Sitzung des Technischen und Umweltausschusses
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 28.06.2016
3. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
a) Anbau von zwei Doppelgaragen an die bestehende Gewerbehalle, Gewerbestr. 27, 78247 Hilzingen
b) Neubau eines Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnung, Untere Gießwiesen 14, 78247 Hilzingen
4. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Abbruch einer Scheune, Duchtlingen, Singener Str. 14, 78247 Hilzingen
b) Abbruch eines Wohnhauses, Hauptstr. 72, 78247 Hilzingen
c) Abbruch eines Stallgebäudes, Hauptstr. 72, 78247 Hilzingen
5. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Neubau eines Wohnhauses mit Pkw Garagen, Oberstr. 1, 78247 Hilzingen
b) Neubau einer Doppelgarage, Zwinghofstr. 16, 78247 Hilzingen
c) Erweiterung einer Gaube auf Bestandsgebäude, Im Spitz 13, 78247 Hilzingen
d) Nutzungsänderung des bestehenden Lager- u. Produktionsgebäudes als Lagerhalle mit Ausbildungswerkstatt und Büros, Obere Gießwiesen 26, 78247 Hilzingen
e) Einbau einer Dachgaube, Steinerbächle 17a, 78247 Hilzingen
f) Erweiterung des bestehenden Wohnhauses durch Ausbau DG, Einbau einer Dachgaube und Anbau eines Carports, Riedheim, Hofwieser Str. 13, 78247 Hilzingen
6. Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage
a) Errichtung eines 2-Familienhaus, Auf Bühl 18, 78247 Hilzingen
7. Beschlussfassung über Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen von verfahrensfreien Vorhaben
a) Errichtung eines überdachten Stellplatzes (Carport), Auf Bühl 1a, 78247 Hilzingen
8. Vergabe von Bauleistungen - Giebelsanierung Ökonomiegebäude Hauptstr. 40 nach Abbruch Wohnhaus Hauptstr. 38 - Putz- und Malerarbeiten
9. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Engelweg II“, Gemarkung Binningen
a) Behandlung/Vorberatung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat
10. Endausbau der Straße “Im Zehntgarten“, Gemarkung Duchtlingen - Ausführung der Maßnahme
11. Bekanntgaben der Verwaltung
12. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
13. Fragemöglichkeit für Einwohner
Öffentliche Sitzung Technischer und Umweltausschuss am 26. Juli 2016
Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Peter Graf, Thomas Hägele, Martin Jordan, Fabian Jutt (als Reihenfolgestellvertreter für Karl Schwegler), Ulrike Maus (als Reihenfolgestellvertreterin für Holger Graf), Heinrich Mohr, Martin Schneble, Andreas Wieser, Alfons Zipperer
Gemeinderäte: -
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Stefan Rill, Walter Mayer
Verwaltungsmitarbeiter: Bauamtsleiter Günther Feucht, Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder, Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher, Christian Denzel (als Schriftführer)
Abwesend: Holger Graf (privat), Rainer Guggemos (privat), Karl Schwegler (privat), alle entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr Zuhörer: 1
Ende: 21.25 Uhr Presse: 0
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Ausschusses keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.06.2016 wird in Umlauf gegeben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Um-weltausschusses am 28.06.2016
Gegen die Niederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.
3. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
Der Sachverhalt ergibt sich aus den Sitzungsvorlagen, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurden. Die einzelnen Bauvorhaben werden vom Vorsitzenden vorgestellt, die jeweils vorhandenen Pläne und Ansichten werden gezeigt.
a) Anbau von zwei Doppelgaragen an die bestehende Gewerbehalle, Gewerbestr. 27, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens wird verwaltungsseitig ergänzt, dass 2014 be-reits der Bau von Garagen genehmigt wurde. Auf Nachfrage aus dem Gremium, ob das Gebäude an einen Gewerbetreibenden vermietet sei, antwortet der Vorsitzende, dass die Tochter des Eigentümers ihr Geschäft darin betreibe.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
b) Neubau eines Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnung, Untere Gießwiesen 14, 78247 Hilzingen
Die Ausschussmitglieder Martin Jordan und Andreas Wieser erklären sich für befangen und entfernen sich vom Sitzungstisch. Auf eine Nachfrage aus dem Gremium erteilt der Vorsitzende Andreas Wieser als sachkundigem Einwohner das Wort, wogegen kein Ausschussmitglied Einwände hat. Herr Wieser erklärt, dass momentan der Verkauf des bisherigen Bürogebäudes laufe.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
4. Information über Kenntnisgabeverfahren
Der Sachverhalt ergibt sich aus den Sitzungsvorlagen, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurden. Die einzelnen Bauvorhaben werden vom Vorsitzenden vorgestellt, die jeweils vorhandenen Pläne und Ansichten werden gezeigt.
a) Abbruch einer Scheune, Duchtlingen, Singener Str. 14, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Holger Graf erklärt sich für befangen und entfernt sich vom Sitzungstisch. Das Gremium nimmt das Bauvorhaben ohne weitere Aussprache zur Kenntnis.
b) Abbruch eines Wohnhauses, Hauptstr. 72, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung gibt sowohl den Abbruch des Wohnhauses als auch den Abbruch des Stallgebäudes (TOP 4c) in der Hauptstr. 72 bekannt.
Auf Nachfrage eines Ausschussmitglieds erklärt die Verwaltung, dass das bestehende Gebäude auf Flst.Nr. 214/1 seine Zufahrt nördlich über das Grundstück Flst.Nr. 377 habe. Daraufhin bemerkt das Ausschussmitglied, dass es ideal wäre diese Zufahrt „wegzubekommen“, damit das Flst.Nr. 377 einer Bebauung zugeführt werden könne. Ein anderes Ausschussmitglied möchte wissen, ob das Flst.Nr. 205 der Gemeinde gehört, was verwaltungsseitig bejaht wird.
Schließlich fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die sanierungsrechtlichen Genehmigungen für die Abbrüche des Wohnhauses und des Stallgebäudes (TOP 4c) werden erteilt.
c) Abbruch eines Stallgebäudes, Hauptstr. 72, 78247 Hilzingen
siehe TOP 4b
5. Beschlussfassung über Bauanträge
Der Sachverhalt ergibt sich aus den Sitzungsvorlagen, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurden. Die einzelnen Bauvorhaben werden vom Vorsitzenden vorgestellt, die jeweils vorhandenen Pläne und Ansichten werden gezeigt.
a) Neubau eines Wohnhauses mit PKW-Garagen, Oberstr. 1, 78247 Hilzingen
Im Gremium gehen die Meinungen über das Gebäude auseinander. Es gibt Wortmeldungen, dass das Gebäude nicht überzeuge und sich nicht in die Umgebung einfüge, weil es nach Süden hin dreigeschossig wirke. Andere finden das Gebäude gelungen und begrüßen die Verdichtung an dieser Stelle. Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass im Lageplan keine Stützmauern eingezeichnet seien. Es dürften also keine Stützmauern gebaut werden, denn diese müssten genehmigt werden. Ein anderes Ausschussmitglied findet, die von der Verwaltung gezeigte Gebäudeansicht passe vom Maßstab her nicht zum Lageplan. Die Frage aus der Mitte des Gremiums, ob das Gebäude 1 Wohneinheit habe, wird verwaltungsseitig bejaht. Schließlich sagt der Vorsitzende, dass es sich seiner Ansicht nach zwar um ein großes Gebäude handele, es dagegen aber nichts einzuwenden gebe.
Daraufhin fasst das Gremium mit 9 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Es soll darauf hingewiesen werden, dass etwaig geplante Stützmauern der Genehmigung bedürfen.
b) Neubau einer Doppelgarage, Zwinghofstr. 16, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch den Vorsitzenden wird verwaltungsseitig ergänzt, dass die Doppelgarage mit einer Baulast zu sichern sei, was aber Sache des Bauherren sei. Ein Ausschussmitglied wundert sich, wie der Bauherr über die nur 5 Meter breite Zufahrt in die Garage komme. Ein anderes Ausschussmitglied schlägt vor, dem Bauherrn ein elektrisches Tor zur Auflage zu machen. Darauf entgegnet der Vorsitzende, dass die Gemeinde keine Auflagen machen könne.
Mit einer Enthaltung fasst das Gremium schließlich den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
c) Erweiterung einer Gaube auf Bestandsgebäude, Im Spitz 13, 78247 Hilzingen
Ausschussmitglied Thomas Hägele erklärt sich für befangen und entfernt sich vom Sit-zungstisch.
Ergänzend zur Vorstellung des Bauvorhabens merkt der Vorsitzende noch an, dass die Gaube bereits gebaut sei und jetzt nachträglich genehmigt werden solle. Er zeigt, dass bezüglich der Gauben das zulässige Maß der Bebauung bereits vor dem Bau der jetzt zu genehmigenden Gaube überschritten gewesen sei.
Ein Ausschussmitglied begrüßt die Nachverdichtung. Ein anderes Ausschussmitglied schlägt vor, in diesem Fall großzügig zu genehmigen. Das Landratsamt werde dem Vorhaben zwar zustimmen, aber wahrscheinlich auch ein größeres Bußgeld verhängen.
Daraufhin fasst das Gremium mit 3 Enthaltungen den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
Nach der Abstimmung sagt ein Ausschussmitglied, dass in diesem Fall eine Erläuterung des Sachverhalts auf der Sitzungsvorlage wünschenswert gewesen wäre.
d) Nutzungsänderung des bestehenden Lager- und Produktionsgebäudes als Lagerhalle mit Ausbildungswerkstatt und Büros, Obere Gießwiesen 27, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch den Vorsitzenden wird verwaltungsseitig ergänzt, dass die Befreiung für die Lage der Stellplätze 1994 schon einmal erteilt worden sei. 10 Stellplätze brauche der Bauherr, 14 würde er nachweisen. Die Verwaltung zeigt die Lage der 14 Stellplätze anhand des Lageplans.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
e) Einbau einer Dachgaube, Steinerbächle 17a, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch den Vorsitzenden ergänzt die Verwaltung, dass die bereits vorhandene, im Jahr 2000 genehmigte Gaube auf der anderen Dachseite auch das festgesetzte Gaubenlängenmaß des Bebauungsplans überschreite.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
f) Erweiterung des bestehenden Wohnhauses durch Ausbau DG, Einbau einer Dachgaube und Anbau eines Carports, Riedheim, Hofwieser Str. 13, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens antwortet der Riedheimer Ortsvorsteher auf Nachfrage des Vorsitzenden, dass der Ortschaftsrat das Bauvorhaben positiv sehe. Ein Ausschussmitglied sagt, dass seiner Meinung nach der Freisitz einen Mindestabstand von 2 Metern zur Grenze haben müsse. Über die Zulässigkeit solle aber das Landratsamt entscheiden.
Daraufhin fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
6. Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage
a) Errichtung eines 2-Familienhaus, Auf Bühl 18, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch den Vorsitzenden wird im Gremium kurz über die Höhe des Pultdaches diskutiert. Laut Aussage des Vorsitzenden sollte nach Meinung des Landratsamts Konstanz die Höhe des geplanten Pultdachs nicht größer sein als die Firsthöhe des bestehenden Gebäudes. Dies wird im Gremium auch als sinnvoll erachtet. In der weiteren Diskussion wird vorgeschlagen, pro Wohneinheit 2 Stellplätze zu verlangen und für die Garagen einen Mindestgrenzabstand von 2,5 m zu fordern.
Schließlich fasst der Vorsitzende das Ergebnis der Diskussion zusammen und formuliert einen Beschlussvorschlag. Dem Vorschlag folgend, fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die maximale Pultdachhöhe entspricht der Firsthöhe des jetzigen Gebäudes. Es sind insgesamt 4 Stellplätze nachzuweisen. Die Garage muss einen Mindestgrenzabstand von 2,5 Metern einhalten.
7. Beschlussfassung über Abweichungen, ausnahmen, Befreiungen von verfahrensfreien Vorhaben
a) Errichtung eines überdachten Stellplatzes (Carport), Auf Bühl 1a, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch den Vorsitzenden gehen in der sich an-schließenden kurzen Diskussion die Meinungen auseinander. Manche Ausschussmitglieder halten den Carport so wie er geplant ist für eine sinnvolle Lösung. Andere Ausschussmitglieder sorgen sich um die freie Sicht, die gewährleistet sein müsse, und plädieren für die Freihaltung des Freiraums vor dem Carport.
Zwischendurch wird dem Bauherrn, Herrn Rolf Fahr, der sich als sachkundiger Einwohner unter den Zuhörern befindet, das Wort erteilt. Gegen die Bedenken bezüglich der eingeschränkten Sicht, äußert Herr Fahr, dass es ein Carport werden solle, keine Garage. 2 Seiten des Carports blieben auf jeden Fall offen.
Ein Ausschussmitglied erläutert die Regelungen für Carports in den neuen Bebauungsplänen der Gemeinde. Es sei geregelt, dass allseitig offene Stellplatzüberdachungen bei ausreichender Sicht in den Verkehrsraum auch ohne Stauraum ausgeführt werden können.
Auf Grundlage dieser Erläuterung fasst das Gremium schließlich einstimmig den folgenden
Beschluss:
Der Befreiung wird zugestimmt. Der Carport muss mindestens so weit offen sein, dass beim Herausfahren eine freie Sicht in den Verkehrsraum gewährleistet ist. Ein Abstand von mindestens 0,5 m zur Grenze zum Straßengrundstück muss eingehalten werden.
8. Vergabe von Bauleistungen, Giebelsanierung Ökonomiegebäude Hauptstr. 40 nach Abbruch Wohnhaus Hauptstr. 38 – Putz- und Malerarbeiten
Das günstigste Angebot für die Giebelsanierung des Ökonomiegebäudes in der Hauptstr. 40 hat die Firma Beinlich aus Hilzingen für 12.914,42 € (brutto) abgegeben. Nach Ansicht der Verwaltung ist es notwendig, die Giebelsanierung jetzt durchzuführen, damit die Platten nicht durch die Witterung beschädigt werden.
Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass er der Gemeinde vor einiger Zeit schon ein Angebot für die komplette Giebelsanierung in einem Zuge für 15.000 € gemacht habe. Dies wäre günstiger gewesen als den Giebel – wie es jetzt geschieht – in zwei Schritten zu sanieren. Er bittet die Verwaltung, dies nochmals zu überprüfen.
Es entsteht eine angeregte Diskussion über die Notwendigkeit der Giebelsanierung zum jetzigen Zeitpunkt. Einige Ausschussmitglieder sprechen sich gegen eine komplette Giebelsanierung aus. Es komme einem „Schildbürgerstreich“ gleich, wenn man den Giebel jetzt teuer sanieren würde, und wenig später würde ein neues Gebäude an den Giebel gebaut. Es sei allenfalls notwendig, den Sockelbereich zu verputzen. Die montierten Platten könne man zumindest 1 Jahr lang der Witterung aussetzen.
Für andere Ausschussmitglieder steht es außer Frage, dass der Giebel jetzt komplett saniert werden muss. Denn man stehe bei der Eigentümerin, der man eine vollständige Sanierung zugesagt habe, im Wort. Außerdem wird argumentiert, dass es unrealistisch sei, dass an dieser Stelle innerhalb eines Jahres ein neues Gebäude stehe. Bis es soweit sei, könnten noch 3 bis 4 Jahre vergehen.
Schließlich fasst das Gremium mit 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen den folgenden
Beschluss:
Die Putz- und Malerarbeiten werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung für 12.914,42 € (brutto) an die Firma Beinlich aus Hilzingen vergeben.
9. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Engelweg II“, Gemarkung Binningen
Zu diesem Tagesordnungspunkt nehmen Ausschussmitglied Andreas Wieser und Beate Schirmer vom gleichnamigen Büro für Freiraumplanung, die den Bebauungsplan bzw. den dazugehörigen Umweltbericht verfasst haben, am Tisch der Verwaltung Platz.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitglie-dern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde und verwaltungsseitig vorgetra-gen wird.
a) Behandlung/Vorberatung der eingegangenen Stellungnahmen
Die Verwaltung, Herr Wieser und Frau Schirmer tragen im Wechsel die eingegangenen Stellungnahmen und die jeweiligen Abwägungs-/Beschlussvorschläge vor. Sie beschränken sich dabei auf die abwägungsrelevanten Stellungnahmen. Zu den folgenden Stellungnahmen gibt es Fragen/Anmerkungen der Ausschussmitglieder:
• Stellungnahme des Landratsamts, Sachbereich Naturschutz. Ein Ausschussmit-glied möchte wissen, wie sich die Verwaltung das Verfahren vorstellt, wie den Bauherren die Obstbäume kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung beschreibt den Ablauf wie folgt: Wenn ein Haus fertiggestellt wurde, weist die Gemeinde die Bauherren auf das Pflanzgebot hin und bietet an, die zu pflanzenden Bäume kostenlos zur Verfügung zu stellen. Vom Bauhof werden die vom Bauherrn gewünschten Bäume bestellt und zur Abholung zur Verfügung gestellt. Dieses Verfahren habe den Vorteil, dass die Gemeinde einerseits besser dafür Sorge tragen könne, dass keine ungeeigneten Bäume gepflanzt werden, und andererseits besser im Blick habe, wer sich schon um einen Baum gekümmert hat. Die Kosten für die Bäume könne man bei der Kalkulation der Grundstückspreise berücksichtigen.
• Hr. Rösch, Binningen. Bezüglich des Birnbaums auf dem Flurstück 3220 mahnt ein Ausschussmitglied an, keinen zu großen Aufwand zu machen, um den Baum zu schützen, denn dieser lebe sowieso nicht mehr lange. Darauf antwortet Frau Schirmer, dass der Baum seinen Zenit tatsächlich überschritten habe, er aber noch gut 20 bis 40 Jahre leben könne. Es solle, so Frau Schirmer weiter, auch kein übertriebener Aufwand betrieben werden, sondern vor allem dafür gesorgt werden, dass mit dem Baum achtsam umgegangen wird. Ein anderes Ausschussmitglied stimmt Frau Schirmer zu: Der Baum könne bis zu 150 Jahre alt werden und sei erhaltenswert. Aus der Mitte des Gremiums wird gefragt, weshalb der weiter östlich auf Flurstück 3221 stehende Baum nicht in die Abwägungen mit einbezogen sei. Darauf antwortet Herr Wieser, dass dieser Baum nicht betroffen sei, weil an dieser Stelle kein Straßenausbau vorgesehen sei.
Bezüglich der Grünfläche G1 merkt Frau Schirmer an, dass der Standort für Obstbäume tatsächlich nicht ideal sei. Da es sich aber nicht um eine dauerhafte Nasswiese handele, könnten sich Obstbäume dort entwickeln. Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass der Standort für Kirschbäume nicht geeignet sei, und bittet, dies später bei der Auswahl der zu pflanzenden Obstbäume zu berücksichtigen. Ein Ausschussmitglied zeigt anhand einer eigens angefertigten Skizze, dass er denkt, dass Hr. Rösch Recht habe; die Fläche von 23 x 25 m sei tatsächlich zu klein für die geplante Anzahl von Obstbäumen. Darauf antwortet Frau Schirmer, dass auf der Fläche nur die Anpflanzung von schwach- bis mittelwüchsigen Sorten vorgesehen sei. Dafür reiche die Fläche.
b) Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend, fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und ge-geneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
- Der Bebauungsplan „Engelweg II“, Gemarkung Binningen, wird in der Fassung vom 26. Juli 2016 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
- Die zusammen mit dem Bebauungsplan „Engelweg II“, Gemarkung Binningen, aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden in der Fassung vom 26. Juli 2016 nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
10. Endausbau der Straße „Im Zehntgarten“, Gemarkung Duchtlingen – Ausführung der Maßnahme
Der Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Er wird von Seiten der Verwaltung detailliert vorgetragen. Ergänzend informiert die Verwaltung darüber, dass die Anwohner keinen Anspruch auf baldige Herstellung des Feinbelags haben. Die Frage aus dem Gremium, ob in der Straße bereits Leerrohre verlegt seien, wird verwaltungsseitig verneint.
Mehrere Ausschussmitglieder bitten die Verwaltung, die Anwohner darüber zu informieren, aus welchen Gründen der Feinbelag erst später hergestellt wird. Die Anwohner würden dann Verständnis dafür haben, ist sich eines der Ausschussmitglieder sicher.
Ein Ausschussmitglied bittet die Verwaltung, bei der Planung des kommenden Baugebiets auch die Erschließungsbeitragssituation zu berücksichtigen und unbedingt zu vermeiden, dass die jetzt schon bestehenden Grundstücke nochmals herangezogen werden.
Schließlich fasst das Gremium, dem Vorschlag der Verwaltung folgend, einstimmig den fol-genden
Beschluss:
Der Endausbau der Straße „Im Zehntgarten“ wird bis nach Fertigstellung des künftigen Neubaugebietes verschoben. Die Entscheidung für den Ausbau mit Leerrohren für eine Glasfaserversorgung wird im Zuge der Erschließung des künftigen Neubaugebietes beschlossen.
11. Bekanntgaben der Verwaltung
- Der Einbau der neuen Fenster in der Peter-Thumb-Schule beginnt in der KW 31.
- Es standen in diesem Jahr bereits 61 Bauanträge auf der Tagesordnung des TUA.
- Der Einbau der Küche in der Burghalle Riedheim ist fast komplett abgeschlossen. Es fehlt nur noch die Lieferung und der Einbau weniger Möbel.
- Es wird immer noch auf das Ergebnis der Fassadenputzprobe beim Kindergarten Duchtlingen gewartet. Die Verwaltung hat bereits mehrfach nachgehakt, aber immer noch keine Antwort erhalten.
- Der Bebauungsplan „Engelweg II“ soll in der Gemeinderatssitzung am 20.09.2016 als Satzung beschlossen werden. Im Anschluss könnten in derselben Sitzung die Arbeiten für die Erschließung vergeben werden. Mit den Erschließungsarbeiten könne dann im Oktober begonnen werden.
- Im Neubaugebiet „Beim Steppbachwiesle“ wird derzeit der Kies für den Straßenbau eingebracht. Mitte August wird mit dem Bau der Asphaltdecke begonnen. Beim Unwetter am gestrigen Abend ist kein Wasser aus dem Neubaugebiet „Beim Steppbachwiesle“ in Richtung Ortslage geflossen; die Maßnahmen zum Hochwasserschutz haben funktioniert. Im Norden des Baugebiets hat der Bürgermeister eine für die Erschließung benötigte, 25 m² große Fläche zum Preis von 6 €/m² erworben.
- Während des Unwetters am gestrigen Abend sind in Hilzingen mehrere Keller vollgelaufen. Folgende Straßen sind überflutet gewesen: Lindenstraße, Meckergasse, Feldbergstraße und die Unterführung in Twielfeld. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass er während des Unwetters vor Ort gewesen sei und den Bürgern, deren Keller vollgelaufen sind, als Soforthilfe der Gemeinde eine baldige, zusätzliche und kostenlose Sperrmüllabfuhr zugesichert hat.
12. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
- In Hinblick auf kommende Hegau-Bike-Marathons sagt ein Ausschussmitglied, dass er aus Rücksicht auf die Landwirte keine feste Beschilderung der Strecke möchte. Der Vorsitzende antwortet, er treffe sich diesbezüglich in den nächsten Tagen mit dem Singener Oberbürgermeister Häusler, dem Streckenplaner und den betroffenen Landwirten zu einer Besprechung. Nächstes Jahr werde im Hegau die Bike-Weltmeisterschaft ausgetragen. Außerhalb der Wettbewerbe sei es das Ziel, die Bike-Fahrer auf einer festgelegten Strecke zu kanalisieren. Sogenannte Singletrails solle es keine geben.
- Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass im nördlich Baugebiets „Homboll III“ ge-mäß Bebauungsplan noch Streuobstbäume zu pflanzen sind. Außerdem müsse die Verwaltung dafür sorgen, dass auf der Fläche gelagerte Gegenstände wieder entfernt werden. Darauf antwortet der Vorsitzende, dass das sogenannte Monitoring ein sehr zeitaufwendiges Thema sei, das von der Verwaltung angegangen werden müsse.
13. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 13.09.2016
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Christian Denzel (Schriftführer)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)
gez. Heinrich Mohr (Ausschussmitglied)