Anmeldung

Sitzung des Technischen und Umweltausschusses

Dienstag, 13. Dezember 2016, 19:00 Uhr
Rathaus Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 15.11.2016

3. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
a) Neubau eines Wohnhauses mit Carport, Feldlerchenweg 9, 78247 Hilzingen
b) Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Keltenweg 4, 78247 Hilzingen
c) Neubau eines überdachten Autoabstellplatzes am bestehenden Wohnhaus, Schlatt a. R., Barzheimer Str. 5, 78247 Hilzingen
d) Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Feldlerchenweg 7, 78247 Hilzingen
e) Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, Tanzplatz 8b, 78247 Hilzingen
f) Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Schlatt a.R., Barzheimer Str. 4, 78247 Hilzingen

4. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Keltenweg 8, 78247 Hilzingen

5. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Neubau Vitaminmarkt Staufenhof Hofladen, Killwies 9, 78247 Hilzingen
b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Auf Bühl 7c, 78247 Hilzingen
c) Einbau von zwei Dachgauben, Duchtlingen, Oberdorfstraße 14, 78247 Hilzingen
d) Errichtung eines Schallschutz-Zaunes, Riedheim, Storzler Str. 27 u. 27a, 78247 Hilzingen
e) Erweiterung der Bürofläche durch Aufstockung der vorh. Büroräume, Obere Gießwiesen 6, 78247 Hilzingen
f) Errichtung einer Werbeanlage, Brühlstr. 6, 78247 Hilzingen
g) Neubau eines Laborgebäudes, Breiter Wasmen 10, 78247 Hilzingen

6. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
a) Anbau einer Lagerhalle an bestehendes Betriebsgebäude, Heilsbergstr. 29, 78247 Hilzingen
b) Anbau einer Betriebshofüberdachung an bestehendes Betriebsgebäude, Heilsbergstr. 29, 78247 Hilzingen
c) Neubau eines Wohnhauses mit 2 WE und Doppelcarport, Riedheim, Storzler Str. 2c, 78247 Hilzingen

7.  Lärmaktionsplan für die Gesamtgemeinde Hilzingen
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss des Lärmaktionsplans

8. RadNETZ Baden-Württemberg - Vorstellung des Maßnahmenkatasters

9. Neubau Feuerwehrgerätehaus - Arbeitsvergabe / Gerüstbauarbeiten

10. Kindergarten Duchtlingen
- Vorstellung des Ergebnisses der Energieberaterbeauftragung
- Weitere Vorgehensweise

11. Bekanntgaben der Verwaltung

12. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

13. Fragemöglichkeit für Einwohner

Technischer und Umweltausschuss am 13. Dezember 2016

Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Holger Graf, Peter Graf, Rainer Guggemos, Marianne Guthoff (als Reihenfolgestellvertreterin für Karl Sch-wegler), Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Martin Schneble, Andreas Wieser, Alfons Zipperer
Gemeinderäte: Barbara Kissmehl, Ralf Oßwald
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Stefan Rill, Walter Mayer, Egon Schmieder
Verwaltungsmitarbeiter:  Bauamtsleiter Günther Feucht, Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder, Petra Fritsch, Christian Denzel (als Schriftführer)

Abwesend: Karl Schwegler (privat), entschuldigt

Beginn:    19.00 Uhr            Zuhörer:    15
Ende:        22.30 Uhr  21.55 Uhr     Presse:    1

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Um-weltausschusses am 15.11.2016
Gegen die Niederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.

3. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde. Die einzelnen Bauvorhaben werden von der Verwaltung vorgestellt. Soweit vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Neubau eines Wohnhauses mit Carport, Feldlerchenweg 9, 78247 Hilzingen
Von der Verwaltung wird vorgetragen, dass von der Bauherrschaft keine Befreiungen beantragt seien. Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
b) Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Keltenweg 4, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für das Bauvorhaben keine Befreiungen beantragt worden seien. Lediglich der Dachvorsprung überschreibe im Süden die Bebauungsgrenze. Eine Überschreitung dieser Art werde seitens des Landratsamts Konstanz aber üblicherweise immer zugelassen.
Ein Ausschussmitglied hat Zweifel daran, dass die Geländeanschüttung im Süden die maximal zulässigen 1,50 m nicht überschreitet. Er bittet die Verwaltung, das Landratsamt darauf hinzuweisen.
Schließlich fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die Baurechtsbehörde wird gebeten, zu überprüfen, ob die Geländeaufschüttung im Süden das zulässige Maß über-schreitet und die Baugenehmigung gegebenenfalls zu versagen.
c) Neubau eines überdachten Autoabstellplatzes am bestehenden Wohnhaus, Schlatt a. R., Barzheimer Str. 5, 78247 Hilzingen
Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass ein ähnliches Bauvorhaben auf diesem Grundstück bereits 2015 genehmigt worden sei. Es habe ein Bauherrenwechsel stattgefunden. Der neue Bauherr wolle – anders als der alte Bauherr – den Carport an das Gebäude heranrücken. Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
d) Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Feldlerchenweg 7, 78247 Hilzingen
Seitens der Verwaltung wird vorgetragen, dass auch bei diesem Bauvorhaben ledig-lich der Dachvorsprung über der Baugrenze liege. Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium daraufhin einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
e) Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, Tanzplatz 8b, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung weist darauf hin, dass auch bei diesem Bauvorhaben der Dachvor-sprung über der Baugrenze liege. Auch die Garage werde über die Baugrenze ge-baut, was dort aber zugelassen sei.
Ein Ausschussmitglied möchte wissen, durch was gewährleistet sei, dass das Nach-barhaus auch bald gebaut werde. Der Vorsitzende antwortet, dass man das Nachbargrundstück kürzlich in einer Gemeinderatssitzung bewusst an ein Ehepaar vergeben habe, das erklärt habe, zügig bauen zu wollen. Die Probleme, fährt der Vorsitzende fort, die die Vergabe der Doppelhaushälften mit sich bringe, würden in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen angesprochen werden.
Des Weiteren wird darüber diskutiert, dass die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) von den Vorgaben des Bebauungsplans abweicht. Ein Ausschussmitglied, das den Bebauungsplan entworfen hat, erklärt, dass die EFH nur als Bezugspunkt für die maximale Firsthöhe diene und – auf eigene Verantwortung der Bauherrschaft – frei gewählt werden könne. Ein anderes Ausschussmitglied stellt fest, dass die gewählte EFH noch höher liege als der Kanaldeckel und dass das Bauvorhaben in Hinblick auf eine etwaige Hochwasserproblematik deshalb unbedenklich sei.
Schließlich fasst das Gremium mit 10 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und einer Gegenstimme den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
f) Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Schlatt a. R., Barzheimer Str. 4, 78247 Hilzingen
Nachdem das Bauvorhaben und die beantragten Befreiungen von der Verwaltung erläutert wurden, äußern der Vorsitzende und der Schlatter Ortsvorsteher ihre Ansicht, dass das Gebäude wie geplant gut an diese Stelle passe. Ob das Bauvorhaben auch zulässig sei, werde das Landratsamt Konstanz entscheiden, so der Vorsitzende.
Mit zwei Enthaltungen fasst das Gremium daraufhin den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

4. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Keltenweg 8, 78247 Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde. Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung vorgestellt und von den Ausschussmitgliedern ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.

5. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde. Die einzelnen Bauvorhaben werden von der Verwaltung vorgestellt. Soweit vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Neubau Vitaminmarkt Staufenhof Hofladen, Killwies 9, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor und weist auf eine 2,00 m hoch geplante Stützmauer hin, die die maximal zulässige Höhe überschreite. Das Landratsamt Konstanz habe diesbezüglich schon mit dem Planer gesprochen. Dieser habe zugesagt, das Gelände so abzutreppen, dass es den Vorgaben des Bebauungsplans entspreche.
Ein Ausschussmitglied fragt, ob der Bauherr vorhabe, die Stellplätze zu begrünen. Die Verwaltung antwortet darauf, dass ihr darüber keine Information vorliegen.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Auf Bühl 7c, 78247 Hilzingen
Verwaltungsseitig wird auf eine bereits bestehende Baugenehmigung aus dem Jahre 2014 hingewiesen. Das vorliegend beantragte Bauvorhaben weiche von dem bereits genehmigten Vorhaben bezüglich Höhe, Größe und Lage nur geringfügig ab.
In der anschließenden Diskussion äußern mehrere Ausschussmitglieder Bedenken, dass aufgrund der beengten Situation ein Wenden vor dem Carport nicht möglich sei und deshalb rückwärts bis zur Straße gefahren werden müsse. Es wird befürchtet, dass aus diesem Grund der Carport letztlich nur als Lagerraum genutzt wird und das Parken auf der Straße stattfindet. Auch wenn Nachverdichtung grundsätzlich begrüßenswert sei, sei diese Fläche über alle Maße ausgereizt. Deshalb könne dem Vorhaben nicht zugestimmt werden.
Andere Ausschussmitglieder begrüßen die Nachverdichtung auch an dieser Stelle in diesem Umfang. Sie sind der Meinung, dass eine Zu- und Abfahrt auf bzw. vom Grundstück möglich sei.
Am Ende der Diskussion lässt der Vorsitzende, der eine Nachverdichtung an dieser Stelle befürwortet, über den Bauantrag abstimmen.
Beschluss:
Mit 6 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen wird das Bauvorhaben abgelehnt.
c) Einbau von zwei Dachgauben, Duchtlingen, Oberdorfstraße 14, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Heinrich Mohr erklärt sich für befangen und verlässt für die Dauer dieses Tagesordnungspunkts den Sitzungstisch.
Die Verwaltung stellt das Vorhaben vor und weist darauf hin, dass es im Baugebiet bereits mehrere andere Gauben gebe, die das vorgeschriebene Maß überschritten.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium darauf hin einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
d) Errichtung eines Schallschutz-Zaunes, Riedheim, Storzler Str. 27 u. 27a, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und verlässt für die Dauer des Tagesordnungspunkts den Sitzungstisch.
Nachdem die Verwaltung das Bauvorhaben vorgestellt hat, möchte ein Ausschuss-mitglied wissen, ob der Lärmaktionsplan, der in der heutigen Sitzung später noch auf der Tagesordnung steht, für diesen Bereich Maßnahmen vorsieht. Der Vorsitzende richtet diese Frage Herrn Wolfgang Wahl von der Firma Rapp Trans, der mit der Erstellung des Lärmaktionsplans beauftragt ist und sich unter den Zuhörern befindet. Herr Wahl antwortet, dass seiner Ansicht nach nur eine geringe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass der Baulastträger in diesem Bereich etwas unternehme.
Ein Ausschussmitglied möchte wissen, ob für den Bau des Schallschutzzauns eine Abstandsflächenbaulast notwendig sei. Die Verwaltung antwortet, dass sie diesbezüglich noch keine Aussage von Landratsamt Konstanz habe.
Ein anderes Ausschussmitglied fragt, ob es lärmtechnisch nicht sinnvoller wäre, wenn die Nachbarn mitmachen würden, damit ein längerer Lärmschutzzaun entsteht. Darauf antwortet ein anderer, dass sich auf den Nachbargrundstücken hohe Wälle befänden, die den Lärm von der Bundesstraße abschirmten.
Schließlich fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
e) Erweiterung der Bürofläche durch Aufstockung der vorh. Büroräume, Obere Gießwiesen 6, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch die Verwaltung fasst das Gremium ohne weitere Aussprache einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
f) Errichtung einer Werbeanlage, Brühlstr. 6, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor und weist darauf hin, dass gemäß den Örtlichen Bauvorschriften Fremdwerbeanlagen zwar unzulässig seien. Es gebe jedoch einen Schriftwechsel mit dem Regierungspräsidium Freiburg (RPF), in dem das RPF erklärt, dass diese Regelung außer Acht zu lassen und bei der nächsten Änderung des Bebauungsplans bzw. der Örtlichen Bauvorschriften zu streichen sei.
Ein Ausschussmitglied erachtet es für sinnvoll, dass es für das Gewerbegebiet eine einheitliche Beschilderung gibt. Der Vorsitzende antwortet darauf, dass dies die Auf-gabe des Gewerbevereins sei.
Auf Nachfrage aus dem Gremium, wie groß die Werbeanlage sei, antwortet die Verwaltung, dass sie 1,65 m breit und 3,5 m hoch sei.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
g) Neubau eines Laborgebäudes, Breiter Wasmen 10, 78247 Hilzingen
Die Ausschussmitglieder Martin Jordan und Andreas Wieser erklären sich für befan-gen und verlassen für die Dauer des Tagesordnungspunkts den Sitzungstisch.
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch die Verwaltung fasst das Gremium ohne weitere Aussprache einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

6. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde. Die einzelnen Bauvorhaben werden von der Verwaltung vorgestellt. Soweit vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.    
a) Anbau einer Lagerhalle an bestehendes Betriebsgebäude, Heilsbergstr. 29, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens weist die Verwaltung darauf hin, dass die zulässige Grundflächenzahl von 0,6 bereits durch die bestehende Bebauung überschritten sei. Der schriftliche Teil des Lageplans liege derzeit nicht vor, sei aber seitens des Landratsamts Konstanz bereits angefordert worden. Aus diesem Grund könne die Verwaltung momentan keine Auskunft darüber geben, welcher Anteil der Grundfläche ausgenutzt sei. Gleiches gelte für das Bauvorhaben auf demselben Grundstück unter TOP 6 b).
Mehrere Ausschussmitglieder erklären, dass sie die Nachverdichtung befürworten. Ein Ausschussmitglied weist jedoch darauf hin, dass eine Angabe über die ausgenutzte Grundfläche als Beurteilungsgrundlage wichtig wäre. Denn andere Grundstückseigentümer im selben Baugebiet dürften ihre Grundstücke in Zukunft ebenso dicht bebauen, wenn man dieses Bauvorhaben zulasse. Der Vorsitzende schlägt daraufhin vor, die Behandlung der Bauvorhaben TOP 6 a) und 6 b) zu vertagen.
Dem Vorschlag des Vorsitzenden folgend, fasst das Gremium mit zwei Gegenstimmen den folgenden
Beschluss:
Die Tagesordnungspunkte 6 a) und 6 b) werden vertagt.
b) Anbau einer Betriebshofüberdachung an bestehendes Betriebsgebäude, Heilsbergstr. 29, 78247 Hilzingen
Vertagt, siehe Tagesordnungspunkt 6 a).
c) Neubau eines Wohnhauses mit 2 WE und Doppelcarport, Riedheim, Storzler Str. 2c, 78247 Hilzingen
Auf Nachfrage des Vorsitzenden, erklärt der Riedheimer Ortsvorsteher, dass durch den geplanten Bau die Chancen für eine zukünftige Außenbewirtung des Gasthauses Sonne „gleich null“ seien.
Ein Ausschussmitglied ist der Meinung, dass das Grundstück für die geplante Bebauung zu klein sei. Auf dem Nachbargrundstück müssten Abstandsbaulasten übernommen werden. Es sei deshalb nicht zu befürworten. Dieser Meinung schließen sich mehrere Ausschussmitglieder in der anschließenden Diskussion an.
Beschluss:
Am Ende der Diskussion wird das Bauvorhaben mit 4 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.

7. Lärmaktionsplan für die Gesamtgemeinde Hilzingen
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Wolfgang Wahl von der Firma Rapp Trans AG, der am Tisch der Verwaltung Platz nimmt. Herr Wahl gibt einen kurzen Überblick über den aktuellen Verfahrensstand bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans und fasst kurz die Ergebnisse der Lärmkartierung zusammen. Er weist darauf hin, dass die Lärmpegel in Hilzingen die geforderten Grenzwerte – wenn in vielen Fällen auch nur knapp – meistens nicht überschreiten. Wo die Grenzwerte überschritten würden, seien oftmals nur Einzelgebäude betroffen. Dies bringe das Problem mit sich, dass der Bau von Lärmschutzwänden oder die Einführung von Tempolimits wegen einzelner betroffener Gebäude nicht verhältnismäßig sei.
Eine Übersicht der während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan und deren Wertung ist den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt worden. Herr Wahl erläutert einige bedeutsame Stellungnahmen und deren Wertung und verweist im Übrigen auf die Übersicht, die den Ausschussmitgliedern vorliegt.
Ein Ausschussmitglied möchte wissen, ob es möglich sei, später noch weitergehende Maßnahmen im Lärmaktionsplan festzusetzen, wenn beispielsweise die Verkehrsmenge zunehme. Herr Wahl antwortet darauf, dass der Lärmaktionsplan alle 5 Jahre fortgeschrieben werden müsse. Der Verkehr müsse aber ganz extrem zunehmen, damit die heutigen Grenzwerte überschritten werden. Herr Wahl sagt, er hoffe deswegen eher darauf, dass die Grenzwerte vom Gesetzgeber herabgesenkt würden. Der Vorsitzende spricht in Hinblick auf die vom Lärm betroffene Bürgerschaft, die sich vom Lärmaktionsplan mehr erhofft habe, aufgrund der hohen Grenzwerte vom Lärmaktionsplan als „zahnlosen Tiger“.
Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass die Zahlen aus der Lärmkartierung nur rech-nerisch ermittelte Werte seien, und fragt, ob die Autos in Wirklichkeit nicht schneller fahren
als es für die Berechnung angenommen sei. Darauf antwortet Herr Wahl, dass die Lärmwerte aus den Berechnungen tendenziell eher zu hoch seien. Sollten die Höchstgeschwindigkeiten von den Verkehrsteilnehmern regelmäßig deutlich überschritten werden, sollte dies aber gemeldet werden, damit Maßnahmen für die Geschwindigkeitseinhaltung ergriffen werden könnten.
Aus der Mitte des Gremiums kommt die Frage, ob die Gemeinde schon den Einbau eines leiseren Asphalts verlangen könne, wenn im kommenden Jahr der Fahrbahnbelag der Autobahn erneuert wird. Herr Wahl antwortet, dass dies aufgrund der wenigen betroffenen Gebäude im Ermessen des Baulastträgers liege. Die Gemeinde solle jedoch darauf drängen, dass zumindest im Belastungsbereich ein leiserer Belag verwendet werde.
Am Ende der Diskussion fasst das Gremium einstimmig die folgenden
Beschlüsse:
a) Die zum Lärmaktionsplan eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange werden der Vorlage entsprechend gewertet.
b) Der Lärmaktionsplan wird in der Fassung von 15.11.2016 beschlossen.

8. RadNETZ Baden-Württemberg - Vorstellung des Maßnahmenkatasters
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde. Die einzelnen Maßnahmen des Maßnahmenkatasters werden von der Verwaltung vorgestellt. Die Umsetzung der Maßnahmen sei für die Gemeinde freiwillig. Die Maßnahmen könnten bis höchstens 50 % gefördert werden. Die Gemeinde trage also mindestens die Hälfte der Kosten. Um eine Förderung erhalten zu können, müssten die zuwendungsfähigen Kosten aber eine Bagatellgrenze überschreiten, die im Falle von Radverkehrsanlagen bei 50.000 € liege und im Falle von wegweisender Beschilderung, Lichtsignalanlagen und Randmarkierungen außerorts bei 20.000 €.
Im Anschluss entsteht eine Diskussion über die einzelnen Maßnahmen:
Maßnahme 27.1: Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass erst noch geprüft wer-den müsse, in welchem Zustand sich der Weg heute tatsächlich befinde. Denn seit der Befahrung durch das Ingenieurbüro, das den Maßnahmenkatalog aufgestellt habe, sei mittlerweile schon einige Zeit vergangen. Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass der Abschnitt Bestandteil des offiziellen Heidelberg-Schwarzwald-Bodensee-Radwegs sei.
Maßnahme 28.1: Hierzu erläutert die Verwaltung, dass der Weg erst kürzlich im Zuge der Verlegung der Wasserleitung zu den Siedlungshöfen instandgesetzt wurde.
Maßnahme 29.3: Da hier der Bund Baulastträger ist, ist man sich im Gremium einig, dass diese Maßnahme keinerlei Diskussion bedarf.
Maßnahmen 29.4, 29.5, 29.7 und 29.8: Im Gremium herrscht Verwunderung darüber, weshalb sich an diesen Stellen überhaupt Poller befinden. Niemand kann erklären, wer aus welchem Grund die Poller irgendwann einmal gesetzt hat. Es herrscht Einigkeit darüber, dass die Poller entfernt werden sollen, da sie unnötig seien und für die Radfahrer eine Gefahr darstellten. Bedenken, dass Autofahrer die Radwege benutzen könnten, werden vom Riedheimer Ortsvorsteher ausgeräumt. Dessen Ansicht nach sei es für Autofahrer kaum möglich, auf den Radweg zu gelangen. Ein Ausschussmitglied weist auch noch darauf hin, dass es solche Poller, die Radwege für den Autoverkehr sperren sollen, sonst an keiner anderen Stelle im Gemeindegebiet gebe und diese Tatsache bisher nicht zu Problemen geführt habe.
Maßnahme 29.6: Zu dieser Maßnahme bemerkt die Verwaltung, dass noch geprüft werden müsse, wie die Maßnahme an dieser Stelle aussehen solle. Die umfangreiche Musterlösung, auf die das Maßnahmenkataster hinweise, trage in diesem Fall nicht zur Klärung der Frage bei.
Maßnahme 29.10: Auch bei dieser Maßnahme müsse erst noch geprüft werden, wie die Verbesserung aussehen solle. Ein Ausschussmitglied äußert seine Meinung, dass dies - abgesehen vom Ziehen der Poller – die einzige sinnvolle Maßnahme aus dem Maßnahmenkatalog sei, die auch dringend umgesetzt werden müsse. Denn die Querung der Straße sei für Radfahrer tatsächlich nicht ungefährlich, weil Autofahrer oft mit relativ hoher Geschwindigkeit aus dem Kreisverkehr in die Straße nach Dietlishof einbiegen, was von den Radfahrern nur spät erkannt werden könne.
Maßnahme 29.13: Ein Ausschussmitglied sagt, dass dieser Tunnel schon immer eine un-glückliche Lösung gewesen sei für ein Problem, das erst durch den Bau der Autobahn entstanden sei. Deshalb solle seiner Ansicht nach der Bund für die Maßnahme aufkommen.
Maßnahme 38.1: Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Randmarkierungen mit relativ geringem Aufwand angebracht werden könnten, die Situation vor Ort nichtsdestotrotz noch geprüft werden müsse. Ein Ausschussmitglied möchte wissen, weshalb an dieser Stelle Randmarkierungen notwendig sein sollten, angesichts der Tatsache, dass keiner der Radwege in Hilzingen Randmarkierungen habe. Darauf antwortet der Vorsitzende, dass an dieser Stelle Absturzgefahr bestehe.
Im Verlauf der Diskussion äußern sich mehrere Ausschussmitglieder enttäuscht über den Maßnahmenkatalog. Die Gemeinde, die in den meisten Fällen Baulastträgerin sei, werde
herangezogen, um bloße „Flickschusterei“ betreiben. Ein Ausschussmitglied bezieht sich auf die zahlreichen Verbesserungsvorschläge zum Radnetz, die die Gemeinde dieses Jahr beim Landratsamt Konstanz eingereicht habe. Die Verwaltung wird gebeten, beim Landratsamt nachzuhaken, weshalb diese Verbesserungsvorschläge keinerlei Berücksichtigung gefunden haben.
Schließlich fasst die Verwaltung zusammen, was sie als Aufträge aus der Diskussion mit-nimmt: Entfernen der vier Poller (Maßnahmen 29.4, 29.5, 29.7 und 29.8), Prüfung der Maßnahme 29.10 beim „Edeka-Kreisverkehr“ und Prüfung der Maßnahme 38.1. Außerdem wird beim Landratsamt nachgehakt (siehe vorheriger Absatz).

9. Neubau Feuerwehrgerätehaus - Arbeitsvergabe / Gerüstbauarbeiten
Ausschussmitglied Andreas Wieser erklärt sich für befangen und entfernt sich für die Dauer des Tagesordnungspunkts vom Sitzungstisch.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde, und der seitens der Verwaltung erläutert wird. Ein Ausschussmitglied wundert sich über die hohen Kosten für das Gerüst und weshalb die Kosten überhaupt anfallen, da das Gerüst im Leistungsumfang anderer Gewerke eigentlich bereits enthalten sein müsse. Darauf wird geantwortet, dass es sich in diesem Fall um ein notwendiges Schutzgerüst handele. Das bereits vorhandene Arbeitsgerüst und das nun zusätzlich erforderliche Schutzgerüst seien nach VOB separat zu berechnen.
Daraufhin fasst das Gremium, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend, einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten für LV 03 / 300.019 Gerüstbauarbeiten werden zum Angebotspreis von 49.585,34 € (brutto) an die Firma Sauter GmbH Gerüstbau aus Singen vergeben.

10. Kindergarten Duchtlingen - Vorstellung des Ergebnisses der Energieberaterbeauftragung, weitere Vorgehensweise
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde, und der seitens der Verwaltung erläutert wird. Das Gutachten des Energieberaters komme zu dem Schluss, dass die Wärmedämmung der Wände eine wirtschaftliche Maßnahme sei, so die Verwaltung.
Ein Ausschussmitglied zweifelt die der Wirtschaftlichkeitsrechnung zugrunde gelegten Mehrkosten von 65 €/m² für eine Wärmedämmung als unrealistisch an. Seiner Meinung nach seien die Kosten viel zu niedrig angesetzt, womit auch die Wirtschaftlichkeit infrage stehe. Es wird daher angeregt, dass der Energieberater die Kosten nochmals überprüft und die Wirtschaftlichkeitsrechnung gegebenenfalls anpasst.
Das Gremium fasst schließlich einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die vorhandenen Putzschäden auf Grund der Versalzung sollen entfernt und durch einen Sanierputz ersetzt werden. Der Energieberater wird beauftragt, realistische Kosten für eine Wärmedämmung zu ermitteln.

11. Bekanntgaben der Verwaltung
- Der Vorsitzende ruft dazu auf, die Augen nach geeigneten Wohnungen zur Flücht-lingsunterbringung offen zu halten.
- Im Neubaugebiet „Beim Steppbachwiesle“ hat die Abnahme der Baumaßnahmen stattgefunden. Auch das Regenrückhaltebecken südlich der Riedheimer Straße ist inzwischen fertiggestellt. Entlang des Steppbachgrabens wurden Pflanzungen vorgenommen.
- Im Zuge der Verlegung der Wasserleitung von Riedheim zu den Siedlungshöfen, wurde beim Anschlusspunkt Siedlungshöfe im Bereich der Wegekreuzung der As-phaltbelag wiederhergestellt.
- In diesem Jahr sind bis heute 108 Bauanträge bei der Gemeinde eingegangen – so viele wie noch nie zuvor. Die Zahl der Bauanträge hat in den vergangenen Jahren stetig und deutlich zugenommen.

12. Fragemöglichkeiten für Ausschussmitglieder
- Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass das neue Straßenschild für die Randenbahnstraße für Verwirrung sorge, weil es mehr in Richtung Auf Bühl als in Richtung Randenbahnstraße zeige.
- Es wird gefragt, was mit den Glascontainern in Weiterdingen sei, denn dort stapele sich der Müll. Verwaltungsseitig wird geantwortet, dass die Entsorgungsfirma nur über ein Müllfahrzeug verfüge, das in den letzten Tagen defekt gewesen sei. Die Firma werde jetzt alles Liegengebliebene aufarbeiten.
- Der Weiterdinger Ortsvorsteher erzählt, dass er zwischen Ravensburg und Markdorf in der Nähe eines Feuerwehrgerätehauses eine Warnblinkanlage auf einem Kreisverkehr gesehen habe, die bei Feuerwehreinsätzen warne. Dies sei ein weiteres Beispiel dafür, dass die Straßenbehörde anderer Landkreise weniger restriktiv sei als die des Landkreis Konstanz.

13. Fragemöglichkeiten für Einwohner
- Ein Bürger meldet sich bezüglich TOP 8 zu Wort und rät dringend davon ab, 200.000 € in den Tunnel (Maßnahme 29.13) zu investieren, da dort kaum jemand mit dem Fahrrad unterwegs sei.
- Der Bauherr der Bauvorhaben in der Heilsbergstr. 29 (TOPs 6a und 6b) beschwert sich über den Umgang des Landratsamts Konstanz mit Bauanträgen. Das Landrats-amt als Baurechtsbehörde würde systematisch Fristen bis zum letzten Tag ausreizen, um den Bauherren erst dann mitzuteilen, dass noch weitere Unterlagen benötigt würden. Bezüglich seiner beiden Bauanträge sagt er, dass das kleine Vordach zum Schutz der Mitarbeiter gebaut werden solle und dass der kleine Lageranbau nur gering störe. Das Lager werde für das Wachstum seines Betriebs benötigt. Abstellplätze seien genügend vorhanden. Um den weiteren Landverbrauch zu minimieren, appelliert er an die Ausschussmitglieder, der Nachverdichtung zuzustimmen.

Vorgelegt am 24.01.2016

gez. Rupert Metzler  (Bürgermeister)     
gez. Christian Denzel  (Schriftführer)
gez. Heinrich Mohr (Ausschussmitglied)     
gez. Alfons Zipperer (Ausschussmitglied)