Anmeldung

Sitzung des Technischen und Umweltausschusses

Dienstag, 13. September 2016, 19:00 Uhr
Rathaus Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 26.07.2016

3. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
a) Neubau von zwei Garagen, Wintergarten und Dachterrasse im Erdgeschoss, Binningen, Ringstr. 31, 78247 Hilzingen,
b) Änderung der Lage des Nebengebäudes, Engelweg 5, Binningen, 78247 Hilzingen

4. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Abbruch Wohn- u. Ökonomiegebäude sowie Lager- u. Geräteschuppen, Hinter Hofen Str. 8, 78247 Hilzingen

5. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Neubau eines Carport, Duchtlinger Str. 5a, 78247 Hilzingen
b) Neubau eines Einfamilienhauses, Riedheim, Brunnenstr. 5, 78247 Hilzingen
c) Neubau einer Doppelgarage, Weiterdingen, Schwärzengarten 1, 78247 Hilzingen
d) Neubau eines 10-Familien-Wohnhauses mit Tiefgarage im Untergeschoss und Stellplätzen, Hinter Hofen Str. 8, 78247 Hilzingen
e) Einbau einer Dachgaube, Roseneggstr. 19, 78247 Hilzingen
f) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, hier: Höhenabwicklung Straße, Hanfgarten 19, 78247 Hilzingen
g) Erweiterung bestehender Netto-Markendiscount, Neubau Fachmarkt und Werbeanlagen, Brühlstr. 5 u. 7, 78247 Hilzingen
h) Anbau an eine bestehende Doppelhaushälfte, Schlatt a.R., Schaffhauser Str. 4, 78247 Hilzingen
i) Renovierung und Erweiterung des Wohnhauses, Duchtlingen, Talhof 1, 78247 Hilzingen
j) Nutzungsänderung: Einrichten einer Pferdehaltung, Duchtlingen, Talhof 1, 78247 Hilzingen

6. Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Hanfgarten 17, 78247 Hilzingen

7. Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen von verfahrensfreien Vorhaben
a) Neubau Carport, Weiterdingen, Im Weidenbusch 1, 78247 Hilzingen

8. Lärmaktionsplanung für die Gesamtgemeinde Hilzingen
a) Vorstellung und Billigung des Planentwurfs
b) Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

9. Bürgerhaus Schlatt
- Dämmung der Außenbauteile
- Weitere Vorgehensweise

10. Bekanntgaben der Verwaltung

11. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

12. Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Sitzung Technischer und Umweltausschuss am 13. September 2016

Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Holger Graf, Peter Graf (ab TOP 3a), Rainer Guggemos, Thomas Hägele, Martin Jordan, Fabian Jutt (als Reihenfolgestellvertreter für Karl Schwegler), Heinrich Mohr, Dr. Dieter Renner (als Reihenfolgestellvertreter für Alfons Zipperer), Martin Schneble (ab TOP 3a)
Gemeinderäte: Ulrike Maus, Ralf Oßwald
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Walter Mayer
Verwaltungsmitarbeiter:  Bauamtsleiter Günther Feucht, Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher, Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder, Petra Fritsch, Christian Denzel (als Schriftführer)

Abwesend: Karl Schwegler (privat entschuldigt), Andreas Wieser, Alfons Zipperer (privat entschuldigt)

Beginn:    19.00 Uhr        Zuhörer:    13
Ende:        21.55 Uhr        Presse:    1

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Ausschusses keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.07.2016 wird in Umlauf gegeben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 26.07.2016
Gegen die Niederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass bei der Niederschrift vom 28.06.2016 fälschlicherweise das Ausschussmitglied Martin Jordan unter den Abwesenden aufgeführt wurde. Die Verwaltung habe den Fehler berichtigt.

3. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
Der wesentliche Sachverhalt zu den einzelnen Bauvorhaben ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zu heutigen Sitzung zugestellt wurde. Die Bauvorhaben werden vom Vorsitzenden vorgestellt. Soweit vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten zu den Bauvorhaben.
a) Neubau von zwei Garagen, Wintergarten und Dachterrasse im Erdgeschoss, Binningen, Ringstr. 31, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens erklärt die Verwaltung, dass nach Rücksprache mit dem Landratsamt Konstanz dem Bau des Wintergartens zugestimmt werden könne. Die Dachneigung der Garage von 10° sei allerdings nicht genehmigungsfähig.
Das Gremium fasst daraufhin einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
b) Änderung der Lage des Nebengebäudes, Engelweg 5, Binningen, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Vorhabens fragt der Vorsitzende eine Gemeinderätin aus Binningen, ob der Binninger Ortschaftsrat Bedenken gegen das Bauvorhaben habe, was von der Gemeinderätin verneint wird.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

4. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Abbruch Wohn- und Ökonomiegebäude sowie Lager- u. Geräteschuppen, Hinter-Hofen-Str. 8, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor. Der Ausschuss nimmt es ohne weitere Aussprache zur Kenntnis.

5. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt zu den einzelnen Bauvorhaben ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zu heutigen Sitzung zugestellt wurde. Die Bauvorhaben werden vom Vorsitzenden vorgestellt. Soweit vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten zu den Bauvorhaben.
a) Neubau eines Carport, Duchtlinger Str. 5a, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens ergänzt die Verwaltung, dass wegen den Abmessungen des Carports auf dem Nachbargrundstück eine Baulast zu erbringen sei. Dies sei jedoch für die Entscheidung heute Abend nicht von Belang. Auf die Nachfrage aus dem Gremium, was das im Lageplan dargestellte weiße Eck im nordöstlichen Teil des Baugrundstücks bedeute, antwortet die Verwaltung, dass diese Fläche frei von Bebauung bleibe.
Das Gremium fasst sodann einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
b) Neubau eines Einfamilienhauses, Riedheim, Brunnenstr. 5, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch den Vorsitzenden erklärt der Riedheimer Ortsvorsteher, dass das Bauvorhaben vom Ortschaftsrat begrüßt werde.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
c) Neubau einer Doppelgarage, Weiterdingen, Schwärzengarten 1, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens fasst das Gremium ohne weitere Aussprache einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
d) Neubau eines 10-Familien-Wohnhauses mit Tiefgarage im Untergeschoss und Stellplätzen, Hinter-Hofen-Str. 8, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens erklärt der Vorsitzende, dass über das Vorhaben bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage entschieden worden sei. Da die Unterschiede zwischen dem jetzt zur Diskussion stehenden Bauantrag und der Bauvoranfrage nur geringfügig seien, werde das Landratsamt Konstanz dem Bauantrag zustimmen. Verwaltungsseitig werden die Unterschiede zwischen Bauantrag und Bauvoranfrage anhand von Plänen aufgezeigt. Der Vorsitzende zeigt ein Gebäudeaufmaß, in dem die Höhen des Neubaus (in Rot) und die Höhen des bestehenden Altbaus (in Schwarz) dargestellt sind. Die Höhen seien praktisch identisch, so der Vorsitzende.
Ein Ausschussmitglied möchte wissen, wie viele Garagen und Stellplätze geplant seien. Er wolle keine Autos auf der Straße geparkt sehen. Verwaltungsseitig wird geantwortet, dass das Gebäude 10 kleine Wohnungen habe. Die Tiefgarage habe 8 Stellplätze, außen gebe es weitere 11 Stellplätze. Insgesamt seien also 19 Stellplätze nachgewiesen. Die Frage aus dem Gremium, ob alle Außenstellplätze an der Hinter-Hofen-Straße liegen, wird von der Verwaltung bejaht.
Aus der Mitte des Gremiums wird darauf hingewiesen, dass das Bauvorhaben zwar umstritten sei, eine Diskussion aber keinen Wert habe, wenn das Vorhaben baurechtlich bereits vorgenehmigt sei. Der Vorsitzende stimmt dem zu. Er erklärt, dass das Landratsamt Konstanz das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen würde. Des Weiteren weist der Vorsitzende darauf hin, dass der TUA in der Nähe bereits ein Gebäude mit noch größerer Kubatur zugelassen habe.
Ein Ausschussmitglied ist der Auffassung, dass der TUA heute nicht über das Bauvorhaben beschließen könne. Den Ausschussmitgliedern seien vor der Sitzung zwei unterschiedliche Gebäudeabwicklungen zugestellt worden und er wisse nicht, welche der beiden stimme. Er könne dem Bauvorhaben daher nicht zustimmen. Verwaltungsseitig wird geantwortet, dass die heute gezeigte, den Ausschussmitgliedern nachgereichte Gebäudeabwicklung den Bauantragsunterlagen entspreche.
Ein anderes Ausschussmitglied ist der Meinung, dass für eine Entscheidung noch die Beurteilungsgrundlagen fehlen, an welchen Kriterien sich das Einfügen bemesse. Die Frage des Einfügens werde jetzt anhand des Bestandsgebäudes bemessen. Dieses falle aber weg und dürfe nicht zur Klärung der Frage des Einfügens herangezogen werde.
Von anderer Seite wird aus dem Gremium dafür plädiert, dem Bauvorhaben zuzustimmen. Es sei ein großes Baugrundstück und das neue Gebäude entspreche bezüglich der Kubatur dem bestehenden Gebäude. Das neue Gebäude rücke sogar noch etwas von
der Grenze zum Nachbargrundstück weg. Die bei der Entscheidung über die Bauvoranfrage geforderten Stellplätze seien nachgeliefert worden. Schließlich sei die erfolgende Nachverdichtung begrüßenswert. Damit, dass der Verkehr in der Hinter-Hofen-Straße zunehmen werde, könne man leben.
Zum Abschluss der Diskussion weist der Vorsitzende darauf hin, dass der TUA in ähnlich gelagerten Fällen auch schon das Einvernehmen erteilt habe, bei denen das neue Gebäude sogar größer war als das bestehende. Er könne zwar verstehen, dass die Nachbarn, die jahrelang in Ruhe neben einem unbenutzten Wirtschaftsgebäude gewohnt haben und sich nun mit einem 10-Familienwohnhaus konfrontiert sehen, sich gegen das Bauvorhaben zur Wehr setzen. Der TUA habe aber nicht die nachbarschaftlichen Belange, sondern die Interessen der Allgemeinheit abzuwägen. Deshalb schlage die Verwaltung vor, dem Bauvorhaben zuzustimmen.
Mit 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen fasst das Gremium daraufhin den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
e) Einbau einer Dachgaube, Roseneggstr. 19, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens weist ein Ausschussmitglied darauf hin, dass die Roseneggstraße im Lageplan fälschlicherweise als „Am Rosenegg“ bezeichnet ist. Das Gremium fasst daraufhin ohne weitere Diskussion einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
f) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, hier: Höhenabwicklung Straße, Hanfgarten 19, 78247 Hilzingen
Von der Verwaltung wird das Bauvorhaben vorgestellt. Die gezeigte Straßenansicht vom 22.07.2016 enthält Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Straßenansicht: Als Dachform ist ein Flachdach vorgesehen, anstelle eines Satteldachs mit 24° Dachneigung. Die Gebäudehöhe ist gegenüber dem ursprünglichen Plan um 1,53 m reduziert. Gezeigt wird auch Geländemodellierung vom 06.09.2016 bzw. 07.09.2016.
Die Verwaltung sagt, sie habe, nachdem der TUA am 28.06.2016 die Bauvoranfrage abgelehnt hat, mit der Bauherrschaft Gespräche über eine mögliche kleinere Bebauung geführt. Den Vorschlag der Verwaltung, ein abgetrepptes Gebäude zu bauen, wurde von der Bauherrschaft aus Kostengründen abgelehnt. Die Bauherrschaft habe sich dann dazu entschlossen, ein Flachdach zu bauen. Außerdem wolle sie das Gelände dergestalt anschütten, dass das Gebäude nicht so hoch in Erscheinung tritt.
Auf Nachfrage aus dem Gremium, wie viele Stellplätze geplant seien, antwortet die Verwaltung, dass eine Doppelgarage gebaut werden solle. Ein Ausschussmitglied macht in diesem Zusammenhang auf die problematische Parksituation in der Meckergasse aufmerksam, mit der sich das Gremium bei Gelegenheit auseinandersetzen müsse.
Ein Ausschussmitglied stört sich am geplanten Flachdach des Gebäudes. Kaum ein Gebäude in Hilzingen habe ein Flachdach, es passe nicht ins Ortsbild. Ein anderes Ausschussmitglied ergänzt, dass in den Neubaugebieten, wo Flachdächer zugelassen sind, die Flachdächer einiges niedriger sein müssen als Satteldächer.
Abschließend spricht sich der Vorsitzende für das Bauvorhaben aus. Flachdächer seien in allen Bebauungsplänen zugelassen. Gebäude dürften nach Ansicht des Vorsitzenden auch die Zeit wiederspiegeln, in der sie gebaut wurden. Eine gewisse bauliche Spannung sei in einem Wohngebiet begrüßenswert. Die Firsthöhe des Flachdachs sei in diesem Fall zudem niedriger als sie bei einem Satteldach wäre. Wuchtige Gebäudeansichten gebe es in Hilzingen zudem auch andernorts. Ferner gibt der Vorsitzende zu bedenken, dass die Gemeinde ein schlechtes Zeichen aussenden würde und willige Bauherren abschrecken würde, wenn sie mit Baulücken restriktiv umginge.
Mit 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen fasst das Gremium schließlich den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
g) Erweiterung bestehender Netto-Markendiscount, Neubau Fachmarkt und Werbeanlagen, Brühlstr. 5 u. 7, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens fragt ein Ausschussmitglied, wie der dm-Markt angedient wird und ob der Anlieferungsbereich für den dm-Markt ausreichend ist. Die Andienung an die Brühlstraße teile sich der dm-Markt mit dem Netto-Markt, und beide Märkte hätten jeweils ihre eigene Anlieferungsrampe, lautet die Antwort der Verwaltung. Ein Ausschussmitglied äußert sich positiv über das Bauvorhaben. Er freue sich, dass Hilzingen nun endlich einen Drogeriemarkt bekomme.
Das Gremium fasst daraufhin einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
h) Anbau an eine bestehende Doppelhaushälfte, Schlatt a. R., Schaffhauser Str. 4, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens signalisiert der Schlatter Ortsvorsteher die Zustimmung des Ortschaftsrats zu dem Bauvorhaben. Das Gremium fasst daraufhin ohne weitere Diskussion einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
i) Renovierung und Erweiterung des Wohnhauses, Duchtlingen, Talhof 1, 78247 Hilzingen
Ergänzend zur Vorstellung des Bauvorhabens weist die Verwaltung darauf hin, dass der Bauantrag exakt der bereits positiv beschiedenen Bauvoranfrage entspreche.
Das Gremium fasst daraufhin ohne weitere Aussprache einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
j) Nutzungsänderung: Einrichten einer Pferdehaltung, Duchtlingen, Talhof 1, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor und weist darauf hin, dass sich gegenüber der Bauvoranfrage nur die Innennutzung geändert habe – lediglich die Einteilung der Pferdeboxen sei optimiert worden. Auf die Nachfrage nach der Löschwasserversorgung antwortet die Verwaltung, dass eine alte Jauchegrube mit 120 m³ Fassungsvermögen vorhanden ist. Diese wird gereinigt und es wird noch geprüft, ob sie als Löschwasserspeicher geeignet ist, was jedoch kein Problem sein sollte.
Ein Ausschussmitglied ärgert sich über die Qualität der Zeichnungen des Architekten, die „zu wünschen übrig lässt“. Dieses Problem sei ihm in letzter Zeit vermehrt auch bei anderen Baugesuchen aufgefallen. Darauf wird verwaltungsseitig erwidert, dass das Landratsamt Konstanz darüber entscheide, ob die eingereichten Pläne den Anforderungen genügten.
Mit 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung fasst das Gremium daraufhin den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

6. Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Hanfgarten 17, 78247 Hilzingen
Von der Verwaltung wird das Bauvorhaben vorgestellt. Die gezeigte Straßenansicht vom 22.07.2016 enthält Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Straßenansicht: Die Firsthöhe ist um 60 cm reduziert, die Traufhöhe ist um 45 cm reduziert. Die Dachneigung beträgt 22° anstatt 24°. Ein Ausschussmitglied weist auf einen Zahlendreher in der Straßenansicht bei der Gebäudehöhe hin. Gezeigt wird von der Verwaltung auch eine nachgereichte 3D-Ansicht einer vom Antragsteller präferierten Geländemodellierung (Abbildung 6 auf Seite 4 der vom Antragsteller nachgereichten Unterlagen).
Es entsteht eine Diskussion über die Gebäudehöhe und die wuchtige Gebäudeansicht von der von der Straße aus, die sich u.a. aufgrund einer unterschiedlichen Geländemodellierung von der des Nachbargrundstücks (Hanfgarten 19, siehe TOP 5f) unterscheidet. Zum Teil wird im Gremium die Meinung vertreten, dass man nicht dem einen Bauherrn vorschreiben könne, wie er sein Haus zu bauen habe, und gleichzeitig dem anderen freie Hand lassen könne. Wenn man nicht konsequent eine Linie verfolge, könne dies zu Unmut gegenüber der Gemeinde und zwischen den beiden Nachbarn führen, so die Argumentation.
Da unter den Zuschauern die beiden betroffenen Nachbarn anwesend sind, schlägt der Vorsitzende vor, diese direkt zu befragen, was das Gremium daraufhin in positiver Abstimmung einstimmig beschließt. Auf Nachfrage erklären die beiden Parteien sodann, dass sie mit ihrer jetzigen eigenen Planung und der Planung des jeweils anderen in Hinblick auf die Dachform, Gebäudehöhe und Geländemodellierung zufrieden sind und nicht wünschen, diesbezüglich unter den gleichen Voraussetzungen bauen zu müssen.
Der Vorsitzende erklärt, dass es somit keine Gründe mehr dagegen sprechen, der Bauvoranfrage zuzustimmen. Er schlägt vor, das beantragte Satteldach und die von der Bauherrschaft gewünschte Geländemodellierung entsprechend der gezeigten 3D-Ansicht zuzulassen.
Mit 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen fasst das Gremium, dem Vorschlag des Vorsitzenden folgend, den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird mit der beantragten Dachform zugestimmt. Die Geländeanschüttung wird in der von der Bauherrschaft präferierten Form, so wie sie der von der Verwaltung gezeigten 3D-Ansicht entspricht, zugelassen.

7. Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen von verfahrensfreien Vorhaben
a) Neubau Carport, Weiterdingen, Im Weidenbusch 1, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens äußern sich mehrere Ausschussmitglieder positiv über das Bauvorhaben, das in Ordnung sei, solange es sich um einen Carport und nicht um eine geschlossene Garage handele – um bei der Ausfahrt vom Grundstück in den Straßenraum freie Sicht zu gewährleisten.
Das Gremium fasst einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

8. Lärmaktionsplanung für die Gesamtgemeinde Hilzingen – Vorstellung und Billigung des Planentwurfs; Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herr Wolfgang Wahl von der Firma Rapp Trans AG, der am Tisch der Verwaltung Platz nimmt. Herr Wahl stellt im Rahmen einer Präsentation sehr ausführlich den wesentlichen Inhalt des Entwurfs für einen Lärmaktionsplan vor, der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde. Er geht dabei zunächst auf die technischen und rechtlichen Grundlagen und das Verfahren ein und erläutert schließlich die Maßnahmen, die zur Vermeidung und Minderung der Lärmbelastung in Betracht kommen. Herr Wahl erzählt, dass ihm bei der Fahrt nach Hilzingen aufgefallen sei, dass die Bauweise der Röhren und der Ausgänge des Hohentwieltunnels das oft beklagte, laute Dröhnen der Autos im Tunnel begünstige. Er schlage deshalb vor, eine Dämmung der Tunnelausgänge auch noch in den Maßnahmenkatalog aufzunehmen.
In der sich anschließenden Diskussion schlägt ein Ausschussmitglied vor, den Maßnahmenkatalog um Punkte zu erweitern, die über das vorgeschriebene Mindestmaß hinausgehen. Darauf erwidert Herr Wahl, dass er den Maßnahmenkatalog bewusst auf Punkte beschränkt hat, deren Umsetzung im Rahmen der Lärmaktionsplanung realistisch erscheint.
Von einem Ausschussmitglied wird die Frage gestellt, inwieweit die Lärmschutzwälle an der B 314 zwischen dem „Edeka-Kreisel“ und dem „Tank-in-Kreisel“ effektiv seien. Herr Wahl erklärt, dass der Lärmschutzwall in die Berechnung der Lärmbelastung eingeflossen sei. Es bestehe lediglich die Möglichkeit, zu überprüfen, ob die Lärmschutzwände auch tatsächlich wie geplant gebaut wurden. Seien sie etwa zu niedrig gebaut worden, könne es sein, dass der Straßenbaulastträger nachbessern müsse.
Ein Mitglied des Ausschusses weist darauf hin, dass das Überfahren der Dehnungsfugen der Autobahnbrücke weithin wahrnehmbaren, sehr störenden Lärm verursache, was von mehreren anderen Ausschussmitgliedern bestätigt wird. Herr Wahl regt diesbezüglich an, mit dem Regierungspräsidium Freiburg wegen möglicher Maßnahmen Kontakt aufzunehmen.
Aus der Mitte des Gremiums kommt der Hinweis, dass durch den Bau des Kreisverkehrs beim Edeka der Lärm insbesondere durch LKW, die abbremsen und wieder beschleunigen, zugenommen habe. Herr Wahl schlägt vor, man könne probieren, ob eine Verringerung der Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h im Zulauf des Kreisverkehrs helfe.
Ein Ausschussmitglied ist verwundert darüber, dass sich im Maßnahmenkatalog nur passive Maßnahmen finden. Darauf antwortet Herr Wahl, dass aktive Maßnahmen vor allem Lärmschutzwände seien. Die hätten unter anderem das Problem, dass sie durchgehend gebaut sein müssten und eine große Überstandslänge haben müssten, damit die Wände selbst den Lärm nicht negativ beeinflussen. Aus diesem Grund seien Lärmschutzwände für einzelne Häuser regelmäßig unverhältnismäßig aufwendig.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert Herr Wahl, dass die Gemeinde die Kosten für die Aufstellung des Lärmaktionsplans trage. Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen hätten die Fachbehörden zu tragen.
Auf Grundlage des Beschlussvorschlags der Verwaltung und von Anregungen, die sich im Verlauf der Diskussion ergeben haben, fasst das Gremium schließlich einstimmig den folgenden
Beschluss:
a) Der Planentwurf des Lärmaktionsplans in der Fassung vom 25.08.2016 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchzuführen.
c) Dort, wo es Sinn macht, sollen Lärmschutzwände gebaut bzw. ertüchtigt werden. Es soll geprüft werden, welche Maßnahmen in Betracht kommen, um den Lärm zu mindern, der durch das Überfahren der Dehnfugen der Autobahnbrücke entsteht. In den Maßnahmenkatalog wird die Dämmung der Tunnelportale aufgenommen, um den Lärm zu mindern, der von der A 81 ausgeht.

9. Bürgerhaus Schlatt – Dämmung der Außenbauteile, weitere Vorgehensweise
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde. Die Verwaltung zeigt darüber hinaus noch die Heizkosten für das Gebäude in den vergangenen Jahren.
Nach einer kurzen Diskussion über die Sinn- bzw. Nichtsinnhaftigkeit von Innen- und Außendämmungen wird schnell die Haltung des Gremiums deutlich, dass die Kosten für eine Wärmedämmung unverhältnismäßig hoch seien. Man könne lange heizen, bis sich die Kosten für die von der Verwaltung vorgeschlagene Maßnahme in Höhe von 5.000 € rechnen würden. Die Maßnahme, die der Energieberater vorgeschlagen habe, würde sich nie rechnen, so die Argumentation der Ausschussmitglieder. Deshalb kommt aus der Mitte des Gremiums der Vorschlag, das Gebäude verstärkt zu heizen und zu lüften und die Raumtemperatur auch bei Nichtbenutzung des Gebäudes im Winter nicht unter 16-17°C fallen zu lassen. Nach einem Jahr könne man dann überprüfen, ob diese Maßnahme den gewünschten Erfolg gebracht habe und wie sich das verstärkte Heizen auf die Heizkosten ausgewirkt habe.
Dem Vorschlag entsprechend fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Problem soll zunächst versuchsweise durch stärkeres Heizen und Lüften im Winter gelöst werden. Nach einem Jahr sollen die Wirksamkeit und die Kosten dieser Maßnahme evaluiert werden.

10. Bekanntgaben der Verwaltung
- Im Neubaugebiet „Beim Steppbachwiesle“ sind voraussichtlich Ende des Monats die Gehwege und Parkflächen hergestellt.
- Nach dem Hochwasserereignis am 27. Juli hat eine Begehung des Neubaugebiets „Beim Steppbachwiesle“ mit Vertretern des Landratsamts Konstanz stattgefunden. Es wurde dabei vereinbart, dass der Bachlauf, der sich in Teilbereichen durch das Hochwasser verändert hat, wieder hergestellt wird. Außerdem werden im Norden des Baugebiets kleine Verbesserungen vorgenommen
- Für die Herstellung der südlich der Riedheimer Straße gelegenen Regenrückhaltefläche haben sich in den vergangenen Wochen einige Änderungen ergeben. Mit Beginn des Baugebiets „Beim Steppbachwiesle“ wurde erkannt, dass die mit Wasserrechtsgesuch vom 08.05.2015 genehmigte Planung aufgrund des nun doch höher anstehenden Grundwasserspiegels so nicht realisiert werden konnte. Aus diesem Grund wurde ein geändertes Wasserrechtsgesuch (Genehmigung vom 19.04.2016) erstellt, das Mehrkosten von ca. 120.000 € erforderlich machte. Zwischenzeitlich wurde der Verwaltung von der ausführenden Firma Storz schriftlich mitgeteilt, dass der damals durch das zuständige Ingenieurbüro Reckmann berechnete Nachtrag nicht haltbar ist, bzw. aus kalkulatorischen Aspekten nun nochmals ca. 100.000 € Mehrkosten entstehen sollten. Nach mehrmaligen, intensivsten Gesprächen zwischen der Gemeindeverwaltung und dem begleitenden Ingenieurbüro wurde nach einer erneuten Lösung gerungen und diese auch gefunden. Durch eine Änderung der Höhenlage werden weniger Erdmassenbewegungen erforderlich und durch eine geänderte Materialwahl bei der Beckenmodellierung können nach neuesten Berechnungen die angekündigten erneuten Mehrkosten eingespart werden. Diese neuerlichen Berechnungen müssen noch mit dem Landratsamt Konstanz / Wasserwirtschaft abgestimmt bzw. genehmigt werden.
- Von der Straßenmeisterei gibt es die Auskunft, dass Geld zur Verfügung steht, um noch in diesem Jahr ca. 100 m des Fahrbahnbelags der Duchtlinger Straße (L 190) zu erneuern. Die Arbeiten werden von der Firma Storz ausgeführt.
- Die Aufweitung der Steppbachverrohrung in Hilzingen vom Parkplatz des Schwimmbads in der Riedheimer Straße entlang des Fußwegs in Richtung Süden bis in Höhe des Hegau-Hallen-Parkplatzes wird an den vorhandenen Schacht in der Dietlishofer Straße angeschlossen. Baubeginn ist nächste Woche durch die Firma Villieber.
- Wasserleitungserneuerung vom Ortsteil Riedheim zu den Siedlungshöfen: Die Baustelle beginnt nächste Woche. Die Erdarbeiten führt die Firma Villieber aus Owingen aus, die Rohrverlegearbeiten werden von der Firma Lohr aus Ravensburg ausgeführt. Die neue Trasse führt nicht wie bisher entlang der Bundesstraße, sondern ca. 100 Meter südlich abgerückt in einem parallel zur B 314 verlaufenden Wirtschaftsweg.
- Die neue Küche in der Burghalle in Riedheim ist fertig und hat sich schon bei zwei Ereignissen bewährt.
- Die Nebenarbeiten für die Fenster am Westbau der Peter-Thumb-Schule wird die beauftragte Firma in den Herbstferien ausführen.
- Das Gebäude Staufenstr. 8, das zur Flüchtlingsunterbringung dienen soll, ist inzwischen ausgeräumt worden und wird nun gereinigt.
- Beim Bau des Feuerwehrgerätehaus entstehen Mehrausgaben bei den Arbeiten der Fa. Homburger in Höhe von 2.928 € netto, bei der Fa. Zimmermann in Höhe von 6.500 € netto und 7.705,60 €.
Mehrheitlich fasst das Gremium den folgenden
Beschluss:
Die Mehrausgaben werden genehmigt.
- Morgen wird das Freibad geschlossen. Bisher wurden durch Eintrittsgelder Einnahmen in Höhe von 97.800 € erzielt. Im Haushaltsplan veranschlagt sind 100.000 €.
- Der Vorsitzende dankt der Feuerwehr für ihren Einsatz beim vor wenigen Tagen passierten Brand eines Wohngebäudes in Binningen sowie für ihr Engagement bei der Bewirtung der Gäste aus Lizzano im Rahmen der Feierlichkeiten zum 15-jährigen Bestehen der Städtepartnerschaft.

11. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
- Ein Ausschussmitglied weist auf die problematische Parksituation im Hanfgarten hin, die sich jedes Mal zuspitzt, wenn der Musikverein probt. Es wird vorgeschlagen, dass der TUA die Situation bei einem Vor-Ort-Termin in Augenschein nimmt und nach Lösungen sucht.
- Es wird nach dem aktuellen Stand des Lärmgutachtens gefragt, das im Zuge der Ortskernsanierung erstellt werden soll. Verwaltungsseitig wird geantwortet, dass das Gutachten in Auftrag gegeben worden sei, momentan aber noch kein Ergebnis vorliege.
-  Es wird nach den Baufortschritten beim neuen Feuerwehrgerätehaus gefragt. Es laufe alles planmäßig, lautet die Auskunft der Verwaltung.
 
12. Fragemöglichkeit für Einwohner
- Im Hinblick auf den Lärmaktionsplan erklärt ein Einwohner, dass die Hauptstraße seiner Meinung nach ebenfalls eine starke Lärmquelle sei. Dem entgegnet der Vorsitzende, dass Hilzingen insgesamt ein sehr ruhiger Ort sei. Auf der Hauptstraße finde verhältnismäßig wenig Verkehr statt. Es werde jedes einzelne Auto und Moped nur als störend empfunden, weil es die ansonsten vorhandene Stille unterbreche. Die Messungen mit Geschwindigkeitstafeln hätten außerdem ergeben, dass in der Hauptstraße mit niedrigen Geschwindigkeiten gefahren werde.
- Ein anderer Einwohner meldet sich zu Wort und bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 5 d). Das alte, bestehende Gebäude könne bei der Frage des Einfügens nicht als Maßstab herangezogen werde, auch weil es schon seit Jahren nicht mehr genutzt werde. Außerdem überrage es die umliegenden Gebäude um 2 Meter. Das neue Gebäude werde viergeschossig erscheinen. Es entspreche somit nicht dem vorhandenen Bauernhaus. Das Regierungspräsidium, das über den gegen den Bauvorbescheid eingelegten Widerspruch zu entscheiden habe, werde deshalb der Meinung des Einwohners zufolge der Sichtweise, dass sich das geplante Gebäude in die Umgebung einfügt, nicht zustimmen. Der Einwohner erklärt ferner, dass er nicht nachvollziehen könne, warum die Verwaltung in den Sitzungen nicht einen Architekten als Berater hinzuziehe, wenn der nötige Sachverstand in der Verwaltung und im Ausschuss fehle. In anderen Gemeinden sei dies so üblich. Dem entgegnet der Vorsitzende, dass die fachliche Qualifikation der Verwaltungsmitarbeiter nicht in Frage stehe. Außerdem stimme es nicht, dass alle anderen Gemeinden externe Berater hinzuziehen würden.

Vorgelegt am 11.10.2016

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Christian Denzel (Schriftführer)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)
gez. Martin Schneble (Ausschussmitglied)