Anmeldung

Sitzung des Technischen und Umweltausschusses

Dienstag, 27. Januar 2015, 19:00 Uhr
Rathaus Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 09.12.2014

3. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Neubau Wohnhaus mit Garage, Duchtlingen, Im Zehntgarten 13, 78247 Hilzingen
b) Einbau einer Dachgaupe am bestehenden Wohnhaus, Schlatt a.R., Büßlinger Str. 5, 78247 Hilzingen
c) Errichtung einer Lagerhalle, Weidgang 10 – 14, 78247 Hilzingen
d) Neubau eines Gewerbebetriebes mit Büro und Betriebsleiterwohnung, Neubau von 3 Garagen und Errichtung von 10 Stellplätzen, Brühlstr. 6, 78247 Hilzingen
e) Nutzungsänderung: Einbau Kindergarten/ Kindertagesstätte, Sportgelände 16, 78247 Hilzingen
f) Anbau an Einfamilienhaus-Doppelhaushälfte, Gebsensteinstr. 10, 78247 Hilzingen

4. Ökokonto der Gemeinde Hilzingen - Information über Inhalt und Ablauf

5. Hochwasserschutz im Bereich "Steppbachwiesle", Gemarkung Hilzingen - Erläuterung der vorgesehenen Baumaßnahmen

6. Bekanntgaben der Verwaltung

7. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

8. Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Sitzung Technischer und Umweltausschuss am 27. Januar 2015

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Ausschussmitglieder Andrea Baumann, Holger Graf, Peter Graf, Rainer Guggemos, Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Martin Schneble, Karl Schwegler, Andreas Wieser, Alfons Zipperer
Gemeinderat Dr. Dieter Renner (abwesend ab TOP 5)
Ortsvorsteher Stefan Jäckle, Stefan Rill, Walter Mayer
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Walter Fechtig
Verwaltungsangestellte Petra Fritsch
Verwaltungsangestellter Günther Feucht
Verwaltungsangestellte Sarah Bischof als Schriftführerin
 
Abwesend:   ----
 
Beginn:    19.00 Uhr                Presse:    0
Ende:    21.50 Uhr                 Zuhörer:    4

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Einwendungen zur Tagesordnung werden von Seiten des Ausschusses nicht erhoben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 09.12.2014
Der Technische und Umweltausschuss genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 09.12.2014.

3. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt zu den einzelnen Punkten ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes vom 20.01.2015, welche nochmals anhand von Schaubildern erläutert wird.
a) Neubau Wohnhaus mit Garage, Duchtlingen, Im Zehntgarten 13, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Heinrich Mohr möchte wissen, ob im rechtsgültigen Bebauungsplan für dieses Baugebiet Flachdächer zulässig sind, was verwaltungsseitig bejaht wird.
Ausschussmitglied Martin Schneble bemerkt im Hinblick darauf, dass mittlerweile alle Bauplätze in Duchtlingen verkauft sind, die künftige Weiterentwicklung im Blick zu haben.
Als Ergebnis der Beratung wird das Bauvorhaben einstimmig befürwortet.
b) Einbau einer Dachgaupe am bestehenden Wohnhaus, Schlatt a.R., Büßlinger Str. 5, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Andreas Wieser erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Ohne Aussprachen stimmt der Ausschuss dem Bauvorhaben einstimmig zu.
c) Errichtung einer Lagerhalle, Weidgang 10-14, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Jordan möchte wissen, ob die Abstände zum Gehweg bzw. einer nahe verlaufenden Leitung eingehalten werden, was verwaltungsseitig bejaht wird.
Das Bauvorhaben wird einstimmig befürwortet.
d) Neubau eines Gewerbebetriebes mit Büro und Betriebsleiterwohnung, Neubau von 3 Garagen und Errichtung von 10 Stellplätzen, Brühlstr. 6, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Thomas Hägele stellt fest, dass die festgesetzte Erdgeschossfußbodenhöhe – wie in der Sitzungsvorlage beschrieben – aufgrund des angrenzenden Gießwiesengrabens nicht unterschritten werden sollte. Von Ausschussmitglied Andreas Wieser wird daraufhin erwidert, dass in Gewerbegebieten im Hinblick auf eventuelle LKW-Laderampen die EFH grundsätzlich höher festgelegt worden ist.
Der anwesende Bauherr Markus Britsch als sachkundiger Bürger betont, dass das geplante Gebäude ebenerdig werden soll.
Ausschussmitglied Heinrich Mohr erkundigt sich, ob es eine entsprechende DIN Norm hinsichtlich der Größe einer Betriebsleiterwohnung gibt, was verwaltungsseitig verneint wird.
Im Anschluss wird dem Bauvorhaben einstimmig zugestimmt.
e) Nutzungsänderung: Einbau Kindergarten/Kindertagesstätte, Sportgelände 16, 78247 Hilzingen
Für Ausschussmitglied Andreas Wieser ist es nicht nachvollziehbar, dass vonseiten der Christlichen Schule im Hegau zu Beginn des Planverfahrens auf 3-geschossige Bebauung bestanden worden ist und nun neben dem Schulbetrieb eine zusätzliche Kindertagesstätte eröffnet werden soll.
Ausschussmitglied Holger Graf fragt nach, ob diese Kindertagesstätte dann für alle Kinder "offen" sei, was bejaht werden kann. Ortsvorsteher Walter Mayer möchte daraufhin wissen, ob die Christliche Schule im Hegau in ihrer Gebührenfestsetzung frei ist, was ebenfalls bejaht wird. Laut dem Vorsitzenden ist es jedoch wünschenswert, wenn die Gebühren den Gemeindekindergärten angepasst werden.
Ausschussmitglied Andrea Baumann hat Bedenken, dass das Angebot der Christlichen Schule im Hegau den Kindergärten der Gemeinde Hilzingen entgegenstehen könnte. Verwaltungsseitig wird erwidert, dass es bisher keine überlangen Wartelisten auf einen Kindergarten- oder Kindertagesstättenplatz gibt. Das Angebot der Christlichen Schule im Hegau bezieht sich mehr auf Geschwister- oder Lehrerkinder.
Weiterhin möchte Ausschussmitglied Heinrich Mohr wissen, ob von der Gemeinde Kosten im Hinblick auf die geplante Kindertagesstätte zu tragen sind, was verneint werden kann. Lediglich der entsprechende Landeszuschuss wird nach Erhalt von der Gemeinde an die Christliche Schule im Hegau weitergeleitet.
Bei einer Enthaltung wird der Nutzungsänderung sodann zugestimmt.
f)    Anbau an Einfamilienhaus-Doppelhaushälfte, Gebsensteinstr. 10, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Dem Bauvorhaben wird einstimmig zugestimmt.
Im Anschluss wird von Ausschussmitglied Andreas Wieser angeregt, über eine grundsätzliche Überarbeitung des aus dem Jahre 1969 stammenden Bebauungsplanes "Kriechwies – Hinter Hofen" nachzudenken.

4. Ökokonto der Gemeinde Hilzingen - Information über Inhalt und Ablauf
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Beate Schirmer, Büro für Freiraumplanung, und übergibt ihr das Wort.
Frau Schirmer bringt den Ausschussmitgliedern mithilfe einer Power Point Präsentation den Inhalt und Ablauf des Ökokontos näher. Sie geht zunächst auf die Unterschiede zwischen dem naturschutzrechtlichen und dem kommunalen Ökokonto ein und erläutert die entsprechenden Vorteile des kommunalen Ökokontos. Eingriffe in den Naturhaushalt lassen sich über ein Ökokonto effizienter und flexibler ausgleichen. Es ermöglicht eine zeitliche Entkoppelung von Eingriff und Kompensation, da Ökokonto-Maßnahmen bereits Jahre im Voraus quasi "auf Vorrat" durchgeführt werden können. Durch die quantitative Bewertung nach der gängigen Ökokontoverordnung werden die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Boden entsprechend in Ökopunkten bewertet – dies ist die häufigste Methode. Bei der Umsetzung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen darf hingegen monetär abgerechnet werden – jedoch nur im Hinblick auf die Durchgängigkeit (Entfernen von Stauwehren und Absturzbauwerken) – d.h. die Investition ist 1:1 in Ökopunkte umwandelbar. Die Anerkennung durch die untere Naturschutzbehörde ist nicht erforderlich, jedoch empfiehlt es sich Maßnahmen mit dieser abzustimmen oder die schriftliche Zustimmung einzuholen (für den Fall eines Sachbearbeiterwechsels).
Anhand der geplanten Maßnahmen am Gießwiesengraben im Gewerbegebiet erläutert Frau Schirmer, was nach der Ökokontoverordnung in Ökopunkte umgewandelt werden kann und betont, dass die Investitionskosten am Gewässer hier 1:1 angesetzt werden dürfen.
Aufgrund der in der Präsentation angesprochenen Beispiele bemerkt Ausschussmitglied Martin Jordan, dass die Aufbesserung von Waldflächen bisher vernachlässigt worden ist. Frau Schirmer erwidert daraufhin, dass diese Maßnahmen erst seit ungefähr einem ¾ Jahr anerkannt werden, dass auf der Gemarkung aber auf jeden Fall Potenzial für entsprechende Maßnahmen vorhanden ist.
Weiterhin fragt Ausschussmitglied Martin Jordan wie es bspw. mit der Mauer in Richtung Gönnersbohl beim Baugebiet "Zwischen Wegen II" aussieht – hier besteht laut Frau Schirmer evtl. die Möglichkeit diese in eine entsprechende Trockenmauer umzuwandeln, was wiederum auch monetär anrechenbar wäre.
Ebenfalls in der Präsentation angesprochen wurde die Möglichkeit, Pflegemaßnahmen auf Privatgrundstücken anzurechnen, wenn u.a. eine dingliche Sicherung gewährleistet ist. Speziell zu diesem Punkt möchte Ausschussmitglied Alfons Zipperer wissen, ob diese dann "für immer" ist. Laut Frau Schirmer beträgt sie im Landkreis Konstanz 25 Jahre und muss dann überprüft werden.
Ausschussmitglied Andreas Wieser wirft daraufhin das Stichwort Monitoring in den Raum – wenn eine private Maßnahme (vgl. Pflanzgebote in Baugebieten) nicht durchgeführt wurde oder nicht gefruchtet hat, müssen neue Maßnahmen zur Ökopunkteberechnung heran gezogen bzw. gefunden werden.
Frau Schirmer bemerkt sodann, dass speziell die Pflanzgebote in den Baugebieten vermutlich nicht mehr allzu lange angerechnet werden können, da hier kaum Kontroll- bzw. Maßregelungsmöglichkeiten bestehen.
Im Hinblick auf die Baugebiete "Killwies-Bütze" und "Beim Steppbachwiesle" wird erwähnt, dass das Ökokonto momentan kein Guthaben mehr aufweist und es nun gilt, neue aufwertungsfähige Flächen zu finden.

5. Hochwasserschutz im Bereich "Steppbachwiesle", Gemarkung Hilzingen - Erläuterung der vorgesehenen Baumaßnahmen
Ausschussmitglied Andreas Wieser erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Günther Feucht, Sachgebietsleiter Tiefbau, referiert über die anstehenden Hochwasserschutzmaßnahmen im o.g. Bereich. Er erläutert zunächst, dass das entsprechende Konzept des Ingenieurbüros Reckmann bereits aus dem Jahre 2006 stammt und 2008 nochmals konkretisiert wurde. Die Maßnahmen müssten großteils selbst ohne das künftige Baugebiet "Beim Steppbachwiesle" durchgeführt werden. Die Auflagen waren bzw. sind auch Grundlage zum Bau der Christlichen Schule im Hegau sowie zum Schutz der Ortslage (Riedheimer Straße).
Das dazugehörige Wasserrechtsgesuch wird binnen der nächsten 14 Tage fertiggestellt und dem Landratsamt Konstanz zugestellt – die Maßnahmen wurden bereits im Oktober 2014 mit diesem thematisiert und auf Grundlage dieser Besprechung entsprechend ausgearbeitet.
Günther Feucht geht sodann auf die einzelnen Teil-Maßnahmen ein:
- Teil A – Offenlegung Steppbach
Der momentan noch verdolte Bach wird als offenes Gerinne geführt, aufgrund des teilweise starken Gefälles ist eine Sohlsicherung mit Grobschotter geplant. Die Böschung im Uferbereich soll mit Humus verfüllt werden für eine Eingrünung. Im Falle eines 100-jährigen Hochwassers (HQ 100) wäre ein Einstau von ca. 90 cm vorhanden – wobei der Bachquerschnitt variabel gestaltet wird. Ein entsprechendes Hochwasserentlastungsbauwerk wird an der Riedheimer Straße eingebaut. Dieses Bauwerk führt nur noch eine gedrosselte Wassermenge der Ortslage zu, der größere Teil wird vom Ort weg, Richtung Muldenversickerung geleitet.
- Teil B – Regenwasserhauptleitung Richtung Muldensystem
Hochwasserereignisse, die max. alle 2 – 5 Jahre auftreten, werden durch einen ca. 200 Meter langen Kanal mit einem Durchmesser von 150 cm in Richtung des Muldensystems geführt – dem Kanal wird der Hauptwasseranteil vom Steppbach, sowie das gesamte Niederschlagswasser vom 1. + 2. Teil des Baugebietes zugeführt. Weiterhin wird ein Teilstück der vorhandenen Regenwasserkanalisation südlich der Riedheimer Straße  mit 30 cm Durchmesser durch einen neuen Kanal mit 25 cm Durchmesser ersetzt.
- Teil C – Muldensystem
Die erwähnten 2 – 5 jährigen Hochwasserereignisse werden in das Muldensystem geführt und dort teilweise zwischengepuffert. Es handelt sich um insgesamt 3 Mulden mit ca. 1.500 m² Fläche und ca. 1.300 m³ Gesamtvolumen bei einer Wassertiefe von ca. 60 cm. Wenn die Mulden überlaufen, läuft das Wasser über einen vorhandenen Regenwasserkanal mit 40 cm Durchmesser südlich der Mulden ab. Bei einem HQ 100 Fall wird das Wasser direkt über ein Entlastungsbauwerk entlang der Muldenversickerung zu den südlich angrenzenden Geländeflächen der Versickerung zugeführt.
- Teil D + E – Fanggraben + Quellzuleitung
Nördlich des künftigen Baugebietes soll eine Wasserscheide bzw. ein Fanggraben für das Außengebietswasser angelegt werden. Dieser wird entlang des steilen Feldweges (östlich) als Verrohrung gebildet. Eine vorhandene Quellzuleitung im Bereich des Baugebietes wird an den Regenwasserkanal in der Riedheimer Straße angeschlossen.
- Teil F – RW Ableitung zur Ortslage
In der Ortslage wird die Aufweitung der Bachverrohrung vom Einlauf beim Schwimmbad bis zur Dietlishofer Straße von einem 80 cm auf ein 100 cm Rohr erforderlich, um nach der Realisierung des Hochwasser Konzeptes am Mühlebach bei einem HQ 100 die reduzierte Wassermenge aus dem Steppbach und das abfließende Wasser aus der Ortslage abzuführen.
- Teil G – Kanal Regenwasser + Schmutzwasser
Das Regenwasser wird sowohl aus östlicher als auch westlicher Richtung zum Muldensystem geleitet. Die Kanäle des 1. + 2. Bauabschnittes können losgelöst voneinander gebaut und betrieben werden.
Das Schmutzwasser soll Richtung Schwimmbad hin über einen Kanal mit 25 cm Durchmesser dem vorhandenen Mischwasserkanal zugeführt werden – hier ist evtl. im Anschlussbereich ein Grunderwerb nötig.
Im Anschluss an die einzelnen Maßnahmen erläutert Günther Feucht noch die Kosten und geht hierbei besonders auf die Unterschiede der aktuellen zur früheren Planung ein. Mehrkosten kommen u.a. aufgrund der Notwendigkeit zusätzlicher Leitungen zustande.

6. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Mitarbeiter im Bauhof
Verwaltungsseitig wird darüber berichtet, dass für die vakante Stelle im Bauhof mittlerweile leider beide favorisierten Kandidaten abgesprungen sind – hier wird es eine erneute Ausschreibung geben, welche um weitere Berufsgruppen erweitert werden soll.
b) Baustellen
Günther Feucht, Sachgebietsleiter Tiefbau, berichtet über den Beginn der Bauarbeiten (19.01.2015) im Baugebiet "Killwies-Bütze" durch die Firma Schleith.
c) Antrag auf Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplanes "Kriechwies-Hinter Hofen"
Petra Fritsch, Sachgebietsleiterin Hochbau, trägt mithilfe eines Schaubildes den Antrag eines Bauherren vor, ein Carport außerhalb der lt. Bebauungsplan überbaubaren Grundstücksfläche zu errichten. Grundsätzlich wäre der Carport aufgrund der Größe genehmigungsfrei, weil der o.g. Bebauungsplan jedoch keine Bebauung außerhalb der festgesetzten Baufenster zulässt, wird die Genehmigung benötigt.
Der Ausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung ohne Aussprachen einstimmig zu.

7. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
a) Parkplatzsituation im Kernort   
Ausschussmitglied Andrea Baumann kommt auf die Parksituation im Bereich der "Schnitzengasse" zu sprechen – hier möchte man den Ausschuss in einer der nächsten Gemeinderats- oder TUA-Sitzungen informieren.
Ausschussmitglied Thomas Hägele bemängelt ebenfalls die Parksituation der Schnitzengasse und zudem die Tatsache, dass die 2 Stellplätze an der Tankstelle immer noch nicht gesperrt sind. Dies stellt für ihn eine "unbefriedigende" Leistung der Verwaltung dar.
b) Windkraft    
Weiterhin fragt Ausschussmitglied Andrea Baumann nach den versprochen Informationen bezüglich des Teilregionalplanes Windenergie.
Verwaltungsseitig wird geantwortet, dass die Informationen bereits gesammelt wurden und den Gremiumsmitgliedern in den nächsten Tagen zugestellt werden.

8. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 24. Februar 2015

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Sarah Bischof (Schriftführerin)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)
gez. Martin Jordan (Ausschussmitglied)