Anmeldung

Sitzung des Technischen und Umweltausschusses

Dienstag, 24. Februar 2015, 19:00 Uhr
Rathaus Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 27.01.2015

3. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Erweiterung eines Carports und Neubau einer Garage, Braungasse 8, 78247 Hilzingen
b) Umbau eines bestehenden Wohnhauses, Riedheim, Bergstr. 18, 78247 Hilzingen
c) Neubau einer Forstbetriebshütte, Gemarkung Binningen, Außerorts Gewann Allmenhau, Flst. Nr. 1873, 78247 Hilzingen
d) Neubau eines Carports mit Geräteraum und Betonflachdach, Steinerbächle 2a, 78247 Hilzingen
e) Neubau eines offenen überdachten Pkw-Stellplatzes und Durchfahrt zu Flst. Nr. 15634/1, Steinerbächle 2a, 78247 Hilzingen

4. Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus“, Gemarkung Hilzingen und 4. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hilzingen - Vorstellung des Planentwurfs, Beratung und Zustimmung

5. Parksituation in Hilzingen
a) Ordnung des Parkverkehrs in der Schnitzengasse und der Weiterdinger Straße
b) Ordnung des Parkverkehrs in der Hauptstraße zwischen Rathaus und Verzweigung Trottengasse/Auf Bühl
c) Parksituation in der Gewerbestraße zwischen Oberer und Unterer Gießwiesen

6. Bekanntgaben der Verwaltung

7. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

8. Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Sitzung Technischer und Umweltausschuss am 24. Februar 2015

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Ausschussmitglieder Andrea Baumann, Holger Graf, Peter Graf, Rainer Guggemos, Thomas Hägele, Martin Jordan, Martin Schneble, Karl Schwegler, Andreas Wieser
Gemeinderat Olaf Fuchs (Reihenfolgestellvertreter für Alfons Zipperer)
Ortsvorsteher Stefan Jäckle, Stefan Rill, Walter Mayer
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Walter Fechtig
Ordnungsamtsleiter Werner Muscheler
Verwaltungsangestellte Petra Fritsch
Verwaltungsangestellte Sarah Bischof als Schriftführerin
 
Abwesend:  
Alfons Zipperer und Heinrich Mohr (beide entschuldigt)
 
Beginn:    19.00 Uhr                Presse:    0
Ende:    21.35 Uhr                 Zuhörer:    6

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Einwendungen zur Tagesordnung werden von Seiten des Ausschusses nicht erhoben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Parksituation
Zwei der anwesenden Bürger äußern sich bereits im Vorfeld zu Tagesordnungspunkt 5 – es wird als positiv erachtet, dass die Ordnung des Parkverkehrs nun angegangen werden soll. Weiterhin wird die ebenfalls ungünstige Parksituation in der Braungasse und der Lindenstraße erwähnt – auch hier sollte man sich um die Ordnung des Parkverkehrs Gedanken machen.
b) Sitzungsablauf
Ein weiterer Bürger möchte wissen, ob während der Sitzung Fragen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten gestellt werden dürfen, was verwaltungsseitig verneint wird.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 27.01.2015
Der Technische und Umweltausschuss genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 09.12.2014.

3. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt zu den einzelnen Punkten ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes, welche nochmals anhand von Schaubildern erläutert wird.
a) Erweiterung eines Carports, Neubau einer Garage, Braungasse 8, 78247 Hilzingen
Der Ausschuss nimmt die geringe Stautiefe mit geteilter Meinung auf – teilweise werden die knapp 2 Meter als zu wenig erachtet; teilweise sieht man lieber über die geringe Tiefe hinweg, als weiterhin Autos auf der Straße parken zu sehen.
Als Ergebnis der Beratung wird das Bauvorhaben bei 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mit 5 Ja-Stimmen befürwortet.
b) Umbau des bestehenden Wohnhauses, Riedheim, Bergstr. 18, 78247 Hilzingen
Ohne Aussprachen stimmt der Ausschuss dem Bauvorhaben einstimmig zu.
c) Neubau einer Forstbetriebshütte Gemarkung Binningen, Außerorts Gewann Allmenhau, Flst.Nr. 1873, 78247 Hilzingen
Vom Vorsitzenden wird zunächst erläutert, dass das geplante Vorhaben bereits im Ortschaftsrat Binningen vorgestellt wurde und dieser dem Vorhaben bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung zugestimmt hat.
Aus der Mitte des Ausschusses wird die Meinung deutlich, dass es sich bei dem geplanten Vorhaben eindeutig nicht um eine Forstbetriebshütte handelt.
Verwaltungsseitig wird auf ein Gespräch mit dem zuständigen Vertreter des Landratsamtes, Thomas Buser, verwiesen, welches im Zuge der Überprüfung der Bautätigkeit (Erneuerung einer vorhandenen land- und forstwirtschaftlichen Schutzhütte) im Jahr 2014 stattgefunden hatte. Daraus ging hervor, dass "eine andere Nutzung als die der forstwirtschaftlichen Schutzhütte absolut nicht zulässig" ist und vom Landratsamt entsprechend abgelehnt wird.
Der Vorsitzende bittet den Ausschuss nach längerer Aussprache, dem Bauantrag nicht stattzugeben.
Das Bauvorhaben wird danach einstimmig abgelehnt.
d) Neubau eines Carports mit Geräteraum und Betonflachdach, Steinerbächle 2 a, 78247 Hilzingen
Da der Bauherr den Antrag zuvor zurückgezogen hatte, wird dieser Unterpunkt kurzfristig gestrichen.
e) Neubau eines offenen überdachten Pkw-Stellplatzes und Durchfahrt zu Flst.Nr. 15634/1, Steinerbächle 2 a, 78247 Hilzingen
Aus der Mitte des Ausschusses wird der Unmut über die geplante Bebauung des Zufahrtsgrundstückes deutlich, besonders aufgrund der Tatsache, dass das zu erreichende Grundstück nicht bebaut wird – es entsteht der Eindruck hier einen überdimensionalen Gartenbereich schaffen zu wollen was städtebaulich nicht vertretbar/nicht gewünscht ist.
Weiterhin kommt die Frage auf, warum es für den eigentlichen Bauplatz keine Bauverpflichtung analog zu anderen Bauplätzen gibt. Verwaltungsseitig wird daraufhin geantwortet, dass das Grundstück zunächst von einem Bauträger erworben, aufgeteilt und nun weiterverkauft wurde.
Ebenfalls wird von der Verwaltung angemerkt, dass die nötige Stauraumtiefe laut dem vorliegenden Plan nicht eingehalten wird.
Der Vorsitzende erkundigt sich daraufhin bei dem im Zuschauerraum anwesenden Bauherren, ob eine Bebauung des eigentlichen Baugrundstückes zu gegebener Zeit geplant sei – was bejaht wird. Zudem erklärt sich der Bauherr einverstanden mit dem überachten Pkw-Stellplatz abzurücken um den nötigen Abstand zur Straße zu gewährleisten.
Vom Vorsitzenden wird folgender Beschlussvorschlag formuliert:
Dem Bauantrag wird unter Einhaltung von 5,50 m Stauraum zugestimmt.
Der Ausschuss stimmt mit 6 x Ja, 4 x Nein und einer Enthaltung sodann für das Bauvorhaben.
f)  Tischvorlage
Neubau eines Brennereigebäudes, Schlatt a.R., Zollstr. 14, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Dem Bauvorhaben wird nach Beantwortung einiger Fragen einstimmig zugestimmt.

4. Bebauungsplan "Feuerwehrgerätehaus", Gemarkung Hilzingen und 4. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hilzingen - Vorstellung des Planentwurfs, Beratung und Zustimmung
Nach einleitenden Worten des Vorsitzenden nimmt Andreas Wieser in seiner Tätigkeit als Planer am Verwaltungstisch Platz und beginnt umgehend mit der Vorstellung des Planentwurfs.
Hierbei geht er zunächst auf die verschieden Alternativstandorte ein und begründet – auch im Hinblick auf den Feuerwehrbedarfsplan – warum der aktuelle Standort nicht mehr ausreicht.
Im Anschluss geht Andreas Wieser auf den zeichnerischen Planteil ein und erklärt, dass die Ausschussmitglieder versehentlich einen falschen Plan erhalten haben. Der Plan, welcher den Mitgliedern vorliegt weist einen Abstand von 12,50 m zum Straßenrand auf was nicht exakt ist – es müssten 12,50 m zur Gehwegkante sein. Zur besseren Veranschaulichung wird der korrekte Plan mithilfe eines Schaubildes erläutert. Hierbei geht Andreas Wieser außerdem auf das Baufenster ein, welches großzügig gehalten wurde um Spielraum für spätere Erweiterungsmöglichkeiten (Fahrzeughalle, Werkzeughalle) zu bieten. Momentan liegt die Bilanzierung bei 65% versiegelter Fläche, 10% mehr wären noch machbar – jedoch muss man hierbei auch an die weiteren Ausgleichsmaßnahmen denken.
Weiterhin wird erläutert, dass zur Kreisstraße (Dietlishofer Straße) grundsätzlich eine Anbauverbotszone von 15 m zu berücksichtigen ist – das Landratsamt hatte sich jedoch im Vorfeld hinsichtlich einer Reduktion auf 10 m positiv geäußert. In der ersten Behördenrunde möchte der Planer es gerne mit 8 m versuchen.
Bei dem Entwurf des Bebauungsplanes galt es besonders auch das nahegelegene Segelfluggelände zu berücksichtigen – die An- und Abflugschneisen befinden sich zum Teil über dem Gelände des Plangebietes. Die festgesetzten Höhen im Bebauungsplan orientieren sich demnach daran. Für den Turm wurde keine Geschosszahl festgelegt – hierzu werden die textlichen Festsetzungen entsprechende Erläuterungen liefern.
Im Anschluss an die Vorstellung stellt sich dem Ausschuss unter anderem auch die Frage, ob der im Plangebiet liegende Gehweg entsprechend weitergeführt werden soll – sowohl in den Ort, als auch Richtung Dietlishof. Da es sich hier um eine Kreisstraße handelt, ist alles Weitere mit dem Straßenbaulastträger zu klären.
Nach eingehender Beratung wird dem Bebauungsplanentwurf (mit geändertem zeichnerischen Teil) und der 4. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einstimmig zugestimmt.

5. Parksituation in Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt zu den einzelnen Punkten ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ordnungsamtes vom 09. bzw. 10.02.2015, welche nochmals anhand von Schaubildern erläutert wird.
a) Ordnung des Parkverkehrs in der Schnitzengasse und der Weiterdinger Straße
Nach einer längeren Diskussion über die Erweiterung bzw. den Verzicht auf bestimmte, im Plan vorgestellte positive Kennzeichnungen äußert sich Ausschussmitglied Andreas Wieser dahingehend, dass grundlegend mithilfe sog. Schleppkurven zu prüfen sei, ob eine Realisierung der Vorlage entsprechend überhaupt möglich ist. Er schlägt vor, hierfür ein entsprechendes Tiefbau Büro zu beauftragen und erweitert seinen Vorschlag um die eventuelle Aufhebung des Gehwegs im Bereich des unbebauten Grundstücks Flst.Nr. 7863 an der Weiterdinger Straße.
Der vom Vorsitzenden formulierte Beschlussvorschlag, die endgültige Entscheidung zu vertagen, den Ansatz von Ausschussmitglied Andreas Wieser aufzunehmen und zugleich einen vor-Ort-Termin mit dem TUA abzuhalten, wird einstimmig angenommen.
b) Ordnung des Parkverkehrs in der Hauptstraße zwischen Rathaus und Verzweigung Trottengasse/Auf Bühl
Auch zu diesem Bereich gibt es vonseiten des Ausschusses einige Erweiterungs-, Verzichts- oder Alternativvorschläge hinsichtlich des vorgestellten Entwurfes. Vor allem wird die Forderung nach zu kontrollierendem Parkverhalten.
Als Ergebnis der Beratung einigt man sich einstimmig darauf, auf eine positive Kennzeichnung zu verzichten. Ziel sollte sein, eine Regelung zu finden, die den Kurzzeitbedarf bevorrechtigt abdeckt. Inwieweit dies durch eine "Zonenregelung" realisiert werden kann, ist zu prüfen.
c) Parksituation in der Gewerbestraße zwischen Oberer und Unterer Gießwiesen
Entgegen der Meinung der Polizei sind sich die Ausschussmitglieder einig, dass mehr als ein Gewerbetreibender einen Nutzen von der Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen hat.
Nach längerer Diskussion beschließt der Ausschuss einstimmig, den Ortsplan, der sich aktuell an der Tankstelle TankIn befindet, an die beiden Parkplätze gegenüber zu versetzen und mit einem Infopunkt zu kennzeichnen um so dem Langzeitparken entgegenzuwirken.

6. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Änderung der Landesbauordnung
Verwaltungsseitig wird über die am 1. März 2015 in Kraft tretende Änderung der LBO berichtet. Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf die folgenden Paragraphen:
- § 5 Abstandsflächen – nachträgliche Anbringung einer Wärmedämmung an ein bestehendes Gebäude bleibt außer Betracht, wenn diese nicht mehr als 25 cm vor die Außenwand vor tritt.
- § 8 Teilung eines Grundstücks – Die Teilung eines Grundstücks ist anzeigepflichtig beim Landratsamt.
- § 35 Wohnungen – bei mehr als 2 Wohneinheiten (früher 4) müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. Zudem muss jede Wohnung 2 geeignete wettergeschützte Fahrradstellplätze nachweisen.
- § 37 Stellplätze – Kfz + Fahrradstellplätze: bis zu ¼ der notwendigen Stellplätze können durch Schaffung von Fahrradstellplätzen unter bestimmten Bedingungen ersetzt werden. Diese benötigen eine Diebstahlsicherung. Parkeinrichtung für gemeinschaftliche Nutzung von Kfz (sog. Car-Sharing Plätze) wurden aufgenommen.
- § 51 Kenntnisgabeverfahren – KGV dürfen den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht mehr widersprechen (keine Ausnahmen, Abweichungen oder Befreiungen mehr möglich).
- § 54 gemeindliches Einvernehmen – bei rechtswidrigem Versagen des Einvernehmens der Gemeinde hat die zuständige Genehmigungsbehörde das fehlende Einvernehmen zu ersetzen.
- § 50 Verfahrensfrei – Mobilfunkmasten sin abhängig von einer bestimmten Größe verfahrensfrei. Sie müssen jedoch mind. 8 Wochen vor Errichtung der Gemeinde angezeigt werden
b) Marxer-Haus
Der Vorsitzende berichtet, dass sich hier bezüglich des bevorstehenden Abbruchs bisher noch kein Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Regierungspräsidiums, Frau Zimdas (Denkmalpflege), ergeben hat.
c) Zuschuss Wegeunterhaltung
Verwaltungsseitig geht man auf eine Frage aus der Haushaltsplan Sitzung vom 13.01.2015 ein – man wollte wissen, mit welchem Hintergrund o.g. Zuschuss an Herrn Baron von Hornstein gezahlt wird.
Der Zuschuss beruht auf einem Vertrag aus dem Jahr 1925, welcher kurz erläutert wird.

7. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
a) Überwachung Parkverkehr
Ausschussmitglied Thomas Hägele erkundigt sich hinsichtlich des Gemeindevollzugsdienstes, besonders in Bezug auf den ruhenden Verkehr und dessen Überwachung.
Laut der Verwaltung ist der Mitarbeiter 4 Wochenstunden beschäftigt, im Sommer zählt man 4 – 5 Beanstandungen pro Woche. Der Bedienstete trägt keine Uniform und macht entsprechende Fotoaufnahmen der widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge.
Thomas Hägele möchte er wissen, ob sich die Wochenstunden ausweiten lassen – dies muss verwaltungsseitig geprüft werden.
Weiterhin macht er auf bestimmte Fahrzeuge aufmerksam, welche ständig in der Dietlishofer Straße parken. Verwaltungsseitig wird hierzu berichtet, dass die Gemeinde/der Gemeindevollzugsdienst nicht für Kreisstraßen zuständig ist.
b) Geschwindigkeitskontrollen    
Ausschussmitglied Holger Graf erinnert an seine Anfrage bezüglich der Vorstellung von stationären Geschwindigkeitskontrollen.
Vom Vorsitzenden wird erwidert, dass die Beschaffung bereits in Planung ist und entsprechende Angebote zu gegebener Zeit den Ratsmitgliedern vorgestellt werden.
c) Plakatierung
Ausschussmitglied Holger Graf kommt auf die Plakatierung im Bereich der Ortseinfahrt vom Kreisverkehr kommend auf Höhe Friedhof zu sprechen. Ihm missfällt die Tatsache, dass dort momentan auch nicht ortsansässige Vereine ihre Veranstaltungen plakatieren (Bsp. Flohmarkt).

8. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Parksituation
Ein Bürger äußert sich hinsichtlich der Parksituation im oberen Teil der Gewerbestraße – hier handle es sich nicht um parkende Lkw sondern um gesicherte Lkw-Anhänger. Zudem erwähnt er, dass man in der Hauptstraße auf Höhe des Arztes Auer problemlos neben den parkenden Autos mit Gegenverkehr vorbei kommt.
b) Bauanträge
Ein weiterer Bürger erkundigt sich nach dem weiteren Verfahren hinsichtlich der behandelten Bauanträge.
Laut der Verwaltung werden diese nun an das Landratsamt zur endgültigen Entscheidung weiter geleitet.

Vorgelegt am 24. März 2015

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Sarah Bischof (Schriftführerin)
gez. Martin Schneble (Ausschussmitglied)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)