.
b) Ferner bittet Ausschussmitglied Andrea Baumann darum, die Liste vom Seniorenrat Hilzingen bezüglich möglicher Gehwegabsenkungen als Gemeinderatsdrucksache zur Verfügung zu stellen.
c) Bei dem Verbindungsfußweg von der Zwischen-Wegen-Straße zur Mägdebergstraße ist Ausschussmitglied Andrea Baumann eine Stolperfalle, verursacht durch große Wurzeln eines Baumes, aufgefallen.
    Verwaltungsseitig wird dies überprüft.
d) In der Zwischen-Wegen-Straße wird häufig auf den Gehwegen geparkt, so dass gerade ältere Herrschaften mit Rollatoren oder Mütter mit Kinderwägen den Gehweg nicht nutzen können. Ausschussmitglied Andrea Baumann bittet darum, den Gemeindevollzugdienst, Herrn Zwintzscher dort etwas öfter vorbei zu schicken und im Gemeindeblatt zu veröffentlichen, dass Allgemein auf Gehwegen nicht geparkt werden soll.
e) Ausschussmitglied Thomas Hägele informiert sich zum Sachstand des Kreisverkehrs an der Dietlishofer Str., K 6143 / B 314
    Verwaltungsseitig wird bekannt gegeben, dass mit der Baumaßnahme voraussichtlich Mitte/Ende April 2015 begonnen wird. Die Ausschreibungen sind am laufen.
f) Ausschussmitglied Heinrich Mohr spricht die Parksituation in der Schnitzengasse an.
Verwaltungsseitig wird erläutert, dass in der nächsten Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 28. April 2015 eine Vorortbesichtigung mit Herrn Paul Brühl, von der Polizeidirektion Konstanz stattfinden wird.

13. Fragemöglichkeit für Einwohner
Anbau eines Carports an die bestehende Gewerbehalle, Hebelsteinstr. 8, 78247 Hilzingen
Herr Rolf Schwegler, Angrenzer vom o. g. Baugrundstück, würde es begrüßen wenn der Bauherr den nötigen Abstand zur Grenze einhalten würde.
Der Vorsitzende schlägt ihm vor, seine Einwendungen zum Bauvorhaben innerhalb der gegebenen Frist einzureichen, diese werden dann von der Baurechtsbehörde geprüft.

Vorgelegt am 28. April 2015

gez. Bernhard Hertrich (Bürgermeister-Stellvertreter)
gez. Kristine Weizel (Schriftführerin)
gez. Martin Schneble (Ausschussmitglied)
gez. Heinrich Mohr (Ausschussmitglied)