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Sitzung des Technischen und Umweltausschusses

Dienstag, 6. August 2013, 19:00 Uhr
Rathaus Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Ausbau der Kleinkindbetreuung im Kindergarten Riedheim - Beschlussfassung über den Bauantrag

3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Christliche Schule im Hegau“, Gemarkung Hilzingen und 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
a) Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat über den Satzungsbeschluss

4. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Ob dem Dorf II“, Gemarkung Riedheim - Bericht / Information über auferlegte Nachbesserungen, Hilfs- und Ersatzmaßnahmen für die „Schwarze Mörtelbiene“

5. Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Erneuerung der Pumpen im Tiefbrunnen Belzers Eichle

6. Bekanntgaben der Verwaltung

7. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

8. Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Sitzung Technischer und Umweltausschuss am 06. August 2013

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Ausschussmitglieder Michael Albrecht, Jutta Baur, Peter Graf (ab TOP 2), Martin Jordan, Heinrich Mohr, Erich Schmidt, Andreas Wieser, Alfons Zipperer, Wolfgang Zöller
Gemeinderat Markus Sailer für Ausschussmitglied Diana Maier
Bauamtsleiter Walter Fechtig
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Verwaltungsangestellter Günther Feucht
Verwaltungsangestellte Helga Geiser
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
 
Abwesend:
Ausschussmitglied Josef Leirer (Urlaub), Rainer Guggemos (Urlaub), Diana Maier (Urlaub), entschuldigt
 
Beginn:    19.00 Uhr        Presse:    1
Ende:    20.40 Uhr        Zuhörer:    2

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Einwendungen zur Tagesordnung werden von Seiten des Ausschusses nicht erhoben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Ausbau der Kleinkindbetreuung im Kindergarten Riedheim - Beschlussfassung über den Bauantrag
Gemeinderat Andreas Wieser nimmt bei diesem Tagesordnungspunkt in seiner Funktion als beauftragter Planer und nicht als Gemeinderat teil und deswegen auch auf der „Regierungsbank“ Platz. Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen, verlässt den Sitzungstisch und begibt sich unter die Zuhörer.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern in der heutigen Sitzung ausgegebenen Tischvorlage des Ortsbauamtes vom 06.08.2013, die nochmals vorgetragen wird. Der beauftragte Planer erläutert umfassend den Bauantrag und ergänzt seinen Vortrag mit einem virtuellen Rundgang durch das neu entstehende Gebäude.
Wie bereits schon in der Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2013 entwickelt sich eine Aussprache über die zukünftige Dachform des Objektes, wobei aus der Mitte des Gremiums nochmals deutlich darauf hingewiesen wird, dass wegen der zu erwartenden Folgekosten (Unterhalt, Dichtigkeit des Daches) kein Flachdach, sondern ein flach geneigtes Dach (Blech/Talcid) zur Ausführung kommen soll.
Der Planer erläutert in kurzen Zügen die Kostensituation bei beiden diskutierten Ausführungsvarianten. Da bei einem flach geneigten Dach keine Begrünung notwendig  wird, wäre diese Variante vermutlich kostengünstiger zu realisieren. Auch wird der Lichteintrag, der für die Flure und für die Räumlichkeiten benötigt wird, nochmals dahingehend hinterfragt, ob die Lichtkuppeln so abgedichtet werden können, dass dort kein Wassereintrag erfolgt. Von Seiten des Planers wird dies damit beantwortet, dass - wenn das betroffene Gewerk ordnungsgemäß und korrekt ausgeführt wird - dann auch ein Regenwassereintrag vermieden wird.
Der Planer erläutert ferner auch die Überlegungen, ob es grundsätzlich möglich wäre, den Anbau auch in passiver Bauweise auszuführen. Grundsätzlich ist eine solche Bauausführung möglich und unter Umständen auch sinnvoll, wenn ein sogenannter Wärmeschutznachweis erbracht werden kann.
Nach Rücksprache mit dem Kreisbrandmeister Bues müssten dann jedoch die Aspekte des Brandschutzes dahingehend beachtet werden, dass verschiedene Wände im Gebäude eine F90-Ausführung erhalten. Ebenfalls muss der Verbindungstrakt vom Alt- zum Neubau sowohl mit einem elektrischen Türschließer als auch mit einer Brandschutztüre verbunden werden. Ob eine Bauausführung in passiver Bauweise die entsprechende Energieeinsparung bringen könnte, müsste im weiteren Verlauf der Planung bedacht und darüber nach einer sorgfältigen Aufarbeitung im Gremium wieder berichtet werden.
Als Ergebnis der Beratung beschließt der TUA einstimmig den vorgelegten Bauantrag zum zweigruppigen Neubau (zwei Kleinkindgruppen) an den Kindergarten Riedheim.
Verbunden hiermit ist, dass bei diesem Anbau kein Flachdach, sondern ein leicht geneigtes Schrägdach errichtet wird, wobei der Wunsch von Mitgliedern des Technischen und Umweltausschusses darüber hinaus noch vorhanden ist, weitere alternative Dachformen (Satteldach) zu prüfen.

3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Christliche Schule im Hegau“, Gemarkung Hilzingen und 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
a) Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat über den Satzungsbeschluss
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 30.07.2013.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Buchner vom Büro Alpstein, Missener Str. 18, 87509 Immenstadt. Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass mit der heutigen Beratung und nach der anschließenden Entscheidung des Technischen und Umweltausschusses die so genannte Planreife erlangt werden kann, was das Landratsamt Konstanz als Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung, die mit einer Baulast zu versehen ist, sieht.
Die Sitzungsvorlage wird mit Beschlussvorschlag verwaltungsseitig nochmals ausführlichst erläutert.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gremiums erläutert Herr Buchner als beauftragter Planer, welche Änderungen die jetzige Planung gegenüber der erstmals eingereichten Planung des Objektes hatte. Aus Kostenaspekten wurden Änderungen beim Neubau erforderlich. Die Kubatur des Neubaus verringert sich im Vergleich zur ersten Planung. Ebenfalls werden die „Terrassen“ im Obergeschoss wegfallen, was bedeutet, dass nach Vollzug des zweiten Bauabschnittes (= Aufstockung während des laufenden Schulbetriebes) die maximale Höhe des Hauptgebäudes, die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit 13,50 m festgeschrieben ist, immer noch unterschritten wird. Herr Buchner erläutert, dass eine weitere Änderung dahingehend besteht, dass das Nebengebäude, in dem die Pellets-Heizungsanlage untergebracht werden soll, um 0,50 m höher werden soll, als es die ursprüngliche Planung  mit 3 m vorgesehen hat.
Wenn sich der Ausschuss mit dieser Abweichung anfreunden könnte, wäre der Planer sehr zufrieden. Auch wenn das Nebengebäude mit seiner geplanten Höhe von 3 m realisiert werden müsste, ginge dies zu Lasten der Fläche, die für Fahrradabstellplätze verfügbar wäre.
Aus Kostenaspekten soll der erste Bauabschnitt jetzt ohne die geplante Aufstockung gebaut werden. Wegen des fehlenden dritten Obergeschosses müssten weniger Ausgaben für die Brandschutzmaßnahmen eingeplant werden. Trotzdem ist die Zielsetzung der Christlichen Schule unverändert, dass die Aufstockung entsprechend des bereits abgeschlossenen Durchführungsvertrages realisiert wird.
Als Ergebnis der weiteren Aussprache beschließt der Technische und Umweltausschuss ohne Gegenstimme und bei einer Enthaltung den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussantrag:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
b) Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat:
- Die Wirksamkeit der 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird in der Fassung vom 06. August 2013 beschlossen.
- Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan "Christliche Schule im Hegau", Gemarkung Hilzingen, wird in der Fassung vom 06. August 2013 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
- Die zusammen mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Christliche Schule im Hegau", Gemarkung Hilzingen, aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 06. August 2013 nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
- Die 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie der Vorhabenbezogene Bebauungsplan "Christliche Schule im Hegau", Gemarkung Hilzingen, werden gemäß § 6 Abs. 2 BauGB bzw. § 10 Abs. 2 BauGB dem Landratsamt Konstanz zur Genehmigung vorgelegt. Sie treten mit deren Veröffentlichung in Kraft.
Ebenfalls beschließt der Technische und Umweltausschuss ebenfalls ohne Gegenstimme und mit einer Enthaltung, dass die geringfügige Abweichung bei der Höhe des Nebengebäudes mit 50 cm mitgetragen wird.
Aus der Mitte des Gremiums wird angeführt, dass der Zeitpunkt der Enthüllung des Bauschildes nicht ganz glücklich gewählt war, da der Neubau der Christlichen Schule derzeit, wegen des Fehlens eines gültigen Bebauungsplanes, noch ein Außenbereichsfall darstellt.

4. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Ob dem Dorf II“, Gemarkung Riedheim - Bericht / Information über auferlegte Nachbesserungen, Hilfs- und Ersatzmaßnahmen für die „Schwarze Mörtelbiene“
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der dem Technischen und Umweltausschuss zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes, nämlich dem E-Mail-Verkehr mit Herrn Dr. Mike Herrmann – Büro für angewandte Tierökologie & Botanik. In der heutigen Sitzung gilt es lediglich den Technischen und Umweltausschuss umfassend zu informieren, so dass keine Entscheidungen zu treffen sind.
Verwaltungsseitig werden die wesentlichen Aspekte zum Umweltbericht dargestellt , wobei auf Nachfragen aus der Mitte des Ausschusses verwaltungsseitig erklärt wird, dass es nicht bekannt ist, warum die Stellungnahme von Herrn Dr. Mike Herrmann erst zum jetzigen Zeitpunkt, also nach dem erfolgtem Satzungsbeschluss bei der Gemeinde eingegangen ist. Auch wenn der Zeitpunkt des Eingangs der Stellungnahme als sehr ungünstig betrachtet wird, wird der Erhalt des Lebensraumes für die schwarze Mörtelbiene als wichtige Aufgabe gesehen, die unbedingt auch beachtet werden muss.
Welche Möglichkeiten es gibt, das Mörtelbienenhabitat soweit vorbereiten zu können, dass im dortigen Bereich auch eine Ansiedlung erfolgen kann, wird sich im Laufe der Planungen ergeben. Aus dem Gremium wird auch angesprochen, dass der für die Biene wichtige Lebensraum in Hilzingen und Riedheim, der nach Einschätzung des Vorsitzenden 80 % der Gesamtpopulation ausmacht, in Zukunft genauer betrachtet werden sollte, da zum Beispiel auch an anderen Stellen im Kernort, wie zum Beispiel in der Duchtlinger Straße oder auch in der Mühlenstraße schwarze Mörtelbienenpopulationen festgestellt worden sind. Eventuell müsste Herr Dr. Mike Herrmann seine derzeit vorhandenen Ansprüche und Notwendigkeiten an den Lebensraum für die schwarze Mörtelbiene etwas überarbeiten, da es in Hilzingen viele „Kleinode“ gibt, um dieser schützenswerten Art auch dauerhaft entsprechenden Lebensraum anzubieten.

5. Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Erneuerung der Pumpen im Tiefbrunnen Belzers Eichle
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der dem Gremium mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage. Entsprechend den Ausführungen der Verwaltung wurden für den Austausch der beiden Pumpen zwei Firmen um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Die Firma Rottler, 78166 Donaueschingen-Aasen, ist dabei als günstigste Bieterin hervorgegangen.
In einem heute mit Bürgermeister Rupert Metzler geführten Telefonat macht Herr Dr. Seger, der in den 1990er-Jahren das Projekt Tiefbrunnen Belzers Eichle betreut hat, darauf aufmerksam, dass er es für sehr sinnvoll betrachten würde, den Tiefbrunnen Belzers Eichle nach Ausbau der alten Pumpen per Kamera zu befahren, um eventuelle Schwachstellen erkennen zu können.
Die Kosten des Austausches der Pumpen beläuft sich auf einen Betrag, der über der Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters liegt.
Nachdem sich die Verwaltung dazu entschlossen hat, beide Pumpen auszutauschen (Baujahr Pumpe 1: 1989, Baujahr Pumpe 2: 1999), fallen neben den Bezugsposten für die Pumpen mit rund 8.270 Euro noch die Kosten des Ein- und Ausbaus, innere Verrechnungen des Bauhofes (Einsatz des Kranes) sowie die als notwendig erachtete Kamerabefahrung auf insgesamt ca. 12.000 – 13.000 Euro.
Der Technische und Umweltausschuss beschließt einstimmig den Vollzug dieser Maßnahme wie verwaltungsseitig beschrieben und genehmigt gleichzeitig die anfallenden Ausgaben außerplanmäßig.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung, dass es aus Aspekten der Wirtschaftlichkeit nicht sinnvoll ist, nach einer bestimmten Lebensdauer die Pumpen vorsorglich zu wechseln, weil ein solcher Austausch immer mit sehr großen Ein- und Ausbaukosten verbunden ist.
Bereits in der Sitzung am 23.07.2013 wurde angesprochen, dass die Verwaltung sich nicht nur mit der theoretisch möglichen Option, sondern auch sehr intensiv um die praktische Umsetzung der Realisierung eines zweiten Standbeins zur Versorgung der Hilzinger Bürgerinnen und Bürger mit Wasser des Zweckverbands „Hoher Randen“ bemüht, um bei einem entsprechenden Notfall auch darauf reagieren zu können.

6. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Baustellen
In dem Bericht über die Baustellen wird mitgeteilt, dass die Sanierung der Oberstraße in Hilzingen am 30.07.2013 nunmehr endgültig abgeschlossen ist und dass die Erschließungsmaßnahmen in den Baugebieten „Ob dem Dorf II“ in Riedheim und „Vor der Hohleich“ in Schlatt am Randen planmäßig laufen. Der in der KW 33/2013 beginnende Endausbau im Baugebiet "Schwärzengarten" in Weiterdingen muss bis zum 25.09.2013 abgeschlossen sein, da dieser Teil dann auch für die Umleitung der L 190 Hilzingen-Duchtlingen befahren wird.
Hinsichtlich der Sanierung der Ortsdurchfahrt in Storzeln wird verwaltungsseitig bekannt gegeben, dass diese Baumaßnahme genutzt wurde, um die alte, marode Wasserleitung teilweise zu ersetzen, was kostengünstig mit der jetzigen Sanierung vollzogen werden konnte. Der Anschluss der Wasserleitung ist nunmehr an eine große DIN200-Leitung erfolgt und zukunftssicher gestaltet. Mit dieser Maßnahme konnten auch zwei zusätzliche Hydranten im Bereich Storzeln Süd gesetzt werden. Der Technische und Umweltausschuss begrüßt diese Maßnahme und nimmt die dadurch eingetretene Verzögerung von drei Tagen während der vierwöchigen Bauzeit zur Kenntnis.
Aus der Mitte des Gremiums wird angeregt, dass die Verwaltung versuchen sollte, bis zum Schlatter Scheunenfest 2013 die derzeit noch gesperrte Büßlinger Straße wieder dem allgemeinen Verkehr zugänglich zu machen, was nach Fertigstellung der Kanal- und Wasserleitungsarbeiten durchaus denkbar ist.
b) Dachsanierung Bauhofgebäude
Im Haushaltsplan 2013 sind Mittel für die Sanierung des Dachs des Bauhofbetriebsgebäudes eingestellt. Um die Maßnahme noch in diesem Jahr durchführen zu können, müsste mit der Maßnahme jetzt begonnen werden (Ausschreibung). Mit Blick auf eine mögliche Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) wurde Gemeinderat Martin Jordan mit der Bitte um Prüfung beider Möglichkeiten (Dachsanierung mit oder ohne PV-Anlage) Kontakt aufgenommen. Ausgehend von der Statik trägt der vorhandene „Dachstuhl“ auch eine eventuelle Aufsattlung einer PV-Anlage.
Im Anschluss an die verwaltungsseitigen einleitenden Worte nimmt Ausschussmitglied Martin Jordan auf der „Regierungsbank“ Platz und skizziert nicht als Ausschussmitglied, sondern als beauftragter Fachmann die Ergebnisse seiner Prüfung. Die Investitionskosten für eine PV-Anlage von knapp 90.000 Euro hätten sich in einem Zeitraum von knapp 16 Jahren amortisiert. Interessant bei diesem Projekt wäre neben der hervorragenden Ausrichtung des Daches auch die Möglichkeit, den produzierten Strom direkt für den Eigenverbrauch zu nutzen. Nachdem die Energieeinspeisungsvergütungen, also die staatliche Förderung für PV-Anlagen, mit jedem Monat geringer werden, sollte baldmöglichst über die Installation einer entsprechenden Photovoltaikanlage auf dem Dach des Bauhofbetriebsgebäudes und der kleineren Maschinenhalle nachgedacht bzw. auch entschieden werden.
Die mit der Firma SunnySolar geführten Gespräche brachten das Ergebnis, dass rund 1.600 Euro Kosten pro Kilowatt-Peak entstehen werden, um die Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgebäude zu errichten, was für die 54,2 Kilowatt-Peak-Anlage dann die voraussichtlichen Investitionsmittel in Höhe von 90.000 Euro bedeuten.
Ausschussmitglied Alfons Zipperer erwähnt, dass er bei seiner privaten Photovoltaikanlage ein vergleichbares Angebot hat, was bei einer kleineren Anlage jedoch deutlich günstiger ist. Sein Angebot – eine kleine, private Anlage - liegt bei 1.300 Euro pro Kilowatt-Peak. Auf jeden Fall sollten vor einer Entscheidung über eine PV-Anlage mindestens zwei Angebote eingeholt werden. Bei der Gesamtbetrachtung sollte auch nicht vernachlässigt werden, dass Folgekosten (zum Beispiel Kosten für die Auswechslung der Wechselrichter oder defekter Module) entstehen, die bei Amortisationsberechnung normalerweise nicht einkalkuliert sind. Inwieweit der Energieversorger bereit ist, die PV-Anlage überhaupt ans Netz anzubinden, muss in einem gesonderten Genehmigungsverfahren abgeklärt werden, was zusätzlich Kosten verursacht.
Als Ergebnis der heutigen Beratung beschließt der Technische und Umweltausschuss einstimmig, die Sanierung des Daches des Betriebsgebäudes im Bauhof auszuschreiben und alternativ auch mindestens drei Angebote zur Errichtung einer PV-Anlage einzuholen. Nach der Ausschreibung und den vorhandenen Ergebnissen der Angebotseinholung soll diese Maßnahme wieder zur Entscheidung vorgelegt werden.
Das vor einigen Jahren mögliche Modell, Dachflächen an einen privaten Unternehmer zu vermieten, sind zwischenzeitlich nicht mehr relevant. Die angefragte Firma SolarComplex hält es nicht mehr für rentabel, entsprechende Dachflächen anzumieten.
c) LED-Beleuchtung
Nachdem der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung am 23.07.2013 die Sperrvermerke für die Umstellung auf LED beschlossen hat, ging am 26.07.2013 der Zuwendungsbescheid für die Sanierung der Straßenbeleuchtung in Hilzingen bzw. den Ortsteilen Duchtlingen und Binningen ein. Durch den Zuwendungsbescheid bekommt die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe 10.842 Euro, was einer Zuwendung von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben entspricht.
Seit Auflegen des Förderprogrammes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in den vergangen drei Jahren wurden entsprechende Zuschüsse beantragt und auch bewilligt. In diesem Zeitraum konnten somit alle alten Straßenlampen auf energiesparende LED umgestellt werden. Dadurch kann beispielsweise in Schlatt am Randen im Vergleich zu den herkömmlichen Straßenlampen eine Stromersparnis von 65 % erzielt werden.
d) Baugebiet „Vor der Hohleich“ Schlatt am Randen
Nach Rücksprache mit dem Ortschaftsrat Schlatt am Randen wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Straßenbezeichnungen im Baugebiet „Vor der Hohleich“ wie folgt zu benennen. Grundstücke, die an der Büßlinger Straße liegen, werden fortlaufend fortnummeriert, die im südlichen Bereich des Baugebietes verlaufende Straße erhält die Straßenbezeichnung „Quadäcker“, die im nördlichen Bereich des Baugebietes verlaufende Straße, die in die Büßlinger Straße einmündet, erhält die Straßenbezeichnung „Kirchhofäcker“ und die Verbindung der Straßen „Quadäcker“ und „Kirchhofäcker“ soll die Straßenbezeichnung „Vor der Hohleich“ erhalten. Dieser Verwaltungsvorschlag wird vom Gremium einstimmig angenommen.

7. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
a) Grund- und Werkrealschule Hilzingen
Ausschussmitglied Heinrich Mohr macht seinen Unmut über den Auftritt des Elternbeiratsvorsitzenden, Herr Sicken, in der Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2013 deutlich und betrachtet den Auftritt von Herrn Sicken als unangemessen und weder als sachlich noch als zielführend. Nach seiner Einschätzung wurde der Gemeinderat mit Blick auf die Weiterentwicklung der Grund- und Werkrealschule Hilzingen (Gemeinschaftsschule) massiv und vor allem zu Unrecht kritisiert. Seiner weiteren Einschätzung hätte der Bürgermeister auf die heftigen Worte von Herrn Sicken reagieren müssen. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass er in der Erkenntnis, wie Herr Sicken auf die Sitzung „vorbereitet“ wurde, es für besser gehalten habe, auf seine Wortmeldung nicht zu antworten. Auf jeden Fall sei zunächst einmal die Schule in der Pflicht, entsprechende Weichen für die Fortentwicklung der Grund- und Werkrealschule Hilzingen bzw. dem Erhalt einer Sekundarstufe 1 in Hilzingen zu stellen und nicht der Gemeinderat bzw. die Verwaltung.
b) Freibadpreise
Im Gremium wird deutlich darauf hingewiesen, dass der Einzeleintritt im Hilzinger Freibad mit 4,20 Euro auch im Vergleich mit anderen Bädern, nicht unbedingt nur aus der Nachbarschaft, deutlich zu hoch ist. Eine weitere Preiserhöhung bei den Einzeleintritten soll in den nächsten Jahren nicht mehr angedacht werden. Der Bürgermeister erwidert hierauf, dass er am heutigen Tag den 50.000. Badegast begrüßen durfte und es wirtschaftlich aufgrund vieler Faktoren wohl besser laufen wird als im Freibadjahr 2012. Mit Blick auf die Kostensituation sollen die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Personalkosten ebenso auf den Prüfstand, wie zum Beispiel auch andere strukturelle Veränderungen im Freibad. Der Bürgermeister greift dieses Thema gerne auf und schlägt vor, den Gesamtkomplex Freibad (Kiosk, Badebetrieb, Personalkosten, strukturelle Änderungen) nach Ende der Freibadsaison 2013 ausführlichst im Gemeinderat zu beraten.
c) Sichtdreiecke
Ausschussmitglied Heinrich Mohr bemängelt verschiedene Punkte in Weiterdingen, bei denen in Kreuzungsbereichen die Sicht auf den Straßenverkehr durch Sträucher, Bäume und Ähnliches stark eingeschränkt ist und bittet die Verwaltung eindringlich darauf zu achten, dass solche problematischen Konstellationen auch überprüft, kontrolliert und gegebenenfalls auch per Ersatzvornahme, also mit Kostenverpflichtung des Grundstückseigentümers, vollzogen werden. Der Vorsitzende ergänzt hierzu, dass in den letzten Wochen diesbezüglich verschiedene Grundstückseigentümer angeschrieben wurden, die Sichtdreiecke freizumachen. Die große Anzahl von Anschreiben an Grundstückeigentümer war nicht so erfolgsversprechend, da sich nur die wenigsten Adressaten zurück gemeldet haben. Es obliegt der Verwaltung bzw. dem Gemeinderat, die Einhaltung der Sichtdreiecke, also die Sicherheit im Straßenverkehr, besonders zu kontrollieren, was von Ausschussmitglied Heiner Mohr als notwendig erachtet wird.

8. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Grillplatz Hilzingen
Herr Ferdinand Koch, Braungasse 12a, 78247 Hilzingen, bittet die Gemeinde, darüber nachzudenken, den Grillplatz Hilzingen zu überdachen, was verwaltungsseitig geprüft werden soll.

Vorgelegt am 10. September 2013

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Heinrich Mohr (Aussschussmitglied)
gez. Erich Schmidt (Ausschussmitglied)