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Sitzung des Technischen und Umweltausschusses

Dienstag, 19. Februar 2013, 19:00 Uhr
Rathaus Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Hanfgarten 33, 78247 Hilzingen
b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Duchtlinger Str. 10, 78247 Hilzingen
c) Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Duchtlinger Str. 10a, 78247 Hilzingen
d) Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Duchtlinger Str. 10b, 78247 Hilzingen

3. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Killwies-Bütze", Gemarkung Hilzingen
a) Vorstellung des Planentwurfs, Beratung und Zustimmung
b) Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat

4. Kanalreinigung und Kanalinspektion, 2. Sanierungsabschnitt - Kernort Hilzingen - Arbeitsvergabe

5. Bekanntgaben der Verwaltung

6. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

7. Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Sitzung Technischer- und Umweltausschuss am 19. Februar 2013

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Ausschussmitglieder Michael Albrecht (ab TOP 3), Peter Graf, Thomas Hägele (als Vertreter von Jutta Baur), Martin Jordan, Josef Leirer, Diana Maier, Heinrich Mohr, Erich Schmidt, Andreas Wieser, Alfons Zipperer, Wolfgang Zöller
Ortsvorsteher Josef Leirer und Egon Schmieder
Bauamtsleiter Walter Fechtig
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Verwaltungsangestellter Günther Feucht
Verwaltungsangestellte Helga Geiser
Verwaltungsangestellte Bernadette Maier als Schriftführerin
 
Abwesend:  
Ausschussmitglieder Jutta Baur (beruflich) und Rainer Guggemos (beruflich)
 
Beginn:    19.00 Uhr    Presse:     0
Ende:    20.45 Uhr    Zuhörer:    5

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Einwendungen zur Tagesordnung werden von Seiten des Ausschusses nicht erhoben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes vom 05.02.2013, die zu den einzelnen Baugesuchen nochmals vorgetragen wird.
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Hanfgarten 33, 78247 Hilzingen
Der Bauantrag lt. Buchstabe a) wird an einem Schaubild dargestellt und erläutert und vom Ausschuss einstimmig befürwortet.
b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Duchtlinger Straße 10, 78247 Hilzingen
Der Bauantrag lt. Buchstabe b) wird an einem Schaubild dargestellt und erläutert.
Aus der Mitte des Gremiums wird auf die entstehende Parksituation hingewiesen und befürchtet, dass die Autos entlang der Duchtlinger Straße abgestellt werden.
Auf der anderen Seite kann dies durchaus dazu führen, dass der dortige Verkehr etwas gebremst wird. Mehr als ein Stellplatz kann auf dem Grundstück nicht gefordert werden.
Bei einer Enthaltung wird dem Bauantrag zugestimmt.
c) Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Duchtlinger Straße 10 a, 78247 Hilzingen
Der Bauantrag lt. Buchstabe c) wird an einem Schaubild dargestellt und erläutert.
Bei einer Enthaltung wird dem Bauantrag zugestimmt.
d) Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Duchtlinger Straße 10 b, 78247 Hilzingen
Der Bauantrag lt. Buchstabe d) wird an einem Schaubild dargestellt und erläutert.
Mit der Maßgabe, dass die Garage    an der östlichen Grundstücksgrenze (zur Klostergasse) um 50 cm abgerückt werden muss und über den Kreuzungsbereich "Duchtlinger Straße" keine Zufahrt erfolgen darf, wird dem Bauantrag bei einer Enthaltung zugestimmt.

3. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Killwies-Bütze",
Gemarkung Hilzingen
a)  Vorstellung des Planentwurfs, Beratung und Zustimmung
b)  Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Bernadette Siemensmeyer vom Planungsbüro 365° in 88662 Überlingen.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes vom 12.02.2013.
Frau Siemensmeyer stellt den Erstentwurf der Planung ausführlich vor.
In Bezug auf die innere Erschließung des Plangebietes wurden zwei Varianten erarbeitet. Zum einen könnte die Erschließung über den bereits vorhandenen Feldweg mit direkter Anbindung an die L190 erfolgen – was im Verfahren mit dem zuständigen Straßenbaulastträger noch abgestimmt werden müsste – zum anderen könnten die Grundstücke durch einen Wendehammer erschlossen werden. Nach Abwägung des Für und Wider spricht sich das Gremium für die Variante mit möglichst schlanker Erschließung, sprich Ausbau des Feldweges (Querspange) als Erschließungsstraße mit Anbindung an die L190, aus.
Die bestehende Brühlstraße soll im Bereich der Gärtnerei Mauch in Richtung Osten verschwenkt werden, sodass die Parkplätze der Gärtnerei dort wegfallen und auf der anderen Seite direkt vor der Gärtnerei angelegt werden können. Die bisherigen Parkplätze sind im Eigentum der Gemeinde und werden von der Gärtnerei gegen Entgelt genutzt. Künftig muss die Gärtnerei dann ihre eigenen Parkplätze anlegen. Es ist nicht Aufgabe der Gemeinde für die Gärtnerei Parkplätze zu schaffen. Entsprechende Gespräche müssen mit Herrn Mauch noch geführt werden.
Die im Erstentwurf dargestellten Parkplätze nördlich der Querspange sollen ganz entfallen. Evtl. kann in diesem Bereich der Gehweg entlang der Straße mitgeführt werden.
Frau Siemensmeyer erläutert weiter, dass die Anbauverbotszone entlang der L190 von 20 m auf 15 m reduziert werden soll. Entlang des bestehenden Radweges ist eine lockere Baumreihe geplant. Ganz im Süden des Plangebiets soll eine Retentionsfläche für das gesamte Gebiet entstehen. Die Versickerung des Regenwassers auf den Grundstücken wird aufgrund des sehr lehmigen Bodens nicht funktionieren.
Insgesamt handelt es sich im Plangebiet um sehr hochwertige Ackerböden, was zu einem relativ hohen Kompensationsbedarf führt. Durch die Entfernung eines Absturzes im Mühlenbach in unmittelbarer Nähe könnte ein kleiner Teil des Ausgleichs geschaffen werden. Die weiteren Maßnahmen müssen noch bestimmt werden. Aus der Mitte des Gremiums wird darum gebeten, hierbei auf landwirtschaftliche Flächen zu verzichten.
Bezüglich der zulässigen Zahl der Vollgeschosse wird nach kurzer Beratung beschlossen, auf den Grundstücken südlich der Brühlstraße eine 2-geschossige Bebauung, auf den nördlichen Grundstücken im Bereich der Hochspannungsleitung ebenfalls eine 2-geschossige Bebauung und im restlichen Plangebiet eine 3-geschossige Bebauung mit einer maximalen Höhe von 12 m zuzulassen.
Das Gremium ist sich darüber einig, dass in diesem Gewerbegebiet keine freistehenden Wohnhäuser entstehen sollen. Wohnungen sollen aber nicht generell ausgeschlossen werden, sondern – sofern diese in das Betriebsgebäude integriert sind - zugelassen werden.
Anlagen für kirchliche Zwecke sollen ausgeschlossen werden.
Als Ergebnis der heutigen Beratung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften "Killwies-Bütze", Gemarkung Hilzingen stimmt der Technische- und Umweltausschuss dem vorgestellten und beratenen Planentwurf zu und fasst den Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat, gemäß Ziffer b), Punkt 1., 2. und 3. der Sitzungsvorlage:
1. Für den im Plankonzept vom 19.02.2013 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Killwies-Bütze".
2. Zur Durchführung baugestalterischer Maßnahmen werden gemäß § 74 LBO Örtliche Bauvorschriften festgesetzt. Das Gebiet, für das die Örtlichen Bauvorschriften gelten, ist der Planbereich des Bebauungsplanes "Killwies-Bütze", Gemarkung Hilzingen.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben wird.

4. Kanalreinigung und Kanalinspektion, 2. Sanierungsabschnitt - Kernort Hilzingen - Arbeitsvergabe
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten in der heutigen Sitzung ausgegebenen Tischvorlage des Bauamtes vom 18. Februar 2013, die verwaltungsseitig nochmals erläutert wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Ausschuss einstimmig, den Auftrag an die Firma Haiß Kanalreinigung, 88634 Aftholderberg zum Angebotspreis von 19.145,32 € zu vergeben.

5. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Kreisverkehr-Situation
Der Vorsitzende berichtet über ein Schreiben des Landratsamtes Konstanz mit dem Inhalt, dass die bisher angeordneten Maßnahmen zur Gestaltung von Kreisverkehrsplätzen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit / Entfernung von Hindernissen gegenstandslos sind und die Kreisverkehre neu begutachtet werden sollen.    
b) Sitzung Fachausschuss "Standort Feuerwehrgerätehaus"
Der Vorsitzende gibt den Termin für die Sitzung des Fachausschusses zur Untersuchung möglicher Standorte für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Hilzingen am 23. April 2013 bekannt.
Die Sitzung soll nichtöffentlich stattfinden, wobei Gemeinderäte, die nicht dem Ausschuss angehören, anwesend sein dürfen.
c) Christliche Schule im Hegau
Anhand von Folien werden die Gebäudeansichten der geplanten Christlichen Schule dargestellt. Es entwickelt sich eine kurze Diskussion über Geschossigkeit des Gebäudes, wobei erläutert wird, dass nicht das komplette Gebäude 3-geschossig ausgeführt wird, sondern nur einzelne Gebäudeteile.
Aus der Mitte des Gremiums wird erwähnt, dass es besser ist, 3-geschossig zu bauen als das Gebäude in die Fläche auszuweiten.
Auch wird nochmals darauf hingewiesen, dass es bautechnisch sehr wohl möglich sein dürfte, trotz des sehr schwierigen Geländes einen Keller zu bauen.
d) Ortsdurchfahrt Duchtlingen
Der Vorsitzende gibt ein Schreiben des Landratsamtes Konstanz bekannt, indem klargestellt wird, dass die vorhandene Schikane / Verschwenkung damals auf ausdrücklichen Wunsch der Gemeinde eingebaut wurde und diese im Zuge der jetzt geplanten Deckensanierung seitens des Landkreises nicht zurückgebaut wird.
Alternativ könnte der Rückbau auf Kosten der Gemeinde erfolgen oder auch ein stationärer Blitzer eingebaut werden.     

6. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

7. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 09. April 2013

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Bernadette Maier (Schriftführerin)
gez. Josef Leirer (Ausschussmitglied)
gez. Heinrich Mohr (Ausschussmitglied)